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PDF vom 02. 03. 2016
INHALTSVERZEICHNIS NACH SCHWERPUNKTTHEMEN
Bauen/Wohnen
Seite 8
Mobilität/Verkehr
Seiten 9 - 15
Kinder/Jugend/Familie/Senioren
Seite 16
Stadtplanung/Stadtentwicklung
Seiten 17 - 50
Freizeit/Sport
Seiten 51 - 53
Umwelt/Grünraum/Energie
Seiten 54 - 56
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ERLÄUTERUNGEN ZUR VORHABENLISTE
Was ist das Ziel der Vorhabenliste?
Die Vorhabenliste soll übersichtlich und möglichst frühzeitig über solche Vorhaben der Stadt Graz informieren, für die sich viele GrazerInnen
interessieren oder die viele GrazerInnen betreffen.
Was hat die Vorhabenliste mit BürgerInnenbeteiligung zu tun?
Die Vorhabenliste ist ein Kernelement der "Leitlinien für die BürgerInnenbeteiligung bei Vorhaben der Stadt Graz". Die Erprobungsphase
der Leitlinien dauert bis voraussichtlich Ende 2015. Die Vorhabenliste selbst ist kein Angebot zur Beteiligung, sondern ein Informationsangebot über Vorhaben aus verschiedenen Fachbereichen der Stadt. Es wird auf der Vorhabenliste auch darüber informiert, wo von der
Stadt Angebote zur Beteiligung gemacht werden und wo nicht.
Wie kommt ein Vorhaben auf die Liste?
Die Verwaltung schlägt der Politik vor, welche Vorhaben auf die Vorhabenliste gestellt werden sollen. Über die Veröffentlichung entscheidet
letztlich das zuständige politische Organ der Stadt Graz, d.h. entweder das einzelne Mitglied des Stadtsenats oder das zuständige Gremium
(Stadtsenat als Kollegialorgan, Gemeinderat).
Wann kommen Vorhaben auf die Liste?
Vorhaben sollen baldmöglichst nach dem Budgetbeschluss genannt werden. Es kann sein, dass nach dem Budgetbeschluss weitere Beschlüsse
nötig sind, z.B. Planungbeschluss und/oder Projektgenehmigung. In diesem Fall können Vorhaben jederzeit unter dem Jahr auf die Vorhabenliste gestellt werden.
Wer aktualisiert die Vorhabenliste?
Die Verantwortung für die laufende Aktualisierung von Einträgen liegt bei der fachlich zuständigen Abteilung in Abstimmung mit der/dem
zuständigen Stadtsenatsreferentin/en.
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Vorhaben
Gebiet
Themen
Stand
Seite
Neugestaltung Griesplatz - Vorbereitende
Maßnahmen
V. Gries
Bauen/Wohnen
Mobilität/Verkehr
Stadtplanung/
Stadtentwicklung
Wirtschaft/Tourismus
Soziales
10. 07. 2015
8
Planung Neugestaltung Liebenauer Hauptstraße/
Puntigamer Straße
VII. Liebenau
Mobilität/Verkehr
Stadtplanung/
Stadtentwicklung
Umwelt/Grünraum/
Energie
14. 01. 2015
9
Geh-und Radweg Andritzbach
XII. Andritz
Mobilität/Verkehr
Umwelt/Grünraum/
Energie
04. 11. 2015
10
Planung Straßenbahnlinie Reininghaus
V. Gries
XIV. Eggenberg
XV. Wetzelsdorf
Mobilität/Verkehr
Stadtplanung/
Stadtentwicklung
15. 01. 2015
11
Radverkehrsmaßnahmen 2016 - 2018
Gesamtstädtisch
Mobilität/Verkehr
22. 12. 2015
12
Gehsteig Ziegelstraße
XII. Andritz
Mobilität/Verkehr
25. 01. 2016
13
Gehsteig Kahngasse
III. Geidorf
Mobilität/Verkehr
25. 01. 2016
14
Gehsteig Sternäckerweg
VII. Liebenau
Mobilität/Verkehr
25. 01. 2016
15
Neubau & Sanierung von Jugendzentren
IV. Lend
VI. Jakomini
VII. Liebenau
Kinder/Jugend/Familie/
Senioren
08. 02. 2016
16
Räumliches Leitbild Neu (RLB Neu)
Gesamtstädtisch
Stadtplanung/
Stadtentwicklung
05. 02. 2015
17
Ideenwettbewerb Öffentlicher Raum - Smart City
Graz Waagner Biro
IV. Lend
Stadtplanung/
Stadtentwicklung
Mobilität/Verkehr
Umwelt/Grünraum/
Energie
10. 02. 2016
18
11.09.0 Bebauungsplan Mariatroster Straße 378
XI. Mariatrost
Stadtplanung/
Stadtentwicklung
15. 02. 2016
19
03.20.0 Bebauungsplan Grillparzerstraße
III. Geidorf
Stadtplanung/
Stadtentwicklung
18. 01. 2016
20
4.0 Flächenwidmungsplan
Gesamtstädtisch
Stadtplanung/
Stadtentwicklung
24. 04. 2015
21
17.18.0 Bebauungsplan "Triester Straße Wagramer Weg"
XVII. Puntigam
Stadtplanung/
Stadtentwicklung
03. 07. 2015
22
05.23.0 Bebauungsplan "Lazarettgürtel - Kärntner
Straße"
V. Gries
Stadtplanung/
Stadtentwicklung
15. 02. 2016
23
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Vorhaben
Gebiet
Themen
Stand
Seite
16.19.0 Bebauungsplan "Strassganger Str. Weblinger Str."
XVI. Straßgang
Stadtplanung/
Stadtentwicklung
15. 02. 2016
24
03.19.0 Bebauungsplan Wartingergasse
III. Geidorf
Stadtplanung/
Stadtentwicklung
21. 01. 2016
25
04.19.0 Bebauungsplan "Smart City Waagner Biro
Ost"
IV. Lend
Stadtplanung/
Stadtentwicklung
18. 01. 2016
26
08.18.0 Bebauungsplan "Nußbaumerstraße Marburger Straße"
VIII. St. Peter
Stadtplanung/
Stadtentwicklung
05. 08. 2015
27
05.15.2 Bebauungsplan "Eggenberger Gürtel 50"
V. Gries
Stadtplanung/
Stadtentwicklung
05. 08. 2015
28
16.05.2 Bebauungsplan "Grillweg - Erna-DiezStraße"
XVI. Straßgang
Stadtplanung/
Stadtentwicklung
21. 01. 2016
29
05.25.0 Bebauungsplan "Alte Poststraße Feldgasse"
V. Gries
Stadtplanung/
Stadtentwicklung
11. 12. 2015
30
14.13.0 Bebauungsplan Reininghausstr. - Alt
Reininghaus
XIV. Eggenberg
Stadtplanung/
Stadtentwicklung
26. 08. 2015
31
05.24.0 Bebauungsplan Niesenbergergasse
V. Gries
Stadtplanung/
Stadtentwicklung
18. 01. 2016
32
4.02 Stadtentwicklungskonzept 2. Änderung
Gesamtstädtisch
Stadtplanung/
Stadtentwicklung
24. 04. 2015
33
16.20.0 Bebauungsplan "Ulmgasse Kapellenstraße"
XVI. Straßgang
Stadtplanung/
Stadtentwicklung
19. 01. 2016
34
17.19.0 Bebauungsplan "GmeinstraßeLöckwiesenweg"
XVII. Puntigam
Stadtplanung/
Stadtentwicklung
20. 11. 2015
35
04.23.0 Bebauungsplan "Smart City Waagner Biro
West"
IV. Lend
Stadtplanung/
Stadtentwicklung
22. 02. 2016
36
Gestaltungswettbewerb zur zentralen ÖV-Achse in
Reininghaus
V. Gries
XIV. Eggenberg
XV. Wetzelsdorf
Stadtplanung/
Stadtentwicklung
Mobilität/Verkehr
Umwelt/Grünraum/
Energie
20. 07. 2015
37
04.21.0 Bebauungsplan "Neubaugasse Buhnengasse - Lendkai - Pflanzengasse"
IV. Lend
Stadtplanung/
Stadtentwicklung
20. 01. 2016
38
04.22.0 Bebauungsplan "Neubaugasse - Lendkai Buhnengasse"
IV. Lend
Stadtplanung/
Stadtentwicklung
20. 01. 2016
39
12.22.0 Bebauungsplan "ProhaskagasseRadegunder Str.-Schöckelbach
XII. Andritz
Stadtplanung/
Stadtentwicklung
02. 03. 2016
40
07.21.0 Bebauungsplan "Liebenauer HauptstraßeOstbahn"
VII. Liebenau
Stadtplanung/
Stadtentwicklung
03. 11. 2015
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Vorhaben
Gebiet
Themen
Stand
Seite
12.16.1 Bebauungsplan "Puchleitnerweg", 1.
Änderung
XII. Andritz
Stadtplanung/
Stadtentwicklung
03. 11. 2015
42
06.23.0 Bebauungsplan "Hafnerriegel"
VI. Jakomini
Stadtplanung/
Stadtentwicklung
29. 02. 2016
43
05.27.0 Bebauungsplan "Auf der Tändelwiese"
V. Gries
Stadtplanung/
Stadtentwicklung
19. 01. 2016
44
14.15.0 Bebauungsplan "Reininghaus Quartier 3,
Alte Poststraße - Wetzelsdorfer Straße"
XIV. Eggenberg
Stadtplanung/
Stadtentwicklung
04. 02. 2016
45
14.17.0 Bebauungsplan "Reininghausstraße Handelstraße - Straßganger Straße"
XIV. Eggenberg
Stadtplanung/
Stadtentwicklung
04. 02. 2016
46
08.20.0 Bebauungsplan "Nußbaumerstraße (Nord)
- Marburger Straße (Ost)"
VIII. St. Peter
Stadtplanung/
Stadtentwicklung
04. 02. 2016
47
06.22.0 Bebauungsplan ,,Conrad-vonHötzendorfstraße/Fröhlichgasse"
VI. Jakomini
Stadtplanung/
Stadtentwicklung
10. 02. 2016
48
04.24.0 Bebauungsplan "Wiener Straße 34"
IV. Lend
Stadtplanung/
Stadtentwicklung
22. 02. 2016
49
Geidorfplatz - Sanierung,
Gestaltungsverbesserung
III. Geidorf
Stadtplanung/
Stadtentwicklung
02. 03. 2016
50
Sanierung Eishalle Liebenau u. Umbau UPC-Arena
VII. Liebenau
Freizeit/Sport
06. 02. 2015
51
Bezirkssportplatz Karlau
V. Gries
Freizeit/Sport
Kinder/Jugend/Familie/
Senioren
Umwelt/Grünraum/
Energie
06. 02. 2015
52
Errichtung Bezirkssportplatz Christkönig
XV. Wetzelsdorf
Freizeit/Sport
Kinder/Jugend/Familie/
Senioren
Umwelt/Grünraum/
Energie
04. 11. 2015
53
Gestaltung des Trassenparks Südgürtel
VII. Liebenau
Umwelt/Grünraum/
Energie
Kinder/Jugend/Familie/
Senioren
Stadtplanung/
Stadtentwicklung
Freizeit/Sport
Soziales
08. 02. 2016
54
Stadtpark Graz Sanierung und Neugestaltung in
verschiedenen Teilbereichen
I. Innere Stadt
Umwelt/Grünraum/
Energie
30. 06. 2015
55
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Vorhaben
Gebiet
Themen
Stand
Seite
Realisierungswettbewerb Reininghauspark und
Grünachse
XIV. Eggenberg
Umwelt/Grünraum/
Energie
Bauen/Wohnen
Stadtplanung/
Stadtentwicklung
04. 02. 2016
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Neugestaltung Griesplatz - Vorbereitende Maßnahmen
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 10. 07. 2015
Inhaltliche Beschreibung
Zur Neugestaltung des Griesplatzes sollen ab 2015 vorbereitende Maßnahmen gestartet werden. Vorgesehen ist
eine wissenschaftliche Begleitung durch die TU Graz - Institut für Wohnbau, das ab dem Wintersemester 2015/16
innerhalb von drei Semestern das Thema Griesplatz zum Institutsschwerpunkt hat, sowie eine breite
BürgerInnenbeteiligung. Eine städtebauliche Potentialuntersuchung für das Griesviertel ist ebenso vorgesehen, um
mögliche Entwicklungschancen zu untersuchen. Basierend auf den Ergebnissen aus dem Beteiligungsprozess, der
wissenschaftlichen Begleitung und der städtebaulichen Potenzialuntersuchung soll ein Architektur- und
Gestaltungswettbewerb bis voraussichtlich 2018 ausgelobt und durchgeführt werden.
Politische Beschlusslage
Die Projektgenehmigung des Gemeinderates zu den vorbereitenden Maßnahmen erfolgte am 9. Juli 2015.
Umsetzungszeitraum
2015 bis 2018
Kostenrahmen
Für die vorbereitenden Maßnahmen werden EUR 460.000,- veranschlagt.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Eine erste Informationsveranstaltung zum Thema Griesplatz fand im März 2015 statt. Mit den vorbereitenden
Maßnahmen soll im 2. Halbjahr 2015 begonnen werden.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
V. Gries
Adresse/Link Stadtplan
Griesplatz
Themenbereich(e)
Bauen/Wohnen, Mobilität/Verkehr, Stadtplanung/Stadtentwicklung, Wirtschaft/Tourismus, Soziales
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Ein BürgerInnen-Beteiligungsprozess ist vorgesehen. Ein Rahmenkonzept dafür wurde von der Stadtbaudirektion
unter Einbeziehung des Referates für BürgerInnenbeteiligung erarbeitet und zur Stellungnahme an die
vorgesehenen Stellen übermittelt. Einige Inhalte der Stellungnahmen wurden nach Prüfung in das Konzept
eingearbeitet.
