Reintegrationsleitfaden Krankheit, Ausgabe 2015, Version 1.0

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Reintegrationsleitfaden Krankheit
Ausgabe 2015 – Version 1.0
Schweizerischer Versicherungsverband SVV
Peter Birchler
Bruno Soltermann
Herausgeber:
Schweizerischer Versicherungsverband (SVV)
Conrad-Ferdinand-Meyer-Strasse 14
Postfach
CH-8022 Zürich
Tel. +41 44 208 28 28
Zuständiges Gremium:
Arbeitsgruppe Personenschaden und Reintegration
Kontaktadresse:
[email protected]
© 2015 Schweizerischer Versicherungsverband, Zürich
Stand August 2015
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Anwendungserleichterungen
Zur Vereinfachung der Suche sind verschiedene Verlinkungen innerhalb des Leitfadens platziert.
–Vom Inhaltsverzeichnis lassen sich die angezeigten Inhalte direkt ansteuern
–Springt man ausgehend vom Inhaltsverzeichnis auf «Zusammenstellung der verwendeten Diagnosen / Gruppen», kann man
danach die gesuchte Diagnose / Gruppe auf den Seiten 35 – 37 mittels Klick direkt ansteuern
–Klickt man auf den Seiten 5 bis 35 auf die Fusszeile, gelangt man zurück auf das gesamte Inhaltsverzeichnis
–Klickt man ab Seite 38 bis Seite 175 auf die Fusszeile, springt man wieder zur Auswahl der einzelnen Diagnosen / Gruppen
auf den Seiten 35 – 37
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Inhaltsverzeichnis
Technische Erläuterungen
5
6
7
8
9
14
19
24
28
30
31
32
34
35
Einleitung
Geleitwort des Versicherungsexperten
Geleitwort des Chefarztes des Schweizerischen Versicherungsverbandes
Teamwork
Begriff der Arbeitsunfähigkeit
Zumutbare Arbeitstätigkeit
Auswirkungen somatischer Funktionseinschränkungen
Auswirkungen psychischer Störungen
Die korrekte Anwendung des Reintegrationsleitfadens Krankheit
Regelwerk der Anzeigen
Anwendung anhand eines konkreten Beispiels
Erläuterung anhand der Grafik
Gliederung der ICD-10-GM-Systematik
Zusammenstellung der verwendeten Diagnosen /Gruppen
Kapitel
38 I
A00 – B99
42 II
C00 – C48
53 III
D50 – D90
55 IV
E00 – E90
56 V
F00 – F99
66 VI
G00 – G99
78 VII
H00 – H59
80 VIII
H60 – H95
82 IX
I00 – I99
97 X
J00 – J99
105 XI
K00 – K93
114 XII
L00 – L99
116 XIII
M00 – M99
146 XIV
N00 – N99
155 XV
O00 – O99
163 XVI
P00 – P96
165 XVII
Q00 – Q99
167 XVIII R00 – R99
170 XIX
S00 – T98
171 XX
V01 – Y84
172 XXI
Z00 – Z99
Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten
Neubildungen
Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe sowie
bestimmte Störungen mit Beteiligung des Immunsystems
Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten
Psychische und Verhaltensstörungen
Krankheiten des Nervensystems
Krankheiten des Auges und der Augenanhangsgebilde
Krankheiten des Ohres und des Warzenfortsatzes
Krankheiten des Kreislaufsystems
Krankheiten des Atmungssystems
Krankheiten des Verdauungssystems
Krankheiten der Haut und der Unterhaut
Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes
Krankheiten des Urogenitalsystems
Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett
Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben
Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien
Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht
klassifiziert sind
Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äusserer Ursachen
Äussere Ursachen von Morbidität und Mortalität
Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen und zur Inanspruchnahme
des Gesundheitswesens führen
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Einleitung
Der vorliegende Reintegrationsleitfaden Krankheit listet von
häufig vorkommenden Diagnosen und Diagnosegruppen verschiedene Dauern der Arbeitsunfähigkeit nach Alter und Geschlecht auf. Diese Werte geben den Versicherern und der Ärzteschaft die Möglichkeit, sich ein Bild darüber zu machen, wie
sich verschiedene Kollektive bei gleicher Diagnose bezüglich
Arbeitsunfähigkeitsdauer verhalten haben. Der Leitfaden gibt
keinerlei Behandlungsanweisungen ab. Die Wahl der geeigneten Behandlung liegt in den Händen der verantwortlichen Ärztinnen und Ärzte und soll in Absprache mit dem Patienten erfolgen. Bei Bedarf ist es Sache des beratenden Versicherungsarztes, in Absprache mit dem behandelnden Arzt Empfehlungen zur geeigneten Behandlung abzugeben.
Die aktuelle ICD-10-GM-Systematik, also die «Internationale
Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme» besteht aus rund 13‘400 Diagnosen. Im Leitfaden
werden diese Diagnosen zu 106 Diagnoseclustern zusammengefasst. Der zur Verfügung stehende Datensatz an zugeordneten Krankentaggeldfällen zu einer Diagnose besteht aus rund
100‘000 registrierten Schadenfällen, welche in den Jahren 2011
bis 2013 erledigt wurden. Die Daten stammen von der Helsana.
Es wurden Schadenfälle von Krankentaggeldversicherten zwischen 18 und 65 Jahren berücksichtigt, was dem Versichertengut der Krankentaggeldversicherer entspricht. Bestehende
Wartefristen wurden entsprechend der Arbeitsunfähigkeit zur
gesamten Dauer der Arbeitsunfähigkeit hinzugerechnet. Nicht
berücksichtigt wurden Fälle, welche innerhalb der Wartefrist
blieben, da diese der Versicherung gar nicht zur Kenntnis gebracht wurden. Das bedeutet, dass nur diejenigen Fälle, welche der Versicherung gemeldet wurden, effektiv im ausgewerteten Kollektiv liegen.
Die rund 100‘000 Krankentaggeldfälle wurden nach Ihrer Häufigkeit sortiert, wobei nur drei Stellen berücksichtigt wurden.
Vierstellige Diagnosen wurden auf dreistellige Diagnosen reduziert. Häufig vorkommende Diagnosen wurden als eigenständige, dreistellige Diagnose analog der ICD-10 aufgeführt.
Die übrigen Diagnosen wurden zu medizinisch-pathologischen oder funktionalen Gruppen entsprechend der ICD-Logik
zusammengefasst und dort, wo dies keinen Sinn machte, zu
«übrige» Diagnosen dem einstelligen Diagnosecode zugeordnet. Die Auswahl von eigenständigen Diagnosen und Diagnosegruppen erfolgte nach statistischen Überlegungen. Als eigenständige Diagnosen werden aufgeführt, wenn diese entweder eine ausreichend hohe Zahl an Fällen generierten oder von
der zugehörigen Diagnosegruppe bezüglich Dauer der Arbeitsunfähigkeit stark abwichen. Diagnosegruppen wurden dann
gebildet, wenn sie bezüglich der Dauer der Arbeitsunfähigkeit
in sich relativ konsistent waren.
Die vorliegende Erstausgabe bildet den zurzeit verfügbaren
Datenstand ab. Je mehr Versicherer zu jedem Krankentaggeldfall die Diagnose registrieren, umso mehr Daten lassen sich
künftig finden und auswerten.
Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0 ASA SVV
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Geleitwort des Versicherungsexperten
Mit der Lancierung des «Reintegrationsleitfaden Unfall» im Jahr 2010 hat der SVV erstmals Richtlinien im Sinne von Empfehlungen zu Unfallverletzungen bezüglich notwendiger Physiotherapie, durchschnittlicher Dauer der Arbeitsunfähigkeit und möglicher Komplikationen herausgegeben. Damit war ein Werk geschaffen, welches der Assekuranz ermöglicht, aufgrund einer Unfallverletzung die mutmassliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit und deren Kosten zu kalkulieren und auch den Bedarf nach weiteren Massnahmen wie den Einsatz eines Case Managers frühzeitig zu erkennen. Die Nachfrage nach dem Leitfaden und seine
positive Kommentierung bei den Versicherungsleuten haben auch gezeigt, dass der Bedarf nach Informationen nicht bei einer
Unfallverletzung halt macht. Es wurde der Wunsch geäussert, dass ein solches Nachschlagewerk auch für den Bereich der Krankentaggeldversicherer erstellt werde.
Das vorliegende Werk will dieses Bedürfnis nach Informationen zu ausgesuchten Krankheiten resp. zu deren mutmasslicher
Dauer der Arbeitsunfähigkeit aufnehmen. Die Systematik orientiert sich am ICD-10-GM, also an der Internationalen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme. Da der ICD aus rund 13‘400 Einzeldiagnosen besteht, musste eine
vernünftige Vereinfachung gewählt werden, welche es im Alltag trotzdem noch erlaubt, die vom Arzt bestimmte Diagnose der
vorliegenden Logik zuzuordnen. Eine spürbare Vereinfachung musste auch deshalb gemacht werden, weil es für die Bestimmung der Dauer der Arbeitsunfähigkeit galt, in der Praxis eine genügend grosse Anzahl an validierten Werten zu finden. Im europäischen Raum existieren jedoch keine Standardwerke, welche die Dauer der Arbeitsunfähigkeit systematisch nach der gestellten Diagnose erfassen. Generell zeigte sich in der Schweiz, dass mit wenigen Ausnahmen die Krankentaggeldversicherer
die Dauer der ausbezahlten Taggelder bei Krankheiten nicht in Verbindung mit der Diagnose erfassten.
Es gelang schliesslich, sowohl bei Helsana als auch bei einem grossen deutschen Krankenversicherer geeignete, diagnosekorrelierte Daten der Arbeitsunfähigkeit zu erhalten. Da sich das Konzept des vorliegenden Leitfadens auf Krankheitsfälle konzentrieren soll, welche von einer gewissen medizinischen und finanziellen Tragweite sind, in der Regel also die üblichen Wartefristen überschritten, erwiesen sich die von Helsana und von Deutschland erhaltenen Daten als ideal. Bei den erhobenen Daten ist
sichergestellt, dass die gesamte Arbeitsunfähigkeit ab Beginn der Krankheit registriert wurde und nicht etwa nur die abgerechneten Leistungstage. Die Daten der deutschen Krankenkasse dienten dazu, die Daten der Helsana zu «validieren», um Systemfehler ausschliessen zu können.
Nach Analyse der vorhandenen Daten und unter Berücksichtigung der in der Versicherungspraxis häufig vorkommenden Krankheiten und Krankheitsgruppen kristallisierten sich 106 typische Diagnosen resp. dreistellige Diagnosegruppen heraus. Die Einschränkung auf rund 100 mögliche Diagnosen und Diagnosegruppen von insgesamt 13‘400 Schlüsseldiagnosen bildet letztlich
das ab, was in der Versicherungswelt am häufigsten verwendet wird. Die Reduktion auf das Minimum bietet ein Maximum an
nützlicher Information.
Mit der Veröffentlichung dieses Leitfadens ergeht auch der Aufruf an alle Krankentaggeldversicherer, künftig zur Dauer der registrierten Arbeitsunfähigkeit auch die dazugehörende Diagnose zu registrieren. Je höher das auswertbare Mengengerüst ist,
umso präziser bildet es die Realität ab und umso mehr können einzelne Diagnosen künftig beschrieben werden.
Peter Birchler,
August 2015
ASA SVV Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0
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Geleitwort des Chefarztes SVV
Der vorliegende Reintegrationsleitfaden Krankheit entspricht einem grossen Wunsch verschiedener Schweizerischer Krankentaggeldversicherer. Das Bedürfnis entstand, nachdem diese gesehen haben, wie man im Unfallbereich mit dem Reintegrationsleitfaden Unfall die Fälle besser überblicken kann.
Der Reintegrationsleitfaden Krankheit beruht auf empirischen Zahlen von stattgehabten Krankheiten mit Taggeldzahlungen. Es
gibt hierzu keine Studien, weder im schweizerischen noch im europäischen Kontext.
Es ist der Helsana und einer grossen deutschen Krankenversicherung hoch anzurechnen, dass sie sich die Mühe genommen haben, das Zahlenmaterial aufzuarbeiten und für diesen Leitfaden zur Verfügung zu stellen.
Als Mediziner und insbesondere als Versicherungsmediziner ist mir klar, dass im Einzelfall die Diagnose resp. die Krankheit auf
ihre Funktionalität hin geprüft und diese dann mit dem Anforderungsprofil der Tätigkeit verglichen werden muss. Die Aufgabe
des Arztes zur Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit wird mit diesem Reintegrationsleitfaden also weder überflüssig noch in Frage
gestellt. Nein, der Leitfaden gibt den Versicherungsfachleuten lediglich einen Hinweis, wie sich der Fall innerhalb der empirisch
gefundenen Perzentilwerten sowie dem Wendepunkt und Critical Point oder Chronic Point verhält; dies als Hilfe zur Entscheidung, ob und wann vermehrte Bemühungen zur Reintegration im Sinne eines Case Managements ergriffen werden sollen. Jede
Versicherungsgesellschaft ist frei, den Zeitpunkt vermehrter Reintegrationsbemühungen selber zu definieren.
Wichtig ist, dass dieser Leitfaden zusammen mit den von der Arbeitsgruppe Personenschaden und Reintegration entwickelten
Arztberichten verwendet und die ICD-Diagnosen bei den Ärzten verlangt werden.
Dr. med. Bruno Soltermann,
MAS Versicherungsmedizin, August 2015
Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0 ASA SVV
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Teamwork
Allen, welche an der Entstehung und der Umsetzung dieses
Werkes mitgearbeitet haben, gebührt unser spezieller Dank.
Wir danken ihnen für die Zeit, die sie aufgewendet und das
Wissen, das sie eingebracht haben. Ohne diese Unterstützung
wäre es nicht möglich gewesen, dieses Projekt in so kurzer Zeit
so professionell umzusetzen.
Obwohl sich die Daten zur Arbeitsunfähigkeit nicht von heute
auf morgen völlig verändern werden, so ist es doch entscheidend, dass die Datenqualität laufend aktualisiert und verbessert wird. Wenn genügend Informationen von den Versicherern
vorliegen, wird es möglich sein, mehr separate Diagnosen im
Leitfaden aufzunehmen.
Besonders bedanken wir uns auch bei Denise Camenisch von
der Helsana. Sie hat es möglich gemacht, dass der SVV und die
Helsana ihr Know-how zusammenlegen konnten und das Projekt sehr schnell Fahrt aufnahm. Ihre engagierte Unterstützung
führte dazu, dass heute ein Grundlagenwerk vorliegt, welches
alltagstauglich ist und jederzeit weiterentwickelt werden kann.
So ist es beispielsweise denkbar, dass beim nächsten Release,
mindestens in der elektronischen Version, auch der Einfluss
der beruflichen Situation und weitere personenbezogene Aspekte berücksichtigt werden können.
Die vorliegenden Daten werden auch als elektronische Version
erhältlich sein, damit sie in bestehende Abrechnungssysteme
Krankentaggeld eingebaut werden können. Und hoffentlich resultieren daraus neue Daten, welche im Sinne eines lernenden
Systems zurück in den Leitfaden gespeist werden. Das Teamwork geht weiter!
Peter Birchler und Bruno Soltermann,
August 2015
ASA SVV Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0
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Begriff der Arbeitsunfähigkeit
Die Swiss Insurance Medicine (SIM) hat in ihrer Broschüre «Arbeitsunfähigkeit – Leitlinie zur Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit nach Unfall und bei Krankheit» eine ausführliche Beschreibung zur Arbeitsunfähigkeit und zu deren
Anwendung im praktischen Versicherungs- und Medizineralltag verfasst. Im vorliegenden Leitfaden ist ein Auszug
der Broschüre berücksichtigt; die vollständige Broschüre ist im Internet verfügbar (www.swiss-insurance-medicine.ch).
Die Broschüre bezieht sich auf die Sozialversicherungen. Die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der
Krankentaggeldversicherungen nach VVG basieren aber ebenfalls auf den Sozialversicherungen, sodass die
Ausführungen auf die Krankentaggeldversicherungen übertragen werden können. Zusätzlich hat die SIM auch
Arbeitsunfähigkeitszeugnisse geschaffen, welche eine differenzierte Arbeitsunfähigkeitsbeurteilung zulassen;
auch diese sind im Internet verfügbar (www.medforms.ch).
Arbeitsunfähigkeit
Arbeitsunfähigkeit (AUF) ist die durch eine Beeinträchtigung
der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit bedingte volle oder teilweise Unfähigkeit, im bisherigen Beruf
oder Aufgabenbereich zumutbare Arbeit zu leisten. Die bisher
ausgeübte Tätigkeit im Beruf oder Aufgabenbereich kann nicht
mehr ausgeübt werden oder nur noch in beschränktem Masse,
unter der Gefahr einer Verschlimmerung des Gesundheitszustands oder dem Risiko, sich selber oder Dritte zu gefährden.
Auch wenn Arbeitsunfähigkeit eigentlich kein medizinischer
Begriff ist, so wird sie dennoch von Ärzten oder von Chiropraktikern beurteilt.
Für die Beurteilung von Arbeitsunfähigkeit ist die Einschränkung in Bezug auf die bisher ausgeübte Tätigkeit rechtlich relevant. Die Gesundheitsstörung muss Krankheitswert erreichen,
das heisst, sie muss eine Behandlung und / oder eine teilweise
oder volle Arbeitsunfähigkeit zur Folge haben.
Bei den folgenden Faktoren wird hingegen kein Krankheitswert erreicht, ein Fernbleiben vom Arbeitsplatz gilt deshalb
nicht als medizinisch erklärbare Arbeitsunfähigkeit:
–– Konstitutionelle Schwäche
–– Gelegentliches Unwohlsein
–– Natürliche Körperprozesse (Schwangerschaft,
physiologische Alterung, Trauerreaktion, vorübergehende
depressive Verstimmung)
–– Mangelnde Motivation
–– Belastendes Arbeitsumfeld ohne psychiatrische Diagnose
–– Berufliche Unzufriedenheit
–– Kuren oder Training als präventive Massnahmen
–– Kosmetische Eingriffe
Folgende krankheits-, unfall- oder invaliditätsfremde Faktoren dürfen bei der Beurteilung von Arbeitsunfähigkeit nicht berücksichtigt werden:
–– Wirtschaftslage
–– Situation auf dem Arbeitsmarkt
–– Soziokulturelle Faktoren
–– Bildungsstand
–– Sprache
–– Ethnie
–– Religion
–– Alter
–– Motivation
–– Stellenlosigkeit
–– Familiäre Verhältnisse
–– Aggravation
Faktoren nicht medizinischer Natur müssen bei der Beurteilung von Arbeitsunfähigkeit, wie sie vom Gesetzgeber definiert
ist, ausser Betracht gelassen werden, weil derartige Risiken
durch die Unfall-, Kranken- oder Invalidenversicherungen nicht
abgedeckt sind.
Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0 ASA SVV
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Begriff der Arbeitsunfähigkeit
Bei langer Dauer einer Arbeitsunfähigkeit im angestammten
Beruf – in der Regel nach mehreren Monaten – kann die Möglichkeit einer zumutbaren Tätigkeit in einem anderen Beruf
oder Aufgabenbereich geprüft werden. Zumutbar ist eine Tätigkeit dann, wenn diese dem Leiden angepasst ist. Es handelt
sich dabei gewissermassen um eine Restarbeitsfähigkeit. Zu
deren Beurteilung sind einerseits die funktionelle Leistungsfähigkeit (Was kann der Versicherte noch leisten?) und die funktionelle Einschränkung (Was kann der Versicherte nicht mehr
leisten?) zu evaluieren. Andererseits hat der Arzt anzugeben,
ob aus medizinischen Gründen ein Arbeitseinsatz zeitlich zu
beschränken ist.
Beurteilungsprozess
Bei der Einschätzung von Arbeitsfähigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit betrachtet man zuerst getrennt die folgenden zwei Komponenten:
–– Leistungskomponente
(Belastbarkeit oder so genanntes «Rendement»)
–– Zeitkomponente
(Präsenzzeit am Arbeitsplatz)
Zum Grad der Arbeitsfähigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit gelangt
man anschliessend durch die Verrechnung der Einzelkomponenten. Dies lässt sich wie folgt veranschaulichen:
– Gesundheitsschaden
– Arbeitsplatz
Einschränkung in der
Belastbarkeit in %
Zeitliche
Einschränkung in %
des Arbeitstages
Arbeitsunfähigkeit
in %
Beispiel: Eine Person kann während 50 % der Arbeitszeit zu 50 % belastet werden. Daraus ergibt sich eine Arbeitsfähigkeit von 25 % (nämlich 50 % von 50 %)
bzw. eine Arbeitsunfähigkeit von 75 % (100 % minus 25 %).
ASA SVV Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0
Begriff der Arbeitsunfähigkeit
Mit den von der SIM erarbeiteten neuen Arbeitsunfähigkeitszeugnissen unter www.medforms.ch kann der Arzt die Belastbarkeit in % der üblichen Belastung und die Anwesenheit im
Betrieb in Stunden / Tag angeben. Mit dieser differenzierten
Beurteilung der Arbeits(un)fähigkeit entfallen Unklarheiten
über die Einteilung der verbliebenen Restarbeitsfähigkeit oder
Diskussionen bei Teilzeitangestellten, was nun 100 % der Arbeitsfähigkeit sei.
Die Chance einer Wiedereingliederung sinkt mit zunehmender Dauer der Arbeitsunfähigkeit bzw. der Abwesenheit vom
Arbeitsplatz. Im Hinblick auf die Wiedereingliederung ist eine
möglichst lange Präsenz am Arbeitsplatz – bei nötigenfalls reduzierter Leistung – von Vorteil. Schon eine zeitweise Präsenz
am Arbeitsplatz, wie sie im Rahmen einer teilweisen Arbeitsunfähigkeit ermöglicht werden kann, erleichtert die Wiedereingliederung. Im Gespräch mit dem Versicherten und dem Arbeitgeber lässt sich meist ein Weg finden, um einen teilweisen Arbeitseinsatz zu realisieren.
Erwerbsunfähigkeit
Von der Arbeitsunfähigkeit ist die Erwerbsunfähigkeit zu unterscheiden. Deren Beurteilung ist nicht Sache der Ärzte, sondern von Fachleuten der Versicherung. Es gilt zu beurteilen, ob
ein Versicherter je wieder einem Erwerb nachgehen kann und
gegebenenfalls welchem.
In die Beurteilung von Erwerbsunfähigkeit fliessen folgende
Elemente:
–– Gesundheitsschaden und verbleibende, zumutbare
Arbeitstätigkeiten = medizinisches Element
–– Verlust der Erwerbsmöglichkeiten auf dem ausgeglichenen
Arbeitsmarkt = wirtschaftliches Element
–– Kausaler Zusammenhang zwischen Gesundheitsschaden
und Erwerbslosigkeit
–– Zumutbarkeit (von Behandlung und Eingliederung)
Teilzeitbeschäftigung
Angestammter Arbeitsplatz
Die Einschätzung der Arbeitsunfähigkeit basiert grundsätzlich auf der Betrachtung der funktionellen Einschränkungen
des Arbeitnehmers und des Anforderungsprofils des Arbeitsplatzes. Kann die Arbeitsfähigkeit durch betriebliche Anpassungen erheblich gesteigert oder gar vollständig wiederhergestellt werden, ist diese Variante vorzuziehen (Erhalt des Arbeitsplatzes). Wird andererseits eine Rückkehr an den angestammten Arbeitsplatz nicht mehr als realistisch angesehen,
muss ein Wechsel innerhalb des Unternehmens oder zu einem
anderen Arbeitgeber in Erwägung gezogen werden. In einem
solchen Fall ist die Arbeitsunfähigkeit in Bezug auf das ins
Auge gefasste, neue Berufsumfeld abzuschätzen. Für den Beurteilungsvorgang ist es unerheblich, ob ein solcher neuer Arbeitsplatz tatsächlich vorhanden ist.
Während der Taggeldperiode ist die Arbeitsunfähigkeit ausschliesslich für ein Teilzeitpensum zu schätzen. Massgebend
ist die Tätigkeit, wie sie bis zum Zeitpunkt des Schadenfalles
ausgeübt wurde. Allfällige Einschränkungen sind in zeitlicher
und leistungsmässiger Hinsicht so anzugeben, dass sich daraus der Grad der Arbeitsunfähigkeit für das Teilzeitpensum
klar ergibt.
Nebenbeschäftigung
Bei mehreren Teilzeitbeschäftigungen hat der Arzt die Arbeitsfähigkeit für jede einzelne Beschäftigung zu evaluieren.
Basierend auf diesen Einschätzungen nimmt der Versicherer anschliessend eine Gesamtbeurteilung vor. Sind mehrere
Kostenträger involviert, müssen Arbeitsunfähigkeiten nach
Massgabe der jeweiligen Versicherungsbestimmungen einzeln
beurteilt werden.
Berufsunfähigkeit
Beschäftigung im Stundenlohn
Die verlorene Eignung zur Ausübung des bisherigen Berufs
bzw. der angestammten Tätigkeit ist ärztlich einzuschätzen.
Sie entspricht einer definitiven Arbeitsunfähigkeit im bisherigen Beruf. Sie darf erst ausgesprochen werden, wenn die medizinische Sachlage klar ist und sie sich auch tatsächlich erwiesen hat. In diesem Fall ist die Arbeitsunfähigkeit in Bezug auf
andere zumutbare Tätigkeiten festzulegen.
Das Erwerbseinkommen im Stundenlohn unterliegt häufig
Schwankungen. Aufgabe des Arztes ist es abzuschätzen, wie
viele Stunden der Versicherte pro Tag arbeiten kann. Dies erleichtert die Berechnung der Arbeitsunfähigkeit durch den
Versicherer. Dieser berücksichtigt bei der Berechnung des
Arbeitsunfähigkeitsgrades und des Taggeldes in der Regel das
durchschnittliche Einkommen der letzten Monate.
Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0 ASA SVV
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Begriff der Arbeitsunfähigkeit
Schwangerschaft, Geburt und Stillzeit
Massnahmen zur beruflichen Eingliederung
Arbeitsrechtliche Vorschriften regeln den Schutz von schwangeren Frauen und stillenden Müttern. Dies betrifft betriebliche Massnahmen zum Mutterschutz, aber auch besondere
Bestimmungen zur Arbeitszeit während des Stillens. So beträgt beispielsweise die maximal zulässige tägliche Arbeitszeit von Schwangeren und stillenden Müttern neun Stunden,
eine Beschäftigung ist nur mit dem Einverständnis der Arbeitnehmerin zulässig. Bis 16 Wochen nach der Geburt gilt
ein Kündigungsverbot. Ab dem achten Schwangerschaftsmonat gilt ein Arbeitsverbot für die Zeit von 20 Uhr bis 6
Uhr. Während acht Wochen nach der Geburt herrscht ein
Beschäftigungsverbot, bis 52 Wochen nach der Geburt gilt Stillen als Arbeitszeit.
Versicherte, die seit mindestens sechs Monaten zu mindestens 50 % arbeitsunfähig sind, haben Anspruch auf Integrationsmassnahmen der Invalidenversicherung. Invalide oder
von einer Invalidität bedrohte Versicherte haben Anspruch
auf berufliche Eingliederungsmassnahmen, soweit diese notwendig und geeignet sind, die Erwerbsfähigkeit oder die Fähigkeit, sich im Aufgabenbereich zu betätigen, wieder herzustellen, zu erhalten oder zu verbessern. Hier genügt es, wenn
ein Gesundheitsschaden die bisherige Erwerbstätigkeit unzumutbar macht oder länger dauernd einen Minderverdienst von
mindestens 20 % verursacht hat. Die beruflichen Massnahmen
der Invalidenversicherung umfassen unter anderem Berufsberatung, Bildungs- oder Umschulungsmassnahmen, Arbeitsvermittlung, Arbeitsversuche oder Einarbeitungszuschüsse.
Früherfassung und Frühintervention
Arbeitsunfähigkeitsattest als juristische Urkunde
Durch die Früherfassung von arbeitsunfähigen Versicherten
soll erreicht werden, dass durch geeignete Massnahmen die
Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess gelingt und so Erwerbsunfähigkeit und Invalidität verhindert werden. Die Meldung einer solchen Risikosituation an die zuständige IV-Stelle
soll erfolgen, wenn eine Person während mindestens 30 Tagen ununterbrochen arbeitsunfähig war oder der Arbeit innerhalb eines Jahres aus gesundheitlichen Gründen wiederholt während kürzerer Zeit fernblieb. Der schriftlichen Meldung kann ein ärztliches Arbeitsunfähigkeitszeugnis beigelegt werden. Meldeberechtigt sind die versicherte Person
selber sowie deren gesetzliche Vertretung, die im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen, der Arbeitgeber, die behandelnden Ärzte und Chiropraktiker. Des weiteren auch Krankenversicherer, Krankentaggeldversicherer, die
Militärversicherung, private Versicherungseinrichtungen, Unfallversicherer, Einrichtungen der beruflichen Vorsorge sowie
die Durchführungsorgane der Arbeitslosenversicherung und
der kantonalen Sozialhilfegesetze.
Mittels Frühintervention soll der bisherige Arbeitsplatz von arbeitsunfähigen Versicherten erhalten bleiben oder sollen die
Versicherten an einem neuen Arbeitsplatz innerhalb oder ausserhalb des bisherigen Betriebes eingegliedert werden. Die
zuständige IV-Stelle kann Folgendes anbieten oder veranlassen: Anpassungen des Arbeitsplatzes, Ausbildungskurse, Arbeitsvermittlung, Berufsberatung, Massnahmen der sozialberuflichen Rehabilitation (z.B. Belastbarkeitstraining, Aufbautraining, Integration mit Support am Arbeitsplatz) oder
Beschäftigungsmassnahmen.
Arbeitnehmer verlangen von ihrem Arzt ein Arbeitsunfähigkeitszeugnis, damit sie ihre Arbeitsunfähigkeit beweisen können. Datiert ein Arzt ein Zeugnis zurück, so lässt dies erhebliche Zweifel an dessen Richtigkeit aufkommen. Solche Atteste
haben als so genannte Gefälligkeitszeugnisse keinen Beweiswert und lösen unter Umständen gegenüber dem Arzt aufsichts- und strafrechtliche Untersuchungen aus. Liegt einer
Rückdatierung kein objektiver Befund zugrunde, ist eine solche daher zu vermeiden. Allenfalls kann im Zeugnis vermerkt
werden, der Beginn der Arbeitsunfähigkeit basiere lediglich
auf der Angabe des Patienten. Arztzeugnisse werden grundsätzlich für die Zukunft und nur für eine beschränkte Dauer
ausgestellt.
Nehmen Arzt und Arbeitgeber miteinander Kontakt auf, so geht
es dabei nicht darum, dass der Arzt dem Arbeitgeber eine Diagnose mitteilt. Vielmehr soll der Arzt erfahren, welche konkreten
Anforderungen der Arbeitnehmende an seinem Arbeitsplatz zu
erfüllen hat (Arbeitsplatzbeschreibung). Dies erlaubt es ihm,
zu möglichen Arbeitseinsätzen bzw. zu geplanten Wiedereingliederungsmassnahmen aus medizinischer Sicht Stellung zu
beziehen bzw. die Arbeitsfähigkeit spezifisch für die konkreten
Arbeitsverhältnisse festzulegen. Erteilt ein Patient einem Arzt
den Auftrag, eine Arbeitsfähigkeitsbeurteilung vorzunehmen,
so ist der Arzt legitimiert, beim Arbeitgeber diejenigen Informationen einzuholen, derer er für eine fundierte Beurteilung
bedarf. Der Arbeitgeber auf der anderen Seite hat Anrecht auf
Informationen, die er etwa für Arbeitsplatzabklärungen oder
zur Klärung von Fragen, die mit dem arbeitsvertraglichen Ver-
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Begriff der Arbeitsunfähigkeit
hältnis zusammenhängen, benötigt. Dazu gehören Tatsache,
Dauer und Grad der Arbeitsunfähigkeit und die Angabe, ob es
sich um eine Krankheit oder einen Unfall handelt.
Falsche Arztzeugnisse ziehen straf- und standesrechtliche
Sanktionen nach sich. Dies gilt nicht nur für vorsätzliches Handeln, sondern unter Umständen auch für unsorgfältige Auftragserledigung (Fahrlässigkeit). Die Fälschung eines Arztzeugnisses und / oder dessen anschliessender Gebrauch (zur
Täuschung) erfüllen den Tatbestand der Urkundenfälschung
und werden mit Strafe bedroht.
Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0 ASA SVV
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Zumutbare Arbeitstätigkeit
Auszug aus Wegleitung zur Einschätzung der zumutbaren Arbeitstätigkeit nach Unfall oder Krankheit. Die vollständige
Broschüre ist im Internet verfügbar (www.swiss-insurance-medicine.ch)
Was bedeutet zumutbare Arbeitstätigkeit?
