0.10 1 Satzung der Kommission "Natur

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Satzung der Kommission
"Natur- und Umweltschutz"
der Kreisstadt Heppenheim
vom 18.10.1990
hier abgedruckt in der Grundfassung vom 18.10.1990
§1
Zusammensetzung
Die Kommission Natur- und Umweltschutz besteht aus:
1.1 dem Bürgermeister und weiteren vom Magistrat zu wählenden Beigeordneten,
1.2 je einem Mitglied der in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen,
1.3 je einem Vertreter der nachfolgend aufgeführten Naturschutzverbände bzw. organisationen
- Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND)
- Deutscher Bund für Vogelschutz (DBV) Ortsgruppe Heppenheim
- Deutsche Gebirgs- und Wandervereine
- Fließgewässer AG
- Hegegemeinschaft Bergstraße
- Weinbauverband Bergstraße
- Verband Hessischer Sportfischer
- Landwirtschaftsorganisation
- Finstertaler Naturfreunde
1.4 bis zu drei weiteren sachkundigen Einwohnern.
§2
Aufgaben
Die Kommission hat die Aufgabe, den Magistrat im Rahmen seiner Zuständigkeit in
Fragen des Natur- und Umweltschutzes zu beraten.
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§3
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit dem Tage nach der Veröffentlichung in dem amtlichen
Bekanntmachungsblatt, der "Südhessischen Post", in Kraft.
Heppenheim, den 25. Oktober 1990
Der Magistrat der Kreisstadt Heppenheim
Obermayr
Bürgermeister
Grundsatzung
beschlossen am 18.10.1990
veröffentlicht am 25.10.1990
in Kraft getreten am 26.10.1990
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