Im Zuge des Beteiligungsprozesses sollen Workshops mit den unterschiedlichen Zielgruppen, Aktivitäten vor Ort,
Begehungen u.v.m. sowie eine breite Information für alle Interessierten stattfinden. Bestehende Initiativen (Pro
Gries, Unser Griesplatz), der MigrantInnenbeirat und das Citymanagement sowie Vereine und Institutionen (z.B.
Religionsgemeinschaften im Umfeld, MigrantInnenvertretungen, Frauenorganisationen, Sozialvereine, Schulen
etc.) sollen aktiv eingebunden werden.
Zur Unterstützung der Stadtbaudirektion in der Detailkonzeption und Durchführung der Beteiligungsangebote soll
ein externer Träger beauftragt werden. Eine diesbezügliche Beauftragung soll noch im Jahr 2015 erfolgen.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Die Entwicklungsmöglichkeiten des Griesviertels sollen untersucht und definiert werden. Teilaspekte sind die
Verbesserung der Aufenthaltsqualitäten, sowie der Nutzungsqualitäten im speziellen für FußgängerInnen und
RadfahrerInnen.
Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn
Stadtbaudirektion
Mag. Simone Reis
Tel.: +43 316 872-3514
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen
Projekt-Homepage: http://www.stadtentwicklung.graz.at
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Planung Neugestaltung Liebenauer Hauptstraße/Puntigamer Straße
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 14. 01. 2015
Inhaltliche Beschreibung
Mit der Fertigstellung des Südgürtels übernimmt die Stadt Graz die Landesstraßenzüge Liebenauer Hauptstraße
und Puntigamer Straße. Dies hat die Stadt Graz dazu bewogen, die Liebenauer Hauptstraße (Abschnitt Liebenauer
Stadion bis Südgürtel) und die Puntigamer Straße (Abschnitt Casalgasse bis Liebenauer Hauptstraße) nicht nur zu
sanieren, sondern auch neu zu gestalten. Im Zuge der Neugestaltung sollen auch die Bedürfnisse der
AnrainerInnen und NutzerInnen miteinbezogen werden.
Politische Beschlusslage
Der Gemeinderat hat die Neugestaltung der Liebenauer Hauptstraße/Puntigamer Straße als Teil des
Südgürtelprojektes am 7. Juli 2011 beschlossen.
Umsetzungszeitraum
2017 - 2018
Kostenrahmen
Kosten sind derzeit noch nicht bezifferbar
Aktueller Stand des
Vorhabens
Für die Planung der Neugestaltung wurden die Gestaltungspielräume definiert. Die erste Konzeptplanung wurde
auf Basis der eingebrachten und auf Umsetzbarkeit überprüften Ideen und Anregungen aus der 1. Phase der
BürgerInnenbeteiligung entwickelt.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
VII. Liebenau
Themenbereich(e)
Mobilität/Verkehr, Stadtplanung/Stadtentwicklung, Umwelt/Grünraum/Energie
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Im Rahmen der 1. BürgerInnenbeteiligungs-Veranstaltung vom 17. Mai 2014 wurden Bedürfnisse der
AnrainerInnen und NutzerInnen für die Neugestaltung aufgenommen. Die Besonderheit des Beteiligungsprozesses
bestand darin, dass BürgerInnen, die nicht die Zeit gefunden haben aktiv an der 1. Veranstaltung teilzunehmen,
die Möglichkeit geboten wurde online ihre Ideen und Anregungen einzubringen. Alle Informationen und Ergebnisse
werden auf der Projekthomepage veröffentlicht. Im Rahmen der 2. Veranstaltung am 17. November wurden die
eingebrachten und auf Umsetzung überprüften Anregungen und Ideen für die Planungen der Neugestaltung
präsentiert.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Stadtentwicklungskonzept: Aufwertung des öffentlichen Raums durch Gestaltung der öffentlichen Straßen,
Begrünung der Verkehrsbänder, Attraktivierung von Einfahrtstraßen
Verkehrspolitische Leitlinien: Vorrang sanfter Mobilität - Ausbau des Fuß-und Radwegnetzes, Schaffung attraktiver
Fußgängerbereiche
Stadteilentwicklung Murfeld: Verbesserung der Gesamtsituation der Liebenauer Hauptstraße
Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn
Stadtbaudirektion
DI Heike Falk
Tel.: +43 316 872-3522
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen
Projekthomepage: http://www.stadtentwicklung.graz.at/cms/beitrag/10232661/5705740
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Geh-und Radweg Andritzbach
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 04. 11. 2015
Inhaltliche Beschreibung
Mit dem Hochwasserschutz-Ausbau des Andritzbaches soll am linken Bachufer ein Geh- und Radweg, von der
Weinzöttlstraße zum R2 - Murradweg bei den Arlandgründen, errichtet werden.
Für den Anschluss dieses neuen Geh- und Radweges an die Geh-Radwegverbindung Gabriachbach wird die
bestehende Geh-Radweg-Querung der Weinzöttlstraße nach Norden verlegt.
Politische Beschlusslage
Der Bau des Hochwasserschutzes am Andritzbach erfolgt gemäß dem Hochwasserschutzsachprogramm Grazer
Bäche (SAPRO). Am 13.11.2014 wurde vom Gemeinderat der Stadt Graz mit dem Radwegeprogramm 2014-2016
die Projektgenehmigung für den Geh- und Radwegeausbau am Andritzbach beschlossen.
Umsetzungszeitraum
Sommer 2014 bis Herbst 2016
Kostenrahmen
330.000,- EUR für Ausbau des Weges, Asphaltierung, anteilige Grundeinlösekosten und Beleuchtung sowie
120.000,- EUR Zuzahlung an das Land Steiermark zur Errichtung der Landesstraßen-Querung.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Im Sommer 2014 wurde mit den Arbeiten begonnen. Die Errichtung des Geh- und Radweges erfolgt abschnittweise
im Zuge des Hochwasserausbaus. Im November 2014 wurde mit dem Bau der neuen Geh-/ Radweg-Querung der
Landesstraße begonnen.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
XII. Andritz
Themenbereich(e)
Mobilität/Verkehr, Umwelt/Grünraum/Energie
BürgerInnenbeteiligung
Nein
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Es gibt keinen Gestaltungsspielraum bei der Planung und Errichtung des bachbegleitenden Geh- und Radweges, da
die Maßnahmen auf das Hochwasserschutzprogramm abgestimmt sind. Daher kann keine BürgerInnenbeteiligung
angeboten werden.
In den erforderlichen behördlichen Genehmigungsverfahren (Wasserrecht, Straßenrecht, Naturschutzrecht) haben
die unmittelbar betroffenen EigentümerInnen der anrainenden Grundstücke Parteienstellung.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Mobilitätsstrategie der Stadt Graz und Verkehrspolitische Leitlinie 2020: Bis zum Jahr 2021 wird eine Verschiebung
des Verhältnisses zwischen motorisiertem Individualverkehr und Umweltverbund (Fuß-, Radverkehr und ÖV) von
45:55 (2008) auf 37:63 angestrebt.
Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn
A10/8 - Abteilung für Verkehrsplanung
Dipl.-Ing. Helmut Spinka
Tel.: +43 316 872-2883
Fax: +43 316 872-2889
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen
Radverkehrsprojekte: http://www.graz.at/cms/ziel/4439928/DE/
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Planung Straßenbahnlinie Reininghaus
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 15. 01. 2015
Inhaltliche Beschreibung
Die Reininghausgründe sollen an das Grazer Straßenbahnnetz angebunden werden. Die Trassenführung ist durch
den vom Gemeinderat beschlossenen 'Rahmenplan Reininghausgründe' vorgegeben. Die Straßenbahn soll
abzweigend von der Eggenberger Straße über die Alte Poststraße unter Nutzung der bestehenden GKBBahnunterführung zur Reininghausstraße führen. Die Weiterführung soll ab der Reininghausstraße Richtung Süden
in die Wetzelsdorfer Straße auf einer eigenen Trasse erfolgen, die zwischen der Alten Poststraße und der
Brauhausstraße liegt, und weiter zur Endschleife im nördlichen Bereich des Areals der ehemaligen
Hummelkaserne. Die Streckenlänge beträgt rund 1,8 km. Es sind 4 Haltestellen (inkl. Endhaltestelle) vorgesehen.
Politische Beschlusslage
Der Rahmenplan Reininghaus wurde am 25.2.2010 vom Gemeinderat beschlossen. Der Gemeinderatsbeschluss
über die Finanzierung der Straßenbahnplanung erfolgte am 4.7.2013.
Umsetzungszeitraum
2015 - 2016 (Planung)
Kostenrahmen
Für die gesamte Planung (Einreich- und Ausführungsplanung) der Straßenbahnlinie sind 2,5 Mio. EUR vorgesehen.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Anfang 2015 beginnt die Suche und Auswahl eines externen Planungsbüros.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
V. Gries, XIV. Eggenberg, XV. Wetzelsdorf
Themenbereich(e)
Mobilität/Verkehr, Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Nein
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nachdem die Trassenführung im 'Rahmenplan Reininghausgründe' vorgegeben ist, besteht diesbezüglich kein
Gestaltungsspielraum. Es ist jedoch eine umfassende Information der BürgerInnen über die Planungen und in
weiterer Folge über die einzelnen Bauphasen vorgesehen.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Verkehrspolitische Leitlinie 2020: Der Ausbau der Straßenbahnlinien ist wesentlicher Bestandteil der Grazer
Verkehrspolitik
Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn
Stadtbaudirektion
Dipl.-Ing. Klaus Masetti
Tel.: +43 316 872-3506
[email protected]
Weitere Informationen
Rahmenplan Reininghaus: http://www.stadtentwicklung.graz.at/cms/beitrag/10136566/2858034/
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Radverkehrsmaßnahmen 2016 - 2018
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 22. 12. 2015
Inhaltliche Beschreibung
Im Rahmen des Radschwerpunktes 2016, welcher gemeinsam mit dem Land Steiermark durchgeführt wird, sollen
Radverkehrsmaßnahmen im Stadtgebiet umgesetzt werden. Aufgrund des zu erwartenden Planungs-,
Einreichungs-, Umsetzungs- und Abrechnungszeitraumes wird eine Zeitdauer bis 2018 vorgesehen.
Die Maßnahmenbereiche umfassen 1) Grundeinlösen, 2) Geh/Radwegausbauten & Lückenschlüsse und 3) die
fachliche Analyse, die Umplanung und die Verbesserung von Radunfall - Häufungsstellen im Stadtgebiet.
Politische Beschlusslage
Die Projektgenehmigung wurde vom Gemeinderat am 17.12.2015 beschlossen und die notwendigen Mittel
werden ab 2016 bereitgestellt.
Umsetzungszeitraum
2016 - 2018
Kostenrahmen
EUR 1.550.000,-
Aktueller Stand des
Vorhabens
Die notwendigen Planungs- und Umsetzungsmaßnahmen werden vorbereitet.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
Gesamtstädtisch
Themenbereich(e)
Mobilität/Verkehr
BürgerInnenbeteiligung
Nein
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Es gibt keinen Gestaltungsspielraum bei der Planung und Errichtung von straßenbegleitenden Geh- und Radwegen,
da die Maßnahmen aufgrund der einschlägigen technischen Richtlinien und gesetzlicher Vorgaben geplant und
umgesetzt werden.
In den erforderlichen behördlichen Genehmigungsverfahren (StVO, Straßenrecht, Wasserrecht, Naturschutzrecht)
haben die unmittelbar betroffenen EigentümerInnen der Grundstücke Parteienstellung.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Mobilitätsstrategie der Stadt Graz und Verkehrspolitische Leitlinie 2020:
Bis zum Jahr 2021 wird eine Verschiebung des Verhältnisses zwischen motorisiertem Individualverkehr und
Umweltverbund (Fuß-, Radverkehr und ÖV) von 45:55 (2008) auf 37:63 angestrebt.
Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn
A10/8 - Abteilung für Verkehrsplanung
Dipl.-Ing. Helmut Spinka
Tel.: +43 316 872-2883
Fax: +43 316 872-2889
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen
Radverkehrsprojekte: http://www.graz.at/cms/ziel/4439928/DE/
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Gehsteig Ziegelstraße
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 25. 01. 2016
Inhaltliche Beschreibung
In der Ziegelstraße wird vom Viktor-Zack-Weg bis Rainleiten ein Gehsteig bzw. Gehweg errichtet. Im Abschnitt vom
Viktor-Zack-Weg bis zur Inge-Morath-Straße wird der Gehsteig an der Nordseite der Ziegelstraße situiert werden,
da an dieser Seite über die gesamte Länge Zugänge zu Wohnhäusern vorhanden sind. In diesem Bereich wird auch
die Straßenbeleuchtung erneuert. Im Abschnitt von der Inge-Morath-Straße bis Rainleiten wird der Gehweg an der
Südseite der Ziegelstraße gebaut. Ziel ist es, dass der Gehsteig möglichst zeitgleich mit den Ausbaumaßnahmen
des Stufenbaches errichtet wird. Bedingt durch die für den Bachausbau erforderlichen Arbeiten im Straßenraum,
wird der Bau des Gehsteiges in Abstimmung mit dem Bachausbau erfolgen.
