Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, 55

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Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, 55 - 60 Jahre und 60 - 65 Jahre, 2002 - 2014
in Mio. und Beschäftigungsquote in % der gleichaltrigen Bevölkerung*
3,5
3,0
Beschäftigtenzahl in Mio.
2,5
in Mio.
2,0
1,5
1,927
1,901
1,948
2,071
2,247
2,409
2,563
2,634
2,841
3,128
0,732
0,751
0,791
0,770
0,752
0,817
0,904
1,029
3,279
SV-pflichtige Beschäftigte 55 - 60 Jahre
1,693
1,0
0,5
2,725
2,953
1,163
1,321
1,794
1,484
SV-pflichtige Beschäftigte 60 - 65 Jahre
0,0
70
60
Beschäftigungsquote in %
50
in %
40
43,2
42,8
43,1
42,5
43,8
45,5
47,5
48,4
49,6
51,0
53,5
10
12,9
13,7
15,2
2002
2003
2004
16,4
17,4
19,1
2005
2006
2007
21,3
23,8
24,9
2009
2010
57,3
Beschäftigungsquote 55 - 60 Jahre
30
20
54,4
27,5
29,9
32,6
35,1
Beschäftigungsquote 60 - 65 Jahre
0
2008
2011
2012
2013
2014
*jeweils im September
Quelle: Bundesagentur für Arbeit (zuletzt 2015), Analytikreport: Analyse des Arbeitsmarktes für Ältere
abbIV104
Kommentierung und methodische Hinweise > Seiten 2 - 3
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, 55 – 60 und 60 – 65 Jahre, Beschäftigtenzahlen und -quoten, 2002 - 2014
Die Zahl der Älteren auf dem Arbeitsmarkt hat sich seit Beginn der Jahrtausendwende ständig erhöht. Das gilt auch für die Älteren in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Beschäftigtenzahlen und Beschäftigungsquoten weisen einen deutlichen Anstieg auf. So ist die Beschäftigungsquote der Altersgruppe 60 – 65 Jahre um 22,1 Prozentpunkte angestiegen (2002: 13 %; 2014: 35,1 %). In der Altersgruppe der 55
– unter 60Jährigen beträgt die Beschäftigungsquote mittlerweile sogar 57,3 % und ist allein seit 2008 um knapp 10 Prozentpunkte gestiegen.
Gleichwohl gilt auch für 2014, dass der weit überwiegende Teil der Bevölkerung bereits deutlich vor der Regelaltersgrenze von 65 Jahren aus
dem Arbeitsleben ausgeschieden ist bzw. ausscheiden musste und die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgegeben hat. Dies wird
noch deutlicher, wenn man sich die Beschäftigungszahlen und -quoten im rentennahen Alter (63 und 64 Jahre) ansieht (vgl. Abbildung
IV.105b).
Ursächlich für den Trend der steigenden Beschäftigungsquoten Älterer sind vor allem die Änderungen im Rentenrecht. Die Möglichkeiten eines
vorzeitigen Rentenbezugs wurden abgeschafft bzw. begrenzt, zugleich sind die noch verbliebenen Möglichkeiten eines vorgezogenen Renteneintritts durch Rentenabschläge „verteuert“ worden. Im Ergebnis ist ein verändertes Verhalten in Richtung eines längeren Verbleibs im Erwerbsleben zu beobachten. Zugleich hat die günstige Entwicklung in der Gesamtwirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt in den letzten Jahren dazu geführt, dass auch Arbeitsplätze für Ältere geschaffen bzw. gesichert worden sind.
Allerdings sind Renteneintritts- und Berufsaustrittsalter keinesfalls identisch: Viele Ältere sind arbeitslos oder haben sich aus dem Erwerbsleben
zurückgezogen und warten auf den Beginn der Rentenzahlung (vgl. Abbildung IV.77).
