Preisblatt Mehr- und Mindermengenausgleich

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Versorgungs-GmbH
Preisblatt 5
Preise für den Bilanzausgleich bzw. Mehr-/Minderbezugsmengenausgleich für Kunden
ohne ¼-h-Lastgangmessung im Niederspannungsnetz
Preisstand: 01.10.2006
Nach § 13 (2) der StromNZV gelten Mehr- und Mindermengen als vom Netzbetreiber geliefert bzw.
abgenommen.
Der Mehr- bzw. Minderverbrauch des Kunden wird im Nachhinein ermittelt (Jahresabrechnung).
Entsprechend § 13 (3) der StromNZV werden für Mehr- und Mindermengen symmetrische Preise
verrechnet. Der endgültige Preis für diese Mengen kann erst nach Ablauf des Jahres berechnet
werden, da diese nach marktüblichen Preisen zu ermitteln sind.
Az. 001-04/16
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