Begruendung Bebauungsplan

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Bebauungsplan
mit integriertem Grünordnungsplan und Umweltbericht
„WA Mauerwinkl”
Teil B
Begründung
Markt Tann
Landkreis Rottal-Inn
Regierungsbezirk Niederbayern
Vorhabensträger:
Markt Tann
vertreten durch Herrn 1. Bürgermeister Fürstberger
Marktplatz 6
84367 Tann
Planung:
Grünordnung:
Architekturbüro Manfred Gramer
Schulgasse 8
84359 Simbach am Inn
Ursula Klose-Dichtl
Dipl. Ing. (FH) Landschaftsarchitektin
Hochholz 3
84371 Triftern
Tel. 08562 / 2333
Mail [email protected]
Tel. 08571 / 924444
Mail [email protected]
Tann den, 16.02.2017
......................................................
1.Bürgermeister Fürstberger
1
Planungsanlass
Aufgrund der allgemein steigenden Nachfrage nach Baugrundstücken bzw. Wohnraum im
Gemeindegebiet beabsichtigt der Markt Tann die Schaffung eines neuen Baugebietes. Auf den
Grundstücken der Gemarkung Tann Flur Nr. 2369 (Teilfläche), Flur Nr. 2369/33 (Teilfläche), Flur Nr.
2337/19 (Teilfläche) und Flur Nr. 2366 (Teilfläche) mit einer Gesamtfläche lt. Geltungsbereich von
42.069 m² sollen neue Bauparzellen entstehen.
2
Planungsablauf
Der Marktrat hat in den Sitzungen vom 28.07.2016 und 03.11.2016 die Verfahren zur Änderung des
Flächennutzungsplans und zur Aufstellung des Bebauungsplans eingeleitet.
Ziel der Bauleitplanung ist eine geordnete städtebauliche Entwicklung gem. § 1 Abs. 3 BauGB.
3
Rechtliche Voraussetzungen
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan des Marktes Tann stellt den Planbereich des
aufzustellenden Bebauungsplanes als landwirtschaftliche Nutzfläche (Acker) dar mit
Ortsrandeingrünung am südlichen Rand des Geltungsbereichs und Wald in einem Bereich an der
Nordwestgrenze und entlang der Westgrenze.
Parallel zum Bebauungsplan wird auch der Flächennutzungsplan mit Deckblatt Nr. 17 für die Fläche
des neuen Baugebietes mit den Flur Nr. 2369 (Teilfläche), Flur Nr. 2369/33 (Teilfläche), Flur Nr.
2337/19 (Teilfläche) und Flur Nr. 2366 sowie den Grundstücken Flur Nr. 2337/19, Flur Nr. 2337/22,
Flur Nr. 2366/2, Flur Nr. 2337/16 (Straße), Flur Nr. 2337/11, Flur Nr. 2337/17, Flur Nr. 2337/18, Flur
Nr. 2337/12, Flur Nr. 2337/13, Flur Nr. 2337/14, Flur Nr. 2337/15, Flur Nr. 2337/5 (Teilfläche), Flur
Nr. 2337/6 (Teilfläche), Flur Nr. 2337/7 (Teilfläche), Flur Nr. 2369 (Teilfläche, Straße), Flur Nr.
2369/75 (Teilfläche), Flur Nr. 2369/76 (Teilfläche) Flur Nr. 2369/86(Teilfläche) und Flur Nr. 2369/87
(Teilfläche) der Gemarkung Tann geändert. Neben den vom Bebauungsplan (BP) mit integriertem
Grünordnungsplan (GOP) „WA Mauerwinkl“ betroffenen Teilflächen von Grundstücken werden auch
Grundstücke, bzw. deren Teilflächen, aufgenommen, die im Rahmen der Aufstellung der Deckblätter
für den Bebauungsplan „Oberfeld II“, bzw. im Rahmen der Bebauung an der Denhartener Straße
nicht in dieser Weise mit in den Flächennutzungsplan aufgenommen wurden.
4
Planungsziele
Das Bebauungsplangebiet liegt am nordwestlichen Ortsrand von Tann, etwa 1 km vom Marktplatz
entfernt und grenzt direkt an die bestehende Siedlung „Oberfeld II“ an. Im Nordwesten und Westen
befindet sich Wald.
Die Art und das Maß der baulichen Nutzung sind so festgelegt, dass unter Berücksichtigung des
benachbarten Waldes und der angrenzenden Baugebiete eine angemessene Bebauung sichergestellt
wird, die bei Bedarf nach Süden erweitert werden kann.
