F.A.Q.: die häufigsten Fragen bezüglich europäischer Richtlinien und Normen für motorbetriebene Türen und Tore, und die jeweiligen Nice Antworten (*) Hinweis: die Europäischen Richtlinien müssen von den EG-Mitgliedstaaten durch spezielle Gesetze aufgenommen sein; in diesen FAQ bezieht man sich auf in Italien gültige Gesetze; für andere Staaten ist auf andere Gesetze mit übereinstimmendem Inhalt Bezug zu nehmen. CE-MARKIERUNG 1- Was ist die CE-Markierung? Die vom Hersteller erklärte Bescheinigung der Konformität des Produktes mit den anwendbaren Gemeinschaftlichen Richtlinien. Darf nicht als Qualitätsmarke betrachtet werden. 2- Ist die CE-Markierung Pflicht? Ja, für die Produkte, die zum Anwendungsbereich einer speziellen, von den nationalen Verordnungen aufgenommenen Richtlinie gehören. Das trifft zum Beispiel für die Produkte zu, die unter die „Maschinenrichtlinie“ fallen. 3- Welche gemeinschaftlichen Richtlinien sind für motorbetriebene Türen und Tore oder für deren Bestandteile anwendbar? Die für motorbetriebene Türen und Tore anwendbaren Richtlinien sind: Maschinenrichtlinie (89/392/CEE): aufgenommen in Italien mit Verordnung 459 aus dem Jahr 1996, in Kraft seit 21/09/1996 (*). Bauprodukterichtlinie (89/106/CEE): aufgenommen in Italien mit Verordnung 246 aus dem Jahr 1993, geändert durch Verordnung 499 aus dem Jahr 1997 (*). Die für die Bestandteile anwendbaren Richtlinien sind je nach ihrem Typ: Richtlinie für elektromagnetische Verträglichkeit (89/336/CEE), aufgenommen in Italien mit Verordnung 476 aus dem Jahr 1992, geändert durch Verordnung 615 aus dem Jahr 1996 (*). Niederspannungsrichtlinie (73/23/CEE): aufgenommen in Italien mit Gesetz 791 aus dem Jahr 1977, geändert durch Verordnung 626 aus dem Jahr 1996 (*). R&TTE-Richtlinie (1999/5/CE): bezüglich Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen, aufgenommen in Italien mit Verordnung 269 vom 9. Mai 2001 (*). 4- Was ist der Unterschied zwischen CE-Markierung und den Qualitätsmarken (IMQ, NF, VDE, etc.)? Die CE-Markierung ist gesetzlich vorgeschrieben, sie ist Pflicht und wird vom Hersteller angebracht. Sie bedeutet die Einhaltung der wichtigsten Anforderungen der Richtlinien. Die freiwillig angebrachten Marken geben die Konformität mit den Sicherheits- und Funktionsvorschriften an. Sie wird von unabhängigen dritten Stellen nach verschiedenen Tests und Kontrollen bestätigt. Die Anbringung der Qualitätsmarke bedeutet auch die Überwachung der Produktion durch eine dritte Stelle. Diese von den meisten Industrieländern anerkannten Marken geben Händlern, Installateuren und Benutzern eine Garantie über die Sicherheit und Qualität. 5- Können die CE-Markierung und die freiwilligen Marken an demselben Produkt angebracht werden? Ja, aber voneinander getrennt, so dass keine Verwechselung möglich ist. 6- Wer ist für die Anbringung der CE-Markierung verantwortlich? Der Hersteller, der Importeur bzw. jener, der das Produkt auf den europäischen Markt gibt. 7 – Wo befindet sich die CE-Markierung? Die CE-Markierung muss sichtbar, gut leserlich und unlöschbar angebracht sein: was die Maschinenrichtlinie betrifft, auf der Maschine. Siehe die Verordnung 459 aus dem Jahr 1996 (*). Was die Niederspannungsrichtlinie betrifft, auf dem Elektromaterial oder – wann möglich – auf den Bedienungsanweisungen oder dem Garantieschein – siehe die Verordnung 626 aus dem Jahr 1996 (*). Was die Richtlinie für elektromagnetische Verträglichkeit betrifft, auf dem Gerät, den Bedienungsanweisungen bzw., anstatt auf den Anweisungen auf dem Garantieschein und eventuell der Verpackung. Siehe die Verordnung 615 aus dem Jahr 1996 (*). Was die R&TTE-Richtlinie betrifft, auf dem Produkt. Je nach Fall muss sie vom Symbol (!) und/oder der Nummer der beglaubigten Stelle begleitet sein. 8 – Muss ein Produkt, das unter mehrere Richtlinien fällt, mehrere CE-Markierungen haben? Nein, es genügt nur eine CE-Markierung, um die Konformität des Produkts mit allen für dieses anwendbaren Richtlinien zu bescheinigen. 