PRESSEMITTEILUNG Der große Wurf? Branchenzuschläge in der

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PRESSEMITTEILUNG
Der große Wurf? Branchenzuschläge in der Praxis
Der große Wurf? Branchenzuschläge in der Praxis
Personaldienstleister begrüßt Angleichung der Löhne an die Stammbelegschaft,
kritisiert aber die damit verbundenen Unsicherheiten für Zeitarbeitnehmer und
Kundenbetriebe.
Frankfurt/Aschaffenburg, den 20. Dezember 2013 | Die drei Zeitarbeitsverbände BAP, iGZ
und vwpd haben in den vergangenen zwei Jahren Branchenzuschlagstarifverträge mit den
Gewerkschaften ausgehandelt. Je nach Branche werden nach einer zuschlagsfreien Zeit von
vier bis sechs Wochen erste Lohnzuschläge gezahlt. Die Höhe dieser Zuschläge ist
abhängig von der Einsatzdauer und der Entgeltgruppe des Zeitarbeitnehmers und kann bis
zu 50 Prozent des eigentlichen Stundenlohns betragen.
Lohnangleichung an die Stammbelegschaften grundsätzlich begrüßenswertAlexandra
Grein und Thomas Stenger, Geschäftsführer der apm Personal-Leasing GmbH, zeigen sich
mit der durch die Einführung der Branchenzuschläge angestoßenen Entwicklung
grundsätzlich zufrieden: „Durch die Branchenzuschläge werden die Löhne von
Zeitarbeitnehmern an die der Stammbelegschaften angeglichen, was wir unbedingt
befürworten“, so Stenger.
Problematik bei Einsatzwechsel und Verlust des Anspruchs auf
ZuschlägeProblematisch sei im Einzelfall aber, dass die kundenseitige Abmeldung eines
Mitarbeiters dazu führe, dass der Zeitarbeitnehmer das Anrecht auf die zuvor gewährten
Zuschläge wieder verliert. „Ein Mitarbeiter muss sich die mit steigender Einsatzdauer höher
werdenden Branchenzuschläge im Fall eines Einsatzwechsels dann erst wieder
‚erarbeiten‘ – vorausgesetzt, er kann wieder in einer Branche eingesetzt werden, in der ein
Branchenzuschlag existiert“, erklärt Alexandra Grein die aktuelle Situation.
Aktuelle Regelung führt zu Unsicherheit auf Arbeitnehmer- und KundenseiteNeben der
Unsicherheit, die die Branchenzuschläge für ihre Mitarbeiter bedeuten, kritisiert die
Aschaffenburger Unternehmerin den seit ihrer Einführung erheblich gestiegenen
administrativen Aufwand. „Wir müssen die Löhne unserer Mitarbeiter und damit auch die
Preise für unsere Kunden in Abständen von wenigen Monaten immer wieder anpassen.“ Das
umzusetzen und fortwährend in alle Richtungen zu kommunizieren, sei derart umständlich,
dass Grein und Stenger daran zweifeln, ob die aktuelle Branchenzuschlagsregelung der
erhoffte große Wurf ist.
Einheitliche Zuschläge für die ganze Branche!„Wir haben uns schon vor Jahren dafür
ausgesprochen, eine branchenweit einheitliche Regelung für die Entlohnung zu schaffen.
Davon würden alle profitieren: Die Entlohnung der Mitarbeiter würde gerechter ausfallen und
die Arbeitgeber hätten endlich eine einfache, praxistaugliche Regelung. Zudem könnten so
die auch heute noch existierenden Schlupflöcher geschlossen werden, deren sich eine
Vielzahl von Zeitarbeitsunternehmen und Kundenbetrieben – zulasten ihrer Mitarbeiter –
gerne bedienen“, so Grein.
Die aktuellen Branchenzuschläge im Überblick:Die ausgehandelten Branchenzuschläge
gelten für Zeitarbeitnehmer, die in der chemischen Industrie, der Kautschuk-, Holz-,
Kunststoff-, Papierindustrie und in der Pappe verarbeitenden Industrie, der Textil- und
Bekleidungsindustrie, der gewerblichen Druckindustrie und im Schienenverkehrsbereich
beschäftigt sind. Dabei ist keine Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband notwendig, auch die
Tarifgebundenheit des Unternehmens ist nicht ausschlaggebend. Auskünfte zur
Branchenzugehörigkeit eines Unternehmens können über die Bundesagentur für Arbeit, die
Bürgerauskunft, die Berufsgenossenschaft oder die Handwerkskammer eingeholt werden.
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Wichtig: Der Branchenzuschlag ist abhängig von der ununterbrochenen Beschäftigung im
Unternehmen. Die Basis für die Zuschläge ist der Tarifvertrag für die Zeitarbeit: BAP, IGZ
und vwpd.
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Über die apm Personalleasing GmbH
Die apm Personalleasing GmbH betreut im Rhein-Main-Neckar-Gebiet mehr als 200 Unternehmen im Rahmen
von Arbeitnehmerüberlassungs- und Personalvermittlungsprojekten. Die Schwerpunkt liegen dabei vor allem im
kaufmännischen, im gewerblichen und im Health Care-Sektor. apm betreut seine Auftraggeber über seine fünf
Niederlassungen in Frankfurt, Hanau, Aschaffenburg, Miltenberg und Stuttgart sowie auf Wunsch On-Site, also
vor Ort im Kundenbetrieb. Die faire Behandlung und Entlohnung seiner Mitarbeiter steht für apm im Mittelpunkt
der Unternehmensphilosophie. Seit 2009 ist das Unternehmen von der Initiative Qualitätssiegel Zeitarbeit (IQZ)
durchgängig für seine Mitarbeiterbehandlung und -entlohnung zertifiziert worden. apm zählte zu den ersten
deutschen Personaldienstleistern, die sich der unabhängigen Kontrolle durch die IQZ stellten.
Pressekontakt:
apm Personal Leasing GmbH
rheinland relations GmbH
Manuel Steigerwald
Nürnberger Straße 19 | 63450 Hanau
Tel.: (06187) 906 680
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Christian Windeck
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