Vertragspflichten . Wenn zwei Parteien einen Vertrag schließen

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Vertragspflichten .
Wenn zwei Parteien einen Vertrag schließen, dann verpflichten
sie sich dazu, diesen einzuhalten.
Doch was passiert, wenn eine Partei sich nicht an ihre Vertragspflichten
hält und den Vertrag bricht?
Einen Vertrag zu brechen geht ganz schnell.
Das Brechen eines Vertrags ist also auch eine Frage der
Finanzen. Wer es sich finanziell leisten kann einen Vertrag zu
brechen um dann eventuell für einen Schaden einstehen zu
müssen, kann es sich nach deutschem Recht relativ leicht machen.
Es kommt aber anscheinend immer mehr in Mode, dass Verträge
abgeschlossen werden und dann nicht erfüllt, ignoriert oder ganz einfach
wieder gebrochen werden.
Die perfideste Form ist, den verletzten Vertragspartner unter Druck zu
setzen, um ihn zur Auflösung zu zwingen!
Dass dabei sogar strafrechtlich relevante Taten in Kauf genommen werden,
ist allerdings nicht übliche Praxis.
Den Ärger hat zunächst immer derjenige, der sich an den
geschlossenen Vertrag gebunden fühlt.
Wenn vertraglich nichts anderes vereinbart ist, greifen die gesetzlichen
Regelungen zum Rücktritt oder zum Schadensersatz.
Hat der Vertragspartner die Nichteinhaltung der Vertragspflichten zu
verschulden, kann alternativ auch ein Anspruch auf Schadensersatz geltend
gemacht werden.
Darunter fallen sowohl Schäden an der Vertragssache selbst als auch
Schäden, die auf Grund der mangelnden Durchführung des Vertrages an
anderen „Dingen“ / Sachen entstanden sind.
Wer einen Vertrag schließt, will ihn in aller Regel auch einhalten ! Das
sollte zumindest der Grundsatz sein.
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