Vertragspflichten . Wenn zwei Parteien einen Vertrag schließen, dann verpflichten sie sich dazu, diesen einzuhalten. Doch was passiert, wenn eine Partei sich nicht an ihre Vertragspflichten hält und den Vertrag bricht? Einen Vertrag zu brechen geht ganz schnell. Das Brechen eines Vertrags ist also auch eine Frage der Finanzen. Wer es sich finanziell leisten kann einen Vertrag zu brechen um dann eventuell für einen Schaden einstehen zu müssen, kann es sich nach deutschem Recht relativ leicht machen. Es kommt aber anscheinend immer mehr in Mode, dass Verträge abgeschlossen werden und dann nicht erfüllt, ignoriert oder ganz einfach wieder gebrochen werden. Die perfideste Form ist, den verletzten Vertragspartner unter Druck zu setzen, um ihn zur Auflösung zu zwingen! Dass dabei sogar strafrechtlich relevante Taten in Kauf genommen werden, ist allerdings nicht übliche Praxis. Den Ärger hat zunächst immer derjenige, der sich an den geschlossenen Vertrag gebunden fühlt. Wenn vertraglich nichts anderes vereinbart ist, greifen die gesetzlichen Regelungen zum Rücktritt oder zum Schadensersatz. Hat der Vertragspartner die Nichteinhaltung der Vertragspflichten zu verschulden, kann alternativ auch ein Anspruch auf Schadensersatz geltend gemacht werden. Darunter fallen sowohl Schäden an der Vertragssache selbst als auch Schäden, die auf Grund der mangelnden Durchführung des Vertrages an anderen „Dingen“ / Sachen entstanden sind. Wer einen Vertrag schließt, will ihn in aller Regel auch einhalten ! Das sollte zumindest der Grundsatz sein.