Einkommenschancen machen Niederlassungen

Werbung
Deutsche Bank
medNachrichten
Die Quartals-Zeitung für niedergelassene Ärzte und Zahnärzte
Einkommenschancen machen
Niederlassungen ­attraktiv
Das Einkommen der Ärzte und Zahnärzte liegt über dem Durchschnitt vergleichbarer Berufsgruppen. Für die Berufswahl sind
­solche Zahlen sicher nicht entscheidend. Dennoch können sie
­helfen, Nachwuchs auch für die Niederlassung zu interessieren.
Der Arztberuf bleibt auch wegen des Verdienstes attraktiv für Berufsanfänger. Derzeit stehen angestellte Ärzte mit einem
durchschnittlichen Bruttojahresgehalt in
Höhe von über 64.000 Euro über alle Altersklassen an der Spitze bei den Gehältern
und damit vor Juristen, Ingenieuren und
IT-Fachkräften. Diese Zahlen einer OnlineStellenbörse basieren auf Gehaltsdaten
von über 50.000 Fach- und Führungskräften in Deutschland. Das durchschnitt­liche
Einkommen liegt rund 12.000 Euro unter dem der Ärzte. Ärzte mit mehr als zehn
Jahren Berufserfahrung in Kliniken kommen laut Report auf 83.734 Euro im Jahr.
Allerdings gibt es starke U
­nterschiede
zwischen den Geschlechtern und den
­Regionen – am besten verdienen Ärzte in
Rheinland-Pfalz, Bayern und Baden-Württemberg, am wenigsten in Berlin, SachsenAnhalt und Brandenburg.
Bedeutung für Niedergelassene gewinnt
der Gehaltsreport dadurch, dass er junge Menschen bei der Berufswahl beeinflusst und damit für potenzielle Praxispartner oder Nachfolger sorgen kann. Viele
Ärzte und Zahnärzte erwirtschaften in ihren
Ausgabe 2 / 2016
Medizintourismus boomt
Deutschlands Ärzte und Kliniken stehen
bei ausländischen Patienten hoch im Kurs.
Mehr als 250.000 Patienten kamen 2014
nach Deutschland, um sich stationär oder
ambulant behandeln zu lassen. Dies entspricht einem Zuwachs um 4,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Laut Hochschule
Bonn-Rhein-Sieg flossen hierdurch 1,2 Milliarden Euro in das deutsche Gesundheitssystem. Die meisten ausländischen Patienten kamen aus Russland (rund 9.800
stationäre und 15.000 ambulante Behandlungen). Am stärksten nachgefragt sind
Einrichtungen in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, hohes
Wachstum gab es in Berlin / Brandenburg.
In dieser Ausgabe
IT-FachFach- und
Juristen
Ärzte Ingenieure
kräfte
Führungskräfte
insg. 52.000 € 57.900 € 63.100 € 64.110 € 61.100 €
Durchschnittseinkommen von Angestellten (brutto).
Quelle: Stepstone. © weseetheworld / fotolia.com
Praxen höhere Überschüsse, als angestell­
te Klinikärzte verdienen, und beweise­
n
damit, dass die Investition in die Praxi­s
nach wie vor lohnend sein kann. Das
jüngste Jahrbuch der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung etwa zeigt, dass
die Überschüsse steigen. Im zuletzt ausgewiesenen Jahr 2013 betrug der durchschnittliche Überschuss 155.600 Euro –
trotz steigender Kosten. Fördernd ist auch
der Kooperationstrend bei (Zahn-)Ärzten, der nicht nur den Anspruch auf Teamarbeit erfüllt, sondern auch die Kosten auf
mehrere Schultern verteilt.
Seite
Gesundheitsmärkte
Krisenfeste Branche 2
Aus den Regionen
Rhön-Kliniken gehen auf Ärzte zu
3
Aus aller Welt
Zwiespältige Bilanz in den Niederlanden 4
Honorar
Sechs neue EBM-Ziffern in der Geriatrie 5
Praxis
QM jetzt sektorübergreifend
6
Steuern und Recht
Zweigpraxis auch gegen Bedarfsplan
7
Finanzen
Jetzt Investitionen realisieren 8
Weitere Informationen:
www.deutsche-bank.de/heilberufe
[email protected]
Terminservice funktioniert ohne Kliniken
Die von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) eingerichteten Terminservicestellen (TSS) arbeiten nach ersten Bilanzen reibungslos. Die Erfahrungen zeigen,
dass die Mehrzahl der Patienten weiterhin
ohne TSS-Unterstützung Termine in Facharztpraxen vereinbaren. Die Zahl der Anrufer variiert regional, bleibt bundesweit aber
gering. Die KVen sehen sich damit in ihrer
Einschätzung bestätigt, dass die TSS nicht
erforderlich sind. In vielen TSS dreht es sich
nur bei rund der Hälfte der Anrufer tatsächlich um eine Überweisung. In Nordrhein
etwa meldeten sich in den ersten vier Wochen 2.500 Anrufer, von denen die Hälfte
Anspruch auf einen Termin hatte. Vermittelt wurden dort v. a. Termine bei Neurologen, Radiologen und Kardiologen.
Besonders wichtig ist für Fachärzte, dass
die TSS die gemeldeten freien Sprechstundenzeiten rechtzeitig freigeben, wenn diese
Seite 1
nicht besetzt werden. Nach ersten Erfahrungen funktioniert dieses Vorgehen. Zudem
zeigen die ersten Wochen seit dem Start am
25. Januar, dass es kaum Patienten gibt, für
die keine Termine in Praxen vermittelt werden können. In solchen Fällen sind die TSS
zur Vermittlung ambulanter Facharzttermine in den Kliniken – zu Lasten des Budgets
der niedergelassenen Fachärzte – angehalten. Dies passiert aber kaum, die Budgets
werden also praktisch nicht belastet.
GESUNDHEITSMÄRKTE
Deutsche Bank medNachrichten | Ausgabe 2 / 2016
Gesundheitsbranche krisenfest
Trotz eingetrübter Stimmung zu Jahresbeginn sind die Voraussetzungen für einen Aufschwung
der Weltwirtschaft weiterhin gegeben. Konjunkturunabhängig fließen in das Gesundheitswesen
in Deutschland mehr und mehr Mittel.
Trotz hoher Haushaltsüberschüsse des
Staates und obwohl aus der Wirtschaft positive Zahlen verkündet werden, fielen die
Stimmungsbarometer im ersten Quartal
2016. So sank etwa der ifo-Geschäftsklima­
index dreimal in Folge – in Wirtschaftskrei­
sen gilt dies als Signal für eine Abkühlung
der Konjunktur. Die Führungskräfte in der
Wirtschaft beurteilten die Geschäftsaussichten nicht mehr ganz so optimistisch.
