Begründung - Bad Heilbrunn

Werbung
Gemeinde
Bad Heilbrunn
Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen
Bebauungsplan
Planfertiger
„Adalbert-Stifter-Straße“
b3 Architekten, Peter Haberecht – Roland Irregen
Partnerschaftsgesellschaft
Im Thal 2, 82377 Penzberg
Bearbeitung: Roland Irregen, Architekt, Stadtplaner
Plandatum
25.07.2014
Geändert 02.12.2014 und 13.01.2015
Begründung
Inhalt
01
Planungsrechtliche Voraussetzungen
02
Geltungsbereich
03
Lage im Ort
04
Bestehende Nutzungen
05
Anlass, Ziel und Zweck des Bebauungsplans
06
Festsetzungen und Hinweise
07
Schallimmisionsschutz
08
Naturschutz
09
Erschließung
10
Anlagen
11
Planfertiger
1
Planungsrechtliche Voraussetzungen
Das vom Geltungsbereich des Bebauungsplans einbeschriebene Gebiet ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Bad Heilbrunn als Fläche für den Gemeinbedarf dargestellt. Im Norden und Westen grenzen Flächen Grünflächen mit Sportstätten
an, im Süden eine Biotopfläche und im Osten Wohnbebauung.
Die Fläche ist mit einem Kindergarten bebaut.
Für eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung des Plangebietes ist die Aufstellung einen verbindlichen Bauleitplanes geboten.
2
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich wird im Norden von Tennisplätzen, im Westen von Grünflächen und
Sportplätzen, im Süden vom von einer Biotopfläche und im Osten von Wohnbebauung
begrenzt.
Das Gebiet umfasst die Flurnummern 1770 und 1770/36
In ostwestlicher Richtung spannt das Gebiet im Mittel ca. 95 m und in nordsüdlicher Richtung etwa 78 m.
Das Gebiet liegt ca. 673 m ü.N.N.
Das vom Geltungsbereich einbeschriebene Gebiet hat eine Fläche von ca. 0,42 ha.
3
Lage im Ort
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Osten von Bad Heilbrunn.
An das Planungsgebiet grenzen, im nördlichen und westlichen Teil Sportstätten an, im
Süden liegt eine Biotopfläche und im Osten Wohnbebauung.
4
Bestehende Nutzungen
Das Plangebiet wurde bislang als Fläche für einen Kindergarten genutzt.
5
Anlass, Ziel und Zweck des Bebauungsplanes
Durch den Neubau eines Kindergartens nördlich des Gebiets wird die Fläche nicht mehr
für den Gemeinbedarf benötigt. Eine Neuordnung der Bebauung wird somit nötig und soll
die Fläche künftig als Wohnbebauung nutzbar machen.
6
Festsetzungen und Hinweise
Entsprechend der Zielsetzung der Gemeinde Bad Heilbrunn, wird für das Baugebiet "Allgemeines Wohngebiet" festgesetzt.
Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung werden eine maximale Grundflächenzahl
und eine max. Größe der Gebäude innerhalb der jeweiligen Baugrenzen festgesetzt.
Für das Mehrfamilienhaus werden drei Vollgeschosse (III) und für die Hausgruppe zwei
Vollgeschosse (II) festgesetzt.
Die maximale Wandhöhe wird an der Traufseite vom Rohfußboden bis zur Unterkante der
Sparren des Daches festgesetzt. Dadurch wird der ortsüblichen Wandhöhe an der Traufe
Rechnung getragen und gleichzeitig eine energetisch hochwertige Ausführung des Daches ohne Beschränkung der Dämmstärke erreicht.
Die Anzahl der Wohneinheiten wird für das Wohngebäude auf 8 beschränkt um dem dörflichen Umfeld Rechnung zu tragen.
Die Höhe des Erdgeschossfußbodens wird für die jeweiligen Gebäude als Höhe ü.NN
festgesetzt. Dem natürlichen Geländeverlauf wird dadurch Rechnung getragen.
Die Gestaltung der Gebäude orientiert sich an der Ortsgestaltungssatzung der Gemeinde
Bad Heilbrunn und an den Vorgaben im Bebauungsplan.