Politische Beschlusslage
Der Bau des Hochwasserschutzes am Stufenbach erfolgt gemäß dem Hochwasserschutzsachprogramm Grazer
Bäche (SAPRO). Am 17.12.2015 hat der Gemeinderat der Stadt Graz die Projektgenehmigung für die Finanzierung
des Gehsteiges in der Ziegelstraße beschlossen.
Umsetzungszeitraum
Begleitend zum Ausbau des Stufenbaches, voraussichtlich 2016
Kostenrahmen
EUR 534.500,00 für Planungen, Grundeinlösen, Beleuchtung und Bau des Gehsteiges
Aktueller Stand des
Vorhabens
Die erforderlichen Grundeinlösen konnten positiv abgeschlossen werden. Die straßenrechtliche Bewilligung für den
Bau des Gehsteiges liegt vor. Die Ausschreibung für die Bauarbeiten erfolgt gleichzeitig mit den Arbeiten für den
Stufenbach und ist in Ausarbeitung.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
XII. Andritz
Themenbereich(e)
Mobilität/Verkehr
BürgerInnenbeteiligung
Nein
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Es gibt keinen Gestaltungsspielraum bei der Planung und Errichtung des Gehsteiges in der Ziegelstraße, da die
Maßnahmen aufgrund der einschlägigen technischen Richtlinien und gesetzlicher Vorgaben geplant und umgesetzt
werden. Daher kann keine BürgerInnenbeteiligung angeboten werden.
Im erforderlichen straßenrechtlichen Genehmigungsverfahren haben die unmittelbar betroffenen
EigentümerInnen der anrainenden Grundstücke Parteistellung. Im Vorfeld der Grundeinlösegespräche erfolgt eine
Information an die betroffenen GrundeigentümerInnen.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Mobilitätsstrategie der Stadt Graz und verkehrspolitische Leitlinien 2020. Für den Verkehr der Grazer
Wohnbevölkerung wird bis zum Jahr 2021 - entsprechend dem Ziel des Regionalen Verkehrskonzeptes Graz - Graz
Umgebung zur Einhaltung der Umweltstandards (Lärm und Luftschadstoffe) - eine Verschiebung des Verhältnisses
zwischen motorisiertem Individualverkehr und Umweltverbund von 45:55 (2008) auf 37:63 angestrebt.
Für den Grundsatz ,,Graz als Stadt der kurzen Wege" sollen Haltestellen auf attraktiven Wegen erreichbar sein.
Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn
A10/8 - Abteilung für Verkehrsplanung
Dipl.-Ing. Peter Kostka
Tel.: +43 316 872-2890
Fax.: +43 316 872-2889
E-Mail: [email protected]
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Gehsteig Kahngasse
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 25. 01. 2016
Inhaltliche Beschreibung
In der Kahngasse wird im Bereich vom Haus Nr. 1 ein Gehsteig errichtet. Der Gehsteig wird an der Westseite der
Straße gebaut. Die Fahrbahn wird vom Gehsteig durch einen Grünstreifen mit Bäumen getrennt.
Politische Beschlusslage
Am 17.12.2015 hat der Gemeinderat der Stadt Graz die Projektgenehmigung für die Finanzierung des Gehsteiges in
der Kahngasse beschlossen.
Umsetzungszeitraum
voraussichtlich 2016
Kostenrahmen
EUR 97.200,00 für Planungen, Grundeinlösen und Bau des Gehsteiges
Aktueller Stand des
Vorhabens
Die erforderliche Grundeinlöse konnte positiv abgeschlossen werden. Die Bewilligung für die Entfernung der
vorhandenen Bäume, inklusiver Verpflichtung von Neupflanzungen liegt vor. Die Ausschreibung ist in Vorbereitung.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
III. Geidorf
Themenbereich(e)
Mobilität/Verkehr
BürgerInnenbeteiligung
Nein
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Es gibt keinen Gestaltungsspielraum bei der Planung und Errichtung des Gehsteiges in der Kahngasse, da die
Maßnahmen aufgrund der einschlägigen technischen Richtlinien und gesetzlicher Vorgaben geplant und umgesetzt
werden. Daher kann keine BürgerInnenbeteiligung angeboten werden.
Im Vorfeld der Grundeinlösegespräche erfolgt eine Information an die betroffenen GrundeigentümerInnen.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Mobilitätsstrategie der Stadt Graz und verkehrspolitische Leitlinien 2020. Für den Verkehr der Grazer
Wohnbevölkerung wird bis zum Jahr 2021 - entsprechend dem Ziel des Regionalen Verkehrskonzeptes Graz - Graz
Umgebung zur Einhaltung der Umweltstandards (Lärm und Luftschadstoffe) - eine Verschiebung des Verhältnisses
zwischen motorisiertem Individualverkehr und Umweltverbund von 45:55 (2008) auf 37:63 angestrebt.
Für den Grundsatz ,,Graz als Stadt der kurzen Wege" soll die notwendige, attraktive Nahmobilität durch den Bau
des Gehsteiges unterstützt werden.
Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn
A10/8 - Abteilung für Verkehrsplanung
Dipl.-Ing. Peter Kostka
Tel.: +43 316 872-2890
Fax: +43 316 872-2889
E-Mail: [email protected]
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Gehsteig Sternäckerweg
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 25. 01. 2016
Inhaltliche Beschreibung
Im Sternäckerweg wird im Abschnitt von der Liebenauer Hauptstraße bis zur Ostbahn an der Südseite ein Gehsteig
errichtet.
Für die Errichtung eines Gehweges an der Südseite des Sternäckerweges ist es erforderlich die Fahrbahn nach
Norden zu verschieben und auch an der Nordseite den Gehweg neu zu errichten. Auf Grund der erforderlichen
Straßenentwässerung kann kein Gehsteig mit Randleisten, sondern nur ein fahrbahnniveaugleicher Gehweg
vorgesehen werden. Im Bereich der Einmündung des Banngrabenweges wird eine Querungshilfe für zu Fuß
gehende Personen vorgesehen werden, ein Schutzweg ist auf Grund der Nähe zur Eisenbahnkreuzung nicht
möglich.
Politische Beschlusslage
Am 17.12.2015 hat der Gemeinderat der Stadt Graz die Projektgenehmigung für die Finanzierung des Gehweges im
Sternäckerweg beschlossen.
Umsetzungszeitraum
voraussichtlich 2016
Kostenrahmen
EUR 400.000,00 für Planungen und Bau des Gehsteiges
Aktueller Stand des
Vorhabens
Die erforderliche Grundeinlöse konnte positiv abgeschlossen werden. Die Einreichung zur straßenrechtlichen
Bewilligung und die Ausschreibung sind in Vorbereitung.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
VII. Liebenau
Themenbereich(e)
Mobilität/Verkehr
BürgerInnenbeteiligung
Nein
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Es gibt keinen Gestaltungsspielraum bei der Planung und Errichtung des Gehsteiges im Sternäckerweg, da die
Maßnahmen aufgrund der einschlägigen technischen Richtlinien und gesetzlicher Vorgaben geplant und umgesetzt
werden. Daher kann keine BürgerInnenbeteiligung angeboten werden.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Mobilitätsstrategie der Stadt Graz und verkehrspolitische Leitlinien 2020. Für den Verkehr der Grazer
Wohnbevölkerung wird bis zum Jahr 2021 - entsprechend dem Ziel des Regionalen Verkehrskonzeptes Graz - Graz
Umgebung zur Einhaltung der Umweltstandards (Lärm und Luftschadstoffe) - eine Verschiebung des Verhältnisses
zwischen motorisiertem Individualverkehr und Umweltverbund von 45:55 (2008) auf 37:63 angestrebt.
Für den Grundsatz ,,Graz als Stadt der kurzen Wege" soll die notwendige, attraktive Nahmobilität durch den Bau
des Gehsteiges unterstützt werden.
Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn
A10/8 - Abteilung für Verkehrsplanung
Dipl.-Ing. Peter Kostka
Tel.: +43 311 872-2890
Fax: +43 316 872-2889
e-mai: [email protected]
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Neubau & Sanierung von Jugendzentren
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 08. 02. 2016
Inhaltliche Beschreibung
Die Grazer Jugendzentren sind ein fester Bestandteil der Grazer Jugendkultur. Die Stadt Graz bietet jungen
Menschen im gesamten Stadtgebiet 13 Jugendzentren, die einen breiten Themenbereich für die Lebenswelten von
Jugendlichen abdecken. Der inhaltliche Schwerpunkt bei allen Aktivitäten liegt immer auf den Feldern der
Partizipation, Prävention und der Ermöglichung von Entwicklungschancen für alle jungen Grazerinnen und Grazer.
Das über die gesamt Stadt verteilte Netz der Jugendzentren weist eine breite Qualitätsspanne hinsichtlich der
baulichen Zustände auf. Zur Analyse aller Standorte wurde 2015 eine bauliche Bewertung durchgeführt. Die
Analyse führte zu dem Ergebnis, dass die Standorte der Jugendzentren ECHO (Leuzenhofgasse 4), JUZ Grünanger
(Theyergasse) und Dietrichskeusch`n, (Dietrichsteinplatz 9) weder von ihrer baulichen Substanz, noch von ihrer
Raumstruktur her, den technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Zeit entsprechen.
Auf Basis dieser Analyse wurde der Neubau der Jugendzentren ECHO (Leuzenhofgasse 4), JUZ Grünanger
(Theyergasse) sowie die Sanierung der unter Denkmalschutz stehenden Dietrichskeusch`n beschlossen.
Politische Beschlusslage
Im Gemeinderat vom 21. Mai 2015 wurde der Grundsatz- und Planungsbeschluss für beide Neubauprojekte und
die Sanierung beschlossen. Mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 22. Oktober 2015 wurde die
Projektgenehmigung und somit der Startschuss für die Durchführung der Projekte beschlossen.
Umsetzungszeitraum
Die Fertigstellung soll bis Herbst 2017 erfolgen.
Kostenrahmen
2.065.000,--
Aktueller Stand des
Vorhabens
Phase 1: Projektentwicklung und -planung bis Herbst 2016
Phase 2: Baubeginn Herbst 2016/Frühjahr 2017
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
IV. Lend, VI. Jakomini, VII. Liebenau
Themenbereich(e)
Kinder/Jugend/Familie/Senioren
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Laut Leitfaden der Offenen Jugendarbeit 2009 wird die Umsetzung der Innenraumgestaltung unter Beteiligung der
Jugendlichen erfolgen.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Bedarfsgerechte Errichtung neuer Jugendzentren
Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn
Amt für Jugend und Familie
Referat für Offene Kinder- und Jugendarbeit
Mag. Markus Schabler
Tel.: +43 316 872-3190
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen
Angebote für Jugendliche in Graz: http://www.graz.at/cms/ziel/313755/DE/
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Räumliches Leitbild Neu (RLB Neu)
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 05. 02. 2015
Inhaltliche Beschreibung
Das steirische Raumordnungsgesetz sieht vor, dass jede Gemeinde ein räumliches Leitbild erstellen soll (ROG § 22
Abs 7). Dieses Leitbild ist Teil des örtlichen Entwicklungskonzepts und dient zur Vorbereitung für die
Bebauungsplanung. Folgendes soll durch ein Leitbild festgelegt werden: der Gebietscharakter sowie die Grundsätze
zur Bebauungsweise, zur Erschließung und zur Freiraumgestaltung.
Das Räumliche Leitbild (RLB Neu) wird flächendeckend darstellen, wie sich das Stadtgebiet räumlich und strukturell
entwickeln soll. Das Stadtgebiet wird in Bereichstypen gegliedert, beispielsweise Blockrandbebauungen oder
kleinteilig strukturierte Gebiete. Der Bereichstyp definiert die Gebietsstruktur, die Höhen von Gebäuden, die Lage
im Straßenraum sowie die Freiraumqualitäten.
Zusätzlich enthält das RLB Neu Vorgaben zur Gestaltung einzelner Bereiche der Stadt im Sinne des angestrebten
Gebietscharakters.
Politische Beschlusslage
Im Stadtentwicklungskonzept 4.0., das vom Gemeinderat am 28.02.2013 beschlossen wurde, ist das Räumliche
Leitbild als Maßnahme zur Sicherung der Baukultur vorgesehen.
Umsetzungszeitraum
Frühjahr 2013 bis voraussichtlich Mitte 2016.
Kostenrahmen
ca. 100.000 EUR
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Auftrag zur Erarbeitung des Räumlichen Leitbildes Neu an die externen Auftragnehmer Battyan/Freiland
erfolgte im Frühjahr 2013. Der Entwurf des Räumlichen Leitbildes Neu ist in Ausarbeitung.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
Gesamtstädtisch
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Es sind 2015 öffentliche Informationsveranstaltungen zur Vorstellung und Diskussion der Revision des
Flächenwidmungsplanes vorgesehen. Bei diesen wird auch bereits ein Entwurf des Räumlichen Leitbildes
vorgestellt mit der Möglichkeit für die BürgerInnen Anregungen einzubringen. Im Zuge des anschließenden
Verordnungsverfahrens des Räumlichen Leitbildes nach dem Steiermärkischen Raumordnungsgesetz erfolgt eine
öffentliche Auflage von mind. 8 Wochen mit der Möglichkeit zur Bekanntgabe von schriftlichen Einwendungen. Im
Auflagezeitraum wird der Entwurf in einer weiteren öffentlichen Veranstaltung vorgestellt.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Stadtentwicklungskonzept: § 3 Grundsätze: "Graz bekennt sich zu seiner gelebten Baukultur."