Vorgesehen sind 32 Bauparzellen für 32 Ein- bzw. Zweifamilienhäuser. Die Grundstücksgrößen
reichen von 601 m² bis 1.464 m².
5
5.1
Grünordnung und Umweltbericht
Lage
Das Planungsgebiet liegt am nordwestlichen Ortsrand von Tann. Im Nordwesten und Westen grenzt
Nadelwald an. Im Süden befindet sich jenseits eines Feldweges ein Acker sowie Bebauung und ein
schmaler Grünstreifen mit Kfz-Stellplätzen entlang der Denhartener Straße. Im Osten grenzt die
1
Bebauung entlang des Zaunsöder Weges an. Hier befindet sich auf Grundstück Flur Nr. 2366 ein
denkmalgeschütztes Anwesen. Im Nordosten befindet sich die teilweise mit Gehölzbestand bestockte
und teilweise als Wiese genutzte Böschung zur Kreisstraße PAN 8 nach Eggenfelden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans (BP) mit integriertem Grünordnungsplan (GOP) „WA
Mauerwinkl” umfasst die Grundstücke Flur Nr. 2369 (Teilfläche), Flur Nr. 2369/33 (Teilfläche), Flur
Nr. 2337/19 (Teilfläche) und Flur Nr. 2366 (Teilfläche) der Gemarkung Tann mit einer Fläche von ca.
42.069 m².
5.2
Gelände
Das Planungsgebiet befindet sich an einem nach Nordosten bzw. im südlichen Teilbereich nach Osten
geneigten Hang. Den oberen Abschluss bildet der bestehende Wald im Westen. Der höchste Punkt
befindet sich an der südwestlichen Grenze am Waldrand auf etwa 476 m über NN, der tiefste Punkt
an der Kreisstraße PAN 8 im Osten auf etwa 450 m über NN. Der Höhenunterschied im
Bebauungsplangebiet beträgt somit ca. 26 m.
Der Geltungsbereich des BP / GOP hat im Süden eine Breite von ca. 130 m, an der schmalsten Stelle
des Planungsgebiets etwa in Höhe des Kinderspielplatzes von ca. 75 m und an der breitesten Stelle
im Nordosten eine Breite von etwa bis zu 140 m. Die Länge der mittig durch das Baugebiet geplanten
Erschließungsstraße beträgt etwa 400 m.
Im Planungsgebiet befinden sich keine stehenden oder fließenden Gewässer. Das
Trinkwasserschutzgebiet des Marktes Tann beginnt etwa 140 m südlich.
5.3
Nutzung
Der größte Teil des Planungsgebietes wird zurzeit als Acker genutzt. Im Norden befindet sich ein ca.
950 m² großer durch Windwurf und Borkenkäferbefall stark ausgelichteter Fichtenbestand und
entlang der Westgrenze auf ca. 130 m Länge ein durch eine zum Teil lückige Fichtenreihe gebildeter
Waldrand, hinter dem ein Waldweg verläuft. Es schließt außerhalb des Planungsgebiets ein lockerer
Fichtenbestand mit Holunder und Brombeere im Unterwuchs an.
Zwischen der Kreisstraße PAN 8 und dem Acker befindet sich eine etwa 4 m hohe Böschung, die sich
in ihrem südlichen Verlauf im Planungsgebiet befindet und dort mit Schwarzerlen, Eschen, Schlehen
und Rosen bewachsen ist.
Im Bereich des denkmalgeschützten Hauses auf Grundstück Flur Nr. 2366 befindet sich Grünland mit
vereinzelten Gehölzen.
Das Gelände der öffentlichen Grünfläche am Regenrückhaltebecken wird überwiegend als Acker
genutzt. Entlang der Denhartener Straße befinden sich ein schmaler Grünstreifen und Kfz-Stellplätze
in wassergebundener Decke.
Ein kleines Stück Straße im Osten des Planungsgebiets ist asphaltiert. Die im übrigen Planungsgebiet
befindlichen Wege sind Grünwege oder Wege mit wassergebundener Decke.
Von Norden nach Süden führt im westlichen Bereich eine bestehende 20KV-Stromfreileitung über
das Planungsgebiet, die im Zuge der Erschließung verkabelt wird.