Solange ein Patient nach einem Unfall oder infolge einer Krankheit nicht länger als ein halbes Jahr arbeitsunfähig ist und die
begründete Aussicht besteht, dass er seine angestammte Arbeit in absehbarer Zeit wieder wird aufnehmen können, beschränkt sich die ärztliche Aufgabe darauf, das Ausmass der
Arbeitsunfähigkeit zu beurteilen. Dauert eine Arbeitsunfähigkeit länger an, müssen die Versicherer abklären, ob dem Patienten eine Tätigkeit in einem anderen Aufgabenbereich zugemutet werden kann. Mit der ärztlichen Aufgabe, diese Zumutbarkeit von Arbeitstätigkeiten abzuschätzen und zu beschreiben, befasst sich die vorliegende Broschüre.
Der Begriff der Zumutbarkeit ist im schweizerischen Sozialversicherungsrecht gesetzlich nicht definiert. Nach allgemein
anerkannter Auffassung geht es dabei um die Frage, ob man
von einem Menschen ein bestimmtes Verhalten erwarten darf,
selbst wenn dieses Unannehmlichkeiten mit sich bringt und gewisse Opfer abverlangt. Gesetzlich werden dem Versicherten
nämlich die Pflicht zur Mitwirkung und zur Schadenminderung
auferlegt, was bedeutet, dass er im Hinblick auf eine Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess das ihm Zumutbare beizutragen hat. Zumutbarkeit ist auch als Ausdruck einer zu erwartenden Willensanstrengung bzw. Willensanspannung zu verstehen, die nötig wäre, um allfällige Erschwernisse – z. B. Schmerzen, psychische Belastungen, eine massvolle Änderung der Lebensgewohnheiten, einen sozialen Abstieg, finanzielle Einbussen, weniger Freizeit – zu überwinden. Die Anforderungen an
den Versicherten müssen mit seiner Gesundheitsschädigung
vereinbar sein und im Einklang mit seinen persönlichen Fähigkeiten und Eignungen stehen. Sie dürfen keine grundlegenden
Änderungen der Lebensgewohnheiten mit sich bringen. Ist die
Zumutbarkeit einer dem Leiden angepassten Arbeitstätigkeit
erst einmal festgestellt, lässt sich die Wiedereingliederung
entsprechend gestalten. Unter Umständen gelingt es dem Versicherten aber aufgrund des Ausmasses der unfall- oder krankheitsbedingten Gesundheitsschäden nicht, einen Erwerb in
früherer Höhe zu erzielen. Solche Erwerbseinbussen können
eine Invalidität begründen.
Das Instrument der Zumutbarkeit dient dem Gesetzgeber und
Rechtsanwender zur Begrenzung und zur Konkretisierung von
sozialversicherungsrechtlichen Leistungen. Dabei sind Interessen des Versichertenkollektivs, das die finanzielle Last
trägt, und die des betroffenen Versicherten sorgfältig gegeneinander abzuwägen. Die Zumutbarkeit von Arbeitsleistungen
wird formell vom Rechtsanwender – also dem Schadensachbearbeitenden oder Juristen einer Versicherungsgesellschaft
– beurteilt. Dieser stützt sich auf die ärztliche Beurteilung der
nach einem Unfall oder bei Krankheit verbleibenden Funktionen und Fähigkeiten. Eine weitere wichtige Entscheidungsgrundlage bilden Arbeitsplatzbeschreibungen, wie sie in der
Befragung erhoben werden, in entsprechenden Datenbanken
enthalten sind oder von Aussendienstmitarbeitenden der Versicherungsgesellschaften oder beauftragten Spezialisten in
ergonomischer Arbeitsplatzabklärung vor Ort erhoben werden.
Diese Wegleitung enthält Tipps zur Beschreibung von
Funktionen und Fähigkeiten, zu denen Personen mit
Gesundheitsstörungen imstande sind. Sie versteht sich als
Einstiegshilfe für Ärztinnen und Ärzte, die derartige Beurteilungen unter Praxisbedingungen durchzuführen haben. Diese
Schrift kann weder eine spezielle gutachterliche Schulung ersetzen, noch vermag sie allen denkbaren Situationen gerecht
zu werden. Sie befasst sich nicht mit der Beurteilung der Berufseignung oder mit der standardisierten Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit, wie solche durch spezialisierte
Einrichtungen vorgenommen werden. Auch wird nicht näher
auf die Beurteilung von Fahreignung eingegangen.
Zur Beschreibung von Gesundheit und Funktionsfähigkeit von
Personen mit einer Gesundheitsstörung oder Menschen in einer speziellen gesundheitsbezogenen Versorgungssituation,
wie etwa der beruflichen Rehabilitation, gewinnt die Internati-
ASA SVV Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0
Zumutbare Arbeitstätigkeit
onale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und
Gesundheit (ICF) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) an
Bedeutung. Dieses Klassifikationssystem hat in der Rehabilitationsmedizin schon Verbreitung gefunden, ist aber in der ärztlichen Grundversorgung, im Case Management, unter Berufsberatern, Arbeitgebern oder Versicherern noch nicht etabliert.
Deshalb wird in der vorliegenden Broschüre darauf verzichtet,
Bezüge zu dieser ICF-Klassifikation herzustellen.
Rolle des Arztes
Ärztinnen und Ärzte werden von Versicherungsunternehmen
regelmässig beauftragt, die funktionellen Kapazitäten eines
Patienten und dessen Fähigkeiten, gewisse Arbeitstätigkeiten
auszuführen, einzuschätzen. Deren Einschätzungen und Empfehlungen können sich wesentlich auf den Heilungsverlauf,
den Reintegrationserfolg und die Kosten auswirken.
Für die Frage, ob einer Person eine bestimmte Arbeitsleistung
zugemutet werden kann, sind vorab die medizinisch ausgewiesenen, gesundheitlichen Verhältnisse ausschlaggebend.
Es kommt darauf an, ob der Versicherte in physischer und psychischer Hinsicht über die Voraussetzungen verfügt, eine bestimmte Arbeitsleistung zu erbringen. Es ist eine ärztliche Aufgabe, die nach einem Unfall oder bei Krankheit verbliebenen
Funktionen und Fähigkeiten bzw. die diesbezüglichen Defizite und Behinderungen einer Person aufzuzeigen. Der Arzt erfüllt in diesem Beurteilungsvorgang eine Experten- und Hilfsfunktion. Er muss sich darauf beschränken, Funktions- und
Fähigkeitsprofile zu erstellen – unter keinen Umständen darf
er sich in seiner ärztlichen Stellungnahme zur Erwerbsunfähigkeit, zur Invalidität oder zu Rentenfragen äussern. Den ärztlichen Feststellungen kommt ein gutachterlicher Stellenwert zu.
Nicht nur der Auftraggeber, sondern unter Umständen zahlreiche weitere Parteien und Fachpersonen können sich im Laufe
eines versicherungsrechtlichen Verfahrens damit auseinandersetzen.
Grundlage der Stellungnahme bildet in der Regel die fachgerechte Abklärung und Dokumentation des Gesundheitszustandes. Dazu gehören das Aktenstudium, die Befragung, die
gründliche Untersuchung des Versicherten mit sorgfältiger Befunddokumentation und unter Umständen das Einholen von
Fremdauskünften. Der Arzt erstellt eine Diagnoseliste, allenfalls mit differentialdiagnostischen Hinweisen. Vor der definitiven Stellungnahme muss überprüft werden, ob alle Behandlungsmassnahmen mit Aussicht auf relevante Besserung ausgeschöpft wurden. Über den Gesundheitszustand hinaus sind
die Motivation, Leistungsbereitschaft, sekundärer Krankheitsgewinn oder andere, nicht krankheitsbedingte Faktoren von
Bedeutung. Zu erheben ist auch die subjektive Einschätzung
der Arbeitsfähigkeit. Dabei ist nicht nur dem Inhalt, sondern
auch der Art der Darstellung Beachtung zu schenken – je konkreter und konsistenter die Aussagen, desto verlässlicher ist
die Selbsteinschätzung zu werten. Auch ist der aktuelle Tagesablauf mit den derzeitigen Tätigkeiten zu erheben und unter
Umständen durch Fremdauskünfte (z.B. Arbeitgeber, Arbeitskollegen, Hausarzt, beteiligte Fachärzte, Angehörige) zu ergänzen. Berichte allfällig durchgeführter Leistungstests und
Berufsabklärungsmassnahmen müssen beschafft werden. Basierend auf dem festgestellten Funktionsumfang und unter Berücksichtigung weiterer Faktoren kann sich der Arzt schliesslich zum Fähigkeitsprofil äussern.
Bei einem positiven Fähigkeitsprofil wird dargelegt, wozu eine
Person imstande ist, z.B.
–– rein im Sitzen zu verrichtende Tätigkeiten auszuüben
–– nur im Stehen zu verrichtende Tätigkeiten auszuüben
–– nur im Gehen zu verrichtende Tätigkeiten auszuüben
–– wechselbelastende (alternierend im Sitzen, Gehen und
Stehen) Tätigkeiten auszuüben
–– mit Handeinsatz über Brust-, Schulter- oder Kopfhöhe zu
arbeiten
–– in gebückter oder vorgeneigter Haltung im Sitzen / Stehen
zu arbeiten
–– mit Rumpfrotation nach rechts / links im Sitzen / Stehen zu
arbeiten
–– in kauernder Stellung zu arbeiten
–– in kniender Stellung zu arbeiten
–– Leitern / Gerüste zu besteigen und auf solchen zu arbeiten
–– Treppen zu begehen (repetitiv, nur gelegentlich)
–– Lasten zu heben und zu tragen (körpernah/-fern, bis
Taillen-/Brusthöhe, Gewichte von … kg, links, rechts,
beidhändig, repetitiv, nur gelegentlich)
–– gefährliche Maschinen zu bedienen
–– Arbeiten mit hoher Konzentrationsanforderung zu
bewältigen
Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0 ASA SVV
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Zumutbare Arbeitstätigkeit
–– Lärmbelastung zu ertragen
–– bei störenden Lichtverhältnissen zu arbeiten
–– häufigem oder ständigem Kontakt mit anderen Menschen,
insbesondere Kunden, gewachsen zu sein
–– unter welchen zeitlichen Umständen zu arbeiten
–– mit welcher Intensität zu arbeiten (sogenanntes
«Rendement»)
Ein negatives Fähigkeitsprofil beschreibt demgegenüber, zu
welcher Tätigkeit oder Leistung eine Person nicht (mehr) imstande ist.
Die Beurteilung der Funktionsfähigkeiten und Funktionseinschränkungen bei lokalisierten, strukturell spezifischen
Gesundheitsstörungen (z. B. mediale Gonarthrose mit Beweglichkeitseinschränkung) fällt in der Regel einfacher als die
Beurteilung strukturell unspezifischer oder nicht exakt lokalisierbarer Störungen (z.B. unspezifische lumbale Rückenschmerzen). Spezielle Funktionstests (z.B. Evaluation der arbeitsbezogenen funktionellen Leistungsfähigkeit, EFL) können in
solchen Fällen weiterhelfen.
In der Beurteilung sind allfällige Diskrepanzen zwischen der Eigenbeurteilung des Patienten und der fachärztlichen Einschätzung zu diskutieren.
Einsatzmuster
Stellt der Arzt bei einem Patienten eine Einschränkung des
Fähigkeitsspektrums fest, so eröffnen sich unterschiedliche
Beurteilungsoptionen. Nachfolgend sind typische Einsatzmuster aufgeführt. Die Reihenfolge der Nennung gibt eine
Präferenzordnung wieder, d. h. jede Option ist – aufgrund sozial- und versicherungsmedizinischer Überlegungen – nach
Möglichkeit den jeweils nachstehenden vorzuziehen.
Arbeit ganztags mit Einschränkung bestimmter
Belastungen
Anzugeben sind Belastungslimiten, allenfalls Empfehlungen
zu arbeitsorganisatorischen Massnahmen und die Verwendung von Hilfsmitteln (z. B. Hebehilfen). Auf Tätigkeiten in einer der Behinderung angepassten Arbeit im Betrieb, die nicht
der angestammten Arbeit entspricht, ist hinzuweisen. Empfehlungen zu systematischen Arbeitsplatz- bzw. Aufgabenwechseln innerhalb einer Organisation («Job Rotation») zur Vermeidung einseitiger Belastungen sind möglich. Falls kritische Belastungen in Bezug auf das Heben von Gewichten, die Häufigkeit und / oder Dauer von Arbeitsbelastungen zu vermeiden
sind, ist dies zu erwähnen.
Arbeit ganztags mit vermehrten Pausen und / oder
verminderter Arbeitsleistung
Dies kann häufigere Kurzpausen, einzelne längere Pausen
oder einen generell langsameren Arbeitsrhythmus bedeuten. Kritische Belastungen – beispielsweise das Hantieren bestimmter Lasten oder Einnehmen von belastenden Arbeitshaltungen – werden zwar toleriert, aber nicht im normal geforderten Arbeitsrhythmus bzw. in geforderter Häufigkeit oder für
eine lange Dauer. Die Häufigkeit von Bewegungen, Haltungen
und Belastungen während eines Tages kann wie folgt kategorisiert werden:
Kategorie
Zeitliches Auftreten
Relative
Belastbarkeit im
angesprochenen
Tätigkeitsbereich
selten
manchmal
oft
sehr oft
Bis 1/2 h pro 8h/Tag
1/2 h –3h pro 8h/Tag
3h–5 1/2 h pro 8h/Tag
5 1/2 h – 8h/Tag
1 – 5 %
6 – 33 %
34 – 66 %
67– 100 %
Kürzere Arbeitszeit bei voller Leistung
Die Empfehlung kann lauten, dass der Patient nur halbtags
oder für eine bestimmte Anzahl Stunden täglich arbeiten soll,
wobei er in dieser Zeitspanne die volle Leistung zu erbringen
hat. Auch kann sich die Einschränkung darauf beziehen, dass
der Patient monatlich oder wöchentlich nur während einer beschränkten Anzahl Tage oder Stunden eingesetzt wird. Die Beschwerden nehmen infolge kumulierender Belastung im Tagesverlauf wesentlich zu, und dies kann mit einer spezifischen Reduktion von Belastungen und / oder vermehrten Pausen nicht
verhindert werden. Dafür sprechen Angaben wie: «Die ersten
Stunden kann ich praktisch voll arbeiten, dann geht es aber
zunehmend schlechter» oder Befunde wie eine zunehmende
Schwellung im Verlaufe des Tages. Auch bei Selbständigerwerbenden richtet sich im Sozialversicherungsbereich die Abschätzung des zeitlichen Umfanges einer Arbeitsleistung nach
einem Normarbeitstag von 8,0 bis 8,5 Stunden.
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Zumutbare Arbeitstätigkeit
Kürzere Arbeitszeit und reduzierte Leistung
Eine Anpassung der Arbeit an die Behinderung ist in dieser Situation mit den bisher beschriebenen Einsatzmustern nicht
ausreichend möglich. Für die Beschreibung der zumutbaren
Leistung und der Art der Arbeitspositionen gibt die folgende
Tabelle einen ungefähren Anhalt:
Belastungsniveau
Maximale Belastung
sehr leicht (vorwiegend sitzend)
leicht
leicht bis mittelschwer
mittelschwer
schwer
sehr schwer
5 kg
10 kg
15 kg
25 kg
45 kg
> 45 kg
Arbeiten in ungünstiger Körperhaltung einschliesslich Haltearbeiten – so genannte Zwangshaltungen – bedingen die
Einstufung in den nächsthöheren Schweregrad (z. B. mittelschwer wird zu schwer). Dies trifft oft auf Patienten mit
Rückenerkrankungen sowie mit Erkrankungen oder Unfallfolgen an den oberen Extremitäten zu. Die Arbeitsproduktivität während der effektiven Arbeitszeit kann auch eingeschränkt sein durch generell langsameres Arbeitstempo, eingeschränkte Geschicklichkeit, verminderte Qualität der Arbeit,
vermehrten Anleitungsbedarf (z.B. bei neuropsychologischen
Defiziten) oder bei verminderter geistiger Flexibilität.
Berücksichtigung spezieller Verhältnisse und
Umstände
Bei der Beurteilung der Einsatzmöglichkeiten von Patientinnen und Patienten ist den Begleitumständen und weiteren
Einflussfaktoren Rechnung zu tragen. Im Folgenden werden –
ohne Anspruch auf Vollständigkeit – häufig vorkommende Situationen vorgestellt.
Erhöhte Unfallgefahr (Eigen- oder
Fremdgefährdung) bei Erkrankung
Bei der Untersuchung ist darauf zu achten, ob das
Konzentrationsvermögen des Probanden eingeschränkt ist
oder ob er zu Fehlleistungen infolge starker Ermüdung neigt.
Eine erhöhte Unfallgefahr kann auch von Schmerzzuständen,
Nebenwirkungen von Medikamenten, Schwindel, epileptischen Anfällen, neuropsychologischen Defiziten oder einer
Verhaltensstörung ausgehen. Bei Arbeitnehmenden, die wegen gesundheitlicher Probleme wie Bewusstseinsstörungen,
Schwindel, vermehrter Müdigkeit, Einschränkungen des Sehoder Hörvermögens ein individuell erheblich erhöhtes Berufsunfallrisiko am Arbeitsplatz aufweisen, ist dies bei der Festsetzung der zumutbaren Arbeitstätigkeit zu berücksichtigen.
Erhöhte Gefahr für Sachbeschädigung
Das Hantieren an schweren Maschinen kann durch verminderte Konzentration, durch kognitive oder koordinative Einbussen oder durch gestörte Feinmotorik mit einem erhöhten
Risiko von Sachbeschädigungen einhergehen. Auf derartige
Gefahren und Einschränkungen ist hinzuweisen.
Zu geringe Leistungsfähigkeit im Vergleich zu den
Arbeitsanforderungen
Zumeist liegen physische Einschränkungen, z.B. von Kraft oder
Ausdauer, der Beweglichkeit oder des Koordinationsvermögens
vor. Im Falle von wechselhaften Beschwerden kann es zu wiederholten Arbeitsausfällen kommen. (Neuro-)Psychologisch
bedingte Einschränkungen wie Verlangsamung, Fehlleistungen oder vermehrter Anleitungsbedarf können ebenfalls eine
derartige Leistungseinbusse begründen.
Zeitliche Einschränkungen
Drohende Gesundheitsschädigung oder
Verschlechterung des Gesundheitszustandes
Diese Einschätzung kann sich aufgrund der medizinischen Beurteilung, allenfalls in Verbindung mit funktionellen Beobachtungen oder Hinweisen auf drohende Verschlechterung bei bestimmten Belastungen ergeben oder aber aufgrund des bisherigen Verlaufs. Das Risiko einer arbeitsbedingten Verschlechterung
des Gesundheitszustandes ist in die Einschätzung einzubeziehen.
Derartige Beurteilungen können unter Umständen nur im Rahmen einer umfassenden Begutachtung vorgenommen werden.
Zeitliche Einschränkungen können Folge andauernder, zermürbender Schmerzen, von Erschöpfung, Angst, depressiven Symptomen, kognitiven Einschränkungen, manifesten psychischen
und neurologischen Störungen sein. Sie sind auch als Begleiterscheinung von – verordneten oder nicht verordneten – Medikamenten oder anderen Substanzen möglich.
Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0 ASA SVV
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Zumutbare Arbeitstätigkeit
Schwangerschaft / Mutterschaft
Für Schwangere und stillende Arbeitnehmerinnen wird auf die
Verordnung 1 vom 10. Mai 2000 zum Arbeitsgesetz (ArGV1)
und die Verordnung des WBF vom 20. 3. 2001 über gefährliche
und beschwerliche Arbeiten bei Schwangerschaft und Mutterschaft (Mutterschutzverordnung) verwiesen.
Kontakte mit anderen Menschen
Einschränkungen im Kontakt mit anderen Menschen müssen
gesondert erhoben und erwähnt werden: Bei manchen psychischen Störungen ist eine Arbeit allein möglich, nicht jedoch im
Team, im Grossraumbüro oder mit häufigem Kundenkontakt.
Bei anderen ist Teamarbeit möglich oder Arbeit unter Anleitung, nicht jedoch selbständig und allein.
limitiert sein. Hitze macht erfahrungsgemäss Patienten mit
Herz- und Kreislaufleiden, Hauterkrankungen oder Adipositas
besonders zu schaffen und kann auch den Einsatz von Diabetikern oder Nierenkranken beschränken. Expositionen gegenüber Stäuben sowie atemwegreizenden Räuchen, Aerosolen,
Dämpfen und Gasen werden von Patienten mit Lungen- oder
Augenleiden schlecht toleriert. Hörstörungen bedingen nur in
seltenen Einzelfällen eine Unzumutbarkeit für Tätigkeiten in
gehörgefährdendem Lärm. Ein schwerer Tinnitus kann durch
das Tragen von Gehörschutzmitteln verstärkt werden, sodass
dann Tätigkeiten in gehörgefährdendem Lärm nicht mehr zumutbar sind.
Schichtarbeit / Nachtarbeit
Bei bestimmten Erkrankungen, wie z.B. generalisierter Epilepsie, schwer einstellbarem Diabetes mellitus, chronischen
Erkrankungen der Magen-Darm-Trakte, Herz-Kreislauf-Leiden, Alkohol-, Drogen-, Medikamentenabhängigkeit oder bei
schwerer Depression, kann Schichtarbeit oder Nachtarbeit unter Umständen ungünstig sein. Auch nach einer Organtransplantation sind derartige Arbeitseinsätze aufgrund des rigiden
Zeitplanes der Medikamenteneinnahme möglicherweise nur
bedingt realisierbar.
Zeitdruck / Akkordarbeit
Bei Patienten, die rasch erschöpfbar sind, ist die psychische
und physische Belastbarkeit begrenzt. Dies kann auch bei
Herz- und Kreislaufleiden, neurologischen und psychischen Erkrankungen der Fall sein.
Chemische und physikalische Exposition
Aufgrund der Exposition gegenüber chemischen und physikalischen Einwirkungen am Arbeitsplatz (z.B. Hitze, Stäube,
Zugluft) können sich Einschränkungen ergeben. Selbstverständlich wird die Einhaltung einschlägiger, arbeitsmedizinischer und arbeitshygienischer Vorschriften vorausgesetzt. Bei
Nässe, Kälte oder Zugluft kann der Einsatz von Patienten mit
rheumatischen Erkrankungen, Herz- und Kreislaufleiden, Lungenleiden, Nierenleiden oder auch chronischen Rückenleiden
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Auswirkungen somatischer
Funktionseinschränkungen
Schultergelenk
Hüftgelenk
Aus der Funktionseinschränkung eines Schultergelenks können sich Limitierungen in der Positionierung der Hand im
Raum oder beim Einsatz der Hand über Brust-/Schulter-Kopfniveau ergeben. Oft ist die Fähigkeit, Leitern und Gerüste zu
besteigen und auf solchen zu arbeiten, eingeschränkt. Ebenfalls können Behinderungen beim Manipulieren bestehen, das
Heben und Tragen von Lasten ist oft nur noch körpernah möglich. Allenfalls können schwere Gewichte nur bis Gürtelhöhe
angehoben werden. Die zumutbaren Maximallasten sind konkret anzugeben.
Einschränkungen der Hüftgelenksfunktion wirken sich auf ausschliesslich gehend oder stehend zu verrichtende Tätigkeiten
aus. Relative Einschränkung gibt es für das Besteigen von Leitern und Gerüsten, für längeres Abwärtsgehen und das Hinunterspringen. In der Regel entsteht keine Einschränkung für im
Sitzen zu verrichtende oder wechselbelastende Tätigkeiten.
Bei sitzenden Tätigkeiten ist allenfalls eine Stuhlanpassung zu
empfehlen.
Kniegelenk
Ellbogengelenk und Vorderarm
Ellbogen-Extensions-/Flexionsdefizit: Ein Extensionsausfall
ist erfahrungsgemäss weniger gravierend als ein Flexionsausfall. Einschränkungen bestehen beim Heben und Tragen von
Lasten, bei der Bedienung von Apparaten und in den Aktivitäten des täglichen Lebens (Essen, Körperpflege; Einschränkungen oft gravierender als in den beruflichen Verrichtungen). Bei
Pro- oder Supinationsdefiziten sind repetitive, belastende Umwendbewegungen oft nicht mehr möglich, was sich auch auf
die Handposition ungünstig auswirken kann (Feinmechanik,
Tastaturschreiben etc.).
Aus Gonarthrosen mit Gelenkinstabilität können sich Einschränkungen für das Besteigen von Leitern und Gerüsten, das Arbeiten in kauernder, kniender oder (bedingt) stehender Position sowie das Gehen in unebenem Gelände, längeres Abwärtsgehen
oder Hinunterspringen ergeben. Meist keine Einschränkungen
gibt es für wechselbelastende Tätigkeiten und für im Sitzen zu
verrichtende Tätigkeiten ohne Zwangshaltung für das betroffene
Bein (z.B. Pedalbedienung) respektive genügender Beinfreiheit
für Spontanbewegungen. Rezidivierende Schwellungszustände
(Gelenksergüsse) sind zu berücksichtigen.
Sprunggelenk und Fuss
Handgelenk und Hand
Je nach Störung von Hand- und Handgelenksfunktionen sind gewisse Griffformen nicht mehr möglich (z.B. Grob-, Spitz-, Schlüssel- oder Hakengriff ). Es können Behinderungen für Tätigkeiten
mit spezifischer manueller Beanspruchung daraus resultieren
(z. B. Feinmechanik, Auto-/Maschinenmechanik, Hantieren mit
Werkzeugen, Handlangerarbeiten). Bei einer Handgelenksarthrodese steht die Hand in einer fixen Relation zum Vorderarm.
Schwer zugängliche Stellen können unter Umständen nicht mehr
erreicht werden. Bei Maurern ist zwischen Steinhand und Kellenhand zu differenzieren. Die Ausübung einer Chauffeurtätigkeit
ist bei Handgelenksarthrodese in der Regel noch möglich. Die
Händigkeit kann sich unter Umständen durch Umgewöhnung
ändern, was gegebenenfalls zu dokumentieren ist.
Bei Bandinstabilitäten im Bereich des lateralen Bandapparates und bei Sprunkgelenksarthrose können – in Abhängigkeit
des Schweregrades – Einschränkungen für das Gehen in unebenem Gelände, das Kauern und Knien vorliegen. Meist keine
Einschränkungen für im Sitzen zu verrichtende und wechselbelastende Tätigkeiten. Relative Einschränkungen können für die
Bedienung von Pedalen vorhanden sein (Chauffeurtätigkeit,
Differenzierung rechts / links). Wegen der zusätzlichen, statischen Belastung sollten auch Arbeiten, die mit dem Heben und
Tragen von Lasten über 15 Kilogramm verbunden sind, vermieden werden. Funktionseinschränkungen der Füsse haben zudem meist Auswirkungen auf im Stehen und im Gehen zu verrichtende Tätigkeiten, das Arbeiten auf Leitern und eventuell
auch auf kniend zu verrichtende Tätigkeiten. Möglicherweise
sind Schuhzurichtungen (Einlagen, Abrollrampe) nötig.
Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0 ASA SVV
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Auswirkungen somatischer Funktionseinschränkungen
Gelenkprothesen
Die Beurteilung der Zumutbarkeit von Arbeitstätigkeiten nach
erfolgter Implantation eines künstlichen Gelenkes gewinnt
zunehmend an Bedeutung, da derartige Eingriffe vermehrt
schon bei jüngeren Patienten vorgenommen werden. Auch bei
gutem postoperativem Resultat mit in der Regel normalem
Bewegungsumfang weisen diese Gelenke nicht die gleiche
Belastbarkeit auf wie die natürlichen Gelenke, wobei es keine
wesentliche Rolle spielt, ob ein partieller oder ein totalendoprothetischer Ersatz erfolgt ist. Im Hinblick auf die Lebensdauer der Gelenkprothesen – respektive um den Zeitpunkt eines allfälligen Prothesenersatzes zu verzögern – können den
Patienten nicht mehr alle Tätigkeiten uneingeschränkt zugemutet werden. Namentlich Arbeiten mit länger dauernder Vibrationsbelastung, forcierten Torsionskräften respektive Rotationen, mit der Notwendigkeit von Sprüngen im Sinne von
axialen Belastungen oder der Notwendigkeit des Einnehmens
von Zwangspositionen der operierten Gelenke sind nur in eingeschränktem Masse zumutbar. Auch das Heben und vor allem das körperferne Transportieren von Lasten ist nur noch
eingeschränkt zumutbar. Stoss absorbierende Schuheinlagen wirken sich günstig auf die Gelenkstatik aus und können
kurzdauernde Vibrationsbelastungen mindern, ohne dass dadurch die entsprechenden Kräfte vollständig neutralisiert werden können. Die Einsatzfähigkeit eines Patienten nach alloarthroplastischem Ersatz ist auch abhängig vom präoperativen
Zustandsbild: Patienten, deren Muskulatur noch nicht degenerativ verändert war und deren Kapsel-/Bandapparat keine
Schrumpfungen aufgewiesen hat, können wesentlich schneller und nachhaltiger rehabilitiert werden als Personen mit
weichteilbedingt eingeschränkter Beweglichkeit und reduzierter Kraft.
Rücken
Die Beanspruchung der Wirbelsäule hängt wesentlich von den
Lastgewichten ab, weitere wichtige Belastungsfaktoren sind
Lasthöhe, Lastwinkel, horizontaler Lastabstand, Häufigkeit
der Bewegung, Kraftaufwand, Hubhöhe, Belastungs- und Erholungszeit, Drehung / Seitneigung, Griffbedingungen sowie
individuelle Faktoren (Alter, Geschlecht, Körperbau, Körpergewicht, Kraft, Training, Erfahrung und physische Fitness). Aus
diesen Gründen können keine allgemein verbindlichen Empfehlungen betreffend Belastbarkeit definiert werden. Bei HWSProblemen sind oft zusätzlich Überkopfarbeiten sowie Vibrationen, bei Problemen am thorakolumbalen Übergang Arbeiten mit repetitiven Rotationsbewegungen des Oberkörpers zu
meiden. Das längere Verharren in vornüber geneigter Haltung
– ob stehend oder sitzend – ist zu vermeiden. Ebenso sind unerwartete, asymmetrische Lasteinwirkungen auszuschliessen.
Eher günstig sind wechselbelastende Tätigkeiten.
Schwindel
Es sind der Schweregrad des Schwindels und die schwindelauslösenden Umstände zu berücksichtigen. Des Weiteren sind
die konkreten Arbeitsbedingungen und Gefährdungen zu erheben (Absturzgefahr z. B. bei Arbeiten auf Dächern, Gerüsten,
Leitern oder Podesten). Auch Arbeiten, bei denen Körperteile
von rotierenden Maschinenelementen erfasst werden können
oder bei denen die Gefahr eines Sturzes in flüssigkeitsgefüllte
Becken oder stromführende elektrische Anlagen besteht, können kontraindiziert sein. Schnell laufende Motorenteile können bei gestörter Optokinetik zu Problemen führen. Bei auch
nur subjektiven Schwindelbeschwerden sind Tätigkeiten mit
hohen Anforderungen an das Gleichgewichtssystem (z. B. ungesicherte Gerüste / hohe Leitern oder Freileitungsmontagen)
nicht mehr zumutbar. Zusätzlich stellt sich die Frage der Eignung für das Führen eines betrieblichen Fahrzeuges wie eines
Hubstaplers oder von gefährlichen Maschinen.
Epilepsie
Generell ist bei Versicherten mit Epilepsie zu beachten, ob
zusätzlich andere neurologische, neuropsychologische
Störungen oder psychiatrische Störungen (Persönlichkeitsveränderungen) vorliegen. Zudem sind Anfallssemiologie und
Behandlungsstand zu berücksichtigen. In der Regel besteht
eine qualitative Einschränkung der Arbeitsfähigkeit, in dem
lediglich bestimmte Tätigkeiten nicht mehr möglich sind. Versicherte, die mindestens zwei Jahre nach Beendigung der
antiepileptischen Behandlung anfallsfrei sind, keine psychopathologischen Auffälligkeiten aufweisen und in der EEGUntersuchung keine für Epilepsie spezifischen Veränderungen zeigen, gelten als geheilt. Liegt eine aktive Epilepsie vor,
besteht eine erhöhte Verletzungsgefahr und damit eine Einschränkung für das Besteigen von und Arbeiten auf Leitern
und Gerüsten, das Arbeiten an laufenden Maschinen und auf
Arbeitsstellen, auf denen Verantwortung für andere zu tragen
ist oder wo Publikumsverkehr herrscht. Schichtarbeiten sind
besonders für Patienten mit generalisierter Epilepsie wenig
geeignet; ein allfälliges Verbot von Schichtarbeit hängt vom
vorliegenden Epilepsiesyndrom ab. Für Berufsfahrer, Piloten,
Lokomotivführer etc. sind die einschlägigen gesetzlichen und
arbeitsmedizinischen Bestimmungen zu beachten.