Die Gründe liegen u. a. im befürchteten
Ende des Wirtschaftsaufschwungs in den
USA, aber auch in der Angst vor Grenzschließungen in Europa und vor Behinderungen des Warenverkehrs.
Markt
Honorarentwicklung 1. – 4. Quartal 2015
GKV und privatärztlich
7
6
5
4
3
2
Arznei- und Verbandmittel +4,9 %
Ärztliche Behandlung +4,1 %
Krankenhausbehandlung +3,7 %
Behandlung durch Zahnärzte +2,4 %
Bruttoinlandsprodukt +1,7 %
1
%0
Quelle: REBMANN RESEARCH
sind nur mittelbar über die Beschäftigung
von Wirtschafts­schwan­kungen betroffen.
Für die Erwerbstätigkeit in Deutschland
sind bislang aber keine negativen Auswirkungen festzustellen. Die Erwerbsquote ist
2015 weiter gestiegen, damit waren auch
höhere Einnahmen für die gesetzliche
Krankenversicherung verbunden.¹
Entsprechend positiv fiel die Honorarentwicklung im vergangenen Jahr aus. Die
Ausgaben für die ärztliche Behandlung
stiegen um 4,1 Prozent. Übertroffen wurde
das Wachstum des ärztlichen Honorars nur
von den Ausgaben für Arznei- und Verbandmittel (plus 4,9 Prozent). Für Krankenhausbehandlungen stiegen die Honorare
um 3,7 Prozent, für zahnärztliche Behandlungen um 2,4 Prozent. Alle Bereiche blieben damit deutlich über der Steigerungs­
rate des deutschen Bruttoinlandsprodukts
(plus 1,7 Prozent).
Auch der anhaltend niedrige Ölpreis hat
nicht nur positive Auswirkungen, weil damit massive Einnahmeausfälle der Öl exportierenden Länder verbunden sind. Als
Folge verschieben diese Länder Investitionen oder sie verzichten darauf. Betroffen
davon sind auch deutsche Unternehmen:
Im Gegensatz dazu erleben exportierende
Hersteller aus der Gesundheitswirtschaft
wie etwa der Medizintechnik wachsende
Exportraten. Denn die Heilberufe arbeiten
weitgehend konjunkturunabhängig und
Prävention: Boom hilft Ärzten
Gesundheitswesen als Jobmotor
Das im Sommer 2015 beschlossene Prä­
ven­tionsgesetz setzt starke Impulse für den
zwei­ten Gesundheitsmarkt. Es bietet große Chancen für Fitnessstudios, aber auch
für Ärzte. Ärzte können insbesondere in der
betrieblichen Gesundheitsförderung ge­
meinsam mit Studios auftreten. Denn von
der im Gesetz festgelegten Erhöhung der
Kassenausgaben für Präventionsangebote
von 3,09 auf 7,00 Euro pro Person können
beide Seiten mit entsprechenden Angeboten profitieren.
Das deutsche Gesundheitswesen bietet rund 5,2 Millionen Menschen Arbeit.
Wie eine aktuelle Auswertung des Statistischen Bundesamts für das Jahr 2014
zeigt, entspricht dies einem Anstieg um
zwei Prozent gegenüber dem Vorjahr, womit der Wachstumstrend sich fortgesetzt
hat. In den vergangenen zehn Jahren sind
900.000 neue Arbeitsplätze in der Gesundheitswirtschaft entstanden. Rund 3,8 Millionen der Beschäftigten haben eine Vollzeitstelle. Niedergelassene Ärzte und
Zahnärzte tragen zu diesen Zahlen nicht
nur bei, sie profitieren auch davon. Denn
durch steigende Beschäftigung zahlen
mehr Menschen in die GKV ein und stellen
mit den Beiträgen mehr Mittel für die Versorgung bereit.
Zwei der sieben Euro sollen in betrieb­
liche Gesundheitsförderung fließen. Hierzu zählen zertifizierte Präventionskurse,
die Fitnessstudios und Ärzte gemeinsam
anbieten können. Bei diesen Kursen rechnet der Branchenverband DSSV mit einem Boom. Die Studios erwarten, dass in
den kommenden fünf Jahren ein Viertel ihrer Einnahmen aus der betrieblichen Gesundheitsförderung stammen wird. Schon
derzeit bezuschusst jeder dritte­Arbeitgeber seinen Beschäftigten Fitness- oder
Sportangebote. Die Ausgaben der Kassen
für Prävention werden 2016 auf rund 490
Millionen Euro steigen. Hinzu kommt der
Eigenanteil, den Versicherte für viele Angebote zahlen.
Besonders der ambulante Bereich erweist
sich als Jobmotor. 77 Prozent der Arbeitnehmer im Gesundheitswesen waren im
ambulanten Sektor tätig. Die Zahl der Human- und Zahnmediziner ist im Jahresvergleich um 9.000 gewachsen, zugleich
stellten sie 13.000 zusätzliche Beschäftigte in Praxen als Hilfen ein. Damit waren
in Arztpraxen 676.000 Ärzte und MFA tätig, in Zahnarztpraxen 344.000 Zahnärzte und Fachassistenten. Einen hohen Zu­
Seite 2
¹ Quelle: REBMANN RESEARCH
wachs verzeichnete auch die Altenpflege,
wo 21.000 Stellen entstanden sind – ein
Plus von rund vier Prozent gegenüber dem
Vorjahr. Um mehr als fünf Prozent stiegen
die Beschäftigtenzahlen in der ambulanten
Pflege und um 3,7 Prozent in Praxen sonstiger medizinischer Berufe wie etwa Physiooder Ergotherapie.
Auch im Einzelhandel mit Gesundheitsprodukten stieg die Beschäftigung mit
einem Plus von 3,5 Prozent deutlich. Unter­
durchschnittlich stieg die Beschäfti­gung in
den Krankenhäusern mit 1,2 Pro­zent an. In
Vorsorge- und Rehaeinrichtungen sanken
die Beschäftigungszahlen um 0,5 Prozent.
Hohe Wertschöpfung schafft Arbeit
Durchschnittliche Wachstumsraten,
jährlich in %
Gesamtwirtschaft
2,4
Dienstleistungssektor
2,3
Verarbeitendes Gewerbe
2,5
Gesundheitswirtschaft
3,5
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie,
Arbeitsstab für Gesundheitswirtschaft (Ausgabe 2014)
AUS DEN REGIONEN
Deutsche Bank medNachrichten | Ausgabe 2 / 2016
Konzept für Marburg
Auf Kooperation statt Konkurrenz setzt der Rhön-Konzern
mit seinen neuen Plänen für
die ambulanten Leistungen
am Marburger Universitätsklinikum. Von einem Ausbau
der eigenen ambulanten Ver­
sorgungsstrukturen nimmt
man Abstand.
