Pflegemanagement und Zuständigkeiten There are no translations available. Professionelle Gesundheits- und Krankenpflege ist für den positiven Heilungsverlauf unverzichtbar. Sie ermittelt eigenverantwortlich den Pflege- und Betreuungsbedarf und führt diesen, geleitet durch Pflegestandards, aus. Für die Organisation des Pflege- und Funktionsdienstes zeichnet die Pflegedirektion verantwortlich. Die Leitung des Pflegedienstes obliegt dem Pflegedirektor. Er ist Mitglied in der Krankenhausbetriebsleitung, vertritt die Anliegen der Pflege im Direktorium und ist verantwortlich für krankenhausinterne Entscheidungen, Personalentwicklung, Führung und Betreuung der Mitarbeiter, Entwicklung, Umsetzung und Kontrolle von pflegerischen Konzepten unter Berücksichtigung der Qualitätskriterien und der pflegerischen Zielsetzung. Standards werden ständig aktualisiert und berücksichtigen jeweils die aktuellen Erkenntnisse der Pflegewissenschaft. Unterstützt wird der Pflegedirektor dabei von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der mittleren Führungsebene, den Bereichs- und Stationsleitungen. Das Ziel ist, die Mitarbeiter- und Patientenzufriedenheit zu fördern, das Pflegepersonal zu motivieren und zu verantwortungsbewusstem und wirtschaftlichem Handeln anzuleiten. Aus diesem Grunde haben wir im Pflegebereich ein Besprechungswesen eingeführt, finden zu festgelegten Anlässen Mitarbeitergespräche statt und fördern wir die Fachkompetenz unseres Pflegepersonals durch regelmäßige innerbetriebliche Fortbildungen. 1/1