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Auswirkungen somatischer Funktionseinschränkungen
Chronische Schmerzen
Eine aussagekräftige Beurteilung der Zumutbarkeit von
Arbeitstätigkeiten bei Versicherten mit chronischen Schmerzen setzt voraus, dass diese gut kooperieren, leistungsbereit
sind und dass die Beschwerden und Befunde konsistent sind.
Qualitative und quantitative Einschränkungen haben das Ziel,
Belastungen unterhalb der Schmerz auslösenden Schwelle
zu halten. Diese Einschränkungen sind individuell anzupassen. Es ist bei Patienten mit chronischen Schmerzen generell
überlegenswert, ob sich eine Befähigung zur Arbeit sogar positiv auf die Schmerzwahrnehmung und Krankheitsentwicklung auswirken könnte. Zu beachten ist die aktuelle Rechtsprechung bezüglich Überwindbarkeit von Beschwerden (Auszug
aus BGE 130 V 352: «Das Vorliegen eines fachärztlich ausgewiesenen psychischen Leidens mit Krankheitswert – worunter
anhaltende somatoforme Schmerzstörungen grundsätzlich fallen – ist aus rechtlicher Sicht wohl Voraussetzung, nicht aber
hinreichende Basis für die Annahme einer invalidisierenden
Einschränkung der Arbeitsfähigkeit.»), wobei diese Rechtsprechung zur Überwindbarkeit der Beschwerden (Schmerzrechtsprechung) bei Erkrankungen organischer Genese (organisches Substrat) keine Anwendung findet (BGE 137 V 64 E. 4.3
S. 69 mit Hinweis).
zialverhalten kommen. Zu prüfen ist, ob die Voraussetzungen
für die Bewältigung konkreter beruflicher Aufgaben gegeben
sind. Im Sinne einer Anosodiaphorie bemerken die Betroffenen ihre Einbussen selbst manchmal nur in einem geringen
Ausmass. Deshalb sind die anamnestischen Angaben gegebenenfalls durch zusätzliche externe Informationen zu validieren.
Nicht selten liegt eine abnorm erhöhte Ermüdbarkeit vor, welche die berufliche Dauerleistungsfähigkeit reduziert. Die speziellen Anforderungen an die Teilnahme im Strassenverkehr
sind bei der Beurteilung zu berücksichtigen.
Diabetes mellitus
Einschränkungen richten sich nach der Schwere des Diabetes, nach der Einstellbarkeit und nach Art und Ausmass der
diabetischen Spätkomplikationen. Diabetiker mit Neigung
zu Hypoglykämie-Episoden sind für Arbeiten mit potenzieller Selbst- und Fremdgefährdung ungeeignet. Zudem gilt es
verkehrsmedizinische Vorschriften zu beachten. Einschränkungen bestehen in der Regel auch bei Schichtarbeit. Die
regelmässigen Blutzucker-Selbstkontrollen können unter Umständen vermehrte Arbeitspausen in der Grössenordnung von
einer Stunde täglich bedingen.
Lähmungen
Lungenkrankheiten
Es muss unterschieden werden zwischen peripheren Lähmungen (Läsion eines Nerven, eines Plexus), spinalen Lähmungen
(mit Para- oder Tetraplegie oder -parese) und zerebralen Lähmungen (meist Hemiparese oder Hemiplegie). Hier kommen
die Einschränkungen, wie sie bei den Funktionsstörungen der
oberen bzw. unteren Extremität genannt sind, sinngemäss zur
Anwendung. Feinmotorische Störungen können auch bei rein
sensiblen neurologischen Ausfällen vorhanden sein. Exponierte Extremitäten sind in dieser Situation oft einem Verletzungsrisiko ausgesetzt, was es bei der Beurteilung zu berücksichtigen gilt.
Die Beurteilung der Einschränkungen erfordert in der Regel eine fachärztliche Untersuchung und Funktionsdiagnostik, wobei Art und Intensität der Atembeschwerden zu
berücksichtigen sind (subjektive Einschätzung; Schweregrad der körperlichen Anstrengung ohne / mit Auftreten von
Atemnot; Auftreten von Atemwegsreizungen bei bestimmten Einwirkungen). Die Lungenfunktionsprüfung (BodyPlethysmografie / Spirometrie und Bestimmung der CODiffusionskapazität) gibt Auskunft über den Schweregrad der
obstruktiven und restriktiven Ventilationsbehinderung sowie
der Einschränkung der Diffusion. Auch eine Beurteilung des
Schweregrades der bronchialen Hyperreagibilität kann indiziert sein. Allenfalls ist eine Spiroergometrie mit Messung der
maximal erreichten Sauerstoffaufnahme angezeigt, aus der
die zumutbare körperliche Belastung während einer Arbeitsschicht abgeleitet werden kann. Die Beurteilung der Zumutbarkeit ist nach der Optimierung der Behandlung und wenn
möglich Expositionsfreiheit gegenüber verursachenden Stoffen und Einwirkungen vorzunehmen. Einschränkungen betreffen den Schweregrad der körperlichen Belastung sowie
Arbeiten mit Expositionen gegenüber atemwegsreizenden
Stäuben, Räuchen, Aerosolen, Dämpfen und Gasen sowie in
Hirnfunktionsstörungen
Krankheits- und unfallbedingte Schädigungen des Gehirns können kognitive Leistungen wie Gedächtnisfähigkeit,
Konzentrations- und Aufmerksamkeitsfähigkeit sowie
Problemlöseverhalten reduzieren. Die Ablenkbarkeit nimmt
häufig zu. Ausserdem kann es vor allem bei Schädigung frontaler Hirnstrukturen zu Veränderungen im Verhalten wie vermehrter Reizbarkeit, Teilnahmslosigkeit oder verändertem So-
Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0 ASA SVV
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Auswirkungen somatischer Funktionseinschränkungen
Kälte und Nässe, für den Fall, dass eine unspezifische bronchiale Hyperreagibilität vorliegt.
unteren Extremitäten: Abhängig vom Schweregrad (Klassifikationen), keine ausschliesslich im Stehen auszuführende Tätigkeiten, vor allem wenn das Tragen von Kompressionsstrümpfen nicht möglich ist.
Herzkrankheiten
Die Beurteilung der Einschränkung erfordert in der Regel
eine fachärztliche Untersuchung und Funktionsdiagnostik.
Folgende Faktoren sind zu berücksichtigen: Beschwerden in
Abhängigkeit von der körperlichen Belastung (NYHA-Klasse),
symptomlimitierter Belastungstest (bis zum Auftreten von
Angina pectoris, Atemnot oder Erschöpfung respektive Zeichen einer Ischämie im Elektrokardiogramm bzw. eines Blutdruckabfalles). Allenfalls Ergänzung der Ergometrie durch
Ergebnisse der Szintigrafie oder Stressechokardiografie
(Auftreten einer belastungsinduzierten Ischämie) oder einer
Spiroergometrie (siehe Lungenkrankheiten). Je nach Ursache
der kardialen Problematik ist ein Einbezug der Ergebnisse der
Echokardiografie (inkl. Doppleruntersuchungen, beispielsweise bei Klappenvitien) nötig. Zur Beurteilung der körperlichen Beanspruchung während der beruflichen Tätigkeit kann
eine Herzfrequenzmessung mittels Langzeit-EKG, allenfalls
ergänzt durch eine Langzeitblutdruckmessung, herangezogen werden. Die Beurteilung der Leistungsfähigkeit hat nach
der Durchführung allfälliger Interventionen (kardiologischinterventionell oder herzchirurgisch) zu erfolgen. Einschränkungen können sich für einen bestimmten Schweregrad der
körperlichen Arbeit respektive für das Heben oder Tragen
von Lasten ergeben. Auch Arbeiten unter Zeitdruck oder Arbeiten mit subjektiv empfundenen psychosozialen Belastungen («Stress») können in bestimmten Situationen nicht mehr
zumutbar sein. Bei Patienten mit Herzschrittmachern ist die
Frage von elektromagnetischen Feldern an Arbeitsplätzen abzuklären. Bei antikoagulierten Patienten sind Tätigkeiten mit
erhöhtem Verletzungsrisiko zu meiden. Liegt zusätzlich eine
ständige Angst vor einem Zweitinfarkt vor, ist vorgängig der
Einschätzung an ein ambulantes kardiales Rehabilitationsprogramm zu denken, in dem sich die Fachleute im Rahmen
der Kontrolle kardiovaskulärer Risikofaktoren und -indikatoren auch dem Umgang mit Zukunftsängsten und mit unvermeidlichem Stress annehmen.
Kreislaufkrankheiten
Rheumatoide Arthritis (Chronische Polyarthritis)
Je nach Lokalisation und Schweregrad der Erkrankung ergeben
sich unterschiedliche Einschränkungsmuster. Generell sind Tätigkeiten in Nässe, Kälte und unter Temperaturschwankungen
zu meiden. Zu beachten ist zudem, dass die Einschränkungen
als Folge von entzündlichen Prozessen an den Gelenken grösser sein können als diejenigen bei degenerativen oder unfallbedingten Gelenksschäden. Einschränkungen können sowohl
durch strukturelle Veränderungen (Gelenkdestruktionen) wie
auch temporär durch entzündliche Schubsituationen entstehen. Letztere sollten separat dokumentiert und gegebenenfalls als Leistungseinbusse gewertet werden. Prognostisch
sollten auch die Behandlungserfolge durch moderne, potente
Therapeutika berücksichtigt werden.
Magen- und Darmerkrankungen
Bei Personen mit Colitis kann unter Umständen eine Arbeitsplatzanpassung nötig sein (Nähe zur Toilette). Arbeiten unter Zeitdruck, beispielsweise Akkordarbeit, oder Schichtarbeit können in der Regel nicht zugemutet werden. Bei StomaTrägern sind repetitives Heben und Tragen von Lasten sowie
ungünstige Arbeitshaltungen (z. B. Hocke, knien) zu vermeiden. Eine normale Leistungsfähigkeit ist in vielen Fällen aber
durchaus möglich.
Urin- oder Stuhlinkontinenz
Dank der heute vorhandenen Versorgungsmöglichkeiten wirkt
sich eine Urininkontinenz nicht notwendigerweise negativ auf
die Arbeitsfähigkeit aus. Ungeeignet sind Arbeiten, welche
den repetitiven Einsatz der Bauchpresse bedingen oder in ungünstigen Arbeitshaltungen ausgeführt werden müssen. Der
Publikumsverkehr kann, vor allem bei Stuhlinkontinenz, eingeschränkt sein.
Periphere arterielle Verschlusskrankheit der unteren Extremitäten: Einschränkungen in Abhängigkeit der Schwere (Klassifikationen) der Erkrankung. Zusätzlich zu berücksichtigen sind
allfällige Einschränkungen bei Arbeiten in Zwangshaltungen
(z. B. Hocke) und bei Verletzungsgefahr (Antikoagulation).
Chronische venöse Insuffizienz, chronisches Lymphödem der
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Auswirkungen somatischer Funktionseinschränkungen
Tumorleiden
Es lassen sich keine allgemeingültigen Aussagen über die
Auswirkungen von Tumorleiden auf die Arbeitsfähigkeit machen. Generell gilt aber, dass die Betroffenen heute selbst
während der antitumorösen Therapie zumindest teilweise arbeitsfähig bleiben; in diesen Fällen stellt sich die Frage nach
der noch zumutbaren Tätigkeit nicht. Eine nach Abschluss der
antitumorösen Therapie vorhandene Einschränkung richtet
sich nach Art und Lokalisation des verbleibenden Schadens.
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Auswirkungen psychischer Störungen
Die Leistungsfähigkeit von Patientinnen und Patienten mit psychischen Störungen kann aus sehr unterschiedlichen
Gründen eingeschränkt sein. Psychische Probleme können sich auf die Art der Arbeitserledigung oder auf die zeitliche
Belastbarkeit auswirken. Patientinnen und Patienten brauchen unter Umständen vermehrt Arbeitspausen, sie können
anfälliger gegenüber äusseren Einflüssen am Arbeitsplatz sein (z. B. gegenüber visuellen und auditiven Störungen).
Die Arbeitsqualität kann bei monotoner Arbeit und Aufmerksamkeitsstörungen eingeschränkt sein. Möglicherweise ist
der soziale Kontakt am Arbeitsplatz beeinträchtigt. Nach Möglichkeit sollen die einzelnen Einschränkungen im Rahmen
einer ärztlichen Beurteilung gesondert genannt und beurteilt werden. Ein solches Vorgehen ist besonders bei der
Frage eines neuen Arbeitsplatzes und der Wiedereingliederung nützlich. Ein neuer Arbeitsplatz ist dann zumutbar,
wenn aus psychiatrischer Sicht grundsätzlich (Teil-)Arbeitsfähigkeit besteht und die versicherte Person in der Verweistätigkeit keinen (weiteren) psychischen Schaden nimmt. Die Begriffe Arbeitsfähigkeit und Zumutbarkeit sind in dieser
Hinsicht eng miteinander verknüpft.
Störungen der Stimmung
Eine negativ getönte Stimmungslage wie Bedrücktheit oder
Pessimismus wird bei akuten oder länger dauernden Belastungen sozialer Art ebenso angetroffen wie bei chronischen Beschwerden, die von einer Krankheit hervorgerufen werden. Sie
kann Ausdruck einer nicht optimalen Anpassung des betreffenden Menschen an die Situation sein und muss keiner psychischen Störung entsprechen. Ein Zustand von Unglücklichsein
oder Unzufriedenheit ist (nicht krankhafter) Teil des Lebens.
Wird der betreffende Mensch jedoch von einem belastenden
Ereignis überfordert, können depressive Symptome in Form
von anhaltender Bedrücktheit, verbunden mit Hoffnungslosigkeit, Freudlosigkeit und allgemeinem Energiemangel auftreten,
was sich über lange Zeit hinziehen kann. Eine solche depressive Anpassungsstörung kann für begrenzte Zeit die Belastbarkeit hinsichtlich der Arbeitsbewältigung und der Arbeitszeit
einschränken. Bei einer Depression im klinischen Sinn herrscht
anhaltend eine traurig-bedrückte Stimmungslage vor mit Pessimismus, Freudlosigkeit, Initiative- und Energiemangel und
meist verbunden mit weiteren Zusatzsymptomen wie Verlust
des Selbstvertrauens, Schuldgefühlen, Suizidgedanken oder
Lebensüberdruss und vor allem psychomotorischen Symptomen wie Agitiertheit oder Antriebsarmut. Die meisten Depressiven schlafen schlecht, geraten ins Grübeln beim Einschlafen und klagen über Durchschlafstörungen und frühes Erwachen am Morgen, was zur allgemeinen Müdigkeit und raschen
Erschöpfbarkeit tagsüber beiträgt. Die Feststellung eines rele-
vanten depressiven Syndroms verlangt weitere psychiatrische
Abklärungen hinsichtlich der Ätiologie und Pathogenese, um
die geeignete Therapie festzulegen, aber auch um die einzelnen Funktionsbereiche hinsichtlich der Arbeitsfähigkeit einzuschätzen. Lediglich bei leichteren depressiven Syndromen,
die nicht eine Tendenz zur Verschlimmerung zeigen, genügen
nichtfachspezifische ärztliche Abklärungen. Leicht Depressive
fallen meist wegen ihrer anhaltend bedrückten Stimmung und
eines teilweisen Verlusts ihrer Spontaneität auf, klagen allenfalls über Schlafstörungen und Verlust des Selbstvertrauens.
Sie bleiben in der Regel arbeitsfähig, sofern am Arbeitsplatz
nicht besondere kreative Fähigkeiten oder Flexibilität und erhöhte Anforderungen an die kognitiven Funktionen gestellt
werden. Bei mittelgradig Depressiven sind die Symptome ausgeprägter und vielfältiger. Meist ist hier auch der Antrieb gestört, und es finden sich unangemessene Schuldgefühle, Lebensüberdruss und eventuell auch weitere sogenannte somatische oder melancholische Symptome wie deutlicher Interessensverlust oder Verlust der Freude, Morgentief, Appetit- oder
Gewichtsverlust, Libidoverlust. Je nach Ausprägung der Störungen und den Anforderungen, die am Arbeitsplatz gestellt
werden, kann die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt sein. Schwer
Depressive leiden unter anhaltenden, quälenden Symptomen
mit Verlust des Selbstwertgefühls und Gefühlen von Wertlosigkeit und Schuld. Suizidgedanken und -handlungen sind häufig.
Das Denken ist typischerweise wesentlich verlangsamt und an
Inhalten verarmt und eingeengt, sodass kaum mehr Arbeitsfä-
ASA SVV Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0
Auswirkungen psychischer Störungen
higkeit besteht. Allfällige aktuell psychotische Symptome sind
mit Arbeitsfähigkeit sicher nicht vereinbar. Seltener sind die
Symptome eines manischen Syndroms mit gehobener, euphorischer Stimmung und / oder Reizbarkeit, allenfalls Störungen
der Konzentration. Die Risiken, vor allem sich selber sowohl im
persönlichen wie im beruflichen Bereich zu schaden, sind für
manische Patienten hoch. Selbstüberschätzung und unkritischer sozialer Umgang mit Distanzlosigkeit oder auch aggressive Verhaltensweisen sind mit der Präsenz an einem Arbeitsplatz in der freien Wirtschaft nicht vereinbar und zwingen zu
raschem psychiatrischem Handeln.
Angst
Angst ist eine gefühlsmässige Reaktion, die im Alltag häufig vorkommt und erst zu einem Symptom wird, wenn sie überwältigend
oder bedrohlich wird. Sofern Angst als normale Reaktion auf eine
ernsthafte körperliche Erkrankung auftritt, oder sofern sie Teil
der Symptomatik einer körperlichen Erkrankung darstellt, zum
Beispiel bei Hyperthyreose oder bei gewissen Formen der Epilepsie, ist sie nicht gesondert zu beurteilen. Die Arbeitsfähigkeit
richtet sich nach der Grunderkrankung. Angst tritt häufig auch im
Rahmen einer Anpassungsstörung auf und zwingt in einem solchen Fall höchstens zu kurz dauernder, jedenfalls zeitlich klar begrenzter Arbeitsunfähigkeit. Angst als Symptom bei vielen anderen psychischen Störungen, insbesondere bei Depressionen,
Zwangserkrankungen, posttraumatischen Belastungsstörungen,
somatoformen Störungen, Hypochondrie auch bei Schizophrenien ist nicht gesondert von der Grunderkrankung zu beurteilen.
Angststörungen im engeren Sinn können in vielfältiger Form auftreten, sei es als Phobien, als Panikstörung, als generalisierte
oder sonstige Angststörung. Sie verlangen nach sorgfältigen
somatischen Abklärungen und bei länger dauerndem Anhalten
nach psychiatrischer respektive psychotherapeutischer Behandlung. Es besteht immer ein erhebliches Risiko der Chronifizierung
mit Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit. Angst kann verbunden mit verminderter Konzentration Fehlleistungen hervorrufen
und zermürbend wirken, was oft zu weiteren psychischen Symptomen führt. Angst kann zu Vermeidung von häufigem oder ständigem Kontakt mit anderen Menschen führen und auch deshalb
am Arbeitsplatz hinderlich sein. Oft wird das Denken von der
Angst dominiert und die Konzentrationsfähigkeit und die intellektuelle Umstellfähigkeit beeinträchtigt.
Persönlichkeitsstörungen
Persönlichkeitsstörungen sind geprägt von auffälligen, tief
verwurzelten anhaltenden Verhaltensmustern, die sich in
starren Reaktionen auf unterschiedliche persönliche und soziale Lebenslagen zeigen. Es besteht eine deutliche Unausgeglichenheit in der Einstellung und im Verhalten in mehreren
psychischen Funktionsbereichen wie Affektivität, Antrieb, Impulskontrolle, Wahrnehmen und Denken und besonders auch
in den Beziehungen zu anderen. Obschon die Störung in der
Kindheit oder in der Jugend beginnt und sich auf Dauer im Erwachsenenalter manifestiert, führt sie manchmal erst im späteren Verlauf zu subjektivem Leiden. Trotz allem ist für die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit immer die konkrete psychopathologische Symptomatik entscheidend. Solange die pathologischen Reaktions- und Verhaltensmuster sozial verträglich
sind, besteht Arbeitsfähigkeit. Eine im Verlauf dekompensierte
Persönlichkeitsstörung hingegen kann zu einer erheblichen
Beeinträchtigung der beruflichen und sozialen Leistungsfähigkeit führen, wenn sie die Erfüllung der Anforderungen des Arbeitsplatzes behindert oder verunmöglicht.
Schizophrenie und andere wahnhafte Störungen
Entscheidend ist immer die aktuelle Symptomatik. Eine akute
Erkrankung mit Denkstörungen, wahndeterminiertem Verhalten und Realitätsverlust führt unweigerlich zu Arbeitsunfähigkeit. Ist der akute Zustand abgeklungen, besteht jedoch prinzipiell Arbeitsfähigkeit, sofern keine chronischen psychopathologischen Symptome vorliegen, welche die akute Symptomatik
überdauern. Prognostisch ungünstig ist insbesondere eine im
Verlauf auftretende kontinuierliche Verschlechterung des Zustandsbildes mit einem zunehmenden Residualzustand. Auch
hinsichtlich Arbeitsfähigkeit sind akut auftretende wahnhafte
Erkrankungen, die nach kurzer Zeit wieder abklingen, prognostisch günstiger. Sehr häufig ist jedoch die Belastbarkeit auch
in Phasen ohne auffällige Psychopathologie reduziert. In der
Regel führt schon allein die notwendige dauerhafte Einnahme
von Medikamenten (Neuroleptika) zu Einschränkungen der
Leistungsfähigkeit. Bei zusätzlichen Belastungen muss mit einer Dekompensation gerechnet werden.
Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0 ASA SVV
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Auswirkungen psychischer Störungen
Zwänge
Dissoziative und somatoforme Störungen
Eine Zwangsstörung kann sich sowohl in Form von Zwangsgedanken mit Grübelzwang wie auch in Form von Zwangshandlungen oder beidem äussern. Zwangsgedanken können
ebenso wie Zwangshandlungen einen Menschen derart in Beschlag nehmen, dass er dem Drang zum Denken oder Handeln
nicht widerstehen kann, obschon dieser Drang als unsinnig
und nicht eigentlich der eigenen Person entsprechend erlebt
wird. Die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit hängt davon ab, wie
hinderlich sich diese Zwänge im beruflichen und sozialen Alltag auswirken. Auch besteht eine grosse Variationsbreite der
Zwangssymptome. Je nach Inhalt der Zwangsgedanken, zum
Beispiel einer Befürchtung, sich am Arbeitsplatz mit Krankheiten anzustecken oder Zwangsgedanken mit aggressiven Vorstellungen, kann die Arbeitsfähigkeit mehr oder minder beeinträchtigt sein. Leichte Zwänge, wie gelegentlicher Kontrollzwang, gelegentliches Vermeiden von bestimmten Situationen
oder der Zwang, eine bestimmte Ordnung wiederherzustellen,
treten in der Bevölkerung häufig auf und bedingen keine Arbeitsunfähigkeit.
Die dissoziativen Störungen respektive Konversionsstörungen
sind in erster Linie durch pseudoneurologische Funktionsstörungen oder durch den Verlust respektive die Desintegration
psychischer Funktionen gekennzeichnet. Grundsätzlich führen dissoziative Störungen nicht zu Arbeitsunfähigkeit. Erst
bei massiven, therapeutisch nicht zu beeinflussenden Beeinträchtigungen kann es zu Leistungseinschränkungen kommen.
Im Einzelfall hängt die Arbeitsfähigkeit von den dem einzelnen
Individuum zur Verfügung stehenden intellektuellen und psychischen Ressourcen, um die dissoziativen Funktionsausfälle
zu überwinden, ab. Je besser die Beziehungsfähigkeit, die IchStabilität, emotionale Reagibilität und adäquate Abwehrmechanismen ausgeprägt sind, desto eher können Hindernisse
funktioneller Art willentlich überwunden werden. Die gleichen
Aussagen zur Beurteilung der Arbeitsfähigkeit gelten auch für
die somatoformen Störungen. Je mehr der Einzelne über psychische Ressourcen verfügt, mit und trotz seiner somatoformen Symptomatik eine Leistung zu erbringen, desto eher ist
von einer Arbeitsunfähigkeit abzusehen. Besondere Beachtung verdient das Erkennen des Syndroms und die Beurteilung
der zugrunde liegenden Persönlichkeit. Oft werden die vorgetragenen körperlichen Beschwerden von ärztlicher Seite uneinheitlich erklärt oder uneinheitlich entweder somatischen oder
psychiatrischen Diagnosen zugeordnet.
Für die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit sind die bereits oben
erwähnten Ich-Funktionen ebenso hilfreich wie die sogenannten «Foerster’schen (Prognose-)Kriterien»: psychiatrische Komorbidität, chronische körperliche Erkrankungen, Verlust der
sozialen Integration, mehrjähriger Krankheitsverlauf bei unveränderter oder progredienter Symptomatik ohne längerfristige Remission, unbefriedigende Behandlungsergebnisse trotz
konsequent durchgeführter adäquater Behandlungsmassnahmen. Je mehr und je stärker ausgeprägt diese Kriterien vorhanden sind, desto weniger kann eine aktive Willensleistung verlangt werden.
Reaktionen auf schwere Belastungen
Nach einschneidenden Lebensveränderungen oder nach belastenden Lebensereignissen tritt normalerweise ein Anpassungsprozess ein, der eine aktive psychische Leistung darstellt
und keine Arbeitsunfähigkeit bedingt, im Einzelfall jedoch gestört ablaufen kann, verbunden mit subjektiver Bedrängnis
und emotionaler Beeinträchtigung. Soziale Funktionen und
Leistungen können während dieser – begrenzten – Zeit behindert sein. Am häufigsten können depressive Symptome zu
Arbeitsunfähigkeit führen. Diese werden wie bei anderen depressiven Syndromen beurteilt. Als Folge eines traumatischen
Ereignisses von ausserordentlicher Schwere kann eine posttraumatische Belastungsstörung auftreten. Zentrale Merkmale
sind die sich aufdrängenden anhaltenden Erinnerungen oder
das Wiedererleben der Belastung durch aufdringliche Nachhallerinnerungen oder auch sich wiederholende Träume, was
zu einem Vermeidungsverhalten führt von allem, was an das
belastende Ereignis erinnern könnte. Eine ausgeprägte Symptomatik kann mit Schlafstörungen, Konzentrationsschwierigkeiten und weiteren Symptomen verknüpft sein, welche die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen. Sowohl im Hinblick auf die Therapie als auch zur Beurteilung der Arbeitsfähigkeit ist die psychiatrische Diagnosestellung entscheidend. Vor allem sollte
Übereinstimmung bestehen mit den subjektiven Beschwerden
und den objektiven psychopathologischen Befunden.
Abhängigkeit von Substanzen
Die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit bei Abhängigkeit von legalen oder illegalen Substanzen ist primär eine psychiatrische Aufgabe, bei erheblichen körperlichen Folgen unter Einbezug eines internistischen oder neurologischen Konsiliums.
Entscheidend sind einerseits die ätiologischen und pathogenetischen Aspekte, auch hier die zur Verfügung stehenden
Ressourcen, das Suchtverhalten bewältigen zu können oder
nicht. Andererseits können bei länger anhaltendem Konsum
ASA SVV Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0
Auswirkungen psychischer Störungen
von Substanzen Schädigungen körperlicher oder psychischer
Art auftreten, die ihrerseits die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen. Massgeblich sind in diesem Fall die daraus entstehenden
Funktionsdefizite.
Entwicklung körperlicher Symptome aus
psychischen Gründen
Manchmal werden körperliche Symptome, die ursprünglich
durch eine Erkrankung oder einen Unfall bedingt waren, verstärkt wahrgenommen, oder sie halten länger an, als dies aufgrund der körperlichen Störung allein zu erwarten wäre. Wenn
Hinweise für eine psychische Verursachung dieser Symptome
zu finden sind, die als übertrieben imponieren, müssen sie
sorgfältig fachärztlich geklärt werden. Neben anderen Diagnosen kann eine Entwicklung körperlicher Symptome aus
psychischen Gründen vorliegen. Meist überwiegt dabei in der
Vorstellung der betroffenen Person der Gewinn durch eine
Sekundärleistung (Rente, Zuwendung oder anderes) den Gewinn durch Gesundung und Autonomie. Grundsätzlich besteht
dabei keine Arbeitsunfähigkeit. Eine Ausnahme kann nur bei
erheblichem Defizit bei den psychischen Ressourcen angenommen werden.
Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0 ASA SVV
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Die korrekte Anwendung des
Reintegrationsleitfadens Krankheit
Der Aufbau des Leitfadens folgt der alphabetisch-numerischen Logik der ICD-10-Klassifizierung. Einzelne Diagnosen
lassen sich somit einfach finden oder der zutreffenden Diagnosegruppe zuordnen. Die verwendeten Diagnosen sind
weiter vorne aufgelistet. Für jede Diagnose oder Diagnosegruppe wurden die Fälle in verschiedene Gruppen unterteilt:
Unterteilung nach Geschlecht und innerhalb nach
Altersgruppen
–– weiblich
–– männlich
–– 18 – 24-jährig (Phase der Berufsausbildung / berufliche
Weiterbildung)
–– 25 – 49-jährig (Berufsleben ist stabil und die Erfahrungen
können ausgebaut werden, soziale Einbettung in Partnerschaft, Kinder und Freundeskreis wichtig)
–– 50 – 65-jährig (Berufliche Stellenwechsel schwieriger,
Arbeitsleben geht Richtung Pensionierung, Arbeitnehmer
verhalten sich eher ruhiger)
Die Altersgruppierung beschränkt sich auf die übliche Dauer
der erwerbstätigen Arbeitnehmer (18 – 65-jährig).
Einteilung der Dauer der Arbeitsunfähigkeitstage
nach Schwellenwerten
–– Kurze Dauer – 25 %-Schwellenwert
25 % aller erfassten Fälle mit gleicher Diagnose weisen weniger oder genau die aufgeführte Anzahl Arbeitsunfähigkeitstage bis zur vollständigen Wiederaufnahme der Arbeit auf
–– Mittlere Dauer – 50 %-Schwellenwert
50 % aller Fälle weisen weniger oder genau die aufgeführte
Anzahl Arbeitsunfähigkeitstage auf. Dieser Wert wird auch
Median genannt
–– Lange Dauer – 75 %-Schwellenwert
75 % aller Fälle weisen weniger oder genau die aufgeführte
Anzahl Arbeitsunfähigkeitstage auf, resp. die verbleibenden
25 % der Fälle weisen ein höheres Total an Arbeitsunfähigkeitstagen aus
Um die Dauer der Arbeitsunfähigkeit zu berechnen, wurden
alle Tage mit mindestens teilweiser Arbeitsunfähigkeit gezählt.
Wendepunkt
Wenn zum gleichen Zeitpunkt eine bestimmte Anzahl Menschen
mit derselben Diagnose arbeitsunfähig werden, so werden alle
diese Menschen in der Regel im Verlauf der Zeit die Arbeit wieder
aufnehmen. Am Anfang sind es wenige, welche die Arbeit wieder
am selben «Rückkehrtag» aufnehmen. Im Verlaufe der Zeit steigt
diese Anzahl der Leute, welche gleichzeitig die Arbeit wieder aufnehmen. Als Wendepunkt wird der Tag bezeichnet, bei welchem
gleichzeitig am meisten Leute wieder miteinander die Arbeit aufnahmen. Nach dem Wendepunkt nimmt diese Menge ab.
Critical Point
Der Critical Point orientiert sich am oben beschriebenen Wendepunkt. Zu der Anzahl Tage beim Wendepunkt werden nochmals 50 % der bisher abgelaufenen Tage hinzugezählt. Ist der
Wendepunkt also bei 128 Tagen, so ist der Critical Point bei 192
Tagen (128 Tage + 64 Tage). Nach diesem Zeitpunkt sinkt die
Chance, dass der dann noch Arbeitsunfähige ohne geeignete
Unterstützung – beispielsweise durch ein Case Management
– zurück an die Arbeit findet. Es empfiehlt sich, beim Critical
Point die Akten nochmals intensiv zu studieren und das weitere Vorgehen zu prüfen. Der Critical Point wird nur bei Kollektiven von mindestens 25 Fällen angegeben, um Verzerrungen
durch Einzelfälle zu vermeiden.
Chronic Point
Dieser Punkt sagt aus, dass von den Leistungsbezügern, welche
jetzt noch arbeitsunfähig sind, die Hälfte eine Leistungsdauer
von mindestens 700 Tagen erreichen wird. Dieser Punkt hilft somit, die noch zu unternehmenden Schritte effizient zu planen.
Dies kann ein Aussendienstbesuch, eine Vorlage an den bera-
ASA SVV Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0
Die korrekte Anwendung des Reintegrationsleitfadens Krankheit
tenden Arzt oder eine externe Begutachtung sein. Je nach Ergebnis erübrigen sich danach weitere Abklärungsmassnahmen.