Das Marburger Universitätsklinikum plant
ein Facharztzentrum auf seinem Klinikgelände, das über drei Etagen selbstständig
tätigen Haus- und Fachärzten in eigener
Niederlassung Praxisräume anbieten soll.
Das zum Rhön-Konzern zählende Hochschulklinikum will als Vermieter für die
Praxisräume auftreten und einen Teil der
Infrastruktur für die voraussichtlich zweistellige Zahl an niedergelassenen Ärzten
und medizinischen Dienstleistern stellen.
Zugleich sollen die Hochschulambulanzen
neu strukturiert werden.
Mit diesem überarbeiteten Konzept reagiert der Klinikkonzern auf Bedenken gegen seine ursprünglichen Pläne
(medNachrichten 3 / 2015). Nach ersten
Überlegungen wollte Rhön die ambulante Flächenversorgung in der Region selbst
übernehmen oder steuern. Dazu wollte man die ambulanten Versorgungsstrukturen am Marburger Universitätsklinikum
ausbauen und mit telemedizinischer Unterstützung Verbundlösungen für die länd-
Das UKGM: Auf dem Campus in Marburg soll jetzt
ein Ärztezentrum entstehen. © T.X. Stoll / Rhön Klinikum AG
liche Versorgung schaffen. Damit wäre der
Klinikkonzern in den Wettbewerb mit den
niedergelassenen Ärzten getreten. Daran
hatten neben Ärzten und ihren Verbänden
auch einige Politiker Kritik geübt.
Die neuen Pläne sehen keinen Eigenbetrieb mehr vor und setzen auf Kooperation statt Konkurrenz. Die Ärzte im Facharztzentrum könnten autonom arbeiten
und über den Grad der Zusammenarbeit
selbst bestimmen. Anders als bei den ursprünglichen Plänen hat die regionale Ärztegenossenschaft keine Einwände gegen
das neue Konzept. Vergleichbare Modelle
der Zusammenarbeit zwischen Klinikträgern und niedergelassenen Ärzten funktionieren auch schon an anderen Standorten. Die neuen Pläne dürften durch die
massive Inanspruchnahme der Notfall­
ambulanz begünstigt sein. Viele Patienten,
die auch Sprechstunden niedergelassener
Ärzte nutzen könnten, tragen zu einer defizitären Situation von Notfallambulanzen in
Deutschland bei.
Neues Konzept zur
Überwindung der Sektoren
Drei Landkreise in Baden-Württemberg
sollen eine umfassende Zusammenarbeit
in der Gesundheitsversorgung erproben.
Das Modellprojekt der Landesregierung
sieht eine Kooperation über Kreis- und
Sektorengrenzen hinweg vor. Die Regierung erhofft sich Impulse für die Versorgungsplanung auch in anderen Regionen.
Damit sind Auswirkungen auf die bislang
isoliert vorgenommene Bedarfsplanung
für niedergelassene Ärzte verbunden. Bislang berücksichtigt diese lediglich das
Verhältnis zwischen Einwohnern einer Region und Zahl der niedergelassenen Ärzte
einer Fachgruppe, adjustiert um Pendlerströme. Eine übergreifende Planung kann
zu anderen Rückschlüssen über die Versorgung kommen und einen Mehr- oder
Minderbedarf aufzeigen.
Für das Projekt in den Landkreisen Reutlingen, Biberach und Ravensburg soll eine
breite Gruppe an der Konzepterstellung
beteiligt werden. Neben Ärzten, Gesundheitsberufen, Krankenkassen und öffentlichem Gesundheitsdienst sind nach Angaben des Landesgesundheitsministe­
riums auch die KV, Krankenkassen, Klinikträger, kommunale Entscheidungsträger
und Bürger zur Mitarbeit aufgerufen. Eine
Datenanalyse untersucht die Morbidität,
das medizinische Angebot und die Patientenströme. Auch der künftige Versorgungsbedarf soll aufgezeigt werden.
Dafür werden auch Daten an der Schnittstelle zu Pflege, Gesundheitsförderung
und Prävention einbezogen. Die so gewonnenen Planungskennziffern sind eine
wichtige Grundlage für Investitionsentscheidungen niedergelassener Ärzte.
Ärzte kehren nach dem Auslandsaufenthalt zurück
Die meisten deutschen Ärzte kommen
nach einem Auslandsaufenthalt zurück
in die Heimat und gehen damit nicht dauerhaft für die medizinische Versorgung
in Deutschland verloren. Dies zeigt eine
Zehn-Jahres-Analyse der Landesärztekammer Hessen, die auch die Motive der
vorwiegend jüngeren Ärzte für den Weg
in das Ausland untersucht hat.
Im Zeitraum zwischen 2005 und 2015
hatten 1.477 Ärzte in Hessen die für
eine Auslandstätigkeit erforderliche Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragt.
Die ­Analyse hat gezeigt, dass die Befragten in den ersten Jahren noch mehrheitlich angaben, dass sie im Ausland auf
eine bessere Bezahlung und bessere Ar-
beitsbedingungen setzen. In den ­darauf
folgen­den Jahren überwog dagegen der
Wunsch nach Erfahrungen in einem als
interessant eingestuften Arbeitsgebiet.
Auch karitative und familiäre Gründe
wurden verstärkt genannt.
hat die Schweiz (von 3 auf 20 Prozent).
Auch die Dauer des Aufenthaltes hat sich
verändert. Zu Beginn der Analyse wollte
ein Großteil der Ärzte dauerhaft fernbleiben, heute stehen befristete Aufenthalte
von bis zu einem Jahr im Vordergrund.
Diese Trends spiegeln sich auch in den
Ländern wider, die von den auswandernden Ärzten präferiert werden. Seit 2012
ist fast jeder fünfte von ihnen in ein Land
der Dritten Welt gegangen, zu Beginn der
Analyse waren dies nur sieben Prozent.
An Attraktivität eingebüßt hat Großbritannien: In den ersten Jahren wollte noch
jeder dritte Auswanderer dorthin, mittlerweile zieht das Land nur noch elf Prozent
von ihnen an. An Beliebtheit gewonnen
Auch mit einer anderen Zahl kann die Befürchtung, dass abwandernde Ärzte einen Ärztemangel in Deutschland verstärken könnten, widerlegt werden. Im Jahr
2014 meldeten sich 59 Ärzte bei der Ärztekammer in Hessen ab, um im Ausland
zu leben und zu arbeiten. Im selben Zeitraum wanderten aber 234 ausländische
Ärzte nach Hessen zu. Die ursprünglich
befürchtete kontinuierliche Abwanderung hat sich somit nicht bestätigt.