7
Schallimmisionsschutz
Nördlich des Bebauungsplangebiets liegen Sportstätten der Geräuschimmissionen das
Grundstück belasten. Um den dauerhaften Betrieb der Sportstätten zu gewährleisten sind
Gegenmaßnahmen zu leisten.
-Consult
Piening GmbH, 85238 Petershausen, die schalltechnische Begutachtung 12-018-05 vom
13.11.2014 erstellt. Diese kommt zu folgenden Ergebnissen:
Vor allem durch die Nutzun
Immissionsorten einer Nachfolgebebauung
und Stockbahnen treten an unge
wer-
Rechtsanspruch auf eine Verringerung der Sportanlagenge
lichen Nutzu
b-
men an den Fassaden mit Sichtverbindung zu den Sportanlagen zu
vermeiden. Andernfalls sind hi
hen.
en, Glaserkern, verglasten Balkonen,
verglasten Dachterrassen oder Loggien (oder
erung ist als Differenz der Pegel außen vor dem Vorbau zum Pegel im Vorbau anzusehen,
wobei sich hierb
lung befinden muss.
s-
(z.B. an der Decke und an
einer Wand) aufweisen.
Soweit in den geplanten Gebäuden alle schützenswerten Wohnräume auf die dem Lärm
abgewandten Seiten orientiert werden, sind die zuvor genannten Maßnahmen nicht erforderlich.
Diese Untersuchung umfasst 26 Textseiten sowie 12 Seiten Anhang inkl. 1 Lageplan.
8
Naturschutz
Im Süden des Gebiets liegt eine Biotopfläche. Durch Nutzungsauflassung ist hier eine
Nasswiesenbrache entstanden welche als schützenswert eingestuft wurde.
Die Fläche ist im Bebauungsplan als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und
zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gekennzeichnet. Die bestehende Vegetation ist zu erhalten.
9
Erschließung
8.1 Äußere Erschließung
Das geplante Baugebiet ist über die Adalbert-Stifter-Straße an die Grabenschmiede angeschlossen, von wo aus das Ortsgebiet über den Wörnerweg erreicht werden kann. Im
Süden erreicht man über die Grabenschmiede die Tölzer Straße (B472) als überörtliche
Verbindung.
8.2 Innere Erschließung
Straßen sind im Gebiet nur zur Erreichbarkeit der Parkflächen nötig. Die Erschließung der
Gebäude erfolgt Fußläufig über die Grünanlage oder die Tiefgarage.
Stellplätze für Besucher werden oberirdisch hergestellt.
8.3 Ver- und Entsorgung
Wasserversorgung
Das Gebiet würd über die Wasserversorgung der Gemeinde Bad Heilbrunn mit Trinkwasser versorgt.
Schmutzwasser
Das Gebiet würd an den gemeindlichen Abwasserkanal angeschlossen.
Niederschlagswasser
Niederschlagswasser, das begründet nicht auf dem jeweiligen Grundstück versickert
werden kann, ist über eine geeignete Regenrückhaltung, gedrosselt, in den gemeindlichen Regenwasserkanal einzuleiten. Es ist darauf zu achten, dass Rückhalteeinrichtun-
gen durch eine gedrosselte Ableitung regelmäßig freies Rückhaltevolumen für den nächsten Niederschlag schaffen.
Stromversorgung
Die Stromversorgung ist durch die Bayernwerk AG gesichert.
Müll
Die Müllentsorgung ist gesichert.
10
Anlagen
Schalltechnische Untersuchung des Ingenieurbüros BL-Consult Piening GmbH vom
13.11.2014.
11
Planfertiger
3
Das Architekturbüro B Architekten, Haberecht – Irregen, Partnerschaftsgesellschaft,
wurde vom Bauwerber mit der Ausarbeitung der Planunterlagen gemäß den gemeindlichen Beschlüssen beauftragt.
Penzberg, den 27.11.2014
.............................................. ... ..………………………………………
Roland Irregen
Architekt Stadtplaner
Gemeinde Bad Heilbrunn, den ..............
...............................................................
Bürgermeister Thomas Gründl
Herunterladen