Mit Diabetes leben

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Mit Diabetes leben
© fotolia
Sie leiden unter Diabetes? Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt besondere Kosten wie Insulin und orale Mittel gegen Diabetes und
erstattet die gewöhnlichen Spritzen bis zu 50% (höchstens 30 Spritzen je
Verordnung). Aber es gibt auch andere Maßnahmen, die Ihnen den täglichen Umgang mit Ihrer Krankheit erleichtern.
Der Diabetespass, eine Hilfe im Alltag
Der Diabetespass ist ein persönliches Heft, das Ihnen beim Umgang mit dem Diabetes hilft:
• Im Diabetespass wird die Entwicklung Ihres Gesundheitszustands eingetragen. Er wird auf diese Weise zu
einer Gedächtnisstütze für die Gesundheitsfachleute, die Sie betreuen.
• Er enthält Anweisungen für Ihre Angehörigen für den Fall einer Unterzuckerung: zeigen Sie Ihren Angehörigen
den Pass!
• Auch Ihnen selbst hilft der Pass beim Verständnis und der Behandlung Ihrer Krankheit und enthält Empfehlungen zur Frage, wie Sie im Alltag am besten mit dem Diabetes umgehen.
Welche Vorteile bietet der Diabetespass?
Dank des Diabetespasses haben Sie Anspruch auf eine Kostenbeteiligung
• für zwei jährliche Beratungen von 30 Minuten bei einem anerkannten Ernährungsberater;
• für zwei jährliche Beratungen von 45 Minuten bei einem anerkannten Fußspezialisten (Podologen), vorausgesetzt, es liegt ein erhöhtes Risiko von Fußwunden vor (ein Risiko, das vom Arzt bestätigt werden kann).
Wie erhält man den Diabetespass?
Um den Diabetespass zu erhalten, füllen Sie ein Antragsformular aus und reichen es bei Ihrer Regionalkrankenkasse ein. Ihr Hausarzt hat selbst solche Formulare. Die Anträge sind aber auch unter www.ckk-mc.be zu finden.
Jeder Diabetespatient darf einen solchen Antrag einreichen.
Optimale Betreuung dank des Versorgungsverlaufs
Ein Versorgungsverlauf ist ein Abkommen zwischen einem chronisch kranken Patienten, seinem Hausarzt und
dem behandelnden Facharzt.
Der Versorgungsverlauf bietet mehrere Vorteile, auch finanzieller Art:
• Sie erhalten eine maßgeschneiderte Betreuung entsprechend Ihrem Zustand und Ihrer Lage;
• Sie lernen, besser mit Ihrer Krankheit umzugehen und bleiben eng mit dem weiteren Behandlungsverlauf
verbunden.
• Sie erhalten sämtliche Informationen über die Betreuung als Diabetespatient (z.B. Ratschläge eines
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Ernährungsberaters, eines Fußspezialisten usw.).
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• Sie können besondere Hilfsmittel zur Behandlung Ihrer Krankheit erhalten (z.B. vom Arzt verordnete SSE
Blutzuckermessgeräte, Teststreifen und Lanzetten).
Gemeinsam
für Ihre Gesundhei
• Ihre Beratungen beim Hausarzt oder beim behandelnden Facharzt werden Ihnen in voller
Höhe (also
einschließlich des gesetzlichen Eigenanteils) von der Krankenkasse erstattet.
Wer kann den Versorgungsverlauf in Anspruch nehmen?
Sie leiden unter Typ-2-Diabetes? Der Versorgungsverlauf wird Ihnen gewährt, wenn:
• Sie tatsächlich Insulin benötigen, entweder eine oder zwei Injektionen täglich.
• Ihre orale Behandlung nicht ausreicht und eine Insulinbehandlung in Betracht gezogen werden muss.
