PDF vom 02. 03. 2016 INHALTSVERZEICHNIS NACH SCHWERPUNKTTHEMEN Bauen/Wohnen Seite 8 Mobilität/Verkehr Seiten 9 - 15 Kinder/Jugend/Familie/Senioren Seite 16 Stadtplanung/Stadtentwicklung Seiten 17 - 50 Freizeit/Sport Seiten 51 - 53 Umwelt/Grünraum/Energie Seiten 54 - 56 S G R B I R G ERLÄUTERUNGEN ZUR VORHABENLISTE Was ist das Ziel der Vorhabenliste? Die Vorhabenliste soll übersichtlich und möglichst frühzeitig über solche Vorhaben der Stadt Graz informieren, für die sich viele GrazerInnen interessieren oder die viele GrazerInnen betreffen. Was hat die Vorhabenliste mit BürgerInnenbeteiligung zu tun? Die Vorhabenliste ist ein Kernelement der "Leitlinien für die BürgerInnenbeteiligung bei Vorhaben der Stadt Graz". Die Erprobungsphase der Leitlinien dauert bis voraussichtlich Ende 2015. Die Vorhabenliste selbst ist kein Angebot zur Beteiligung, sondern ein Informationsangebot über Vorhaben aus verschiedenen Fachbereichen der Stadt. Es wird auf der Vorhabenliste auch darüber informiert, wo von der Stadt Angebote zur Beteiligung gemacht werden und wo nicht. Wie kommt ein Vorhaben auf die Liste? Die Verwaltung schlägt der Politik vor, welche Vorhaben auf die Vorhabenliste gestellt werden sollen. Über die Veröffentlichung entscheidet letztlich das zuständige politische Organ der Stadt Graz, d.h. entweder das einzelne Mitglied des Stadtsenats oder das zuständige Gremium (Stadtsenat als Kollegialorgan, Gemeinderat). Wann kommen Vorhaben auf die Liste? Vorhaben sollen baldmöglichst nach dem Budgetbeschluss genannt werden. Es kann sein, dass nach dem Budgetbeschluss weitere Beschlüsse nötig sind, z.B. Planungbeschluss und/oder Projektgenehmigung. In diesem Fall können Vorhaben jederzeit unter dem Jahr auf die Vorhabenliste gestellt werden. Wer aktualisiert die Vorhabenliste? Die Verantwortung für die laufende Aktualisierung von Einträgen liegt bei der fachlich zuständigen Abteilung in Abstimmung mit der/dem zuständigen Stadtsenatsreferentin/en. S G R B I R G Vorhaben Gebiet Themen Stand Seite Neugestaltung Griesplatz - Vorbereitende Maßnahmen V. Gries Bauen/Wohnen Mobilität/Verkehr Stadtplanung/ Stadtentwicklung Wirtschaft/Tourismus Soziales 10. 07. 2015 8 Planung Neugestaltung Liebenauer Hauptstraße/ Puntigamer Straße VII. Liebenau Mobilität/Verkehr Stadtplanung/ Stadtentwicklung Umwelt/Grünraum/ Energie 14. 01. 2015 9 Geh-und Radweg Andritzbach XII. Andritz Mobilität/Verkehr Umwelt/Grünraum/ Energie 04. 11. 2015 10 Planung Straßenbahnlinie Reininghaus V. Gries XIV. Eggenberg XV. Wetzelsdorf Mobilität/Verkehr Stadtplanung/ Stadtentwicklung 15. 01. 2015 11 Radverkehrsmaßnahmen 2016 - 2018 Gesamtstädtisch Mobilität/Verkehr 22. 12. 2015 12 Gehsteig Ziegelstraße XII. Andritz Mobilität/Verkehr 25. 01. 2016 13 Gehsteig Kahngasse III. Geidorf Mobilität/Verkehr 25. 01. 2016 14 Gehsteig Sternäckerweg VII. Liebenau Mobilität/Verkehr 25. 01. 2016 15 Neubau & Sanierung von Jugendzentren IV. Lend VI. Jakomini VII. Liebenau Kinder/Jugend/Familie/ Senioren 08. 02. 2016 16 Räumliches Leitbild Neu (RLB Neu) Gesamtstädtisch Stadtplanung/ Stadtentwicklung 05. 02. 2015 17 Ideenwettbewerb Öffentlicher Raum - Smart City Graz Waagner Biro IV. Lend Stadtplanung/ Stadtentwicklung Mobilität/Verkehr Umwelt/Grünraum/ Energie 10. 02. 2016 18 11.09.0 Bebauungsplan Mariatroster Straße 378 XI. Mariatrost Stadtplanung/ Stadtentwicklung 15. 02. 2016 19 03.20.0 Bebauungsplan Grillparzerstraße III. Geidorf Stadtplanung/ Stadtentwicklung 18. 01. 2016 20 4.0 Flächenwidmungsplan Gesamtstädtisch Stadtplanung/ Stadtentwicklung 24. 04. 2015 21 17.18.0 Bebauungsplan "Triester Straße Wagramer Weg" XVII. Puntigam Stadtplanung/ Stadtentwicklung 03. 07. 2015 22 05.23.0 Bebauungsplan "Lazarettgürtel - Kärntner Straße" V. Gries Stadtplanung/ Stadtentwicklung 15. 02. 2016 23 S G R B I R G Vorhaben Gebiet Themen Stand Seite 16.19.0 Bebauungsplan "Strassganger Str. Weblinger Str." XVI. Straßgang Stadtplanung/ Stadtentwicklung 15. 02. 2016 24 03.19.0 Bebauungsplan Wartingergasse III. Geidorf Stadtplanung/ Stadtentwicklung 21. 01. 2016 25 04.19.0 Bebauungsplan "Smart City Waagner Biro Ost" IV. Lend Stadtplanung/ Stadtentwicklung 18. 01. 2016 26 08.18.0 Bebauungsplan "Nußbaumerstraße Marburger Straße" VIII. St. Peter Stadtplanung/ Stadtentwicklung 05. 08. 2015 27 05.15.2 Bebauungsplan "Eggenberger Gürtel 50" V. Gries Stadtplanung/ Stadtentwicklung 05. 08. 2015 28 16.05.2 Bebauungsplan "Grillweg - Erna-DiezStraße" XVI. Straßgang Stadtplanung/ Stadtentwicklung 21. 01. 2016 29 05.25.0 Bebauungsplan "Alte Poststraße Feldgasse" V. Gries Stadtplanung/ Stadtentwicklung 11. 12. 2015 30 14.13.0 Bebauungsplan Reininghausstr. - Alt Reininghaus XIV. Eggenberg Stadtplanung/ Stadtentwicklung 26. 08. 2015 31 05.24.0 Bebauungsplan Niesenbergergasse V. Gries Stadtplanung/ Stadtentwicklung 18. 01. 2016 32 4.02 Stadtentwicklungskonzept 2. Änderung Gesamtstädtisch Stadtplanung/ Stadtentwicklung 24. 04. 2015 33 16.20.0 Bebauungsplan "Ulmgasse Kapellenstraße" XVI. Straßgang Stadtplanung/ Stadtentwicklung 19. 01. 2016 34 17.19.0 Bebauungsplan "GmeinstraßeLöckwiesenweg" XVII. Puntigam Stadtplanung/ Stadtentwicklung 20. 11. 2015 35 04.23.0 Bebauungsplan "Smart City Waagner Biro West" IV. Lend Stadtplanung/ Stadtentwicklung 22. 02. 2016 36 Gestaltungswettbewerb zur zentralen ÖV-Achse in Reininghaus V. Gries XIV. Eggenberg XV. Wetzelsdorf Stadtplanung/ Stadtentwicklung Mobilität/Verkehr Umwelt/Grünraum/ Energie 20. 07. 2015 37 04.21.0 Bebauungsplan "Neubaugasse Buhnengasse - Lendkai - Pflanzengasse" IV. Lend Stadtplanung/ Stadtentwicklung 20. 01. 2016 38 04.22.0 Bebauungsplan "Neubaugasse - Lendkai Buhnengasse" IV. Lend Stadtplanung/ Stadtentwicklung 20. 01. 2016 39 12.22.0 Bebauungsplan "ProhaskagasseRadegunder Str.-Schöckelbach XII. Andritz Stadtplanung/ Stadtentwicklung 02. 03. 2016 40 07.21.0 Bebauungsplan "Liebenauer HauptstraßeOstbahn" VII. Liebenau Stadtplanung/ Stadtentwicklung 03. 11. 2015 41 S G R B I R G Vorhaben Gebiet Themen Stand Seite 12.16.1 Bebauungsplan "Puchleitnerweg", 1. Änderung XII. Andritz Stadtplanung/ Stadtentwicklung 03. 11. 2015 42 06.23.0 Bebauungsplan "Hafnerriegel" VI. Jakomini Stadtplanung/ Stadtentwicklung 29. 02. 2016 43 05.27.0 Bebauungsplan "Auf der Tändelwiese" V. Gries Stadtplanung/ Stadtentwicklung 19. 01. 2016 44 14.15.0 Bebauungsplan "Reininghaus Quartier 3, Alte Poststraße - Wetzelsdorfer Straße" XIV. Eggenberg Stadtplanung/ Stadtentwicklung 04. 02. 2016 45 14.17.0 Bebauungsplan "Reininghausstraße Handelstraße - Straßganger Straße" XIV. Eggenberg Stadtplanung/ Stadtentwicklung 04. 02. 2016 46 08.20.0 Bebauungsplan "Nußbaumerstraße (Nord) - Marburger Straße (Ost)" VIII. St. Peter Stadtplanung/ Stadtentwicklung 04. 02. 2016 47 06.22.0 Bebauungsplan ,,Conrad-vonHötzendorfstraße/Fröhlichgasse" VI. Jakomini Stadtplanung/ Stadtentwicklung 10. 02. 2016 48 04.24.0 Bebauungsplan "Wiener Straße 34" IV. Lend Stadtplanung/ Stadtentwicklung 22. 02. 2016 49 Geidorfplatz - Sanierung, Gestaltungsverbesserung III. Geidorf Stadtplanung/ Stadtentwicklung 02. 03. 2016 50 Sanierung Eishalle Liebenau u. Umbau UPC-Arena VII. Liebenau Freizeit/Sport 06. 02. 2015 51 Bezirkssportplatz Karlau V. Gries Freizeit/Sport Kinder/Jugend/Familie/ Senioren Umwelt/Grünraum/ Energie 06. 02. 2015 52 Errichtung Bezirkssportplatz Christkönig XV. Wetzelsdorf Freizeit/Sport Kinder/Jugend/Familie/ Senioren Umwelt/Grünraum/ Energie 04. 11. 2015 53 Gestaltung des Trassenparks Südgürtel VII. Liebenau Umwelt/Grünraum/ Energie Kinder/Jugend/Familie/ Senioren Stadtplanung/ Stadtentwicklung Freizeit/Sport Soziales 08. 02. 2016 54 Stadtpark Graz Sanierung und Neugestaltung in verschiedenen Teilbereichen I. Innere Stadt Umwelt/Grünraum/ Energie 30. 06. 2015 55 S G R B I R G Vorhaben Gebiet Themen Stand Seite Realisierungswettbewerb Reininghauspark und Grünachse XIV. Eggenberg Umwelt/Grünraum/ Energie Bauen/Wohnen Stadtplanung/ Stadtentwicklung 04. 02. 2016 56 S G R B I R G Neugestaltung Griesplatz - Vorbereitende Maßnahmen Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 10. 07. 2015 Inhaltliche Beschreibung Zur Neugestaltung des Griesplatzes sollen ab 2015 vorbereitende Maßnahmen gestartet werden. Vorgesehen ist eine wissenschaftliche Begleitung durch die TU Graz - Institut für Wohnbau, das ab dem Wintersemester 2015/16 innerhalb von drei Semestern das Thema Griesplatz zum Institutsschwerpunkt hat, sowie eine breite BürgerInnenbeteiligung. Eine städtebauliche Potentialuntersuchung für das Griesviertel ist ebenso vorgesehen, um mögliche Entwicklungschancen zu untersuchen. Basierend auf den Ergebnissen aus dem Beteiligungsprozess, der wissenschaftlichen Begleitung und der städtebaulichen Potenzialuntersuchung soll ein Architektur- und Gestaltungswettbewerb bis voraussichtlich 2018 ausgelobt und durchgeführt werden. Politische Beschlusslage Die Projektgenehmigung des Gemeinderates zu den vorbereitenden Maßnahmen erfolgte am 9. Juli 2015. Umsetzungszeitraum 2015 bis 2018 Kostenrahmen Für die vorbereitenden Maßnahmen werden EUR 460.000,- veranschlagt. Aktueller Stand des Vorhabens Eine erste Informationsveranstaltung zum Thema Griesplatz fand im März 2015 statt. Mit den vorbereitenden Maßnahmen soll im 2. Halbjahr 2015 begonnen werden. Bezirk(e) / Gesamtstädtisch V. Gries Adresse/Link Stadtplan Griesplatz Themenbereich(e) Bauen/Wohnen, Mobilität/Verkehr, Stadtplanung/Stadtentwicklung, Wirtschaft/Tourismus, Soziales BürgerInnenbeteiligung Ja Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung Ein BürgerInnen-Beteiligungsprozess ist vorgesehen. Ein Rahmenkonzept dafür wurde von der Stadtbaudirektion unter Einbeziehung des Referates für BürgerInnenbeteiligung erarbeitet und zur Stellungnahme an die vorgesehenen Stellen übermittelt. Einige Inhalte der Stellungnahmen wurden nach Prüfung in das Konzept eingearbeitet. Im Zuge des Beteiligungsprozesses sollen Workshops mit den unterschiedlichen Zielgruppen, Aktivitäten vor Ort, Begehungen u.v.m. sowie eine breite Information für alle Interessierten stattfinden. Bestehende Initiativen (Pro Gries, Unser Griesplatz), der MigrantInnenbeirat und das Citymanagement sowie Vereine und Institutionen (z.B. Religionsgemeinschaften im Umfeld, MigrantInnenvertretungen, Frauenorganisationen, Sozialvereine, Schulen etc.) sollen aktiv eingebunden werden. Zur Unterstützung der Stadtbaudirektion in der Detailkonzeption und Durchführung der Beteiligungsangebote soll ein externer Träger beauftragt werden. Eine diesbezügliche Beauftragung soll noch im Jahr 2015 erfolgen. Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept) Die Entwicklungsmöglichkeiten des Griesviertels sollen untersucht und definiert werden. Teilaspekte sind die Verbesserung der Aufenthaltsqualitäten, sowie der Nutzungsqualitäten im speziellen für FußgängerInnen und RadfahrerInnen. Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn Stadtbaudirektion Mag. Simone Reis Tel.: +43 316 872-3514 E-Mail: [email protected] Weitere Informationen Projekt-Homepage: http://www.stadtentwicklung.graz.at S G R B I R G Planung Neugestaltung Liebenauer Hauptstraße/Puntigamer Straße Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 14. 01. 2015 Inhaltliche Beschreibung Mit der Fertigstellung des Südgürtels übernimmt die Stadt Graz die Landesstraßenzüge Liebenauer Hauptstraße und Puntigamer Straße. Dies hat die Stadt Graz dazu bewogen, die Liebenauer Hauptstraße (Abschnitt Liebenauer Stadion bis Südgürtel) und die Puntigamer Straße (Abschnitt Casalgasse bis Liebenauer Hauptstraße) nicht nur zu sanieren, sondern auch neu zu gestalten. Im Zuge der Neugestaltung sollen auch die Bedürfnisse der AnrainerInnen und NutzerInnen miteinbezogen werden. Politische Beschlusslage Der Gemeinderat hat die Neugestaltung der Liebenauer Hauptstraße/Puntigamer Straße als Teil des Südgürtelprojektes am 7. Juli 2011 beschlossen. Umsetzungszeitraum 2017 - 2018 Kostenrahmen Kosten sind derzeit noch nicht bezifferbar Aktueller Stand des Vorhabens Für die Planung der Neugestaltung wurden die Gestaltungspielräume definiert. Die erste Konzeptplanung wurde auf Basis der eingebrachten und auf Umsetzbarkeit überprüften Ideen und Anregungen aus der 1. Phase der BürgerInnenbeteiligung entwickelt. Bezirk(e) / Gesamtstädtisch VII. Liebenau Themenbereich(e) Mobilität/Verkehr, Stadtplanung/Stadtentwicklung, Umwelt/Grünraum/Energie BürgerInnenbeteiligung Ja Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung Im Rahmen der 1. BürgerInnenbeteiligungs-Veranstaltung vom 17. Mai 2014 wurden Bedürfnisse der AnrainerInnen und NutzerInnen für die Neugestaltung aufgenommen. Die Besonderheit des Beteiligungsprozesses bestand darin, dass BürgerInnen, die nicht die Zeit gefunden haben aktiv an der 1. Veranstaltung teilzunehmen, die Möglichkeit geboten wurde online ihre Ideen und Anregungen einzubringen. Alle Informationen und Ergebnisse werden auf der Projekthomepage veröffentlicht. Im Rahmen der 2. Veranstaltung am 17. November wurden die eingebrachten und auf Umsetzung überprüften Anregungen und Ideen für die Planungen der Neugestaltung präsentiert. Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept) Stadtentwicklungskonzept: Aufwertung des öffentlichen Raums durch Gestaltung der öffentlichen Straßen, Begrünung der Verkehrsbänder, Attraktivierung von Einfahrtstraßen Verkehrspolitische Leitlinien: Vorrang sanfter Mobilität - Ausbau des Fuß-und Radwegnetzes, Schaffung attraktiver Fußgängerbereiche Stadteilentwicklung Murfeld: Verbesserung der Gesamtsituation der Liebenauer Hauptstraße Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn Stadtbaudirektion DI Heike Falk Tel.: +43 316 872-3522 E-Mail: [email protected] Weitere Informationen Projekthomepage: http://www.stadtentwicklung.graz.at/cms/beitrag/10232661/5705740 S G R B I R G Geh-und Radweg Andritzbach Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 04. 11. 