9- Sind der Händler und/oder der Installateur für das Fehlen der CE-Markierung auf den Produkten verantwortlich, die er kauft und/oder verkauft? Bevor ein Produkt vom Händler und/oder Installateur gekauft wird, muss dieser sicher stellen, dass die CE-Markierung vorhanden ist. Andernfalls sieht die italienische Gesetzgebung spezielle Strafmaßnahmen vor. MASCHINENRICHTLINIE 10- Wer ist der Hersteller der motorbetriebenen Tür / des motorbetriebenen Tors? Jener, der die motorbetriebene Tür liefert bzw. jener, der eine bereits vorhandene manuelle Tür „motorisiert“. In allen Fällen muss der Hersteller die CE-Markierung auf der motorbetriebenen Tür anbringen und übernimmt somit die Haftung für die Konstruktion der Maschine. 11- Wann ist in Italien die Verordnung 459/96 (*) in Kraft getreten, mit der die Maschinenrichtlinie aufgenommen wurde? Die Verordnung 459 vom 24. Juli 1996 hat die Anwendung der Maschinenrichtlinie 89/392/CEE in Italien zur Pflicht gemacht. Die in der Beilage des Amtsblatts Nr. 209 vom 6. September 1996 veröffentlichte Verordnung ist am 21. September 1996 in Kraft getreten. 12 – Welche Verantwortung hat jener, der einen Eingriff an einer Anlage ausführt, die vor der Inkraftsetzung der Verordnung 459/96 (*) – Aufnahme der Maschinenrichtlinie – in Betrieb gesetzt wurde? Nach der Verordnung 459/96 ist die Anwendung der Maschinenrichtlinie an einem vor dem 21. September 1996 in Betrieb gesetzten Produkt bei der gewöhnlichen und außergewöhnlichen Wartung keine Pflicht. Wenn hingegen Änderungen am Produkt ausgeführt werden, die nicht zur gewöhnlichen und außergewöhnlichen Wartung gehören, so gilt ein solcher Eingriff als Bau einer neuen Maschine und folglich muss die Verordnung 459/96 angewendet werden. Ein kürzlich ausgegebenes, italienisches Gesetz (Nr. 62 vom 18. April 2005), das die für Arbeitsplätze anwendbare Verordnung 626 vom 19. September 1994 ändert, sieht vor, dass die Arbeitgeber bis zum 11. November 2005 alle Arbeitsausrüstungen den minimalen Sicherheitsanforderungen anpassen müssen. Siehe auch FAQ: 13, 14 und 62. 13- Wie soll man sich verhalten, wenn man eine Änderung an einer Anlage ausführen muss, die nach der Inkraftsetzung der Verordnung 459/96 (*) in Betrieb gesetzt wurde und sich nicht an die Vorschriften der Maschinenrichtlinie hält? Der Inhaber der Anlage muss über die zivil- und strafrechtlichen Folgen für ihn und den Installateur aufgrund der Nichteinhaltung des Gesetzes informiert werden. Vor Eingriffen an der Anlage muss sie den gesetzlich vorgesehenen, wichtigsten Sicherheitsanforderungen angepasst werden. 14 – Muss der Wartungsmann, der ein Bestandteil ohne CE-Markierung repariert, die CE-Markierung an diesem anbringen? Das Anbringen der CE-Markierung auf Bestandteilen und dem fertigen Tor ist nicht Aufgabe des Wartungsmannes. Wenn nötig müssen Bestandteile mit neuen ersetzt werden, deren Funktionen und Merkmale gleich sind. Die Benutzung anderer Bestandteile könnte als Änderung der Maschine gelten, wodurch ihre Anpassung an die im Augenblick der Änderung gültigen Gesetze/Vorschriften notwendig würde. Die einzige Ausnahme sind Funksteuerungen, die mit Frequenzen funktionieren, die heute für andere Zwecke dienen. In diesem Fall müssen die Produkte mit anderen ersetzt werden, die mit zulässigen Frequenzen funktionieren. Siehe auch FAQ: 63. 