Informationen zu ESBL

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 Informationen zu
ESBL-Keimen in Wurst
Zwischen dem 28. April und dem 2. Mai 2014 wurden im Auftrag der grünen Bundestagsfraktion in 13 deutschen Städten verschiedene Fleisch- und Wurstprodukte eingekauft und insgesamt 63 Proben auf ESBL produzierende Keime analysiert. Auf 10 Produkten wurden ESBLbildende Bakterien nachgewiesen (16 Prozent). Die Untersuchung ist somit nicht repräsentativ
- dafür ist die Stichprobe zu klein.
Die Bezeichnung ESBL steht für „extended-spectrum beta-lactamases“ und bezeichnet ein
Enzym, die Beta-Laktamase, das einige Antibiotika inaktivieren kann. Der Terminus beschreibt
lediglich die genannte Fähigkeit und stellt keine Klassifizierung dar. In den meisten Fällen handelt es sich um Bakterien der Familie der Enterobacteriaceae, zu denen unter anderem Salmonellen und Escherichia coli gehören. Weil die Resistenzgene sehr häufig auf übertragbaren
Genabschnitten liegen, können sie auch zwischen verschiedenen Bakterien derselben Art oder
auch unterschiedlicher Arten ausgetauscht werden (sogenannter horizontaler Gentransfer).
Auch über den Kontakt mit infizierten oder besiedelten Menschen (Schmierinfektion) oder mit
verunreinigten Gegenständen können ESBL-produzierende Bakterien übertragen werden.
Wie bei allen anderen Lebensmitteln, gelten auch bei der Herstellung von Fleisch und Wurstwaren europaweit einheitliche mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel, um Gefahren für den
Endverbraucher auszuschließen. Hierbei handelt es sich um wissenschaftlich basierte Grenzwerte, die die zulässigen Keimzahlen quantitativ festlegen - die Menge ist also entscheidend.
Qualitative Kriterien, wie die Resistenzlage der vorkommenden Keime, sind in diesem Zusammenhang für die Verkehrsfähigkeit der Produkte irrelevant.
Die Einhaltung der per Verordnung festgelegten Grenzwerte wird von den fleischverarbeitenden Unternehmen fortlaufend im Rahmen der Qualitätssicherung überwacht sowie neutral von
QS und Veterinärbehörden geprüft. Labore, die mit der Analytik beauftragt wurden, sind
grundsätzlich dazu verpflichtet, Auffälligkeiten an die zuständigen Behörden mitzuteilen.
Das QS-System trägt zudem mit dem Salmonellenmonitoring und dem Antibiotikamonitoring
zusätzlich zur Reduzierung von ESBL-Keimen bei:
Ziel des QS-Salmonellenmonitorings ist die Identifikation von Schlachttieren aus Schweineund Geflügelhaltenden Betrieben, die ein erhöhtes Eintragsrisiko von Salmonellen in die
Fleischproduktion aufweisen. Diese Betriebe sind verpflichtet, gemeinsam mit dem betreuenden Tierarzt Maßnahmen zur Reduzierung von Salmonellen einzuleiten. Auch die Umsetzung
dieser Maßnahmen wird in den unabhängigen QS-Audits überprüft.
Die Vertreter der Wirtschaft im QS-System haben bereits 2011 die Einführung eines Antibiotika-Monitorings im QS-System auf den Weg gebracht. Seit 2012 steht eine bundesweit einheitliche Datenbank für die QS-Systempartner zur Verfügung. Eine flächendeckende Information
über den Antibiotikaeinsatz ist notwendig, um den Einsatz von Antibiotika zu optimieren und
langfristig resistente Keime zu reduzieren. Mit diesem Monitoringprogramm wird eine verlässliche Datengrundlage geschaffen, um dieses Ziel zu erreichen.
Das Antibiotika-Monitoring bietet durch die Erfassung des Antibiotikaeinsatzes eine Vergleichsbasis (Benchmark): Tierhalter und Tierärzte erkennen anhand der Daten und geeigneter Auswertungen (Therapieindex) Handlungsbedarf. Geflügel- und Schweinehalter mit einem überdurchschnittlichen Einsatz antimikrobieller wirksamer Medikamente sind dadurch aktiv gefordert, ihr Gesundheitsmanagement zu verbessern.
Das QS-Prüfzeichen gibt somit den Verbrauchern beim Einkauf u.a. eine Orientierungshilfe für
einen verantwortungsbewussten Medikamenteneinsatz in der Tierhaltung.
Stand: 10.07.2014
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