5.4
Erschließung
Das Planungsgebiet wird von Osten her zunächst über die Kreisstraße PAN 8 (im Ortsbereich:
Eggenfeldener Straße), dann über den Eichenweg und schließlich über den Zaunsöder Weg und die
neu zu bauende und durch die gesamte Länge des Baugebiets führende Straße erschlossen. Von
Süden her ist das Baugebiet mit seiner neuen Erschließungsstraße über die Lindenfeldstraße und
einen namenlosen Weg erreichbar. Die Denhartener Straße kommt als Zubringer nicht in Frage, da
sie eine Privatstraße ist.
2
5.5
Naturraum
Der Geltungsbereich des BP / GOP „WA Mauerwinkl” befindet sich im Naturraum „TürkenbachHügelland“ (060-M).
Im Planungsgebiet finden sich fast ausschließlich Braunerden aus Lehm über Lehm bis Tonschluff.
Potentielle natürliche Vegetation ist der Zittergrasseggen-Hainsimsen-Buchenwald örtlich im
Komplex mit Zittergrasseggen-Stieleichen-Hainbuchenwald.
Amtlich kartierte Biotope liegen nicht im Geltungsbereich des BP / GOP. Etwa 60 m von der
Nordgrenze des Planungsgebiets entfernt befindet sich am Fuße des unmittelbar angrenzenden nach
Norden abfallenden bewaldeten Hangs das lokal bedeutsame amtlich kartierte Biotop 7643-0251
„Erlensaum und Simsenbestand an waldrandbegleitender Trockenbachkerbe südlich Madlau“.
Jenseits der Kreisstraße PAN 8 befindet sich das lokal bedeutsame Biotop 7643-0224 „Begleitende
Vegetation am Duschlbach“ (ca. 80 m nördlich beginnend) sowie das aus zwei Teilflächen bestehende
lokal bedeutsame Biotop 7643-0252 „Laubwald- und Extensivwiesenrest nördlich des Tanner
Schwimmbades“ (ca. 100 m nordöstlich und ca. 140 m östlich).
Das Planungsgebiet liegt in keinem Schwerpunktgebiet des Naturschutzes. Das Schwerpunktgebiet
„Türkenbachsystem (Kernzone)“ befindet sich jenseits der Gemeindeverbindungsstraße entlang des
Duschlbachs.
Das Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) für den Landkreis Rottal-Inn gibt unter anderem
folgende Ziele für den Bereich um Tann, zu dem das Planungsgebiet gehört, an:
Erhalt und Pflege der regional bedeutsamen Vorkommensschwerpunkte im südlichen IsarInn-Hügelland, insbesondere:

Erhalt und Entwicklung von trocken-warmen Saumbereichen an Waldrändern im Bereich
des Taubenbacher Hügellandes, des Türkenbachtales und des Kirnbachsaumes, keine
Aufforstung im Vorfeld magerer Waldränder (Leitart Schwarzwerdender Geißklee –
Cytisus nigricans)
 Erhalt und Wiederausdehnung von mageren Wiesen, insbesondere in den
Einzugsgebieten von Prienbach und Kirnbach (Leitart Kümmelblättriger Haarstrang –
Peucedanum carvifolia)
 Erhalt und Wiederherstellung von Magerstandorten an Böschungen, Wegrändern und
Ranken entlang der Täler von Türkenbach und Tanner Bach (Leitart Pechnelke – Silene
viscaria)
 Allgemeine Strukturanreicherung landwirtschaftlich intensiv genutzter Gebiete;
Neuanlage von Hecken, Feldgehölzen und sonstigen Linearstrukturen zur Vernetzung von
Waldbeständen, als Trittsteinbiotope, Erosionsschutz; keine Neuanlage auf
Magerstandorten
 Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung der sonstigen erfassten Hecken und
Feldgehölze
 Schaffung, Erhalt und Vernetzung kleinflächiger magerer Trockenstandorte, Ranken,
Raine und Saumgesellschaften in landwirtschaftlich intensiv genutzten Gebieten sowie
als Sonderstandort in Wäldern
 Anreicherung der Landschaft mit vielgestaltigen Kleingewässern und Teichen vordringlich
Für den Bereich entlang des Duschlbachs gilt:
Vorrangige Optimierung der Talauen als ökologische Schwerpunktlinien mit hohem
Biotopentwicklungspotenzial; Reaktivierung des für Bachauen typischen Arten- und
Lebensraumspektrums, Verbesserung der ökologischen Wechselwirkung von Bach und Aue;
Einrichtung von Pufferstreifen und ausreichend breiten Retentions- und
Entwicklungsräumen, in denen die Bäche ihre natürliche Dynamik zur Entfaltung bringen
können; Umsetzung der Gewässerentwicklungspläne
3
Für den Bereich am Fuße des unmittelbar angrenzenden nach Norden abfallenden bewaldeten Hangs
gilt:
Wassersensible Bereiche
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich in keinem landschaftlichen
Vorbehaltsgebiet.
