(PDF | 195 KB) 10.2016 | B 273002

Werbung
Annahmerichtlinien Krankenzusatz-Versicherungen
Tarife V.I.P. dental
(Smart/Komfort/Prestige)
Welche Personen können sich
nach den Tarifen V.I.P. dental
versichern?
Personen, die
Welche Personen sind nach
den Tarifen V.I.P. dental nicht
versicherbar?
Personen, die
keiner GKV angehören
keine freie Heilfürsorge beziehen.
in der GKV versichert sind
freie Heilfürsorge beziehen
Endet die Versicherung in der GKV oder freien Heilfürsorge; so endet auch die
Versicherung in den Tarifen V.I.P. dental.
Ist eine Kombination der Tarife
V.I.P. dental möglich?
Nein, es kann nur ein Tarif abgeschlossen werden.
Ist eine Vordatierung des
Versicherungsbeginnes
möglich?
Ja, eine Vordatierung des Versicherungsbeginns bis zu 6 Monaten (laufender Monat
plus 5 Monate) ist möglich.
Wie berechnet sich das
Eintrittsalter?
Als Eintrittsalter gilt die Differenz zwischen dem aktuellen Kalenderjahr und Geburtsjahr.
Auf welcher Grundlage wurden die
Prämien berechnet?
Die Prämien bei den Tarifen V.I.P. dental sind nach Art der Schadenversicherung
kalkuliert. Eine Altersrückstellung wird nicht gebildet.
Gibt es einen
Beitragsgruppenwechsel?
Zum Beginn eines neuen Jahres ändert sich das für die Beitragsberechnung maßgebende Alter und die Prämienberechnung erfolgt anhand des dann gültigen Alter
der versicherten Person.
Welche Zahlweise der Prämien ist
möglich?
Die Beiträge können jährlich, halbjährlich, vierteljährlich und monatlich bezahlt werden.
Werden Beitragsrabatte aufgrund
der Zahlweise
eingeräumt?
Ja. Soweit am Lastschriftverfahren teilgenommen wird, gibt es folgende Rabatte bei:
jährlicher Zahlung 5%
halbjährlicher Zahlung 2%
vierteljährlicher Zahlung 2%
Gibt es eine
Mindestvertragslaufzeit?
Der Vertrag wird zunächst für die Dauer von 12 Monaten geschlossen.
Beispiel:
Lfd. Monat 01.2013
Max. Versicherungsbeginn: 01.06.2013
Beispiel:
Versicherungsbeginn: 01.05.2013
Geburtsjahr:
1980
Eintrittsalter:
33
Er verlängert sich um je ein weiteres Versicherungsjahr (12 Monate), wenn der
Versicherungsnehmer ihn nicht mit einer Frist von einem Monat vor dem jeweiligen
Ablauf schriftlich kündigt.
B 273002 (10.16)
Veränderungen des Versicherungsverhältnisses (z. B. Tarifwechsel, Altersgruppenwechsel) haben keinen Einfluss auf Beginn und Ende des Versicherungsjahres.
> > > weiter
Gibt es Einschränkungen
hinsichtlich des Eintrittsalters?
Nein, es gibt keine Einschränkungen (Voraussetzung ist natürlich, dass die zu
versichernde Person keine risikorelevanten Erkrankungen hat).
Gibt es Einschränkungen
hinsichtlich des Berufes?
Nein. Grundsätzlich ist der ausgeübte Beruf kein Hindernis, um die Tarife V.I.P. dental
abzuschließen.
Gibt es Einschränkungen
hinsichtlich der
Staatsangehörigkeit?
Nein. Voraussetzung ist nur, dass die zu versichernde Person einer deutschen GKV
angehört oder freie Heilfürsorge bezieht.
Ist der Abschluss nach den Tarifen
V.I.P. dental nur ab einer bestimmten Beitragshöhe (Mindestbeitrag)
möglich?
Nein, der Abschluss nach den Tarifen V.I.P. dental ist nicht an einem Mindestbeitrag
gekoppelt.
Sind Wartezeiten zu beachten?