§ 28 Abs. 8: "Überarbeitung des Räumlichen Leitbildes und Erlass eines Räumlichen Leitbildes gemäß § 22 Abs. 7
StROG als Grundlage für die Bebauungsplanung und Bauverfahren"
Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn
Stadtplanung
DI Eva Maria Benedikt
Tel.: +43 316 872-4713
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen
4.0 Stadtentwicklungskonzept: http://www.graz.at/cms/ziel/5190711/DE/
Räumliches Leitbild 2004: http://www.graz.at/cms/beitrag/10053154/985245
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Ideenwettbewerb Öffentlicher Raum - Smart City Graz Waagner Biro
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 10. 02. 2016
Inhaltliche Beschreibung
Für das Stadtentwicklungsprojekt "Smart City Graz Waagner Biro", rund um die Helmut-List-Halle, soll zwischen der
Peter-Tunner-Gasse im Norden und der Eggenberger Straße im Süden der gesamte öffentliche Raum neu gestaltet
werden. Der Ideenwettbewerb für diesen öffentlichen Raum umfasst alle Bereiche der zukünftigen Parkanlagen,
Plätze und Straßen.
Politische Beschlusslage
Im Juli 2013 erfolgte durch den Gemeinderat die Projektgenehmigung "Smart City Project", die die Durchführung
des Ideenwettbewerbs für den öffentlichen Raum beinhaltet.
Am 16.1.2015 hat der Stadtsenat beschlossen, dass die Auslobungsunterlagen zum Ideenwettbewerb hergestellt
werden sollen.
Umsetzungszeitraum
2016
Kostenrahmen
ca. EUR 200.000,-
Aktueller Stand des
Vorhabens
Die Auslobungsunterlagen zum Ideenwettbewerb werden derzeit ausgearbeitet.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
IV. Lend
Adresse/Link Stadtplan
http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=20
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung, Mobilität/Verkehr, Umwelt/Grünraum/Energie
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Im Projekt "Smart City Graz" wird seit 2013 ein Stadtteilmanagement angeboten - Ansprechpartnerinnen sind drei
MitarbeiterInnen des Vereins StadtLabor. Seit 2014 wurde eine direkte Anlaufstelle im Projektgebiet eröffnet.
Neben den Veranstaltungen des Stadtteilmanagements gab es zum Projekt "Smart City Waagner Biro" zwei
öffentliche Informationsveranstaltungen für interessierte BürgerInnen (September 2013 und Oktober 2014), bei
denen Anregungen und Anliegen gesammelt wurden. Diese Anregungen und Anliegen werden nach einer
inhaltlichen Prüfung in die Auslobungsunterlagen des Ideenwettbewerbes miteinfließen. Nach Vorliegen des
Siegerprojektes werden weitere Planungsschritte erforderlich, bei denen zusätzliche Beteiligungsangebote für
BürgerInnen geplant sind.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Eine attraktive Gestaltung der öffentlichen Räume. 2. Gestaltete öffentliche Räume als Grundlage für Begegnung
und Kommunikation/Austausch. 3. Der Ausbau und die Sicherung einer hohen Gestalt- und Aufenthaltsqualität des
öffentlichen Raums. (aus dem 4.0 Stadtentwicklungskonzept der Landeshauptstadt Graz)
Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Martin Zettel
Tel.: +43 316 872-4719
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen
Projekt-Homepage: http://www.smartcitygraz.at/
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11.09.0 Bebauungsplan Mariatroster Straße 378
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 15. 02. 2016
Inhaltliche Beschreibung
Das Bebauungsplangebiet ist ca. 20.500 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten
Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke
geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und
gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Bebauungsplan soll auf der Grundlage eines
Gestaltungskonzeptes erstellt werden. Das Gestaltungskonzept wird durch einen privaten Wettbewerb ermittelt.
Politische Beschlusslage
Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 im 3.0 Flächenwidmungsplan 2001) wurde bereits durch Beschluss des
Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.
Umsetzungszeitraum
2016
Kostenrahmen
Die Wettbewerbs-Kosten werden von den privaten Grundstückseigentümern getragen. Für die
Bebauungsplanerstellung werden Ressourcen in der Stadtverwaltung gebunden.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Das Wettbewerbsverfahren wird von den privaten Grundstücksbesitzern vorbereitet. Die fachlichen Grundlagen
werden von den Fachabteilungen der Stadt vorgegeben.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
XI. Mariatrost
Adresse/Link Stadtplan
http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=22
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach dem Abschluss des privaten Wettbewerbsverfahrens wird mit der Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfes
begonnen. Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen
Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und
BürgerInnen können Einwendungen abgeben. Zusätzlich bietet die Stadt Graz eine Informationsveranstaltung an.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. geordnete Siedlungsentwicklung
2. Anbindung an das öffentliche Straßen- und Wegenetz
Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Elisabeth Mahr
Tel.: +43 316 872-4711
Fax: +43 316 872-4709
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen
Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung
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03.20.0 Bebauungsplan Grillparzerstraße
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 18. 01. 2016
Inhaltliche Beschreibung
Das Bebauungsplangebiet ist ca. 52.300 m² groß. Ziel des 03.20.0 Bebauungsplanes "Grillparzerstraße - RichardWagner-Gasse - Bergmanngasse - Lindweg - Körblergasse" ist die Sicherstellung einer geordneten
Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke
geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und
gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des
Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage
Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 im 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss des
Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.
Umsetzungszeitraum
2015
Kostenrahmen
Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan wurde vom Gemeinderat beschlossen und im Amtsblatt am 14.10.2015 veröffentlicht.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
III. Geidorf
Adresse/Link Stadtplan
http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=51
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplanentwurf vom 05.02.2015 bis zum
02.04.2015 zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf konnte im Auflagezeitraum im
Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen konnten in dieser Zeit Einwendungen
abgeben. Zusätzlich hat die Stadt Graz am 25.02.2015 eine Informationsveranstaltung angeboten.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen, ...)
Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Markus Dröscher
Tel.: +43 316 872-4723
Fax: +43 316 872-4709
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen
Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung
Bebauungsplan: http://www.graz.at/cms/beitrag/10246150/4200668/
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4.0 Flächenwidmungsplan
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 24. 04. 2015
Inhaltliche Beschreibung
Das Steiermärkische Raumordnungsgesetz sieht alle zehn Jahre eine vollständige Überprüfung und Überarbeitung
des Flächenwidmungsplanes vor (Revision). Der Flächenwidmungsplan gliedert das gesamte Stadtgebiet in
Bauland, Verkehrsflächen und Freiland. Im Zuge der Revision werden Änderungswünsche der Bevölkerung
bearbeitet, übergeordnete Vorgaben (Ersichtlichmachungen) aktualisiert (z.B.: Hochwasseranschlaglinien,
denkmalgeschützte Objekte, Wald) und sämtliche Festlegungen hinsichtlich ihres Beitrages zur angestrebten
Stadtentwicklung kontrolliert.
Das Verfahren zur Revision des Flächenwidmungsplanes ist im Steiermärkischen Raumordnungsgesetz geregelt.
Nach abschließender Beschlussfassung des Gemeinderates ist der 4.0 Flächenwidmungsplan eine Verordnung der
Stadt Graz.
Politische Beschlusslage
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 23. April 2015 die öffentliche Auflage des Entwurfes des 4.0
Flächenwidmungsplanes beschlossen.
Umsetzungszeitraum
Die Bearbeitung inklusive der Durchführung des Verfahrens wird voraussichtlich bis Mitte 2016 andauern.
Kostenrahmen
Es werden vorwiegend Personalressourcen in der Stadtplanung gebunden.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Das Stadtplanungsamt hat einen Entwurf des 4.0 Flächenwidmungsplanes erarbeitet. Der Gemeinderat hat in
seiner Sitzung vom 23. April 2015 die öffentliche Auflage des Entwurfes beschlossen.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
Gesamtstädtisch
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Das Steiermärkische Raumordnungsgesetz sieht formal BürgerInnenbeteiligung im Verfahren zur Erlassung eines
Flächenwidmungsplanes vor. Der Entwurf muss für 8 Wochen öffentlich aufgelegt werden. In dieser Zeit kann
jede/r Einwendungen schriftlich dem Stadtplanungsamt bekanntgeben. Die Stadt Graz wird mehr als die eine
vorgeschriebene öffentliche Informationsveranstaltung zum aufgelegten Entwurf anbieten. Insgesamt sind 8
Veranstaltungen geplant. Es wird für jeweils 2-3 Bezirke gemeinsam eine Veranstaltung organisiert, um stärker
stadtteilbezogen zu informieren.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Das gesamte 4.0 Stadtentwicklungskonzept ist in seinen raumrelevanten Punkten die Grundlage für den 4.0
Flächenwidmungsplan.
Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Eva Maria Benedikt
Tel.: +43 316 872-4713
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen
Flächenwidmungsplan: http://www.graz.at/cms/ziel/3810656/DE/
4.0 Stadtentwicklungskonzept: http://www.graz.at/cms/ziel/5190711/DE/
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17.18.0 Bebauungsplan "Triester Straße - Wagramer Weg"
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 03. 07. 2015
Inhaltliche Beschreibung
Das Bebauungsplangebiet ist ca. 4,3 ha groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten
Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wurde der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke
geregelt und es wurden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und
gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Grundlage für den Bebauungsplan war ein bereits
abgeschlossener städtebaulicher Wettbewerb.
Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage
Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss
des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.
Umsetzungszeitraum
2015
Kostenrahmen
Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan wurde am 18. Juni 2015 vom Gemeinderat beschlossen.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
XVII. Puntigam
Adresse/Link Stadtplan
http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=53
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach dem Abschluss eines Wettbewerbverfahrens wurde mit der Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfes
begonnen. Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen
Einsichtnahme aufgelegt. Die Auflage fand in Zeitraum von 18.12.2014 bis 26.02.2015 (10 Wochen) statt. Eine
öffentliche Informationsveranstaltung fand am 04.02.2015 statt.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebiets
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Elisabeth Mahr
Tel.: +43 316 872-4711
Fax: +43 316 872-4709
Email: [email protected]
Weitere Informationen
Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung
Bebauungsplan - Beschluss: http://www.graz.at/cms/beitrag/10252278/1345794/
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05.23.0 Bebauungsplan "Lazarettgürtel - Kärntner Straße"
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 15. 02. 2016
Inhaltliche Beschreibung
Das Bebauungsplangebiet ist ca. 21 000m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten
Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke
geregelt, der Gebäudebestand berücksichtigt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die
Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Grundlage für
den Bebauungsplan ist ein bereits abgeschlossener städtebaulicher Wettbewerb. Der Zeitpunkt der baulichen
Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage
Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss
des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.
Umsetzungszeitraum
2016
Kostenrahmen
Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan-Entwurf wird vorbereitet.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
V. Gries
Adresse/Link Stadtplan
http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=55
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach dem Abschluss eines Wettbewerbsverfahrens wurde mit der Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfes
begonnen. Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen
Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet
eingesehen werden und BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich bietet die Stadt
Graz eine Informationsveranstaltung an.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebiets
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Elisabeth Mahr
Tel.: +43 316 872-4711
Fax: +43 316 872-4709
Email: [email protected]
Weitere Informationen
Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung
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16.19.0 Bebauungsplan "Strassganger Str. - Weblinger Str."
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 15. 02. 2016
Inhaltliche Beschreibung
Das Bebauungsplangebiet ist ca. 75.906 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten
Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke
geregelt, die teilweise Berücksichtigung des Gebäudebestandes und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen,
die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der
Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage
Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss
des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.
Umsetzungszeitraum
2016
Kostenrahmen
Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan-Entwurf wird vorbereitet.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
XVI. Straßgang
Adresse/Link Stadtplan
http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=56
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Der Bebauungsplan-Entwurf wird von der Stadtplanung erstellt.
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme
aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und
BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich bietet die Stadt Graz eine
Informationsveranstaltung an.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Elisabeth Mahr
Tel.: +43 316 872-4711
Fax: +43 316 872-4709
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen
Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung
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03.19.0 Bebauungsplan Wartingergasse
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 21. 01. 2016
Inhaltliche Beschreibung
Das Bebauungsplangebiet ist ca. 20.700 m² groß. Ziel des 03.19.0 Bebauungsplanes "Wartingergasse - Körösistraße
- Wickenburggasse - Laimburggasse" ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung im Bereich der
bestehenden Blockrandbebauung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der
Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die
räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht
Teil des Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage
Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss
des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.
Umsetzungszeitraum
2016
Kostenrahmen
Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan-Entwurf wird vorbereitet.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
III. Geidorf
Adresse/Link Stadtplan
http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=57
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme
aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Stadtplanungsamt und im Internet im Auflagezeitraum eingesehen werden und
BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich bietet die Stadt Graz eine
Informationsveranstaltung an.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen, ...)
Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Markus Dröscher
Tel.: +43 316 872-4723
Fax: +43 316 872-4709
Email: [email protected]
Weitere Informationen
Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung
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04.19.0 Bebauungsplan "Smart City Waagner Biro Ost"
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 18. 01. 2016
Inhaltliche Beschreibung
Das Bebauungsplangebiet ist ca. 7,6 ha groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten
Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke
geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und
gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Grundlage für den Bebauungsplan sind bereits abgeschlossene
Wettbewerbsverfahren. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage
Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002 i.d.F. 3.21) wurde bereits durch
Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.
Umsetzungszeitraum
2015
Kostenrahmen
Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan wurde am 17. Dezember 2015 vom Gemeinderat beschlossen.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
IV. Lend
Adresse/Link Stadtplan
http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=54
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Im Projekt "Smart City Graz" wird seit 2013 ein Stadtteilmanagement angeboten. Neben den Veranstaltungen des
Stadtteilmanagements gab es zum Projekt "Smart City Waagner Biro" zwei öffentliche Informationsveranstaltungen
(September 2013 und Oktober 2014), bei denen Anregungen und Anliegen gesammelt wurden. Diese Anregungen
und Anliegen sind nach einer inhaltlichen Prüfung in die Auslobungsunterlagen der Wettbewerbe eingeflossen.