Vergleicht man die Beschäftigungs- mit den Erwerbstätigenquoten (vgl. Abbildung IV.102) werden erhebliche Abweichungen sichtbar. Das gilt
auch und gerade, wenn die oberen Altersgruppen (55 – 60 Jahre und 60 – 65 Jahre) ins Blickfeld genommen werden: Während 2013 die Erwerbstätigenquote 76,3 % (55 - 60 Jahre) bzw. 50,4 % (60 – 65 Jahre) beträgt, liegt die Beschäftigtenquote im Jahr 2013 nur bei 54,4 % bzw.
32,6 %. Von der Bevölkerung in der Altersgruppe zwischen 55 und 60 Jahren sind also gut zwei Drittel sozialversicherungspflichtig beschäftigt,
und von der Bevölkerung in der Altersgruppe zwischen 60 und 65 Jahren ist es etwas mehr als die Hälfte. Dies erklärt sich, weil nicht alle Erwerbstätigen auch sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind; Selbstständige, Beamte und auch Minijobber unterliegen nicht der Versicherungs- und Beitragspflicht. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten liegt insofern niedriger als die Zahl der Erwerbstätigen.
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Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen
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Hintergrund
In der Auseinandersetzung um das Pro und Contra der „Rente mit 67“ ist es üblich, nach der Erwerbsbeteiligung von Älteren in Deutschland zu
fragen: Gibt es einen Trend zu einer höheren Erwerbstätigenquote im Alter und in welchem Ausmaß reicht diese Erwerbstätigkeit an die gegenwärtigen und zukünftigen Altersgrenzen in der Rentenversicherung heran?
Es ist jedoch zu kurz gegriffen, die gegenwärtige Situation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt allein mit dem
Merkmal „Erwerbstätigkeit“ beschreiben zu wollen. Denn in den auf den Ergebnissen des Mikrozensus beruhenden Zahlen wird nach dem sog.
ILO-Konzept unter „Erwerbstätigkeit“ jede Form der Erwerbsbeteiligung verstanden. Erwerbstätige sind nach dem ILO-Konzept alle Personen
im Alter von 15 und mehr Jahren, die in der Berichtswoche zumindest eine Stunde gegen Entgelt oder als Selbstständige bzw. als mithelfende
Familienangehörige gearbeitet haben. Keine Rolle spielt dabei, ob es sich bei der Tätigkeit versicherungspflichtige oder eine versicherungsfreie
Beschäftigung handelt. Erfasst werden auch gelegentlich ausgeübte, eher marginale Tätigkeiten. Aus der ILO-Definition der Erwerbstätigkeit
folgt also, dass neben Selbstständigen und Beamten auch abhängig Beschäftigte mit einer Beschäftigung im untersten Stundenspektrum und
im Status eines Mini-Jobs (geringfügige Beschäftigung) zu den Erwerbstätigen zählen.
Methodische Hinweise
Die Beschäftigtenzahl Älterer wird nicht nur von der Arbeitsmarktlage und Erwerbsbeteiligung beeinflusst. Auch die demografische Entwicklung
ist von Bedeutung: Wenn im Verlauf der Jahre stärker besetzte Jahrgänge/Kohorten in die Altersgruppen 55 + nachrücken, so erhöht sich die
Beschäftigtenzahl. Die Beschäftigungsquote schaltet diesen demografischen Effekt weitgehend aus: Sie misst den Anteil der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Personen einer bestimmten Altersgruppe an der Gesamtbevölkerung desselben Alters.
Die Bevölkerungszahlen entstammen aus der Bevölkerungsfortschreibung des Statistischen Bundesamtes. Die Beschäftigungsdaten basieren
auf der Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit, Datenstand jeweils Ende September. Personen in Vollzeit- und in Teilzeitbeschäftigung werden gleichermaßen gezählt, so dass unterschiedliche Arbeitszeitvolumina keinen Einfluss auf den Indikator haben. Als sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden bei diesen Zahlen auch noch jene ArbeitnehmerInnen gezählt, die sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit nach dem Block-Modell befinden, also faktisch nicht mehr berufstätig sind.
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