15 – Wie soll man sich verhalten, wenn der Kunde aus verschiedenen Gründen die Sicherheitsvorrichtungen nicht installieren will? Nice schlägt vor, den Auftrag abzulehnen, nachdem der Kunde über die Risiken informiert worden ist. 16- Ist es möglich, für die Installation oder den Eingriff an nicht normgerechten Anlangen ein entbindendes Dokument zu erhalten? Sowohl was die Verordnung 459/96 (*) als auch das Gesetz 46/90 (*) betrifft, ist es nicht möglich, ein entbindendes Dokument zu erhalten. Art. 7 sagt: die Installationsbetriebe sind gehalten, die Anlagen fachgerecht und unter Verwendung fachgerecht hergestellter Materialien auszuführen”. 17 – Muss jede Maschine ein Schild mit der CE-Markierung haben? Was muss auf dem Schild angegeben sein? Ja, da Anlage I der Verordnung 459/96 (*) sagt: "… jede Maschine muss leserlich und unlöschbar mindestens folgende Angaben aufweisen: Herstellername und –adresse, CE-Markierung, Bezeichnung der Serie oder des Typs, eventuell Seriennummer und Baujahr ". 18-Welche Pflichten ergeben sich aus Anwendung der Maschinenrichtlinie? Um dem Installateur zu helfen, den Pflichten infolge der Anwendung der Maschinenrichtlinie für motorbetriebene Türen und Tore nachzukommen, hat Nice die Nice&Safe CD vorbereitet. Die von Nice realisierte CD wurde erstellt, um die Aufgaben der Installateure zu vereinfachen. Mit diesem Instrument will Nice die Fachoperateure über den Inhalt der Maschinenrichtlinie und der neuen europäischen Normen informieren. 19- Entsprechen die Risiken in Anlage A “Überprüfung und Analyse der Risiken” auf der Nice&Safe CD jenen, die von der Maschinenrichtlinie erwähnt sind? Die in Anlage A der Nice&Safe CD berücksichtigten Risiken entsprechen den von den Europanormen EN12453 und EN12445 vorgesehenen mit Bezug auf die Sicherheit beim Gebrauch motorbetriebener Türen und Tore. Obwohl diese Anleitung mit größter Sorgfalt von Nice realisiert wurde, könnte sie nicht alle Risiken jeder einzelnen Installation umfassen. Die Ergänzung bzw. Anpassung der in der Anlage angegebenen Risikoanalyse ist daher Aufgabe des Maschinenherstellers / Installateurs. 20- Wie muss der Benutzer über die Restrisiken der Maschine informiert werden? Der Benutzer muss durch ein Dokument, das ihm ausgehändigt wird (Bedienungsanleitung, Wartungsregister, ...) genau über die Restrisiken der Maschine informiert werden. 21- Können mehrere Risiken in demselben Bereich vorhanden sein ? Siehe die Gesamtzeichnungen in Anlage A “Überprüfung und Analyse der Risiken” auf der Nice&Safe CD Wie müssen solche Bereiche geschützt sein? In demselben Bereich können mehrere Risiken vorhanden sein. Diese müssen einzeln und insgesamt geschützt sein. Die Angaben in Anlage A “Überprüfung und Analyse der Risiken” auf der Nice&Safe CD können für die Erkennung solcher Bereiche eine wertvolle Hilfe sein. 22- Wo findet man die Normen, die in Anlage A “Überprüfung und Analyse der Risiken” auf der Nice&Safe CD erwähnt sind? Die Normen können bei den nationalen Normenstellen gekauft werden. In Italien können sie bei den UNI Verkaufsstellen (Tel. 02 70024200 – http://www.uni.com/) und beim CEI (Tel.02 210061 – www.ceiweb.it) kostenlos zu Rate gezogen und gekauft werden. Für die anderen Staaten steht die Liste der nationalen Stellen unter Bezugnahme auf die Normen CEN zur Verfügung unter: www.cenorm.be/cenorm/members/members/index.asp und unter Bezugnahme auf die Normen CENELEC unter: http://www.cenelec.org/Cenelec/About+CENELEC/Our+organization/CENELEC+Members/Default.htm 23- An wen muss das technische Heft übergeben werden? Das technische Heft muss vom Maschinenhersteller realisiert und von diesem mindestens 10 Jahre ab Fabrikationsdatum (Installationsdatum des motorbetriebenen Tors) aufbewahrt werden. Wann verlangt, muss es den zuständigen Behörden zur Verfügung gestellt werden. 