MRSA - Kreis Siegen

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Informationsblatt „MRSA“
für betroffene Patienten und ihre Angehörigen
Bei Ihnen bzw. Ihrem Angehörigen wurde während des Krankenhausaufenthaltes ein
bestimmter Erreger, nämlich ein Multi-Resistenter-Staphylococcus Aureus. (MRSA),
festgestellt.
Staphylococcus Aureus ist ein Bakterium, das bei annähernd 50% der Bevölkerung im
Nasen-Rachenraum oder auf der Haut nachweisbar ist. Im Unterschied zu diesem
"normalen" Bakterienkeim reagieren (falls eine antibiotische Behandlung notwendig ist)
multi-resistente Staphylococcen (MRSA) nur noch auf wenige Antibiotika.
Der bloße Nachweis von MRSA ohne Krankheitszeichen ist kein Problem und stellt im
privaten Bereich keine Gefahr dar. Die meisten MRSA-Keimträger sind gesund, das heißt
der Keim lebt auf der Haut ohne eine Infektion hervorzurufen.
Entscheidend ist, dass diese Bakterien nicht in den eigenen Körper gelangen (z . B. über
eine Wunde) und nicht auf andere Personen weiterverbreitet werden, deren Haut
vorgeschädigt ist oder bei denen aufgrund schwerer Erkrankungen eine besondere
Infektionsgefährdung besteht.
Daher ist bei bloßer MRSA-Besiedlung der Haut, die mit einer MRSA-Infektion nicht
gleichzusetzen ist, eine gezielte antibiotische Behandlung nicht angezeigt. Es sind jedoch
insbesondere im Rahmen eines Krankenhausaufenthaltes spezielle Vorsichtsmaßnahmen
erforderlich, um eine Weiterverbreitung dieser Bakterien auf eventuell gefährdete
Patienten (z.B. mit Wunden) zu verhindern.
Zum allgemein anerkannten Standard zählen hierbei vordringlich u. a.
eine vorrübergehende Unterbringung im Einzelzimmer Vermeidung von Kontakten mit
anderen Patienten Tragen von Schutzkleidung (ggf. auch Mund-Nasen-Schutz) durch
Pflegepersonal und Besucher bei Aufenthalt im Krankenzimmer Händedesinfektion
beim Verlassen des Krankenzimmers.
Sonstige zusätzliche pflegerische Maßnahmen, wie z.B. eine regelmäßig durchzuführende
Händedesinfektion, die Verwendung spezieller Artikel für die Körperpflege oder die
Behandlung der Wäsche, werden individuell mit Ihnen besprochen.
In bestimmten Fällen einer MRSA-Besiedlung werden außerdem die Sanierung mittels
Nasensalbe und Spülungen bzw. Waschungen mit desinfizierenden Lösungen sowie die
Erfolgskontrolle der durchgeführten Maßnahmen durch Abstrich-Untersuchungen
empfohlen. Nähere Informationen hierzu werden Ihnen vom Krankenhaus mitgeteilt.
Eine Antibiotikabehandlung ist nur bei Vorliegen einer tatsächlichen Erkrankung auf Grund
einer MRSA-Infektion angezeigt.
Zusammenfassend stellt eine Besiedlung mit MRSA-Erregern keine Gefahr für Sie und die
Allgemeinbevölkerung dar und erfordert nur für die Dauer der gemeinsamen
Unterbringung bzw. Behandlung und Pflege mit schwer kranken oder gesundheitlich
vorgeschädigten (geschwächten) Personen sowie Personen mit Wunden besondere
Vorsichtsmaßnahmen.
Mit diesen inzwischen kreisweit einheitlich umgesetzten Maßnahmen lässt sich eine
Einschleppung der weltweit vorkommenden Problemkeime zwar nicht abwenden, deren
Weiterverbreitung innerhalb der Einrichtungen aber adäquat verhindern.
Die Krankenhäuser und das Gesundheitsamt
des Kreises Siegen-Wittgenstein
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