5.6
Grünordnungskonzept
5.6.1 Öffentliches Grün
Die asphaltierte Straße hat eine Regel-Breite von 5 m. Sie wird auf der West-, bzw. Nordseite von
einem 1,5 m breiten Gehweg begleitet.
Etwa in der Mitte des Planungsgebiets führt ein 3 m breiter Fuß- und Pflegeweg (Schotterrasen) von
der neuen Erschließungsstraße aus am öffentlichen Kinderspielplatz vorbei in Richtung Waldrand.
Dort trifft er auf einen 4,5 m breiten Fuß- und Pflegeweg (Schotterrasen), der am südlichen Ende der
neuen Erschließungsstraße beginnt, entlang des Waldrands Richtung Norden und dann Richtung
Nordosten führt, nach Südosten abbiegt und oberhalb der Böschung zur Kreisstraße PAN 8 verläuft
bis er das nordöstliche Ende der neuen Erschließungsstraße wieder erreicht. Diese Wege dienen
nicht nur als Pflegewege, sondern auch als Spazierwege der wohnungsnahen Erholung in der freien
Natur.
Entlang des Waldrandes ist zwischen dem Fuß- und Pflegeweg, der zu einem Teil auf vorhandener
Trasse verläuft, eine 5 m breite öffentliche Grünfläche mit einem zu entwickelnden, bzw. neu zu
pflanzenden Gehölzstreifen ausgewiesen. Ergänzungspflanzungen und Neupflanzungen sind mit
autochthonen Gehölzen der Herkunftsregion H (Molassehügelland), bzw. aus dem
Vorkommensgebiet 6.1 (Alpenvorland) vorzunehmen. Fichten, die z.B. infolge von Borkenkäferbefall
oder Windbruch entfernt werden müssen, sind durch autochthone Laubgehölze zu ersetzen.
Zwischen der Kreisstraße PAN 8 und dem Acker befindet sich eine etwa 4 m hohe Böschung, die sich
in ihrem südlichen Verlauf im Planungsgebiet befindet und dort mit Schwarzerlen, Eschen, Schlehen
und Rosen bewachsen ist.
Der Geltungsbereich des BP / GOP ist von Westen und Nordwesten durch den bestehenden Wald
und von Nordosten durch den Bewuchs entlang der Kreisstraße sowie auf dem benachbarten
Privatgrundstück in die Landschaft eingebunden. Da im Osten das Baugebiet „Oberfeld II“ mit seinem
Gehölzbestand in den Gärten direkt an das Planungsgebiet angrenzt, ist hier kein öffentlichen Grün
möglich und notwendig. Nach Süden hin bindet die Bepflanzung am geplanten
Regenrückhaltebecken und entlang des Fuß- und Pflegeweges die neue Siedlung in die Landschaft
ein.
5.6.2 Privates Grün
Entlang der Straße sind in den Vorgärten Einzelbäume festgesetzt, sodass der Straßenverlauf spürbar
wird, Garageneinfahrten markiert werden und ein Mindestmaß an innerer Durchgrünung des
Baugebiets erreicht wird.
Da entlang der Straße keine Bäume auf öffentlichem Grund festgesetzt sind, werden für die durch
Planzeichen festgesetzten Bäume an der Straße geeignete Baumarten aufgeführt.
Je 300 m² Freifläche ist mindestens ein Laubbaum zu pflanzen. Dabei werden hochstämmige
Obstbäume sowie die durch Planzeichen festgesetzten Bäume angerechnet. Erwünscht ist ein in
Arten und Wuchsstärken differenzierter Laubbaumbestand in den Privatgärten.
Um die Gartenbesitzer nicht zu sehr einzuschränken, werden bezüglich der Artenauswahl bei
Pflanzungen außer bei den durch Planzeichen festgesetzten Gehölzen und einer Negativliste keine
Festsetzungen getroffen. Zur besseren Nutzung des Gartenraumes sollten mit Nachbarn
4
Vereinbarungen getroffen werden, um auch Baumpflanzungen unmittelbar an der
Grundstücksgrenze durchführen zu können.
Die Gestaltung der Geländeoberfläche der Gärten sollte auf die natürlichen Gegebenheiten
(Hanglage) Rücksicht nehmen.