24 – Welche Qualifikation muss der Aussteller der Konformitätserklärung gemäß der Maschinenrichtlinie haben? Die Konformitätserklärung ist die offizielle Übernahme der Haftung seitens des Herstellers für die Konformität der Maschine mit den von den anwendbaren Richtlinien festgelegten Anforderungen. Sie muss vom gesetzlichen Vertreter des Unternehmens oder von einer zur Unterzeichnung der Erklärung berechtigten Person unterschrieben sein. 25- Ist es Pflicht, dem Inhaber des motorisierten Tors eine Kopie der Konformitätserklärung zu übergeben? Ja! Die Erklärung muss im technischen Heft aufbewahrt werden; eine Kopie ist dem Inhaber zu übergeben. 26 – Muss jemand, der einen Kit zur Automatisierung eines Privattors im Supermarkt kauft, das technische Heft und die Konformitätserklärung realisieren und die CE-Markierung am Tor anbringen? Ja, laut Maschinenrichtlinie. Ausgeschlossen sind die Automatisierungsanlagen für Garagentore an Einfamilienhäusern und mit nicht automatischer Steuerung, wenn der Hersteller des Automatisierungskits erklärt, dass er den Anforderungen der Norm EN 60335-2-95 entspricht. BAUPRODUKTERICHTLINIE 27- Sind die Konformitätsbescheinigungsverfahren der Bauprodukterichtlinie für motorbetriebene Türen und Tore anwendbar? Die Norm EN13241-1 (harmonisierte Norm gemäß der Bauprodukterichtlinie und der Maschinenrichtlinie) wurde im Amtsblatt der Europäischen Union C 67/7 vom 17. März 2004 veröffentlicht. Ab dem 1. Mai begann eine Übergangszeit, in der die Norm angewendet werden konnte oder nicht. Ab dem 1. Mai 2005 ist die Anwendung Pflicht. 28- Für welche Produkte ist die Norm EN13241-1 anwendbar? Sie wird für alle Türen, gleich ob manuell oder motorisiert, angewendet, die zum Durchgang von Personen und Fahrzeugen an Industrie-, Handels- und Wohngebäuden dienen. Mit dem Ausdruck “Tür” sind alle Türtypen gemeint, wie zum Beispiel Kipp- oder Sektionaltore, Tore, Schranken, Rollläden, usw. Zu den Ausnahmen gehören: manuelle Fußgängertüren unter 6,25 m²; motorbetriebene Fußgängertüren (sie unterstehen prEN 12650-1); Feuerschutztüren (sie unterstehen prEN 13241-2) und Schranken nur für die Durchfahrt von Fahrzeugen. 29- Was sind die wichtigsten Anforderungen der Norm EN13241-1? Die Norm gibt die Sicherheits- und Leistungsanforderungen der Türen an; sie schreibt vor, dass der Hersteller diese Merkmale zu erklären hat; sie verlangt die Durchführung von Prüfungen als Beleg dieser Merkmale (einige mit dem Eingriff einer beglaubigten Stelle). Weiterhin schreibt sie vor, dass der Hersteller seine Produktion kontrollieren muss, um sicher zu stellen, dass die an Probestücken gemessenen Leistungen auch für die laufende Produktion gelten. 