Mehrwert mit moderner Kariesdiagnostik

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KaVo Dental
Mehrwert mit moderner
Kariesdiagnostik
Neue Verfahren der Kariesdiagnostik erweitern das Behandlungsspektrum der Zahnärzte. Die
Berechnung erfolgt über die Analogbewertung. Bei GKV-Versicherten gilt: Die Kariesdetektion
mittels Transillumination, Laserfluoreszenzmessung oder DIAGNOcam kann zusätzlich als
selbstständige Leistung vereinbart werden.
Christine Baumeister-Henning
Um Karies rechtzeitig zu erkennen, haben sich im Behandlungsablauf unterschiedliche Methoden etabliert. Neben
Röntgenaufnahmen sind die folgenden Diagnoseverfahren
möglich:
n Visuelle Inspektion
n Faseroptische Transillumination
n Lasergestützte Kariesdiagnostik
n Elektrische Widerstandsmessung
n Kariesdetektoren
reiner Sichtbefund (z. B. Plaque vorhanden, Zahnfleisch gerötet/zu Blutungen neigend).
Fasergestützte Transillumination/FOTI
Bei der Diaphanoskopie oder faseroptischen Transillumination werden die Zähne mit starken Lichtquellen durchleuchtet,
z. B. mit einer Kaltlichtsonde. Hierbei tritt keine Strahlenbelastung auf. Die Methode ist geeignet zum Sichtbarmachen
von Zahnzwischenraumkaries im Frontzahnbereich, als
Ergänzung zur Bissflügel-Röntgenaufnahme und zur Erkennung von Schmelzsprüngen bzw. Erosionen. Die Methode
FOTI (Fiberoptiktransillumination, vom engl. = fiber optic
transillumination) beispielsweise wertet den Intensitätsverlust bei Durchstrahlung des Zahns aus (z. B. „Pieper-Sonde”).
Bereiche mit Karies weisen vergrößerte Poren in der Zahnhartsubstanz auf. Die porösen Bereiche haben einen anderen
Brechungsindex als die gesunde Zahnhartsubstanz und
erscheinen dem Betrachter in einer anderen Lichtintensität
(Schatten).
Klinische Untersuchung
Das am häufigsten verwendete Verfahren ist nach wie vor die
visuelle Inspektion, wobei die taktile Erfassung der Karies mit
einer Sonde mittlerweile als antiquiert angesehen wird. Vielmehr gilt, dass Transmission kariogener Keime von infizierten
Fissuren in nicht infizierte erfolgen kann. Die visuelle Inspektion wird nach BEMA-Nr. 01 oder GOZ-Nr. 0010 berechnet.
Der in den Leistungsbeschreibungen neben einem vollständigen Zahnstatus geforderte Parodontalbefund ist ebenfalls ein
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DEUTSCHER ÄRZTE-VERLAG | DENTAL MAGAZIN | 2013;31(7)
PRAXISMANAGEMENT
Abrechnungstipp
Datum
Zahn/
Region
15.10.13
Laserfluoreszenzmessung
Bei diesem Diagnoseverfahren erzeugt eine Laserdiode gepulstes Licht mit einer definierten Wellenlänge. Sobald das ausgesandte Licht auf veränderte
Zahnsubstanzen trifft, fluoreszieren diese und
reflektieren das Licht. Das Gerät Kavo-DIAGNOdent wertet durch eine entsprechende Elektronik
die Reflexion aus, es erfolgt ein akustisches Signal
und ein Wert wird auf dem Display angezeigt.
16, 14,
26, 45,
36
Zahn/
Region
15.10.13
GOZNr.
Leistungsbeschreibung/Auslagen
Anz.
E-Satz
0010
Eingehende
Untersuchung
1
5,62 €
Ä1
Beratung
1
4,66 €
2
4,50 €
16, 14, 26 0065a Kariesdiagnostik
mittels FOTI oder
Laserfluoreszenz
analog § 6/1; entsprechend optisch-elektr.
Abformung, je KH/FZB
Anz.
E-Satz
Faktor
Erl.
