Einwilligungserfordernisse bei betreuten Patienten und

Werbung
RECHT
Einwilligungserfordernisse bei betreuten
Patienten und Vorsorgevollmachten
Missverständnisse können von vornherein ausgeschlossen werden
Rechtliche Grundlage jeder medizinischen Behandlung ist die Einwilligung des Patienten, der vom Zahnarzt oder Arzt über die möglichen
Konsequenzen der Behandlung aufgeklärt wurde. Diese kann vom Patienten grundsätzlich nur persönlich
erteilt werden. Wenn er minderjährig ist, wird die Einwilligung vom
Sorgeberechtigen erteilt, also einer
anderen Person. Der Minderjährige
kann die Einwilligung selbst rechtlich wirksam nicht erteilen.
(Vermögenssorge etc.) begrenzt und
nicht allumfassend angeordnet. Es
kann also sein, dass der Patient zwar
einen Betreuer hat, aber über seine
Gesundheitssorge alleine entscheiden kann.
Wenn allerdings eine Einwilligung des Betreuers erforderlich ist,
muss der Zahnarzt sich vor der Behandlung mit diesem verständigen.
Gegebenenfalls ist es darüber hinaus
sogar erforderlich, dass eine Genehmigung durch das VormundschaftsDie Bestellung der Betreuung gericht eingeholt werden muss. Dies
Auch bei Volljährigen können hat natürlich weit reichende Kon- ist in Extremfällen notwendig, wenn
Fälle auftreten, in denen der Patient sequenzen für den Betreuten. Er die begründete Gefahr besteht, dass
nicht berechtigt ist, eine Einwilli- kann jetzt für die Bereiche, in denen der Patient aufgrund der Maßnahme
gung selbstständig zu erklären. Sol- der Betreuer bestellt ist, nicht mehr sterben könnte oder einen schweren
che Fälle können vorliegen, wenn entscheiden. Der Betreuer fällt die oder länger andauernden gesundder Patient unter Betreuung steht Entscheidung, und dies kann sich im heitlichen Schaden erleidet. Bei
und der bestellte Betreuer mit dem Bereich der Gesundheitssorge auch zahnärztlichen Behandlungen dürfte
Aufgabenkreis Gesundheitssorge be- auf die Behandlungen beim Zahn- es sich insoweit auf seltene Ausnahtraut wurde. Eine dritte Person kann arzt auswirken. Sofern der Zahnarzt mefälle beschränken. Eine solche
schließlich dann Einwilligungsbe- Kenntnis davon erlangt, dass für ei- Genehmigung ist natürlich auch
rechtigt sein, wenn der Patient eine nen Patienten ein Betreuer bestellt einzuholen, wenn kein Betreuer,
Vorsorgevollmacht erteilt hat.
ist, sollte er zunächst klären, ob sich sondern ein Vorsorgebevollmächtigdiese Betreuung auch tatsächlich auf ter eingeschaltet ist.
Eine Betreuung kann beim Amts- den Bereich der Gesundheitssorge
Beachtlich ist aber die Fallkongericht durch Jedermann zu Gunsten erstreckt. Meistens ist die Betreuung stellation, in denen der Patient eineiner Person beantragt werden.
nämlich nur auf bestimmte Bereiche willigungsfähig ist, obwohl ein BeEine Betreuung kann sich z. B.
treuer für die Gesundheitssorge
deshalb als notwendig erweisen,
bestellt ist.
weil die Person psychisch krank
Der Zahnarzt sollte in jedem
ist. Eine Geschäftsunfähigkeit
Fall mit dem Betreuer oder
muss damit nicht zwingend verBevollmächtigten
zusammenbunden sein. Wenn eine Vorausarbeiten und sich mit ihm versetzung dafür vorliegt, dass ein
ständigen. Wenn sodann unterVolljähriger nicht mehr in der
schiedliche Anweisungen vom
Lage ist, seine eigenen AngelePatienten und dessen Betreuer
genheiten zu besorgen, bestellt
erteilt werden, ist die Menihm das Vormundschaftsgericht,
schenkenntnis und Erfahrung
soweit erforderlich, einen Bedes Zahnarztes gefragt. Er wird
treuer. Eine Erforderlichkeit ist
letztlich zu beurteilen haben, ob
dann nicht gegeben, wenn es
der Patient „Herr seiner Sinne“
ausreicht, einen Bevollmächtigist oder der Betreuer vernünftig
ten zu beauftragen, der die Anhandelt. Fallkonstellationen bei
gelegenheiten ebenso gut wie ein
medizinisch notwendigen MaßBetreuer erledigen kann. Diese
nahmen sollten letztlich immer
Voraussetzungen werden vom
zu Gunsten des Patientenwohles
Vormundschaftsrichter geprüft.
entschieden werden. Bei rein
Die Prüfung erfolgt auch dakosmetischen Maßnahmen mag
durch, dass der Richter sich mit
die Beurteilung eine andere sein.
der Person bekannt macht und
Jedenfalls sollte der Zahnarzt imsich mit ihr unterhält. Wenn er
mer in Kontakt mit dem Betreuer
Zweifel hat, wird ein Sachveroder Bevollmächtigten stehen,
ständiger eingeschaltet, der die
um Missverständnisse von vornVoraussetzungen für eine Beherein auszuschließen.
Rechtsanwalt Philipp v. Wrangell unterstützt die
treuung prüft.
Zahnärztekammer bei rechtlichen Fragen.
RA Philipp v. Wrangell
Sollte der zu Betreuende eine
Foto: Zahnärztekammer
Fachanwalt für Familienrecht
36
dens 12/2006
Vorsorgevollmacht errichtet haben,
dies wird vom Richter geprüft, wird
in der Regel kein Betreuer bestellt,
sondern die Vorsorgevollmacht wird
umgesetzt. Die Bundesnotarkammer
hat im Internet ein Zentrales Vorsorgeregister eingerichtet. Dieses
kann von immer mehr Gerichten
auch über Zugangscodes eingesehen
werden. Jedermann kann sich über
www.vorsorgeregister.de seine Vorsorgevollmacht registrieren lassen.
Herunterladen