Seite 3
AUS ALLER WELT
Deutsche Bank medNachrichten | Ausgabe 2 / 2016
Zwiespältige Reformbilanz
Auch zehn Jahre nach der umfassenden und in Deutschland aufmerksam verfolgten Reform des
­holländischen Gesundheitssystems fallen Vergleiche unterschiedlich aus. Je nach Blickwinkel
­schneidet das reformierte System besser oder schlechter als das deutsche Gesundheitssystem ab.
Das Gesundheitssystem
in den Niederlanden wird
oft als Vorbild für Reformansätze in Deutschland
genannt. Mit ihrem 2006 grundlegend reformierten System haben die Niederländer
das Nebeneinander von gesetzlicher und
privater Krankenversicherung abgeschafft,
ein einheitliches Basis-Leistungspaket sowie eine einkommensunabhängige Finanzierung eingeführt. In den Niederlanden
gibt es ein Hausarztmodell, das Patienten
den direkten Zugang zum Facharzt nicht erlaubt. Fachärzte gibt es nur in Kliniken.
Die Hälfte des Beitragsaufkommens
stammt aus einer einheitlichen Kopfpauschale für jeden Bürger, die andere Hälfte
wird als prozentualer Satz vom Einkommen
erhoben und vom Arbeitgeber getragen.
Die Basisversicherung erstattet die Kosten
u. a. für ambulante und stationäre Behandlungen, die Zahnarztbehandlungen aber
nur bei Minderjährigen. Neben dem Basispaket kann jeder Versicherte individuell
Zusatzversicherungen abschließen.
sundheitssysteme in Deutschland und den
Niederlanden beschäftigt. Jedoch fallen die
Ergebnisse der Studien sehr unterschiedlich aus.
Das Wissenschaftliche Institut der Privaten
Krankenversicherung (WIP) hat die am­
bulante Versorgung untersucht. Es stellt
zwar für beide Länder einen „Zugang zu einer umfassenden gesundheitlichen Versorgung, unabhängig von Einkommen und
Gesundheitszustand“, fest. Bei den Krite­
rien Arztdichte, direkter Zugang zum
Facharzt, Wartezeiten und Zuzahlungen
schneidet das deutsche System in dieser
Bewertung aber besser ab. Nach WIP-Ansicht schützen die Leistungsversprechen
der PKV in Deutschland auch GKV-Versicherte vor Rationierung, weil die GKV teilweise im Wettbewerb zur PKV steht. Diese
Konkurrenz fehlt in den Niederlanden.
einer Deregulierung beigetragen. Zugleich
sehen sie eine breite gesellschaftliche Akzeptanz für das neue System, Zustimmung
zur Reform und eine breite Inanspruchnahme der Wahlmöglichkeiten. Außerdem hat
die Reform nach Auffassung der Autoren
die Transparenz von Kosten und Leistungsangebot für die rund 16,9 Millionen Einwohner der Niederlande verbessert.
Ausgaben im Vergleich 2013
Gesundheitsausgaben pro Kopf
NL
OECD
3.453 $
Stationäre Versorgung
32 %
29 %
DE
28 %
OECD
Zehn Jahre nach der Reform haben sich
zwei Institute mit dem Vergleich der Ge-
Datendiebstahl in Japan
Iran benötigt neue Krankenhäuser
In Japan ist ein Fall massiven
Datendiebstahls
bekannt geworden, der
u. a. das Gesundheitswesen betrifft. Der Datendiebstahl wurde
erst kürzlich bekannt, obwohl er vermutlich bereits 2008 stattgefunden hat. Listen
mit persönlichen Informationen über insgesamt 103.000 Menschen, die u. a. deren
staatliche Krankenversicherungsnummern
enthielten, wurden gestohlen und weiterverkauft. Nach bisherigen Erkenntnissen
handelt es sich um Listen, die von Krankenhäusern und Apothekern erstellt worden waren. Die Nummern der staatlichen
Krankenversicherung dienen in Japan zur
persönlichen Identifikation. Sie können beispielsweise dazu verwendet werden, Bankkonten zu eröffnen oder Kreditkarten zu beantragen. Der Diebstahl birgt die Gefahr,
dass die Daten missbräuchlich verwendet
werden, z. B. zur Ausstellung einer neuen
Krankenversicherungskarte oder zur Kontoeröffnung.
Nach dem Ende der Wirtschaftssanktionen gegen
den Iran erhoffen sich viele deutsche Unternehmen
neue Handelsbeziehungen im Mittleren
Osten. Auch im Gesundheitswesen bieten sich Gelegenheiten zur Kooperation.
Die iranische Regierung ist an ausländischen Investoren für diesen Bereich interessiert. Im persischen Gesundheitswesen
besteht erheblicher Investitionsstau. Die
Infrastruktur medizinischer Einrichtungen
gilt als ungenügend. Der Staat, der für das
Gesundheitswesen bislang die Verantwortung trägt, will sich bei Ausbau und Modernisierung nur eingeschränkt engagieren.
Seite 4
4.819 $
NL
Die Friedrich-Ebert-Stiftung hat die Rolle
des Wettbewerbs in den Gesundheitssystemen näher untersucht. Die Abschaffung
des Nebeneinanders von gesetzlicher und
privater Krankenversicherung in den Niederlanden hat nach Ansicht der Studienautoren zum Abbau von Bürokratie und zu
Unter anderem plant die Regierung, die
Bettenkapazitäten deutlich zu erhöhen.
Über die aktuellen stationären Kapazitäten gibt es nur schwankende Angaben.
Die Statistik für den Zeitraum 2012 / 2013
weist 850 Krankenhäuser mit insgesamt
5.131 $
DE
Ambulante Versorgung
NL
DE
OECD
22 %
30 %
33 %
Quelle: OECD
131.140 Betten aus. Im vergleichbar einwohnerstarken Deutschland waren es
im Vergleichszeitraum rund 500.000 Betten. Rund 90.000 Betten in 531 Kliniken
im Iran befinden sich in staatlicher Trägerschaft. Nur zehn Prozent sind in privater
Hand. Perspektivisch möchte die Regierung den Anteil privat geführter Kliniken
auf 60 Prozent erhöhen und die Betten­
kapazität um 115.000 steigern. Außerdem
sollen 50.000 Betten in bestehenden Kliniken modernisiert werden. Für 94 Krankenhausprojekte hat das Land Bauland reservieren lassen.
Ein Blick in die Demografieprognosen unterstreicht den Bedarf zur Modernisierung
der Gesundheitsversorgung und Investition in Infrastruktur. Die Bevölkerungszahl
von derzeit rund 79 Millionen Iranern wird
voraussichtlich schnell steigen. Demografen erwarten, dass die Einwohnerzahl in
fünf Jahren bereits bei rund 84 Millionen
Menschen liegen wird.
HONORAR
Deutsche Bank medNachrichten | Ausgabe 2 / 2016
EBM: Sechs neue Ziffern
Im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) gelten ab Juli sechs
neue Abrechnungsziffern für Diagnostik und Therapie bei geriatrischen Patienten mit besonders aufwendigem Versorgungsbedarf.