Nach Abschluss der Wettbewerbsverfahren wurde mit der Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfes begonnen.
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplan-Entwurf zur öffentlichen Einsichtnahme
aufgelegt, d.h. der Entwurf konnte im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen
konnten Einwendungen im Auflagezeitraum vom 04.06.2015 bis 13.08.2015 abgeben. Die Stadt Graz hat zusätzlich
eine Informationsveranstaltung am 02.07.2015 im BORG Dreierschützengasse abgehalten.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
Mag. Oliver Konrad
Tel.: +43 316 872-4727
Fax: +43 316 872-4709
Email: [email protected]
Weitere Informationen
Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung
Homepage Smart City Graz: http://www.smartcitygraz.at
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08.18.0 Bebauungsplan "Nußbaumerstraße - Marburger Straße"
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 05. 08. 2015
Inhaltliche Beschreibung
Das Bebauungsplangebiet ist ca. 13.800 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten
Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke
geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und
gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Grundlage für den Bebauungsplan ist ein bereits
abgeschlossener städtebaulicher Wettbewerb nach dem "Grazer Modell". Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung
ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage
Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss
des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.
Umsetzungszeitraum
2015
Kostenrahmen
Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan wurde am 9. Juli 2015 vom Gemeinderat beschlossen.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
VIII. St. Peter
Adresse/Link Stadtplan
http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=60
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach dem Abschluss eines Wettbewerbsverfahrens wurde mit der Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfes
begonnen. Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplan-Entwurf zur öffentlichen
Einsichtnahme aufgelegt. Die Auflage fand im Zeitraum vom 9.4. bis 5.6.2015 statt. Eine öffentliche
Informationsveranstaltung fand am 6.5.2015 statt.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen)
Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Peter Wipfler
Tel.: +43 316 872-4714
Fax: +43 316 872-4709
E-mail: [email protected]
Weitere Informationen
Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung
Bebauungsplan-Entwurf: http://www.graz.at/cms/beitrag/10248942/1345767/
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05.15.2 Bebauungsplan "Eggenberger Gürtel 50"
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 05. 08. 2015
Inhaltliche Beschreibung
Das Bebauungsplangebiet ist ca. 12.500 m² groß. 2008 wurde für das Areal der Bebauungsplan "Einkaufszentrum
Quester" erstellt. Das Einkaufszentrum wurde jedoch nicht errichtet und der Bauplatz verkauft. Jetzt wird eine
Wohnnutzung angestrebt. Damit liegen neue Planungsvoraussetzungen vor, die in der Bebauungsplan-Änderung
berücksichtigt werden sollen.
Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan
wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von
Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes
definiert. Grundlage für den Bebauungsplan ist ein bereits abgeschlossener städtebaulicher Wettbewerb nach dem
"Grazer Modell". Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage
In Flächenwidmungsplan 2002 wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines
Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet. Es existiert ein rechtswirksamer Bebauungsplan. Dieser soll
nun auf Grund von neuen Planungsvoraussetzungen geändert werden.
Umsetzungszeitraum
2015
Kostenrahmen
Die Kosten des Wettbewerbes übernahm der Projektbetreiber. Die Kosten für die Bebauungsplan-Erstellung sind
im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan wurde am 9. Juli 2015 vom Gemeinderat beschlossen.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
V. Gries
Adresse/Link Stadtplan
http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=59
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach dem Abschluss des Wettbewerbsverfahrens wurde mit der Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfes
begonnen. Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplan-Entwurf zur öffentlichen
Einsichtnahme aufgelegt. Die Auflage fand im Zeitraum vom 9.4. bis 5.6.2015 statt. Eine öffentliche
Informationsveranstaltung fand am 19.5.2015 statt.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen)
Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Peter Wipfler
Tel.: +43 316 872-4714
Fax: +43 316 872-4709
Email: [email protected]
Weitere Informationen
Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung
Bebauungsplan-Entwurf: http://www.graz.at/cms/beitrag/10248935/1345767/
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16.05.2 Bebauungsplan "Grillweg - Erna-Diez-Straße"
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 21. 01. 2016
Inhaltliche Beschreibung
Das Bebauungsplangebiet ist ca. 3,2 ha groß. 1999 wurde für das "Einkaufszentrum Euroshopping" ein
Bebauungsplan erstellt. Das Einkaufszentrum wurde bereits geschlossen und ein neuer Nutzungsmix inklusive
Wohnnutzung wird angestrebt. Damit liegen neue Planungsvoraussetzungen vor, die in der BebauungsplanÄnderung berücksichtigt werden sollen. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der
Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die
räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Grundlage für den Bebauungsplan wird ein
Wettbewerb sein. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage
Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss
des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet. Es existiert
ein rechtswirksamer Bebauungsplan. Dieser soll nun auf Grund von neuen Planungsvoraussetzungen geändert
werden.
Umsetzungszeitraum
2015 - 2016
Kostenrahmen
Die Kosten des Wettbewerbs übernimmt der private Projektbetreiber. Die Kosten für die Bebauungsplan-Erstellung
sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan-Entwurf wurde vom 23.7.2015 bis zum 15.10.2015 zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
XVI. Straßgang
Adresse/Link Stadtplan
http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=61
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplan-Entwurf zur öffentlichen Einsichtnahme
aufgelegt, d.h. der Entwurf konnte im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden
und BürgerInnen konnten in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich hat die Stadt Graz am 22.9.2015 eine
Informationsveranstaltung angeboten.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Friedrich Schenn
Tel.: +43 316 872-4720
Fax: +43 316 872-4709
Email: [email protected]
Weitere Informationen
Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung
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05.25.0 Bebauungsplan "Alte Poststraße - Feldgasse"
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 11. 12. 2015
Inhaltliche Beschreibung
Das Bebauungsplangebiet ist ca. 27.300 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten
Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke
geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und
gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Grundlage für den Bebauungsplan ist ein bereits
abgeschlossener städtebaulicher Wettbewerb nach dem "Grazer Modell". Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung
ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage
Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss
des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.
Umsetzungszeitraum
2015
Kostenrahmen
Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan wurde am 22. Oktober 2015 vom Gemeinderat beschlossen.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
V. Gries
Adresse/Link Stadtplan
http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=63
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach dem Abschluss eines Wettbewerbsverfahrens wurde mit der Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfes
begonnen.Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplan-Entwurf zur öffentlichen
Einsichtnahme aufgelegt. Die Auflage fand im Zeitraum vom 7.5. bis 2.7.2015 statt. Eine öffentliche
Informationsveranstaltung fand am 27.5.2015 statt.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen)
Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
Mag. Oliver Konrad
Tel.: +43 316 872-4727
Fax: +43 316 872-4709
E-mail: [email protected]
Weitere Informationen
Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung
Bebauungsplan-Entwurf: http://www.graz.at/cms/beitrag/10250299/1345767/
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14.13.0 Bebauungsplan Reininghausstr. - Alt Reininghaus
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 26. 08. 2015
Inhaltliche Beschreibung
Das Bebauungsplangebiet ist ca. 50.757 m² groß. Ziel des 14.13.0 Bebauungsplanes "Reininghausstraße - Alte
Poststraße - Alt Reininghaus" ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem
Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die
Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des
Baugebietes definiert. Grundlage für den Bebauungsplan ist ein bereits abgeschlossener städtebaulicher
Wettbewerb. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage
Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss
des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.
Umsetzungszeitraum
2015
Kostenrahmen
Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan wurde am 9. Juli 2015 vom Gemeinderat beschlossen.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
XIV. Eggenberg
Adresse/Link Stadtplan
http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=69
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach dem Abschluss eines Wettbewerbsverfahrens wurde mit der Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfes
begonnen. Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplan-Entwurf zur öffentlichen
Einsichtnahme aufgelegt. Die Auflage fand im Zeitraum von 9.4. bis 5.6.2015 statt. Eine öffentliche
Informationsveranstaltung fand am 5.5.2015 statt.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Suzanne Artés
Tel.: +43 316 872-4712
Fax: +43 316 872-4709
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen
Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung
Bebauungsplan-Entwurf: http://www.graz.at/cms/beitrag/10248926/1345767/
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05.24.0 Bebauungsplan Niesenbergergasse
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 18. 01. 2016
Inhaltliche Beschreibung
Das Bebauungsplangebiet ist ca. 22.600 m² groß. Ziel des 05.24.0 Bebauungsplanes "Niesenbergergasse Idlhofgasse - Annenstraße" ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung im Bereich der
bestehenden Blockrandbebauung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der
Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die
räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht
Teil des Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage
Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss
des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.
Umsetzungszeitraum
2015-2016
Kostenrahmen
Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan-Entwurf wurde vom 23.7.2015 bis zum 15.10.2015 zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt.
Derzeit wird die Beschlussfassung vorbereitet.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
V. Gries
Adresse/Link Stadtplan
http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=72
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplanentwurf vom 23.7.2015 bis zum
15.10.2015 zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf konnte im Auflagezeitraum im
Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen konnten in dieser Zeit Einwendungen
abgeben. Zusätzlich hat die Stadt Graz am 23.09.2015 eine Informationsveranstaltung angeboten.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen, ...)
Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Markus Dröscher
Tel.: +43 316 872-4723
Fax: +43 316 872-4709
Email: [email protected]
Weitere Informationen
Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung
Bebauungsplan-Entwurf: http://www.graz.at/cms/beitrag/10253254/4200334/
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4.02 Stadtentwicklungskonzept 2. Änderung
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 24. 04. 2015
Inhaltliche Beschreibung
Die 2. Änderung des 4.0 Stadtentwicklungskonzeptes präzisiert die bestehenden Festlegungen. Davon betroffen
sind einerseits die Zulässigkeit der Errichtung von Einkaufszentren und deren Flächenausmaß sowie andererseits
die Baulanddurchgrünung. Weiters werden punktuelle Änderungen im Entwicklungsplan vorgenommen. Diese
können nach den Themenkreisen Funktionsänderungen, Grüngürtelanpassungen, Grenzkorrekturen,
Waldanpassungen und Funktionsnachführungen unterteilt werden. Weiters werden die Deckpläne zum 4.0
Stadtentwicklungskonzept aktualisiert.
Politische Beschlusslage
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 23. April 2015 die öffentliche Auflage des Entwurfes der 2. Änderung
des Stadtentwicklungskonzeptes beschlossen.
Umsetzungszeitraum
Die Durchführung des Verfahrens wird voraussichtlich bis Mitte 2016 andauern.
Kostenrahmen
Es werden vorwiegend Personalressourcen in der Stadtplanung gebunden.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 23. April 2015 die öffentliche Auflage des Entwurfes der 2. Änderung
des Stadtentwicklungskonzeptes beschlossen.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
Gesamtstädtisch
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Das Steiermärkische Raumordnungsgesetz sieht formal BürgerInnenbeteiligung im Verfahren zur Änderung des
Stadtentwicklungskonzeptes vor. Der Entwurf der Änderung muss für mindestens 8 Wochen öffentlich aufgelegt
werden. In dieser Zeit kann jede/r Einwendungen schriftlich dem Stadtplanungsamt bekannt geben. Da die
Änderung parallel zur Auflage des 4.0 Flächenwidmungsplanes erfolgen wird, wird die Stadt Graz BürgerInnenInformationsveranstaltungen anbieten, die sowohl die Änderung des Stadtentwicklungskonzeptes als auch den 4.0
Flächenwidmungsplan zum Thema haben werden. Insgesamt sind 8 Veranstaltungen geplant. Es werden immer 2 3 Bezirke zusammengefasst werden, um stärker stadtteilbezogen zu informieren.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Die Fortführung des Stadtentwicklungskonzeptes erfolgt gemäß Steiermärkischem Raumordnungsgesetz.
Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Eva Maria Benedikt
Tel.: +43 316 872 - 4713
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen
Stadtentwicklungskonzept: http://www.graz.at/cms/ziel/5190711/DE/
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16.20.0 Bebauungsplan "Ulmgasse - Kapellenstraße"
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 19. 01. 2016
Inhaltliche Beschreibung
Das Bebauungsplangebiet ist ca. 22.000 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten
Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke
geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und
gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Grundlage für den Bebauungsplan ist ein bereits
abgeschlossener städtebaulicher Wettbewerb. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des
Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage
Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss
des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.
Umsetzungszeitraum
2015
Kostenrahmen
Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan wurde am 17.12.2015 vom Gemeinderat beschlossen
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
XVI. Straßgang
Adresse/Link Stadtplan
http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=73
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach dem Abschluss eines Wettbewerbsverfahrens wurde mit der Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfes
begonnen. Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplan-Entwurf zur öffentlichen
Einsichtnahme aufgelegt. Die Auflage fand im Zeitraum vom 23.07.2015 bis 15.10.2015 statt. Eine öffentliche
Informationsveranstaltung fand am 29.09.2015 statt.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Angelika Lingenhöle-Kohlbach
Tel.: +43 316 872-4728
Fax: +43 316 872-4709
Email: [email protected]
Weitere Informationen
Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung
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17.19.0 Bebauungsplan "Gmeinstraße-Löckwiesenweg"
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 20. 11. 2015
Inhaltliche Beschreibung
Das Bebauungsplangebiet ist ca. 28.397 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten
Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke
geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und
gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Grundlage für den Bebauungsplan ist ein bereits
abgeschlossener städtebaulicher Wettbewerb. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des
Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage
Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss
des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.