%-Anteil volles Taggeld
Dieser prozentuale Anteil des Kollektivs wird mehr als 700
Tage arbeitsunfähig sein.
Balkendiagramm
Die Darstellung anhand des Balkendiagramms soll eine Visualisierungshilfe sein. Pro ausgewählte Gruppe (Alter und Geschlecht) wird ein Balken dargestellt, soweit für diese Gruppe
Zahlenwerte
vorliegen.
F31
Die farbliche Abstufung stellt jeweils den Bereich der SchwelSchw ellw erte
lenwerteinteilung dar. Der Übergang von der dunkelsten Blaustufe in die zweitdunkelste Blaustufe stellt den Schwellenwert 25 % dar. Der Medianwert ist der Übergang von der zweitdunkelsten Blaustufe in die dritte Blaustufe und der folgende
Übergang steht für den Schwellenwert 75 %.
Das gelbe Dreieck bezeichnet den Wendepunkt . Ab diesem
Zeitpunkt nimmt also die Anzahl der Leute ab, welche gleich-
F32
zeitig die Arbeit wieder aufnehmen. Zu diesem Zeitpunkt ist
alles noch im «grünen Bereich».
Das rote Dreieck ist der Critical Point , also der Punkt, bei welchem abzuklären ist, was die Gründe dafür sind, dass die versicherte Person die Arbeit noch nicht wieder aufnehmen konnte.
Zu diesem Zeitpunkt ist der Einsatz eines Case Managers oder
einer qualifizierten Aussendienstperson angezeigt. Ebenso wichtig ist es, medizinisch aktuell und ausführlich dokumentiert zu
sein. Befragungen von erkrankten Arbeitnehmenden haben gezeigt, dass nun nicht mehr die Krankheit allein im Vordergrund
steht, sondern jetzt die psychosoziale Veranlagung stärker zum
Tragen kommt. Deshalb ist es jetzt besonders wichtig, durch geeignete Unterstützung den Reintegrationsprozess zu fördern.
Das weisse Dreieck steht für den Chronic Point . Ab diesem
Zeitpunkt ist es sehr schwierig und bedarf besonderer Anstrengung, um die erkrankte Person zurück in den Arbeitsprozess zu
bringen. Der Chronic Point wird nur angezeigt, wenn die Anzahl chronifizierter Kranker grösser 5 ist und der Prozentanteil
gemessen am gesamten Pool mehr als 5 % beträgt. Geringere
Werte sind zu stark von Einzelfällen abhängig und geben keine
verlässliche Auskunft.
Die Phase zwischen Critical und Chronic Point beschreibt die
Periode, während welcher eine Intervention für eine gezielte
Steuerung der Reintegration am effektivsten sein dürfte.
730 Tage
Schwellenwerte
F32
75% – 100%
548 Tage
Schw–ellw
50% 75% erte
25% – 50%
0% – 25%
365 Tage
183 Tage
0 Tage
18 – 24 jährig
weiblich
F33
Schw ellw erte
18 – 24 jährig 25 – 49 jährig 25 – 49 jährig
männlich
weiblich
männlich
50 – 65 jährig 50 – 65 jährig
weiblich
männlich
Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0 ASA SVV
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30
Regelwerk der Anzeigen
Systematik, nach welcher im Leitfaden Werte in den Tabellen und Anzeigen im Balkendiagramm dargestellt werden.
Wertetabelle
–– Kollektive von weniger als 5 Fällen pro Geschlecht / Altersgruppe / Perzentil wurden weggelassen
–– Kollektive von 5 bis 9 Fällen werden nur auf Stufe Medianwert aufgeführt
–– Kollektive ab 10 Fällen werden bei allen drei Schwellenwerten (25 % / Median / 75 %) aufgeführt
–– Der Wendepunkt und der Critical Point werden nur bei
Kollektiven von mindestens 25 Personen angegeben
–– Wendepunkt und Critical Point werden angezeigt, wenn
Wendepunkt ≥ 30 Tage und Critical Point ≤ 365 Tage sind
–– Der « %-Anteil volles Taggeld» wird nur bei Werten ab 5 %
und bei mindestens 5 Fällen angegeben
Balkendiagramm
–– Der Wendepunkt und der Critical Point werden angezeigt,
wenn beide zwischen 30 und 365 Tagen sind
–– Der Chronic Point wird nur angezeigt, wenn dieser mindestens 5 % beträgt und der Beurteilung mindestens 5 solcher
Fälle zugrunde liegen
ASA SVV Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0
31
Anwendung anhand eines konkreten Beispiels
M51
Diagnose nach ICD M54 – Frau, 31 Jahre alt
Schw ellw erte
Bei einer mittleren Dauer dürfte zu erwarten sein, dass die Versicherungsmitarbeiterin nach 108 Tagen wieder voll arbeitsfähig ist.
Würde sie zum «besten» Viertel gehören, würde sie schon nach 61 Tagen wieder 100 % arbeitsfähig sein.
Der Critical Point ist bei 102 Tagen. Ab diesem Zeitpunkt ist nochmals intensiv zu prüfen, ob der weitere Verlauf durch eine entsprechende Abklärung und Unterstützung positiv beeinflusst werden könnte.
Der Chronic Point ist nach 377 Tagen erreicht. Hier ist abzuklären, ob von weiteren Massnahmen noch eine Verbesserung des Verlaufs der Arbeitsunfähigkeit erwartet werden kann.
Die Anzahl Fälle gibt an, wie viele Fälle in derselben Alters- und Geschlechtsgruppe bei identischer Diagnose für die Berechnung
der Dauer der Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt wurden, hier 838 Fälle.
8 % der Vergleichsgruppe schöpft das Leistungsmaximum von 730 Tagen aus.
Altersgruppe
18 – 24-jährig
Schwellenwerte
Geschlecht
M53
kurze Dauer 25 %
Schw ellw erte
mittlere Dauer Median
lange Dauer 75 %
25 – 49-jährig
weiblich
männlich
50 – 65-jährig
weiblich
männlich
weiblich
männlich
60
48
61
59
70
65
91
95
108
100
147
135
181
175
246
206
342
384
Wendepunkt
68
61
68
64
85
75
Critical Point 102
92
102
96
128
113
Chronic Point 547
409
377
397
302
332
8 %
6 %
14 %
14 %
838
979
453
654
%-Anteil volles TG
Anzahl Fälle
M54
67
72
730 Tage
Schwellenwerte
M54
75% – 100%
Schw–ellw
50% 75% erte
25% – 50%
0% – 25%
548 Tage
365 Tage
183 Tage
0 Tage
18 – 24 jährig
weiblich
18 – 24 jährig 25 – 49 jährig 25 – 49 jährig
männlich
weiblich
männlich
50 – 65 jährig 50 – 65 jährig
weiblich
männlich
Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0 ASA SVV
32
Erläuterung anhand der Grafik
Die nachfolgende Grafik veranschaulicht die Zusammenstellung der Daten anhand der Diagnose F32 (Depressionen).
Ausgegangen wird jeweils von einer Gruppe von versicherten Personen, welche alle zum gleichen Zeitpunkt mit derselben Diagnose arbeitsunfähig würden. Die erste Reihe zeigt die Verteilung der Arbeitsunfähigkeitsdauer bei Männern
und die zweite Reihe diejenige der Frauen. In der unteren Hälfte werden alle F32-Gruppierungen zusammengenommen
und die einzelnen Punkte erläutert. Pro Vergleichsgruppe gibt es eine Kurvengrafik. Die weissen Gitterlinien (Hintergrund) zeigen auf der X-Achse jeweils die fortgeschrittene Dauer der Arbeitsunfähigkeit in Einheiten von 100 Tagen an.
Die maximal angezeigte Dauer endet auf der Grafik bei 730 Tagen.
Arbeitsunfähigkeitsdauer bei jungen Männern mit
Diagnose F32
Die erste senkrecht gestrichelte Linie gibt den 25 %-Schwellenwert an. Dort, wo die gestrichelte Linie die Kurve schneidet, sind 25 % der Vergleichsgruppe wieder arbeitsfähig. Dieser Punkt liegt hier bei 64 Tagen.
Die zweite gestrichelte Gruppe zeigt den 50 %-Schwellenwert.
Im Schnittpunkt mit der Kurve ist die Hälfte der jungen Männer wieder arbeitsfähig. Dieser Punkt ist nach 94 Tagen. Das
heisst, dass in der vergleichbaren Gruppe bis zu diesem Tag
die Hälfte aller jungen Männer mit der Diagnose F32 die Arbeit
wieder zu 100 % aufgenommen haben.
Die dritte gestrichelte Linie steht für den 75 %-Schwellenwert.
Nach diesem Punkt, der hier bei 188 Tagen liegt, ist noch ein
Viertel der Vergleichsgruppe arbeitsunfähig.
Die erste durchgehende Linie schneidet die Linie im höchsten Punkt der Grafik. Diese Spitze der Kurve zeigt den Wendepunkt an, ab welchem die Anzahl Personen, welche jeweils gleichentags wieder 100 % arbeiten können, abnimmt.
Das heisst, ab Krankheitsbeginn und bis zu diesem Zeitpunkt
nehmen täglich zunehmend mehr Leute die Arbeit wieder
auf. Ganz am Anfang sind es nur wenige Personen. Danach
steigt die Kurve steil an, weil immer mehr Leute in den ersten
etwa 72 Tagen wieder arbeitsfähig werden. Die Periode zwischen Beginn Arbeitsunfähigkeit und dem höchsten Punkt
der Kurve entspricht also in etwa der Normdauer der Arbeitsunfähigkeit für diese Gruppe. Nach diesem Punkt werden pro
Tag immer weniger Leute arbeitsfähig, das heisst, ihre Beschwerden klingen nicht ab und sie bleiben länger arbeitsunfähig.
Die zweite durchgehende Linie wird im Schnittpunkt mit der
Kurve als Critical Point bezeichnet. Der Critical Point orientiert
sich am oben beschriebenen Wendepunkt. Zu der Anzahl Tage
beim Wendepunkt werden nochmals 50 % der bisher abgelaufenen Tage hinzugezählt. Ist der Wendepunkt also bei 72 Tagen, so ist der Critical Point bei 108 Tagen (72 Tage + 36 Tage).
Nach diesem Zeitpunkt steigt die Tendenz kontinuierlich an,
sodass der dann noch Arbeitsunfähige ohne geeignete Unterstützung – beispielsweise durch ein Case Management – einen
Langzeitverlauf aufweisen wird. Es empfiehlt sich, beim Critical
Point die Akten nochmals intensiv zu studieren und das
weitere Vorgehen zu prüfen. Ein Telefongespräch mit dem
Versicherten oder der Einsatz eines Fachspezialisten ist meist
für beide Seiten sehr hilfreich. Der Critical Point wird nur bei
Kollektiven von mindestens 25 Fällen angegeben, um Verzerrungen durch Einzelfälle zu vermeiden.
Der Critical Point weist auf diejenige Dauer der Arbeitsunfähigkeit hin, bei welche die meisten «normalen» Fälle abgeschlossen sind. Dauert ein Fall über den Critical Point hinaus, so
steigt die Wahrscheinlichkeit kontinuierlich an, dass der noch
arbeitsunfähige Versicherte Mühe bekunden wird, wieder zurück an die Arbeit zu finden.
Die dritte durchgehende Linie zeigt den Chronic Point. Ab diesem Moment nimmt nur noch die Hälfte der noch arbeitsunfähigen Personen vor Ablauf von 700 Tagen die Arbeit wieder auf.
ASA SVV Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0
Erläuterung anhand der Grafik
Verteilung der Arbeitsunfähigkeitsdauer bei Diagnose F32
0.001
Chronic Point
Median
25% – Quantil
Wahrscheinlichkeit
0.002
N=2371
75% – Quantil
0.003
Critical Point
Wendepunkt
0.004
0.000
0
200
400
600
Dauer Arbeitsunfähigkeit in Tagen
Verteilung der Arbeitsunfähigkeitsdauer bei Diagnose F32
18 – 24
25 – 49
50 – 65
0.006
0.006
N=51
N=613
N=375
Männlich
0.004
0.004
0.002
0.002
N=105
0.004
0.004
N=871
N=356
Weiblich
Wahrscheinlichkeit
0.000
0.000
0.006
0.006
0.002
0.002
0.000
0.000
0
200
200
400
400
600
600
0
0
200
200
400
400
600
600
00
200
200
400
400
600
600
Dauer Arbeitsunfähigkeit in Tagen
Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0 ASA SVV
33
34
Gliederung der ICD-10-GM-Systematik
Kapitel
Gliederung
Gruppen
I
A00-B99
Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten
II
C00-D48
Neubildungen
III
D50-D90
IV
E00-E90
Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe sowie bestimmte
Störungen mit Beteiligung des Immunsystems
Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten
V
F00-F99
Psychische und Verhaltensstörungen
VI
G00-G99
Krankheiten des Nervensystems
VII
H00-H59
Krankheiten des Auges und der Augenanhangsgebilde
VIII
H60-H95
Krankheiten des Ohres und des Warzenfortsatzes
IX
I00-I99
Krankheiten des Kreislaufsystems
X
J00-J99
Krankheiten des Atmungssystems
XI
K00-K93
Krankheiten des Verdauungssystems
XII
L00-L99
Krankheiten der Haut und der Unterhaut
XIII
M00-M99
Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes
XIV
N00-N99
Krankheiten des Urogenitalsystems
XV
O00-O99
Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett
XVI
P00-P96
Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben
XVII
Q00-Q99
Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien
XVIII
R00-R99
XIX
S00-T98
Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht
klassifiziert sind
Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äusserer Ursachen
XX
V01-Y84
Äussere Ursachen von Morbidität und Mortalität
XXI
Z00-Z99
XXII
U00-U99
Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen und zur Inanspruchnahme des Gesundheitswesens führen
Schlüsselnummern für besondere Zwecke
ASA SVV Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0
35
Zusammenstellung der verwendeten
Diagnosen /Gruppen
Gliederung
Gruppen
Seite
A
Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten
38
B15-B19
Virushepatitis
40
B Übrige
Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten
41
C15-C26
Bösartige Neubildungen der Verdauungsorgane (ohne C20)
43
C20
Bösartige Neubildung des Rektums
44
C30-C39
45
C50
Bösartige Neubildungen der Atmungsorgane und sonstiger
intrathorakaler Organe
Bösartige Neubildungen der Brustdrüse [Mamma]
C51-C58
Bösartige Neubildungen der weiblichen Genitalorgane
47
C60-C63
Bösartige Neubildungen der männlichen Genitalorgane
48
C71
Bösartige Neubildung des Gehirns
49
C Übrige
Neubildungen (inkl. D00 – D49, exkl. D25)
50
D25
Leiomyom des Uterus
52
D50-D90
Krankheiten des Blutes sowie der blutbildenden Organe
53
E
Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten
55
F31
Bipolare affektive Störung
57
F32
Depressive Episode
58
F33
Rezidivierende depressive Störung
59
F40-F41
Phobische und andere Angststörungen
61
F42
Zwangsstörung
62
F43
Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen
63
F45
Somatoforme Störungen
64
F Übrige
Psychische und Verhaltensstörungen
65
G00-G09
Entzündliche Krankheiten des Zentralnervensystems
67
G10-G14
Systematrophien, die vorwiegend das Zentralnervensystem betreffen
68
G20-G26
Extrapyramidale Krankheiten und Bewegungsstörungen
69
G30-G32
Sonstige degenerative Krankheiten des Nervensystems
70
G35-G37
Demyelinisierende Krankheiten des Zentralnervensystems
71
G40-G47
Episodische und paroxysmale Krankheiten des Nervensystems
72
G50-G59
Krankheiten von Nerven, Nervenwurzeln und Nervenplexus
73
G60-G64
74
G70-G73
Polyneuropathien und sonstige Krankheiten des peripheren
Nervensystems
Krankheiten im Bereich der neuromuskulären Synapse und des Muskels
G80-G83
Zerebrale Lähmung und sonstige Lähmungssyndrome
76
G90-G99
Sonstige Krankheiten des Nervensystems
77
H00-H59
Krankheiten des Auges und der Augenanhangsgebilde
78
H60-H95
Krankheiten des Ohres und des Warzenfortsatzes
80
I10- I15
Hypertonie [Hochdruckkrankheit]
83
I20
Angina pectoris
84
46
75
Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0 ASA SVV
Zusammenstellung der verwendeten Diagnosen /Gruppen
36
I21-I23
Myokardinfarkt inkl. Komplikationen
85
I24
Sonstige akute ischämische Herzkrankheit
87
I25
Chronische ischämische Herzkrankheit
88
I26-I28
Pulmonale Herzkrankheit und Krankheiten des Lungenkreislaufes
89
I30-I52
Sonstige Formen der Herzkrankheit (exkl. I51)
90
I51
Komplikation einer Herzkrankheit oder ungenau beschriebene Herzkrankheit
91
I60-I69
Zerebrovaskuläre Krankheiten
92
I70-I79
Krankheiten der Arterien, Arteriolen und Kapillaren
93
I80-I89
94
I95-I99
Krankheiten der Venen, der Lymphgefässe und der Lymphknoten,
anderenorts nicht klassifiziert
Sonstige und nicht näher bezeichnete Krankheiten des Kreislaufsystems
I Übrige
Krankheiten des Kreislaufsystems
96
J18
Pneumonie
98
J20
Akute Bronchitis
99
J40
Bronchitis, nicht akut oder chronisch bezeichnet
100
J41-J47
Chronische Krankheiten der unteren Atemwege (exkl. J45)
101
J45
Asthma bronchiale
102
J Übrige
Krankheiten des Atmungssystems
103
K20-K31
Krankheiten des Ösophagus, des Magens und des Duodenums
106
K35-K38
Krankheiten der Appendix
107
K40-K46
Hernien
108
K50
Crohn-Krankheit
109
K52
Sonstige nichtinfektiöse Gastroenteritis und Kolitis
110
K70-K77
Krankheiten der Leber
111
K80-K87
Krankheiten der Gallenblase, der Gallenwege und des Pankreas
112
K Übrige
Krankheiten des Verdauungssystems
113
L
Krankheiten der Haut und der Unterhaut
114
M05-M14
Entzündliche Polyarthropathien
117
M15
Polyarthrose
118
M16
Koxarthrose [Arthrose des Hüftgelenkes]
120
M17
Gonarthrose [Arthrose des Kniegelenkes]
121
M18
Rhizarthrose [Arthrose des Daumensattelgelenkes]
122
M19
Sonstige Arthrose
123
M20
Erworbene Deformitäten der Finger und Zehen
124
M30-M36
Systemkrankheiten des Bindegewebes
126
M40-M43
Deformitäten der Wirbelsäule und des Rückens
128
M45-M49
Spondylopathien
129
M50
Zervikale Bandscheibenschäden
130
M51
Sonstige Bandscheibenschäden
132
M53
134
M54
Sonstige Krankheiten der Wirbelsäule und des Rückens, anderenorts
nicht klassifiziert
Rückenschmerzen
M75
Schulterläsionen
137
M77
Sonstige Enthesopathien (gelenknahe Erkrankungen)
138
M79
Sonstige Krankheiten des Weichteilgewebes, anderenorts nicht
klassifiziert
140
ASA SVV Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0
95
135
Zusammenstellung der verwendeten Diagnosen /Gruppen
M60-M78
Krankheiten der Weichteilgewebe (exkl. M75, M77)
M80-M85
Veränderungen der Knochendichte und -struktur
142
M86-M90
Sonstige Osteopathien
143
M91-M94
Chondropathien
144
M Übrige
Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes
145
N00-N19
Glomeruläre Krankheiten / Niereninsuffizienz / Urolithiasis
147
N20-N23
Urolithiasis
148
N25-N39
Sonstige Krankheiten der Niere und des Ureters / Harnsystem
149
N40-N51
Krankheiten der männlichen Genitalorgane
150
N60-N64
Krankheiten der Mamma [Brustdrüse]
151
N70-N89
152
N Übrige
Entzündliche Krankheiten der weiblichen Beckenorgane / Nichtentzündliche Krankheiten des weiblichen Genitaltraktes
Krankheiten des Urogenitalsystems
O00-O08
Schwangerschaft mit abortivem Ausgang
156
O20-O29
157
O80
Sonstige Krankheiten der Mutter, die vorwiegend mit der
Schwangerschaft verbunden sind
Betreuung der Mutter bei sonstigen Zuständen, die vorwiegend mit der
Schwangerschaft verbunden sind
Komplikationen bei Wehen und Entbindung durch
Nabelschnurkomplikationen
Spontangeburt eines Einlings
O Übrige
Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett
162
P
Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben
164
Q
Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien
166
R
169
S
Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts
nicht klassifiziert sind
Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äusserer Ursachen
T
Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äusserer Ursachen
170
V-Y
Äussere Ursachen von Morbidität und Mortalität
171
Z73
Probleme mit Bezug auf Schwierigkeiten bei der Lebensbewältigung
173
Z Übrige
Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen und zur
Inanspruchnahme des Gesundheitswesens führen (wenn keine andere
Diagnose verfügbar!)
175
O26
O69
141
154
158
159
160
170
Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0 ASA SVV
37
38
Kapitel I – Bestimmte infektiöse und
parasitäre Krankheiten
A00-B99 – Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten
Inkl. – Krankheiten, die allgemein als ansteckend oder übertragbar anerkannt sind
Exkl. – Keimträger oder -ausscheider, einschliesslich Verdachtsfällen (Z22.–)
– Bestimmte lokalisierte Infektionen – siehe im entsprechenden Kapitel des jeweiligen Körpersystems
– Infektiöse und parasitäre Krankheiten, die Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett komplizieren
[ausgenommen Tetanus in diesem Zeitabschnitt] (O98.–)
– Infektiöse und parasitäre Krankheiten, die spezifisch für die Perinatalperiode sind [ausgenommen
Tetanus neonatorum, Syphilis connata, perinatale Gonokokkeninfektion und perinatale
HIV-Krankheit] (P35–P39)
– Grippe und sonstige akute Infektionen der Atemwege (J00–J22)
Gliederung
Gruppen
A00-A09
Infektiöse Darmkrankheiten
A15-A19
Tuberkulose
A20-A28
Bestimmte bakterielle Zoonosen
A30-A49
Sonstige bakterielle Krankheiten
A50-A64
Infektionen, die vorwiegend durch Geschlechtsverkehr übertragen werden
A65-A69
Sonstige Spirochätenkrankheiten
A70-A74
Sonstige Krankheiten durch Chlamydien
A75-A79
Rickettsiosen
A80-A89
Virusinfektionen des Zentralnervensystems
A90-A99
Durch Arthropoden übertragene Viruskrankheiten und virale hämorrhagische Fieber
B00-B09
Virusinfektionen, die durch Haut- und Schleimhautläsionen gekennzeichnet sind
B15-B19
Virushepatitis
B20-B24
HIV-Krankheit [Humane Immundefizienz-Viruskrankheit]
B25-B34
Sonstige Viruskrankheiten
B35-B49
Mykosen
B50-B64
Protozoenkrankheiten
B65-B83
Helminthosen
B85-B89
Pedikulose [Läusebefall], Akarinose [Milbenbefall] und sonstiger Parasitenbefall
der Haut
B90-B94
Folgezustände von infektiösen und parasitären Krankheiten
B95-B98
Bakterien, Viren und sonstige Infektionserreger als Ursache von Krankheiten,
die in anderen Kapiteln klassifiziert sind
B99-B99
Sonstige Infektionskrankheiten
ASA SVV Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0
Kapitel I – Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten
A00-B99 – Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten
Gliederung
Gruppen
A00-A09
Infektiöse Darmkrankheiten
A15-A19
Tuberkulose
A20-A28
Bestimmte bakterielle Zoonosen
A30-A49
Sonstige bakterielle Krankheiten
A50-A64
Infektionen, die vorwiegend durch Geschlechtsverkehr übertragen werden
A65-A69
Sonstige Spirochätenkrankheiten
A70-A74
Sonstige Krankheiten durch Chlamydien
A75-A79
Rickettsiosen
A80-A89
Virusinfektionen des Zentralnervensystems
A90-A99
Durch Arthropoden übertragene Viruskrankheiten und virale hämorrhagische Fieber
Exkl. – Folgezustände von: Poliomyelitis (B91), Virusenzephalitis (B94.1)
A – Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten
Altersgruppe
18 – 24-jährig
Schwellenwerte
Geschlecht
männlich
10
13
29
44
63
90
32
74
69
105
101
37
182
129
397
199
37
34
77
72
lange Dauer 75 %
Wendepunkt
weiblich
männlich
50 – 65-jährig
weiblich
kurze Dauer 25 %
mittlere Dauer Median
25 – 49-jährig
weiblich
männlich
Critical Point 56
52
116
108
Chronic Point 277
195
203
341
8 %
8 %
18 %
6 %
39
66
33
50
%-Anteil volles TG
Anzahl Fälle
A
6
9
730 Tage
Schwellenwerte
A
75% – 100%
548 Tage
Schw–ellw
50% 75% erte
25% – 50%
0% – 25%
365 Tage
183 Tage
0 Tage
18 – 24 jährig
weiblich
18 – 24 jährig 25 – 49 jährig 25 – 49 jährig
männlich
weiblich
männlich
50 – 65 jährig 50 – 65 jährig
weiblich
männlich
39
Kapitel I – Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten
A
Schw ellw erte
A00-B99 – Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten
B15-B19 – Virushepatitis
Exkl. – Folgezustände von: Poliomyelitis (B91), Virusenzephalitis (B94.1)
Altersgruppe
18 – 24-jährig
Geschlecht
B Übrige
kurze Dauer 25 %
Schw ellw erte
mittlere Dauer Median
Schwellenwerte
40
weiblich
männlich
25 – 49-jährig
50 – 65-jährig
weiblich
männlich
54
55
190
42
145
100
335
252
267
403
12 %
10 %
9 %
17
10
11
lange Dauer 75 %
weiblich
männlich
Wendepunkt
Critical Point Chronic Point %-Anteil volles TG
Anzahl Fälle
B15-B19
6
730 Tage
Schwellenwerte
B15-B19
75% – 100%
Schw–ellw
50% 75% erte
25% – 50%
0% – 25%
548 Tage
365 Tage
183 Tage
0 Tage
18 – 24 jährig
weiblich
18 – 24 jährig 25 – 49 jährig 25 – 49 jährig
männlich
weiblich
männlich
ASA SVV Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0
50 – 65 jährig 50 – 65 jährig
weiblich
männlich
Kapitel I – Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten
A00-B99 – Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten
Gliederung
Gruppen
B00-B09
Virusinfektionen, die durch Haut- und Schleimhautläsionen gekennzeichnet sind
B20-B24
HIV-Krankheit [Humane Immundefizienz-Viruskrankheit]
B25-B34
Sonstige Viruskrankheiten
B35-B49
Mykosen
B50-B64
Protozoenkrankheiten
B65-B83
Helminthosen
B85-B89
Pedikulose [Läusebefall], Akarinose [Milbenbefall] und sonstiger Parasitenbefall der Haut
B90-B94
Folgezustände von infektiösen und parasitären Krankheiten
B95-B98
Bakterien, Viren und sonstige Infektionserreger als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln
klassifiziert sind
Sonstige Infektionskrankheiten
B99-B99
Exkl. – Folgezustände von: Poliomyelitis (B91), Virusenzephalitis (B94.1)
B Übrige – Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten
Altersgruppe
18 – 24-jährig
Schwellenwerte
Geschlecht
A
kurze Dauer 25 %
Schw ellw erte
mittlere Dauer Median
lange Dauer 75 %
weiblich
männlich
25 – 49-jährig
weiblich
männlich
50 – 65-jährig
weiblich
männlich
7
43
7
15
8
28
38
66
63
71
65
67
73
80
113
185
104
217
36
43
22
45
Wendepunkt
Critical Point 55
65
33
68
Chronic Point 345
187
666
214
%-Anteil volles TG
12 %
Anzahl Fälle
B Übrige
13
13
60
59
14 %
33
29
730 Tage
Schwellenwerte
B Übrige
75% – 100%
Schw–ellw
50% 75% erte
25% – 50%
0% – 25%
548 Tage
365 Tage
183 Tage
0 Tage
18 – 24 jährig
weiblich
18 – 24 jährig 25 – 49 jährig 25 – 49 jährig
männlich
weiblich
männlich
50 – 65 jährig 50 – 65 jährig
weiblich
männlich
41
42
Kapitel II – Neubildungen
C00-D48 – Neubildungen
C00-C97 – Bösartige Neubildungen
Gliederung
Gruppen
C00-C14
Bösartige Neubildungen der Lippe, der Mundhöhle und des Pharynx
C15-C26
Bösartige Neubildungen der Verdauungsorgane
C30-C39
Bösartige Neubildungen der Atmungsorgane und sonstiger intrathorakaler Organe
C40-C41
Bösartige Neubildungen des Knochens und des Gelenkknorpels
C43-C44
Melanom und sonstige bösartige Neubildungen der Haut
C45-C49
Bösartige Neubildungen des mesothelialen Gewebes und des Weichteilgewebes
C50-C50
Bösartige Neubildungen der Brustdrüse [Mamma]
C51-C58
Bösartige Neubildungen der weiblichen Genitalorgane
C60-C63
Bösartige Neubildungen der männlichen Genitalorgane
C64-C68
Bösartige Neubildungen der Harnorgane
C69-C72
Bösartige Neubildungen des Auges, des Gehirns und sonstiger Teile des
Zentralnervensystems
Bösartige Neubildungen der Schilddrüse und sonstiger endokriner Drüsen
C73-C75
C76-C80
C97-C97
Bösartige Neubildungen ungenau bezeichneter, sekundärer und nicht näher
bezeichneter Lokalisationen
Bösartige Neubildungen des lymphatischen, blutbildenden und verwandten
Gewebes, als primär festgestellt oder vermutet
Bösartige Neubildungen als Primärtumoren an mehreren Lokalisationen
D00-D09
In-situ-Neubildungen
D10-D36
Gutartige Neubildungen
D10-D36
Neubildungen unsicheren oder unbekannten Verhaltens
C81-C96
ASA SVV Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0
Kapitel II – Neubildungen
C00-D48 – Neubildungen
C00-C97 – Bösartige Neubildungen
C15-C26 – Bösartige Neubildungen der Verdauungsorgane
Bösartige Neubildungen an genau bezeichneten Lokalisationen, als primär festgestellt oder vermutet, ausgenommen
lymphatisches, blutbildendes und verwandtes Gewebe
Exkl. – C20 – Bösartige Neubildungen des Rektums
Altersgruppe
18 – 24-jährig
Schwellenwerte
Geschlecht
C Übrige
kurze Dauer 25 %
Schw ellw erte
mittlere Dauer Median
weiblich
männlich
lange Dauer 75 %
25 – 49-jährig
weiblich
männlich
50 – 65-jährig
weiblich
männlich
207
154
137
133
323
290
296
275
498
660
502
518
Wendepunkt
266
185
143
135
Critical Point 399
278
214
203
Chronic Point 343
310
530
412
23 %
24 %
12 %
17 %
39
46
87
155
%-Anteil volles TG
Anzahl Fälle
C15 – C26
730 Tage
Schwellenwerte
C15-C26
75% – 100%
Schw–ellw
50% 75% erte
25% – 50%
0% – 25%
548 Tage
365 Tage
183 Tage
0 Tage
18 – 24 jährig
weiblich
18 – 24 jährig 25 – 49 jährig 25 – 49 jährig
männlich
weiblich
männlich
50 – 65 jährig 50 – 65 jährig
weiblich
männlich
C20
Schw ellw erte
Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0 ASA SVV
43
Kapitel II – Neubildungen
C Übrige
Schw ellw erte
C00-D48 – Neubildungen
C00-C97 – Bösartige Neubildungen
C20 – Bösartige Neubildung des Rektums
Altersgruppe
18 – 24-jährig
Geschlecht
C15-C26
kurze Dauer 25 %
Schw ellw erte
mittlere Dauer Median
Schwellenwerte
44
weiblich
männlich
25 – 49-jährig
weiblich
50 – 65-jährig
männlich
weiblich
männlich
187
303
407
405
465
730
723
22 %
30 %
33 %
9
20
48
lange Dauer 75 %
Wendepunkt
Critical Point Chronic Point 369
%-Anteil volles TG
Anzahl Fälle
C20
730 Tage
Schwellenwerte
C20
75% – 100%
Schw–ellw
50% 75% erte
25% – 50%
0% – 25%
548 Tage
365 Tage
183 Tage
0 Tage
18 – 24 jährig
weiblich
18 – 24 jährig 25 – 49 jährig 25 – 49 jährig