Der Bewertungsausschuss hat einen neuen EBM-Abschnitt („30.13“) zur Vergütung spezialisierter geriatrischer Diagnostik und Versorgung beschlossen. Diese
EBM-Änderung tritt am 1. Juli in Kraft. Danach wird die geriatrische Versorgung um
sechs Positionen erweitert, die extrabudgetär dotiert sind. Die neuen Gebührenordnungspositionen (GOP) sind Konsequenz der seit 2012 im SGB V verankerten
Möglichkeit, geriatrische Kliniken, Klinikabteilungen und spezielle Fachärzte zur
Teilnahme an der geriatrischen Versorgung zu ermächtigen (§118a SGB V). Die
Rahmenvorgabe dafür gilt seit 1. Oktober
2015. Im Zuge dessen hatte die Selbstverwaltung festgelegt, dass bis 1. April 2016
eine EBM-Vergütung zu regeln sei. Die
sechs neuen Leistungen in Kürze:
—Die neue GOP 30980 bewertet die „Abklärung vor Durchführung eines weiterführenden geriatrischen Assessments“
mit 194 Punkten. Diese Ziffer können
nur Hausärzte oder ausnahmsweise bestimmte Fachärzte in Kooperation mit
Hausärzten einmal im Krankheitsfall abrechnen; dazu zählen Neurologen, Psychiater, Fachärzte für Nervenheilkunde
sowie Vertragsärzte mit Zusatzbezeichnung Geriatrie.
—Den identischen Leistungsinhalt können
geriatrisch spezialisierte Fachärzte und
geriatrische Institutsambulanzen (GIA)
nach der neuen GOP 30981 abrechnen,
die mit 131 Punkten bewertet ist.
Zusätzliches Honorar für Haus- und Fachärzte verspricht das neue EBM-Kapitel 30.13. © nito / fotolia.com
—
Für ein „weiterführendes geriatrisches
Assessment“, das spezialisierten Geriatern und ermächtigten Kliniken vorbehalten ist, kann einmal im Krankheitsfall die
neue GOP 30984 abgerechnet werden
(882 Punkte). Dauert das „weiterführende Assessment“ länger als eine Stunde,
können bis zu zweimal im Krankheitsfall
für je eine weitere vollendete halbe Stunde 325 Punkte zugeschlagen werden
(GOP 30985), für die danach folgenden
30 Minuten 234 Punkte (GOP 30986).
—Die letzte neue Geriatrie-Ziffer, die GOP
30988, gilt nur für Hausärzte und be­
sagte fachärztliche Kooperationspartner: Ein­mal im Krankheitsfall kann der Zuschlag von 65 Punkten „für die Einleitung
und Koordination von Therapiemaßnahmen“ auf die Gebührenordnungspositionen 03362 („hausärztlich geriatrischer Betreuungskomplex“), 16230, 16231, 21230
und 21231 aufgeschlagen werden.
Der aktuelle Honorartipp
Abrechnung bei Kassenwechsel
In den ersten Monaten des Jahres 2016
hatten viele gesetzlich Krankenversicherte aufgrund gestiegener Zusatzbeiträge die Möglichkeit, ihre Mitgliedschaft in der Krankenkasse zu kündigen
und zu wechseln. Diese Kündigungen
werden nach zwei Monaten wirksam,
also im ersten oder zweiten Quartal dieses Jahres. Kommt ein Patient innerhalb eines laufenden Quartals einmal
vor und einmal nach dem Kassenwechsel in die Praxis, dürfen Vertragsärzte alle Leistungen, die bei der Abrechnung auf den Arzt-, Behandlungs- oder
Krankheitsfall begrenzt berechnungsfähigen Leistungen erneut abrechnen.
So zum Beispiel die Versicherten- bzw.
Grundpauschale oder auch das geriatrische Basisassessment. Der Grund: Mit
dem Kassenwechsel beginnt ein neuer Krankheits- und auch ein neuer Arztund Behandlungsfall.
Die zusätzlichen Abrechnungsmöglichkeiten sind nicht die einzigen Punkte, die
beim Kassenwechsel zu beachten sind.
So ist bei Disease-Management-Programmen eine Neueinschreibung fällig,
ebenso sieht es bei anderen Selektivverträgen aus – soweit die neue Krankenkasse überhaupt an dem Vertrag beteiligt ist. Auch bei Verordnungen müssen
teils die Voraussetzungen geklärt werden: So muss bei Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls über die
Dauer der Kassenzugehörigkeit hinaus diese neu beantragt werden. Auch
SAPV und häusliche Krankenpflege
müssen neu verordnet werden.
ASV: noch immer nur eine Randgröße in der Versorgung
Bescheidene Bilanz für die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV): Diese
ist auch vier Jahre nach ihrem Start eine
Randgröße im Versorgungsgeschehen.
Bei bundesweit 37 ASV-Teams w
­ urden
im dritten Quartal 2015 lediglich 334 Patienten im Rahmen der ASV behandelt –
trotz extrabudgetärer Vergütung. Das geht
aus einer Antwort der Bundesregierung
auf eine parlamentarische Anfrage der
Grünen-Frak­tion im Bundestag hervor.
Drei krankheitsspezifische Richtlinien­
beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) sind mittlerweile in
Kraft getreten: zur Tuberkulose, zu gas-
trointestinalen Tumoren und zum Marfan-Syndrom. Jedoch zeigen Auswertungen aus dem dritten Quartal 2015, dass
bei einer Inzidenz von 4.488 Tuberkulose-­
Patienten lediglich 221 Patienten in
der ASV behandelt wurden. Bei Patienten mit gastrointestinalen Tumoren waren es nur 113 Behandlungen bei eine­
r
Inzidenz von rund 128.000. Für die in
der ASV behandelten Patienten mit diesen Erkrankungsbildern liegen auch erst
seit Juli 2015 Regeln zur Budgetbereinigung vor. Seit Inkrafttreten des Richtlinienbeschlusses für das Marfan-Syndrom im Juni 2015 wurde von den rund
8.000 Patienten kein einziger in der ASV
Seite 5
behandelt. Grund: Es fehlt an Versorgungsteams. Im laufenden Jahr wird der
GBA voraussichtlich dennoch Beschlüsse zu den Indikationen gynäkologische
Tumoren und pulmonale Hypertonie für
die ASV fassen.
Fünf Jahre nach dem Start sollen KBV,
GKV-Spitzenverband und die Deutsche
Krankenhausgesellschaft erstmals eine
Evaluation der ASV vorlegen – die Studie
soll bis Ende März 2017 vorliegen. Ziel ist
es, Relevanz und therapeutisches Potenzial
dieser sektorübergreifenden Versorgungsform im Vergleich zur Regelversorgung zu
ermitteln.