30- Wird die Norm EN13241-1 auch für Automatismen angewendet? Nein; keine der Anforderungen wird direkt für Automatismen angewendet, die aber in einigen Fällen indirekt verwickelt sind. 31- Wer ist die beglaubigte Stelle? Die Norm EN 13241-1 sieht vor, dass die Verfahren zur Konformitätsbescheinigung von Türen und Toren für Industrie, Handel und Garagen nach dem “System 3” auszuführen sind, wie von der Bauprodukterichtlinie definiert. Im System 3 wird eine “Beglaubigte Stelle” für die anfänglichen Typprüfungen am Produkt gefordert. Die beglaubigte Stelle ist ein Dritter, gewöhnlich ein Probelabor, das (in Italien) vom „Ministerium der Produktionstätigkeiten“ die Beglaubigung und Befähigung zur CE-Zertifizierungstätigkeit gemäß der Richtlinie 89/106/CE (Bauprodukterichtlinie) erhalten hat. BEZIEHUNGEN MIT DEM KUNDEN / BENUTZER 32- Haftet der Hersteller für einen Unfall, der aus Gründen passiert, die nicht ihm abhängen? Ist eine Versicherung für den Hersteller vorgesehen? Nach den gültigen Gesetzen ist der Hersteller für seine Arbeit immer verantwortlich. Die Schuld des Herstellers oder seine Mängel können natürlich erst am Ende der Untersuchungen des Unfalls festgestellt werden. Wenn festgestellt wird, dass der Hersteller keine Schuld hat, wird es keine Konsequenzen für ihn geben. Der Hersteller kann einen Vertrag abschließen, mit dem die zivilrechtlichen Folgen für Unfälle, die durch seine Schuld verursacht wurden, einer Versicherungsgesellschaft übertragen werden. 33- Wie lange haftet der Hersteller für die Anlage? Der Vertrag zwischen Installateur/Wartungsmann und Kunde sieht zugunsten des Letzteren Aktionen wegen Nichtkonformität und Mängeln des Werks für eine Zeit von zwei Jahren ab Auslieferung des Werks vor. Siehe Art. 1667 des BGB (*). Was die Schadenshaftung aufgrund defekter Produkte betrifft, haftet der Hersteller für eine Zeit von 10 Jahren ab Fabrikationsdatum (Installationsdatum der Tür / des Tors). 34- Ist die Wartung Pflicht? Wer haftet für mangelnde Wartung? Die Wartung der Maschinen, daher auch automatischer Türen und Tore, muss nach dem vom Hersteller im Wartungsplan Vorgesehenen ausgeführt werden. Sie geht zu Lasten des Inhabers, der daher für Unfälle und Schäden infolge schlechter oder fehlender Wartung haftet. Nice empfiehlt, einen Wartungsplan nach den Anweisungen in der Wartungsanleitung und unter Befolgung der Anweisungen von Norm EN 12635 vorzubereiten und durchzuführen. An Anlagen von Gebäuden, wo die Verordnung 626/94 (*) anwendbar ist, ist die Wartung der Maschinen Pflicht. Siehe auch FAQ 64. 35- Wer ist im Fall eines automatisierten Tors, das von mehreren Personen gemacht ist, der Hersteller und daher der Verantwortliche? Es muss auf jeden Fall einen „Auftragsleiter“ geben, der die Aufgabe übernimmt, die CE-Konformitätserklärung auszustellen. Dieser ist daher für das automatisierte Tor verantwortlich. EUROPÄISCHE NORMEN 12453 UND 12445 UND NICE&SAFE 36- Ist es Pflicht, die Europanormen EN 12453 – EN 12445 einzuhalten? Wie die meisten Normen sind sie nicht unbedingt Pflicht. Nice empfiehlt die Anwendung der Normen EN 12453 und EN 12445, da sie es ermöglichen, die wahrscheinliche Konformität mit den Europäischen Richtlinien zu erklären. Andernfalls muss die Einhaltung der Anforderungen der Richtlinien bewiesen werden. 37- Gibt es Sanktionen für jene, die sich nicht an die Normen halten? Für jene, die die freiwilligen Normen nicht einhalten, gibt es keine Sanktionen, nur für jene, die die Europäischen Richtlinien nicht einhalten. 38- Wenn die Sicherheit des motorbetriebenen Tors mittels Kraftbegrenzung erhalten wird, muss die Kraft dann bei jeder Installation gemessen werden? Ja. An jeder Anlage müssen die effektiv vorhandenen Arbeitskräfte (die von der Besonderheit der jeweiligen Installation wie Gewicht, Geschwindigkeit, Reibungen, Einstellungen, Sicherheitsvorrichtungen, usw. abhängen) überprüft werden. 