männlich
weiblich
männlich
ASA SVV Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0
50 – 65 jährig 50 – 65 jährig
weiblich
männlich
Kapitel II – Neubildungen
C00-D48 – Neubildungen
C00-C97 – Bösartige Neubildungen
C30-C39 – Bösartige Neubildungen der Atmungsorgane und sonstiger intrathorakaler Organe
Inkl. – Mittelohr
Exkl. – Mesotheliom (C45)
Altersgruppe
18 – 24-jährig
Schwellenwerte
Geschlecht
weiblich
männlich
25 – 49-jährig
weiblich
männlich
50 – 65-jährig
weiblich
männlich
kurze Dauer 25 %
300
257
186
156
mittlere Dauer Median
402
305
316
346
lange Dauer 75 %
730
474
605
649
215
154
Wendepunkt
Critical Point 323
232
Chronic Point 476
377
%-Anteil volles TG
Anzahl Fälle
C30-C39
38 %
14 %
20 %
23 %
16
22
51
99
730 Tage
Schwellenwerte
C30-C39
75% – 100%
548 Tage
Schw
ellw erte
50% –75%
25% – 50%
0% – 25%
365 Tage
183 Tage
0 Tage
18 – 24 jährig
weiblich
18 – 24 jährig 25 – 49 jährig 25 – 49 jährig
männlich
weiblich
männlich
50 – 65 jährig 50 – 65 jährig
weiblich
männlich
C50
Schw ellw erte
Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0 ASA SVV
45
Kapitel II – Neubildungen
C00-D48 – Neubildungen
C00-C97 – Bösartige Neubildungen
C50 – Bösartige Neubildungen der Brustdrüse [Mamma]
Bösartige Neubildungen an genau bezeichneten Lokalisationen, als primär festgestellt oder vermutet, ausgenommen
lymphatisches, blutbildendes und verwandtes Gewebe
(C00-C75)
Inkl. – Bindegewebe der Brustdrüse
Exkl. – Haut der Brustdrüse (C43.5, C44.5)
Altersgruppe
18 – 24-jährig
Geschlecht
C30-C39
kurze Dauer 25 %
Schw ellw erte
mittlere Dauer Median
Schwellenwerte
46
weiblich
lange Dauer 75 %
männlich
25 – 49-jährig
weiblich
männlich
50 – 65-jährig
weiblich
179
129
324
252
600
413
Wendepunkt
207
134
Critical Point 311
201
Chronic Point %-Anteil volles TG
Anzahl Fälle
C50
426
447
20 %
11 %
214
300
männlich
730 Tage
Schwellenwerte
C50
75% – 100%
Schw
ellw erte
50% –75%
25% – 50%
0% – 25%
548 Tage
365 Tage
183 Tage
0 Tage
18 – 24 jährig
weiblich
18 – 24 jährig 25 – 49 jährig 25 – 49 jährig
männlich
weiblich
männlich
C51-C58
Schw ellw erte
ASA SVV Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0
50 – 65 jährig 50 – 65 jährig
weiblich
männlich
Kapitel II – Neubildungen
C00-D48
– Neubildungen
C30-C39
Schw ellw erte
C00-C97 – Bösartige Neubildungen
C51-C58 – Bösartige Neubildungen der weiblichen Genitalorgane
Bösartige Neubildungen an genau bezeichneten Lokalisationen, als primär festgestellt oder vermutet, ausgenommen
lymphatisches, blutbildendes und verwandtes Gewebe
(C00-C75)
Inkl. – Bindegewebe der Brustdrüse
Exkl. – Haut der Brustdrüse (C43.5, C44.5)
Altersgruppe
18 – 24-jährig
Schwellenwerte
Geschlecht
C50
kurze Dauer 25 %
Schw ellw erte
mittlere Dauer Median
weiblich
männlich
lange Dauer 75 %
25 – 49-jährig
weiblich
männlich
50 – 65-jährig
weiblich
68
112
134
282
334
525
Wendepunkt
99
129
Critical Point 148
193
Chronic Point 404
316
%-Anteil volles TG
10 %
22 %
58
64
Anzahl Fälle
C51-C58
männlich
730 Tage
Schwellenwerte
C51-C58
75% – 100%
Schw
ellw erte
50% –75%
25% – 50%
0% – 25%
548 Tage
365 Tage
183 Tage
0 Tage
18 – 24 jährig
weiblich
18 – 24 jährig 25 – 49 jährig 25 – 49 jährig
männlich
weiblich
männlich
50 – 65 jährig 50 – 65 jährig
weiblich
männlich
Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0 ASA SVV
47
Kapitel II – Neubildungen
C00-D48 – Neubildungen
C00-C97 – Bösartige Neubildungen
C60-C63 – Bösartige Neubildungen der männlichen Genitalorgane
Bösartige Neubildungen an genau bezeichneten Lokalisationen, als primär festgestellt oder vermutet, ausgenommen
lymphatisches, blutbildendes und verwandtes Gewebe
(C00-C75)
Inkl. – Haut der männlichen Genitalorgane
Altersgruppe
18 – 24-jährig
Geschlecht
Schwellenwerte
48
weiblich
männlich
25 – 49-jährig
weiblich
kurze Dauer 25 %
230
mittlere Dauer Median
lange Dauer 75 %
Wendepunkt
männlich
50 – 65-jährig
weiblich
männlich
91
69
137
114
226
215
111
77
Critical Point 166
116
Chronic Point 329
357
20
8 %
8 %
5
39
179
%-Anteil volles TG
Anzahl Fälle
C60-C63
730 Tage
Schwellenwerte
C60-C63
75% – 100%
Schw
ellw erte
50% –75%
25% – 50%
0% – 25%
548 Tage
365 Tage
183 Tage
0 Tage
18 – 24 jährig
weiblich
18 – 24 jährig 25 – 49 jährig 25 – 49 jährig
männlich
weiblich
männlich
C71
Schw ellw erte
ASA SVV Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0
50 – 65 jährig 50 – 65 jährig
weiblich
männlich
Kapitel II – Neubildungen
C00-D48 – Neubildungen
C00-C97 – Bösartige Neubildungen
C71 – Bösartige Neubildung des Gehirns
Exkl. – Hirnnerven (C72.2-C72.5)
– Retrobulbäres Gewebe (C69.6)
Altersgruppe
18 – 24-jährig
Schwellenwerte
Geschlecht
C60-C63
kurze Dauer 25 %
Schw ellw erte
mittlere Dauer Median
weiblich
männlich
lange Dauer 75 %
25 – 49-jährig
weiblich
männlich
293
154
50 – 65-jährig
weiblich
männlich
339
542
346
730
624
507
460
35 %
17 %
13 %
38 %
17
24
8
24
730
Wendepunkt
Critical Point Chronic Point %-Anteil volles TG
Anzahl Fälle
C71
730 Tage
Schwellenwerte
C71
75% – 100%
548 Tage
Schw
ellw erte
50% –75%
25% – 50%
0% – 25%
365 Tage
183 Tage
0 Tage
18 – 24 jährig
weiblich
18 – 24 jährig 25 – 49 jährig 25 – 49 jährig
männlich
weiblich
männlich
50 – 65 jährig 50 – 65 jährig
weiblich
männlich
D
Schw ellw erte
Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0 ASA SVV
49
50
Kapitel II – Neubildungen
C00-D48 – Neubildungen
C00-C97 – Bösartige Neubildungen
D00-D48 – Neubildungen
C Übrige – Bösartige Neubildungen
D00-D48 – Neubildungen
Gliederung
Gruppen
C00-C14
Bösartige Neubildungen der Lippe, der Mundhöhle und des Pharynx
C15-C26
Bösartige Neubildungen der Verdauungsorgane
C40-C41
Bösartige Neubildungen des Knochens und des Gelenkknorpels
C43-C44
Melanom und sonstige bösartige Neubildungen der Haut
C45-C49
Bösartige Neubildungen des mesothelialen Gewebes und des Weichteilgewebes
C64-C68
Bösartige Neubildungen der Harnorgane
C69-C72
Bösartige Neubildungen des Auges, des Gehirns und sonstiger Teile des Zentralnervensystems
C73-C75
Bösartige Neubildungen der Schilddrüse und sonstiger endokriner Drüsen
C76-C80
Bösartige Neubildungen ungenau bezeichneter, sekundärer und nicht näher bezeichneter Lokalisationen
C81-C96
Bösartige Neubildungen des lymphatischen, blutbildenden und verwandten Gewebes, als primär
festgestellt oder vermutet
C97-C97
Bösartige Neubildungen als Primärtumoren an mehreren Lokalisationen
D00-D09
In-situ-Neubildungen
D10-D36
Gutartige Neubildungen
D36-D48
Neubildungen unsicheren oder unbekannten Verhaltens
ASA SVV Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0
Kapitel II – Neubildungen
Altersgruppe
18 – 24-jährig
Schwellenwerte
Geschlecht
weiblich
kurze Dauer 25 %
männlich
81
58
25 – 49-jährig
weiblich
71
männlich
50 – 65-jährig
weiblich
männlich
89
101
110
mittlere Dauer Median
132
91
168
173
233
271
lange Dauer 75 %
293
207
365
390
501
641
Wendepunkt
85
106
107
111
Critical Point 127
159
161
167
Chronic Point 328
436
367
303
%-Anteil volles TG
Anzahl Fälle
C Übrige
5 %
5 %
14 %
11 %
17 %
23 %
22
20
299
246
245
384
730 Tage
Schwellenwerte
C Übrige
75% – 100%
548 Tage
Schw
ellw erte
50% –75%
25% – 50%
0% – 25%
365 Tage
183 Tage
0 Tage
18 – 24 jährig
weiblich
18 – 24 jährig 25 – 49 jährig 25 – 49 jährig
männlich
weiblich
männlich
50 – 65 jährig 50 – 65 jährig
weiblich
männlich
C15-C26
Schw ellw erte
C20
Schw ellw erte
Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0 ASA SVV
51
Kapitel II – Neubildungen
C00-D48 – Neubildungen
D10-D36 – Gutartige Neubildungen
D25 – Leiomyom des Uterus
Altersgruppe
18 – 24-jährig
Geschlecht
Schwellenwerte
52
weiblich
männlich
25 – 49-jährig
weiblich
männlich
50 – 65-jährig
weiblich
kurze Dauer 25 %
46
49
mittlere Dauer Median
55
64
lange Dauer 75 %
80
97
47
53
Wendepunkt
Critical Point Chronic Point 71
79
672
239
110
32
männlich
%-Anteil volles TG
Anzahl Fälle
D25
730 Tage
Schwellenwerte
D25
75% – 100%
Schw
ellw erte
50% –75%
25% – 50%
0% – 25%
548 Tage
365 Tage
183 Tage
0 Tage
18 – 24 jährig
weiblich
18 – 24 jährig 25 – 49 jährig 25 – 49 jährig
männlich
weiblich
männlich
E
Schw ellw erte
ASA SVV Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0
50 – 65 jährig 50 – 65 jährig
weiblich
männlich
53
Kapitel III – Krankheiten des Blutes und
der blutbildenden Organe sowie bestimmte
Störungen mit Beteiligung des Immunsystems
(D50-D90) – Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe sowie bestimmte Störungen
mit Beteiligung des Immunsystems
Exkl.
– Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien (Q00-Q99)
– Autoimmunkrankheit (systemisch) o.n.A. (M35.9)
– Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben (P00-P96)
– Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten (E00-E90)
– HIV-Krankheit (B20-B24)
– Komplikationen der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes (O00-O99)
– Neubildungen (C00-D48)
– Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, anderenorts nicht klassifiziert (R00-R99)
– Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äusserer Ursachen (S00-T98)
Gliederung
Gruppen
D50-D53
Alimentäre Anämien
D55-D59
Hämolytische Anämien
D60-D64
Aplastische und sonstige Anämien
D65-D69
Koagulopathien, Purpura und sonstige hämorrhagische Diathesen
D70-D77
Sonstige Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe
D80-D90
Bestimmte Störungen mit Beteiligung des Immunsystems
Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0 ASA SVV
C60-C63
Schw ellw
erte
Kapitel
III –
Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe sowie bestimmte
Störungen mit Beteiligung des Immunsystems
54
Altersgruppe
18 – 24-jährig
Schwellenwerte
Geschlecht
C71
kurze Dauer 25 %
Schw ellw erte
mittlere Dauer Median
weiblich
107
lange Dauer 75 %
männlich
25 – 49-jährig
weiblich
männlich
50 – 65-jährig
weiblich
52
88
95
115
135
171
297
565
345
Wendepunkt
81
Critical Point 122
Chronic Point 485
%-Anteil volles TG
5 %
25 %
14 %
39
20
14
Anzahl Fälle
D
8
männlich
336
7
730 Tage
Schwellenwerte
D
75% – 100%
Schw
ellw erte
50% –75%
25% – 50%
0% – 25%
548 Tage
365 Tage
183 Tage
0 Tage
18 – 24 jährig
weiblich
18 – 24 jährig 25 – 49 jährig 25 – 49 jährig
männlich
weiblich
männlich
ASA SVV Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0
50 – 65 jährig 50 – 65 jährig
weiblich
männlich
55
Kapitel IV – Endokrine, Ernährungs- und
Stoffwechselkrankheiten
E00-E90 – Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten
Exkl. – Komplikationen der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes (O00-O99)
– Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind (R00-R99)
– Transitorische endokrine und Stoffwechselstörungen, die für den Feten und das Neugeborene spezifisch sind (P70-P74)
Gliederung
Gruppen
E00-E07
Krankheiten der Schilddrüse
E10-E14
Diabetes mellitus
E15-E16
Sonstige Störungen der Blutglukose-Regulation und der inneren Sekretion des Pankreas
E20-E35
Krankheiten sonstiger endokriner Drüsen
E40-E46
Mangelernährung
E40-E46
Sonstige alimentäre Mangelzustände
E65-E68
Adipositas und sonstige Überernährung
E70-E90
Stoffwechselstörungen
Altersgruppe
18 – 24-jährig
Schwellenwerte
Geschlecht
D25
kurze Dauer 25 %
Schw ellw erte
mittlere Dauer Median
lange Dauer 75 %
weiblich
männlich
25 – 49-jährig
weiblich
männlich
50 – 65-jährig
weiblich
männlich
54
50
66
57
65
84
79
107
100
112
162
179
231
206
341
58
77
60
76
Wendepunkt
Critical Point 87
116
91
114
Chronic Point 293
497
365
301
8 %
7 %
7 %
15 %
166
62
76
83
%-Anteil volles TG
Anzahl Fälle
E
17
730 Tage
Schwellenwerte
E
75% – 100%
Schw
ellw erte
50% –75%
25% – 50%
0% – 25%
548 Tage
365 Tage
183 Tage
0 Tage
18 – 24 jährig
weiblich
18 – 24 jährig 25 – 49 jährig 25 – 49 jährig
männlich
weiblich
männlich
50 – 65 jährig 50 – 65 jährig
weiblich
männlich
56
Kapitel V – Psychische und Verhaltensstörungen
F00-F99 – Psychische und Verhaltensstörungen
Inkl. – Störungen der psychischen Entwicklung
Exkl. – Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind (R00-R99)
Gliederung
Gruppen
F00-F09
Organische, einschliesslich symptomatischer psychischer Störungen
F10-F19
Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen
F20-F29
Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen
F30-F39
Affektive Störungen
F40-F48
Neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen
F50-F59
Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen und Faktoren
F60-F69
Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen
F70-F79
Intelligenzstörung
F80-F89
Entwicklungsstörungen
F90-F98
Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend
F99-F99
Nicht näher bezeichnete psychische Störungen
ASA SVV Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0
Kapitel V – Psychische und Verhaltensstörungen
F00-F99 – Psychische und Verhaltensstörungen
F30-F39 – Affektive Störungen
Diese Gruppe enthält Störungen, deren Hauptsymptome in einer Veränderung der Stimmung oder der Affektivität entweder zur
Depression – mit oder ohne begleitende Angst – oder zur gehobenen Stimmung bestehen. Dieser Stimmungswechsel wird meist
von einer Veränderung des allgemeinen Aktivitätsniveaus begleitet. Die meisten anderen Symptome beruhen hierauf oder sind
im Zusammenhang mit dem Stimmungs- und Aktivitätswechsel leicht zu verstehen. Die meisten dieser Störungen neigen zu Rückfällen. Der Beginn der einzelnen Episoden ist oft mit belastenden Ereignissen oder Situationen in Zusammenhang zu bringen.
F31 – Bipolare affektive Störung
Hierbei handelt es sich um eine Störung, die durch wenigstens zwei Episoden charakterisiert ist, in denen Stimmung und Aktivitätsniveau des Betroffenen deutlich gestört sind. Diese Störung besteht einmal in gehobener Stimmung, vermehrtem Antrieb
und Aktivität (Hypomanie oder Manie), dann wieder in einer Stimmungssenkung und vermindertem Antrieb und Aktivität (Depression). Wiederholte hypomanische oder manische Episoden sind ebenfalls als bipolar zu klassifizieren.
Inkl. – Manisch depressiv: Krankheit, Psychose, Depression
Exkl. – Bipolare affektive Störung, einzelne manische Episode (F30.-)
– Zyklothymia (F34.0)
Altersgruppe
18 – 24-jährig
Schwellenwerte
Geschlecht
weiblich
männlich
25 – 49-jährig
weiblich
männlich
50 – 65-jährig
weiblich
männlich
kurze Dauer 25 %
184
97
mittlere Dauer Median
386
155
175
lange Dauer 75 %
730
397
36 %
13 %
11 %
46 %
22
24
9
11
81
689
730
Wendepunkt
Critical Point Chronic Point %-Anteil volles TG
Anzahl Fälle
F31
730 Tage
Schwellenwerte
F31
75% – 100%
548 Tage
Schw
ellw erte
50% –75%
25% – 50%
0% – 25%
365 Tage
183 Tage
0 Tage
18 – 24 jährig
weiblich
18 – 24 jährig 25 – 49 jährig 25 – 49 jährig
männlich
weiblich
männlich
50 – 65 jährig 50 – 65 jährig
weiblich
männlich
57
Kapitel V – Psychische und Verhaltensstörungen
(F00-F99) – Psychische und Verhaltensstörungen
F30-F39 – Organische, einschliesslich symptomatischer psychischer Störungen
F32 – Depressive Episode
Bei den typischen leichten (F32.0), mittelgradigen (F32.1) oder schweren (F32.2 und F32.3) Episoden leidet der betroffene Patient unter einer gedrückten Stimmung und einer Verminderung von Antrieb und Aktivität. Die Fähigkeit zu Freude, das Interesse
und die Konzentration sind vermindert. Ausgeprägte Müdigkeit kann nach jeder kleinsten Anstrengung auftreten. Der Schlaf ist
meist gestört, der Appetit vermindert. Selbstwertgefühl und Selbstvertrauen sind fast immer beeinträchtigt. Sogar bei der leichten Form kommen Schuldgefühle oder Gedanken über eigene Wertlosigkeit vor. Die gedrückte Stimmung verändert sich von Tag
zu Tag wenig, reagiert nicht auf Lebensumstände und kann von so genannten «somatischen» Symptomen begleitet werden, wie
Interessenverlust oder Verlust der Freude, Früherwachen, Morgentief, deutliche psychomotorische Hemmung, Agitiertheit, Appetitverlust, Gewichtsverlust und Libidoverlust. Abhängig von Anzahl und Schwere der Symptome ist eine depressive Episode als
leicht, mittelgradig oder schwer zu bezeichnen.
Inkl. – Einzelne Episoden von: depressiver Reaktion, psychogener Depression, reaktiver Depression (F32.0, F32.1, F32.2)
Exkl. – Anpassungsstörungen (F43.2)
– Depressive Episode in Verbindung mit Störungen des Sozialverhaltens (F91.-, F92.0)
– Rezidivierende depressive Störung (F33.-)
Altersgruppe
18 – 24-jährig
Geschlecht
F31
kurze Dauer 25 %
Schw ellw erte
mittlere Dauer Median
Schwellenwerte
58
lange Dauer 75 %
weiblich
59
männlich
64
25 – 49-jährig
weiblich
83
männlich
81
50 – 65-jährig
weiblich
männlich
82
108
92
94
141
148
156
209
186
188
267
274
349
423
Wendepunkt
71
72
87
89
96
117
Critical Point 106
108
130
133
144
176
Chronic Point 427
400
366
402
318
328
6 %
9 %
7 %
14 %
16 %
51
871
613
356
375
%-Anteil volles TG
Anzahl Fälle
F32
105
730 Tage
Schwellenwerte
F32
75% – 100%
Schw–ellw
50% 75% erte
25% – 50%
0% – 25%
548 Tage
365 Tage
183 Tage
0 Tage
18 – 24 jährig
weiblich
18 – 24 jährig 25 – 49 jährig 25 – 49 jährig
männlich
weiblich
männlich
50 – 65 jährig 50 – 65 jährig
weiblich
männlich
Kapitel V – Psychische und Verhaltensstörungen
(F00-F99) – Psychische und Verhaltensstörungen
F30-F39 – Affektive Störungen
Diese Gruppe enthält Störungen, deren Hauptsymptome in einer Veränderung der Stimmung oder der Affektivität entweder zur
Depression – mit oder ohne begleitende Angst – oder zur gehobenen Stimmung bestehen. Dieser Stimmungswechsel wird meist
von einer Veränderung des allgemeinen Aktivitätsniveaus begleitet. Die meisten anderen Symptome beruhen hierauf oder sind
im Zusammenhang mit dem Stimmungs- und Aktivitätswechsel leicht zu verstehen. Die meisten dieser Störungen neigen zu Rückfällen. Der Beginn der einzelnen Episoden ist oft mit belastenden Ereignissen oder Situationen in Zusammenhang zu bringen.
F33 – Rezidivierende depressive Störung
Hierbei handelt es sich um eine Störung, die durch wiederholte depressive Episoden (F32.-) charakterisiert ist. In der Anamnese
finden sich dabei keine unabhängigen Episoden mit gehobener Stimmung und vermehrtem Antrieb (Manie). Kurze Episoden
von leicht gehobener Stimmung und Überaktivität (Hypomanie) können allerdings unmittelbar nach einer depressiven Episode,
manchmal durch eine antidepressive Behandlung mitbedingt, aufgetreten sein. Die schwereren Formen der rezidivierenden depressiven Störung (F33.2 und .3) haben viel mit den früheren Konzepten der manisch-depressiven Krankheit, der Melancholie,
der vitalen Depression und der endogenen Depression gemeinsam. Die erste Episode kann in jedem Alter zwischen Kindheit und
Senium auftreten, der Beginn kann akut oder schleichend sein, die Dauer reicht von wenigen Wochen bis zu vielen Monaten. Das
Risiko, dass ein Patient mit rezidivierender depressiver Störung eine manische Episode entwickelt, wird niemals vollständig aufgehoben, gleichgültig, wie viele depressive Episoden aufgetreten sind. Bei Auftreten einer manischen Episode ist die Diagnose in
bipolare affektive Störung zu ändern (F31.-).
Inkl. – Rezidivierende Episoden (F33.0 oder F33.1):
– Depressive Reaktion
– Psychogene Depression
– Reaktive Depression
– Saisonale depressive Störung
Exkl. – Rezidivierende kurze depressive Episoden (F38.1)
Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0 ASA SVV
59
Kapitel V – Psychische und Verhaltensstörungen
Altersgruppe
18 – 24-jährig
Geschlecht
F32
kurze Dauer 25 %
Schw ellw erte
mittlere Dauer Median
Schwellenwerte
60
lange Dauer 75 %
weiblich
männlich
57
171
25 – 49-jährig
weiblich
82
107
201
männlich
89
50 – 65-jährig
weiblich
männlich
111
137
147
153
186
263
261
277
372
515
Wendepunkt
98
99
132
156
Critical Point 147
149
198
234
Chronic Point 304
430
282
415
%-Anteil volles TG
11 %
7 %
16 %
16 %
206
127
76
68
Anzahl Fälle
F33
14
8
730 Tage
Schwellenwerte
F33
75% – 100%
548 Tage
Schw
ellw erte
50% –75%
25% – 50%
0% – 25%
365 Tage
183 Tage
0 Tage
18 – 24 jährig
weiblich
18 – 24 jährig 25 – 49 jährig 25 – 49 jährig
männlich
weiblich
männlich
ASA SVV Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0
50 – 65 jährig 50 – 65 jährig
weiblich
männlich
Kapitel V – Psychische und Verhaltensstörungen
F00-F99 – Psychische und Verhaltensstörungen
F40-F48 – Neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen
Exkl. – In Verbindung mit einer Störung des Sozialverhaltens (F91.-, F92.8)
F40 – Phobische Störungen
Eine Gruppe von Störungen, bei der Angst ausschliesslich oder überwiegend durch eindeutig definierte, eigentlich ungefährliche
Situationen hervorgerufen wird. In der Folge werden diese Situationen typischerweise vermieden oder mit Furcht ertragen. Die
Befürchtungen des Patienten können sich auf Einzelsymptome wie Herzklopfen oder Schwächegefühl beziehen, häufig gemeinsam mit sekundären Ängsten vor dem Sterben, Kontrollverlust oder dem Gefühl, wahnsinnig zu werden. Allein die Vorstellung,
dass die phobische Situation eintreten könnte, erzeugt meist schon Erwartungsangst. Phobische Angst tritt häufig gleichzeitig
mit Depression auf. Ob zwei Diagnosen, phobische Störung und depressive Episode, erforderlich sind, richtet sich nach dem zeitlichen Verlauf beider Zustandsbilder und nach therapeutischen Erwägungen zum Zeitpunkt der Konsultation.
F41 – Andere Angststörungen
Bei diesen Störungen stellen Manifestationen der Angst die Hauptsymptome dar, ohne auf eine bestimmte Umgebungssituation
bezogen zu sein. Depressive und Zwangssymptome, sogar einige Elemente phobischer Angst können vorhanden sein, vorausgesetzt, sie sind eindeutig sekundär oder weniger ausgeprägt.
Altersgruppe
18 – 24-jährig
Schwellenwerte
Geschlecht
weiblich
kurze Dauer 25 %
66
mittlere Dauer Median
110
lange Dauer 75 %
178
männlich
110
Wendepunkt
25 – 49-jährig
weiblich
männlich
50 – 65-jährig
weiblich
männlich
75
70
83
134
120
120
124
186
180
182
209
315
88
81
101
150
Critical Point 133
122
152
225
Chronic Point 537
385
369
403
%-Anteil volles TG
5 %
%
8 %
8 %
132
88
39
36
Anzahl Fälle
F40+F41
21
5
730 Tage
Schwellenwerte
F40+F41
75% – 100%
Schw
ellw erte
50% –75%
25% – 50%
0% – 25%
548 Tage
365 Tage
183 Tage
0 Tage
18 – 24 jährig
weiblich
18 – 24 jährig 25 – 49 jährig 25 – 49 jährig
männlich
weiblich
männlich
50 – 65 jährig 50 – 65 jährig
weiblich
männlich
Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0 ASA SVV
61
Kapitel V – Psychische und Verhaltensstörungen
F00-F99 – Psychische und Verhaltensstörungen
F40-F48 – Neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen
F42 – Zwangsstörung
Wesentliche Kennzeichen sind wiederkehrende Zwangsgedanken und Zwangshandlungen. Zwangsgedanken sind Ideen, Vorstellungen oder Impulse, die den Patienten immer wieder stereotyp beschäftigen. Sie sind fast immer quälend, der Patient versucht
häufig erfolglos, Widerstand zu leisten. Die Gedanken werden als zur eigenen Person gehörig erlebt, selbst wenn sie als unwillkürlich und häufig abstossend empfunden werden. Zwangshandlungen oder -rituale sind Stereotypien, die ständig wiederholt
werden. Sie werden weder als angenehm empfunden noch dienen sie dazu, an sich nützliche Aufgaben zu erfüllen. Der Patient
erlebt sie oft als Vorbeugung gegen ein objektiv unwahrscheinliches Ereignis, das ihm Schaden bringen oder bei dem er selbst
Unheil anrichten könnte. Im Allgemeinen wird dieses Verhalten als sinnlos und ineffektiv erlebt, es wird immer wieder versucht,
dagegen anzugehen. Angst ist meist ständig vorhanden. Werden Zwangshandlungen unterdrückt, verstärkt sich die Angst deutlich.
Inkl. – Anankastische Neurose, Zwangsneurose
Exkl. – Zwangspersönlichkeit(sstörung) (F60.5)
Altersgruppe
18 – 24-jährig
Geschlecht
F40+F41
kurze Dauer 25 %
Schw ellw erte
mittlere Dauer Median
Schwellenwerte
62
weiblich
männlich
25 – 49-jährig
weiblich
männlich
50 – 65-jährig
weiblich
männlich
135
174
lange Dauer 75 %
175
492
Wendepunkt
Critical Point Chronic Point %-Anteil volles TG
Anzahl Fälle
F42
22 %
18 %
9
11
730 Tage
Schwellenwerte
F42
75% – 100%
Schw
ellw erte
50% –75%
25% – 50%
0% – 25%
548 Tage
365 Tage
183 Tage
0 Tage
18 – 24 jährig
weiblich
18 – 24 jährig 25 – 49 jährig 25 – 49 jährig
männlich
weiblich
männlich
ASA F43
SVV Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0
Schw ellw erte
50 – 65 jährig 50 – 65 jährig
weiblich
männlich
Kapitel V – Psychische und Verhaltensstörungen
F00-F99 – Psychische und Verhaltensstörungen
F40-F48 – Neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen
F43 – Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen
Die Störungen
F40+F41 dieses Abschnittes unterscheiden sich von den übrigen nicht nur aufgrund der Symptomatologie und des Verlaufs,
sondern auch durch die Angabe von ein oder zwei ursächlichen Faktoren: ein aussergewöhnlich belastendes Lebensereignis, das
SchwBelastungsreaktion
ellw erte
eine akute
hervorruft, oder eine besondere Veränderung im Leben, die zu einer anhaltend unangenehmen Situation geführt hat und eine Anpassungsstörung hervorruft. Obwohl weniger schwere psychosoziale Belastungen («life events»)
den Beginn und das Erscheinungsbild auch zahlreicher anderer Störungen dieses Kapitels auslösen und beeinflussen können, ist
ihre ätiologische Bedeutung doch nicht immer ganz klar. In jedem Fall hängt sie zusammen mit der individuellen, häufig idiosynkratischen Vulnerabilität, das heisst, die Lebensereignisse sind weder notwendig noch ausreichend, um das Auftreten und die Art der
Krankheit zu erklären. Im Gegensatz dazu entstehen die hier aufgeführten Störungen immer als direkte Folge der akuten schweren Belastung oder des kontinuierlichen Traumas. Das belastende Ereignis oder die andauernden, unangenehmen Umstände sind
primäre und ausschlaggebende Kausalfaktoren, und die Störung wäre ohne ihre Einwirkung nicht entstanden. Die Störungen dieses Abschnittes können insofern als Anpassungsstörungen bei schwerer oder kontinuierlicher Belastung angesehen werden, als
sie erfolgreiche Bewältigungsstrategien behindern und aus diesem Grunde zu Problemen der sozialen Funktionsfähigkeit führen.
Altersgruppe
18 – 24-jährig
Schwellenwerte
Geschlecht
F42
kurze Dauer 25 %
Schw ellw erte
mittlere Dauer Median
lange Dauer 75 %
weiblich
männlich
25 – 49-jährig
weiblich
männlich
50 – 65-jährig
weiblich
männlich
65
41
78
75
84
93
79
72
125
125
138
168
150
129
204
220
242
315
Wendepunkt
70
53
83
85
97
106
Critical Point 106
80
125
128
145
160
Chronic Point 299
615
326
420
%-Anteil volles TG
5 %
Anzahl Fälle
F43
51
25
296
247
351
406
9 %
8 %
122
112
730 Tage
Schwellenwerte
F43
75% – 100%
Schw
ellw erte
50% –75%
25% – 50%
0% – 25%
548 Tage
365 Tage
183 Tage
0 Tage
18 – 24 jährig
weiblich
18 – 24 jährig 25 – 49 jährig 25 – 49 jährig
männlich
weiblich
männlich
50 – 65 jährig 50 – 65 jährig
weiblich
männlich
Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0 ASA SVV
63
Kapitel V – Psychische und Verhaltensstörungen
F00-F99 – Psychische und Verhaltensstörungen
F40-F48 – Neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen
F45 – Somatoforme Störungen
Das Charakteristikum ist die wiederholte Darbietung körperlicher Symptome in Verbindung mit hartnäckigen Forderungen nach
medizinischen Untersuchungen trotz wiederholter negativer Ergebnisse und Versicherung der Ärzte, dass die Symptome nicht
körperlich begründbar sind. Wenn somatische Störungen vorhanden sind, erklären sie nicht die Art und das Ausmass der Symptome, das Leiden und die innerliche Beteiligung des Patienten.
