Pflegemanagement und Zuständigkeiten

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Pflegemanagement und Zuständigkeiten
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Professionelle Gesundheits- und Krankenpflege ist für den positiven Heilungsverlauf
unverzichtbar. Sie ermittelt eigenverantwortlich den Pflege- und Betreuungsbedarf und führt
diesen, geleitet durch Pflegestandards, aus.
Für die Organisation des Pflege- und Funktionsdienstes zeichnet die Pflegedirektion
verantwortlich. Die Leitung des Pflegedienstes obliegt dem Pflegedirektor. Er ist Mitglied in der
Krankenhausbetriebsleitung, vertritt die Anliegen der Pflege im Direktorium und ist
verantwortlich für krankenhausinterne Entscheidungen, Personalentwicklung, Führung und
Betreuung der Mitarbeiter, Entwicklung, Umsetzung und Kontrolle von pflegerischen Konzepten
unter Berücksichtigung der Qualitätskriterien und der pflegerischen Zielsetzung. Standards
werden ständig aktualisiert und berücksichtigen jeweils die aktuellen Erkenntnisse der
Pflegewissenschaft.
Unterstützt wird der Pflegedirektor dabei von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der mittleren
Führungsebene, den Bereichs- und Stationsleitungen.
Das Ziel ist, die Mitarbeiter- und Patientenzufriedenheit zu fördern, das Pflegepersonal zu
motivieren und zu verantwortungsbewusstem und wirtschaftlichem Handeln anzuleiten.
Aus diesem Grunde haben wir im Pflegebereich ein Besprechungswesen eingeführt, finden zu
festgelegten Anlässen Mitarbeitergespräche statt und fördern wir die Fachkompetenz unseres
Pflegepersonals durch regelmäßige innerbetriebliche Fortbildungen.
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