5.7
Erfassen und Bewerten von Natur und Landschaft sowie der Auswirkungen des Eingriffs und
Weiterentwicklung der Planung in Hinblick auf Verbesserungen für Naturhaushalt und
Landschaftsbild
Der Bebauungsplan enthält einen integrierten Grünordnungsplan, der die Belange des Naturschutzes
und der Landschaftspflege im Planungsgebiet berücksichtigt.
5.7.1 Schutzgut Mensch
Beschreibung und Bewertung
Der Geltungsbereich des BP / GOP „WA Mauerwinkl“ liegt am nordwestlichen Ortsrand von Tann,
etwa 1 km vom Marktplatz entfernt. Im Nordwesten und Westen grenzt Nadelwald an. Im Süden
befinden sich die Bebauung an der Denhartener Straße sowie ein Acker. Im Osten grenzt die
Bebauung entlang des Zaunsöder Weges an. Im Nordosten befindet sich die teilweise mit
Gehölzbestand bestockte und teilweise als Wiese genutzte Böschung zur Kreisstraße PAN 8 nach
Eggenfelden.
Das neue Wohngebiet hat Anschluss an eine bestehende Siedlung, ist über die Kreisstraße erreichbar
und ist aufgrund des bestehenden Waldes und der übrigen vorhandenen Gehölzbestände gut
eingegrünt.
Es sind keine bestehenden Wegebeziehungen beeinträchtigt. Der Bereich hat momentan kaum
Funktionen für die Erholung, da die Flächen derzeit überwiegend als Acker genutzt werden und der
angrenzende Wald derzeit nur im Südwesten erreichbar ist.
Auswirkungen und Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen
Während der Baumaßnahmen ist von einer erhöhten Lärmentwicklung auszugehen.
Diese sind jedoch zeitlich begrenzt. Betroffen sind vor allem die Bewohner der Parzellen entlang des
Zaunsöder Wegs.
Im neuen Baugebiet stehen 32 Parzellen in einer Größe von 601 m² bis 1.464 m² mit
unterschiedlichem Zuschnitt und verschiedener Exposition zur Auswahl.
Ein Fuß- und Pflegeweg, der entlang der Süd-, West- und Nordgrenze des Baugebiets verläuft, sowie
ein Weg, der von der neuen Erschließungsstraße am Spielplatz entlang in Richtung Wald führt,
ermöglichen nach dem Bau des Wohngebiets den Zugang zum Wald und eignen sich für
Spaziergänge. Von den neuen Wegen, dem Kinderspielplatz und dem geplanten
Regenrückhaltebecken profitieren auch die Bewohner der bestehenden angrenzenden Siedlungen.
5.7.2 Schutzgut Arten und Lebensräume
Beschreibung und Bewertung
Der Geltungsbereich des BP / GOP „WA Mauerwinkl” befindet sich im Naturraum „TürkenbachHügelland“ (060-M).
Potentielle natürliche Vegetation ist der Zittergrasseggen-Hainsimsen-Buchenwald örtlich im
Komplex mit Zittergrasseggen-Stieleichen-Hainbuchenwald.
Im Planungsgebiet befinden sich keine ständig Wasser führenden Gewässer. Das Gelände liegt in
keinem Überschwemmungsgebiet.
Der Geltungsbereich des BP / GOP befindet sich in keinem nach §§ 31 ff BNatSchG oder §§ 23 ff
BNatSchG festgesetzten Gebiet.
5
Im Planungsgebiet selber befinden sich keine nach § 30 BNatSchG gesetzlich geschützten Biotope
und keine amtlich kartierten Biotope. Flora und Fauna des zukünftigen Baugebietes entsprechen der
üblichen Vegetation auf einem Acker, bzw. in einem Fichtenforst.
Das Planungsgebiet liegt in keinem Schwerpunktgebiet des Naturschutzes. Das Schwerpunktgebiet
„Türkenbachsystem (Kernzone)“ befindet sich jenseits der Kreisstraße PAN 8 entlang des
Duschlbachs.
