Verbrauchertipp Silvester-Nacht

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Brandgefährlich: Unfälle und Schäden an Silvester
Dezember 2015
VERBRAUCHERTIPPS
Wenn die Silvester-Nacht mit einer bösen
Überraschung endet
Die Silvesternacht ist für viele Menschen eine der schönsten und aufregendsten Nächte des Jahres. Besonders das
Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist sehr beliebt, birgt aber auch allerhand Gefahren. In Verbindung mit
Alkohol, einer gelösten Stimmung und nachlassender Vorsicht erhöht sich das Risiko von Schäden enorm.
Darauf sollte man beim Kauf von Feuerwerkskörpern achten
Bevor ein Feuerwerkskörper in Deutschland verkauft werden darf, muss er von der Bundesanstalt für
Materialprüfung (BAM) auf seine Eignung geprüft werden. Darüber hinaus dürfen in Deutschland auch
Feuerwerkskörper mit dem europaeinheitlichen CE-Kennzeichen verkauft werden. Achten Sie deshalb beim Kauf
von Feuerwerkskörpern auf die BAM-ID-Nummer oder die CE-Kennzeichnung mit vierstelliger Zahl.
Was tun, um Schäden und Unfälle möglichst zu vermeiden?
■ Raketen sollten immer aus einer standsicheren Flasche, die am besten durch eine Getränkekiste vor dem
Umfallen gesichert ist, gezündet werden. Außerdem sollte man stets auf die Windrichtung achten und
Raketen nie auf Menschen richten.
■ Kinder schätzen oftmals Gefahren falsch ein, deshalb sollten sie nie unbeaufsichtigt ein Feuerwerk zünden.
■ Raketen, die nicht explodieren, sollten nie aufgehoben werden. Es könnte sich um »Spätzünder« handeln. Sie
sollten niemals erneut angezündet werden.
■ Türen und Fenster sollten am Silvesterabend geschlossen sein, damit sich keine Rakete in die Wohnung
verirrt.
■ Auch wer beim Knallen nur zuschaut, sollte immer einen Sicherheitsabstand wahren, denn unter Umständen
wird ihm bei eigenen Verletzungen ein Mitverschulden angerechnet.
Welche Versicherung hilft im Fall von Schäden?
Die Wohngebäudeversicherung schützt den Eigentümer eines Hauses vor den finanziellen Folgen eines
Sachschadens, z.B. Feuer. Ein Beispiel: Jugendliche erlauben sich am Silvesterabend einen Scherz und zünden
einen Chinaböller im Briefkasten. Durch die Explosion wird er komplett zerstört, und die Jugendlichen haben
längst das Weite gesucht.
■ Die Wohngebäudeversicherung der ALTE LEIPZIGER ersetzt den zerstörten Briefkasten.
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ALTE LEIPZIGER Versicherung AG · Alte Leipziger-Platz 1 · 61440 Oberursel
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Die Hausratversicherung schützt den kompletten Hausrat des Eigentümers. Dazu gehören zum Beispiel Kleidung,
Elektrogeräte und Möbel. Ein Beispiel: Eine fehlgeleitete Rakete fliegt durch ein offenes Fenster in die versicherte
Wohnung und setzt diese in Brand. Dabei werden Teile der Wohnzimmereinrichtung und das Fernsehgerät zerstört.
■ Die Hausratversicherung der ALTE LEIPZIGER ersetzt die zerstörten Einrichtungsgegenstände und
Elektrogeräte zum Neuwert.
Die Unfallversicherung schützt vor den finanziellen Folgen, die durch einen Unfall entstehen. Ein Beispiel: Zwei
Männer haben eine Feuerwerksrakete in eine vorbereite Flasche gesteckt. Die Rakete wird gezündet, steigt aber
nicht sofort auf. Nachdem einer der Männer die bereits gezündete Rakete ohne den Holzstab aus der Flasche
genommen hat, explodiert diese in der Hand. Der Mann erleidet eine schwere Verletzung am rechten Auge, die
eine Erblindung des betroffenen Auges zur Folge hat.
■ Die Unfallversicherung der ALTE LEIPZIGER leistet im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme für
Gesundheitsschäden, die durch zugelassene Feuerwerkskörper entstehen.
Die Haftpflichtversicherung schützt, wenn durch eine Unachtsamkeit einem Dritten ein Schaden zugefügt wird.
Ein Beispiel: Ein junges Pärchen feiert Silvester in Berlin. Nach der feucht-fröhlichen Feier kehren die beiden in
ihr Hotelzimmer zurück. Zum stimmungsvollen Abschluss des Abends werden noch ein paar Wunderkerzen
angezündet. Durch die wegfliegenden Funken wird die Bettdecke versengt und es werden mehrere Löcher in den
Teppich gebrannt.
■ Die Haftpflichtversicherung der ALTE LEIPZIGER leistet für Mietsachschäden, auch wenn die Silvesternacht
im Hotelzimmer unrühmlich endet. Schäden am Inventar des gemieteten Hotelzimmers sind ohne
Summenbegrenzung mitversichert - immerhin ein Trost!
Die Kfz-Versicherung schützt vor den finanziellen Folgen bei Schäden am Fahrzeug. Beispiele: Verursachen die
oft noch glühenden Raketenreste oder glimmenden Böller so genannte Brand- oder Explosionsschäden am
Fahrzeug, sind diese über die Teilkaskoversicherung abgedeckt. Wird hingegen das Cabriodach oder der Lack
durch herabfallende Glut beschädigt, zahlt die Teilkaskoversicherung nicht, sondern nur die
Vollkaskoversicherung. Bei Vandalismusschäden benötigt man ebenfalls eine Vollkaskoversicherung.
■ Tipp: Parken Sie Ihr Fahrzeug in der Neujahrsnacht in einer Garage bzw. einem Carport oder in einer ruhigen
Seitenstraße.
Der Versicherungsschutz ist gefährdet
■ wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde. Die Privat-Haftpflicht leistet zum Beispiel nicht, wenn
Jugendliche im Übermut den Knaller in die Manteltasche des Freundes stecken.
■ wenn vorsätzlich eine Straftat ausgeübt wird. Aus der Unfallversicherung ist zum Beispiel keine Leistung zu
erwarten, wenn nicht zertifizierte Böller oder Knaller der »Marke Eigenbau« gezündet werden.
■ bei übermäßigem Alkoholkonsum. Wer sich beim Umgang mit Feuerwerkskörpern verletzt, weil er in Folge
von Trunkenheit die Situation nicht mehr richtig abschätzen kann, gefährdet unter Umständen seinen
Unfallschutz.
■ Tipp: Nur leistungsstarke Tarife, wie die Unfallversicherung der ALTE LEIPZIGER (mit comfort Schutz),
zahlen selbst in diesem Fall.
Weitere Informationen:
Weitere Hinweise zur Schadenverhütung
Wer zahlt bei Feuerwerks-Schäden am Auto?
Kfz-Versicherung ALTE LEIPZIGER
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