Umsetzungszeitraum
2015
Kostenrahmen
Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan wurde am 19. November 2015 vom Gemeinderat beschlossen.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
XVII. Puntigam
Adresse/Link Stadtplan
http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=75
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach dem Abschluss eines Wettbewerbsverfahrens wurde mit der Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfes
begonnen. Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen
Einsichtnahme aufgelegt. Die Auflage fand im Zeitraum von 23.7. bis 15.10.2015 statt. Eine öffentliche
Informationsveranstaltung fand am 24.9.2015 statt.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DDI Martina Weinzettl
Tel.: +43 316 872-4710
Fax: +43 316 872-4709
Email: [email protected]
Weitere Informationen
Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung
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04.23.0 Bebauungsplan "Smart City Waagner Biro West"
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 22. 02. 2016
Inhaltliche Beschreibung
Das Bebauungsplangebiet ist ca. 6.700m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten
Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke
geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und
gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Grundlage für den Bebauungsplan ist ein bereits
abgeschlossener städtebaulicher Wettbewerb. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des
Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage
Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002 i.d.F. 3.22) wurde bereits durch
Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.
Umsetzungszeitraum
2016
Kostenrahmen
Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Die öffentliche Auflage des Bebauungsplan-Entwurfes findet vom 04.02.2016 bis zum 07.04.2016 statt.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
IV. Lend
Adresse/Link Stadtplan
http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=76
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Im Projekt "Smart City Graz" wird seit 2013 ein Stadtteilmanagement angeboten. Neben den Veranstaltungen des
Stadtteilmanagements gab es zum Projekt "Smart City Waagner Biro" zwei öffentliche Informationsveranstaltungen
(September 2013 und Oktober 2014), bei denen Anregungen und Anliegen gesammelt wurden. Diese Anregungen
und Anliegen sind nach einer inhaltlichen Prüfung in die Auslobungsunterlagen der Wettbewerbe eingeflossen.
Nach Abschluss der Wettbewerbsverfahren wurde mit der Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfes begonnen.
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplan-Entwurf zur öffentlichen Einsichtnahme
aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen
können Einwendungen im Auflagezeitraum abgeben. Die Stadt Graz bietet zusätzlich am 10.3.2016 im BORG
Dreierschützengasse, Dreierschützengasse 15, eine Informationsveranstaltung an.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....
Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
Mag. Oliver Konrad
Tel.: +43 316 872-4727
Fax: +43 316 872-4709
Email: [email protected]
Weitere Informationen
Homepage Stadtplanungsamt: www.graz.at/stadtplanung
Homepage Smart City Graz: www.smartcitygraz.at
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Gestaltungswettbewerb zur zentralen ÖV-Achse in Reininghaus
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 20. 07. 2015
Inhaltliche Beschreibung
Der Rahmenplan von Graz-Reininghaus stellt die Basis für alle folgenden Planungsschritte dar und legt die
öffentlichen Räume fest. Bei der Entwicklung der Quartiere müssen übergeordneten Ziele des Rahmenplans
eingehalten werden. Attraktive öffentliche Räume, öffentliche Freiraumausstattung und soziale Infrastrukturen
sind Voraussetzung für eine nachhaltige urbane Entwicklung des Stadtteils. Die zentralen Grün- und Freiräume
sollen möglichst bald, jedenfalls jedoch mit Entstehung des ersten zentralen Stadtquartiers, realisiert werden.
Vor dem Hintergrund laufender Bebauungsplanungen und von voraussichtlich 2015 beginnender Bautätigkeit soll
nun ein Wettbewerb für die Gestaltung des öffentlichen Raums der Achse des zukünftigen öffentlichen
Nahverkehrs (ÖV-Achse) ausgelobt werden. Ziel des Wettbewerbes ist eine zusammenhängende Gestaltung dieser
Achse - im Norden an der Reininghausstraße mit einem großen Platz beginnend bis hinunter zu einer weiteren
Platzfläche im Süden an der Wetzelsdorfer Straße. In Summe weist das Planungsgebiet eine Gesamtfläche von rund
42.300 m² auf.
Politische Beschlusslage
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz hat in seiner Sitzung vom 25.02.2010 den Rahmenplan für GrazReininghaus einstimmig beschlossen. Im 4.0 Stadtentwicklungskonzept wurde der Verlauf der zukünftigen
Straßenbahnführung in dieser Achse festgelegt und im 3.0 Flächenwidmungsplan i.d.g.F. der Bereich als
Verkehrsfläche ausgewiesen, die mittlerweile in das öffentliche Gut übernommen wurde. In den beiden
Stadtsenatssitzungen vom 26.03.2015 und 17.07.2015 wurde das Gesamtbudget für das Wettbewerbsverfahren
beschlossen.
Umsetzungszeitraum
Frühjahr bis Ende 2015
Kostenrahmen
ca. EUR 160.000,00.-
Aktueller Stand des
Vorhabens
Die Einladung zum Wettbewerb erfolgt durch Bekanntmachung im EU-Amtsblatt und in der Grazer Zeitung ab
21.07.2015. Die Frist zum Download der Wettbewerbsunterlagen startet mit 24.07.2015.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
V. Gries, XIV. Eggenberg, XV. Wetzelsdorf
Adresse/Link Stadtplan
http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=68
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung, Mobilität/Verkehr, Umwelt/Grünraum/Energie
BürgerInnenbeteiligung
Offen
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
In der Wettbewerbsvorbereitung wurden in einem Stakeholder-Workshop Inhalte der Auslobungsunterlagen
diskutiert. Im weiteren Planungsprozess wird geprüft, ob und inwieweit BürgerInnenbeteiligung ermöglicht werden
kann.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Eine attraktive Gestaltung der öffentlichen Räume. 2. Gestaltete öffentliche Räume als Grundlage für Begegnung
und Kommunikation/Austausch. 3. Der Ausbau und die Sicherung einer hohen Gestalt- und Aufenthaltsqualität des
öffentlichen Raums. (aus dem 4.0 Stadtentwicklungskonzept der Landeshauptstadt Graz)
Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Martin Zettel
Tel.: +43 316 872-4719
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen
Rahmenplan Reininghaus: http://www.stadtentwicklung.graz.at/cms/beitrag/10136566/2858034/
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04.21.0 Bebauungsplan
"Neubaugasse - Buhnengasse - Lendkai - Pflanzengasse"
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 20. 01. 2016
Inhaltliche Beschreibung
Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Der Bebauungsplan
umfasst insgesamt eine Grundstücksfläche von ca. 13.180 m². Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die
bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen
und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen
Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage
Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss
des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.
Umsetzungszeitraum
Bis 2016
Kostenrahmen
Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Die öffentliche Auflage des Bebauungsplan-Entwurfes fand vom 15.10.2015 bis zum 10.12.2015 statt.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
IV. Lend
Adresse/Link Stadtplan
http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=66
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme
aufgelegt, d.h. der Entwurf konnte im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden
und BürgerInnen konnten in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich hat die Stadt Graz am 24. November
2015 eine Informationsveranstaltung angeboten.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen
Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Peter Wipfler
Tel.: +43 316 872-4714
Fax: +43 316 872-4709
Email: [email protected]
Weitere Informationen
Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung
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04.22.0 Bebauungsplan
"Neubaugasse - Lendkai - Buhnengasse"
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 20. 01. 2016
Inhaltliche Beschreibung
Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Der Bebauungsplan
umfasst insgesamt eine Grundstücksfläche von ca. 8.250 m². Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die
bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen
und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen
Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage
Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss
des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.
Umsetzungszeitraum
Bis 2016
Kostenrahmen
Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Die öffentliche Auflage des Bebauungsplan-Entwurfes fand vom 15.10.2015 bis zum 10.12.2015 statt.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
IV. Lend
Adresse/Link Stadtplan
http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=67
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wurde der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme
aufgelegt, d.h. der Entwurf konnte im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden
und BürgerInnen konnten in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich hat die Stadt Graz am 24. November
2015 eine Informationsveranstaltung angeboten.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen
Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Peter Wipfler
Tel.: +43 316 872-4714
Fax: +43 316 872-4709
Email: [email protected]
Weitere Informationen
Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung
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12.22.0 Bebauungsplan "Prohaskagasse-Radegunder Str.-Schöckelbach
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 02. 03. 2016
Inhaltliche Beschreibung
Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Der Bebauungsplan
umfasst insgesamt eine Grundstücksfläche von ca. 30.000 m². Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die
bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen
und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen
Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage
Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss
des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.
Umsetzungszeitraum
2016
Kostenrahmen
Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan ist in Vorbereitung.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
XII. Andritz
Adresse/Link Stadtplan
http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=80
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme
aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden
und BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich bietet die Stadt Graz eine
Informationsveranstaltung an.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen
Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Peter Wipfler
Tel.: +43 316 872-4714
Fax: +43 316 872-4709
Email: [email protected]
Weitere Informationen
Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung
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07.21.0 Bebauungsplan
"Liebenauer Hauptstraße-Ostbahn"
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 03. 11. 2015
Inhaltliche Beschreibung
Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Der Bebauungsplan
umfasst insgesamt eine Grundstücksfläche von ca. 9.300 m². Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die
bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen
und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen
Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage
Im Flächenwidmungsplan 2002, 22. Änderung, (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits
durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet
verordnet.
Umsetzungszeitraum
2016
Kostenrahmen
Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan befindet sich in Vorbereitung.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
VII. Liebenau
Adresse/Link Stadtplan
http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=81
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme
aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden
und BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich bietet die Stadt Graz eine
Informationsveranstaltung an.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen
Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Peter Wipfler
Tel.: +43 316 872-4714
Fax: +43 316 872-4709
Email: [email protected]
Weitere Informationen
Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung
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12.16.1 Bebauungsplan "Puchleitnerweg", 1. Änderung
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 03. 11. 2015
Inhaltliche Beschreibung
Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Die Änderung des
Bebauungsplanes umfasst eine Grundstücksfläche von ca. 5.060 m². Es soll die Fläche des dortig geplanten
Hochwasser-Rückhaltebeckens verkleinert und das Bauland dafür vergrößert werden. Mit der Änderung des
Bebauungsplanes wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die
Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des
Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage
Es existiert der rechtsgültige 12.16.0 Bebauungsplan "Puchleitnerweg"
Umsetzungszeitraum
2016
Kostenrahmen
Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Die Änderung des Bebauungsplanes ist in Vorbereitung.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
XII. Andritz
Adresse/Link Stadtplan
http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=82
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Entwurf der Änderung des Bebauungsplanes zur
öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im
Internet eingesehen werden und BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich werden die
grundbücherlichen Eigentümer der zum Planungsgebiet angrenzenden Grundstücke angehört.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen
Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Peter Wipfler
Tel.: +43 316 872-4714
Fax: +43 316 872-4709
Email: [email protected]
Weitere Informationen
Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung
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06.23.0 Bebauungsplan "Hafnerriegel"
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 29. 02. 2016
Inhaltliche Beschreibung
Das Bauland östlich der Pfarre Münzgrabenstraße, zwischen den Straßenzügen Hafnerriegel und Münzgrabengürtel
gelegen, soll bebaut werden. Die Fläche hat ein Ausmaß von 7.700 m². Ziel des Bebauungsplanes ist die
Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche
Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und
allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen
Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage
3.22 Flächenwidmungsplan (Rechtswirksam seit 01.07.2015): Eine Fläche im Ausmaß von 7.700 m² ist als ,,
Allgemeines Wohngebiet" mit einer Bebauungsdichte von 0,2 bis 1,4 ausgewiesen. Aufgrund des öffentlichen
Interesses zur geordneten Siedlungsentwicklung wurde die Bebauungsplanpflicht gemäß § 29 Abs 3 Z 3 StROG
2010 festgelegt.
Umsetzungszeitraum
2016
Kostenrahmen
Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Die Erarbeitung eines Bebauungsplan-Entwurfes wird 2016 begonnen. Eine Informations- und
Diskussionsveranstaltung für AnrainerInnen hat vor der Erarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes am 10.12.2015
stattgefunden.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
VI. Jakomini
Adresse/Link Stadtplan
http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=83
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Es wurde eine frühzeitige Planungs-Beteiligung formal angeregt und vom zuständigen Stadtsenatsreferenten
aufgegriffen. AnrainerInnen des Bebauungsplangebietes wurden daher bereits vor der Erarbeitung eines
Bebauungsplan-Entwurfes am 10.12.2015 zu einer Informations- und Diskussionsveranstaltung eingeladen.
Entsprechend dem Raumordnungsgesetz wird der Entwurf 2016 zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. er
kann im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen können Einwendungen abgeben.
Die Stadt Graz bietet im Zeitraum der öffentlichen Auflage zudem eine Informationsveranstaltung an.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Elisabeth Mahr
Tel.: +43 316 872-4711
Fax: +43 316 872-4709
Email: [email protected]
Weitere Informationen
Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/cms/ziel/1277375/DE/
Protokoll der Informations- und Diskussionsveranstaltung: http://www.graz.at/cms/beitrag/10264547/425927/
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05.27.0 Bebauungsplan "Auf der Tändelwiese"
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 19. 01. 2016
Inhaltliche Beschreibung
Das Bebauungsplangebiet ist ca. 23.500 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten
Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke
geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und
gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des
Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage
Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss
des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.