39- Ist die Kraftmessung immer notwendig? Nein. Im Fall von Anlagen, die mit Todmannsteuerung betätigt oder mit Sicherheitseinrichtungen der Klasse E ausgestattet sind, die den Kontakt mit dem sich bewegenden Tor in jedem Fall verhindern, ist sie nicht notwendig. 40- Kann der Hersteller der Antriebe Kraftprüfungen an einem Probetor unter den schwierigsten Betriebsbedingungen machen und dem Installateur zum Beispiel in den Installationsanleitungen Anweisungen geben, wie er die Parameter einstellen soll und diesen somit von der Arbeitskraftmessung des Tors befreien? Nein, da er nicht beweisen kann, dass die Resultate dieser Prüfungen am Installationsort dieselben sind. Siehe auch FAQ 38. 41- Wie wird das Instrument während der Kraftmessungen gehalten? Die Kraftmessung muss an den verschiedenen Messpunkten so ausgeführt werden, dass sich die Testresultate nicht alterieren. Es müssen daher feste Verlängerungen mit einem Kontaktdurchmesser von mindestens 80 mm benutzt werden, die fest und entgegengesetzt zur Torflügelbewegung zu positionieren sind. 42- Ist die Software für das Instrument zum Messen der Aufprallkraft notwendig? Die Norm EN12445 sieht vor, dass das Instrument zum Messen der Kräfte mit einem Plotter oder XY-Recorder ausgestattet sein muss; weiterhin bestimmt die Norm EN 12453 die Grenzwerte und sieht ziemlich genaue Akzeptierbarkeitskriterien vor, wie zum Beispiel, dass Spitzenwerte nach dem ersten zulässig sind, falls ihr Wert absteigend ist. Hierzu ist die Überprüfung des Schaubilds der Kraftkurve erforderlich. Uns ist bekannt, dass heutzutage kein Instrument das Schaubild direkt anzeigen kann. 43- Wo kann man das Instrument zur Kraftmessung kaufen? Nice kann das von den europäischen Normen verlangte Instrument zum Messen der Aufprallkraft liefern. 44- Ist die Blinkleuchte von den europäischen Normen gefordert? Die derzeitigen Sicherheitsvorschriften für motorbetriebene Türen und Tore schreiben sie nicht als Pflicht vor, sondern verweisen auf die Risikobewertung bei der Installation. Nice empfiehlt, die Blinkleuchte zu installieren. 45- Ist das Notstopp in den europäischen Normen gefordert? Nein. Die Norm EN12453 neigt in Punkt 5.2.2, wo sie auf die Norm EN60204-1 hinweist, sogar zu einem Abraten und erklärt diese Vorrichtung als “nicht anwendbar”. Es kann aber Umgebungen oder Einsatzbedingungen geben, wo das Notstopp erforderlich wird. In diesem Fall muss beachtet werden, dass die Notstoppvorrichtung die Sicherheit der Installation nicht verringert, da sie – wann aktiviert – auch alle Sicherheitsvorrichtungen der Maschine deaktiviert. 46- Muss die Niederspannungsrichtlinie bei der Installation eines automatischen Tors angewendet werden, wenn die ganze elektrische Anlage (Antriebe, Schaltleisten, Photozellen, Blinkleuchte, usw.) in Niederspannung (24V) arbeitet und der Hersteller des Automatismus für die Netzstromversorgung einen Stecker vorbereitet hat, der in eine Steckdose gesteckt werden muss ? Ja, was den Teil mit der Steckdose betrifft, wenn die Spannung dieser Steckdose z.B. 230V ist. 47- Kann man eine Risikoverhütung nicht durchführen, wenn bestimmte Risiken als wenig wahrscheinlich, selten und wenig riskant beurteilt werden (siehe z.B. die Risiken [D] und [F] für Schiebetore in Anlage A2 “Überprüfung und Analyse der Risiken” in der Nice&Safe CD)? Ja. aber man muss die Benutzer des automatischen Tors schriftlich in der Bedienungsanleitung (oder im Wartungsregister) darauf hinweisen und wo möglich entsprechende Beschilderungen anbringen. 