2913-13-Fachbeitrag Wasser

Werbung
INGENIEURGESELLSCHAFT STEINBURG MBH
_________________________________________________________________________________________________________________________________________________
STADT KALTENKIRCHEN – B-PLAN NR. 79 „WIESENPARK“
- FACHTECHNISCHER BEITRAG WASSERWIRTSCHAFT -
FACHBEITRAG
WASSERWIRTSCHAFT
. Ausfertigung
Aufgestellt: Kaltenkirchen, 08.11.2013
INGENIEURGESELLSCHAFT STEINBURG
Hayenga-Hoyer/Wittkugel mbH
Beratende Ingenieure
Brokreihe 20, 25569 Bahrenfleth
Wiesenhofstr. 5 b, 24568 Kaltenkirchen
Bearbeiter: J.-R. Wittkugel, Dipl.-Ing.
2913-13-Fachbeitrag Wasser.doc/JRW
INGENIEURGESELLSCHAFT STEINBURG MBH
_________________________________________________________________________________________________________________________________________________
STADT KALTENKIRCHEN – B-PLAN NR. 79 „WIESENPARK“
- FACHTECHNISCHER BEITRAG WASSERWIRTSCHAFT -
INHALT
ERLÄUTERUNGSBERICHT
2913-13-Fachbeitrag Wasser.doc
1
II
Ausdruck:07.11.2013
INGENIEURGESELLSCHAFT STEINBURG MBH
_________________________________________________________________________________________________________________________________________________
STADT KALTENKIRCHEN – B-PLAN NR. 79 „WIESENPARK“
- FACHTECHNISCHER BEITRAG WASSERWIRTSCHAFT -
E RL Ä UT E R U NG S B E RI CH T
Veranlassung
Der Bebauungsplan Nr. 79 „Wiesenpark“ wird von der Stadt Kaltenkirchen
aufgestellt um der Kaltenkirchener Bank die Entwicklung des Wohngebietes zu
ermöglichen. Die Fläche ist im geltenden Flächennutzungsplan der Stadt als
Wohngebiet ausgewiesen.
Grundlagen des vorliegenden Beitrages sind:
•
Wiesendamm in Kaltenkirchen Bestandsplan gemäß Aufmaß vom Oktober 2013
1:500
Plan-Nr. 96-02-13
Ingenieur- und Vermessungsbüro Joachim Schröder, Norderstedt
16:10.2013
•
Bebauungsplan Nr. 79 „Wiesenpark“, Kaltenkirchen
Vorentwurf
Planungsgruppe Dipl.-Ing. Hermann Dirks,
Stadt- und Landschaftsplanung, Heide
??.??.2013
•
Kaltenkirchen, Wiesendamm
B-Plan 79 „Wiesenpark“,
Beurteilung der Versickerungsfähigkeit des Untergrundes
Axel Kion Baugrunderkundung & Geotechnik, Nahe
27.09.2013
•
GEP 2008
•
Studie IGS
•
Studie Heidl
2913-13-Fachbeitrag Wasser.doc
Ausdruck:07.11.2013
INGENIEURGESELLSCHAFT STEINBURG MBH
_________________________________________________________________________________________________________________________________________________
STADT KALTENKIRCHEN – B-PLAN NR. 79 „WIESENPARK“
- FACHTECHNISCHER BEITRAG WASSERWIRTSCHAFT -
Topografie/Geologie
Das betrachtete Erschließungsgebiet besteht aus den Flurstücken 44/2 im Westen und 49/1 im Osten, die vom Lakweg, Flurstück 94/13, getrennt werden. Im
Westen grenzt es an den Wiesendamm, im Norden und Osten an landwirtschaftliche Flächen und im Süden an die vorhandene geschlossene Bebauung.
Das Gelände ist nur schwach Richtung Nordosten geneigt bei Höhen von rd.
23,0 m + NN im Südwesten und rd. 20,5 m + NN im Norden. Der Ostrand liegt
mit 24,5 m + NN bis 23,0 m + NN deutlich höher.
Die westliche Teilfläche wird über einen in der „Tallinie“ nach Norden verlaufenden Graben und den an der nordöstlichen Grenze verlaufenden Graben entwässert. Beide Gräben bilden von ihrem Zusammenfluß an der Nordspitze dieser Teilfläche den Graben a 14 des Gewässerpflegeverbandes Ohlau.
Entlang des Ostrandes des Lakwegs verläft ein weiterer Entwässerungsgraben
der in der Nordostspitze der östlichen Teilfläche in den Graben a 15 des Ohlauverbands übergeht. Ein ca. ??? m² großer Teich am Nordrand der östlichen
Teilfläche hat wasserwirtschaftlich keine Bedeutung.