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Verantwortlicher Herausgeber: Jean Hermesse, Chaussée de Haecht 579, 1031 Brüssel/Juli 2015
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Gemeinsam für Ihre Gesundhei
Der Versorgungsverlauf gilt nicht:
• für den Typ-1-Diabetes;
• für Diabetesbehandlungen mit mehr als zwei Insulininjektionen täglich;
• während der Schwangerschaft (oder wenn eine Schwangerschaft geplant ist;
• wenn Sie nicht in der Lage sind, sich zu einer Beratung zu begeben.
Wie kann ein Versorgungsverlauf eingeleitet werden?
Um einen Versorgungsverlauf einzuleiten, müssen Sie ein Abkommen mit Ihrem Hausarzt in Absprache mit dem
behandelnden Facharzt treffen. Ihr Hausarzt übermittelt dem Vertrauensarzt Ihrer Krankenkasse eine Kopie des
Abkommens. Dieser wird Sie dann über das Datum in Kenntnis setzen, an dem der Versorgungsverlauf beginnt.
Welche Verpflichtungen beinhaltet der Versorgungsverlauf für den Patienten?
• Die Patienten müssen ein Abkommen über den Versorgungsverlauf schließen.
• Sie müssen ihren Hausarzt mindestens zweimal jährlich aufsuchen.
• Sie müssen ihren Facharzt mindestens einmal jährlich aufsuchen.
• Sie müssen vorher eine allgemeine medizinische Akte (AMA) bei ihrem Hausarzt eröffnen.
Mehr erfahren Sie unter www.ckk-mc.be/versorgungsverlauf.
Diabetes-Selbstüberwachung zu Hause
Bestimmte Patienten dürfen die Einstellung der Krankheit von zu Hause aus selbst überwachen. In diesem Fall
ist die Rede von Diabetes-Selbstüberwachung zu Hause.
Diese Maßnahme ist mit einer kostenlosen Nutzung des Materials und einer besonderen Betreuung durch eine
vom Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung (LIKIV) anerkannte Einrichtung verbunden.
In der Praxis gilt die Kostenbeteiligung für:
• die Schulung und ständige Betreuung zur Durchführung der Behandlung: Dosierung, Umgang mit dem
Gerät, Tipps zur Hygiene und zur Ernährung, Überwachung der Blutzuckerwerte;
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• eine hochwertige Ausrüstung zur Selbstkontrolle (Blutzuckermessgerät und Zubehör), zur
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Blutzuckerwerte und zur optimalen Einstellung der Behandlung (Insulindosis);
• die soziale und emotionale Begleitung des Patienten, die besondere Information der Schule, wenn die
La solidarité, c’est bon pour la santé.
Patienten noch Kinder sind.
Wie ist der Antrag zu stellen?
• Der Hausarzt stellt die Diagnose und überweist den Patienten an einen Facharzt in einer vom Landesinstitut
für Kranken- und Invalidenversicherung (LIKIV) anerkannten Einrichtung, mit der ein Abkommen über die
„Selbstkontrolle der Blutzuckerwerte zu Hause“ geschlossen wird.
• Der Facharzt übermittelt dem Vertrauensarzt der Krankenkasse einen Antrag.
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• Anhand dieses Antrags entscheidet der Vertrauensarzt über die Beteiligung der gesetzlichen
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sicherung an den Kosten für die Blutzuckerselbstkontrolle. Er setzt den Facharzt der Einrichtung
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Patienten schriftlich über seine Entscheidung in Kenntnis.
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Ihre Gesundheit.
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Infopunkt für chronische Patienten
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> Wichtige Fragen, Aussagen, Angaben zu
Selbsthilfegruppen:
www.ckk-mc.be/chronische-krankheit
> ein erfahrenes Team antwortet Ihnen:
[email protected]
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* Rückantwort innerhalb von drei Arbeitstagen. Um die Bearbeitung Ihrer Anfrage zu erleichtern, geben Sie stets den Namen,
die amtliche Anschrift oder die Eintragungsnummer im Nationalregister an.
Verantwortlicher Herausgeber: Jean Hermesse, Chaussée de Haecht 579, 1031 Brüssel/Juli 2015
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