PRAXIS
Deutsche Bank medNachrichten | Ausgabe 2 / 2016
Praxis-Kalender
04.05. – 07.05.2016 | Berlin
51. Diabetes Kongress der Deutschen Diabetes Gesellschaft
04.05. – 07.05.2016 | Leipzig
97. Deutscher Röntgenkongress
23.05. – 27.05.2016 | Usedom
23. Sommersymposium des Freien
Verbands Deutscher Zahnärzte
08.06. – 10.06.2016 | Berlin
Hauptstadtkongress 2016
Medizin und Gesundheit
Umfangreiches Angebot
von Praxisseminaren für Ärzte
und Zahnärzte: www.deutschebank.de/heilberufe
Mehrsprachige Praxishilfen
Ärzten mit vielen fremdsprachigen Patien­
ten bietet die Kassenärztliche Bundesvereinigung auf ihrer Website einen guten
Überblick über die von unterschiedlichen
Stellen angebotenen Übersetzungshilfen.
Das Angebot umfasst elektronische und
gedruckte Unterstützungen. Darunter sind
auch Übersetzungen in Sprachen, die von
Flüchtlingen gesprochen werden. Die Auswahl an Dokumenten und Internetquellen
ist nach den Kriterien Anamnese, allgemeine Informationen, medikamentöse Therapie, Erkrankungen, Prävention und Qualitätsmanagement gegliedert. Den Überblick
finden Ärzte unter www.kbv.de (Suche:
„Mehrsprachige Praxishilfen“).
Eine für alle: QM jetzt
sektorübergreifend
Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser müssen sich in Zukunft auf
einheitliche Richtlinien für das Qualitätsmanagement einstellen.
Ziel des Gemeinsamen Bundesausschusses ist mehr Transparenz
in der Qualität der sektorübergreifenden Versorgung.
Für Arzt- und Zahnarztpraxen sowie für
Krankenhäuser gelten in Kürze einheitliche
Anforderungen an das interne Qualitätsmanagement (QM). Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat die erste Fassung
einer sektorübergreifenden Richtlinie beschlossen. Sie regelt die grundsätzlichen
Anforderungen an das stationäre und ambulante QM und löst die bislang geltenden
getrennten Richtlinien für den vertragsärztlichen, den vertragszahnärztlichen und den
stationären Bereich ab.
Gefordert wird künftig etwa ein Schnittstellenmanagement, das abgestimmte
Prozesse und gezielte Kommunikation ermöglichen soll – die Praxen müssen also
Ablaufbeschreibungen oder Checklisten
für diese Schnittstellenbereiche erarbeiten. In allen größeren Praxiseinheiten, in
denen mehr als ein Arzt beschäftigt ist,
muss ein „verantwortlicher QM-Arzt“ ernannt werden – zusätzlich zum QM-Beauftragten, der auch aus dem Kreis der Praxismitarbeiter /-innen stammen kann.
Neu ist auch, dass die Patientenaufklärung
und -information als eigene QM-Maßnahme angeführt wird. Für den Arzt-Patienten-
Die rechtlichen Rahmenbedingungen fürs QM ändern sich mit der neuen Richtlinie. © vege / fotolia.com
Kontakt sollen die Einrichtungen verständliche Informationen sowie Angebote von
Selbsthilfeorganisationen und Beratungsstellen zusammenfassen. Zur Pflicht werden ein System zur Arzneimitteltherapiesicherheit und ein spezielles Management
für Schmerzpatienten. Beschwerde- und
Fehlermanagement werden künftig konsequent voneinander gelöst. Das Fehler­
management bezieht Praxismitarbeiter bei
der Ausarbeitung von Maßnahmen zur Verhinderung von Fehlern mit ein. So sollen
beinahe oder tatsächlich eingetretene Fehler gemeldet werden. Neu ist auch eine regelmäßige Mitarbeiterbefragung.
Der „Antrag auf den Antrag“ ist nicht mehr erforderlich
Die Verordnung medizinischer Rehabilitation hat sich seit April deutlich vereinfacht.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat
das früher geltende zweistufige Verordnungsverfahren und damit das Formular
60 abgeschafft – der „Antrag auf den Antrag“ ist somit nicht mehr erforderlich.
Das Formular nach Muster 60 galt unter
Vertragsärzten als Inbegriff der Bürokratie. Bislang mussten sie über dieses Formular noch vor der eigentlichen Reha-Verordnung prüfen lassen, ob die gesetzliche
Krankenversicherung
leistungsrechtlich
zuständig ist. Erst danach erhielten sie
von der Krankenkasse das Muster 61 zur
Ausstellung einer Verordnung. Die Verordnung selbst durften auch nur Ärzte
ausstellen, die dafür eine Genehmigung
hatten. Dies führte mitunter dazu, dass
Patienten einen weiteren Arzt aufsuchen
mussten, wenn ihr Arzt keine Genehmigung besaß – was im Arzt-Patienten-Verhältnis mitunter für Irritationen sorgte.
Die Zuständigkeitsprüfung ist künftig
nicht mehr vorgeschrieben. Auch dürfen
nun alle Vertragsärzte Rehabilitations­
leistungen verordnen, und zwar direkt auf
dem Formular 61. Sollte sich ein Arzt bei
einem Patienten nicht sicher sein, ob die
gesetzliche Krankenversicherung oder
z. B. die Unfall- oder Rentenversicherung
als Kostenträger leistungsrechtlich zuständig ist, kann er dies vorab von der Krankenkasse prüfen lassen. Dazu gibt es auf
Seite 6
Formular 61 einen neuen Teil A, den der
Arzt für seine Anfrage nutzen kann. Hiermit kann auch eine Beratung des Patienten durch die Krankenkasse veranlasst
werden.
Der Nachweis einer zusätzlichen Quali­
fikation zur Verordnung medizinischer Rehabilitation ist nicht mehr erforderlich. Die
bislang notwendige Abrechnungsgenehmigung entfällt. Die speziellen Kenntnisse in der Anwendung der ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit,
Behinderung und Gesundheit) sind weitestgehend Gegenstand der Weiterbildung. Ärzten, die diese Kenntnisse erweitern und vertiefen wollen, bieten die KVen
künftig Fortbildungsveranstaltungen an.
STEUERN, RECHT, FINANZEN
Deutsche Bank medNachrichten | Ausgabe 2 / 2016
Zweigpraxis auch
gegen Bedarfsplan
Wer in eine Zweigpraxis investieren möchte, muss sich
nicht von der Bedarfsplanung ausbremsen lassen. Wichtig
ist die Frage, ob das zusätzliche Angebot zur Versorgungsverbesserung führt.