Wartezeiten Tarif V.I.P. Smart:
8 Monate für Zahnersatzmaßnahmen
Wartezeiten Tarif V.I.P. Komfort:
Keine Wartezeit für Zahnprophylaxe
8 Monate für Zahnbehandlung/ Zahnersatzmaßnahmen
Wartezeiten Tarif V.I.P. Prestige:
Keine Wartezeit für Zahnprophylaxe
3 Monate für Zahnbehandlung
8 Monate für Zahnersatzmaßnahmen/ Kieferorthopädie
Bei Unfällen entfallen die Wartezeiten in sämtlichen Tarifen.
Ist ein Wartezeiterlass aufgrund
ärztlicher Untersuchung möglich?
Nein, ein Erlass von Wartezeiten aufgrund „zahnärztlicher Untersuchung“ ist nicht
vorgesehen.
Können nach den Tarifen V.I.P.
dental Leistungsausschlüsse
aufgrund fehlender Zähne
vereinbart werden?
Nein.
Fehlende Zähne werden im Rahmen von Leistungsstaffeln mitversichert (Näheres
ist dem folgendem Punkt „Können fehlende, ersetzte Zähne mitversichert werden?“
zu entnehmen).
Werden nach den Tarifen V.I.P.
dental Beitragszuschläge aufgrund
Vorerkrankungen erhoben?
Nein, Beitragszuschläge sind nicht vorgesehen.
> > > weiter
Annahmekriterien:
Können fehlende Zähne
mitversichert werden?
Nach den Tarifen „V.I.P. dental“ sind nicht versicherbar:
Personen mit mehr als 3 fehlenden Zähnen.
Als fehlende Zähne gelten nicht: Weisheitszähne, Milchzähne und physiologischer
Lückenschluss. Als ersetzte Zähne gelten: Brücken, Kronen, Implantate.
Personen, bei denen bereits bei Antragstellung eine Voll- oder Teilprothese
vorhanden ist.
Soweit Zahnlücken (fehlende Zähne) vorhanden sind, werden diese wie folgt mitversichert:
V.I.P. dental Smart
Annahme:
bis zu 3 fehlende Zähne
Im Tarif V.I.P. dental Smart gelten folgende Erstattungsregelungen:
500 EUR im ersten Kalenderjahr,
1.000 EUR in den ersten zwei Kalenderjahren,
1.500 EUR in den ersten drei Kalenderjahren,
2.000 EUR in den ersten vier Kalenderjahren
Ab dem fünften Kalenderjahr entfallen die Begrenzungen.
V.I.P. dental Komfort/Prestige
Reguläre Annahme:
Bei regulärer Annahme gelten folgende Erstattungsregelungen:
Annahme mit Leistungsstaffel I:
2 fehlende Zähne
Für die Leistungsstaffel I gelten folgende Erstattungsregelungen:
Annahme mit Leistungsstaffel II:
3 fehlende Zähne
Für die Leistungsstaffel II gelten folgende Erstattungsregelungen:
0 bis 1 fehlender Zahn
Komfort
1.000 EUR
2.000 EUR
3.000 EUR
4.000 EUR
Prestige
1.250 EUR
2.500 EUR
3.750 EUR
5.000 EUR
Komfort
300 EUR
600 EUR
900 EUR
1.200 EUR
Prestige
400 EUR im ersten Kalenderjahr,
800 EUR in den ersten zwei Kalenderjahren,
1.200 EUR in den ersten drei Kalenderjahren,
1.600 EUR in den ersten vier Kalenderjahren
Komfort
150 EUR
300 EUR
450 EUR
600 EUR
Prestige
200 EUR
400 EUR
600 EUR
800 EUR
im ersten Kalenderjahr,
in den ersten zwei Kalenderjahren,
in den ersten drei Kalenderjahren,
in den ersten vier Kalenderjahren
im ersten Kalenderjahr,
in den ersten zwei Kalenderjahren
in den ersten drei Kalenderjahren,
in den ersten vier Kalenderjahren
Ab dem fünften Kalenderjahr entfallen die Begrenzungen.
Bei Unfällen entfallen die Staffeln in sämtlichen Tarifen.
Bitte beachten Sie:
Sollten
zu den fehlenden Zähnen noch Erkrankungen des Zahnhalteapparates (z.B. Parodontitis, Gingivitis,
Zahnfleischbluten usw.), Zahn- oder Kieferanomalien hinzukommen, kann es zu abweichenden Risikoentscheidungen
kommen.
Um
eine abschließende Beurteilung des individuellen Risikos zu erhalten, benutzen Sie bitte das Risikotool!
Herunterladen