Exkl. – Ausreissen der Haare (F98.4)
– Daumenlutschen (F98.8)
– Dissoziative Störungen (F44.-)
– Lallen (F80.0)
– Lispeln (F80.8)
– Nägelkauen (F98.8)
– Psychologische oder Verhaltensfaktoren bei anderenorts klassifizierten Störungen und Krankheiten (F54)
– Sexuelle Funktionsstörungen, nicht verursacht durch eine organische Störung oder Krankheit (F52.-)
– Ticstörungen (im Kindes- und Jugendalter) (F95.-)
– Tourette-Syndrom (F95.2)
– Trichotillomanie (F63.3)
Altersgruppe
18 – 24-jährig
Geschlecht
Schwellenwerte
64
weiblich
kurze Dauer 25 %
männlich
25 – 49-jährig
weiblich
männlich
50 – 65-jährig
weiblich
männlich
84
73
137
84
mittlere Dauer Median
140
112
195
224
lange Dauer 75 %
320
176
372
459
20 %
15 %
10
20
86
Wendepunkt
Critical Point 130
Chronic Point 381
%-Anteil volles TG
Anzahl Fälle
F45
23
29
730 Tage
Schwellenwerte
F45
75% – 100%
Schw
ellw erte
50% –75%
25% – 50%
0% – 25%
548 Tage
365 Tage
183 Tage
0 Tage
18 – 24 jährig 18 – 24 jährig 25 – 49 jährig 25 – 49 jährig
weiblich
männlich
weiblich
männlich
ASA SVV Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0
50 – 65 jährig 50 – 65 jährig
weiblich
männlich
Kapitel V – Psychische und Verhaltensstörungen
F00-F99 – Psychische und Verhaltensstörungen
Inkl. – Störungen der psychischen Entwicklung
Exkl. – Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind (R00-R99)
Gliederung
Gruppen
F00-F09
Organische, einschliesslich symptomatischer psychischer Störungen
F10-F19
Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen
D25
F20-F29
Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen
Schw ellw erte
F30-F39
Affektive Störungen
F40-F48
Neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen
F50-F59
Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen und Faktoren
F60-F69
Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen
F70-F79
Intelligenzstörung
F80-F89
Entwicklungsstörungen
F90-F98
Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend
F99-F99
Nicht näher bezeichnete psychische Störungen
Exkl. – F31 / F32 / F33 / F40 / F41 / F42 / F43 / F45
Schwellenwerte
Altersgruppe
E
Geschlecht
Schw ellw erte
kurze Dauer 25 %
18 – 24-jährig
weiblich
männlich
25 – 49-jährig
weiblich
männlich
50 – 65-jährig
weiblich
männlich
64
70
82
78
86
98
mittlere Dauer Median
108
117
147
140
177
181
lange Dauer 75 %
205
304
297
274
381
469
78
83
87
79
91
114
Wendepunkt
Critical Point 117
125
130
119
137
171
Chronic Point 463
427
354
344
349
285
%-Anteil volles TG
6 %
7 %
10 %
10 %
14 %
18 %
Anzahl Fälle
246
132
2078
1519
807
722
F Übrige
730 Tage
Schwellenwerte
F Übrige
75% – 100%
Schw
ellw erte
50% –75%
25% – 50%
0% – 25%
548 Tage
365 Tage
183 Tage
0 Tage
18 – 24 jährig 18 – 24 jährig 25 – 49 jährig 25 – 49 jährig 50 – 65 jährig 50 – 65 jährig
weiblich Reintegrationsleitfaden
männlich
weiblich
männlich
weiblich
männlich
Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0 ASA SVV
65
66
Kapitel VI – Krankheiten des Nervensystems
G00-G99 – Krankheiten des Nervensystems
Exkl. – Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien (Q00-Q99)
– Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten (A00-B99)
– Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben (P00-P96)
– Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten (E00-E90)
– Komplikationen der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes (O00-O99)
– Neubildungen (C00-D48)
– Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind (R00-R99)
– Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äusserer Ursachen (S00-T98)
Gliederung
Gruppen
G00-G09
Entzündliche Krankheiten des Zentralnervensystems
G10-G14
Systematrophien, die vorwiegend das Zentralnervensystem betreffen
G20-G26
Extrapyramidale Krankheiten und Bewegungsstörungen
G30-G32
Sonstige degenerative Krankheiten des Nervensystems
G35-G37
Demyelinisierende Krankheiten des Zentralnervensystems
G40-G47
Episodische und paroxysmale Krankheiten des Nervensystems
G50-G59
Krankheiten von Nerven, Nervenwurzeln und Nervenplexus
G60-G64
Polyneuropathien und sonstige Krankheiten des peripheren Nervensystems
G70-G73
Krankheiten im Bereich der neuromuskulären Synapse und des Muskels
G80-G83
Zerebrale Lähmung und sonstige Lähmungssyndrome
G90-G99
Sonstige Krankheiten des Nervensystems
ASA SVV Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0
Kapitel VI – Krankheiten des Nervensystems
G00-G99 – Krankheiten des Nervensystems
Exkl. – Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien (Q00-Q99)
– Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten (A00-B99)
– Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben (P00-P96)
– Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten (E00-E90)
– Komplikationen der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes (O00-O99)
– Neubildungen (C00-D48)
– Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind (R00-R99)
– Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äusserer Ursachen (S00-T98)
G00-G09 – Entzündliche Krankheiten des Zentralnervensystems
Altersgruppe
18 – 24-jährig
Schwellenwerte
Geschlecht
F45
kurze Dauer 25 %
Schw ellw erte
mittlere Dauer Median
weiblich
männlich
25 – 49-jährig
weiblich
männlich
50 – 65-jährig
weiblich
männlich
108
509
lange Dauer 75 %
220
382
Wendepunkt
Critical Point Chronic Point %-Anteil volles TG
Anzahl Fälle
G00-G09
17 %
18 %
6
11
730 Tage
Schwellenwerte
G00-G09
75% – 100%
548 Tage
Schw
ellw erte
50% –75%
25% – 50%
0% – 25%
365 Tage
183 Tage
0 Tage
18 – 24 jährig
weiblich
18 – 24 jährig 25 – 49 jährig 25 – 49 jährig
männlich
weiblich
männlich
50 – 65 jährig 50 – 65 jährig
weiblich
männlich
Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0 ASA SVV
67
Kapitel VI – Krankheiten des Nervensystems
G00-G99 – Krankheiten des Nervensystems
Exkl. – Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien (Q00-Q99)
– Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten (A00-B99)
– Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben (P00-P96)
– Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten (E00-E90)
– Komplikationen der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes (O00-O99)
– Neubildungen (C00-D48)
– Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind (R00-R99)
– Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äusserer Ursachen (S00-T98)
G10-G14 – Systematrophien, die vorwiegend das Zentralnervensystem betreffen
Altersgruppe
18 – 24-jährig
Geschlecht
Schwellenwerte
68
weiblich
männlich
25 – 49-jährig
weiblich
männlich
50 – 65-jährig
weiblich
männlich
kurze Dauer 25 %
mittlere Dauer Median
605
533
33 %
43 %
9
7
lange Dauer 75 %
Wendepunkt
Critical Point Chronic Point %-Anteil volles TG
Anzahl Fälle
G10-G14
730 Tage
Schwellenwerte
75% – 100%
548 Tage
50% –75%
25% – 50%
0% – 25%
365 Tage
183 Tage
0 Tage
18 – 24 jährig
weiblich
18 – 24 jährig 25 – 49 jährig 25 – 49 jährig
männlich
weiblich
männlich
ASA SVV Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0
50 – 65 jährig 50 – 65 jährig
weiblich
männlich
Kapitel VI – Krankheiten des Nervensystems
G00-G99 – Krankheiten des Nervensystems
Exkl. – Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien (Q00-Q99)
– Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten (A00-B99)
– Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben (P00-P96)
– Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten (E00-E90)
– Komplikationen der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes (O00-O99)
– Neubildungen (C00-D48)
– Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind (R00-R99)
– Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äusserer Ursachen (S00-T98)
G20-G26 – Extrapyramidale Krankheiten und Bewegungsstörungen
Altersgruppe
18 – 24-jährig
Schwellenwerte
Geschlecht
weiblich
männlich
25 – 49-jährig
weiblich
männlich
50 – 65-jährig
weiblich
männlich
kurze Dauer 25 %
336
521
mittlere Dauer Median
636
730
lange Dauer 75 %
730
730
50 %
63 %
10
30
Wendepunkt
Critical Point Chronic Point %-Anteil volles TG
Anzahl Fälle
G20-G26
730 Tage
Schwellenwerte
G20-G26
75% – 100%
Schw
ellw erte
50% –75%
25% – 50%
0% – 25%
548 Tage
365 Tage
183 Tage
0 Tage
18 – 24 jährig
weiblich
18 – 24 jährig 25 – 49 jährig 25 – 49 jährig
männlich
weiblich
männlich
50 – 65 jährig 50 – 65 jährig
weiblich
männlich
Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0 ASA SVV
69
Kapitel VI – Krankheiten des Nervensystems
G00-G99 – Krankheiten des Nervensystems
Exkl. – Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien (Q00-Q99)
– Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten (A00-B99)
– Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben (P00-P96)
– Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten (E00-E90)
– Komplikationen der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes (O00-O99)
– Neubildungen (C00-D48)
– Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind (R00-R99)
– Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äusserer Ursachen (S00-T98)
G30-G32 – Sonstige degenerative Krankheiten des Nervensystems
Altersgruppe
18 – 24-jährig
Geschlecht
Schwellenwerte
70
weiblich
männlich
25 – 49-jährig
weiblich
männlich
50 – 65-jährig
weiblich
männlich
kurze Dauer 25 %
mittlere Dauer Median
lange Dauer 75 %
Wendepunkt
Critical Point Chronic Point %-Anteil volles TG
Anzahl Fälle
G30-G32
730 Tage
Schwellenwerte
75% – 100%
548 Tage
50% –75%
25% – 50%
0% – 25%
365 Tage
183 Tage
0 Tage
18 – 24 jährig
weiblich
18 – 24 jährig 25 – 49 jährig 25 – 49 jährig
männlich
weiblich
männlich
ASA SVV Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0
50 – 65 jährig 50 – 65 jährig
weiblich
männlich
Kapitel VI – Krankheiten des Nervensystems
G00-G99 – Krankheiten des Nervensystems
G20-G26
ellw erteFehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien (Q00-Q99)
Exkl. Schw
– Angeborene
– Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten (A00-B99)
– Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben (P00-P96)
– Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten (E00-E90)
– Komplikationen der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes (O00-O99)
– Neubildungen (C00-D48)
– Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind (R00-R99)
– Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äusserer Ursachen (S00-T98)
G35-G37 – Demyelinisierende Krankheiten des Zentralnervensystems
Altersgruppe
18 – 24-jährig
Schwellenwerte
Geschlecht
weiblich
männlich
kurze Dauer 25 %
25 – 49-jährig
weiblich
137
männlich
242
50 – 65-jährig
weiblich
193
männlich
221
mittlere Dauer Median
515
674
730
365
lange Dauer 75 %
730
730
730
730
Wendepunkt
Critical Point Chronic Point %-Anteil volles TG
Anzahl Fälle
G35-G37
72
83
43 %
45 %
64 %
35 %
65
31
25
17
730 Tage
Schwellenwerte
G35-G37
75% – 100%
548 Tage
Schw
ellw erte
50% –75%
25% – 50%
0% – 25%
365 Tage
183 Tage
0 Tage
18 – 24 jährig
weiblich
18 – 24 jährig 25 – 49 jährig 25 – 49 jährig
männlich
weiblich
männlich
50 – 65 jährig 50 – 65 jährig
weiblich
männlich
Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0 ASA SVV
71
Kapitel VI – Krankheiten des Nervensystems
G00-G99 – Krankheiten des Nervensystems
Exkl. – Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien (Q00-Q99)
– Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten (A00-B99)
– Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben (P00-P96)
– Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten (E00-E90)
– Komplikationen der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes (O00-O99)
– Neubildungen (C00-D48)
– Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind (R00-R99)
– Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äusserer Ursachen (S00-T98)
G40-G47 – Episodische und paroxysmale Krankheiten des Nervensystems
Altersgruppe
18 – 24-jährig
Geschlecht
Schwellenwerte
72
weiblich
kurze Dauer 25 %
64
männlich
68
25 – 49-jährig
weiblich
männlich
80
57
50 – 65-jährig
weiblich
männlich
45
91
mittlere Dauer Median
125
82
134
106
78
160
lange Dauer 75 %
214
246
278
184
205
281
Wendepunkt
95
69
53
111
Critical Point 143
104
80
167
380
466
235
280
9 %
13 %
32
48
Chronic Point %-Anteil volles TG
8 %
Anzahl Fälle
G40-G47
13
6 %
10
81
61
730 Tage
Schwellenwerte
G40-G47
75% – 100%
Schw
ellw erte
50% –75%
25% – 50%
0% – 25%
548 Tage
365 Tage
183 Tage
0 Tage
18 – 24 jährig
weiblich
18 – 24 jährig 25 – 49 jährig 25 – 49 jährig
männlich
weiblich
männlich
G50-G59
Schw ellw erte
ASA SVV Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0
50 – 65 jährig 50 – 65 jährig
weiblich
männlich
Kapitel VI – Krankheiten des Nervensystems
G00-G99 – Krankheiten des Nervensystems
Exkl. – Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien (Q00-Q99)
– Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten (A00-B99)
– Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben (P00-P96)
– Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten (E00-E90)
– Komplikationen der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes (O00-O99)
– Neubildungen (C00-D48)
– Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind (R00-R99)
– Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äusserer Ursachen (S00-T98)
G50-G59 – Krankheiten von Nerven, Nervenwurzeln und Nervenplexus
Exkl. – Akute Verletzung von Nerven, Nervenwurzeln und Nervenplexus – siehe Nervenverletzung nach Lokalisation
– Neuralgie, Neuritis (M79.2-)
– Periphere Neuritis während der Schwangerschaft (O26.83)
– Radikulitis o.n.A. (M54.1-)
Altersgruppe
18 – 24-jährig
Schwellenwerte
Geschlecht
G40-G47
kurze Dauer 25 %
Schw ellw erte
mittlere Dauer Median
lange Dauer 75 %
weiblich
männlich
25 – 49-jährig
weiblich
männlich
50 – 65-jährig
weiblich
männlich
54
64
47
47
47
49
68
89
73
69
67
73
296
170
137
110
121
136
52
53
54
55
Wendepunkt
Critical Point 79
80
81
83
Chronic Point 350
470
354
282
183
249
%-Anteil volles TG
7 %
Anzahl Fälle
G50-G59
5 %
14
11
343
6 %
184
730 Tage
Schwellenwerte
G50-G59
75% – 100%
Schw
ellw erte
50% –75%
25% – 50%
0% – 25%
548 Tage
365 Tage
183 Tage
0 Tage
18 – 24 jährig
weiblich
G60-G64
Schw ellw erte
18 – 24 jährig 25 – 49 jährig 25 – 49 jährig
männlich
weiblich
männlich
50 – 65 jährig 50 – 65 jährig
weiblich
männlich
Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0 ASA SVV
73
Kapitel VI – Krankheiten des Nervensystems
G00-G99 – Krankheiten des Nervensystems
Exkl. – Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien (Q00-Q99)
– Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten (A00-B99)
– Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben (P00-P96)
– Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten (E00-E90)
G40-G47
– Komplikationen der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes (O00-O99)
Schw
ellw erte (C00-D48)
– Neubildungen
– Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind (R00-R99)
– Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äusserer Ursachen (S00-T98)
G60-G64 – Polyneuropathien und sonstige Krankheiten des peripheren Nervensystems
Exkl. – Neuralgie o.n.A. (M79.2-)
– Neuritis o.n.A. (M79.2-)
– Periphere Neuritis während der Schwangerschaft (O26.83)
– Radikulitis o.n.A. (M54.1-)
Altersgruppe
18 – 24-jährig
Geschlecht
G50-G59
kurze Dauer 25 %
Schw ellw erte
mittlere Dauer Median
Schwellenwerte
74
weiblich
männlich
25 – 49-jährig
weiblich
männlich
50 – 65-jährig
weiblich
77
181
lange Dauer 75 %
171
männlich
129
247
360
332
633
Wendepunkt
Critical Point Chronic Point %-Anteil volles TG
20 %
13 %
38 %
22 %
5
16
8
18
Anzahl Fälle
G60-G64
730 Tage
Schwellenwerte
G60-G64
75% – 100%
Schw
ellw erte
50% –75%
25% – 50%
0% – 25%
548 Tage
365 Tage
183 Tage
0 Tage
18 – 24 jährig
weiblich
18 – 24 jährig 25 – 49 jährig 25 – 49 jährig
männlich
weiblich
männlich
ASA SVV Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0
50 – 65 jährig 50 – 65 jährig
weiblich
männlich
Kapitel VI – Krankheiten des Nervensystems
G00-G99 – Krankheiten des Nervensystems
Exkl. – Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien (Q00-Q99)
– Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten (A00-B99)
– Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben (P00-P96)
– Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten (E00-E90)
– Komplikationen der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes (O00-O99)
– Neubildungen (C00-D48)
– Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind (R00-R99)
– Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äusserer Ursachen (S00-T98)
G70-G73 – Krankheiten im Bereich der neuromuskulären Synapse und des Muskels
Altersgruppe
18 – 24-jährig
Schwellenwerte
Geschlecht
weiblich
männlich
25 – 49-jährig
weiblich
männlich
50 – 65-jährig
weiblich
männlich
kurze Dauer 25 %
183
mittlere Dauer Median
293
lange Dauer 75 %
Wendepunkt
Critical Point Chronic Point %-Anteil volles TG
17 %
Anzahl Fälle
G70-G73
6
7
730 Tage
Schwellenwerte
75% – 100%
548 Tage
50% –75%
25% – 50%
0% – 25%
365 Tage
183 Tage
0 Tage
18 – 24 jährig
weiblich
18 – 24 jährig 25 – 49 jährig 25 – 49 jährig
männlich
weiblich
männlich
50 – 65 jährig 50 – 65 jährig
weiblich
männlich
Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0 ASA SVV
75
Kapitel VI – Krankheiten des Nervensystems
G00-G99 – Krankheiten des Nervensystems
Exkl. – Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien (Q00-Q99)
– Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten (A00-B99)
– Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben (P00-P96)
– Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten (E00-E90)
– Komplikationen der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes (O00-O99)
– Neubildungen (C00-D48)
– Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind (R00-R99)
– Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äusserer Ursachen (S00-T98)
G80-G83 – Zerebrale Lähmung und sonstige Lähmungssyndrome
Altersgruppe
18 – 24-jährig
Geschlecht
Schwellenwerte
76
weiblich
männlich
25 – 49-jährig
weiblich
männlich
50 – 65-jährig
weiblich
kurze Dauer 25 %
männlich
78
240
mittlere Dauer Median
87
151
lange Dauer 75 %
144
691
Wendepunkt
Critical Point Chronic Point %-Anteil volles TG
25 %
Anzahl Fälle
G80-G83
8
6
29 %
30 %
7
10
2J
730 Tage
Schwellenwerte
G80-G83
75% – 100%
1.5 J
548 Tage
Schw
ellw erte
50% –75%
25% – 50%
0% – 25%
365 Tage
1J
0.5 J
183 Tage
0J
0 Tage
18 – 24 jährig
weiblich
18 – 24 jährig 25 – 49 jährig 25 – 49 jährig
männlich
weiblich
männlich
2J
G90-G99
1.5 J
Schw ellw erte
1J
ASA SVV Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0
0.5 J
50 – 65 jährig 50 – 65 jährig
weiblich
männlich
Kapitel VI – Krankheiten des Nervensystems
G00-G99 – Krankheiten des Nervensystems
Exkl. – Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien (Q00-Q99)
– Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten (A00-B99)
– Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben (P00-P96)
– Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten (E00-E90)
– Komplikationen der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes (O00-O99)
– Neubildungen (C00-D48)
– Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind (R00-R99)
– Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äusserer Ursachen (S00-T98)
G90-G99 – Sonstige Krankheiten des Nervensystems
Altersgruppe
2J
Schwellenwerte
Geschlecht
G80-G83
1.5 J
kurze Dauer 25 %
Schw ellw erte
mittlere Dauer Median
lange Dauer 75 %
Wendepunkt
18 – 24-jährig
weiblich
männlich
1J
25 – 49-jährig
weiblich
männlich
50 – 65-jährig
weiblich
57
69
133
männlich
144
102
200
282
655
476
498
460
730
17 %
19 %
15 %
44 %
18
21
13
27
Critical Point Chronic Point 0.5 J
84
%-Anteil volles TG
Anzahl Fälle
G90-G99
0J
2J
730 Tage
Schwellenwerte
G90-G99
75% – 100%
Schw
ellw erte
50% –75%
25% – 50%
0% – 25%
1.5 J
548 Tage
365 Tage
1J
0.5 J
183 Tage
0J
0 Tage
18 – 24 jährig
weiblich
18 – 24 jährig 25 – 49 jährig 25 – 49 jährig
männlich
weiblich
männlich
50 – 65 jährig 50 – 65 jährig
weiblich
männlich
Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0 ASA SVV
77
78
Kapitel VII – Krankheiten des Auges und der
Augenanhangsgebilde
H00-H59 – Krankheiten des Auges und der Augenanhangsgebilde
Exkl. – Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben (P00-P96)
– Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten (A00-B99)
– Komplikationen der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes (O00-O99)
– Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien (Q00-Q99)
– Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten (E00-E90)
– Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äusserer Ursachen (S00-T98)
– Neubildungen (C00-D48)
– Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind (R00-R99)
Gliederung
Gruppen
H00-H06
Affektionen des Augenlides, des Tränenapparates und der Orbita
H10-H13
Affektionen der Konjunktiva
H15-H22
Affektionen der Sklera, der Hornhaut, der Iris und des Ziliarkörpers
H25-H28
Affektionen der Linse
H30-H36
Affektionen der Aderhaut und der Netzhaut
H40-H42
Glaukom
H43-H45
Affektionen des Glaskörpers und des Augapfels
H46-H48
Affektionen des N. opticus und der Sehbahn
H49-H52
Affektionen der Augenmuskeln, Störungen der Blickbewegungen sowie Akkommodationsstörungen und
Refraktionsfehler
H53-H54
Sehstörungen und Blindheit
H55-H59
Sonstige Affektionen des Auges und der Augenanhangsgebilde
ASA SVV Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0
Kapitel VII – Krankheiten des Auges und der Augenanhangsgebilde
Altersgruppe
18 – 24-jährig
Schwellenwerte
Geschlecht
weiblich
männlich
25 – 49-jährig
weiblich
männlich
50 – 65-jährig
weiblich
männlich
kurze Dauer 25 %
20
57
34
55
mittlere Dauer Median
99
120
58
110
298
345
174
253
lange Dauer 75 %
Wendepunkt
59
77
39
72
Critical Point 88
116
59
108
Chronic Point 267
234
295
314
%-Anteil volles TG
13 %
16 %
5 %
10 %
39
74
62
125
Anzahl Fälle
H00-H59
730 Tage
Schwellenwerte
H00-H59
75% – 100%
548 Tage
Schw
ellw erte
50% –75%
25% – 50%
0% – 25%
365 Tage
183 Tage
0 Tage
18 – 24 jährig
weiblich
18 – 24 jährig 25 – 49 jährig 25 – 49 jährig
männlich
weiblich
männlich
50 – 65 jährig 50 – 65 jährig
weiblich
männlich
H60-H95
Schw ellw erte
I Übrige
Schw ellw erte
Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0 ASA SVV
79
80
Kapitel VIII – Krankheiten des Ohres und des
Warzenfortsatzes
H60-H95 – Krankheiten des Ohres und des Warzenfortsatzes
Exkl. – Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien (Q00-Q99)
– Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten (A00-B99)
– Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben (P00-P96)
– Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten (E00-E90)
– Komplikationen der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes (O00-O99)
– Neubildungen (C00-D48)
– Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind (R00-R99)
– Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äusserer Ursachen (S00-T98)
Gliederung
Gruppen
H60-H62
Krankheiten des äusseren Ohres
H65-H75
Krankheiten des Mittelohres und des Warzenfortsatzes
H80-H83
Krankheiten des Innenohres
H90-H95
Sonstige Krankheiten des Ohres
Kapitel VIII – Krankheiten des Ohres und des Warzenfortsatzes
Altersgruppe
18 – 24-jährig
Schwellenwerte
Geschlecht
H00-H59
kurze Dauer 25 %
Schw ellw erte
mittlere Dauer Median
weiblich
männlich
25 – 49-jährig
weiblich
15
lange Dauer 75 %
männlich
50
50 – 65-jährig
weiblich
48
männlich
32
50
92
110
79
186
217
199
146
Wendepunkt
33
60
50
45
Critical Point 49
90
76
68
Chronic Point 352
343
346
392
%-Anteil volles TG
8 %
6 %
6 %
6 %
52
49
3
52
Anzahl Fälle
H60-H95
730 Tage
Schwellenwerte
H60-H95
75% – 100%
548 Tage
Schw
ellw erte
50% –75%
25% – 50%
0% – 25%
365 Tage
183 Tage
0 Tage
18 – 24 jährig
weiblich
18 – 24 jährig 25 – 49 jährig 25 – 49 jährig
männlich
weiblich
männlich
50 – 65 jährig 50 – 65 jährig
weiblich
männlich
I Übrige
Schw ellw erte
Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0 ASA SVV
81
82
Kapitel IX – Krankheiten des Kreislaufsystems
I00-I99 – Krankheiten des Kreislaufsystems
Exkl. – Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien (Q00-Q99)
– Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten (A00-B99)
– Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben (P00-P96)
– Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten (E00-E90)
– Komplikationen der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes (O00-O99)
– Neubildungen (C00-D48)
– Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind (R00-R99)
– Systemkrankheiten des Bindegewebes (M30-M36)
– Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äusserer Ursachen (S00-T98)
– Zerebrale transitorische Ischämie und verwandte Syndrome (G45.-)
Gliederung
Gruppen
I00-I02
Akutes rheumatisches Fieber
I05-I09
Chronische rheumatische Herzkrankheiten
I10-I15
Hypertonie [Hochdruckkrankheit]
I20-I25
Ischämische Herzkrankheiten
I26-I28
Pulmonale Herzkrankheit und Krankheiten des Lungenkreislaufes
I30-I52
Sonstige Formen der Herzkrankheit
I60-I69
Zerebrovaskuläre Krankheiten
I70-I79
Krankheiten der Arterien, Arteriolen und Kapillaren
I80-I89
Krankheiten der Venen, der Lymphgefässe und der Lymphknoten, anderenorts nicht
klassifiziert
I95-I99
Sonstige und nicht näher bezeichnete Krankheiten des Kreislaufsystems
ASA SVV Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0
Kapitel IX – Krankheiten des Kreislaufsystems
I00-I99 – Krankheiten des Kreislaufsystems
Exkl. – Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien (Q00-Q99)
– Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten (A00-B99)
– Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben (P00-P96)
– Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten (E00-E90)
– Komplikationen der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes (O00-O99)
– Neubildungen (C00-D48)
– Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind (R00-R99)
– Systemkrankheiten des Bindegewebes (M30-M36)
– Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äusserer Ursachen (S00-T98)
– Zerebrale transitorische Ischämie und verwandte Syndrome (G45.-)
I10-I15 – Hypertonie [Hochdruckkrankheit]
Exkl. – Als Komplikation bei Schwangerschaft, Geburt oder Wochenbett (O10-O11, O13-O16)
– Hypertonie beim Neugeborenen (P29.2)
– Mit Beteiligung der Koronargefässe (I20-I25)
– Pulmonale Hypertonie (I27.0)
Altersgruppe
18 – 24-jährig
Schwellenwerte
Geschlecht
weiblich
männlich
kurze Dauer 25 %
25 – 49-jährig
weiblich
23
mittlere Dauer Median
lange Dauer 75 %
männlich
50 – 65-jährig
weiblich
männlich
34
69
54
50
113
142
90
399
146
216
184
Wendepunkt
71
Critical Point 107
264
Chronic Point %-Anteil volles TG
Anzahl Fälle
I10-H15
21 %
6 %
6 %
9 %
14
17
16
32
730 Tage
Schwellenwerte
I10-H15
75% – 100%
Schw
ellw erte
50% –75%
25% – 50%
0% – 25%
548 Tage
365 Tage
183 Tage
0 Tage
18 – 24 jährig
weiblich
18 – 24 jährig 25 – 49 jährig 25 – 49 jährig
männlich
weiblich
männlich
50 – 65 jährig 50 – 65 jährig
weiblich
männlich
Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0 ASA SVV
83
Kapitel IX – Krankheiten des Kreislaufsystems
I00-I99 – Krankheiten des Kreislaufsystems
Exkl. – Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien (Q00-Q99)
– Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten (A00-B99)
– Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben (P00-P96)
– Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten (E00-E90)
– Komplikationen der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes (O00-O99)
– Neubildungen (C00-D48)
– Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind (R00-R99)
– Systemkrankheiten des Bindegewebes (M30-M36)
– Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äusserer Ursachen (S00-T98)
– Zerebrale transitorische Ischämie und verwandte Syndrome (G45.-)
I20-I25 – Ischämische Herzkrankheiten
Inkl.: – Mit Angabe einer Hypertonie (I10-I15)
I20 – Angina pectoris
Altersgruppe
18 – 24-jährig
Geschlecht
I10-H15
kurze Dauer 25 %
Schw ellw erte
mittlere Dauer Median
Schwellenwerte
84
weiblich
männlich
25 – 49-jährig
weiblich
männlich
55
6
lange Dauer 75 %
50 – 65-jährig
weiblich
männlich
108
84
147
157
324
Wendepunkt
123
Critical Point 185
Chronic Point 601
%-Anteil volles TG
6 %
Anzahl Fälle
I20
8
17
31
730 Tage
Schwellenwerte
I20
75% – 100%
548 Tage
Schw
ellw erte
50% –75%
25% – 50%
0% – 25%
365 Tage
183 Tage
0 Tage
18 – 24 jährig
weiblich
18 – 24 jährig 25 – 49 jährig 25 – 49 jährig
männlich
weiblich
männlich
ASA SVV Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0
I21-I23
50 – 65 jährig 50 – 65 jährig
weiblich
männlich
Kapitel IX – Krankheiten des Kreislaufsystems
I00-I99 – Krankheiten des Kreislaufsystems
Exkl. – Siehe Kapiteleinleitung
I20-I25 – Ischämische Herzkrankheiten
Inkl. – Mit Angabe einer Hypertonie (I10-I15)
I21 – Akuter Myokardinfarkt
I22 – Rezidivierender Myokardinfarkt
I23 – Bestimmte akute Komplikationen nach akutem Myokardinfarkt
Inkl. – Myokardinfarkt, als akut bezeichnet oder mit Angabe einer Dauer von vier Wochen (28 Tagen) oder weniger nach Eintritt
des Infarktes
– Reinfarkt
– Rezidivinfarkt
Exkl. – Bestimmte akute Komplikationen nach akutem Myokardinfarkt (I23.-)
– Myokardinfarkt:
– als chronisch bezeichnet oder mit Angabe einer Dauer von mehr als vier Wochen (mehr als 28 Tagen) nach Eintritt
des Infarktes (I25.8)
– alt (I25.2-)
– rezidivierend (I22.-)
– Postmyokardinfarkt-Syndrom (I24.1)
– Als chronisch bezeichnet oder mit Angabe einer Dauer von mehr als vier Wochen (mehr als 28 Tagen) nach Eintritt
des Infarktes (I25.8)
– Aufgeführte Zustände, nicht als akute Komplikationen nach akutem Myokardinfarkt bezeichnet (I31.-, I51.-)
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85
Kapitel IX – Krankheiten des Kreislaufsystems
Altersgruppe
18 – 24-jährig
Geschlecht
I20
kurze Dauer 25 %
Schw ellw erte
mittlere Dauer Median
Schwellenwerte
86
weiblich
männlich
25 – 49-jährig
weiblich
113
lange Dauer 75 %
männlich
50 – 65-jährig
weiblich
männlich
102
115
98
127
209
143
233
393
296
Wendepunkt
111
129
109
Critical Point 167
194
164
Chronic Point 457
420
285
%-Anteil volles TG
6 %
10 %
13 %
79
29
200
Anzahl Fälle
I21-I23
5
730 Tage
Schwellenwerte
I21-I23
75% – 100%
548 Tage
Schw
ellw erte
50% –75%
25% – 50%
0% – 25%
365 Tage
183 Tage
0 Tage
18 – 24 jährig
weiblich
18 – 24 jährig 25 – 49 jährig 25 – 49 jährig
männlich
weiblich
männlich
ASA SVV Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0
50 – 65 jährig 50 – 65 jährig
weiblich
männlich
Kapitel IX – Krankheiten des Kreislaufsystems
I00-I99 – Krankheiten des Kreislaufsystems
Exkl. – Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien (Q00-Q99)
– Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten (A00-B99)
– Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben (P00-P96)
– Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten (E00-E90)
– Komplikationen der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes (O00-O99)
– Neubildungen (C00-D48)
– Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind (R00-R99)
– Systemkrankheiten des Bindegewebes (M30-M36)
– Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äusserer Ursachen (S00-T98)
– Zerebrale transitorische Ischämie und verwandte Syndrome (G45.-)
I20-I25 – Ischämische Herzkrankheiten
Inkl. – Mit Angabe einer Hypertonie (I10-I15)
I24 – Sonstige akute ischämische Herzkrankheit
Exkl. – Angina pectoris (I20.-)
– Transitorische Myokardischämie beim Neugeborenen (P29.4)
Altersgruppe
18 – 24-jährig
Schwellenwerte
Geschlecht
weiblich
männlich
kurze Dauer 25 %