48- Was sind Restrisiken? Restrisiken sind jene, die infolge der Analyse des Produktes (Maschine) und mit Bezugnahme auf den Betrieb und die Kosten zu ihrer Beseitigung oder Verhütung als wenig wahrscheinlich, wenig häufig und wenig gefährlich beurteilt werden. 49- Muss die Schaltleiste zur Begrenzung der Arbeitskräfte des Schiebetors am beweglichen Torflügel oder am festen Anschlag in Schließung installiert werden? Die Schaltleiste hat den Zweck, die Aufprallkraft zwischen sich bewegendem Torflügel und einem beliebigen Gegenstand, der auch ein stehendes Auto sein könnte, zu reduzieren. Daraus folgt, dass die Leiste an den beweglichen Torflügel montiert werden muss. Weitere Schaltleisten an festen Teilen können zur Reduzierung sonstiger Risiken nützlich sein. 50- Kann die Todmannsteuerung auch über Videokamera aktiviert werden? Nein, da die Videokamera gewöhnlich nicht in Tornähe ist. 51- Muss das Kennschild des Produkts am Tor angebracht werden? Ja, da laut Maschinenrichtlinie verlangt. 52- Kann das Tor im Todmannmodus gesteuert werden, wenn die Notstoppvorrichtung aktiviert ist? Kann das Tor im Todmannmodus gesteuert werden, wenn eine Sicherheitsvorrichtung, die das Tor stoppt, aktiviert ist? Nein, im Fall der Auslösung der Notstoppvorrichtung. Es muss immer geprüft werden, dass die Notstoppvorrichtung die Sicherheit des Tors nicht verringert. Ja, im Fall der Auslösung der Sicherheitsvorrichtung; zu beachten ist, dass alle laut EN 12453 vorgeschriebenen Konditionen der Todmannschaltung eingehalten sind (darunter auch die Position der Schaltvorrichtungen mit Bezug auf die Sicht zum Tor). 53- Ist ein automatischer Neustart nach einem Stromausfall möglich? Eine beabsichtigte Rückstellaktion nach einem Anhalten ist nicht notwendig, wenn die Effizienz aller Schutzvorrichtungen zur Gewährleistung der Sicherheit überprüft wurde. 54- Wie viele Photozellen muss man anbringen, damit das Tor normgerecht ist, und wo? Zu klären ist, dass die Photozellen (Vorrichtung des Typs D) nicht immer Pflicht sind; nach “Prospekt 1” der Norm EN 12453 hängt das vom “Aktivierungstyp des Tors” ab. Nach diesem Prospekt werden Photozellen immer in Kombination mit einer Vorrichtung des Typs C (Mittel zur Kraftbegrenzung) angewendet. Dies vorausgeschickt, muss eine Analyse der vorhandenen Risiken ausgeführt werden, um die Anzahl an Photozellen zu bestimmen und zu bewerten, ob das Risiko durch eine Photozelle reduziert werden kann. Falls eine Photozelle installiert wird und das Tor auf einen öffentlichen Bereich öffnet, sollte diese vorzugsweise an der Außenseite (im öffentlichen Bereich) installiert werden, auch wenn von den Normen nicht angegeben. Um die Position zu bewerten, ist zu berücksichtigen, dass zur Funktionsprüfung 700x300x200mm große Parallelflache benutzt werden, die den “Strahl” verdunkeln müssen. 55- Müssen Photozellen und Schaltleisten, die gesondert von den Torantrieben verkauft werden, die CEKonformitätserklärung für Sicherheitskomponenten haben (nach Maschinenrichtlinie Anlage II-C)? Mit welchen Normen müssen sie konform sein? Schalt- oder Sicherheitsleisten, die zur Begrenzung der Aufprallkräfte des motorbetriebenen Tors benutzt werden, müssen sich an die Anforderungen der Normen EN 12978 halten und gemäß der Maschinenrichtlinie Anlage II-C die CE-Erklärung haben. Die zur Wahrnehmung von Personen benutzten Photozellen sind keine Sicherheitsvorrichtungen und fallen daher nicht unter Anlage IV der Maschinenrichtlinie. Sie müssen zusätzlich zu den Vorrichtungen zur Arbeitskraftbegrenzung benutzt werden und den Anforderungen der Normen EN 12453 entsprechen. 