Durchfall durch Lamblien / Giardien

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Stand: Januar 2014
Gesundheitsamt Düren
Merkblatt
Durchfall durch Lamblien / Giardien
Erreger:
Giardia lamblia
 vegetative (vermehrungsfähige) Form oder
 Zysten (abgekapselte Ruheform), ansteckende Form.
Übertragung/Ansteckung:
 Ausscheidung der Zysten mit dem Stuhl von Tier und Mensch.
Aufnahme der Erreger mit fäkal verunreinigten Nahrungsmitteln oder Wasser.
Ansteckungsgefahr besteht hauptsächlich in Ländern mit ungenügender Hygiene
(Bewässern und Düngen der Felder mit verseuchtem Material, ungenügende Trinkwasseraufbereitung).
 Ausscheidung von Erregern durch einheimische Tiere
(u.a. Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde, Katzen, Hunde, Biber).
Inkubationszeit: 3 Tage bis 3 Wochen.
Symptome:
Sehr unterschiedlich;
Oberbauchbeschwerden, Völlegefühl, dünne Stühle;
selten Erbrechen, Fieber und schwere Durchfälle.
Verlauf:
Meist leicht und ohne Komplikationen.
Selten chronischer Verlauf mit deutlichem Gewichtsverlust
Erregerausscheidung kann wochen- bis monatelang anhalten.
Diagnostik:
Nachweis der Erreger im Stuhl;
In Ausnahmefällen Antikörper-Nachweis im Blut.
Therapie:
Nitroimidazol-Präparate
z.B. Tinidazol (Simplotan®) oder Metronidazol (Clont®, Flagyl®).
Immunität:
Eine Lamblienerkrankung hinterläßt keine Immunität, d.h. eine neue Infektion ist möglich.
Eine Impfung gegen Lambliasis gibt es z.Zt. nicht.
Hinweis:
Die Auswirkungen einer Lamblieninfektion auf eine Schwangerschaft ist unbekannt.
Informieren Sie ggf. Ihren Gynäkologen.
Maßnahmen zur Verhütung der Weiterverbreitung:
Sorgfältige Beachtung der allgemeinen Hygieneregeln.
Gründliche Reinigung der Hände nach dem Besuch der Toilette.
Separate Handtücher oder Einmalhandtücher in Bad und Toilette.
Gründliche Beseitigung von Stuhlverunreinigungen unter Benutzung von Einmalhandschuhen
Wäsche: Zysten von Lamblien werden bei 70 °C nach wenigen Minuten abgetötet.
Die Anwendung von Desinfektionsmitteln ist bei Parasiten sehr unzuverlässig
Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes (IfSG):
Es besteht Meldepflicht gemäß § 6 (Häufungen) und § 7 IfSG.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an ihr Gesundheitsamt Düren: 02421 222410
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