Das Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) für den Landkreis Rottal-Inn gibt unter anderem
folgende Ziele für den Bereich um Tann, zu dem das Planungsgebiet gehört, an:

Erhalt und Pflege der regional bedeutsamen Vorkommensschwerpunkte im südlichen IsarInn-Hügelland, insbesondere:
 Erhalt und Entwicklung von trocken-warmen Saumbereichen an Waldrändern im
Bereich des Taubenbacher Hügellandes, des Türkenbachtales und des
Kirnbachsaumes, keine Aufforstung im Vorfeld magerer Waldränder (Leitart
Schwarzwerdender Geißklee – Cytisus nigricans)
 Erhalt und Wiederausdehnung von mageren Wiesen, insbesondere in den
Einzugsgebieten von Prienbach und Kirnbach (Leitart Kümmelblättriger Haarstrang –
Peucedanum carvifolia)
 Erhalt und Wiederherstellung von Magerstandorten an Böschungen, Wegrändern
und Ranken entlang der Täler von Türkenbach und Tanner Bach (Leitart Pechnelke –
Silene viscaria)
 Allgemeine Strukturanreicherung landwirtschaftlich intensiv genutzter Gebiete; Neuanlage
von Hecken, Feldgehölzen und sonstigen Linearstrukturen zur Vernetzung von
Waldbeständen, als Trittsteinbiotope, Erosionsschutz; keine Neuanlage auf Magerstandorten
 Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung der sonstigen erfassten Hecken und Feldgehölze
 Schaffung, Erhalt und Vernetzung kleinflächiger magerer Trockenstandorte, Ranken, Raine
und Saumgesellschaften in landwirtschaftlich intensiv genutzten Gebieten sowie als
Sonderstandort in Wäldern
 Anreicherung der Landschaft mit vielgestaltigen Kleingewässern und Teichen vordringlich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich in keinem landschaftlichen
Vorbehaltsgebiet.
Auswirkungen und Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen
Die artenschutzfachlichen Belange wurden geprüft. Es gibt keine Hinweise, dass
naturschutzrechtliche Verbote durch das Vorhaben berührt werden.
Der vorhandene und durch Planzeichen festgesetzte Gehölzbestand am Waldrand ist zu erhalten und
durch Ergänzungspflanzungen mit autochthonen Gehölzen der Herkunftsregion H
(Molassehügelland), bzw. des Vorkommensgebiets 6.1 (Alpenvorland) zu entwickeln. Fichten, die z.B.
infolge von Borkenkäferbefall oder Windbruch entfernt werden müssen, sind durch autochthone
Laubgehölze zu ersetzen.
Der Ausgleichsbedarf für den BP / GOP „WA Mauerwinkl“ wird von der Ökokontofläche des Marktes
Tann (Grundstücke Flnr. 2336/3 und 2286, Gemarkung Tann) abgebucht.
5.7.3
Schutzgut Boden
Beschreibung und Bewertung
Der Geltungsbereich des BP / GOP „WA Mauerwinkl” befindet sich im Naturraum „TürkenbachHügelland“ (060-M) an einem nach Nordosten bzw. im südlichen Teilbereich nach Osten geneigten
Hang zwischen etwa 476 m über NN und ca. 450 m über NN. Der größte Teil des Planungsgebietes
wird zurzeit als Acker genutzt.
6
Im Planungsgebiet finden sich fast ausschließlich Braunerden aus Lehm über Lehm bis Tonschluff.
Der Versiegelungs-, bzw. Nutzungsgrad ist mit einer GRZ von 0,35 mittel.
Auswirkungen und Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen
Um den Versiegelungsgrad auf öffentlichem Grund zu reduzieren werden die öffentlichen
Gemeinschaftsstellplätze aus Beton-Sickerfugenpflaster und der Fuß- und Pflegeweg in Schotterrasen
erstellt. Innerhalb der privaten Flächen sind Asphaltdecken nicht zulässig und die Garagenzufahrten
sind mit wasserdurchlässigen Materialien auszuführen.
5.7.4 Schutzgut Wasser
Beschreibung und Bewertung
Es liegt ein ausreichender Flurabstand zum Grundwasser vor. Das Gelände liegt in keinem
Überschwemmungsgebiet.
Auswirkungen und Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen
Das Baugebiet wird an die öffentliche Abwasserentsorgungsanlage (Trennsystem) des Marktes Tann
angeschlossen.
Auf einer Teilfläche des Grundstücks Flur Nr. 2337/19 wird ein Regenrückhaltebecken angelegt. Der
Beckenabfluss soll dem bestehenden großen Regenrückhaltebecken in der Talmulde im Nordwesten
(Grundstück Flur Nr. 1915/7) zugeführt werden. In dieses große Regenrückhaltebecken soll auch das
Regenwasser aus dem nördlichen Bereich der Siedlung geleitet werden.
