Annahmerichtlinien Krankenzusatz-Versicherungen Tarife V.I.P. dental (Smart/Komfort/Prestige) Welche Personen können sich nach den Tarifen V.I.P. dental versichern? Personen, die Welche Personen sind nach den Tarifen V.I.P. dental nicht versicherbar? Personen, die keiner GKV angehören keine freie Heilfürsorge beziehen. in der GKV versichert sind freie Heilfürsorge beziehen Endet die Versicherung in der GKV oder freien Heilfürsorge; so endet auch die Versicherung in den Tarifen V.I.P. dental. Ist eine Kombination der Tarife V.I.P. dental möglich? Nein, es kann nur ein Tarif abgeschlossen werden. Ist eine Vordatierung des Versicherungsbeginnes möglich? Ja, eine Vordatierung des Versicherungsbeginns bis zu 6 Monaten (laufender Monat plus 5 Monate) ist möglich. Wie berechnet sich das Eintrittsalter? Als Eintrittsalter gilt die Differenz zwischen dem aktuellen Kalenderjahr und Geburtsjahr. Auf welcher Grundlage wurden die Prämien berechnet? Die Prämien bei den Tarifen V.I.P. dental sind nach Art der Schadenversicherung kalkuliert. Eine Altersrückstellung wird nicht gebildet. Gibt es einen Beitragsgruppenwechsel? Zum Beginn eines neuen Jahres ändert sich das für die Beitragsberechnung maßgebende Alter und die Prämienberechnung erfolgt anhand des dann gültigen Alter der versicherten Person. Welche Zahlweise der Prämien ist möglich? Die Beiträge können jährlich, halbjährlich, vierteljährlich und monatlich bezahlt werden. Werden Beitragsrabatte aufgrund der Zahlweise eingeräumt? Ja. Soweit am Lastschriftverfahren teilgenommen wird, gibt es folgende Rabatte bei: jährlicher Zahlung 5% halbjährlicher Zahlung 2% vierteljährlicher Zahlung 2% Gibt es eine Mindestvertragslaufzeit? Der Vertrag wird zunächst für die Dauer von 12 Monaten geschlossen. Beispiel: Lfd. Monat 01.2013 Max. Versicherungsbeginn: 01.06.2013 Beispiel: Versicherungsbeginn: 01.05.2013 Geburtsjahr: 1980 Eintrittsalter: 33 Er verlängert sich um je ein weiteres Versicherungsjahr (12 Monate), wenn der Versicherungsnehmer ihn nicht mit einer Frist von einem Monat vor dem jeweiligen Ablauf schriftlich kündigt. B 273002 (10.16) Veränderungen des Versicherungsverhältnisses (z. B. Tarifwechsel, Altersgruppenwechsel) haben keinen Einfluss auf Beginn und Ende des Versicherungsjahres. > > > weiter Gibt es Einschränkungen hinsichtlich des Eintrittsalters? Nein, es gibt keine Einschränkungen (Voraussetzung ist natürlich, dass die zu versichernde Person keine risikorelevanten Erkrankungen hat). Gibt es Einschränkungen hinsichtlich des Berufes? Nein. Grundsätzlich ist der ausgeübte Beruf kein Hindernis, um die Tarife V.I.P. dental abzuschließen. Gibt es Einschränkungen hinsichtlich der Staatsangehörigkeit? Nein. Voraussetzung ist nur, dass die zu versichernde Person einer deutschen GKV angehört oder freie Heilfürsorge bezieht. Ist der Abschluss nach den Tarifen V.I.P. dental nur ab einer bestimmten Beitragshöhe (Mindestbeitrag) möglich? Nein, der Abschluss nach den Tarifen V.I.P. dental ist nicht an einem Mindestbeitrag gekoppelt. Sind Wartezeiten zu beachten? Wartezeiten Tarif V.I.P. Smart: 8 Monate für Zahnersatzmaßnahmen Wartezeiten Tarif V.I.P. Komfort: Keine Wartezeit für