Gute Rahmenbedingungen für die tiefe Geothermie in der Schweiz Bern, 03.03.2017 - Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 3. März 2017 den Bericht „Konzipierung und Umsetzung von Fördermassnahmen für die Nutzung der tiefen Geothermie in der Schweiz“ gutgeheissen. Der Bericht erfüllt die beiden von Ständerat Felix Gutzwiller am 15. Juni 2011 eingereichten Motionen 11.3562 „Tiefe Geothermie. Offensive“ und 11.3563 „Tiefe Geothermie. Schweizweite geologische Erkundung“ sowie die Motion 11.4027 „Aktionsplan für die Geothermie“ von Nationalrätin Kathy Riklin vom 30. September 2011. Fazit des Berichts ist, dass Energie aus dem Erdinneren einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit der Schweiz leisten könnte. Das vom Parlament am 30. September 2016 verabschiedete erste Paket der Energiestrategie 2050 enthält Massnahmen, mit denen das Potential der Geothermie über Technologieentwicklung, Forschung und Innovation künftig besser erschlossen werden kann. Weitere Massnahmen erachtet der Bundesrat derzeit als nicht nötig. Theoretisch ist das Potential der tiefen Geothermie sehr gross: In vier bis fünf Kilometern unter der Erdoberfläche lagert so viel Erdwärme, dass sie ein Vielfaches des Schweizer Strom- und Wärmebedarfs decken könnte. Voraussichtlich kann davon jedoch nur ein kleiner Teil wirtschaftlich genutzt werden. Das Wissen über den tiefen Schweizer Untergrund ist heute noch sehr gering. So wurden gemäss swisstopo erst 16 Bohrungen in Tiefen von über 3000 Metern durchgeführt. Ebenso kommen indirekte erdwissenschaftliche Methoden (z.B. seismische Messungen) nur selten zum Einsatz. Auch sie könnten wertvolle Informationen über die Struktur des Untergrunds liefern. Die drei Motionen wollen diese Ausgangslage verbessern. Die schweizweite Erkundung des Untergrunds soll besser koordiniert und mit verschiedenen Massnahmen gefördert werden. So können geeignete Gebiete für die tiefe Geothermie zur Strom- und Wärmegewinnung gefunden und schliesslich genutzt werden. Viele Massnahmen bereits umgesetzt oder geplant Der vorliegende Bericht zeigt auf, welche Forderungen der drei Motionen seit 2011 bereits umgesetzt wurden und welche im Rahmen des ersten Massnahmenpakets der Energiestrategie 2050 vorgesehen sind. Gegen Letzteres ist das Referendum zustande gekommen: Die Volksabstimmung dazu findet am 21. Mai 2017 statt. Lehnen die Stimmbürger/innen das erste Massnahmenpaket ab, werden auch die geplanten Massnahmen für die Geothermie hinfällig. Das erste Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 sieht die Einführung von Erkundungsbeiträgen und den Ausbau der Geothermie-Garantien für Geothermie-Stromprojekte vor. Weiter gibt es finanzielle Beiträge für Geothermie-Wärmeprojekte. Damit steht eine pragmatische, projekt-orientierte Förderung zur Verfügung, die zudem zeitlich terminiert ist. Empfänger von Beiträgen zur Erkundung und Erschliessung des tiefen Untergrunds müssen sämtliche Daten swisstopo zur Verfügung stellen. Dadurch kann der Wissensstand über den schweizerischen Untergrund erheblich ausgebaut werden. swisstopo macht die Rohdaten der Öffentlichkeit zugänglich. Seit 2011 wurde die schweizerische Energieforschung im Bereich der tiefen Geothermie nachhaltig gestärkt und neue Perspektiven für die internationale Forschungszusammenarbeit geschaffen. Personelle und institutionelle Kapazitäten wurden seit 2013 durch die Einrichtung des Schweizerischen Energieforschungskompetenzzentrums im Bereich Stromversorgung (SCCER-SoE) aufgebaut. Ebenso wurden einheimische Forschungsinfrastrukturen ausgebaut, die weitere Möglichkeiten für internationale Forschungs-, Pilot- und Demonstrationsprojekte bieten. Weiter verfolgt wird auch die Beteiligung an europäischen Forschungsrahmenabkommen, am Geothermal Technology Collaboration Program der Internationalen Energieagentur IEA, sowie an der International Partnership for Geothermal Technology. Immer mehr Kantone setzen Anreize zur Nutzung des Untergrunds. So verzichten die Kantone meist auf Konzessionsgebühren oder halten diese sehr tief. Weitere Steueranreize erachtet der Bundesrat auf Grund des geringen Steuersubstrats als nicht empfehlenswert. Der Bundesrat schlägt in der neuen Verordnung über die Förderung der Produktion von Elektrizität aus erneuerbaren Energien (derzeit in der Vernehmlassung) vor, petrothermale Geothermieanlagen als neue Kategorie in das Einspeisevergütungssystem aufzunehmen. Die Vergütungssätze sollen im Vergleich zur bereits existierenden Kategorie der hydrothermalen Geothermieanlagen um 7.5 Rp./kWh höher liegen, um den zusätzlichen Kosten Rechnung zu tragen. Die Kompetenz zur Regelung der Nutzung des Untergrunds liegt weitgehend bei den Kantonen, die ihrerseits die Nutzung des Untergrundes an die Gemeinden delegieren können. In der Bundesverfassung gibt es keine explizite Regelung über die Nutzung des Untergrundes. Der Bund unterstützt jedoch die Bestrebungen der Kantone. So erarbeitet er zusammen mit den kantonalen Behörden Richtlinien für Tiefbohrungen und damit verbundene Arbeiten. Weiter erarbeitet er mit dem Schweizerischen Erdbebendienst Richtlinien zur Überwachung des Risikos der induzierten Seismizität (durch technische Eingriffe verursachte Erdbeben). Adresse für Rückfragen Marianne Zünd, Leiterin Kommunikation BFE +41 58 462 56 75, [email protected]