56- Welche Merkmale müssen Photozellen für automatische Türen und Tore haben? Sind “selbstfluchtende” Photozellen zulässig? Die Photozellen (inklusive die sogenannten “selbstfluchtenden”), die das Vorhandensein einer Person wahrnehmen und auch als Betriebskraftbegrenzung des Tors dienen, müssen den für diesen Vorrichtungstyp (Typ D) vorgesehenen Anforderungen und Prüfungen der Normen EN 12453 gerecht werden. 57- Können Photozellen, da sie keine Sicherheitseinrichtungen sind, nicht „fehlertolerant“ sein? Für die Photozelle (Präsenzdetektor des Typs D) ist keine minimale Fehlertoleranzklasse vorgeschrieben. Vorgeschrieben ist jedoch eine periodische Überprüfung der Vorrichtung in Abständen unter 6 Monaten. 58- Sind Photozellen mit Rückstrahler normgerecht? Einige handelsübliche Vorrichtungen benutzen polarisierte Rückstrahler und sind daher nicht imstande, den laut EN 12445 vorgesehenen Test mit dem 700x300x200 mm Parallelflach zu überwinden, das eine reflektierende Oberfläche hat. 59- Können Infrarot-Radareinrichtungen als Sicherheitseinrichtungen betrachtet werden? Die Normen schreiben nicht vor, welche Technologie für die Sicherheitseinrichtungen zu benutzen ist. Es sind aber die Anforderungen einzuhalten, die in den Normen je nach von der Vorrichtung ausgeübter Funktion (Typ C, D oder E) festgelegt sind. 60- Sind funkgesteuerte Schaltleisten normgerecht? Wenn die Schaltleiste als Vorrichtung des Typs C benutzt wird, muss geprüft werden, dass die erklärte Klasse der angeforderten entspricht. Siehe auch FAQ 55 und 59 61- Sind Kontrollen der Installationen automatischer Türen/Tore durch die Behörden vorgesehen (*)? In Italien sind die zuständigen Behörden überall dort zu Kontrollen befugt, wo die Gesetzesverordnung 626/94 anwendbar ist. Allgemein gesagt, sind die zuständigen Behörden immer zu Eingriffen befugt, wenn eine begründete Anfrage vorliegt. 62- Wie muss sich der Installateur verhalten, wenn er ein Tor reparieren soll, das vor der Inkraftsetzung der europäischen Normen in Betrieb gesetzt wurde? Er kann die Reparatur ausführen, ohne verpflichtet zu sein, die Anlage den neuen Normen anzupassen. Dem Inhaber des motorbetriebenen Tors sollte aber die Anpassung der Anlage an die neuesten europäischen Normen vorgeschlagen werden. Wenn die Anlage nicht den Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der Maschinenrichtlinie entspricht, die am Installationsdatum des Tors gültig waren, kann die Reparatur erst nach Anpassung der Anlage an die Maschinenrichtlinie und die derzeit gültigen Normen repariert werden. Siehe auch FAQ 12, 13 und 14. 63- Wie muss man sich bei der Wartung alter Anlagen verhalten, die noch 300MHz Fernbedienungen verwenden? Die alten 300 MHz Fernbedienungen dürfen seit mehreren Jahren nicht mehr benutzt werden. Auch wenn sie noch funktionieren, müssen sie mit Produkten ersetzt werden, die mit den neuen Gesetzesverordnungen konform sind. 64- Wer ist für das automatische Tor verantwortlich, wenn kein Wartungsvertrag vorhanden ist? Der Hersteller des motorbetriebenen Tors ist für die Konformität des Produktes mit den europäischen Richtlinien verantwortlich. Wer die Wartung ausführt, ist für seine Arbeit verantwortlich, wie im Wartungsvertrag festgelegt und gemäß den Herstelleranweisungen. Wenn widersprüchlich zu den Herstelleranweisungen keine Wartung ausgeführt wird, haftet der Inhaber und/oder Betreiber des Tors für eventuelle Schäden infolge von Betriebsstörungen (falls das Ereignis nicht auf einen Fabrikationsoder Installationsfehler zurück zu führen ist).