KI3

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1 Wirkungsmatrix für unbebaute Flächen
Wirkungen auf
Schutzgut Bevölkerung und Gesundheit u. Wohlbefinden
Gesundheit des Menschen Wohnen
Erholen
Land- und Forstwirtschaft
Mobilität
Schutzgut Pflanzen, Tiere, Tiere
biologische Vielfalt
Pflanzen
Lebensräume
national (Art.17) und EU
geschützte Lebensräume
national und EU geschützte Tiere
und Pflanzen
europäische/ nationale/
internationale/kommunale
Schutzgebiete
Schutzgut Boden
Bodenqualität
Schutzgut Wasser
Schutzgut Klima und Luft
Sonstige Effekte
Anhäufen von Auswirkungen
Naturgefahren (Rutschungen,
Überflutungen, etc.)
visuelle, ästhetische Änderungen
Schadstoffe jeglicher Art und
Abwasser ( Altlasten,
Kanalnetzauslastung, etc)
Luftschadstoffe (gas- und
partikelförmig, Geruch)
Störfaktoren wie Lärm,
Erschütterung, Licht, menschliche
Aktivität, elektrische und
magnetische Felder, etc.
Eingriffe in Wasserregime
(qualitativ und quantitativ)
Geländeveränderungen, Trennoder Barrierewirkung etc.
Zerschneidung ( Landschafträume,
Wildtierkorridore,
Frischluftschneisen etc. )
I - nicht betroffen
II - geringe Auswirkung
III - mittlere Auswirkung
IV - hohe Auswirkung
V - sehr hohe Auswirkung
Nutzungs- und Strukturänderung
Zeichenschlüssel
Flächeninanspruchnahme,
Versiegelung,
Landschaftsverbrauch
Wirkungen von / durch
Analyse der Erheblichkeit potenzieller
Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter
Betrifft: Stadt Luxemburg; Kirchberg
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Grundwasser
Oberflächenwasser
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Überschwemmungsgebiete
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Trinkwasserschutzgebiete
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Luft
Meso- und Mikroklima
Schutzgut Landschaft
Landschaftsbild
Stadtbild / Ortsbild
Schutzgut
Kulturund Sachgüter
Sachgüter
Kulturgüter
Sonstige
3. Erheblichkeitsmatrix
Umweltauswirkungen
Betrifft:
Stadt
Luxemburg;
KI03
wegen
fehlender
Unterlagen
nicht zu
beurteilen1)
Erhebliche
Beeinträchtigung
ja ² / nein
Auf Ebene des
PAG 3) nicht
geklärte Fragestellung
Beschreibung der Auswirkungen sowie der verwendeten Unterlagen / Datenquellen
(erhebliche und nicht erhebliche Auswirkungen) 4)
Schutzgut Bevölkerung und
Gesundheit
des Menschen
nein
Schutzgut
Pflanzen,
Tiere,
biologische
Vielfalt
ja
Schutzgut
Boden
nein
Schutzgut
Wasser
nein
Schutzgut
Klima und Luft
ja
Schutzgut
Landschaft
nein
Schutzgut Kultur/Sachgüter
nein
Das Plangebiet liegt im Nordosten der Stadt auf dem Kirchbergplateau und besteht neben einem Parkplatz ausschließlich aus
Landwirtschaftsflächen. Im PAG-Projekt ist die Fläche als Wohnzone (HAB1/HAB2) klassiert mit einer Überlagerung als „zone d’aménagement
différé“. Der Plan sectoriel Logement sieht auf der gesamten Fläche die Umsetzung eines Wohnungsbauprojekts vor (projet d’envergure). Für
die Fläche wurde daher bereits auf der Ebene der Plans sectoriels eine SUP durchgeführt, die nun detailliert werden soll. Die auf einem Plateau
liegende Fläche grenzt im Osten und Süden an die bereits bestehende Bebauung auf dem Kirchberg an (Wohnbebauung im Osten und
Wohnbebauung und BEP-Zone im Süden). Westlich der Fläche ist ebenfalls die Ausweisung von Wohnbauland vorgesehen. Im Norden grenzt
das Plangebiet direkt an den Ausläufer des NATURA-2000-Gebiets Grünewald an, das hier deckungsgleich mit dem nationalen
Naturschutzgebiet Kuebebierg ist. Eine Bebauung der Fläche führt zu einem größeren Verlust an landwirtschaftlich genutzten Flächen. Eine
kleine Fläche im Süden ist als Altlastverdachtsfläche klassiert.
Insgesamt ist mit mittleren Auswirkungen auf das Schutzgut zu rechnen. (Datengrundlage: PAG-Projekt, Ortsbegehung, Lärmkarten,
Altlastenkataster)
Das Plangebiet besteht größtenteils aus intensiv genutzten Landwirtschaftsflächen und einem Parkplatz. Mit einer kleineren Streuobstwiese und
einer Schnitthecke am Parkplatz sind mehrere Art. 17-Biotope vorhanden. Zudem liegt der nördliche Teil innerhalb des 30 m-Puffers um den
Waldausläufer (Habitatzone Grünewald und nationales Naturschutzgebiet Kuebebierg).