Die Zulassungsgremien in RheinlandPfalz hatten seinen Antrag jedoch abge-
Eine Zweigpraxis im Nachbarort? Eine solche
Expansion ist genau zu kalkulieren. © Gajus / fotolia.com
lehnt. Auch das Landessozialgericht in
Mainz hatte keine ausreichende Grundlage zur Genehmigung der Zweigpraxis gesehen. Das BSG dagegen erkennt Verbesserungen für die Versorgung auch für das
nähere Umland der Gemeinde, weil die
Versicherten sonst zu weiter entfernten
Orten fahren müssten. Der Antrag könne deshalb nicht mit der Begründung abgelehnt werden, die Zweigpraxis sei für
die Versorgung nicht relevant. Eine Zulassung ist damit aber noch nicht verknüpft –
der Berufungsausschuss muss sich nun
erneut mit dem Fall beschäftigen. (Az.: B 6
KA 37 / 14 R)
Partnerschaft mit Anwälten ist möglich
Ärzte und Apotheker dürfen künftig Partner in gemeinsamen Gesellschaften mit
Rechtsanwälten werden. Ein entsprechendes Verbot in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) wurde vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig
eingestuft. Damit öffnen sich neue Kooperationsmöglichkeiten, etwa für Beratungen im Arztrecht oder für gutachterliche
Tätigkeiten, eventuell auch für Zahnärzte.
Erwirkt hatten das Urteil ein Rechtsanwalt,
eine Ärztin und eine Apothekerin aus der
Region Würzburg, die trotz des Verbots in
der BRAO eine Gesellschaft für die oben
genannten Tätigkeitsfelder gründen wollten, aber bei der Eintragung in das Partnerschaftsregister gescheitert waren. Amts-
Marktbereinigung fürs Depot
Die hohen Schwankungen an den Kapital­
märkten und das niedrige Zinsniveau
machen es Anlegern immer schwerer,
die Ausgewogenheit ihres Portfolios zu
wahren. Eine mögliche Anlagealternative
könnten Investments sein, die von den
allgemeinen Marktentwicklungen abgekoppelt sind.
Mehr dazu und zu weiteren Kapitalmarktthemen erfahren Sie unter www.deutschebank.de/perspektiven, dem Investment
Infoportal mit Einschätzungen von­
Dr. Ulrich Stephan, Chef-Anlagestratege
für Privat- und Firmenkunden der
­Deutschen Bank.
Für die Errichtung einer Zweigpraxis ist
die Frage der Angebotsverbesserung vor
Ort ausschlaggebend – solange es nicht
zu einer Verschlechterung der Versorgung am Ort der Hauptpraxis kommt.
Wenn dies der Fall ist, hat die Zweigpraxis laut Bundessozialgericht (BSG) eine
Chance auf Genehmigung, selbst wenn
die Bedarfsplanung dagegen spricht. Das
gilt selbst für Praxen mit Großgeräten.
Das BSG hatte sich mit der Klage eines
in Nordrhein niedergelassenen Nuklearmediziners beschäftigt. In einem 15 Kilometer entfernten Ort in Rheinland-Pfalz
mit rund 7.000 Einwohnern möchte er
Kassenpatienten MRT-Leistungen in einer Zweigpraxis anbieten. Wirtschaftlich
könnte dies für ihn rentabel sein, weil das
Gerät bereits vorhanden ist. Der Nuklearmediziner ist dort für eine Rehaklinik tätig, die ihre MRT-Untersuchungen ausgegliedert hat. Zudem untersucht der Arzt
am Ort schon Privatpatienten. Mit Erweiterung der Zweigpraxis für Kassenpatienten wäre das Gerät besser ausgelastet.
Aktuelle Finanzmarktthemen
gericht und Oberlandesgericht hatten dies
abgelehnt, erst der Bundesgerichtshof hatte verfassungsrechtliche Bedenken und
verwies die BRAO-Vorschrift nach Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hält die
BRAO-Regelung für nicht mit dem Grundrecht auf Berufsfreiheit vereinbar. Sinn einer berufsübergreifenden Partnerschaftsgesellschaft ist der Austausch fachlicher
Kompetenzen. Für Beratungsqualität und
den wirtschaftlichen Erfolg einer Kanzlei
seien solche Kooperationen oft entscheidend und der Eingriff in die Berufsfreiheit
erheblich, so die Richter. Das Risiko für den
Bruch der Verschwiegenheit dagegen beurteilen sie als gering, weil alle drei Berufsgruppen der Schweigepflicht unterliegen.
(Az.: 1 BvL 6 / 13)
Seite 7
Keine Zulassung für
Klinikärzte in Vollzeit
Niedergelassene Ärzte müssen keine Konkurrenz durch angestellte Kollegen fürchten, die schon in Vollzeit an einem Krankenhaus tätig sind. Mit einer vollen Stelle am
Krankenhaus kann ein Arzt keinen Versorgungsauftrag erhalten – auch keinen geteilten. Diese Entscheidung fällte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel, das damit
zwei klagende Professoren aus Univer­
sitätskliniken in Niedersachsen und Bayern
abwies. Die frühere Rechtsprechung sah
vor, dass neben einem vollen Versorgungsauftrag eine weitere Beschäftigung
von maximal 13 Stunden pro Woche möglich war. Ausschlaggebend für die Begründung der Richter war: Auch ein niedergelassener Arzt mit voller Zulassung könne
nicht zusätzlich noch eine hälftige Zulassung bekommen. (Az.: B 6 KA 5 / 15 R und
B 6 KA 19 / 15 R)
Bewertungsportale: Zahnärzte
und Ärzte durch BGH gestärkt
Bewertungsportale müssen Einschätzungen ihrer Nutzer künftig gründlicher
überprüfen und Nachweise zum Wahrheitsgehalt liefern können. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Bewertungsportale auf Verlangen stichhaltig
belegen müssen, ob ein Nutzer tatsächlich in der Praxis eines bewerteten Arztes oder Zahnarztes war. Namen eines
Bewerters müssen Portale aber auch in
Zukunft nicht nennen. Im konkreten Fall
ging es um einen Zahnarzt, der sich im
Portal jameda.de zu Unrecht schlecht bewertet sah. (Az.: VI ZR 34 / 15)
FINANZEN
Deutsche Bank medNachrichten | Ausgabe 2 / 2016
Jetzt Investitionen realisieren?
Der ambulante Gesundheitsmarkt ist eine nachhaltige Wachstumsbranche, die grundsätzlich gute
Investitionsbedingungen aufweist. Trotzdem ist seit Jahren ein zurückhaltendes Investitionsverhalten
zu beobachten. Diese Entwicklung kann insbesondere bei Praxen in der Zukunftssicherungsphase zu
Nachteilen bei der späteren Praxisübergabe führen.
Attraktive Investitionsbedingungen
Die aktuellen Bedingungen für Praxis­
investitionen sind ausgesprochen vorteilhaft. Der Gesundheitsmarkt ist nach wie
vor eine weitgehend konjunkturunabhängige und nachhaltige Wachstumsbranche.