2015 Inhaltliche Beschreibung Mit dem Hochwasserschutz-Ausbau des Andritzbaches soll am linken Bachufer ein Geh- und Radweg, von der Weinzöttlstraße zum R2 - Murradweg bei den Arlandgründen, errichtet werden. Für den Anschluss dieses neuen Geh- und Radweges an die Geh-Radwegverbindung Gabriachbach wird die bestehende Geh-Radweg-Querung der Weinzöttlstraße nach Norden verlegt. Politische Beschlusslage Der Bau des Hochwasserschutzes am Andritzbach erfolgt gemäß dem Hochwasserschutzsachprogramm Grazer Bäche (SAPRO). Am 13.11.2014 wurde vom Gemeinderat der Stadt Graz mit dem Radwegeprogramm 2014-2016 die Projektgenehmigung für den Geh- und Radwegeausbau am Andritzbach beschlossen. Umsetzungszeitraum Sommer 2014 bis Herbst 2016 Kostenrahmen 330.000,- EUR für Ausbau des Weges, Asphaltierung, anteilige Grundeinlösekosten und Beleuchtung sowie 120.000,- EUR Zuzahlung an das Land Steiermark zur Errichtung der Landesstraßen-Querung. Aktueller Stand des Vorhabens Im Sommer 2014 wurde mit den Arbeiten begonnen. Die Errichtung des Geh- und Radweges erfolgt abschnittweise im Zuge des Hochwasserausbaus. Im November 2014 wurde mit dem Bau der neuen Geh-/ Radweg-Querung der Landesstraße begonnen. Bezirk(e) / Gesamtstädtisch XII. Andritz Themenbereich(e) Mobilität/Verkehr, Umwelt/Grünraum/Energie BürgerInnenbeteiligung Nein Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung Es gibt keinen Gestaltungsspielraum bei der Planung und Errichtung des bachbegleitenden Geh- und Radweges, da die Maßnahmen auf das Hochwasserschutzprogramm abgestimmt sind. Daher kann keine BürgerInnenbeteiligung angeboten werden. In den erforderlichen behördlichen Genehmigungsverfahren (Wasserrecht, Straßenrecht, Naturschutzrecht) haben die unmittelbar betroffenen EigentümerInnen der anrainenden Grundstücke Parteienstellung. Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept) Mobilitätsstrategie der Stadt Graz und Verkehrspolitische Leitlinie 2020: Bis zum Jahr 2021 wird eine Verschiebung des Verhältnisses zwischen motorisiertem Individualverkehr und Umweltverbund (Fuß-, Radverkehr und ÖV) von 45:55 (2008) auf 37:63 angestrebt. Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn A10/8 - Abteilung für Verkehrsplanung Dipl.-Ing. Helmut Spinka Tel.: +43 316 872-2883 Fax: +43 316 872-2889 E-Mail: [email protected] Weitere Informationen Radverkehrsprojekte: http://www.graz.at/cms/ziel/4439928/DE/ S G R B I R G Planung Straßenbahnlinie Reininghaus Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 15. 01. 2015 Inhaltliche Beschreibung Die Reininghausgründe sollen an das Grazer Straßenbahnnetz angebunden werden. Die Trassenführung ist durch den vom Gemeinderat beschlossenen 'Rahmenplan Reininghausgründe' vorgegeben. Die Straßenbahn soll abzweigend von der Eggenberger Straße über die Alte Poststraße unter Nutzung der bestehenden GKBBahnunterführung zur Reininghausstraße führen. Die Weiterführung soll ab der Reininghausstraße Richtung Süden in die Wetzelsdorfer Straße auf einer eigenen Trasse erfolgen, die zwischen der Alten Poststraße und der Brauhausstraße liegt, und weiter zur Endschleife im nördlichen Bereich des Areals der ehemaligen Hummelkaserne. Die Streckenlänge beträgt rund 1,8 km. Es sind 4 Haltestellen (inkl. Endhaltestelle) vorgesehen. Politische Beschlusslage Der Rahmenplan Reininghaus wurde am 25.2.2010 vom Gemeinderat beschlossen. Der Gemeinderatsbeschluss über die Finanzierung der Straßenbahnplanung erfolgte am 4.7.2013. Umsetzungszeitraum 2015 - 2016 (Planung) Kostenrahmen Für die gesamte Planung (Einreich- und Ausführungsplanung) der Straßenbahnlinie sind 2,5 Mio. EUR vorgesehen. Aktueller Stand des Vorhabens Anfang 2015 beginnt die Suche und Auswahl eines externen Planungsbüros. Bezirk(e) / Gesamtstädtisch V. Gries, XIV. Eggenberg, XV. Wetzelsdorf Themenbereich(e) Mobilität/Verkehr, Stadtplanung/Stadtentwicklung BürgerInnenbeteiligung Nein Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung Nachdem die Trassenführung im 'Rahmenplan Reininghausgründe' vorgegeben ist, besteht diesbezüglich kein Gestaltungsspielraum. Es ist jedoch eine umfassende Information der BürgerInnen über die Planungen und in weiterer Folge über die einzelnen Bauphasen vorgesehen. Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept) Verkehrspolitische Leitlinie 2020: Der Ausbau der Straßenbahnlinien ist wesentlicher Bestandteil der Grazer Verkehrspolitik Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn Stadtbaudirektion Dipl.-Ing. Klaus Masetti Tel.: +43 316 872-3506 [email protected] Weitere Informationen Rahmenplan Reininghaus: http://www.stadtentwicklung.graz.at/cms/beitrag/10136566/2858034/ S G R B I R G Radverkehrsmaßnahmen 2016 - 2018 Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 22. 12. 2015 Inhaltliche Beschreibung Im Rahmen des Radschwerpunktes 2016, welcher gemeinsam mit dem Land Steiermark durchgeführt wird, sollen Radverkehrsmaßnahmen im Stadtgebiet umgesetzt werden. Aufgrund des zu erwartenden Planungs-, Einreichungs-, Umsetzungs- und Abrechnungszeitraumes wird eine Zeitdauer bis 2018 vorgesehen. Die Maßnahmenbereiche umfassen 1) Grundeinlösen, 2) Geh/Radwegausbauten & Lückenschlüsse und 3) die fachliche Analyse, die Umplanung und die Verbesserung von Radunfall - Häufungsstellen im Stadtgebiet. Politische Beschlusslage Die Projektgenehmigung wurde vom Gemeinderat am 17.12.2015 beschlossen und die notwendigen Mittel werden ab 2016 bereitgestellt. Umsetzungszeitraum 2016 - 2018 Kostenrahmen EUR 1.550.000,- Aktueller Stand des Vorhabens Die notwendigen Planungs- und Umsetzungsmaßnahmen werden vorbereitet. Bezirk(e) / Gesamtstädtisch Gesamtstädtisch Themenbereich(e) Mobilität/Verkehr BürgerInnenbeteiligung Nein Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung Es gibt keinen Gestaltungsspielraum bei der Planung und Errichtung von straßenbegleitenden Geh- und Radwegen, da die Maßnahmen aufgrund der einschlägigen technischen Richtlinien und gesetzlicher Vorgaben geplant und umgesetzt werden. In den erforderlichen behördlichen Genehmigungsverfahren (StVO, Straßenrecht, Wasserrecht, Naturschutzrecht) haben die unmittelbar betroffenen EigentümerInnen der Grundstücke Parteienstellung. Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept) Mobilitätsstrategie der Stadt Graz und Verkehrspolitische Leitlinie 2020: Bis zum Jahr 2021 wird eine Verschiebung des Verhältnisses zwischen motorisiertem Individualverkehr und Umweltverbund (Fuß-, Radverkehr und ÖV) von 45:55 (2008) auf 37:63 angestrebt. Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn A10/8 - Abteilung für Verkehrsplanung Dipl.-Ing. Helmut Spinka Tel.: +43 316 872-2883 Fax: +43 316 872-2889 E-Mail: [email protected] Weitere Informationen Radverkehrsprojekte: http://www.graz.at/cms/ziel/4439928/DE/ S G R B I R G Gehsteig Ziegelstraße Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 25. 01. 2016 Inhaltliche Beschreibung In der Ziegelstraße wird vom Viktor-Zack-Weg bis Rainleiten ein Gehsteig bzw. Gehweg errichtet. Im Abschnitt vom Viktor-Zack-Weg bis zur Inge-Morath-Straße wird der Gehsteig an der Nordseite der Ziegelstraße situiert werden, da an dieser Seite über die gesamte Länge Zugänge zu Wohnhäusern vorhanden sind. In diesem Bereich wird auch die Straßenbeleuchtung erneuert. Im Abschnitt von der Inge-Morath-Straße bis Rainleiten wird der Gehweg an der Südseite der Ziegelstraße gebaut. Ziel ist es, dass der Gehsteig möglichst zeitgleich mit den Ausbaumaßnahmen des Stufenbaches errichtet wird. Bedingt durch die für den Bachausbau erforderlichen Arbeiten im Straßenraum, wird der Bau des Gehsteiges in Abstimmung mit dem Bachausbau erfolgen. Politische Beschlusslage Der Bau des Hochwasserschutzes am Stufenbach erfolgt gemäß dem Hochwasserschutzsachprogramm Grazer Bäche (SAPRO). Am 17.12.2015 hat der Gemeinderat der Stadt Graz die Projektgenehmigung für die Finanzierung des Gehsteiges in der Ziegelstraße beschlossen. Umsetzungszeitraum Begleitend zum Ausbau des Stufenbaches, voraussichtlich 2016 Kostenrahmen EUR 534.500,00 für Planungen, Grundeinlösen, Beleuchtung und Bau des Gehsteiges Aktueller Stand des Vorhabens Die erforderlichen Grundeinlösen konnten positiv abgeschlossen werden. Die straßenrechtliche Bewilligung für den Bau des Gehsteiges liegt vor. Die Ausschreibung für die Bauarbeiten erfolgt gleichzeitig mit den Arbeiten für den Stufenbach und ist in Ausarbeitung. Bezirk(e) / Gesamtstädtisch XII. Andritz Themenbereich(e) Mobilität/Verkehr BürgerInnenbeteiligung Nein Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung Es gibt keinen Gestaltungsspielraum bei der Planung und Errichtung des Gehsteiges in der Ziegelstraße, da die Maßnahmen aufgrund der einschlägigen technischen Richtlinien und gesetzlicher Vorgaben geplant und umgesetzt werden. Daher kann keine BürgerInnenbeteiligung angeboten werden. Im erforderlichen straßenrechtlichen Genehmigungsverfahren haben die unmittelbar betroffenen EigentümerInnen der anrainenden Grundstücke Parteistellung. Im Vorfeld der Grundeinlösegespräche erfolgt eine Information an die betroffenen GrundeigentümerInnen. Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept) Mobilitätsstrategie der Stadt Graz und verkehrspolitische Leitlinien 2020. Für den Verkehr der Grazer Wohnbevölkerung wird bis zum Jahr 2021 - entsprechend dem Ziel des Regionalen Verkehrskonzeptes Graz - Graz Umgebung zur Einhaltung der Umweltstandards (Lärm und Luftschadstoffe) - eine Verschiebung des Verhältnisses zwischen motorisiertem Individualverkehr und Umweltverbund von 45:55 (2008) auf 37:63 angestrebt. Für den Grundsatz ,,Graz als Stadt der kurzen Wege" sollen Haltestellen auf attraktiven Wegen erreichbar sein. Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn A10/8 - Abteilung für Verkehrsplanung Dipl.-Ing. Peter Kostka Tel.: +43 316 872-2890 Fax.: +43 316 872-2889 E-Mail: [email protected] S G R B I R G Gehsteig Kahngasse Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 25. 01. 2016 Inhaltliche Beschreibung In der Kahngasse wird im Bereich vom Haus Nr. 1 ein Gehsteig errichtet. Der Gehsteig wird an der Westseite der Straße gebaut. Die Fahrbahn wird vom Gehsteig durch einen Grünstreifen mit Bäumen getrennt. Politische Beschlusslage Am 17.12.2015 hat der Gemeinderat der Stadt Graz die Projektgenehmigung für die Finanzierung des Gehsteiges in der Kahngasse beschlossen. Umsetzungszeitraum voraussichtlich 2016 Kostenrahmen EUR 97.200,00 für Planungen, Grundeinlösen und Bau des Gehsteiges Aktueller Stand des Vorhabens Die erforderliche Grundeinlöse konnte positiv abgeschlossen werden. Die Bewilligung für die Entfernung der vorhandenen Bäume, inklusiver Verpflichtung von Neupflanzungen liegt vor. Die Ausschreibung ist in Vorbereitung. Bezirk(e) / Gesamtstädtisch III. Geidorf Themenbereich(e) Mobilität/Verkehr BürgerInnenbeteiligung Nein Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung Es gibt keinen Gestaltungsspielraum bei der Planung und Errichtung des Gehsteiges in der Kahngasse, da die Maßnahmen aufgrund der einschlägigen technischen Richtlinien und gesetzlicher Vorgaben geplant und umgesetzt werden. Daher kann keine BürgerInnenbeteiligung angeboten werden. Im Vorfeld der Grundeinlösegespräche erfolgt eine Information an die betroffenen GrundeigentümerInnen. Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept) Mobilitätsstrategie der Stadt Graz und verkehrspolitische Leitlinien 2020. Für den Verkehr der Grazer Wohnbevölkerung wird bis zum Jahr 2021 - entsprechend dem Ziel des Regionalen Verkehrskonzeptes Graz - Graz Umgebung zur Einhaltung der Umweltstandards (Lärm und Luftschadstoffe) - eine Verschiebung des Verhältnisses zwischen motorisiertem Individualverkehr und Umweltverbund von 45:55 (2008) auf 37:63 angestrebt. Für den Grundsatz ,,Graz als Stadt der kurzen Wege" soll die notwendige, attraktive Nahmobilität durch den Bau des Gehsteiges unterstützt werden. Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn A10/8 - Abteilung für Verkehrsplanung Dipl.-Ing. Peter Kostka Tel.: +43 316 872-2890 Fax: +43 316 872-2889 E-Mail: [email protected] S G R B I R G Gehsteig Sternäckerweg Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 25. 01. 2016 Inhaltliche Beschreibung Im Sternäckerweg wird im Abschnitt von der Liebenauer Hauptstraße bis zur Ostbahn an der Südseite ein Gehsteig errichtet. Für die Errichtung eines Gehweges an der Südseite des Sternäckerweges ist es erforderlich die Fahrbahn nach Norden zu verschieben und auch an der Nordseite den Gehweg neu zu errichten. Auf Grund der erforderlichen Straßenentwässerung kann kein Gehsteig mit Randleisten, sondern nur ein fahrbahnniveaugleicher Gehweg vorgesehen werden. Im Bereich der Einmündung des Banngrabenweges wird eine Querungshilfe für zu Fuß gehende Personen vorgesehen werden, ein Schutzweg ist auf Grund der Nähe zur Eisenbahnkreuzung nicht möglich. Politische Beschlusslage Am 17.12.2015 hat der Gemeinderat der Stadt Graz die Projektgenehmigung für die Finanzierung des Gehweges im Sternäckerweg beschlossen. Umsetzungszeitraum voraussichtlich 2016 Kostenrahmen EUR 400.000,00 für Planungen und Bau des Gehsteiges Aktueller Stand des Vorhabens Die erforderliche Grundeinlöse konnte positiv abgeschlossen werden. Die Einreichung zur straßenrechtlichen Bewilligung und die Ausschreibung sind in Vorbereitung. Bezirk(e) / Gesamtstädtisch VII. Liebenau Themenbereich(e) Mobilität/Verkehr BürgerInnenbeteiligung Nein Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung Es gibt keinen Gestaltungsspielraum bei der Planung und Errichtung des Gehsteiges im Sternäckerweg, da die Maßnahmen aufgrund der einschlägigen technischen Richtlinien und gesetzlicher Vorgaben geplant und umgesetzt werden. Daher kann keine BürgerInnenbeteiligung angeboten werden. Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept) Mobilitätsstrategie der Stadt Graz und verkehrspolitische Leitlinien 2020. Für den Verkehr der Grazer Wohnbevölkerung wird bis zum Jahr 2021 - entsprechend dem Ziel des Regionalen Verkehrskonzeptes Graz - Graz Umgebung zur Einhaltung der Umweltstandards (Lärm und Luftschadstoffe) - eine Verschiebung des Verhältnisses zwischen motorisiertem Individualverkehr und Umweltverbund von 45:55 (2008) auf 37:63 angestrebt. Für den Grundsatz ,,Graz als Stadt der kurzen Wege" soll die notwendige, attraktive Nahmobilität durch den Bau des Gehsteiges unterstützt werden. Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn A10/8 - Abteilung für Verkehrsplanung Dipl.-Ing. Peter Kostka Tel.: +43 311 872-2890 Fax: +43 316 872-2889 e-mai: [email protected] S G R B I R G Neubau & Sanierung von Jugendzentren Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 08. 02. 2016 Inhaltliche Beschreibung Die Grazer Jugendzentren sind ein fester Bestandteil der Grazer Jugendkultur. Die Stadt Graz bietet jungen Menschen im gesamten Stadtgebiet 13 Jugendzentren, die einen breiten Themenbereich für die Lebenswelten von Jugendlichen abdecken. Der inhaltliche Schwerpunkt bei allen Aktivitäten liegt immer auf den Feldern der Partizipation, Prävention und der Ermöglichung von Entwicklungschancen für alle jungen Grazerinnen und Grazer. Das über die gesamt Stadt verteilte Netz der Jugendzentren weist eine breite Qualitätsspanne hinsichtlich der baulichen Zustände auf. Zur Analyse aller Standorte wurde 2015 eine bauliche Bewertung durchgeführt. Die Analyse führte zu dem Ergebnis, dass die Standorte der Jugendzentren ECHO (Leuzenhofgasse 4), JUZ Grünanger (Theyergasse) und Dietrichskeusch`n, (Dietrichsteinplatz 9) weder von ihrer baulichen Substanz, noch von ihrer Raumstruktur her, den technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Zeit entsprechen. Auf Basis dieser Analyse wurde der Neubau der Jugendzentren ECHO (Leuzenhofgasse 4), JUZ Grünanger (Theyergasse) sowie die Sanierung der unter Denkmalschutz stehenden Dietrichskeusch`n beschlossen. Politische Beschlusslage Im Gemeinderat vom 21. Mai 2015 wurde der Grundsatz- und Planungsbeschluss für beide Neubauprojekte und die Sanierung beschlossen. Mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 22. Oktober 2015 wurde die Projektgenehmigung und somit der Startschuss für die Durchführung der Projekte beschlossen. Umsetzungszeitraum Die Fertigstellung soll bis Herbst 2017 erfolgen. Kostenrahmen 2.065.000,-- Aktueller Stand des Vorhabens Phase 1: Projektentwicklung und -planung bis Herbst 2016 Phase 2: Baubeginn Herbst 2016/Frühjahr 2017 Bezirk(e) / Gesamtstädtisch IV. Lend, VI. Jakomini, VII. Liebenau Themenbereich(e) Kinder/Jugend/Familie/Senioren BürgerInnenbeteiligung Ja Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung Laut Leitfaden der Offenen Jugendarbeit 2009 wird die Umsetzung der Innenraumgestaltung unter Beteiligung der Jugendlichen erfolgen. Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept) Bedarfsgerechte Errichtung neuer Jugendzentren Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn Amt für Jugend und Familie Referat für Offene Kinder- und Jugendarbeit Mag. Markus Schabler Tel.: +43 316 872-3190 E-Mail: [email protected] Weitere Informationen Angebote für Jugendliche in Graz: http://www.graz.at/cms/ziel/313755/DE/ S G R B I R G Räumliches Leitbild Neu (RLB Neu) Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 05. 02. 2015 Inhaltliche Beschreibung Das steirische Raumordnungsgesetz sieht vor, dass jede Gemeinde ein räumliches Leitbild erstellen soll (ROG § 22 Abs 7). Dieses Leitbild ist Teil des örtlichen Entwicklungskonzepts und dient zur Vorbereitung für die Bebauungsplanung. Folgendes soll durch ein Leitbild festgelegt werden: der Gebietscharakter sowie die Grundsätze zur Bebauungsweise, zur Erschließung und zur Freiraumgestaltung. Das Räumliche Leitbild (RLB Neu) wird flächendeckend darstellen, wie sich das Stadtgebiet räumlich und strukturell entwickeln soll. Das Stadtgebiet wird in Bereichstypen gegliedert, beispielsweise Blockrandbebauungen oder kleinteilig strukturierte Gebiete. Der Bereichstyp definiert die Gebietsstruktur, die Höhen von Gebäuden, die Lage im Straßenraum sowie die Freiraumqualitäten. Zusätzlich enthält das RLB Neu Vorgaben zur Gestaltung einzelner Bereiche der Stadt im Sinne des angestrebten Gebietscharakters. Politische Beschlusslage Im Stadtentwicklungskonzept 4.0., das vom Gemeinderat am 28.02.2013 beschlossen wurde, ist das Räumliche Leitbild als Maßnahme zur Sicherung der Baukultur vorgesehen. Umsetzungszeitraum Frühjahr 2013 bis voraussichtlich Mitte 2016. Kostenrahmen ca. 100.000 EUR Aktueller Stand des Vorhabens Der Auftrag zur Erarbeitung des Räumlichen Leitbildes Neu an die externen Auftragnehmer Battyan/Freiland erfolgte im Frühjahr 2013. Der Entwurf des Räumlichen Leitbildes Neu ist in Ausarbeitung. Bezirk(e) / Gesamtstädtisch Gesamtstädtisch Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung BürgerInnenbeteiligung Ja Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung Es sind 2015 öffentliche Informationsveranstaltungen zur Vorstellung und Diskussion der Revision des Flächenwidmungsplanes vorgesehen. Bei diesen wird auch bereits ein Entwurf des Räumlichen Leitbildes vorgestellt mit der Möglichkeit für die BürgerInnen Anregungen einzubringen. Im Zuge des anschließenden Verordnungsverfahrens des Räumlichen Leitbildes nach dem Steiermärkischen Raumordnungsgesetz erfolgt eine öffentliche Auflage von mind. 8 Wochen mit der Möglichkeit zur Bekanntgabe von schriftlichen Einwendungen. Im Auflagezeitraum wird der Entwurf in einer weiteren öffentlichen Veranstaltung vorgestellt. Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept) Stadtentwicklungskonzept: § 3 Grundsätze: "Graz bekennt sich zu seiner gelebten Baukultur." § 28 Abs. 8: "Überarbeitung des Räumlichen Leitbildes und Erlass eines Räumlichen Leitbildes gemäß § 22 Abs. 7 StROG als Grundlage für die Bebauungsplanung und Bauverfahren" Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn Stadtplanung DI Eva Maria Benedikt Tel.: +43 316 872-4713 E-Mail: [email protected] Weitere Informationen 4.0 Stadtentwicklungskonzept: http://www.graz.at/cms/ziel/5190711/DE/ Räumliches Leitbild 2004: http://www.graz.at/cms/beitrag/10053154/985245 S G R B I R G Ideenwettbewerb Öffentlicher Raum - Smart City Graz Waagner Biro Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 10. 02. 2016 Inhaltliche Beschreibung Für das Stadtentwicklungsprojekt "Smart City Graz Waagner Biro", rund um die Helmut-List-Halle, soll zwischen der Peter-Tunner-Gasse im Norden und der Eggenberger Straße im Süden der gesamte öffentliche Raum neu gestaltet werden. Der Ideenwettbewerb für diesen öffentlichen Raum umfasst alle Bereiche der zukünftigen Parkanlagen, Plätze und Straßen. Politische Beschlusslage Im Juli 2013 erfolgte durch den Gemeinderat die Projektgenehmigung "Smart City Project", die die Durchführung des Ideenwettbewerbs für den öffentlichen Raum beinhaltet. Am 16.1.2015 hat der Stadtsenat beschlossen, dass die Auslobungsunterlagen zum Ideenwettbewerb hergestellt werden sollen. Umsetzungszeitraum 2016 Kostenrahmen ca. EUR 200.000,- Aktueller Stand des Vorhabens Die Auslobungsunterlagen zum Ideenwettbewerb werden derzeit ausgearbeitet. Bezirk(e) / Gesamtstädtisch IV. Lend Adresse/Link Stadtplan http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=20 Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung, Mobilität/Verkehr, Umwelt/Grünraum/Energie BürgerInnenbeteiligung Ja Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung Im Projekt "Smart City Graz" wird seit 2013 ein Stadtteilmanagement angeboten - Ansprechpartnerinnen sind drei MitarbeiterInnen des Vereins StadtLabor. Seit 2014 wurde eine direkte Anlaufstelle im Projektgebiet eröffnet. Neben den Veranstaltungen des Stadtteilmanagements gab es zum Projekt "Smart City Waagner Biro" zwei öffentliche Informationsveranstaltungen für interessierte BürgerInnen (September 2013 und Oktober 2014), bei denen Anregungen und Anliegen gesammelt wurden. Diese Anregungen und Anliegen werden nach einer inhaltlichen Prüfung in die Auslobungsunterlagen des Ideenwettbewerbes miteinfließen. Nach Vorliegen des Siegerprojektes werden weitere Planungsschritte erforderlich, bei denen zusätzliche Beteiligungsangebote für BürgerInnen geplant sind. Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept) 1. Eine attraktive Gestaltung der öffentlichen Räume. 2. Gestaltete öffentliche Räume als Grundlage für Begegnung und Kommunikation/Austausch. 3. Der Ausbau und die Sicherung einer hohen Gestalt- und Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raums. (aus dem 4.0 Stadtentwicklungskonzept der Landeshauptstadt Graz) Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn Stadtplanungsamt DI Martin Zettel Tel.: +43 316 872-4719 E-Mail: [email protected] Weitere Informationen Projekt-Homepage: http://www.smartcitygraz.at/ S G R B I R G 11.09.0 Bebauungsplan Mariatroster Straße 378 Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 15. 02. 2016 Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 20.500 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Bebauungsplan soll auf der Grundlage eines Gestaltungskonzeptes erstellt werden. Das Gestaltungskonzept wird durch einen privaten Wettbewerb ermittelt. Politische Beschlusslage Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 im 3.0 Flächenwidmungsplan 2001) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet. Umsetzungszeitraum 2016 Kostenrahmen Die Wettbewerbs-Kosten werden von den privaten Grundstückseigentümern getragen. Für die Bebauungsplanerstellung werden Ressourcen in der Stadtverwaltung gebunden. Aktueller Stand des Vorhabens Das Wettbewerbsverfahren wird von den privaten Grundstücksbesitzern vorbereitet. Die fachlichen Grundlagen werden von den Fachabteilungen der Stadt vorgegeben. Bezirk(e) / Gesamtstädtisch XI. Mariatrost Adresse/Link Stadtplan http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=22 Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung BürgerInnenbeteiligung Ja Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung Nach dem Abschluss des privaten Wettbewerbsverfahrens wird mit der Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfes begonnen. Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen können Einwendungen abgeben. Zusätzlich bietet die Stadt Graz eine Informationsveranstaltung an. Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept) 1. geordnete Siedlungsentwicklung 2. Anbindung an das öffentliche Straßen- und Wegenetz Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn Stadtplanungsamt DI Elisabeth Mahr Tel.: +43 316 872-4711 Fax: +43 316 872-4709 E-Mail: [email protected] Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung S G R B I R G 03.20.0 Bebauungsplan Grillparzerstraße Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 18. 01. 2016 Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 52.300 m² groß. Ziel des 03.20.0 Bebauungsplanes "Grillparzerstraße - RichardWagner-Gasse - Bergmanngasse - Lindweg - Körblergasse" ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens. Politische Beschlusslage Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 im 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet. Umsetzungszeitraum 2015 Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten. Aktueller Stand des Vorhabens Der Bebauungsplan wurde vom Gemeinderat beschlossen und im Amtsblatt am 14.10.2015 veröffentlicht. Bezirk(e) / Gesamtstädtisch III. Geidorf Adresse/Link Stadtplan http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=51 Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung BürgerInnenbeteiligung Ja Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplanentwurf vom 05.02.2015 bis zum 02.04.2015 zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf konnte im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen konnten in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich hat die Stadt Graz am 25.02.2015 eine Informationsveranstaltung angeboten. Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept) 1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen, ...) Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn Stadtplanungsamt DI Markus Dröscher Tel.: +43 316 872-4723 Fax: +43 316 872-4709 E-Mail: [email protected] Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung Bebauungsplan: http://www.graz.at/cms/beitrag/10246150/4200668/ S G R B I R G 4.0 Flächenwidmungsplan Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 24. 04. 2015 Inhaltliche Beschreibung Das Steiermärkische Raumordnungsgesetz sieht alle zehn Jahre eine vollständige Überprüfung und Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes vor (Revision). Der Flächenwidmungsplan gliedert das gesamte Stadtgebiet in Bauland, Verkehrsflächen und Freiland. Im Zuge der Revision werden Änderungswünsche der Bevölkerung bearbeitet, übergeordnete Vorgaben (Ersichtlichmachungen) aktualisiert (z.B.: Hochwasseranschlaglinien, denkmalgeschützte Objekte, Wald) und sämtliche Festlegungen hinsichtlich ihres Beitrages zur angestrebten Stadtentwicklung kontrolliert. Das Verfahren zur Revision des Flächenwidmungsplanes ist im Steiermärkischen Raumordnungsgesetz geregelt. Nach abschließender Beschlussfassung des Gemeinderates ist der 4.0 Flächenwidmungsplan eine Verordnung der Stadt Graz. Politische Beschlusslage Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 23. April 2015 die öffentliche Auflage des Entwurfes des 4.0 Flächenwidmungsplanes beschlossen. Umsetzungszeitraum Die Bearbeitung inklusive der Durchführung des Verfahrens wird voraussichtlich bis Mitte 2016 andauern. Kostenrahmen Es werden vorwiegend Personalressourcen in der Stadtplanung gebunden. Aktueller Stand des Vorhabens Das Stadtplanungsamt hat einen Entwurf des 4.0 Flächenwidmungsplanes erarbeitet. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 23. April 2015 die öffentliche Auflage des Entwurfes beschlossen. Bezirk(e) / Gesamtstädtisch Gesamtstädtisch Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung BürgerInnenbeteiligung Ja Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung Das Steiermärkische Raumordnungsgesetz sieht formal BürgerInnenbeteiligung im Verfahren zur Erlassung eines Flächenwidmungsplanes vor. Der Entwurf muss für 8 Wochen öffentlich aufgelegt werden. In dieser Zeit kann jede/r Einwendungen schriftlich dem Stadtplanungsamt bekanntgeben. Die Stadt Graz wird mehr als die eine vorgeschriebene öffentliche Informationsveranstaltung zum aufgelegten Entwurf anbieten. Insgesamt sind 8 Veranstaltungen geplant. Es wird für jeweils 2-3 Bezirke gemeinsam eine Veranstaltung organisiert, um stärker stadtteilbezogen zu informieren. Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept) Das gesamte 4.0 Stadtentwicklungskonzept ist in seinen raumrelevanten Punkten die Grundlage für den 4.0 Flächenwidmungsplan. Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn Stadtplanungsamt DI Eva Maria Benedikt Tel.: +43 316 872-4713 E-Mail: [email protected] Weitere Informationen Flächenwidmungsplan: http://www.graz.at/cms/ziel/3810656/DE/ 4.0 Stadtentwicklungskonzept: http://www.graz.at/cms/ziel/5190711/DE/ S G R B I R G 17.18.0 Bebauungsplan "Triester Straße - Wagramer Weg" Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 03. 07. 2015 Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 4,3 ha groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wurde der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es wurden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Grundlage für den Bebauungsplan war ein bereits abgeschlossener städtebaulicher Wettbewerb. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens. Politische Beschlusslage Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet. Umsetzungszeitraum 2015 Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten. Aktueller Stand des Vorhabens Der Bebauungsplan wurde am 18. Juni 2015 vom Gemeinderat beschlossen. Bezirk(e) / Gesamtstädtisch XVII. Puntigam Adresse/Link Stadtplan http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=53 Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung BürgerInnenbeteiligung Ja Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung Nach dem Abschluss eines Wettbewerbverfahrens wurde mit der Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfes begonnen. Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt. Die Auflage fand in Zeitraum von 18.12.2014 bis 26.02.2015 (10 Wochen) statt. Eine öffentliche Informationsveranstaltung fand am 04.02.2015 statt. Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept) 1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebiets 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....) Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn Stadtplanungsamt DI Elisabeth Mahr Tel.: +43 316 872-4711 Fax: +43 316 872-4709 Email: [email protected] Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung Bebauungsplan - Beschluss: http://www.graz.at/cms/beitrag/10252278/1345794/ S G R B I R G 05.23.0 Bebauungsplan "Lazarettgürtel - Kärntner Straße" Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 15. 02. 2016 Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 21 000m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt, der Gebäudebestand berücksichtigt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Grundlage für den Bebauungsplan ist ein bereits abgeschlossener städtebaulicher Wettbewerb. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens. Politische Beschlusslage Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet. Umsetzungszeitraum 2016 Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten. Aktueller Stand des Vorhabens Der Bebauungsplan-Entwurf wird vorbereitet. Bezirk(e) / Gesamtstädtisch V. Gries Adresse/Link Stadtplan http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=55 Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung BürgerInnenbeteiligung Ja Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung Nach dem Abschluss eines Wettbewerbsverfahrens wurde mit der Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfes begonnen. Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich bietet die Stadt Graz eine Informationsveranstaltung an. Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept) 1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebiets 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....) Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn Stadtplanungsamt DI Elisabeth Mahr Tel.: +43 316 872-4711 Fax: +43 316 872-4709 Email: [email protected] Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung S G R B I R G 16.19.0 Bebauungsplan "Strassganger Str. - Weblinger Str." Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 15. 02. 2016 Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 75.906 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt, die teilweise Berücksichtigung des Gebäudebestandes und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens. Politische Beschlusslage Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet. Umsetzungszeitraum 2016 Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten. Aktueller Stand des Vorhabens Der Bebauungsplan-Entwurf wird vorbereitet. Bezirk(e) / Gesamtstädtisch XVI. Straßgang Adresse/Link Stadtplan http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=56 Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung BürgerInnenbeteiligung Ja Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung Der Bebauungsplan-Entwurf wird von der Stadtplanung erstellt. Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich bietet die Stadt Graz eine Informationsveranstaltung an. Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept) 1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....) Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn Stadtplanungsamt DI Elisabeth Mahr Tel.: +43 316 872-4711 Fax: +43 316 872-4709 E-Mail: [email protected] Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung S G R B I R G 03.19.0 Bebauungsplan Wartingergasse Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 21. 01. 2016 Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 20.700 m² groß. Ziel des 03.19.0 Bebauungsplanes "Wartingergasse - Körösistraße - Wickenburggasse - Laimburggasse" ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung im Bereich der bestehenden Blockrandbebauung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens. Politische Beschlusslage Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet. Umsetzungszeitraum 2016 Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten. Aktueller Stand des Vorhabens Der Bebauungsplan-Entwurf wird vorbereitet. Bezirk(e) / Gesamtstädtisch III. Geidorf Adresse/Link Stadtplan http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=57 Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung BürgerInnenbeteiligung Ja Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Stadtplanungsamt und im Internet im Auflagezeitraum eingesehen werden und BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich bietet die Stadt Graz eine Informationsveranstaltung an. Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept) 1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen, ...) Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn Stadtplanungsamt DI Markus Dröscher Tel.: +43 316 872-4723 Fax: +43 316 872-4709 Email: [email protected] Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung S G R B I R G 04.19.0 Bebauungsplan "Smart City Waagner Biro Ost" Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 18. 01. 2016 Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 7,6 ha groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Grundlage für den Bebauungsplan sind bereits abgeschlossene Wettbewerbsverfahren. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens. Politische Beschlusslage Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002 i.d.F. 3.21) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet. Umsetzungszeitraum 2015 Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten. Aktueller Stand des Vorhabens Der Bebauungsplan wurde am 17. Dezember 2015 vom Gemeinderat beschlossen. Bezirk(e) / Gesamtstädtisch IV. Lend Adresse/Link Stadtplan http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=54 Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung BürgerInnenbeteiligung Ja Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung Im Projekt "Smart City Graz" wird seit 2013 ein Stadtteilmanagement angeboten. Neben den Veranstaltungen des Stadtteilmanagements gab es zum Projekt "Smart City Waagner Biro" zwei öffentliche Informationsveranstaltungen (September 2013 und Oktober 2014), bei denen Anregungen und Anliegen gesammelt wurden. Diese Anregungen und Anliegen sind nach einer inhaltlichen Prüfung in die Auslobungsunterlagen der Wettbewerbe eingeflossen. Nach Abschluss der Wettbewerbsverfahren wurde mit der Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfes begonnen. Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplan-Entwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf konnte im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen konnten Einwendungen im Auflagezeitraum vom 04.06.2015 bis 13.08.2015 abgeben. Die Stadt Graz hat zusätzlich eine Informationsveranstaltung am 02.07.2015 im BORG Dreierschützengasse abgehalten. Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept) 1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....) Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn Stadtplanungsamt Mag. Oliver Konrad Tel.: +43 316 872-4727 Fax: +43 316 872-4709 Email: [email protected] Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung Homepage Smart City Graz: http://www.smartcitygraz.at S G R B I R G 08.18.0 Bebauungsplan "Nußbaumerstraße - Marburger Straße" Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 05. 08. 2015 Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 13.800 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Grundlage für den Bebauungsplan ist ein bereits abgeschlossener städtebaulicher Wettbewerb nach dem "Grazer Modell". Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens. Politische Beschlusslage Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet. Umsetzungszeitraum 2015 Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten. Aktueller Stand des Vorhabens Der Bebauungsplan wurde am 9. Juli 2015 vom Gemeinderat beschlossen. Bezirk(e) / Gesamtstädtisch VIII. St. Peter Adresse/Link Stadtplan http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=60 Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung BürgerInnenbeteiligung Ja Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung Nach dem Abschluss eines Wettbewerbsverfahrens wurde mit der Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfes begonnen. Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplan-Entwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt. Die Auflage fand im Zeitraum vom 9.4. bis 5.6.2015 statt. Eine öffentliche Informationsveranstaltung fand am 6.5.2015 statt. Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept) 1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen) Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn Stadtplanungsamt DI Peter Wipfler Tel.: +43 316 872-4714 Fax: +43 316 872-4709 E-mail: [email protected] Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung Bebauungsplan-Entwurf: http://www.graz.at/cms/beitrag/10248942/1345767/ S G R B I R G 05.15.2 Bebauungsplan "Eggenberger Gürtel 50" Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 05. 08. 2015 Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 12.500 m² groß. 2008 wurde für das Areal der Bebauungsplan "Einkaufszentrum Quester" erstellt. Das Einkaufszentrum wurde jedoch nicht errichtet und der Bauplatz verkauft. Jetzt wird eine Wohnnutzung angestrebt. Damit liegen neue Planungsvoraussetzungen vor, die in der Bebauungsplan-Änderung berücksichtigt werden sollen. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Grundlage für den Bebauungsplan ist ein bereits abgeschlossener städtebaulicher Wettbewerb nach dem "Grazer Modell". Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens. Politische Beschlusslage In Flächenwidmungsplan 2002 wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet. Es existiert ein rechtswirksamer Bebauungsplan. Dieser soll nun auf Grund von neuen Planungsvoraussetzungen geändert werden. Umsetzungszeitraum 2015 Kostenrahmen Die Kosten des Wettbewerbes übernahm der Projektbetreiber. Die Kosten für die Bebauungsplan-Erstellung sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten. Aktueller Stand des Vorhabens Der Bebauungsplan wurde am 9. Juli 2015 vom Gemeinderat beschlossen. Bezirk(e) / Gesamtstädtisch V. Gries Adresse/Link Stadtplan http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=59 Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung BürgerInnenbeteiligung Ja Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung Nach dem Abschluss des Wettbewerbsverfahrens wurde mit der Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfes begonnen. Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplan-Entwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt. Die Auflage fand im Zeitraum vom 9.4. bis 5.6.2015 statt. Eine öffentliche Informationsveranstaltung fand am 19.5.2015 statt. Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept) 1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen) Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn Stadtplanungsamt DI Peter Wipfler Tel.: +43 316 872-4714 Fax: +43 316 872-4709 Email: [email protected] Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung Bebauungsplan-Entwurf: http://www.graz.at/cms/beitrag/10248935/1345767/ S G R B I R G 16.05.2 Bebauungsplan "Grillweg - Erna-Diez-Straße" Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 21. 01. 2016 Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 3,2 ha groß. 1999 wurde für das "Einkaufszentrum Euroshopping" ein Bebauungsplan erstellt. Das Einkaufszentrum wurde bereits geschlossen und ein neuer Nutzungsmix inklusive Wohnnutzung wird angestrebt. Damit liegen neue Planungsvoraussetzungen vor, die in der BebauungsplanÄnderung berücksichtigt werden sollen. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Grundlage für den Bebauungsplan wird ein Wettbewerb sein. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens. Politische Beschlusslage Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet. Es existiert ein rechtswirksamer Bebauungsplan. Dieser soll nun auf Grund von neuen Planungsvoraussetzungen geändert werden. Umsetzungszeitraum 2015 - 2016 Kostenrahmen Die Kosten des Wettbewerbs übernimmt der private Projektbetreiber. Die Kosten für die Bebauungsplan-Erstellung sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten. Aktueller Stand des Vorhabens Der Bebauungsplan-Entwurf wurde vom 23.7.2015 bis zum 15.10.2015 zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt. Bezirk(e) / Gesamtstädtisch XVI. Straßgang Adresse/Link Stadtplan http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=61 Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung BürgerInnenbeteiligung Ja Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplan-Entwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf konnte im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen konnten in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich hat die Stadt Graz am 22.9.2015 eine Informationsveranstaltung angeboten. Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept) 1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....) Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn Stadtplanungsamt DI Friedrich Schenn Tel.: +43 316 872-4720 Fax: +43 316 872-4709 Email: [email protected] Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung S G R B I R G 05.25.0 Bebauungsplan "Alte Poststraße - Feldgasse" Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 11. 12. 2015 Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 27.300 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Grundlage für den Bebauungsplan ist ein bereits abgeschlossener städtebaulicher Wettbewerb nach dem "Grazer Modell". Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens. Politische Beschlusslage Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet. Umsetzungszeitraum 2015 Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten. Aktueller Stand des Vorhabens Der Bebauungsplan wurde am 22. Oktober 2015 vom Gemeinderat beschlossen. Bezirk(e) / Gesamtstädtisch V. Gries Adresse/Link Stadtplan http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=63 Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung BürgerInnenbeteiligung Ja Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung Nach dem Abschluss eines Wettbewerbsverfahrens wurde mit der Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfes begonnen.Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplan-Entwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt. Die Auflage fand im Zeitraum vom 7.5. bis 2.7.2015 statt. Eine öffentliche Informationsveranstaltung fand am 27.5.2015 statt. Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept) 1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen) Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn Stadtplanungsamt Mag. Oliver Konrad Tel.: +43 316 872-4727 Fax: +43 316 872-4709 E-mail: [email protected] Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung Bebauungsplan-Entwurf: http://www.graz.at/cms/beitrag/10250299/1345767/ S G R B I R G 14.13.0 Bebauungsplan Reininghausstr. - Alt Reininghaus Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 26. 08. 2015 Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 50.757 m² groß. Ziel des 14.13.0 Bebauungsplanes "Reininghausstraße - Alte Poststraße - Alt Reininghaus" ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Grundlage für den Bebauungsplan ist ein bereits abgeschlossener städtebaulicher Wettbewerb. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens. Politische Beschlusslage Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet. Umsetzungszeitraum 2015 Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten. Aktueller Stand des Vorhabens Der Bebauungsplan wurde am 9. Juli 2015 vom Gemeinderat beschlossen. Bezirk(e) / Gesamtstädtisch XIV. Eggenberg Adresse/Link Stadtplan http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=69 Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung BürgerInnenbeteiligung Ja Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung Nach dem Abschluss eines Wettbewerbsverfahrens wurde mit der Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfes begonnen. Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplan-Entwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt. Die Auflage fand im Zeitraum von 9.4. bis 5.6.2015 statt. Eine öffentliche Informationsveranstaltung fand am 5.5.2015 statt. Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept) 1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....) Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn Stadtplanungsamt DI Suzanne Artés Tel.: +43 316 872-4712 Fax: +43 316 872-4709 E-Mail: [email protected] Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung Bebauungsplan-Entwurf: http://www.graz.at/cms/beitrag/10248926/1345767/ S G R B I R G 05.24.0 Bebauungsplan Niesenbergergasse Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 18. 01. 2016 Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 22.600 m² groß. Ziel des 05.24.0 Bebauungsplanes "Niesenbergergasse Idlhofgasse - Annenstraße" ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung im Bereich der bestehenden Blockrandbebauung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens. Politische Beschlusslage Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet. Umsetzungszeitraum 2015-2016 Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten. Aktueller Stand des Vorhabens Der Bebauungsplan-Entwurf wurde vom 23.7.2015 bis zum 15.10.2015 zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt. Derzeit wird die Beschlussfassung vorbereitet. Bezirk(e) / Gesamtstädtisch V. Gries Adresse/Link Stadtplan http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=72 Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung BürgerInnenbeteiligung Ja Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplanentwurf vom 23.7.2015 bis zum 15.10.2015 zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf konnte im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen konnten in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich hat die Stadt Graz am 23.09.2015 eine Informationsveranstaltung angeboten. Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept) 1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen, ...) Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn Stadtplanungsamt DI Markus Dröscher Tel.: +43 316 872-4723 Fax: +43 316 872-4709 Email: [email protected] Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung Bebauungsplan-Entwurf: http://www.graz.at/cms/beitrag/10253254/4200334/ S G R B I R G 4.02 Stadtentwicklungskonzept 2. Änderung Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 24. 04. 2015 Inhaltliche Beschreibung Die 2. Änderung des 4.0 Stadtentwicklungskonzeptes präzisiert die bestehenden Festlegungen. Davon betroffen sind einerseits die Zulässigkeit der Errichtung von Einkaufszentren und deren Flächenausmaß sowie andererseits die Baulanddurchgrünung. Weiters werden punktuelle Änderungen im Entwicklungsplan vorgenommen. Diese können nach den Themenkreisen Funktionsänderungen, Grüngürtelanpassungen, Grenzkorrekturen, Waldanpassungen und Funktionsnachführungen unterteilt werden. Weiters werden die Deckpläne zum 4.0 Stadtentwicklungskonzept aktualisiert. Politische Beschlusslage Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 23. April 2015 die öffentliche Auflage des Entwurfes der 2. Änderung des Stadtentwicklungskonzeptes beschlossen. Umsetzungszeitraum Die Durchführung des Verfahrens wird voraussichtlich bis Mitte 2016 andauern. Kostenrahmen Es werden vorwiegend Personalressourcen in der Stadtplanung gebunden. Aktueller Stand des Vorhabens Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 23. April 2015 die öffentliche Auflage des Entwurfes der 2. Änderung des Stadtentwicklungskonzeptes beschlossen. Bezirk(e) / Gesamtstädtisch Gesamtstädtisch Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung BürgerInnenbeteiligung Ja Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung Das Steiermärkische Raumordnungsgesetz sieht formal BürgerInnenbeteiligung im Verfahren zur Änderung des Stadtentwicklungskonzeptes vor. Der Entwurf der Änderung muss für mindestens 8 Wochen öffentlich aufgelegt werden. In dieser Zeit kann jede/r Einwendungen schriftlich dem Stadtplanungsamt bekannt geben. Da die Änderung parallel zur Auflage des 4.0 Flächenwidmungsplanes erfolgen wird, wird die Stadt Graz BürgerInnenInformationsveranstaltungen anbieten, die sowohl die Änderung des Stadtentwicklungskonzeptes als auch den 4.0 Flächenwidmungsplan zum Thema haben werden. Insgesamt sind 8 Veranstaltungen geplant. Es werden immer 2 3 Bezirke zusammengefasst werden, um stärker stadtteilbezogen zu informieren. Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept) Die Fortführung des Stadtentwicklungskonzeptes erfolgt gemäß Steiermärkischem Raumordnungsgesetz. Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn Stadtplanungsamt DI Eva Maria Benedikt Tel.: +43 316 872 - 4713 E-Mail: [email protected] Weitere Informationen Stadtentwicklungskonzept: http://www.graz.at/cms/ziel/5190711/DE/ S G R B I R G 16.20.0 Bebauungsplan "Ulmgasse - Kapellenstraße" Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 19. 01. 2016 Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 22.000 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Grundlage für den Bebauungsplan ist ein bereits abgeschlossener städtebaulicher Wettbewerb. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens. Politische Beschlusslage Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet. Umsetzungszeitraum 2015 Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten. Aktueller Stand des Vorhabens Der Bebauungsplan wurde am 17.12.2015 vom Gemeinderat beschlossen Bezirk(e) / Gesamtstädtisch XVI. Straßgang Adresse/Link Stadtplan http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=73 Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung BürgerInnenbeteiligung Ja Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung Nach dem Abschluss eines Wettbewerbsverfahrens wurde mit der Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfes begonnen. Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplan-Entwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt. Die Auflage fand im Zeitraum vom 23.07.2015 bis 15.10.2015 statt. Eine öffentliche Informationsveranstaltung fand am 29.09.2015 statt. Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept) 1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....) Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn Stadtplanungsamt DI Angelika Lingenhöle-Kohlbach Tel.: +43 316 872-4728 Fax: +43 316 872-4709 Email: [email protected] Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung S G R B I R G 17.19.0 Bebauungsplan "Gmeinstraße-Löckwiesenweg" Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 20. 11. 2015 Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 28.397 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Grundlage für den Bebauungsplan ist ein bereits abgeschlossener städtebaulicher Wettbewerb. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens. Politische Beschlusslage Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet. Umsetzungszeitraum 2015 Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten. Aktueller Stand des Vorhabens Der Bebauungsplan wurde am 19. November 2015 vom Gemeinderat beschlossen. Bezirk(e) / Gesamtstädtisch XVII. Puntigam Adresse/Link Stadtplan http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=75 Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung BürgerInnenbeteiligung Ja Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung Nach dem Abschluss eines Wettbewerbsverfahrens wurde mit der Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfes begonnen. Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt. Die Auflage fand im Zeitraum von 23.7. bis 15.10.2015 statt. Eine öffentliche Informationsveranstaltung fand am 24.9.2015 statt. Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept) 1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....) Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn Stadtplanungsamt DDI Martina Weinzettl Tel.: +43 316 872-4710 Fax: +43 316 872-4709 Email: [email protected] Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung S G R B I R G 04.23.0 Bebauungsplan "Smart City Waagner Biro West" Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 22. 02. 2016 Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 6.700m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Grundlage für den Bebauungsplan ist ein bereits abgeschlossener städtebaulicher Wettbewerb. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens. Politische Beschlusslage Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002 i.d.F. 3.22) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet. Umsetzungszeitraum 2016 Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten. Aktueller Stand des Vorhabens Die öffentliche Auflage des Bebauungsplan-Entwurfes findet vom 04.02.2016 bis zum 07.04.2016 statt. Bezirk(e) / Gesamtstädtisch IV. Lend Adresse/Link Stadtplan http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=76 Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung BürgerInnenbeteiligung Ja Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung Im Projekt "Smart City Graz" wird seit 2013 ein Stadtteilmanagement angeboten. Neben den Veranstaltungen des Stadtteilmanagements gab es zum Projekt "Smart City Waagner Biro" zwei öffentliche Informationsveranstaltungen (September 2013 und Oktober 2014), bei denen Anregungen und Anliegen gesammelt wurden. Diese Anregungen und Anliegen sind nach einer inhaltlichen Prüfung in die Auslobungsunterlagen der Wettbewerbe eingeflossen. Nach Abschluss der Wettbewerbsverfahren wurde mit der Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfes begonnen. Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplan-Entwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen können Einwendungen im Auflagezeitraum abgeben. Die Stadt Graz bietet zusätzlich am 10.3.2016 im BORG Dreierschützengasse, Dreierschützengasse 15, eine Informationsveranstaltung an. Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept) 1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,.... Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn Stadtplanungsamt Mag. Oliver Konrad Tel.: +43 316 872-4727 Fax: +43 316 872-4709 Email: [email protected] Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: www.graz.at/stadtplanung Homepage Smart City Graz: www.smartcitygraz.at S G R B I R G Gestaltungswettbewerb zur zentralen ÖV-Achse in Reininghaus Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 20. 07. 2015 Inhaltliche Beschreibung Der Rahmenplan von Graz-Reininghaus stellt die Basis für alle folgenden Planungsschritte dar und legt die öffentlichen Räume fest. Bei der Entwicklung der Quartiere müssen übergeordneten Ziele des Rahmenplans eingehalten werden. Attraktive öffentliche Räume, öffentliche Freiraumausstattung und soziale Infrastrukturen sind Voraussetzung für eine nachhaltige urbane Entwicklung des Stadtteils. Die zentralen Grün- und Freiräume sollen möglichst bald, jedenfalls jedoch mit Entstehung des ersten zentralen Stadtquartiers, realisiert werden. Vor dem Hintergrund laufender Bebauungsplanungen und von voraussichtlich 2015 beginnender Bautätigkeit soll nun ein Wettbewerb für die Gestaltung des öffentlichen Raums der Achse des zukünftigen öffentlichen Nahverkehrs (ÖV-Achse) ausgelobt werden. Ziel des Wettbewerbes ist eine zusammenhängende Gestaltung dieser Achse - im Norden an der Reininghausstraße mit einem großen Platz beginnend bis hinunter zu einer weiteren Platzfläche im Süden an der Wetzelsdorfer Straße. In Summe weist das Planungsgebiet eine Gesamtfläche von rund 42.300 m² auf. Politische Beschlusslage Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz hat in seiner Sitzung vom 25.02.2010 den Rahmenplan für GrazReininghaus einstimmig beschlossen. Im 4.0 Stadtentwicklungskonzept wurde der Verlauf der zukünftigen Straßenbahnführung in dieser Achse festgelegt und im 3.0 Flächenwidmungsplan i.d.g.F. der Bereich als Verkehrsfläche ausgewiesen, die mittlerweile in das öffentliche Gut übernommen wurde. In den beiden Stadtsenatssitzungen vom 26.03.2015 und 17.07.2015 wurde das Gesamtbudget für das Wettbewerbsverfahren beschlossen. Umsetzungszeitraum Frühjahr bis Ende 2015 Kostenrahmen ca. EUR 160.000,00.- Aktueller Stand des Vorhabens Die Einladung zum Wettbewerb erfolgt durch Bekanntmachung im EU-Amtsblatt und in der Grazer Zeitung ab 21.07.2015. Die Frist zum Download der Wettbewerbsunterlagen startet mit 24.07.2015. Bezirk(e) / Gesamtstädtisch V. Gries, XIV. Eggenberg, XV. Wetzelsdorf Adresse/Link Stadtplan http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=68 Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung, Mobilität/Verkehr, Umwelt/Grünraum/Energie BürgerInnenbeteiligung Offen Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung In der Wettbewerbsvorbereitung wurden in einem Stakeholder-Workshop Inhalte der Auslobungsunterlagen diskutiert. Im weiteren Planungsprozess wird geprüft, ob und inwieweit BürgerInnenbeteiligung ermöglicht werden kann. Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept) 1. Eine attraktive Gestaltung der öffentlichen Räume. 2. Gestaltete öffentliche Räume als Grundlage für Begegnung und Kommunikation/Austausch. 3. Der Ausbau und die Sicherung einer hohen Gestalt- und Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raums. (aus dem 4.0 Stadtentwicklungskonzept der Landeshauptstadt Graz) Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn Stadtplanungsamt DI Martin Zettel Tel.: +43 316 872-4719 E-Mail: [email protected] Weitere Informationen Rahmenplan Reininghaus: http://www.stadtentwicklung.graz.at/cms/beitrag/10136566/2858034/ S G R B I R G 04.21.0 Bebauungsplan "Neubaugasse - Buhnengasse - Lendkai - Pflanzengasse" Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 20. 01. 2016 Inhaltliche Beschreibung Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Der Bebauungsplan umfasst insgesamt eine Grundstücksfläche von ca. 13.180 m². Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens. Politische Beschlusslage Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet. Umsetzungszeitraum Bis 2016 Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten. Aktueller Stand des Vorhabens Die öffentliche Auflage des Bebauungsplan-Entwurfes fand vom 15.10.2015 bis zum 10.12.2015 statt. Bezirk(e) / Gesamtstädtisch IV. Lend Adresse/Link Stadtplan http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=66 Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung BürgerInnenbeteiligung Ja Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf konnte im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen konnten in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich hat die Stadt Graz am 24. November 2015 eine Informationsveranstaltung angeboten. Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept) 1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn Stadtplanungsamt DI Peter Wipfler Tel.: +43 316 872-4714 Fax: +43 316 872-4709 Email: [email protected] Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung S G R B I R G 04.22.0 Bebauungsplan "Neubaugasse - Lendkai - Buhnengasse" Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 20. 01. 2016 Inhaltliche Beschreibung Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Der Bebauungsplan umfasst insgesamt eine Grundstücksfläche von ca. 8.250 m². Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens. Politische Beschlusslage Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet. Umsetzungszeitraum Bis 2016 Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten. Aktueller Stand des Vorhabens Die öffentliche Auflage des Bebauungsplan-Entwurfes fand vom 15.10.2015 bis zum 10.12.2015 statt. Bezirk(e) / Gesamtstädtisch IV. Lend Adresse/Link Stadtplan http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=67 Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung BürgerInnenbeteiligung Ja Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf konnte im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen konnten in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich hat die Stadt Graz am 24. November 2015 eine Informationsveranstaltung angeboten. Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept) 1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn Stadtplanungsamt DI Peter Wipfler Tel.: +43 316 872-4714 Fax: +43 316 872-4709 Email: [email protected] Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung S G R B I R G 12.22.0 Bebauungsplan "Prohaskagasse-Radegunder Str.-Schöckelbach Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 02. 03. 2016 Inhaltliche Beschreibung Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Der Bebauungsplan umfasst insgesamt eine Grundstücksfläche von ca. 30.000 m². Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens. Politische Beschlusslage Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet. Umsetzungszeitraum 2016 Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten. Aktueller Stand des Vorhabens Der Bebauungsplan ist in Vorbereitung. Bezirk(e) / Gesamtstädtisch XII. Andritz Adresse/Link Stadtplan http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=80 Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung BürgerInnenbeteiligung Ja Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich bietet die Stadt Graz eine Informationsveranstaltung an. Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept) 1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn Stadtplanungsamt DI Peter Wipfler Tel.: +43 316 872-4714 Fax: +43 316 872-4709 Email: [email protected] Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung S G R B I R G 07.21.0 Bebauungsplan "Liebenauer Hauptstraße-Ostbahn" Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 03. 11. 2015 Inhaltliche Beschreibung Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Der Bebauungsplan umfasst insgesamt eine Grundstücksfläche von ca. 9.300 m². Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens. Politische Beschlusslage Im Flächenwidmungsplan 2002, 22. Änderung, (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet. Umsetzungszeitraum 2016 Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten. Aktueller Stand des Vorhabens Der Bebauungsplan befindet sich in Vorbereitung. Bezirk(e) / Gesamtstädtisch VII. Liebenau Adresse/Link Stadtplan http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=81 Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung BürgerInnenbeteiligung Ja Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich bietet die Stadt Graz eine Informationsveranstaltung an. Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept) 1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn Stadtplanungsamt DI Peter Wipfler Tel.: +43 316 872-4714 Fax: +43 316 872-4709 Email: [email protected] Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung S G R B I R G 12.16.1 Bebauungsplan "Puchleitnerweg", 1. Änderung Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 03. 11. 2015 Inhaltliche Beschreibung Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Die Änderung des Bebauungsplanes umfasst eine Grundstücksfläche von ca. 5.060 m². Es soll die Fläche des dortig geplanten Hochwasser-Rückhaltebeckens verkleinert und das Bauland dafür vergrößert werden. Mit der Änderung des Bebauungsplanes wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens. Politische Beschlusslage Es existiert der rechtsgültige 12.16.0 Bebauungsplan "Puchleitnerweg" Umsetzungszeitraum 2016 Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten. Aktueller Stand des Vorhabens Die Änderung des Bebauungsplanes ist in Vorbereitung. Bezirk(e) / Gesamtstädtisch XII. Andritz Adresse/Link Stadtplan http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=82 Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung BürgerInnenbeteiligung Ja Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Entwurf der Änderung des Bebauungsplanes zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich werden die grundbücherlichen Eigentümer der zum Planungsgebiet angrenzenden Grundstücke angehört. Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept) 1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn Stadtplanungsamt DI Peter Wipfler Tel.: +43 316 872-4714 Fax: +43 316 872-4709 Email: [email protected] Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung S G R B I R G 06.23.0 Bebauungsplan "Hafnerriegel" Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 29. 02. 2016 Inhaltliche Beschreibung Das Bauland östlich der Pfarre Münzgrabenstraße, zwischen den Straßenzügen Hafnerriegel und Münzgrabengürtel gelegen, soll bebaut werden. Die Fläche hat ein Ausmaß von 7.700 m². Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens. Politische Beschlusslage 3.22 Flächenwidmungsplan (Rechtswirksam seit 01.07.2015): Eine Fläche im Ausmaß von 7.700 m² ist als ,, Allgemeines Wohngebiet" mit einer Bebauungsdichte von 0,2 bis 1,4 ausgewiesen. Aufgrund des öffentlichen Interesses zur geordneten Siedlungsentwicklung wurde die Bebauungsplanpflicht gemäß § 29 Abs 3 Z 3 StROG 2010 festgelegt. Umsetzungszeitraum 2016 Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten. Aktueller Stand des Vorhabens Die Erarbeitung eines Bebauungsplan-Entwurfes wird 2016 begonnen. Eine Informations- und Diskussionsveranstaltung für AnrainerInnen hat vor der Erarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes am 10.12.2015 stattgefunden. Bezirk(e) / Gesamtstädtisch VI. Jakomini Adresse/Link Stadtplan http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=83 Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung BürgerInnenbeteiligung Ja Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung Es wurde eine frühzeitige Planungs-Beteiligung formal angeregt und vom zuständigen Stadtsenatsreferenten aufgegriffen. AnrainerInnen des Bebauungsplangebietes wurden daher bereits vor der Erarbeitung eines Bebauungsplan-Entwurfes am 10.12.2015 zu einer Informations- und Diskussionsveranstaltung eingeladen. Entsprechend dem Raumordnungsgesetz wird der Entwurf 2016 zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. er kann im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen können Einwendungen abgeben. Die Stadt Graz bietet im Zeitraum der öffentlichen Auflage zudem eine Informationsveranstaltung an. Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept) 1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....) Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn Stadtplanungsamt DI Elisabeth Mahr Tel.: +43 316 872-4711 Fax: +43 316 872-4709 Email: [email protected] Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/cms/ziel/1277375/DE/ Protokoll der Informations- und Diskussionsveranstaltung: http://www.graz.at/cms/beitrag/10264547/425927/ S G R B I R G 05.27.0 Bebauungsplan "Auf der Tändelwiese" Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 19. 01. 2016 Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 23.500 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens. Politische Beschlusslage Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet. Umsetzungszeitraum 2016 Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten. Aktueller Stand des Vorhabens Der Bebauungsplan-Entwurf wird vorbereitet. Bezirk(e) / Gesamtstädtisch V. Gries Adresse/Link Stadtplan http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=88 Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung BürgerInnenbeteiligung Ja Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich bietet die Stadt Graz eine Informationsveranstaltung an. Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept) 1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....) Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn Stadtplanungsamt DI Markus Dröscher Tel.: +43 316 872-4723 Fax: +43 316 872-4709 Email: [email protected] Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung S G R B I R G 14.15.0 Bebauungsplan "Reininghaus Quartier 3, Alte Poststraße - Wetzelsdorfer Straße" Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 04. 02. 2016 Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 19.400 m² groß, liegt im Bezirk Eggenberg und ist Teil des "Graz-Reininghaus Areals". Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Grundlage für den Bebauungsplan ist ein bereits abgeschlossener städtebaulicher Wettbewerb. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens. Politische Beschlusslage Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet. Umsetzungszeitraum 2016 Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten. Aktueller Stand des Vorhabens Der Bebauungsplan-Entwurf wird vorbereitet. Bezirk(e) / Gesamtstädtisch XIV. Eggenberg Adresse/Link Stadtplan http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=96 Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung BürgerInnenbeteiligung Ja Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung Nach dem Abschluss eines Wettbewerbverfahrens wurde mit der Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfes begonnen. Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen können Einwendungen im Auflagezeitraum abgeben. Zusätzlich bietet die Stadt Graz eine Informationsveranstaltung an. Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept) 1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb das Bebauungsplangebiet 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....) Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn Stadtplanungsamt DDI Martina Weinzettl Tel.: +43 316 872-4710 Fax: +43 316 872-4709 Email: [email protected] Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung S G R B I R G 14.17.0 Bebauungsplan "Reininghausstraße - Handelstraße - Straßganger Straße" Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 04. 02. 2016 Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 13.750 m² groß und liegt an der Reininghausstraße im Bezirk Eggenberg. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Grundlage für den Bebauungsplan ist ein bereits abgeschlossener städtebaulicher Wettbewerb. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens. Politische Beschlusslage Mit der 22. Änderung des 3.0 Flächenwidmungsplanes 2002 wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet. Umsetzungszeitraum 2016 Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten. Aktueller Stand des Vorhabens Der Bebauungsplan-Entwurf wird vorbereitet. Bezirk(e) / Gesamtstädtisch XIV. Eggenberg Adresse/Link Stadtplan http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=97 Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung BürgerInnenbeteiligung Ja Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung Nach dem Abschluss eines Wettbewerbverfahrens wurde mit der Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfes begonnen. Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen können Einwendungen im Auflagezeitraum abgeben. Zusätzlich bietet die Stadt Graz eine Informationsveranstaltung an. Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept) 1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb das Bebauungsplangebiet 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....) Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn Stadtplanungsamt DDI Martina Weinzettl Tel.: +43 316 872-4710 Fax: +43 316 872-4709 Email: [email protected] Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung S G R B I R G 08.20.0 Bebauungsplan "Nußbaumerstraße (Nord) - Marburger Straße (Ost)" Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 04. 02. 2016 Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 11.900 m² groß und liegt im Bezirk St. Peter, östlich des ORF-Parks. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Grundlage für den Bebauungsplan ist ein bereits abgeschlossener städtebaulicher Wettbewerb. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens. Politische Beschlusslage Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet. Umsetzungszeitraum 2016 Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten. Aktueller Stand des Vorhabens Der Bebauungsplan-Entwurf wird vorbereitet. Bezirk(e) / Gesamtstädtisch VIII. St. Peter Adresse/Link Stadtplan http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=98 Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung BürgerInnenbeteiligung Ja Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung Nach dem Abschluss eines Wettbewerbverfahrens wurde mit der Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfes begonnen. Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen können Einwendungen im Auflagezeitraum abgeben. Zusätzlich bietet die Stadt Graz eine Informationsveranstaltung an. Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept) 1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb das Bebauungsplangebiet 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....) Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn Stadtplanungsamt DDI Martina Weinzettl Tel.: +43 316 872-4710 Fax: +43 316 872-4709 Email: [email protected] Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung S G R B I R G 06.22.0 Bebauungsplan ,,Conrad-von-Hötzendorfstraße/Fröhlichgasse" Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 10. 02. 2016 Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 5.035m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Grundlage für den Bebauungsplan ist ein bereits abgeschlossener städtebaulicher Wettbewerb. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens. Politische Beschlusslage Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet. Umsetzungszeitraum 2016 Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten. Aktueller Stand des Vorhabens Der Bebauungsplan-Entwurf wird vorbereitet. Bezirk(e) / Gesamtstädtisch VI. Jakomini Adresse/Link Stadtplan http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=95 Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung BürgerInnenbeteiligung Ja Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung Nach dem Abschluss eines Wettbewerbsverfahrens wurde mit der Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfes begonnen. Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplan-Entwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich bietet die Stadt Graz eine Informationsveranstaltung an. Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept) 1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....) Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn Stadtplanungsamt DI Klemens Klinar Tel.: +43 316 872-4716 Fax: +43 316 872-4709 E-mail: [email protected] Weitere Informationen http://www.graz.at/bebauungsplanung S G R B I R G 04.24.0 Bebauungsplan "Wiener Straße 34" Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 22. 02. 2016 Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet, welches an der Wiener Straße, Fichtegasse und Grüne Gasse liegt (ehemaliges Areal der Firma Salis und Braunstein), ist ca. 11.300 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Zusätzlich wird ein 2000 m² großer öffentlicher Platz entstehen. Grundlage für den Bebauungsplan ist ein bereits abgeschlossener städtebaulicher Wettbewerb. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens. Politische Beschlusslage Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet. Umsetzungszeitraum 2016 Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten. Aktueller Stand des Vorhabens Der Bebauungsplan-Entwurf wird vorbereitet. Bezirk(e) / Gesamtstädtisch IV. Lend Adresse/Link Stadtplan http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=101 Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung BürgerInnenbeteiligung Ja Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung Nach dem Abschluss eines Wettbewerbsverfahrens wurde mit der Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfes begonnen. Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich bietet die Stadt Graz eine Informationsveranstaltung an. Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept) 1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes 2. Sicherung eines ca. 2000 m² großen öffentlichen Platzes 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....) Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn Stadtplanungsamt DI Elisabeth Mahr Tel.: +43 316 872-4711 Fax: +43 316 872-4709 E-Mail: [email protected] Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung S G R B I R G Geidorfplatz - Sanierung, Gestaltungsverbesserung Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 02. 03. 2016 Inhaltliche Beschreibung Beabsichtigt sind im Rahmen der verhältnismäßig geringen Budgetmittel eine teilweise Sanierung der Platzoberfläche und eine Verbesserung der Gestaltung des Geidorfplatzes. Die Fläche um die Stände und vor dem Kino soll mit einem Plattenbelag versehen und zusätzlich sollen Bäume gepflanzt werden. Im Bereich des Marktes, der bestehenden Rampe und der Stiegenanlage sind funktionelle Verbesserungen angedacht. Für die Eingangssituation auf den Platz im Kreuzungsbereich wird eine großzügigere, einladendere Öffnung angestrebt. Generell ist eine Attraktivierung der Möblierung vorgesehen. Politische Beschlusslage In der Sitzung des Gemeinderates am 25. Februar 2016 wurde die Bereitstellung der finanziellen Mittel beschlossen. Im Bezirksrat Geidorf wurden für eine Verschönerung des Geidorfplatzes Anträge gestellt und Beschlüsse gefasst. Umsetzungszeitraum Sommer 2016 Kostenrahmen 280.000 .-EUR Aktueller Stand des Vorhabens Die Stadtbaudirektion koordiniert das Projekt. Das Stadtplanungsamt arbeitet den Sanierungs- und Gestaltungsverbesserungsplan aus. Die Umsetzung erfolgt durch die Holding Graz. Bezirk(e) / Gesamtstädtisch III. Geidorf Adresse/Link Stadtplan http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=94 Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung BürgerInnenbeteiligung Nein Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung Mit den verfügbaren finanziellen Mitteln gibt es nur einen sehr geringen Gestaltungsspielraum. Es kann daher keine BürgerInnenbeteiligung angeboten werden. Eine Information über die Sanierung und mögliche Gestaltungsverbesserungen ist im Rahmen einer öffentlichen Bezirksratssitzung vorgesehen. Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept) Verbesserung der Gestaltung des öffentlichen Raumes Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn Koordination: Stadtbaudirektion DI Gerald Maurer Tel.: +43 316 872-3517 Fax: +43 316 872-3509 Email: [email protected] Planung: Stadtplanungsamt DI Klemens Klinar Tel.: +43 316 872-4716 Fax: +43 316 872-4709 Email: [email protected] S G R B I R G Sanierung Eishalle Liebenau u. Umbau UPC-Arena Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 06. 02. 2015 Inhaltliche Beschreibung Die Eishalle Liebenau wurde ab 1962 errichtet und seither mehrfach um- und ausgebaut. Nach 52 Jahren ist die denkmalgeschützte Eishalle am Ende ihrer technischen und funktionalen Nutzungsdauer angelangt. Im Hinblick auf die Special Olympics World Winter Games im März 2017 ist die Eishalle Graz-Liebenau als wichtige Spielstätte für die Bewerbe Short Track, Eiskunstlauf und Stockschießen vorgesehen. Ein Abbruch ist aus Gründen des Denkmalschutzes nicht möglich, sodass die Sanierung der Eishalle Liebenau unumgänglich ist. Auch im Bereich der UPC-Arena gibt es dringend notwendige Umbaumaßnahmen, welche unter möglichster Nutzung von Bausynergien gleichzeitig zu erledigen sind. Politische Beschlusslage Im Gemeinderat vom 13.11.2014 wurde der Grundsatz- und Planungsbeschluss der Generalsanierung der Eishalle Graz und der Umbaumaßnahmen des Fußballstadions beschlossen. Mit Gemeinderatsbeschluss vom 22.01.2015 wurde die Projektgenehmigung und somit der Startschuss für die Umbaumaßnahmen beschlossen. Umsetzungszeitraum Bis vorauss. März 2015 soll die Planung abgeschlossen sein. Die Fertigstellung soll bis März 2017 erfolgen. Kostenrahmen Gesamtkosten EUR 25 Mio - diese werden je zur Hälfte von Stadt und Land getragen, wobei 20 Mio für die Eishallensanierung und 5 Mio für die Umbaumaßnahmen in der UPC-Arena veranschlagt sind. Aktueller Stand des Vorhabens Nach der erfolgten Projektgenehmigung soll bis März 2015 die Detailplanung vorliegen. Der Umbau der Eishalle wird jeweils in der spielfreien Zeit von April bis Juli/August in zwei Phasen erfolgen: 2015 - Phase 1: Erneuerung der Kälteanlage und Austausch der Amoniakanlage, Beton- und Dachsanierung. 2016 - Phase 2: Arenatribüne, Kabinensanierung Süd, Neubau Nordbereich, Einhausung der Freieisfläche. Der Umbau der UPC-Arena erfolgt nach Abstimmung mit dem Hauptnutzer SK Puntigamer Sturm in den einzelnen Teilprojekten, wie beispielsweise Stahlbeschichtung für die Tragkonstruktion, Rasensanierung, Stehplätze für Fankurve, Stadionvorplatz, Sanierung des VIP-Bereiches sowie die Sanierung von Kantinen und WC-Anlagen. Bezirk(e) / Gesamtstädtisch VII. Liebenau Adresse/Link Stadtplan 8041 Graz, Zoisweg/Stadionplatz Themenbereich(e) Freizeit/Sport BürgerInnenbeteiligung Nein Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung Eine breite Beteiligung der Öffentlichkeit ist nicht vorgesehen. Bei der Eishalle wird nur der denkmalgeschütze Bestand saniert. In die Entwicklung der funktionellen Verbesserungen werden bei der Eishalle und der UPC-Arena die NutzerInnen miteinbezogen. Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept) Bereitstellung und Sicherung einer adäquaten Sport- und Freizeitinfrastruktur, im Besonderen die Förderung des Eissportes. Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn Sportamt Mag. Gerhard Peinhaupt Tel.: +43 0316 872-7870 E-Mail: [email protected] Weitere Informationen Gemeinderatsbericht: http://www.graz.at/cms/dokumente/10245234_410977/60b4e0ac/TOP18%2BBLGEN.pdf S G R B I R G Bezirkssportplatz Karlau Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 06. 02. 2015 Inhaltliche Beschreibung Mit dem Projekt von Diversity Consult Network "Gesunde Bezirke - Gesunde Stadt" wurden im Jahr 2013 verschiedene Plätze in Graz ins Visier genommen und mit dem Karlauer Kirchenpark der ideale Platz gefunden, um Kindern und Jugendlichen bis 15 Jahren Sport- und Grünflächen zur Verfügung zu stellen. Im Juni 2014 wurde von der Stadt Graz eine Gesamtfläche von 2.444 m² von den römisch-katholischen Pfarrpfründen heilige Dreifaltigkeit der Diözese Graz Seckau auf die Dauer von 25 Jahren angepachtet. Unter der Beteiligung des Sportamtes und der Abteilung für Grünraum kann das Projekt nun realisiert werden. Es wird ca. 1/5 der Fläche zu einem multifunktionalen Sportplatz umgebaut, der das ganze Jahr bespielbar sein soll. Die restlichen 4/5 werden den zukünftigen NutzerInnen als Grünfläche mit verschiedenen Gestaltungsflächen erhalten bleiben. Politische Beschlusslage Die Mittel zur Erhaltung und Ausbau der Bezirkssportplätze wurden im Budgetgemeinderat - Doppelbudget 15/16 beschlossen. Umsetzungszeitraum Fertigstellung Frühjahr/Sommer 2015 Kostenrahmen Ca. 80.000,00 Euro Aktueller Stand des Vorhabens Die Bauverhandlung hat am 14.01.2015 vor Ort stattgefunden. Nach Erteilung der notwendigen Bewilligungen wird voraussichtlich Anfang März der Spatenstich erfolgen. Der Baubeginn ist je nach Witterung für Mitte/Ende März 2015 anberaumt. Bezirk(e) / Gesamtstädtisch V. Gries Adresse/Link Stadtplan http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=50 Themenbereich(e) Freizeit/Sport, Kinder/Jugend/Familie/Senioren, Umwelt/Grünraum/Energie BürgerInnenbeteiligung Ja Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung BürgerInnenbeteiligung wurde im Rahmen des Projektes "Gesunder Bezirk Gries" vom Verein WIKI organisiert und hat im 2. Halbjahr 2014 bereits stattgefunden. Besondere Berücksichtigung fand die Gruppe der 11 - 15 Jährigen. Es erfolgte die Kontaktaufnahme zu Institutionen und Organisationen wie Schulen, Jugendeinrichtungen, Mädchen-Treffs usw. Die Ergebnisse aus den Beteiligungsangeboten von WIKI wurden auf Umsetzbarkeit geprüft und sofern es möglich war in die Planung miteinbezogen. Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept) Schaffung und Erhaltung von Sport- und Grünflächen für Kinder und Jugendliche (bis 15 Jahre) Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn Sportamt Mag. Gerhard Peinhaupt Tel.: +43 0316 872-7870 E-Mail: [email protected] S G R B I R G Errichtung Bezirkssportplatz Christkönig Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 04. 11. 2015 Inhaltliche Beschreibung An der Ecke Krottendorfer Straße/Ekkehard-Hauer-Straße besteht bereits ein kleiner Sportplatz der Pfarre Christkönig. Die Stadt Graz hat diesen Platz und das danebenliegende Grundstück in der Ekkehard-Hauer-Straße (Gesamtfläche 2.662 m²) von der Diözese Graz-Seckau für die Dauer von 25 Jahren gepachtet, um einen neuen Bezirkssportplatz anbieten zu können. Das Areal des bestehenden Sportplatzes bleibt unverändert. Auf dem zusätzlichen Areal sollen Sportarten möglich sein, die für Jugendliche attraktiv sind und die auch möglichst lange im Jahresverlauf betrieben werden können, wie z.B. Fußball, Basketball oder auch Beachvolleyball. Politische Beschlusslage Mit Stadtsenatsbeschluss vom 11.7.2014 wurde die Gesamtfläche angepachtet. Der Beschluss zur Errichtung des Bezirkssportplatzes wurde in der Stadtsenatssitzung am 09.10.2015 gefasst. Umsetzungszeitraum Fertigstellung Sommer 2016 Kostenrahmen 100.000,- Euro Aktueller Stand des Vorhabens Im Sommer 2015 wurden Jugendliche am bestehenden Platz befragt, an welchen Sportarten sie zusätzlich interessiert sind. Im Herbst 2015 wurde eine Veranstaltung zur BürgerInnenbeteiligung vor Ort angeboten. Im Winter 2015/16 sollen die erforderlichen Genehmigungen für die baulichen Maßnahmen eingeholt werden, sodass im Frühjahr 2016 mit dem Bau begonnen werden kann. Bezirk(e) / Gesamtstädtisch XV. Wetzelsdorf Adresse/Link Stadtplan http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=79 Themenbereich(e) Freizeit/Sport, Kinder/Jugend/Familie/Senioren, Umwelt/Grünraum/Energie BürgerInnenbeteiligung Ja Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung Eine Befragung der aktuellen NutzerInnen des kleinen Sportplatzes hat stattgefunden. Die Ergebnisse dieser Befragung und die Ergebnisse aus der Veranstaltung vor Ort, die am 20. Oktober 2015 stattgefunden hat, werden auf ihre Umsetzbarkeit geprüft und gegebenenfalls in die Planung des Sportamtes einbezogen werden. Zu der Veranstaltung vor Ort wurden die AnrainerInnen und insbesondere jugendliche NutzerInnen eingeladen. Die Einladung erfolgte über eine Haushaltseinladung im Umfeld des Platzes und über einen Aushang am bestehenden kleinen Sportplatz. Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept) Schaffung und Erhaltung von Sport- und Grünflächen für Kinder und Jugendliche. Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn Sportamt Mag. Gerhard Peinhaupt Tel.: +43 316 872 7870 E-Mail: [email protected] Weitere Informationen Homepage Sportamt: http://www.graz.at/cms/beitrag/10258011/316030/ S G R B I R G Gestaltung des Trassenparks Südgürtel Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 08. 02. 2016 Inhaltliche Beschreibung Der Grazer Südgürtel wird gebaut - eine zwei Kilometer lange, vierspurige Verbindungsstraße, die großteils im Tunnel geführt wird. Der Südgürtel beginnt im Westen beim Verteilerkreis Webling und führt durchgehend vierspurig über den Weblinger Gürtel und einen Teil der Puntigamer Straße bis zur Puntigamerbrücke über die Mur. Im Osten beginnt der Südgürtel in Messendorf und führt als St.-Peter-Gürtel bzw. Liebenauer Gürtel ebenfalls durchgehend vierspurig von der St.-Peter-Hauptstraße zur Liebenauer Hauptstraße. Die Trassenführung folgt über weite Strecken dem Verlauf der Engelsdorfer Straße. Nach Abschluss der Bauarbeiten soll auf der Trasse ein ca. 18.000m2 großer Park, der Trassenpark Südgürtel entstehen. Mit der Errichtung des Trassenparks soll allen BürgerInnen ein öffentlicher Grünraum als Treffpunkt und Erholungsraum zur Verfügung gestellt werden. Für die Gestaltung dieses Grünraums hat die Stadt Graz zusammen mit dem Land Steiermark einen Wettbewerb mit geladenen Landschafts- sowie Grünraumplanern durchgeführt. Politische Beschlusslage Der Gemeinderat hat den Bau des Gesamtprojektes Südgürtels am 7. Juli 2011 beschlossen. Umsetzungszeitraum 2014-2017 Kostenrahmen Kosten sind derzeit noch nicht bezifferbar Aktueller Stand des Vorhabens Die erste Phase des begleitenden Beteiligungsprozesses ist abgeschlossen. Gesammelte Anregungen und Ideen wurden geprüft und in die Wettbewerbsausschreibung (Gestaltungswettbewerb mit geladenen Landschafts- und GrünraumplanerInnen) aufgenommen. Der Wettbewerb ist abgeschlossen. Die Gestaltungsplanung ist in Bearbeitung. Bezirk(e) / Gesamtstädtisch VII. Liebenau Themenbereich(e) Umwelt/Grünraum/Energie, Kinder/Jugend/Familie/Senioren, Stadtplanung/Stadtentwicklung, Freizeit/Sport, Soziales BürgerInnenbeteiligung Ja Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung Am 9. Dezember 2014 fand die erste öffentliche Veranstaltung für BürgerInnen statt, in der Anregungen und Ideen zur Gestaltung der Parkanlage diskutiert und gesammelt wurden. Zusätzlich wurde vom 9. Dezember 2014 -14. Jänner 2015 die Möglichkeit angeboten, sich an einer Online-Befragung zu beteiligen. Die gesammelten Anliegen und Anregungen wurden geprüft und so weit als möglich in die Wettbewerbsausschreibung aufgenommen. Im Rahmen einer 2. BürgerInnen-Veranstaltung am 8. Juli 2015 wurde der Gestaltungsvorschlag des WettbewerbSiegerprojektes präsentiert und mit den BürgerInnen diskutiert und weitere Vorschläge in die Planungen aufgenommen. Die finalisierte Gestaltungsplanung wird am 10. März 2016 in einer 3. BürgerInnen - Veranstaltung in der Südgürtelinfobox (Engelsdorfer Straße 25) präsentiert. Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept) Sachprogramm Grünraum / Stadtentwicklungskonzept: Verbesserung von bestehenden Grünflächen bzw. Entwicklung von neuen Grünräumen und Naherholungsräumen zur Steigerung der Wohn- und Lebensqualität für die Bevölkerung. Im UVP - Genehmigungsbescheid ist festgehalten, dass die Errichtung eines Trassenparks integraler Bestand des Projektes Südgürtel ist. Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn Stadtbaudirektion DI Heike Falk Tel.: +43 316 872 3522 E-Mail: [email protected] Weitere Informationen Projekthomepage: http://www.stadtentwicklung.graz.at/südgürtel S G R B I R G Stadtpark Graz Sanierung und Neugestaltung in verschiedenen Teilbereichen Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 30. 06. 2015 Inhaltliche Beschreibung Basierend auf dem Masterplan Stadtpark 2010 wurden im Parkpflegewerk Grazer Stadtpark 2012 notwendige kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen für den Erhalt des Stadtparks festgelegt. Die vordringlichsten Maßnahmen in den nächsten 1-3 Jahren sind: 1. Planung der gesamthaften Entwicklung der sog. ,,Pfauengarten Partie" (zwischen Sauraugasse und Aufgang Burggarten) aufgrund der aktuellen Bauentwicklung am Pfauengarten (vorgezogene Fertigstellung Sommer/Herbst 2015)und Herstellung des Wegeanschlusses von der Stadtmauer in den Park. Dies beinhaltet mittelfristig auch die Absiedlung des Verkehrserziehungsgartens und die Verlegung des Gartenstützpunktes der Holding Graz an die Sauraugasse. Durch diese Absiedlung/Verlegung wird die notwendige Erweiterung des Kinderspielplatzes ermöglicht. 2. Jahnallee - Baumerneuerung und Standortverbesserung für die parkseitigen Baumstandorte. 3. Gutachten zur Sanierung des Stadtparkbrunnens Politische Beschlusslage Mit Gemeinderatsbeschluss und Stadtsenatsbeschluss am 21.05.2015 werden die notwendigen Mittel bereitgestellt. Umsetzungszeitraum 2015 - 2017 Kostenrahmen EUR 320.000.-- Aktueller Stand des Vorhabens Die notwendigen Planungs- und Umsetzungsmaßnahmen werden vorbereitet. Bezirk(e) / Gesamtstädtisch I. Innere Stadt Themenbereich(e) Umwelt/Grünraum/Energie BürgerInnenbeteiligung Nein Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung Aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen aus Natur- und Denkmalschutz ist kein Handlungsspielraum für das Angebot eines Beteiligungsprozesses in den Planungen gegeben. Über die Ergebnisse von Planungen und Gutachten soll im Naturschutzbeirat und bei Bedarf in einer öffentlichen Informationsveranstaltung informiert werden. Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept) Erhaltung des Stadtparks als Naherholungsoase sowie Sanierung und Entwicklung der Parkanlage um auch künftigen Nutzerinnen zur Verfügung zu stehen. Planungen und Gutachten als Vorbereitung für die nachfolgende Sanierung und Entwicklung der Parksubstanz. Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn Abteilung für Grünraum und Gewässer DIin Christine Radl Tel.: +43 316 872-4021 E-Mail: [email protected] Weitere Informationen Stadtpark-Homepage: www.graz.at/stadtpark S G R B I R G Realisierungswettbewerb Reininghauspark und Grünachse Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 04. 02. 2016 Inhaltliche Beschreibung Der Rahmenplan Graz-Reininghaus dient als Grundlage für alle weiteren Planungsschritte und gibt auch die Lage, Größe und zeitliche Entwicklung der Freiräume im neuen Stadtteil vor. Im Zuge der fortschreitenden Entwicklungen der zentralen Quartiere und der Achse für den öffentlichen Verkehr wird 2016 ein Realisierungswettbewerb für die Gestaltung des Reininghausparks und der Grünachse, die das grüne Rückgrat des Stadtteils darstellen werden, ausgelobt. Ziel des Wettbewerbes ist die Gestaltung einer öffentlichen Parkanlage mit übergeordneter Bedeutung und des ersten Abschnitts der Grünachse als attraktive und zusammenhängende Grünflächen. In Summe weist das Wettbewerbsgebiet (Park und Grünachse - 1. Abschnitt) eine Gesamtfläche von rund 3,8 ha auf. Politische Beschlusslage Im Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz wurde am 25.02.2010 der Rahmenplan für Graz-Reininghaus einstimmig beschlossen. Am 21. Mai 2015 erfolgte per Beschluss durch den Gemeinderat die Projektgenehmigung "Realisierungswettbewerb Reininghaus Park - Grünachse" und damit die Durchführung des Realisierungswettbewerbs für die öffentliche Parkanlage. Am 6. Nov. 2015 hat der Stadtsenat die Erstellung der Auslobungsunterlagen zum Realisierungswettbewerb beschlossen. Umsetzungszeitraum 2016 Kostenrahmen ca. Euro 200.000,00.- Aktueller Stand des Vorhabens Derzeit wird die Auslobung des Wettbewerbs vorbereitet. Bezirk(e) / Gesamtstädtisch XIV. Eggenberg Themenbereich(e) Umwelt/Grünraum/Energie, Bauen/Wohnen, Stadtplanung/Stadtentwicklung BürgerInnenbeteiligung Nein Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung Im EU-weit, offenen, anonymen Realisierungswettbewerb selbst kann keine BürgerInnenbeteiligung angeboten werden. Im weiteren Planungsprozess wird jedoch geprüft in welcher Form eine BürgerInnenbeteiligung ermöglicht werden kann. Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept) Im 4.0 Stadtentwicklungskonzept der Landeshauptstadt Graz wurden folgende Zielsetzungen für das Stadtentwicklungsgebiet Graz-Reininghaus formuliert: Großer Wert ist auf ausreichende Durchgrünung, gute Verteilung künftiger öffentlicher Freiflächen und eine ökologisch nachhaltige Entwicklung zu legen. Diese Ziele werden insbesonders durch die Schaffung eines öffentlichen Parks und die Umsetzung einer grünen Wegeverbindung (Grünachse), eine wichtige Erweiterung des Grünen Netzes der Stadt Graz, angestrebt. Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn Abteilung Grünraum und Gewässer Ulrike Simschitz Tel.: +43 316 872-4024 E-Mail: [email protected] Weitere Informationen Rahmenplan Reininghaus: http://www.stadtentwicklung.graz.at/cms/beitrag/10136566/2858034/ S G R B I R G