Zahnprophylaxe 8 Monate für Zahnbehandlung/ Zahnersatzmaßnahmen Wartezeiten Tarif V.I.P. Prestige: Keine Wartezeit für Zahnprophylaxe 3 Monate für Zahnbehandlung 8 Monate für Zahnersatzmaßnahmen/ Kieferorthopädie Bei Unfällen entfallen die Wartezeiten in sämtlichen Tarifen. Ist ein Wartezeiterlass aufgrund ärztlicher Untersuchung möglich? Nein, ein Erlass von Wartezeiten aufgrund „zahnärztlicher Untersuchung“ ist nicht vorgesehen. Können nach den Tarifen V.I.P. dental Leistungsausschlüsse aufgrund fehlender Zähne vereinbart werden? Nein. Fehlende Zähne werden im Rahmen von Leistungsstaffeln mitversichert (Näheres ist dem folgendem Punkt „Können fehlende, ersetzte Zähne mitversichert werden?“ zu entnehmen). Werden nach den Tarifen V.I.P. dental Beitragszuschläge aufgrund Vorerkrankungen erhoben? Nein, Beitragszuschläge sind nicht vorgesehen. > > > weiter Annahmekriterien: Können fehlende Zähne mitversichert werden? Nach den Tarifen „V.I.P. dental“ sind nicht versicherbar: Personen mit mehr als 3 fehlenden Zähnen. Als fehlende Zähne gelten nicht: Weisheitszähne, Milchzähne und physiologischer Lückenschluss. Als ersetzte Zähne gelten: Brücken, Kronen, Implantate. Personen, bei denen bereits bei Antragstellung eine Voll- oder Teilprothese vorhanden ist. Soweit Zahnlücken (fehlende Zähne) vorhanden sind, werden diese wie folgt mitversichert: V.I.P. dental Smart Annahme: bis zu 3 fehlende Zähne Im Tarif V.I.P. dental Smart gelten folgende Erstattungsregelungen: 500 EUR im ersten Kalenderjahr, 1.000 EUR in den ersten zwei Kalenderjahren, 1.500 EUR in den ersten drei Kalenderjahren, 2.000 EUR in den ersten vier Kalenderjahren Ab dem fünften Kalenderjahr entfallen die Begrenzungen. V.I.P. dental Komfort/Prestige Reguläre Annahme: Bei regulärer Annahme gelten folgende Erstattungsregelungen: Annahme mit Leistungsstaffel I: 2 fehlende Zähne Für die Leistungsstaffel I gelten folgende Erstattungsregelungen: Annahme mit Leistungsstaffel II: 3 fehlende Zähne Für die Leistungsstaffel II gelten folgende Erstattungsregelungen: 0 bis 1 fehlender Zahn Komfort 1.000 EUR 2.000 EUR 3.000 EUR 4.000 EUR Prestige 1.250 EUR 2.500 EUR 3.750 EUR 5.000 EUR Komfort 300 EUR 600 EUR 900 EUR 1.200 EUR Prestige 400 EUR im ersten Kalenderjahr, 800 EUR in den ersten zwei Kalenderjahren, 1.200 EUR in den ersten drei Kalenderjahren, 1.600 EUR in den ersten vier Kalenderjahren Komfort 150 EUR 300 EUR 450 EUR 600 EUR Prestige 200 EUR 400 EUR 600 EUR 800 EUR im ersten Kalenderjahr, in den ersten zwei Kalenderjahren, in den ersten drei Kalenderjahren, in den ersten vier Kalenderjahren im ersten Kalenderjahr, in den ersten zwei Kalenderjahren in den ersten drei Kalenderjahren, in den ersten vier Kalenderjahren Ab dem fünften Kalenderjahr entfallen die Begrenzungen. Bei Unfällen entfallen die Staffeln in sämtlichen Tarifen. Bitte beachten Sie: Sollten zu den fehlenden Zähnen noch Erkrankungen des Zahnhalteapparates (z.B. Parodontitis, Gingivitis, Zahnfleischbluten usw.), Zahn- oder Kieferanomalien hinzukommen, kann es zu abweichenden Risikoentscheidungen kommen. Um eine abschließende Beurteilung des individuellen Risikos zu erhalten, benutzen Sie bitte das Risikotool!