Ärzte profitieren bei Investitionsvorhaben
von einem historisch niedrigen Zinsniveau
für mittel- bis langfristige Kredite. Zudem
­haben sie aufgrund ihrer Branche, Einkommenssituation und der unterdurchschnitt­
lichen Kreditausfallrate besonders guten
Zugang zu Finanzierungsmitteln.
Strategischer Weitblick ist gefragt
Trends in der ambulanten Medizin, wie
die Zunahme kooperativer Strukturen, und
regelmäßige Veränderungen der Rahmen­
bedingungen erfordern von Ärzten strategischen Weitblick zur künftigen Positionie­
rung ihrer Praxis im Wettbewerb. Denn der
wirtschaftliche Erfolg einer Praxis ist heute
keine Selbstverständlichkeit mehr. Für eine
erfolgsorientierte Praxisstrategie ist es deshalb wichtig, vor dem Hintergrund eines
sich ständig wandelnden Umfelds Handlungsbedarf zu erkennen und entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Regelmä­ßige
Investitionen können einen wesentlichen
Einfluss auf die Leistungsfähigkeit und Attraktivität der Praxis haben, die sich sowohl
auf die Zufriedenheit der Patienten als auch
auf das Personal auswirken.
Amortisationschancen prüfen
Bei Investitionsentscheidungen sind grund­
sätzlich die Amortisationschancen zu prüfen. Während (Ersatz-)Investitionen, die
Impressum
Herausgeber:
Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG,
Theodor-Heuss-Allee 72, 60486 Frankfurt am Main
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Christian Sewing
Vorstand: Rainer Burmester (Sprecher), Alp Dalkilic,
Dr. Markus Pertlwieser, Joachim von Plotho
Redaktion:
Springer Medizin, Postfach 2131, 63243 Neu-Isenburg,
Hauke Gerlof (V. i. S. d. P. für S. 1 bis 7), Nina Dabringhausen,
Thilo Schäpers, Zielgruppenmanagement Heilberufe, ­
Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG
(V. i. S. d. P. für S. 8), Silke Jung, [email protected], ­
www.deutsche-bank.de/heilberufe
Konzeption und Gestaltung:
Christa Marek, Köln
Bei diesen Informationen handelt es sich um Werbung.
Trotz sorgfältiger Prüfung der veröffentlichten Inhalte kann keine
Garantie für die Richtigkeit der Angaben gegeben werden. Alle
Rechte vorbehalten. Nachdruck und Vervielfältigung, auch aus­
zugsweise, sind nur mit Genehmigung der Deutsche Bank Privatund Geschäfts­kunden AG erlaubt.
ausschließlich der GKV-Versorgung dienen,
häufig nur schlecht amortisierbar sind,
haben Investitionen, die zu einem ver­
besserten Angebot für Privat- und IGeLPatienten führen, das Potenzial, sich zu einem wichtigen Wettbewerbsfaktor zu
entwickeln. Gleiches gilt für Investitionen
zur Praxisexpansion durch Kooperationen
und Zukäufe. Bei allen Entscheidungen
sind der regionale Wettbewerb und die
Marktgegebenheiten sowie die fortlaufenden Änderungen in der Gesundheitspolitik und Honorarabrechnung im Blick zu be­
halten. Investitionen sollten aber nicht nur
die Praxisstrategie und -philosophie im
­Fokus haben, sondern auch die persönliche
­Lebenssituation berücksichtigen.
5 Schritte
zu einer erfolg­reichen Investition
1Investitionen und Praxisstrategie
in Einklang bringen
Prüfen Sie, inwiefern die Investitionen
die strategische Ausrichtung Ihrer Praxis
unterstützen. Können ggf. neue Honorar­
chancen genutzt werden?
2 Investitionsvorhaben prüfen
Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung hilft
bei der Beurteilung der Investition: Wie viele
Patienten kommen für die Behandlung in­
frage? Kann zusätzliches Honorar erzielt
werden? Welche zusätzlichen Kosten oder
Einsparmöglichkeiten entstehen durch die
Investition?
3 Passende Finanzierungslösung wählen
Besprechen Sie im Finanzierungsgespräch,
welche Finanzierungsmethoden für Sie ge­
eignet sind. Fragen Sie auch, ob öffentliche
Fördermittel genutzt werden können. Erfahrene Berater verbinden immer auch Ihre
private und geschäftliche Finanzplanung
miteinander.
4 Auf Fristenkongruenz achten
Die Nutzungsdauer Ihrer Investitionsgüter
sollte mit der Finanzierungslaufzeit übereinstimmen.
5 Steuerberater einbinden
Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Steuer­
berater über Ihr Investitionsvorhaben und
das Finanzierungskonzept.
Ist die Entscheidung für eine Investition getroffen, lohnt eine Vergleichs- und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung verschiedener­
Investitionsmöglichkeiten. Einen guten
Überblick bieten Tools, die z. B. bei der
Bewertung von Investitionen in Medizin­
geräte durch Berechnung von Amortisa­
tionsdauer und der aus der Anschaffung
Seite 8
© Gina Sanders / fotolia.com
resultierenden Überschussliquidität unterstützen. Sie können bei der Beantwortung
der Frage helfen, ab welchem Zeitraum
sich eine Investition rechnet und wie sich
die Rentabilität sowie Liquidität der Praxis
in der Amortisationszeit unter Berücksichtigung der hinterlegten Finanzierung sowie
der Abschreibungsdauer entwickeln.
Das passende Finanzierungskonzept
Investitionen brauchen ein tragfähiges
Finanzierungskonzept. Ob Neu-, Erweite­
rungs- oder Ersatzinvestitionen, wichtig ist,
dass die spezifischen Anforderungen des
Vorhabens und der jeweiligen Praxis erfüllt
werden. Darüber hinaus muss geklärt werden, welche Auswirkung die Investition auf
die Liquidität der Praxis hat.
Die Laufzeit der Finanzierung sollte sich
an der steuerlichen Abschreibungsdauer­
orientieren, da sich in dieser Zeit der zu
versteuernde Gewinn um die Abschreibung reduziert. Die ersparten Steuern können zur Tilgung der Finanzierung genutzt
werden.
Die detaillierte Planung Ihres Investi­
tionsvorhabens stellt eine besondere
Herausforderung dar. Neben der Investitionsentscheidung ist die finanzielle Planung ein bedeutender Faktor des Vor­
habens.
Ihr Heilberufe Betreuer der Deutschen
Bank unterstützt Sie gerne bei der Investitionsentscheidung mit einem InvestitionsCheck und fundierten Analysen.
Vereinbaren Sie einen Gesprächs­
termin unter (069) 910-10061.
Herunterladen