Umsetzungszeitraum
2016
Kostenrahmen
Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan-Entwurf wird vorbereitet.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
V. Gries
Adresse/Link Stadtplan
http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=88
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme
aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden
und BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich bietet die Stadt Graz eine
Informationsveranstaltung an.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Markus Dröscher
Tel.: +43 316 872-4723
Fax: +43 316 872-4709
Email: [email protected]
Weitere Informationen
Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung
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14.15.0 Bebauungsplan
"Reininghaus Quartier 3, Alte Poststraße - Wetzelsdorfer Straße"
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 04. 02. 2016
Inhaltliche Beschreibung
Das Bebauungsplangebiet ist ca. 19.400 m² groß, liegt im Bezirk Eggenberg und ist Teil des "Graz-Reininghaus
Areals". Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem
Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die
Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des
Baugebietes definiert. Grundlage für den Bebauungsplan ist ein bereits abgeschlossener städtebaulicher
Wettbewerb. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage
Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss
des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.
Umsetzungszeitraum
2016
Kostenrahmen
Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan-Entwurf wird vorbereitet.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
XIV. Eggenberg
Adresse/Link Stadtplan
http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=96
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach dem Abschluss eines Wettbewerbverfahrens wurde mit der Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfes
begonnen. Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen
Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und
BürgerInnen können Einwendungen im Auflagezeitraum abgeben. Zusätzlich bietet die Stadt Graz eine
Informationsveranstaltung an.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb das Bebauungsplangebiet
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DDI Martina Weinzettl
Tel.: +43 316 872-4710
Fax: +43 316 872-4709
Email: [email protected]
Weitere Informationen
Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung
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14.17.0 Bebauungsplan
"Reininghausstraße - Handelstraße - Straßganger Straße"
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 04. 02. 2016
Inhaltliche Beschreibung
Das Bebauungsplangebiet ist ca. 13.750 m² groß und liegt an der Reininghausstraße im Bezirk Eggenberg. Ziel des
Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der
Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die
Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Grundlage für
den Bebauungsplan ist ein bereits abgeschlossener städtebaulicher Wettbewerb. Der Zeitpunkt der baulichen
Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage
Mit der 22. Änderung des 3.0 Flächenwidmungsplanes 2002 wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die
Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.
Umsetzungszeitraum
2016
Kostenrahmen
Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan-Entwurf wird vorbereitet.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
XIV. Eggenberg
Adresse/Link Stadtplan
http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=97
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach dem Abschluss eines Wettbewerbverfahrens wurde mit der Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfes
begonnen. Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen
Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und
BürgerInnen können Einwendungen im Auflagezeitraum abgeben. Zusätzlich bietet die Stadt Graz eine
Informationsveranstaltung an.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb das Bebauungsplangebiet
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DDI Martina Weinzettl
Tel.: +43 316 872-4710
Fax: +43 316 872-4709
Email: [email protected]
Weitere Informationen
Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung
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08.20.0 Bebauungsplan
"Nußbaumerstraße (Nord) - Marburger Straße (Ost)"
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 04. 02. 2016
Inhaltliche Beschreibung
Das Bebauungsplangebiet ist ca. 11.900 m² groß und liegt im Bezirk St. Peter, östlich des ORF-Parks. Ziel des
Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der
Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die
Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Grundlage für
den Bebauungsplan ist ein bereits abgeschlossener städtebaulicher Wettbewerb. Der Zeitpunkt der baulichen
Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage
Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss
des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.
Umsetzungszeitraum
2016
Kostenrahmen
Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan-Entwurf wird vorbereitet.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
VIII. St. Peter
Adresse/Link Stadtplan
http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=98
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach dem Abschluss eines Wettbewerbverfahrens wurde mit der Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfes
begonnen. Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen
Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und
BürgerInnen können Einwendungen im Auflagezeitraum abgeben. Zusätzlich bietet die Stadt Graz eine
Informationsveranstaltung an.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb das Bebauungsplangebiet
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DDI Martina Weinzettl
Tel.: +43 316 872-4710
Fax: +43 316 872-4709
Email: [email protected]
Weitere Informationen
Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung
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06.22.0 Bebauungsplan
,,Conrad-von-Hötzendorfstraße/Fröhlichgasse"
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 10. 02. 2016
Inhaltliche Beschreibung
Das Bebauungsplangebiet ist ca. 5.035m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten
Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke
geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und
gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Grundlage für den Bebauungsplan ist ein bereits
abgeschlossener städtebaulicher Wettbewerb. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des
Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage
Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss
des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.
Umsetzungszeitraum
2016
Kostenrahmen
Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan-Entwurf wird vorbereitet.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
VI. Jakomini
Adresse/Link Stadtplan
http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=95
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach dem Abschluss eines Wettbewerbsverfahrens wurde mit der Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfes
begonnen. Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplan-Entwurf zur öffentlichen
Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet
eingesehen werden und BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich bietet die Stadt
Graz eine Informationsveranstaltung an.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Klemens Klinar
Tel.: +43 316 872-4716
Fax: +43 316 872-4709
E-mail: [email protected]
Weitere Informationen
http://www.graz.at/bebauungsplanung
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04.24.0 Bebauungsplan "Wiener Straße 34"
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 22. 02. 2016
Inhaltliche Beschreibung
Das Bebauungsplangebiet, welches an der Wiener Straße, Fichtegasse und Grüne Gasse liegt (ehemaliges Areal der
Firma Salis und Braunstein), ist ca. 11.300 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer
geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der
Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die
räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Zusätzlich wird ein 2000 m² großer öffentlicher
Platz entstehen. Grundlage für den Bebauungsplan ist ein bereits abgeschlossener städtebaulicher Wettbewerb.
Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage
Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss
des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.
Umsetzungszeitraum
2016
Kostenrahmen
Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan-Entwurf wird vorbereitet.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
IV. Lend
Adresse/Link Stadtplan
http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=101
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach dem Abschluss eines Wettbewerbsverfahrens wurde mit der Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfes
begonnen. Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen
Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet
eingesehen werden und BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich bietet die Stadt
Graz eine Informationsveranstaltung an.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Sicherung eines ca. 2000 m² großen öffentlichen Platzes
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Elisabeth Mahr
Tel.: +43 316 872-4711
Fax: +43 316 872-4709
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen
Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung
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Geidorfplatz - Sanierung, Gestaltungsverbesserung
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 02. 03. 2016
Inhaltliche Beschreibung
Beabsichtigt sind im Rahmen der verhältnismäßig geringen Budgetmittel eine teilweise Sanierung der
Platzoberfläche und eine Verbesserung der Gestaltung des Geidorfplatzes.
Die Fläche um die Stände und vor dem Kino soll mit einem Plattenbelag versehen und zusätzlich sollen Bäume
gepflanzt werden. Im Bereich des Marktes, der bestehenden Rampe und der Stiegenanlage sind funktionelle
Verbesserungen angedacht. Für die Eingangssituation auf den Platz im Kreuzungsbereich wird eine großzügigere,
einladendere Öffnung angestrebt. Generell ist eine Attraktivierung der Möblierung vorgesehen.
Politische Beschlusslage
In der Sitzung des Gemeinderates am 25. Februar 2016 wurde die Bereitstellung der finanziellen Mittel
beschlossen.
Im Bezirksrat Geidorf wurden für eine Verschönerung des Geidorfplatzes Anträge gestellt und Beschlüsse gefasst.
Umsetzungszeitraum
Sommer 2016
Kostenrahmen
280.000 .-EUR
Aktueller Stand des
Vorhabens
Die Stadtbaudirektion koordiniert das Projekt. Das Stadtplanungsamt arbeitet den Sanierungs- und
Gestaltungsverbesserungsplan aus. Die Umsetzung erfolgt durch die Holding Graz.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
III. Geidorf
Adresse/Link Stadtplan
http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=94
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Nein
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Mit den verfügbaren finanziellen Mitteln gibt es nur einen sehr geringen Gestaltungsspielraum. Es kann daher
keine BürgerInnenbeteiligung angeboten werden. Eine Information über die Sanierung und mögliche
Gestaltungsverbesserungen ist im Rahmen einer öffentlichen Bezirksratssitzung vorgesehen.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Verbesserung der Gestaltung des öffentlichen Raumes
Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn
Koordination:
Stadtbaudirektion
DI Gerald Maurer
Tel.: +43 316 872-3517
Fax: +43 316 872-3509
Email: [email protected]
Planung:
Stadtplanungsamt
DI Klemens Klinar
Tel.: +43 316 872-4716
Fax: +43 316 872-4709
Email: [email protected]
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Sanierung Eishalle Liebenau u. Umbau UPC-Arena
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 06. 02. 2015
Inhaltliche Beschreibung
Die Eishalle Liebenau wurde ab 1962 errichtet und seither mehrfach um- und ausgebaut. Nach 52 Jahren ist die
denkmalgeschützte Eishalle am Ende ihrer technischen und funktionalen Nutzungsdauer angelangt. Im Hinblick auf
die Special Olympics World Winter Games im März 2017 ist die Eishalle Graz-Liebenau als wichtige Spielstätte für
die Bewerbe Short Track, Eiskunstlauf und Stockschießen vorgesehen. Ein Abbruch ist aus Gründen des
Denkmalschutzes nicht möglich, sodass die Sanierung der Eishalle Liebenau unumgänglich ist. Auch im Bereich der
UPC-Arena gibt es dringend notwendige Umbaumaßnahmen, welche unter möglichster Nutzung von Bausynergien
gleichzeitig zu erledigen sind.
Politische Beschlusslage
Im Gemeinderat vom 13.11.2014 wurde der Grundsatz- und Planungsbeschluss der Generalsanierung der Eishalle
Graz und der Umbaumaßnahmen des Fußballstadions beschlossen. Mit Gemeinderatsbeschluss vom 22.01.2015
wurde die Projektgenehmigung und somit der Startschuss für die Umbaumaßnahmen beschlossen.
Umsetzungszeitraum
Bis vorauss. März 2015 soll die Planung abgeschlossen sein. Die Fertigstellung soll bis März 2017 erfolgen.
Kostenrahmen
Gesamtkosten EUR 25 Mio - diese werden je zur Hälfte von Stadt und Land getragen, wobei 20 Mio für die
Eishallensanierung und 5 Mio für die Umbaumaßnahmen in der UPC-Arena veranschlagt sind.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Nach der erfolgten Projektgenehmigung soll bis März 2015 die Detailplanung vorliegen. Der Umbau der Eishalle
wird jeweils in der spielfreien Zeit von April bis Juli/August in zwei Phasen erfolgen:
2015 - Phase 1: Erneuerung der Kälteanlage und Austausch der Amoniakanlage, Beton- und Dachsanierung.
2016 - Phase 2: Arenatribüne, Kabinensanierung Süd, Neubau Nordbereich, Einhausung der Freieisfläche.
Der Umbau der UPC-Arena erfolgt nach Abstimmung mit dem Hauptnutzer SK Puntigamer Sturm in den einzelnen
Teilprojekten, wie beispielsweise Stahlbeschichtung für die Tragkonstruktion, Rasensanierung, Stehplätze für
Fankurve, Stadionvorplatz, Sanierung des VIP-Bereiches sowie die Sanierung von Kantinen und WC-Anlagen.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
VII. Liebenau
Adresse/Link Stadtplan
8041 Graz, Zoisweg/Stadionplatz
Themenbereich(e)
Freizeit/Sport
BürgerInnenbeteiligung
Nein
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Eine breite Beteiligung der Öffentlichkeit ist nicht vorgesehen. Bei der Eishalle wird nur der denkmalgeschütze
Bestand saniert. In die Entwicklung der funktionellen Verbesserungen werden bei der Eishalle und der UPC-Arena
die NutzerInnen miteinbezogen.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Bereitstellung und Sicherung einer adäquaten Sport- und Freizeitinfrastruktur, im Besonderen die Förderung des
Eissportes.
Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn
Sportamt
Mag. Gerhard Peinhaupt
Tel.: +43 0316 872-7870
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen
Gemeinderatsbericht: http://www.graz.at/cms/dokumente/10245234_410977/60b4e0ac/TOP18%2BBLGEN.pdf
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Bezirkssportplatz Karlau
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 06. 02. 2015
Inhaltliche Beschreibung
Mit dem Projekt von Diversity Consult Network "Gesunde Bezirke - Gesunde Stadt" wurden im Jahr 2013
verschiedene Plätze in Graz ins Visier genommen und mit dem Karlauer Kirchenpark der ideale Platz gefunden, um
Kindern und Jugendlichen bis 15 Jahren Sport- und Grünflächen zur Verfügung zu stellen. Im Juni 2014 wurde von
der Stadt Graz eine Gesamtfläche von 2.444 m² von den römisch-katholischen Pfarrpfründen heilige Dreifaltigkeit
der Diözese Graz Seckau auf die Dauer von 25 Jahren angepachtet. Unter der Beteiligung des Sportamtes und der
Abteilung für Grünraum kann das Projekt nun realisiert werden. Es wird ca. 1/5 der Fläche zu einem
multifunktionalen Sportplatz umgebaut, der das ganze Jahr bespielbar sein soll. Die restlichen 4/5 werden den
zukünftigen NutzerInnen als Grünfläche mit verschiedenen Gestaltungsflächen erhalten bleiben.
Politische Beschlusslage
Die Mittel zur Erhaltung und Ausbau der Bezirkssportplätze wurden im Budgetgemeinderat - Doppelbudget 15/16 beschlossen.
Umsetzungszeitraum
Fertigstellung Frühjahr/Sommer 2015
Kostenrahmen
Ca. 80.000,00 Euro
Aktueller Stand des
Vorhabens
Die Bauverhandlung hat am 14.01.2015 vor Ort stattgefunden. Nach Erteilung der notwendigen Bewilligungen wird
voraussichtlich Anfang März der Spatenstich erfolgen. Der Baubeginn ist je nach Witterung für Mitte/Ende März
2015 anberaumt.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
V. Gries
Adresse/Link Stadtplan
http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=50
Themenbereich(e)
Freizeit/Sport, Kinder/Jugend/Familie/Senioren, Umwelt/Grünraum/Energie
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
BürgerInnenbeteiligung wurde im Rahmen des Projektes "Gesunder Bezirk Gries" vom Verein WIKI organisiert und
hat im 2. Halbjahr 2014 bereits stattgefunden. Besondere Berücksichtigung fand die Gruppe der 11 - 15 Jährigen.
