Einwilligung zum zahnärztlichen Eingriff

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Zahnarztpraxis Zschortau
Dr. W. Richter und Dr. B. Bade
Neue Straße 10a, 04519 Rackwitz OT Zschortau
Tel: 034202/92311 www.zahnarztpraxis-zschortau.de [email protected]
Einwilligung zur :
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Zahnentfernung
chirurgischen Sanierung
Weichteilchirurgie
Patientendaten
Name: _____________________ Vorname: _____________ Geburtsdatum: _______________
Redaktion: Dr. med., Dr. med. dent. Peter Ehrl , Juristische Prüfung: Rechtsanwalt Walter Hempfing
Warum ist der Eingriff sinnvoll?
Zerstörte nicht erhaltungswürdige Zähne können keine Funktion im Gebiss übernehmen. An einem
zerstörten Zahn kann eine chronische Infektion (ausgehend vom Zahnnerv oder vom
Zahnhalteapparat) bestehen.
Eine chronische Entzündung im Kiefer oder die Entwicklung dieser zu einer Zyste (= Hohlraum
im Kieferknochen) erfolgt häufig zunächst unbemerkt, kann jedoch jederzeit akut werden, d.h., es
können Schmerzen, Schwellung, Schluckbeschwerden und eine Einschränkung der Mundöffnung
auftreten.
Im Kiefer verbliebene Zähne können benachbarte Zähne beschädigen. Dies kann nicht nur zu
ästhetischen Einbußen führen, es entstehen auch schlecht zugängliche Nischen zwischen den
Zähnen. Hier können eher Karies und Zahnfleischerkrankungen entstehen, da die Pflege
erschwert ist.
Welche Risiken hat der Eingriff?
Der Eingriff wird in örtlicher Betäubung durchgeführt. Dies birgt Risiken hinsichtlich einer
Unverträglichkeit des Anästhetikums, Blutungen im Injektionsbereich und der Schädigung von
Nerven in sich. Sollten Sie noch keine Gelegenheit gehabt haben, Vorerkrankungen mitzuteilen,
oder ist dazu noch etwas unklar, so nennen Sie jetzt dem (Zahn-)Arzt alle Erkrankungen, die Sie
hatten oder an denen Sie leiden, und geben Sie Medikamente an, die Sie einnehmen. Risiken, die
damit in Verbindung stehen können, helfen Sie damit zu vermeiden.
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Bei der Entfernung von Zähnen im Oberkiefer kann es zu einer Eröffnung der Kieferhöhle
kommen. Dies wird sofort oder später durch einen besonders dichten Wundverschluss
behoben. Diese Eröffnung kann zu einer Nebenhöhlenentzündung mit Beschwerden in
diesem Bereich führen.
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Bei der Entfernung von Zähnen im Unterkiefer kann es bei bestimmten Voraussetzungen
zu einer Beeinträchtigung oder dem Verlust des Gefühles in der Lippe oder der Zunge, ggf.
auch der Geschmacksempfindung kommen. Dies kann dauerhaft sein, ist jedoch meist
vorübergehend.
Wundheilungsstörungen oder Nachblutungen sind Komplikationen, die bei jedem chirurgischen
Eingriff möglich sind. Darüber hinaus noch seltener auftretende Komplikationen werden Ihnen auf
Wunsch genannt. Erfolgsgarantie und Risikofreiheit sind bei keinem Heileingriff möglich.
Nach dem Eingriff kann die Verkehrstüchtigkeit eingeschränkt sein. Eine Begleitperson ist daher
zu empfehlen. In den ersten Tagen nach der Operation kommt es im Bereich des
Operationsgebietes zu einer unterschiedlich starken Schwellung.
Ich bestätige hiermit, dass ich über das Ziel und den Hergang des vorgesehenen ärztlichen
Eingriffes informiert bin. Ich hatte Gelegenheit, mich über wesentliche Beeinträchtigungen zu
informieren, die durch Komplikationen bei der Durchführung und die bei Unterlassung der
Behandlung auftreten können. Andere Behandlungsmöglichkeiten wurden besprochen. Wenn es
im Falle eines unvorhergesehenen Befundes nach ärztlichem Ermessen notwendig erscheint, kann
über den vorgeschlagenen Umfang des Eingriffes hinausgegangen werden.
Diese Einwilligung betrifft folgende Zähne:
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Über seltene, in meinem Fall speziell bestehende Risiken wurde ich aufgeklärt.
Dies sind:
Eröffnung der Kieferhöhle
UK Nerv (N. alveolaris inferior) und Zungennerv (N. lingualis)
Alle meine Fragen wurden beantwortet. Mir ist bekannt, dass ich die Einwilligung widerrufen kann.
Rackwitz, den
Patient oder gesetzl. Vertreter
Arzt
(Die Unterschrift eines Elternteils gilt für beide)
Zusatzvereinbarung (z .B. Sedierung, Allgemeinanästhesie)
Können Sie den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, so müssen Sie diesen Termin frühzeitig
(mindestens 5 Tage vorher) absagen. Bei Nichtabsage bzw. kurzfristiger Absage ohne wichtigen
Grund (z.B. Erkrankung) müssen wir Ihnen die dafür entstehenden Kosten (ca. 250 Euro) privat in
Rechnung stellen.
Rackwitz, den
Patient oder gesetzl. Vertreter
(Die Unterschrift eines Elternteils gilt für beide)
Arzt
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