0010
Eingehende
Untersuchung
1
5,62 €
2,3
12,94 €
Ä1
Beratung
1
4,66 €
2,3
10,72 €
2400
Kariesdiagnostik mit- 2
tels FOTI oder Laserfluoreszenz analog
§ 6/1; entsprechend
optisch-elektr. Abformung, je KH/FZB
4,50 €
2,3
20,70 €
Summe Honorar
Berechnung
Eine Berechnung der FOTI-Kariesfrühdiagnostik bzw. der
Laserfluoreszenzmessung zur Kariesdiagnostik ist bei gesetzlich versicherten Patienten ausschließlich als Privatleistung
möglich. Da weder die GOZ noch die GOÄ Abrechnungspositionen genau zu dieser Leistung anbieten, ist die Berechnung
gemäß § 6 Abs. 1 der GOZ 2012 analog vorzunehmen. Sie
wählen dazu eine GOZ-Gebührenposition aus, die nach Art,
Kosten- und Zeitaufwand als gleichwertig anzusehen ist.
Datum
GOZ- LeistungsbeschreiNr.
bung/Auslagen
Betrag
44,36 €
Kostenerstattung
PKVen vertreten bisweilen die Auffassung, dass diese spezielle
Kariesdiagnostik mit der Gebühr nach GOZ-Nr. 0010 abgegolten
sei. Hierzu ist Folgendes zu sagen: Der Verordnungsgeber hat die
Bewertung einzelner Leistungen nicht willkürlich vorgenommen.
Vielmehr verbirgt sich hinter jeder Punktzahl einer jeden Leistung eine betriebswirtschaftliche Kalkulation. Bei der Ermittlung
des Zeitaufwands haben moderne Untersuchungsmethoden, die
der erweiterten Kariesdiagnostik dienen, keine Rolle gespielt,
zumal ja die Honorarkalkulation für die
Faktor Erl. Betrag
GOZ-Nr. 0010 schon vor 1988 stattgefunden hat, denn eine Anpassung des Honorars
2,3
12,94 €
im Rahmen der Novellierung der GOZ ist
ausgeblieben. Darüber hinaus ist anzumer2,3
10,72 €
ken, dass auch die erweiterte Diagnostik
„Bissflügelaufnahme“ ohne Weiteres neben
2,3
20,70 €
der GOZ-Nr. 0010 berechnungsfähig ist.
Berechnung bei gesetzlich Versicherten
Auch die BEMA-Nr. 01 enthält lediglich
die visuelle Inspektion der Zähne. Spezielle Diagnoseverfahren zur Karieserken44,36 €
nung sind von der Leistungsbeschreibung
nicht erfasst. Die Kariesdetektion mittels
Transillumination, Laserfluoreszenzmessung oder DIAGNOcam kann zusätzlich als selbstständige Leistung mit dem
Patienten bzw. Zahlungspflichtigen vereinbart werden.
Summe Honorar
Eine neuartige Maßnahme ist der Einsatz der KaVo DIAGNOcam. Sie durchleuchtet den Zahn und liefert dadurch Bilder, die an Röntgen erinnern, aber völlig strahlungsfrei entstehen.
Die koronalen Zahnstrukturen oberhalb der Gingiva werden dabei detailliert abgebildet und kariöse Stellen deutlich als
abgegrenzte, dunkler gefärbte Bereiche im Bild sichtbar. So
können z. B. Approximal- und Okklusalkaries sehr frühzeitig
erkannt werden und Cracks werden deutlich sichtbar. KaVo
DIAGNOcam nutzt die Strukturen des Zahns und verwendet
diesen als Lichtleiter. Gleichzeitig erfasst eine digitale Videokamera die Situation.
Die aktuellen Seminartermine zum Thema stellen wir
Ihnen auf www.dentalmagazin.de,
Rubrik PraxisManagement, bereit.
Christine Baumeister-Henning
Privat
Berechnung
Ebenso wie bei den oben schon beschriebenen Methoden zur
Kariesdiagnostik ist auch hier eine Analogbewertung vorzunehmen.
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DEUTSCHER ÄRZTE-VERLAG | DENTAL MAGAZIN | 2013;31(7)
ist seit 1982 im Praxismanagement aktiv und
zertifizierte Z-PMS-Moderatorin, Business-,
Team- und Konfliktcoach, Sachverständige für
Gebührenrecht. Mit drei Mitarbeiterinnen bietet sie einen Vor-Ort- und einen Online-Service
für Abrechnung, Schulung und Qualitätsmanagement. Kontakt: 0 23 64/6 85 41
[email protected]; www.ch-baumeister.de
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