Der Regenwasserkanal aus dem Einzugsgebiet 15 der Stadt Kaltenkirchen
mündet am Ende des ausgebauten Lakwegs in den Randgraben des im Weiteren unbefestigten Wegs. Dieser Zustand errfüllt nicht die gesetzlichen Anforderungen und ist im Rahmen der Erschließungsmaßnahme abzustellen.
Nach der Baugrunduntersuchung vom ?????? steht unter einer 0,5 bis 1,0 m dicken humosen Oberbodenschicht bis mindestens ??? m unter Gelände Fein- bis
Mittelsand mit ????????? an. Der Untergrund ist mit einer Durchlässigkeit von
kf= xyz *10-7 m/s zur Versickerung von Oberflächenwasser geeignet. Der max.
Grundwasserstand ist gemäß Gutachten auf xyz m + NN anzusetzen, so dass
der Mindestabstand für eine Versickerung (1,0 m) nicht eingehalten werden
kann.
Der oben erwähnte RW-Kanal im bebauten Teil des Lakwegs ist gemäß Generalentwässerungsplan 2008 hydraulisch überlastet. Er müßte von DN 300 auf
2913-13-Fachbeitrag Wasser.doc
Ausdruck:07.11.2013
INGENIEURGESELLSCHAFT STEINBURG MBH
_________________________________________________________________________________________________________________________________________________
STADT KALTENKIRCHEN – B-PLAN NR. 79 „WIESENPARK“
- FACHTECHNISCHER BEITRAG WASSERWIRTSCHAFT DN xyz erweitert werden. Bei der Dimensionierung der Regenwasserkanäle im
B-Plan Nr. 79 ist der Zufluß aus dem sanierten RW-Kanal Lakweg zugrunde
zu legen.
Wasserversorgung
Die Trinkwasserversorgung erfolgt aus dem Netz der Stadtwerke Kaltenkirchen GmbH mit Versorgungsleitungen DN 100 im Wiesendamm und im Lakweg.
Abwasserbeseitigung
Schmutzwasser wird über das Schmutzwasser-Kanalnetz der Stadt Kaltenkirchen an den AbwasserZweckVerband Südholstein AöR, Hetlingen, abgegeben.
Aufgrund der Topografie ist es notwendig, das in Freigefällekanälen zu zwei
Tiefpunkten im Norden des Erschließungsgebiets geführte Schmutzwasser per
Pumpstation und Druckleitung zu einem der Anfangsschächte der Schmutzwasserkanalisation im Wiesendamm und/oder im Lakweg zu fördern. Maßnahmen zur Geruchsvermeidung an der/den Einleitestelle/n sind aufgrund der
kurzen Fließwege bzw. Aufenthaltszeiten in der Druckleitung nicht zwingend
erforderlich.
Im Plangebiet anfallendes Niederschlagswasser wird über Kanäle und Leitungen bis zu dessen nördlicher bzw. nordöstlicher Grenze geführt, in Regenklärbecken entsprechend der allgemein anerkannten Regeln der Technik bzw. der
„Technischen Bestimmungen zum Bau und Betrieb von Anlagen zur Regenwasserbehandlung bei Trennkanalisation“ behandelt und in die Verbandsgräben a14 und a15 eingeleitet. Für den Regenrückhalt wird außerhalb des Plangebiets eine Retentionsanlage hergestellt. Die Ohlau bleibt somit frei von zusätzlicher hydraulischer Belastung.
Der grenznahe Graben am nordöstlichen Rand des Flurstücks 44/2 ist auch zu-
2913-13-Fachbeitrag Wasser.doc
Ausdruck:07.11.2013
INGENIEURGESELLSCHAFT STEINBURG MBH
_________________________________________________________________________________________________________________________________________________
STADT KALTENKIRCHEN – B-PLAN NR. 79 „WIESENPARK“
- FACHTECHNISCHER BEITRAG WASSERWIRTSCHAFT künftig für die Entwässerung der östlich anschließenden landwirtschaftlichen
Fläche erforderlich. Gegen eine Verschiebung auf die Flurstücksgrenze wäre
wasserwirtschaftlich nichts einzuwenden, sie würde die Unterhaltung des Grabens vom Nachbargrundstück aus erleichtern. Gleichfalls wäre die Aufgabe des
Grabens möglich, wenn die Flächenentwässerung über eine Drainage gewährleistet würde.
Aufgestellt:
Kaltenkirchen, 08.11.2013
INGENIEURGESELLSCHAFT STEINBURG
Hayenga-Hoyer/Wittkugel mbH
Beratende Ingenieure
Brokreihe 20, 25569 Bahrenfleth
Wiesenhofstraße 5b, 24568 Kaltenkirchen
2913-13-Fachbeitrag Wasser.doc
Ausdruck:07.11.2013
Herunterladen