25 – 49-jährig
weiblich
männlich
50 – 65-jährig
weiblich
84
mittlere Dauer Median
166
lange Dauer 75 %
210
männlich
93
380
172
512
Wendepunkt
128
Critical Point 192
Chronic Point 215
%-Anteil volles TG
Anzahl Fälle
I24
16
29 %
19 %
7
73
730 Tage
Schwellenwerte
I24
75% – 100%
548 Tage
Schw
ellw erte
50% –75%
25% – 50%
0% – 25%
365 Tage
183 Tage
0 Tage
18 – 24 jährig
weiblich
18 – 24 jährig 25 – 49 jährig 25 – 49 jährig
männlich
weiblich
männlich
50 – 65 jährig 50 – 65 jährig
weiblich
männlich
Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0 ASA SVV
87
Kapitel IX – Krankheiten des Kreislaufsystems
I00-I99 – Krankheiten des Kreislaufsystems
Exkl. – Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien (Q00-Q99)
– Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten (A00-B99)
– Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben (P00-P96)
– Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten (E00-E90)
– Komplikationen der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes (O00-O99)
– Neubildungen (C00-D48)
– Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind (R00-R99)
– Systemkrankheiten des Bindegewebes (M30-M36)
– Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äusserer Ursachen (S00-T98)
– Zerebrale transitorische Ischämie und verwandte Syndrome (G45.-)
I20-I25 – Ischämische Herzkrankheiten
Inkl. – Mit Angabe einer Hypertonie (I10-I15)
I25 – Chronische ischämische Herzkrankheit
Exkl. – Herz-Kreislauf-Krankheit o.n.A. (I51.6)
Altersgruppe
18 – 24-jährig
Geschlecht
I24
kurze Dauer 25 %
Schw ellw
erteMedian
mittlere
Dauer
Schwellenwerte
88
weiblich
lange Dauer 75 %
männlich
25 – 49-jährig
weiblich
männlich
50 – 65-jährig
weiblich
männlich
62
84
106
96
105
127
132
135
180
175
344
275
Wendepunkt
119
112
109
Critical
Point ¨
178
169
164
535
Chronic Point %-Anteil volles TG
10 %
Anzahl Fälle
I25
10
73
322
310
14 %
12 %
29
242
730 Tage
Schwellenwerte
I25
75% – 100%
Schw
ellw erte
50% –75%
25% – 50%
0% – 25%
548 Tage
365 Tage
183 Tage
0 Tage
18 – 24 jährig
weiblich
18 – 24 jährig 25 – 49 jährig 25 – 49 jährig
männlich
weiblich
männlich
50 – 65 jährig 50 – 65 jährig
weiblich
männlich
Kapitel IX – Krankheiten des Kreislaufsystems
I00-I99 – Krankheiten des Kreislaufsystems
Exkl.I24
– Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien (Q00-Q99)
– Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten (A00-B99)
Schw
ellw erte
– Bestimmte
Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben (P00-P96)
– Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten (E00-E90)
– Komplikationen der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes (O00-O99)
– Neubildungen (C00-D48)
– Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind (R00-R99)
– Systemkrankheiten des Bindegewebes (M30-M36)
– Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äusserer Ursachen (S00-T98)
– Zerebrale transitorische Ischämie und verwandte Syndrome (G45.-)
I26-I28 – Pulmonale Herzkrankheit und Krankheiten des Lungenkreislaufes
Altersgruppe
18 – 24-jährig
Schwellenwerte
Geschlecht
I25
kurze Dauer 25 %
Schw ellw erte
mittlere Dauer Median
weiblich
männlich
25 – 49-jährig
weiblich
männlich
50 – 65-jährig
weiblich
67
81
lange Dauer 75 %
140
männlich
74
152
441
182
389
Wendepunkt
Critical Point Chronic Point %-Anteil volles TG
18 %
Anzahl Fälle
I26-I28
9
11
9 %
9
23
730 Tage
Schwellenwerte
I26-I28
75% – 100%
548 Tage
Schw
ellw erte
50% –75%
25% – 50%
0% – 25%
365 Tage
183 Tage
0 Tage
18 – 24 jährig
weiblich
18 – 24 jährig 25 – 49 jährig 25 – 49 jährig
männlich
weiblich
männlich
50 – 65 jährig 50 – 65 jährig
weiblich
männlich
Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0 ASA SVV
89
Kapitel IX – Krankheiten des Kreislaufsystems
I00-I99 – Krankheiten des Kreislaufsystems
Exkl. – Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien (Q00-Q99)
– Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten (A00-B99)
– Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben (P00-P96)
– Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten (E00-E90)
– Komplikationen der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes (O00-O99)
– Neubildungen (C00-D48)
– Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind (R00-R99)
– Systemkrankheiten des Bindegewebes (M30-M36)
– Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äusserer Ursachen (S00-T98)
– Zerebrale transitorische Ischämie und verwandte Syndrome (G45.-)
I30-I52 – Sonstige Formen der Herzkrankheit
Altersgruppe
18 – 24-jährig
Geschlecht
Schwellenwerte
90
weiblich
kurze Dauer 25 %
männlich
25 – 49-jährig
weiblich
57
mittlere Dauer Median
lange Dauer 75 %
Wendepunkt
männlich
84
50 – 65-jährig
weiblich
74
männlich
102
85
130
159
174
160
251
367
400
63
100
109
119
Critical Point 95
151
163
178
Chronic Point 175
488
304
292
%-Anteil volles TG
11 %
6 %
15 %
17 %
35
81
40
183
Anzahl Fälle
I30-I52
730 Tage
Schwellenwerte
I30-I52
75% – 100%
Schw
ellw erte
50% –75%
25% – 50%
0% – 25%
548 Tage
365 Tage
183 Tage
0 Tage
18 – 24 jährig
weiblich
18 – 24 jährig 25 – 49 jährig 25 – 49 jährig
männlich
weiblich
männlich
I51
Schw ellw erte
ASA SVV Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0
50 – 65 jährig 50 – 65 jährig
weiblich
männlich
Kapitel IX – Krankheiten des Kreislaufsystems
I00-I99 – Krankheiten des Kreislaufsystems
Exkl. – Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien (Q00-Q99)
– Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten (A00-B99)
– Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben (P00-P96)
– Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten (E00-E90)
– Komplikationen der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes (O00-O99)
– Neubildungen (C00-D48)
– Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind (R00-R99)
– Systemkrankheiten des Bindegewebes (M30-M36)
– Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äusserer Ursachen (S00-T98)
– Zerebrale transitorische Ischämie und verwandte Syndrome (G45.-)
I30-I52 – Sonstige Formen der Herzkrankheit
I51 – Komplikationen einer Herzkrankheit und ungenau beschriebene Herzkrankheit
Altersgruppe
18 – 24-jährig
Schwellenwerte
Geschlecht
I30-I52
kurze Dauer 25 %
Schw ellw erte
mittlere Dauer Median
weiblich
männlich
lange Dauer 75 %
25 – 49-jährig
weiblich
männlich
50 – 65-jährig
weiblich
männlich
115
125
95
161
203
159
249
483
351
109
Wendepunkt
Critical Point 164
Chronic Point 275
%-Anteil volles TG
Anzahl Fälle
I51
18 %
18 %
17 %
17
11
41
730 Tage
Schwellenwerte
I51
75% – 100%
548 Tage
Schw
ellw erte
50% –75%
25% – 50%
0% – 25%
365 Tage
183 Tage
0 Tage
18 – 24 jährig
weiblich
18 – 24 jährig 25 – 49 jährig 25 – 49 jährig
männlich
weiblich
männlich
50 – 65 jährig 50 – 65 jährig
weiblich
männlich
I60-I69
Schw ellw erte
Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0 ASA SVV
91
Kapitel IX – Krankheiten des Kreislaufsystems
I00-I99 – Krankheiten des Kreislaufsystems
Exkl. – Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien (Q00-Q99)
– Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten (A00-B99)
– Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben (P00-P96)
– Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten (E00-E90)
– Komplikationen der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes (O00-O99)
– Neubildungen (C00-D48)
I30-I52
– Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind (R00-R99)
Schw
ellw erte
– Systemkrankheiten
des Bindegewebes (M30-M36)
– Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äusserer Ursachen (S00-T98)
– Zerebrale transitorische Ischämie und verwandte Syndrome (G45.-)
I60-I69 – Zerebrovaskuläre Krankheiten
Inkl. – Mit Angabe von Hypertonie (Zustände unter I10 und I15.-)
Exkl. – Traumatische intrakranielle Blutung (S06.-)
– Vaskuläre Demenz (F01.-)
– Zerebrale transitorische Ischämie und verwandte Syndrome (G45.-)
Altersgruppe
18 – 24-jährig
Geschlecht
I51
kurze Dauer 25 %
Schw ellw erte
mittlere Dauer Median
Schwellenwerte
92
weiblich
männlich
25 – 49-jährig
weiblich
176
männlich
143
50 – 65-jährig
weiblich
männlich
105
125
288
271
333
490
730
730
730
730
Wendepunkt
185
144
121
Critical Point 278
217
182
Chronic Point 218
166
156
119
33 %
33 %
33 %
38 %
46
61
63
180
lange Dauer 75 %
%-Anteil volles TG
Anzahl Fälle
I60-I69
730 Tage
Schwellenwerte
I60-I69
75% – 100%
548 Tage
Schw
ellw erte
50% –75%
25% – 50%
0% – 25%
365 Tage
183 Tage
0 Tage
18 – 24 jährig
weiblich
18 – 24 jährig 25 – 49 jährig 25 – 49 jährig
männlich
weiblich
männlich
50 – 65 jährig 50 – 65 jährig
weiblich
männlich
Kapitel IX – Krankheiten des Kreislaufsystems
I00-I99 – Krankheiten des Kreislaufsystems
Exkl. – Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien (Q00-Q99)
– Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten (A00-B99)
– Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben (P00-P96)
– Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten (E00-E90)
– Komplikationen der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes (O00-O99)
– Neubildungen (C00-D48)
– Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind (R00-R99)
– Systemkrankheiten des Bindegewebes (M30-M36)
– Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äusserer Ursachen (S00-T98)
– Zerebrale transitorische Ischämie und verwandte Syndrome (G45.-)
I70-I79 – Krankheiten der Arterien, Arteriolen und Kapillaren
Altersgruppe
18 – 24-jährig
Schwellenwerte
Geschlecht
weiblich
männlich
kurze Dauer 25 %
25 – 49-jährig
weiblich
102
männlich
75
50 – 65-jährig
weiblich
80
männlich
88
mittlere Dauer Median
120
105
99
147
lange Dauer 75 %
205
238
230
512
Wendepunkt
89
105
Critical Point 134
157
276
Chronic Point %-Anteil volles TG
Anzahl Fälle
I70-I79
272
20 %
11 %
14 %
18 %
15
27
14
98
730 Tage
Schwellenwerte
I70-I79
75% – 100%
548 Tage
Schw
ellw erte
50% –75%
25% – 50%
0% – 25%
365 Tage
183 Tage
0 Tage
18 – 24 jährig
weiblich
18 – 24 jährig 25 – 49 jährig 25 – 49 jährig
männlich
weiblich
männlich
50 – 65 jährig 50 – 65 jährig
weiblich
männlich
I80-I89
Schw ellw erte
Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0 ASA SVV
93
Kapitel IX – Krankheiten des Kreislaufsystems
I00-I99 – Krankheiten des Kreislaufsystems
Exkl. – Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien (Q00-Q99)
– Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten (A00-B99)
– Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben (P00-P96)
– Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten (E00-E90)
– Komplikationen der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes (O00-O99)
– Neubildungen (C00-D48)
– Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind (R00-R99)
– Systemkrankheiten des Bindegewebes (M30-M36)
– Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äusserer Ursachen (S00-T98)
– Zerebrale transitorische Ischämie und verwandte Syndrome (G45.-)
I80-I89 – Krankheiten der Venen, der Lymphgefässe und der Lymphknoten, anderenorts nicht klassifiziert
Altersgruppe
18 – 24-jährig
Geschlecht
I70-I79
kurze Dauer 25 %
Schw ellw erte
mittlere Dauer Median
Schwellenwerte
94
weiblich
lange Dauer 75 %
männlich
25 – 49-jährig
weiblich
männlich
50 – 65-jährig
weiblich
männlich
33
43
27
41
46
62
52
73
96
108
94
145
Wendepunkt
37
53
36
50
Critical Point 56
80
54
75
Chronic Point 291
189
%-Anteil volles TG
Anzahl Fälle
I80-I89
93
69
139
306
6 %
5 %
34
66
730 Tage
Schwellenwerte
I80-I89
75% – 100%
548 Tage
Schw
ellw erte
50% –75%
25% – 50%
0% – 25%
365 Tage
183 Tage
0 Tage
18 – 24 jährig
weiblich
18 – 24 jährig 25 – 49 jährig 25 – 49 jährig
männlich
weiblich
männlich
I95-I99
Schw ellw erte
ASA SVV Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0
50 – 65 jährig 50 – 65 jährig
weiblich
männlich
Kapitel IX – Krankheiten des Kreislaufsystems
I00-I99 – Krankheiten des Kreislaufsystems
Exkl.I70-I79
– Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien (Q00-Q99)
– Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten (A00-B99)
Schw
ellw erte
– Bestimmte
Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben (P00-P96)
– Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten (E00-E90)
– Komplikationen der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes (O00-O99)
– Neubildungen (C00-D48)
– Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind (R00-R99)
– Systemkrankheiten des Bindegewebes (M30-M36)
– Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äusserer Ursachen (S00-T98)
– Zerebrale transitorische Ischämie und verwandte Syndrome (G45.-)
I95-I99 – Sonstige und nicht näher bezeichnete Krankheiten des Kreislaufsystems
Altersgruppe
18 – 24-jährig
Schwellenwerte
Geschlecht
I80-I89
kurze Dauer 25 %
Schw ellw erte
mittlere Dauer Median
weiblich
männlich
25 – 49-jährig
weiblich
männlich
50 – 65-jährig
weiblich
männlich
34
133
lange Dauer 75 %
185
Wendepunkt
Critical Point Chronic Point %-Anteil volles TG
Anzahl Fälle
I95-I99
10
730 Tage
Schwellenwerte
I95-I99
75% – 100%
548 Tage
Schw
ellw erte
50% –75%
25% – 50%
0% – 25%
365 Tage
183 Tage
0 Tage
18 – 24 jährig
weiblich
18 – 24 jährig 25 – 49 jährig 25 – 49 jährig
männlich
weiblich
männlich
50 – 65 jährig 50 – 65 jährig
weiblich
männlich
Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0 ASA SVV
95
Kapitel IX – Krankheiten des Kreislaufsystems
I00-I99 – Krankheiten des Kreislaufsystems
Exkl. – Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien (Q00-Q99)
– Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten (A00-B99)
– Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben (P00-P96)
– Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten (E00-E90)
H00-H59
– Komplikationen der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes (O00-O99)
Schw
ellw erte (C00-D48)
– Neubildungen
– Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind (R00-R99)
– Systemkrankheiten des Bindegewebes (M30-M36)
– Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äusserer Ursachen (S00-T98)
– Zerebrale transitorische Ischämie und verwandte Syndrome (G45.-)
I Übrige – Krankheiten des Kreislaufsystems
I00-I02 – Akutes rheumatisches Fieber
I05-I09 – Chronische rheumatische Herzkrankheiten
Altersgruppe
18 – 24-jährig
Geschlecht
H60-H95
kurze Dauer 25 %
Schw ellw erte
mittlere Dauer Median
Schwellenwerte
96
weiblich
männlich
25 – 49-jährig
weiblich
männlich
50 – 65-jährig
weiblich
männlich
117
113
lange Dauer 75 %
170
284
Wendepunkt
Critical Point Chronic Point %-Anteil volles TG
13 %
Anzahl Fälle
I Übrige
8
15
730 Tage
Schwellenwerte
I Übrige
75% – 100%
548 Tage
Schw
ellw erte
50% –75%
25% – 50%
0% – 25%
365 Tage
183 Tage
0 Tage
18 – 24 jährig
weiblich
18 – 24 jährig 25 – 49 jährig 25 – 49 jährig
männlich
weiblich
männlich
ASA SVV Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0
50 – 65 jährig 50 – 65 jährig
weiblich
männlich
97
Kapitel X – Krankheiten des Atmungssystems
J00-J99 – Krankheiten des Atmungssystems
Exkl. – Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien (Q00-Q99)
– Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten (A00-B99)
– Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben (P00-P96)
– Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten (E00-E90)
– Komplikationen der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes (O00-O99)
– Neubildungen (C00-D48)
– Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind (R00-R99)
– Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äusserer Ursachen (S00-T98)
Gliederung
Gruppen
J00-J06
Akute Infektionen der oberen Atemwege
J09-J18
Grippe und Pneumonie
J20-J22
Sonstige akute Infektionen der unteren Atemwege
J30-J39
Sonstige Krankheiten der oberen Atemwege
J40-J47
Chronische Krankheiten der unteren Atemwege
J60-J70
Lungenkrankheiten durch exogene Substanzen
J80-J84
Sonstige Krankheiten der Atmungsorgane, die hauptsächlich das Interstitium betreffen
J85-J86
Purulente und nekrotisierende Krankheitszustände der unteren Atemwege
J90-J94
Sonstige Krankheiten der Pleura
J95-J99
Sonstige Krankheiten des Atmungssystems
Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0 ASA SVV
Kapitel X – Krankheiten des Atmungssystems
J00-J99 – Krankheiten des Atmungssystems
Exkl. – Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien (Q00-Q99)
– Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten (A00-B99)
– Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben (P00-P96)
– Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten (E00-E90)
– Komplikationen der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes (O00-O99)
– Neubildungen (C00-D48)
– Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind (R00-R99)
– Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äusserer Ursachen (S00-T98)
J09-J18 – Grippe und Pneumonie
J18 – Pneumonie, Erreger nicht näher bezeichnet
Altersgruppe
18 – 24-jährig
Geschlecht
J
Übrige
kurze
Dauer 25 %
Schwellenwerte
98
weiblich
männlich
25 – 49-jährig
weiblich
34
männlich
36
50 – 65-jährig
weiblich
53
männlich
40
mittlere
Dauer
Schw
ellw
erteMedian
58
54
94
67
lange Dauer 75 %
99
119
451
109
Wendepunkt
42
54
Critical Point 63
82
230
Chronic Point %-Anteil volles TG
Anzahl Fälle
J18
253
5 %
8 %
26 %
6 %
19
26
19
47
730 Tage
Schwellenwerte
75% J18 – 100%
50% –75%
Schw
ellw erte
25% – 50%
0% – 25%
548 Tage
365 Tage
183 Tage
0 Tage
18 – 24 jährig
weiblich
18 – 24 jährig 25 – 49 jährig 25 – 49 jährig
männlich
weiblich
männlich
J20
Schw ellw erte
ASA SVV Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0
50 – 65 jährig 50 – 65 jährig
weiblich
männlich
Kapitel X – Krankheiten des Atmungssystems
J00-J99 – Krankheiten des Atmungssystems
Exkl.J–Übrige
Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien (Q00-Q99)
– Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten (A00-B99)
Schw
ellw erte
– Bestimmte
Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben (P00-P96)
– Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten (E00-E90)
– Komplikationen der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes (O00-O99)
– Neubildungen (C00-D48)
– Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind (R00-R99)
– Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äusserer Ursachen (S00-T98)
J20-J22 – Sonstige akute Infektionen der unteren Atemwege
J20 – Akute Bronchitis
Altersgruppe
18 – 24-jährig
Schwellenwerte
Geschlecht
J18
kurze Dauer 25 %
Schw
ellw
erteMedian
mittlere
Dauer
weiblich
männlich
lange Dauer 75 %
25 – 49-jährig
weiblich
männlich
50 – 65-jährig
weiblich
männlich
5
11
13
12
14
17
41
63
61
57
55
102
10
18
Wendepunkt
Critical Point Chronic Point %-Anteil volles TG
5 %
Anzahl Fälle
J20
10
19
730 Tage
Schwellenwerte
J20
75% – 100%
548 Tage
Schw
ellw erte
50% –75%
25% – 50%
0% – 25%
365 Tage
183 Tage
0 Tage
18 – 24 jährig
weiblich
18 – 24 jährig 25 – 49 jährig 25 – 49 jährig
männlich
weiblich
männlich
50 – 65 jährig 50 – 65 jährig
weiblich
männlich
Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0 ASA SVV
99
Kapitel X – Krankheiten des Atmungssystems
J00-J99 – Krankheiten des Atmungssystems
Exkl. – Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien (Q00-Q99)
– Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten (A00-B99)
– Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben (P00-P96)
– Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten (E00-E90)
– Komplikationen der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes (O00-O99)
– Neubildungen (C00-D48)
– Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind (R00-R99)
– Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äusserer Ursachen (S00-T98)
J40-J47 – Chronische Krankheiten der unteren Atemwege
J40 – Bronchitis, nicht als akut oder chronisch bezeichnet
Altersgruppe
18 – 24-jährig
Geschlecht
Schwellenwerte
100
weiblich
männlich
25 – 49-jährig
weiblich
kurze Dauer 25 %
4
mittlere Dauer Median
lange Dauer 75 %
männlich
5
50 – 65-jährig
weiblich
5
männlich
8
5
9
7
12
14
51
14
74
20
20
24
Wendepunkt
Critical Point Chronic Point %-Anteil volles TG
5 %
Anzahl Fälle
J40
19
730 Tage
Schwellenwerte
J40
75% – 100%
548 Tage
Schw
ellw erte
50% –75%
25% – 50%
0% – 25%
365 Tage
183 Tage
0 Tage
18 – 24 jährig
weiblich
18 – 24 jährig 25 – 49 jährig 25 – 49 jährig
männlich
weiblich
männlich
J41-J47
Schw ellw erte
ASA SVV Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0
50 – 65 jährig 50 – 65 jährig
weiblich
männlich
Kapitel X – Krankheiten des Atmungssystems
J00-J99 – Krankheiten des Atmungssystems
Exkl. – Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien (Q00-Q99)
– Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten (A00-B99)
– Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben (P00-P96)
– Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten (E00-E90)
– Komplikationen der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes (O00-O99)
– Neubildungen (C00-D48)
– Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind (R00-R99)
– Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äusserer Ursachen (S00-T98)
J41-J47 – Chronische Krankheiten der unteren Atemwege
Exkl. – Asthma bronchiale (J45)
Altersgruppe
18 – 24-jährig
Schwellenwerte
Geschlecht
J40
kurze Dauer 25 %
Schw ellw erte
mittlere Dauer Median
weiblich
männlich
25 – 49-jährig
weiblich
39
lange Dauer 75 %
männlich
65
50 – 65-jährig
weiblich
55
männlich
143
102
193
116
481
207
429
259
730
14 %
18 %
39 %
14
22
66
Wendepunkt
Critical Point Chronic Point 125
%-Anteil volles TG
Anzahl Fälle
J41-J47
10
730 Tage
Schwellenwerte
J41-J47
75% – 100%
Schw
ellw erte
50% –75%
25% – 50%
0% – 25%
548 Tage
365 Tage
183 Tage
0 Tage
18 – 24 jährig
weiblich
18 – 24 jährig 25 – 49 jährig 25 – 49 jährig
männlich
weiblich
männlich
50 – 65 jährig 50 – 65 jährig
weiblich
männlich
J45
Schw ellw erte
Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0 ASA SVV
101
Kapitel X – Krankheiten des Atmungssystems
J00-J99 – Krankheiten des Atmungssystems
J40
ellw erteFehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien (Q00-Q99)
Exkl.Schw
– Angeborene
– Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten (A00-B99)
– Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben (P00-P96)
– Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten (E00-E90)
– Komplikationen der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes (O00-O99)
– Neubildungen (C00-D48)
– Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind (R00-R99)
– Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äusserer Ursachen (S00-T98)
J45 – Asthma bronchiale
Altersgruppe
18 – 24-jährig
Geschlecht
J41-J47
kurze Dauer 25 %
Schw ellw erte
mittlere Dauer Median
Schwellenwerte
102
weiblich
lange Dauer 75 %
männlich
25 – 49-jährig
weiblich
männlich
50 – 65-jährig
weiblich
männlich
35
124
56
53
403
165
98
698
301
5 %
27 %
18 %
14 %
20
11
11
7
174
Wendepunkt
Critical Point Chronic Point %-Anteil volles TG
Anzahl Fälle
J45
730 Tage
Schwellenwerte
J45
75% – 100%
548 Tage
Schw
ellw erte
50% –75%
25% – 50%
0% – 25%
365 Tage
183 Tage
0 Tage
18 – 24 jährig
weiblich
18 – 24 jährig 25 – 49 jährig 25 – 49 jährig
männlich
weiblich
männlich
ASA SVV Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0
50 – 65 jährig 50 – 65 jährig
weiblich
männlich
Kapitel X – Krankheiten des Atmungssystems
J00-J99 – Krankheiten des Atmungssystems
Exkl. – Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien (Q00-Q99)
– Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten (A00-B99)
– Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben (P00-P96)
– Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten (E00-E90)
– Komplikationen der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes (O00-O99)
– Neubildungen (C00-D48)
– Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind (R00-R99)
– Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äusserer Ursachen (S00-T98)
J Übrige – Krankheiten des Atmungssystems
Gliederung
Gruppen
J00-J06
Akute Infektionen der oberen Atemwege
J09-J17
Grippe und Pneumonie
J21-J22
Sonstige akute Infektionen der unteren Atemwege
J30-J39
Sonstige Krankheiten der oberen Atemwege
J60-J70
Lungenkrankheiten durch exogene Substanzen
J80-J84
Sonstige Krankheiten der Atmungsorgane, die hauptsächlich das Interstitium betreffen
J85-J86
Purulente und nekrotisierende Krankheitszustände der unteren Atemwege
J90-J94
Sonstige Krankheiten der Pleura
J95-J99
Sonstige Krankheiten des Atmungssystems
Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0 ASA SVV
103
Kapitel X – Krankheiten des Atmungssystems
Altersgruppe
18 – 24-jährig
Geschlecht
Schwellenwerte
104
weiblich
männlich
25 – 49-jährig
weiblich
männlich
50 – 65-jährig
weiblich
männlich
kurze Dauer 25 %
12
11
4
7
6
10
mittlere Dauer Median
32
22
11
17
19
55
lange Dauer 75 %
64
77
49
54
79
190
Wendepunkt
19
15
5
8
8
28
Critical Point 29
23
8
12
13
42
Chronic Point 277
250
446
429
236
%-Anteil volles TG
Anzahl Fälle
J Übrige
222
11 %
26
32
225
185
115
99
730 Tage
Schwellenwerte
J Übrige
75% – 100%
548 Tage
Schw
ellw erte
50% –75%
25% – 50%
0% – 25%
365 Tage
183 Tage
0 Tage
18 – 24 jährig
weiblich
18 – 24 jährig 25 – 49 jährig 25 – 49 jährig
männlich
weiblich
männlich
J18
Schw ellw erte
J20
Schw ellw erte
ASA SVV Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0
50 – 65 jährig 50 – 65 jährig
weiblich
männlich
105
Kapitel XI – Krankheiten des
Verdauungssystems
K00-K93 – Krankheiten des Verdauungssystems
Exkl. – Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien (Q00-Q99)
– Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten (A00-B99)
– Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben (P00-P96)
– Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten (E00-E90)
– Komplikationen der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes (O00-O99)
– Neubildungen (C00-D48)
– Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind (R00-R99)
– Verletzungen
Gliederung
Gruppen
K00-K14
Krankheiten der Mundhöhle, der Speicheldrüsen und der Kiefer
K20-K31
Krankheiten des Ösophagus, des Magens und des Duodenums
K35-K38
Krankheiten der Appendix
K40-K46
Hernien
K50-K52
Nichtinfektiöse Enteritis und Kolitis
K55-K64
Sonstige Krankheiten des Darmes
K65-K67
Krankheiten des Peritoneums
K70-K77
Krankheiten der Leber
K80-K87
Krankheiten der Gallenblase, der Gallenwege und des Pankreas
K90-K93
Sonstige Krankheiten des Verdauungssystems
Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0 ASA SVV
Kapitel XI – Krankheiten des Verdauungssystems
K00-K93 – Krankheiten des Verdauungssystems
Exkl. – Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien (Q00-Q99)
– Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten (A00-B99)
– Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben (P00-P96)
– Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten (E00-E90)
– Komplikationen der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes (O00-O99)
– Neubildungen (C00-D48)
– Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind (R00-R99)
– Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äusserer Ursachen (S00-T98)
K20-K31 – Krankheiten des Ösophagus, des Magens und des Duodenums
Exkl. – Hiatushernie (K44.-)
Altersgruppe
18 – 24-jährig
Geschlecht
K Übrige
kurze Dauer 25 %
Schw ellw erte
mittlere Dauer Median
Schwellenwerte
106
weiblich
männlich
69
lange Dauer 75 %
Wendepunkt
25 – 49-jährig
weiblich
männlich
46
19
54
61
46
73
129
213
104
178
52
51
16
15
78
77
564
335
20 %
K20-K31
5
männlich
78
Chronic Point Anzahl Fälle
weiblich
42
Critical Point %-Anteil volles TG
50 – 65-jährig
7 %
29
30
730 Tage
Schwellenwerte
K20-K31
75% – 100%
548 Tage
Schw
ellw erte
50% –75%
25% – 50%
0% – 25%
365 Tage
183 Tage
0 Tage
18 – 24 jährig
weiblich
18 – 24 jährig 25 – 49 jährig 25 – 49 jährig
männlich
weiblich
männlich
K35-K38
Schw ellw erte
ASA SVV Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0
50 – 65 jährig 50 – 65 jährig
weiblich
männlich
Kapitel XI – Krankheiten des Verdauungssystems
K00-K93 – Krankheiten des Verdauungssystems
K Übrige
ellw erte
Exkl.Schw
– Angeborene
Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien (Q00-Q99)
– Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten (A00-B99)
– Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben (P00-P96)
– Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten (E00-E90)
– Komplikationen der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes (O00-O99)
– Neubildungen (C00-D48)
– Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind (R00-R99)
– Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äusserer Ursachen (S00-T98)
K35-K38 – Krankheiten der Appendix
Altersgruppe
18 – 24-jährig
Schwellenwerte
Geschlecht
K20-K31
kurze Dauer 25 %
Schw ellw erte
mittlere Dauer Median
weiblich
männlich
82
lange Dauer 75 %
25 – 49-jährig
weiblich
männlich
50 – 65-jährig
weiblich
männlich
27
32
38
62
51
48
65
84
65
75
104
97
23
14
16
Wendepunkt
Critical Point Chronic Point %-Anteil volles TG
7 %
Anzahl Fälle
K35-K38
6
15
730 Tage
Schwellenwerte
K35-K38
75% – 100%
Schw
ellw erte
50% –75%
25% – 50%
0% – 25%
548 Tage
365 Tage
183 Tage
0 Tage
18 – 24 jährig
weiblich
18 – 24 jährig 25 – 49 jährig 25 – 49 jährig
männlich
weiblich
männlich
50 – 65 jährig 50 – 65 jährig
weiblich
männlich
Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0 ASA SVV
107
Kapitel XI – Krankheiten des Verdauungssystems
K00-K93 – Krankheiten des Verdauungssystems
Exkl. – Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien (Q00-Q99)
– Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten (A00-B99)
– Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben (P00-P96)
– Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten (E00-E90)
– Komplikationen der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes (O00-O99)
– Neubildungen (C00-D48)
– Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind (R00-R99)
– Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äusserer Ursachen (S00-T98)
K40-K46 – Hernien
Inkl. – Hernie:
– angeboren [ausgenommen Zwerchfell- oder Hiatushernie]
– erworben
– rezidivierend
Altersgruppe
18 – 24-jährig
Geschlecht
Schwellenwerte
108
weiblich
männlich
25 – 49-jährig
weiblich
männlich
50 – 65-jährig
weiblich
männlich
kurze Dauer 25 %
47
41
47
46
40
mittlere Dauer Median
57
59
62
73
53
lange Dauer 75 %
73
107
88
211
81
43
54
57
43
Wendepunkt
Critical Point 65
81
85
65
Chronic Point 298
359
293
510
%-Anteil volles TG
6 %
Anzahl Fälle
K40-K46
16
69
5 %
190
40
187
730 Tage
Schwellenwerte
K40-K46
75% – 100%
Schw
ellw erte
50% –75%
25% – 50%
0% – 25%
548 Tage
365 Tage
183 Tage
0 Tage
18 – 24 jährig
weiblich
18 – 24 jährig 25 – 49 jährig 25 – 49 jährig
männlich
weiblich
männlich
ASA SVV
K50 Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0
Schw ellw erte
50 – 65 jährig 50 – 65 jährig
weiblich
männlich
Kapitel XI – Krankheiten des Verdauungssystems
K00-K93 – Krankheiten des Verdauungssystems
Exkl. – Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien (Q00-Q99)
– Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten (A00-B99)
– Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben (P00-P96)
– Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten (E00-E90)
– Komplikationen der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes (O00-O99)
– Neubildungen (C00-D48)
– Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind (R00-R99)
– Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äusserer Ursachen (S00-T98)
K50-K52 – Nichtinfektiöse Enteritis und Kolitis
K50 – Crohn-Krankheit [Enteritis regionalis] [Morbus Crohn]