Um die abzuleitenden Regenwassermengen möglichst zu reduzieren, sind innerhalb der privaten
Flächen Asphaltdecken nicht zulässig und die Garagenzufahrten mit wasserdurchlässigen Materialien
zu befestigen.
Auf jeder Parzelle ist das Oberflächenwasser der befestigten Flächen mit einem eigenen
Wasserspeicher zu sammeln. Das Zisternenwasser ist für die Gartenbewässerung und / oder als
Brauchwasser zu verwenden. Je 100 m² befestigte Dach- und Pflasterfläche ist mindestens 1 m³
Rückhaltevolumen vorzusehen. Das Mindestvolumen der Zisterne liegt bei 5 m³. Das Überlaufwasser
der Wasserspeicher soll, wenn möglich, auf dem jeweiligen Grundstück versickert werden. Nicht
versickerbares Wasser ist über öffentliche Entwässerungsanlagen abzuleiten.
Um den Versiegelungsgrad auf öffentlichem Grund zu reduzieren werden die öffentlichen
Gemeinschaftsstellplätze aus Beton-Sickerfugenpflaster und der Fuß- und Pflegeweg in Schotterrasen
erstellt.
5.7.5 Schutzgut Klima und Luft
Beschreibung und Bewertung
Das Planungsgebiet liegt in keiner Frischluftschneise.
Auswirkungen und Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen
Durch die neue Bebauung wird der Luftaustausch nicht beeinträchtigt.
5.7.6 Schutzgut Landschaft
Beschreibung und Bewertung
Das Planungsgebiet liegt am nordwestlichen Ortsrand von Tann und befindet sich an einem nach
Nordosten bzw. im südlichen Teilbereich nach Osten geneigten Hang. Den oberen Abschluss bildet
der bestehende Nadelwald im Westen. Der höchste Punkt befindet sich an der südwestlichen Grenze
am Waldrand auf etwa 476 m über NN, der tiefste Punkt an der Kreisstraße PAN 8 im Osten auf etwa
450 m über NN. Auch im Nordwesten grenzt Nadelwald an. Im Süden befinden sich die Bebauung an
der Denhartener Straße sowie ein Acker. Im Osten grenzt die Bebauung entlang des Zaunsöder
Weges an. Im Nordosten befindet sich die teilweise mit Gehölzbestand bestockte und teilweise als
Wiese genutzte Böschung zur Kreisstraße PAN 8 nach Eggenfelden.
7
Auswirkungen und Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen
Das neue Baugebiet ist von Westen und Nordwesten durch den bestehenden Wald und von
Nordosten durch den Bewuchs entlang der Kreisstraße sowie auf dem benachbarten
Privatgrundstück in die Landschaft eingebunden. Da im Osten das Baugebiet „Oberfeld II“ mit seinem
Gehölzbestand in den Gärten direkt an das Planungsgebiet angrenzt, ist hier kein öffentlichen Grün
möglich und notwendig. Nach Süden hin bindet die Bepflanzung am geplanten
Regenrückhaltebecken und entlang des Fuß- und Pflegeweges die neue Siedlung in die Landschaft
ein.
Entlang der Straße sind in den Vorgärten Einzelbäume festgesetzt, sodass der Straßenverlauf spürbar
wird, Garageneinfahrten markiert werden und ein Mindestmaß an innerer Durchgrünung des
Baugebiets erreicht wird.
5.7.7 Schutzgut Kulturgüter
Beschreibung und Bewertung
Kulturgüter wie z. B. Bodenfunde sind im Planungsgebiet nicht bekannt, jedoch grundsätzlich
möglich.
Auswirkungen und Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen
Ein Verlust von Kulturgütern ist unwahrscheinlich.
8
6
6.1
Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung
Einstufung des Planungsgebiets vor der Bebauung
Beim Durchgehen der Checkliste zur vereinfachten Vorgehensweise ergibt sich, dass nicht alle Fragen
mit „ja“ beantwortet werden können. Es ergibt sich also ein Ausgleichsbedarf.
Der Geltungsbereich des BP / GOP „WA Mauerwinkl“ umfasst etwa 42.069 m².