Es erfolgte die Kontaktaufnahme zu Institutionen und Organisationen wie Schulen, Jugendeinrichtungen,
Mädchen-Treffs usw. Die Ergebnisse aus den Beteiligungsangeboten von WIKI wurden auf Umsetzbarkeit geprüft
und sofern es möglich war in die Planung miteinbezogen.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Schaffung und Erhaltung von Sport- und Grünflächen für Kinder und Jugendliche (bis 15 Jahre)
Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn
Sportamt
Mag. Gerhard Peinhaupt
Tel.: +43 0316 872-7870
E-Mail: [email protected]
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Errichtung Bezirkssportplatz Christkönig
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 04. 11. 2015
Inhaltliche Beschreibung
An der Ecke Krottendorfer Straße/Ekkehard-Hauer-Straße besteht bereits ein kleiner Sportplatz der Pfarre
Christkönig. Die Stadt Graz hat diesen Platz und das danebenliegende Grundstück in der Ekkehard-Hauer-Straße
(Gesamtfläche 2.662 m²) von der Diözese Graz-Seckau für die Dauer von 25 Jahren gepachtet, um einen neuen
Bezirkssportplatz anbieten zu können. Das Areal des bestehenden Sportplatzes bleibt unverändert. Auf dem
zusätzlichen Areal sollen Sportarten möglich sein, die für Jugendliche attraktiv sind und die auch möglichst lange
im Jahresverlauf betrieben werden können, wie z.B. Fußball, Basketball oder auch Beachvolleyball.
Politische Beschlusslage
Mit Stadtsenatsbeschluss vom 11.7.2014 wurde die Gesamtfläche angepachtet. Der Beschluss zur Errichtung des
Bezirkssportplatzes wurde in der Stadtsenatssitzung am 09.10.2015 gefasst.
Umsetzungszeitraum
Fertigstellung Sommer 2016
Kostenrahmen
100.000,- Euro
Aktueller Stand des
Vorhabens
Im Sommer 2015 wurden Jugendliche am bestehenden Platz befragt, an welchen Sportarten sie zusätzlich
interessiert sind. Im Herbst 2015 wurde eine Veranstaltung zur BürgerInnenbeteiligung vor Ort angeboten. Im
Winter 2015/16 sollen die erforderlichen Genehmigungen für die baulichen Maßnahmen eingeholt werden, sodass
im Frühjahr 2016 mit dem Bau begonnen werden kann.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
XV. Wetzelsdorf
Adresse/Link Stadtplan
http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=79
Themenbereich(e)
Freizeit/Sport, Kinder/Jugend/Familie/Senioren, Umwelt/Grünraum/Energie
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Eine Befragung der aktuellen NutzerInnen des kleinen Sportplatzes hat stattgefunden. Die Ergebnisse dieser
Befragung und die Ergebnisse aus der Veranstaltung vor Ort, die am 20. Oktober 2015 stattgefunden hat, werden
auf ihre Umsetzbarkeit geprüft und gegebenenfalls in die Planung des Sportamtes einbezogen werden. Zu der
Veranstaltung vor Ort wurden die AnrainerInnen und insbesondere jugendliche NutzerInnen eingeladen. Die
Einladung erfolgte über eine Haushaltseinladung im Umfeld des Platzes und über einen Aushang am bestehenden
kleinen Sportplatz.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Schaffung und Erhaltung von Sport- und Grünflächen für Kinder und Jugendliche.
Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn
Sportamt
Mag. Gerhard Peinhaupt
Tel.: +43 316 872 7870
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen
Homepage Sportamt: http://www.graz.at/cms/beitrag/10258011/316030/
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Gestaltung des Trassenparks Südgürtel
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 08. 02. 2016
Inhaltliche Beschreibung
Der Grazer Südgürtel wird gebaut - eine zwei Kilometer lange, vierspurige Verbindungsstraße, die großteils im
Tunnel geführt wird. Der Südgürtel beginnt im Westen beim Verteilerkreis Webling und führt durchgehend
vierspurig über den Weblinger Gürtel und einen Teil der Puntigamer Straße bis zur Puntigamerbrücke über die Mur.
Im Osten beginnt der Südgürtel in Messendorf und führt als St.-Peter-Gürtel bzw. Liebenauer Gürtel ebenfalls
durchgehend vierspurig von der St.-Peter-Hauptstraße zur Liebenauer Hauptstraße.
Die Trassenführung folgt über weite Strecken dem Verlauf der Engelsdorfer Straße. Nach Abschluss der
Bauarbeiten soll auf der Trasse ein ca. 18.000m2 großer Park, der Trassenpark Südgürtel entstehen.
Mit der Errichtung des Trassenparks soll allen BürgerInnen ein öffentlicher Grünraum als Treffpunkt und
Erholungsraum zur Verfügung gestellt werden. Für die Gestaltung dieses Grünraums hat die Stadt Graz zusammen
mit dem Land Steiermark einen Wettbewerb mit geladenen Landschafts- sowie Grünraumplanern durchgeführt.
Politische Beschlusslage
Der Gemeinderat hat den Bau des Gesamtprojektes Südgürtels am 7. Juli 2011 beschlossen.
Umsetzungszeitraum
2014-2017
Kostenrahmen
Kosten sind derzeit noch nicht bezifferbar
Aktueller Stand des
Vorhabens
Die erste Phase des begleitenden Beteiligungsprozesses ist abgeschlossen. Gesammelte Anregungen und Ideen
wurden geprüft und in die Wettbewerbsausschreibung (Gestaltungswettbewerb mit geladenen Landschafts- und
GrünraumplanerInnen) aufgenommen.
Der Wettbewerb ist abgeschlossen. Die Gestaltungsplanung ist in Bearbeitung.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
VII. Liebenau
Themenbereich(e)
Umwelt/Grünraum/Energie, Kinder/Jugend/Familie/Senioren, Stadtplanung/Stadtentwicklung, Freizeit/Sport,
Soziales
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Am 9. Dezember 2014 fand die erste öffentliche Veranstaltung für BürgerInnen statt, in der Anregungen und Ideen
zur Gestaltung der Parkanlage diskutiert und gesammelt wurden. Zusätzlich wurde vom 9. Dezember 2014 -14.
Jänner 2015 die Möglichkeit angeboten, sich an einer Online-Befragung zu beteiligen. Die gesammelten Anliegen
und Anregungen wurden geprüft und so weit als möglich in die Wettbewerbsausschreibung aufgenommen. Im
Rahmen einer 2. BürgerInnen-Veranstaltung am 8. Juli 2015 wurde der Gestaltungsvorschlag des WettbewerbSiegerprojektes präsentiert und mit den BürgerInnen diskutiert und weitere Vorschläge in die Planungen
aufgenommen. Die finalisierte Gestaltungsplanung wird am 10. März 2016 in einer 3. BürgerInnen - Veranstaltung
in der Südgürtelinfobox (Engelsdorfer Straße 25) präsentiert.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Sachprogramm Grünraum / Stadtentwicklungskonzept: Verbesserung von bestehenden Grünflächen bzw.
Entwicklung von neuen Grünräumen und Naherholungsräumen zur Steigerung der Wohn- und Lebensqualität für
die Bevölkerung. Im UVP - Genehmigungsbescheid ist festgehalten, dass die Errichtung eines Trassenparks
integraler Bestand des Projektes Südgürtel ist.
Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn
Stadtbaudirektion
DI Heike Falk
Tel.: +43 316 872 3522
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen
Projekthomepage: http://www.stadtentwicklung.graz.at/südgürtel
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Stadtpark Graz Sanierung und Neugestaltung
in verschiedenen Teilbereichen
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 30. 06. 2015
Inhaltliche Beschreibung
Basierend auf dem Masterplan Stadtpark 2010 wurden im Parkpflegewerk Grazer Stadtpark 2012 notwendige
kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen für den Erhalt des Stadtparks festgelegt.
Die vordringlichsten Maßnahmen in den nächsten 1-3 Jahren sind:
1. Planung der gesamthaften Entwicklung der sog. ,,Pfauengarten Partie" (zwischen Sauraugasse und Aufgang
Burggarten) aufgrund der aktuellen Bauentwicklung am Pfauengarten (vorgezogene Fertigstellung Sommer/Herbst
2015)und Herstellung des Wegeanschlusses von der Stadtmauer in den Park. Dies beinhaltet mittelfristig auch die
Absiedlung des Verkehrserziehungsgartens und die Verlegung des Gartenstützpunktes der Holding Graz an die
Sauraugasse. Durch diese Absiedlung/Verlegung wird die notwendige Erweiterung des Kinderspielplatzes
ermöglicht.
2. Jahnallee - Baumerneuerung und Standortverbesserung für die parkseitigen Baumstandorte.
3. Gutachten zur Sanierung des Stadtparkbrunnens
Politische Beschlusslage
Mit Gemeinderatsbeschluss und Stadtsenatsbeschluss am 21.05.2015 werden die notwendigen Mittel
bereitgestellt.
Umsetzungszeitraum
2015 - 2017
Kostenrahmen
EUR 320.000.--
Aktueller Stand des
Vorhabens
Die notwendigen Planungs- und Umsetzungsmaßnahmen werden vorbereitet.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
I. Innere Stadt
Themenbereich(e)
Umwelt/Grünraum/Energie
BürgerInnenbeteiligung
Nein
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen aus Natur- und Denkmalschutz ist kein Handlungsspielraum für
das Angebot eines Beteiligungsprozesses in den Planungen gegeben.
Über die Ergebnisse von Planungen und Gutachten soll im Naturschutzbeirat und bei Bedarf in einer öffentlichen
Informationsveranstaltung informiert werden.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Erhaltung des Stadtparks als Naherholungsoase sowie Sanierung und Entwicklung der Parkanlage um auch
künftigen Nutzerinnen zur Verfügung zu stehen.
Planungen und Gutachten als Vorbereitung für die nachfolgende Sanierung und Entwicklung der Parksubstanz.
Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn
Abteilung für Grünraum und Gewässer
DIin Christine Radl
Tel.: +43 316 872-4021
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen
Stadtpark-Homepage: www.graz.at/stadtpark
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Realisierungswettbewerb Reininghauspark und Grünachse
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 04. 02. 2016
Inhaltliche Beschreibung
Der Rahmenplan Graz-Reininghaus dient als Grundlage für alle weiteren Planungsschritte und gibt auch die Lage,
Größe und zeitliche Entwicklung der Freiräume im neuen Stadtteil vor. Im Zuge der fortschreitenden Entwicklungen
der zentralen Quartiere und der Achse für den öffentlichen Verkehr wird 2016 ein Realisierungswettbewerb für die
Gestaltung des Reininghausparks und der Grünachse, die das grüne Rückgrat des Stadtteils darstellen werden,
ausgelobt.
Ziel des Wettbewerbes ist die Gestaltung einer öffentlichen Parkanlage mit übergeordneter Bedeutung und des
ersten Abschnitts der Grünachse als attraktive und zusammenhängende Grünflächen. In Summe weist das
Wettbewerbsgebiet (Park und Grünachse - 1. Abschnitt) eine Gesamtfläche von rund 3,8 ha auf.
Politische Beschlusslage
Im Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz wurde am 25.02.2010 der Rahmenplan für Graz-Reininghaus
einstimmig beschlossen. Am 21. Mai 2015 erfolgte per Beschluss durch den Gemeinderat die Projektgenehmigung
"Realisierungswettbewerb Reininghaus Park - Grünachse" und damit die Durchführung des
Realisierungswettbewerbs für die öffentliche Parkanlage.
Am 6. Nov. 2015 hat der Stadtsenat die Erstellung der Auslobungsunterlagen zum Realisierungswettbewerb
beschlossen.
Umsetzungszeitraum
2016
Kostenrahmen
ca. Euro 200.000,00.-
Aktueller Stand des
Vorhabens
Derzeit wird die Auslobung des Wettbewerbs vorbereitet.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
XIV. Eggenberg
Themenbereich(e)
Umwelt/Grünraum/Energie, Bauen/Wohnen, Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Nein
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Im EU-weit, offenen, anonymen Realisierungswettbewerb selbst kann keine BürgerInnenbeteiligung angeboten
werden. Im weiteren Planungsprozess wird jedoch geprüft in welcher Form eine BürgerInnenbeteiligung
ermöglicht werden kann.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Im 4.0 Stadtentwicklungskonzept der Landeshauptstadt Graz wurden folgende Zielsetzungen für das
Stadtentwicklungsgebiet Graz-Reininghaus formuliert: Großer Wert ist auf ausreichende Durchgrünung, gute
Verteilung künftiger öffentlicher Freiflächen und eine ökologisch nachhaltige Entwicklung zu legen.
Diese Ziele werden insbesonders durch die Schaffung eines öffentlichen Parks und die Umsetzung einer grünen
Wegeverbindung (Grünachse), eine wichtige Erweiterung des Grünen Netzes der Stadt Graz, angestrebt.
Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn
Abteilung Grünraum und Gewässer
Ulrike Simschitz
Tel.: +43 316 872-4024
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen
Rahmenplan Reininghaus: http://www.stadtentwicklung.graz.at/cms/beitrag/10136566/2858034/
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