Altersgruppe
18 – 24-jährig
Schwellenwerte
Geschlecht
K40-K46
kurze Dauer 25 %
Schw ellw erte
mittlere Dauer Median
weiblich
männlich
25 – 49-jährig
weiblich
männlich
92
81
182
147
565
262
20 %
12 %
5
17
276
lange Dauer 75 %
50 – 65-jährig
weiblich
männlich
400
131
5 %
20 %
14 %
22
5
7
Wendepunkt
Critical Point Chronic Point %-Anteil volles TG
Anzahl Fälle
K50
730 Tage
Schwellenwerte
K50
75% – 100%
548 Tage
Schw
ellw erte
50% –75%
25% – 50%
0% – 25%
365 Tage
183 Tage
0 Tage
18 – 24 jährig
weiblich
18 – 24 jährig 25 – 49 jährig 25 – 49 jährig
männlich
weiblich
männlich
50 – 65 jährig 50 – 65 jährig
weiblich
männlich
K52
Schw ellw erte
Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0 ASA SVV
109
Kapitel XI – Krankheiten des Verdauungssystems
K00-K93 – Krankheiten des Verdauungssystems
Exkl. – Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien (Q00-Q99)
– Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten (A00-B99)
K40-K46
– Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben (P00-P96)
Schw
ellw erte
– Endokrine,
Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten (E00-E90)
– Komplikationen der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes (O00-O99)
– Neubildungen (C00-D48)
– Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind (R00-R99)
– Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äusserer Ursachen (S00-T98)
K50-K52 – Nichtinfektiöse Enteritis und Kolitis
K52 – Sonstige nichtinfektiöse Gastroenteritis und Kolitis
Altersgruppe
18 – 24-jährig
Geschlecht
K50
kurze Dauer 25 %
Schw ellw erte
mittlere Dauer Median
Schwellenwerte
110
weiblich
52
männlich
25 – 49-jährig
weiblich
männlich
3
4
5
5
5
7
16
11
37
11
21
3
4
13
10
Wendepunkt
5
7
159
312
37
29
Critical Point Chronic Point weiblich
3
8
lange Dauer 75 %
männlich
50 – 65-jährig
%-Anteil volles TG
Anzahl Fälle
K52
5
6
730 Tage
Schwellenwerte
K52
75% – 100%
548 Tage
Schw
ellw erte
50% –75%
25% – 50%
0% – 25%
365 Tage
183 Tage
0 Tage
18 – 24 jährig
weiblich
18 – 24 jährig 25 – 49 jährig 25 – 49 jährig
männlich
weiblich
männlich
ASA SVV Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0
50 – 65 jährig 50 – 65 jährig
weiblich
männlich
Kapitel XI – Krankheiten des Verdauungssystems
K00-K93 – Krankheiten des Verdauungssystems
Exkl. – Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien (Q00-Q99)
– Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten (A00-B99)
– Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben (P00-P96)
– Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten (E00-E90)
– Komplikationen der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes (O00-O99)
– Neubildungen (C00-D48)
– Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind (R00-R99)
– Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äusserer Ursachen (S00-T98)
K70-K77 – Krankheiten der Leber
Exkl. – Gelbsucht o.n.A. (R17)
– Hämochromatose (E83.1)
– Reye-Syndrom (G93.7)
– Virushepatitis (B15-B19)
– Wilson-Krankheit (E83.0)
Altersgruppe
18 – 24-jährig
Schwellenwerte
Geschlecht
weiblich
männlich
25 – 49-jährig
weiblich
kurze Dauer 25 %
109
mittlere Dauer Median
lange Dauer 75 %
männlich
50 – 65-jährig
weiblich
männlich
105
142
109
208
213
209
169
431
720
603
567
Wendepunkt
122
Critical Point 183
Chronic Point 403
%-Anteil volles TG
Anzahl Fälle
K70-K77
23 %
29 %
21 %
16 %
13
17
19
38
730 Tage
Schwellenwerte
K70-K77
75% – 100%
548 Tage
Schw
ellw erte
50% –75%
25% – 50%
0% – 25%
365 Tage
183 Tage
0 Tage
18 – 24 jährig
weiblich
18 – 24 jährig 25 – 49 jährig 25 – 49 jährig
männlich
weiblich
männlich
50 – 65 jährig 50 – 65 jährig
weiblich
männlich
Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0 ASA SVV
K80-K87
111
Kapitel XI – Krankheiten des Verdauungssystems
K00-K93 – Krankheiten des Verdauungssystems
Exkl. – Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien (Q00-Q99)
– Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten (A00-B99)
– Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben (P00-P96)
– Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten (E00-E90)
– Komplikationen der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes (O00-O99)
– Neubildungen (C00-D48)
– Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind (R00-R99)
– Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äusserer Ursachen (S00-T98)
K80-K87 – Krankheiten der Gallenblase, der Gallenwege und des Pankreas
Altersgruppe
18 – 24-jährig
Geschlecht
K70-K77
kurze Dauer 25 %
Schw ellw erte
mittlere Dauer Median
Schwellenwerte
112
weiblich
lange Dauer 75 %
Wendepunkt
männlich
25 – 49-jährig
weiblich
männlich
50 – 65-jährig
weiblich
männlich
41
41
59
58
56
70
96
77
92
123
128
122
46
51
63
64
Critical Point 70
77
94
97
Chronic Point 386
180
428
280
9 %
7 %
9 %
45
31
47
%-Anteil volles TG
Anzahl Fälle
K80-K87
56
730 Tage
Schwellenwerte
K80-K87
75% – 100%
548 Tage
Schw
ellw erte
50% –75%
25% – 50%
0% – 25%
365 Tage
183 Tage
0 Tage
18 – 24 jährig
weiblich
18 – 24 jährig 25 – 49 jährig 25 – 49 jährig
männlich
weiblich
männlich
L
Schw ellw erte
ASA SVV Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0
50 – 65 jährig 50 – 65 jährig
weiblich
männlich
Kapitel XI – Krankheiten des Verdauungssystems
K00-K93 – Krankheiten des Verdauungssystems
Exkl. – Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien (Q00-Q99)
– Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten (A00-B99)
– Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben (P00-P96)
– Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten (E00-E90)
– Komplikationen der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes (O00-O99)
– Neubildungen (C00-D48)
– Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind (R00-R99)
– Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äusserer Ursachen (S00-T98)
K Übrige – Krankheiten des Verdauungssystems
K00-K14 – Krankheiten der Mundhöhle, der Speicheldrüsen und der Kiefer
K50-K52 – Nichtinfektiöse Enteritis und Kolitis
K55-K64 – Sonstige Krankheiten des Darmes
K65-K67 – Krankheiten des Peritoneums
K90-K93 – Sonstige Krankheiten des Verdauungssystems
Altersgruppe
18 – 24-jährig
Schwellenwerte
Geschlecht
weiblich
kurze Dauer 25 %
männlich
32
mittlere Dauer Median
lange Dauer 75 %
37
25 – 49-jährig
weiblich
45
männlich
50
50 – 65-jährig
weiblich
55
männlich
64
71
156
76
84
111
105
118
221
153
154
203
183
Wendepunkt
50
66
69
71
Critical Point 75
99
104
107
431
512
Chronic Point %-Anteil volles TG
Anzahl Fälle
K Übrige
10
9 %
5 %
23
86
159
315
223
8 %
10 %
88
88
730 Tage
Schwellenwerte
K Übrige
75% – 100%
Schw
ellw erte
50% –75%
25% – 50%
0% – 25%
548 Tage
365 Tage
183 Tage
0 Tage
18 – 24 jährig
weiblich
18 – 24 jährig 25 – 49 jährig 25 – 49 jährig
männlich
weiblich
männlich
50 – 65 jährig 50 – 65 jährig
weiblich
männlich
Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0 ASA SVV
K20-K31
113
114
Kapitel XII – Krankheiten der Haut und der
Unterhaut
L00-L99 – Krankheiten der Haut und der Unterhaut
Exkl. – Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien (Q00-Q99)
– Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten (A00-B99)
– Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben (P00-P96)
– Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten (E00-E90)
– Komplikationen der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes (O00-O99)
– Lipomelanotische Retikulose (I89.8)
– Neubildungen (C00-D48)
– Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind (R00-R99)
– Systemkrankheiten des Bindegewebes (M30-M36)
– Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äusserer Ursachen (S00-T98)
Gliederung
Gruppen
L00-L08
Infektionen der Haut und der Unterhaut
L10-L14
Bullöse Dermatosen
L20-L30
Dermatitis und Ekzem
L40-L45
Papulosquamöse Hautkrankheiten
L50-L54
Urtikaria und Erythem
L55-L59
Krankheiten der Haut und der Unterhaut durch Strahleneinwirkung
L60-L75
Krankheiten der Hautanhangsgebilde
L80-L99
Sonstige Krankheiten der Haut und der Unterhaut
ASA SVV Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0
Kapitel XII – Krankheiten der Haut und der Unterhaut
L00-L99 – Krankheiten der Haut und der Unterhaut
Gliederung
K70-K77 Gruppen
L00-L08
Infektionen der Haut und der Unterhaut
Schw ellw erte
L10-L14
Bullöse Dermatosen
L20-L30
Dermatitis und Ekzem
L40-L45
Papulosquamöse Hautkrankheiten
L50-L54
Urtikaria und Erythem
L55-L59
Krankheiten der Haut und der Unterhaut durch Strahleneinwirkung
L60-L75
Krankheiten der Hautanhangsgebilde
L80-L99
Sonstige Krankheiten der Haut und der Unterhaut
Altersgruppe
18 – 24-jährig
Schwellenwerte
Geschlecht
K80-K87
kurze Dauer 25 %
Schw ellw
erteMedian
mittlere
Dauer
lange Dauer 75 %
weiblich
männlich
25 – 49-jährig
weiblich
männlich
50 – 65-jährig
weiblich
männlich
57
56
44
48
59
44
89
85
88
77
131
81
183
117
186
152
231
229
60
56
55
83
54
Wendepunkt
Critical Point 90
84
82
125
81
Chronic Point 353
375
408
305
261
7 %
5 %
11 %
11 %
71
148
46
54
%-Anteil volles TG
Anzahl Fälle
L
20
52
730 Tage
Schwellenwerte
L
75% – 100%
548 Tage
Schw
ellw erte
50% –75%
25% – 50%
0% – 25%
365 Tage
183 Tage
0 Tage
18 – 24 jährig
weiblich
18 – 24 jährig 25 – 49 jährig 25 – 49 jährig
männlich
weiblich
männlich
50 – 65 jährig 50 – 65 jährig
weiblich
männlich
Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0 ASA SVV
115
116
Kapitel XIII – Krankheiten des MuskelSkelett-Systems und des Bindegewebes
M00-M99 – Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes
Exkl. – Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien (Q00-Q99)
– Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten (A00-B99)
– Bestimmte Störungen des Kiefergelenkes (K07.6)
– Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben (P00-P96)
– Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten (E00-E90)
– Kompartmentsyndrom (T79.6)
– Komplikationen der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes (O00-O99)
– Neubildungen (C00-D48)
– Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind (R00-R99)
– Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äusserer Ursachen (S00-T98)
Gliederung
Gruppen
M00-M25
Arthropathien
M00-M03
Infektiöse Arthropathien
M05-M14
Entzündliche Polyarthropathien
M15-M19
Arthrose
M20-M25
Sonstige Gelenkkrankheiten
M30-M36
Systemkrankheiten des Bindegewebes
M40-M54
Krankheiten der Wirbelsäule und des Rückens
M40-M43
Deformitäten der Wirbelsäule und des Rückens
M45-M49
Spondylopathien
M50-M54
Sonstige Krankheiten der Wirbelsäule und des Rückens
M60-M79
Krankheiten der Weichteilgewebe
M60-M63
Krankheiten der Muskeln
M65-M68
Krankheiten der Synovialis und der Sehnen
M70-M79
Sonstige Krankheiten des Weichteilgewebes
M80-M94
Osteopathien und Chondropathien
M80-M85
Veränderungen der Knochendichte und -struktur
M86-M90
Sonstige Osteopathien
M91-M94
Chondropathien
M95-M99
Sonstige Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes
ASA SVV Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0
Kapitel XIII – Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes
M00-M99 – Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes
Exkl. – Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien (Q00-Q99)
– Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten (A00-B99)
– Bestimmte Störungen des Kiefergelenkes (K07.6)
– Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben (P00-P96)
– Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten (E00-E90)
– Kompartmentsyndrom (T79.6)
– Komplikationen der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes (O00-O99)
– Neubildungen (C00-D48)
– Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind (R00-R99)
– Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äusserer Ursachen (S00-T98)
M00-M25 – Arthropathien
Inkl. – Krankheiten, die vorwiegend an den peripheren (Extremitäten-)Gelenken auftreten
M05-M14 – Entzündliche Polyarthropathien
Altersgruppe
18 – 24-jährig
Schwellenwerte
Geschlecht
M Übrige
kurze Dauer 25 %
Schw ellw erte
mittlere Dauer Median
weiblich
männlich
lange Dauer 75 %
25 – 49-jährig
weiblich
männlich
50 – 65-jährig
weiblich
männlich
69
70
70
75
223
149
350
206
723
290
636
588
Wendepunkt
82
90
69
104
Critical Point 123
136
103
156
120
498
Chronic Point %-Anteil volles TG
28 %
Anzahl Fälle
M05-M14
54
48
422
328
23 %
17 %
48
75
730 Tage
Schwellenwerte
M05-M14
75% – 100%
548 Tage
Schw
ellw erte
50% –75%
25% – 50%
0% – 25%
365 Tage
183 Tage
0 Tage
18 – 24 jährig
weiblich
18 – 24 jährig 25 – 49 jährig 25 – 49 jährig
männlich
weiblich
männlich
50 – 65 jährig 50 – 65 jährig
weiblich
männlich
Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0 ASA SVV
M15
117
118
Kapitel XIII – Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes
M00-M99 – Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes
Exkl. – Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien (Q00-Q99)
– Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten (A00-B99)
– Bestimmte Störungen des Kiefergelenkes (K07.6)
– Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben (P00-P96)
– Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten (E00-E90)
– Kompartmentsyndrom (T79.6)
– Komplikationen der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes (O00-O99)
– Neubildungen (C00-D48)
– Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind (R00-R99)
– Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äusserer Ursachen (S00-T98)
M00-M25 – Arthropathien
Inkl. – Krankheiten, die vorwiegend an den peripheren (Extremitäten-)Gelenken auftreten
M15-M19 – Arthrose
M15 – Polyarthrose
Inkl. – Arthrose mit Angabe von mehr als einer Lokalisation
Exkl. – Beidseitige Beteiligung einzelner Gelenke (M16-M19)
ASA SVV Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0
Kapitel XIII – Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes
Altersgruppe
18 – 24-jährig
Schwellenwerte
Geschlecht
M05-M14
kurze Dauer 25 %
Schw ellw erte
mittlere Dauer Median
weiblich
männlich
25 – 49-jährig
weiblich
männlich
50 – 65-jährig
weiblich
männlich
56
58
92
130
227
415
38 %
13 %
15 %
8
23
20
181
lange Dauer 75 %
Wendepunkt
Critical Point Chronic Point %-Anteil volles TG
Anzahl Fälle
M15
730 Tage
Schwellenwerte
M15
75% – 100%
548 Tage
Schw
ellw erte
50% –75%
25% – 50%
0% – 25%
365 Tage
183 Tage
0 Tage
18 – 24 jährig
weiblich
18 – 24 jährig 25 – 49 jährig 25 – 49 jährig
männlich
weiblich
männlich
50 – 65 jährig 50 – 65 jährig
weiblich
männlich
Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0 ASA SVV
119
Kapitel XIII – Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes
M00-M99 – Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes
Exkl. – Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien (Q00-Q99)
– Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten (A00-B99)
– Bestimmte Störungen des Kiefergelenkes (K07.6)
– Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben (P00-P96)
– Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten (E00-E90)
– Kompartmentsyndrom (T79.6)
– Komplikationen der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes (O00-O99)
– Neubildungen (C00-D48)
– Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind (R00-R99)
– Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äusserer Ursachen (S00-T98)
M00-M25 – Arthropathien
Inkl. – Krankheiten, die vorwiegend an den peripheren (Extremitäten-)Gelenken auftreten
M15-M19 – Arthrose
M16 – Koxarthrose [Arthrose des Hüftgelenkes]
Altersgruppe
18 – 24-jährig
Geschlecht
Schwellenwerte
120
weiblich
kurze Dauer 25 %
männlich
25 – 49-jährig
weiblich
81
männlich
74
50 – 65-jährig
weiblich
78
männlich
84
mittlere Dauer Median
103
111
105
119
lange Dauer 75 %
184
177
202
172
Wendepunkt
87
95
87
107
Critical Point ¨
Chronic
Point 131
142
131
160
395
498
415
372
%-Anteil volles TG
6 %
128
188
399
Anzahl Fälle
M16
64
730 Tage
Schwellenwerte
M16
75% – 100%
548 Tage
Schw
ellw erte
50% –75%
25% – 50%
0% – 25%
365 Tage
183 Tage
0 Tage
18 – 24 jährig
weiblich
18 – 24 jährig 25 – 49 jährig 25 – 49 jährig
männlich
weiblich
männlich
ASA SVV Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0
50 – 65 jährig 50 – 65 jährig
weiblich
männlich
Kapitel XIII – Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes
M00-M99 – Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes
Exkl. – Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien (Q00-Q99)
– Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten (A00-B99)
– Bestimmte Störungen des Kiefergelenkes (K07.6)
– Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben (P00-P96)
– Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten (E00-E90)
– Kompartmentsyndrom (T79.6)
– Komplikationen der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes (O00-O99)
– Neubildungen (C00-D48)
– Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind (R00-R99)
– Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äusserer Ursachen (S00-T98)
M00-M25 – Arthropathien
Inkl. – Krankheiten, die vorwiegend an den peripheren (Extremitäten-)Gelenken auftreten
M15-M19 – Arthrose
M17 – Gonarthrose [Arthrose des Kniegelenkes]
Altersgruppe
18 – 24-jährig
Schwellenwerte
M16
Geschlecht
weiblich
männlich
25 – 49-jährig
weiblich
männlich
50 – 65-jährig
weiblich
männlich
kurze Dauer
25 %
Schw
ellw erte
mittlere Dauer Median
60
78
90
95
136
141
130
134
lange Dauer 75 %
310
290
225
273
Wendepunkt
89
99
97
110
Critical Point 134
149
146
165
Chronic Point %-Anteil volles TG
Anzahl Fälle
M17
301
431
305
413
13 %
8 %
9 %
6 %
79
72
284
350
730 Tage
Schwellenwerte
M17
75% – 100%
Schw
ellw erte
50% –75%
25% – 50%
0% – 25%
548 Tage
365 Tage
183 Tage
0 Tage
18 – 24 jährig
weiblich
18 – 24 jährig 25 – 49 jährig 25 – 49 jährig
männlich
weiblich
männlich
50 – 65 jährig 50 – 65 jährig
weiblich
männlich
Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0 ASA SVV
121
Kapitel XIII – Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes
M00-M99 – Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes
Exkl. – Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien (Q00-Q99)
– Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten (A00-B99)
– Bestimmte Störungen des Kiefergelenkes (K07.6)
– Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben (P00-P96)
– Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten (E00-E90)
– Kompartmentsyndrom (T79.6)
– Komplikationen der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes (O00-O99)
M16
– Neubildungen (C00-D48)
Schw
ellw erte
– Symptome
und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind (R00-R99)
– Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äusserer Ursachen (S00-T98)
M00-M25 – Arthropathien
Inkl. – Krankheiten, die vorwiegend an den peripheren (Extremitäten-)Gelenken auftreten
M15-M19 – Arthrose
M18 – Rhizarthrose [Arthrose des Daumensattelgelenkes]
Altersgruppe
18 – 24-jährig
Geschlecht
M17
kurze Dauer 25 %
Schw ellw erte
mittlere Dauer Median
Schwellenwerte
122
weiblich
männlich
25 – 49-jährig
weiblich
männlich
70
92
lange Dauer 75 %
50 – 65-jährig
weiblich
88
167
129
männlich
108
112
130
145
209
Wendepunkt
108
115
Critical Point 162
173
Chronic Point 370
405
65
27
%-Anteil volles TG
Anzahl Fälle
M18
12
5
730 Tage
Schwellenwerte
M18
75% – 100%
548 Tage
Schw
ellw erte
50% –75%
25% – 50%
0% – 25%
365 Tage
183 Tage
0 Tage
18 – 24 jährig
weiblich
18 – 24 jährig 25 – 49 jährig 25 – 49 jährig
männlich
weiblich
männlich
50 – 65 jährig 50 – 65 jährig
weiblich
männlich
Kapitel XIII – Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes
M00-M99 – Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes
Exkl. – Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien (Q00-Q99)
– Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten (A00-B99)
– Bestimmte Störungen des Kiefergelenkes (K07.6)
– Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben (P00-P96)
– Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten (E00-E90)
– Kompartmentsyndrom (T79.6)
– Komplikationen der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes (O00-O99)
– Neubildungen (C00-D48)
– Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind (R00-R99)
– Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äusserer Ursachen (S00-T98)
M00-M25 – Arthropathien
Inkl. – Krankheiten, die vorwiegend an den peripheren (Extremitäten-)Gelenken auftreten
M15-M19 – Arthrose
M19 – Sonstige Arthrosen
Altersgruppe
18 – 24-jährig
Schwellenwerte
Geschlecht
weiblich
kurze Dauer 25 %
männlich
25 – 49-jährig
weiblich
männlich
50 – 65-jährig
weiblich
63
männlich
76
87
108
mittlere Dauer Median
103
120
96
154
lange Dauer 75 %
191
218
226
462
Wendepunkt
80
101
75
120
Critical Point 121
152
112
181
Chronic Point 451
399
332
445
7 %
14 %
71
81
%-Anteil volles TG
Anzahl Fälle
M19
35
50
730 Tage
Schwellenwerte
M19
75% – 100%
Schw
ellw erte
50% –75%
25% – 50%
0% – 25%
548 Tage
365 Tage
183 Tage
0 Tage
18 – 24 jährig
weiblich
18 – 24 jährig 25 – 49 jährig 25 – 49 jährig
männlich
weiblich
männlich
50 – 65 jährig 50 – 65 jährig
weiblich
männlich
123
124
Kapitel XIII – Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes
M00-M99 – Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes
Exkl. – Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien (Q00-Q99)
– Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten (A00-B99)
– Bestimmte Störungen des Kiefergelenkes (K07.6)
– Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben (P00-P96)
– Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten (E00-E90)
– Kompartmentsyndrom (T79.6)
– Komplikationen der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes (O00-O99)
– Neubildungen (C00-D48)
– Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind (R00-R99)
– Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äusserer Ursachen (S00-T98)
M00-M25 – Arthropathien
Inkl. – Krankheiten, die vorwiegend an den peripheren (Extremitäten-)Gelenken auftreten
M20-M25 – Sonstige Gelenkkrankheiten
M20 – Erworbene Deformitäten der Finger und Zehen
Exkl. – Angeboren:
– Deformitäten und Fehlbildungen der Finger und Zehen (Q66.-, Q68-Q70, Q74.-)
–Fehlen von Fingern und Zehen (Q71.3, Q72.3)
– Verlust von Fingern und Zehen (Z89.-)
ASA SVV Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0
Kapitel XIII – Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes
Altersgruppe
18 – 24-jährig
Schwellenwerte
Geschlecht
M19
kurze Dauer 25 %
Schw ellw erte
mittlere Dauer Median
lange Dauer 75 %
weiblich
männlich
55
25 – 49-jährig
weiblich
63
männlich
64
50 – 65-jährig
weiblich
62
männlich
62
71
77
94
82
81
89
106
116
114
119
Wendepunkt
72
80
69
67
Critical Point 108
120
103
101
Chronic Point 286
413
599
235
220
37
237
45
%-Anteil volles TG
Anzahl Fälle
M20
23
730 Tage
Schwellenwerte
M20
75% – 100%
548 Tage
Schw
ellw erte
50% –75%
25% – 50%
0% – 25%
365 Tage
183 Tage
0 Tage
18 – 24 jährig
weiblich
18 – 24 jährig 25 – 49 jährig 25 – 49 jährig
männlich
weiblich
männlich
50 – 65 jährig 50 – 65 jährig
weiblich
männlich
M30-M36
Schw ellw erte
Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0 ASA SVV
125
126
Kapitel XIII – Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes
M00-M99 – Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes
Exkl. – Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien (Q00-Q99)
– Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten (A00-B99)
– Bestimmte Störungen des Kiefergelenkes (K07.6)
– Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben (P00-P96)
– Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten (E00-E90)
– Kompartmentsyndrom (T79.6)
– Komplikationen der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes (O00-O99)
– Neubildungen (C00-D48)
– Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind (R00-R99)
– Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äusserer Ursachen (S00-T98)
M30-M36 – Systemkrankheiten des Bindegewebes
Inkl. – Autoimmunkrankheit:
– systemisch
– o.n.A.
– Kollagen- (Gefäss-) Krankheit:
– systemisch
– o.n.A.
Exkl. – Antiphospholipid-Syndrom (D68.6)
– Autoimmunkrankheit eines einzelnen Organs oder eines einzelnen Zelltyps (Verschlüsselung des betreffenden Zustandes)
ASA SVV Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0
Kapitel XIII – Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes
Altersgruppe
18 – 24-jährig
Schwellenwerte
Geschlecht
M20
kurze Dauer 25 %
Schw ellw erte
mittlere Dauer Median
weiblich
männlich
lange Dauer 75 %
25 – 49-jährig
weiblich
männlich
50 – 65-jährig
weiblich
männlich
64
65
136
113
290
257
330
181
498
623
519
730
23 %
25 %
15 %
33 %
22
12
13
21
Wendepunkt
Critical Point Chronic Point %-Anteil volles TG
Anzahl Fälle
M30-M36
730 Tage
Schwellenwerte
M30-M36
75% – 100%
548 Tage
Schw
ellw erte
50% –75%
25% – 50%
0% – 25%
365 Tage
183 Tage
0 Tage
18 – 24 jährig
weiblich
18 – 24 jährig 25 – 49 jährig 25 – 49 jährig
männlich
weiblich
männlich
50 – 65 jährig 50 – 65 jährig
weiblich
männlich
Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0 ASA SVV
127
Kapitel XIII – Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes
M00-M99 – Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes
Exkl. – Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien (Q00-Q99)
– Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten (A00-B99)
– Bestimmte Störungen des Kiefergelenkes (K07.6)
– Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben (P00-P96)
– Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten (E00-E90)
– Kompartmentsyndrom (T79.6)
– Komplikationen der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes (O00-O99)
– Neubildungen (C00-D48)
– Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind (R00-R99)
– Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äusserer Ursachen (S00-T98)
M40-M54 – Krankheiten der Wirbelsäule und des Rückens
M40-M43 – Deformitäten der Wirbelsäule und des Rückens
Altersgruppe
18 – 24-jährig
Geschlecht
Schwellenwerte
128
weiblich
männlich
kurze Dauer 25 %
25 – 49-jährig
weiblich
91
152
männlich
98
50 – 65-jährig
weiblich
102
männlich
94
153
159
181
151
245
234
423
519
127
120
132
115
Critical Point 190
180
198
172
Chronic Point 454
511
255
296
5 %
7 %
16 %
18 %
37
42
43
44
mittlere Dauer Median
lange Dauer 75 %
Wendepunkt
%-Anteil volles TG
Anzahl Fälle
M40-M43
7
730 Tage
Schwellenwerte
M40-M43
75% – 100%
Schw
ellw erte
50% –75%
25% – 50%
0% – 25%
548 Tage
365 Tage
183 Tage
0 Tage
18 – 24 jährig
weiblich
18 – 24 jährig 25 – 49 jährig 25 – 49 jährig
männlich
weiblich
männlich
M45-M49
ASA SVV Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0
Schw ellw erte
50 – 65 jährig 50 – 65 jährig
weiblich
männlich
Kapitel XIII – Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes
M00-M99 – Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes
Exkl. – Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien (Q00-Q99)
– Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten (A00-B99)
– Bestimmte Störungen des Kiefergelenkes (K07.6)
– Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben (P00-P96)
–Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten (E00-E90)
–Kompartmentsyndrom (T79.6)
–Komplikationen der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes (O00-O99)
–Neubildungen (C00-D48)
–Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind (R00-R99)
–Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äusserer Ursachen (S00-T98)
M40-M54 – Krankheiten der Wirbelsäule und des Rückens
M45-M49 – Spondylopathien
Altersgruppe
18 – 24-jährig
Schwellenwerte
Geschlecht
M40-M43
kurze Dauer 25 %
Schw ellw erte
mittlere Dauer Median
weiblich
männlich
77
lange Dauer 75 %
Wendepunkt
25 – 49-jährig
weiblich
männlich
50 – 65-jährig
weiblich
männlich
89
83
95
85
131
156
171
158
296
332
319
430
97
107
108
106
Critical Point 146
160
163
159
Chronic Point 264
438
268
393
15 %
11 %
16 %
14 %
76
84
64
88
%-Anteil volles TG
Anzahl Fälle
M45-M49
6
730 Tage
Schwellenwerte
M45-M49
75% – 100%
548 Tage
Schw
ellw erte
50% –75%
25% – 50%
0% – 25%
365 Tage
183 Tage
0 Tage
18 – 24 jährig
weiblich
18 – 24 jährig 25 – 49 jährig 25 – 49 jährig
männlich
weiblich
männlich
50 – 65 jährig 50 – 65 jährig
weiblich
männlich
M50
Schw ellw erte
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Kapitel XIII – Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes
M00-M99 – Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes
Exkl. – Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien (Q00-Q99)
– Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten (A00-B99)
– Bestimmte Störungen des Kiefergelenkes (K07.6)
– Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben (P00-P96)
– Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten (E00-E90)
– Kompartmentsyndrom (T79.6)
– Komplikationen der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes (O00-O99)
– Neubildungen (C00-D48)
– Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind (R00-R99)
– Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äusserer Ursachen (S00-T98)
M40-M54 – Krankheiten der Wirbelsäule und des Rückens
M50-M54 – Sonstige Krankheiten der Wirbelsäule und des Rückens
Exkl. – Akute Verletzung – siehe Verletzung der Wirbelsäule nach Körperregion
– Diszitis o.n.A. (M46.4-)
M50 – Zervikale Bandscheibenschäden
Inkl. – Zervikale Bandscheibenschäden mit Zervikalneuralgie
– Zervikothorakale Bandscheibenschäden
ASA SVV Reintegrationsleitfaden Krankheit – Ausgabe August 2015 – Version 1.0
Kapitel XIII – Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes
Altersgruppe
18 – 24-jährig
Schwellenwerte
Geschlecht
M45-M49
kurze Dauer 25 %
Schw ellw erte
mittlere Dauer Median
weiblich
männlich
25 – 49-jährig
weiblich
63
lange Dauer 75 %
männlich
76
50 – 65-jährig
weiblich
65
männlich
79
121
156
110
125
231
291
238
205
Wendepunkt
79
94
83
89
Critical Point 118
141
124
133
Chronic Point 249
480
292
250
%-Anteil volles TG
12 %
7 %
11 %
10 %
69
68
47
60
Anzahl Fälle
M50
730 Tage
Schwellenwerte
M50
75% – 100%
548 Tage
Schw
ellw erte
50% –75%
25% – 50%
0% – 25%
365 Tage
183 Tage
0 Tage
18 – 24 jährig
weiblich
18 – 24 jährig 25 – 49 jährig 25 – 49 jährig
männlich
weiblich
männlich
50 – 65 jährig 50 – 65 jährig
weiblich
männlich
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Kapitel XIII – Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes
M00-M99 – Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes
Exkl. – Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien (Q00-Q99)
– Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten (A00-B99)
–Bestimmte Störungen des Kiefergelenkes (K07.6)
–Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben (P00-P96)
–Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten (E00-E90)
–Kompartmentsyndrom (T79.6)
–Komplikationen der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes (O00-O99)
–Neubildungen (C00-D48)
–Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind (R00-R99)
–Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äusserer Ursachen (S00-T98)
M40-M54 – Krankheiten der Wirbelsäule und des Rückens
M50-M54 – Sonstige Krankheiten der Wirbelsäule und des Rückens
Exkl. – Akute Verletzung – siehe Verletzung der Wirbelsäule nach Körperregion
– Diszitis o.n.A. (M46.4-)
M51 – Sonstige Bandscheibenschäden
Inkl. – Thorakale, thorakolumbale und lumbosakrale Bandscheibenschäden
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Kapitel XIII – Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes
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