Nicht zu bilanzieren:
Öffentliche Grünflächen, inkl. Spielplatz
Grünfläche auf Teilfläche von Grundstück Flur Nr. 2366 beim Baudenkmal
Straße auf Grundstück Flur Nr. 2369/33 im Osten des Planungsgebiets
Summe
Kategorie I „Gebiete geringer Bedeutung“
Acker Restfläche
Flurweg im Süden
Schotterstraße
Summe
ca. 4.057 m²
ca. 253 m²
ca. 210 m²
ca. 4.520 m²
ca. 35.602 m²
ca. 524 m²
ca. 130 m²
ca. 36.256 m²
Kategorie II „Gebiete mittlerer Bedeutung“
Hecke im Osten im Bereich des Weges
Gehölzbestand im Bereich von Parzelle 7
Gehölzbestand im Bereich von Parzelle 8
Gehölzbestand im Bereich des Weges im Westen
Gehölzbestand im Bereich des Weges im Norden
Summe
ca. 74 m²
ca. 19 m²
ca. 56 m²
ca. 751 m²
ca. 393 m²
ca. 1.293 m²
Die noch verbliebenen Fichten im Bereich der öffentlichen Grünfläche entlang des Fuß- und
Pflegeweges und des Kinderspielplatzes wurden nicht bilanziert, da sie im Rahmen der
Waldbewirtschaftung vermutlich ohnehin in Kürze entfernt würden, der Bereich öffentliche
Grünfläche wird und neuer Gehölzbestand entwickelt wird.
6.2
Ermittlung des Umfangs erforderlicher Ausgleichsflächen
Die GRZ im Allgemeinen Wohngebiet (WA) ist mit 0,35 festgesetzt. Das Gebiet ist also bezüglich der
Eingriffsschwere dem Typ B „Niedriger bis mittlerer Versiegelungs- bzw. Nutzungsgrad“ zuzuordnen.
Die Zuordnung zu Kategorie I sowie zu Typ B ergibt eine Einstufung in Feld B I mit einem
Kompensationsfaktor von 0,2 bis 0,5.
Die Zuordnung zu Kategorie II sowie zu Typ B ergibt eine Einstufung in Feld B II mit einem
Kompensationsfaktor von 0,5 bis 0,8.
Das Baugebiet hat einen mittleren Anteil an öffentlichen Grünflächen. Es ergibt sich daher ein
Kompensationsfaktor von 0,35 für das Feld B I.
9
Der von der Kategorie II betroffene Bereich wird laut Festsetzungen durch Planzeichen und Text
Privatgarten oder Schotterrasen. Es ergibt sich daher ein Kompensationsfaktor von 0,5 für das Feld B
II.
ca. 36.256 m² x Faktor 0,35 entspricht
ca. 1.293 m² x Faktor 0,5 entspricht
Summe
ca. 12.690 m²
ca. 647 m²
ca. 13.337 m²
Es wird also eine geeignete Ausgleichsfläche mit – je nach den anrechenbaren Faktoren der
Ausgleichsfläche – von etwa 13.337 m² notwendig.
6.3
Ausgleichsfläche
Der Ausgleichsbedarf für den BP / GOP „WA Mauerwinkl“ wird von der Ökokontofläche des Marktes
Tann (Grundstücke Flnr. 2336/3 und 2286, Gemarkung Tann) abgebucht. Eine Anlage mit der
Darstellung der Ökokontofläche und der Abbuchung liegt dem BP / GOP „WA Mauerwinkl“ bei.
7
Quellen
Arten- und Biotopschutzprogramm des Landkreises Rottal-Inn, Band II, Februar 1993
Arten- und Biotopschutzprogramm des Landkreises Rottal-Inn, CD-ROM, September 2008
Tann, den 16.02.2017
10
Anlage Fotos
Blick Richtung Tann auf die mit Schwarzerlen, Eschen, Schlehen und Rosen bewachsene Böschung
zwischen der Kreisstraße PAN 8 und dem Acker
Blick über den nördlichen Teil des Planungsgebiets in Richtung der bewachsenen Böschung entlang
der Kreisstraße PAN 8
11
Ortsrand im Bereich des denkmalgeschützten Anwesens auf Grundstück Flur Nr. 2366
Acker und Fichtenforst im Bereich des geplanten Spielplatzes
12
Die Trasse der 20KV-Stromleitung im nordwestlich angrenzenden Fichtenforst
Fichtenreihe entlang des vorhandenen Waldwegs im Bereich der geplanten Parzellen 1 bis 5
13
Im Vordergrund befindet sich die Fläche für das Regenrückhaltebecken. Links oben: Denhartener
Straße
Rechts ist das Ende der Denhartener Straße zu sehen. Der vorhandene Flurweg wird von der im
Hintergrund zu sehenden Straße bis zum Foto-Standpunkt Teil der neuen Erschließungsstraße, die
hier nach links abbiegen wird.
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