Europäische und nationale Schutzgebiete sind betroffen, da die Habitatzone Grünewald und das deckungsgleiche Naturschutzgebiet
Kuebebierg im Norden direkt bis an die Fläche heranreichen. Die Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung ist daher notwendig. Im
Fledermausgutachten wird die Fläche in die Kategorie 2 (gelb) eingestuft. Grund ist die Nähe zur Habitatzone.
Insgesamt ist mit erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut zu rechnen. (Datengrundlage: Biotopkartierung, Ortsbegehung,
Fledermausgutachten)
Die Errichtung von Gebäuden und Infrastrukturen führen zu einer Versiegelung und einem Verlust an natürlichem Boden. Mit der Versiegelung
gehen die natürlichen Bodenfunktionen verloren. Bei dieser Fläche ist aufgrund der Größe und der vorhandenen guten Böden der Impakt hoch.
Die Kumulation des Flächenverbrauchs ist für die Gemeinde insgesamt zu betrachten und demnach die Erheblichkeit des Bodenverbrauchs
insgesamt zu bewerten. Zudem befindet sich eine Altlastverdachtsfläche im Süden der Fläche, die vor einer Erschließung zu überprüfen ist.
Insgesamt ist aufgrund der Größe der Fläche mit mittleren Auswirkungen auf das Schutzgut zu rechnen. (Datengrundlage: PAG-Projekt,
Ortsbegehung, Altlastenkataster)
Überschwemmungsgebiete und Oberflächengewässer sind nicht betroffen. Das Plangebiet liegt jedoch mit seinem äußersten östlichen Teil in
einer provisorischen Trinkwasserschutzzone. Durch die Teilversiegelung der Fläche reduziert sich die Versickerungsrate und der Abfluss des
Oberflächenwassers wird erhöht. Es verringert sich die Grundwasserneubildungsrate in einem (provisorischen) Trinkwasserschutzgebiet. Mit der
Erschließung und Bebauung der Fläche kann sowohl während der Bauphase als auch bei späteren Nutzung als Gewerbegebiet das Risiko einer
Grundwasserverschmutzung auftreten.
Insgesamt ist mit mittleren Auswirkungen auf das Schutzgut zu rechnen. (Datengrundlage: PAG-Projekt, Geoportal Wasser)
Die Fläche besitzt eine hohe Klimarelevanz. Die auf einem Hochplateau liegenden Landwirtschaftsflächen bilden ein Kaltluftentstehungsgebiet,
das bei einer Bebauung beeinträchtigt wird. Diesem Umstand ist mit einer starken Durchgrünung des geplanten Baugebiets zu begegnen.
Insgesamt ist mit hohen Auswirkungen auf das Schutzgut zu rechnen.
Das Plangebiet grenzt im Norden an eine Landschaftsschutzzone des PS Paysage. Der Waldausläufer im Norden, der innerhalb der Habitatzone
Grünewald liegt, ist als „zone prioritaire“ des ökologischen Netzes im PS Paysage klassiert. Durch die exponierte Lage auf einem Plateau hat die
Fläche zudem eine Bedeutung für das Stadt- und Landschaftsbild. Da jedoch durch die bestehende Bebauung und bei Realisierung der noch
geplanten Bebauungen die Fläche inmitten des urbanisierten Bereichs liegt, sind negative Auswirkungen auf das Stadt- und Landschaftsbild nicht
zu erwarten.
Insgesamt ist mit geringen Auswirkungen auf das Schutzgut zu rechnen. (Datengrundlage: PAG-Projekt, PS Paysage, PS Logement,
Ortsbegehung)
Die Fläche liegt zum Teil in einer Zone, die vom Service des sites et monuments als „terrain avec vestiges archéologiques connus“ eingestuft wird.
Bei einer Bebauung ist diesem Umstand Rechnung zu tragen. Es ist mit mittleren Beeinträchtigungen zu rechnen. Durch die Nutzung der Fläche
werden keine Sachgüter beeinträchtigt.
Sonstige
ja
Auf dem Kirchberg sind noch mehrere größere Freiflächen für eine Bebauung vorgesehen. Kumulative Auswirkungen sind nicht auszuschließen.
1) Eine Information über Art und Inhalt fehlender Unterlagen ist erforderlich.
3) Dieser Teilaspekt ist bei der Prüfung des PAP im Detail zu klären.
2) Diese Aspekte sind im Umweltbericht zu behandeln. 4) Alle Gebiete sollen beschrieben werden mitsamt ihren Auswirkungen. Sind keine Auswirkungen zu erwarten, so soll auch dies kurz begründet werden. (+-2 Sätze)
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