Hörgeräte – Keines gleicht dem anderen Hörgeräte sind heute winzige Hochleistungscomputer und ein Wunderwerk der Technik. Damit sie der Träger optimal nutzen kann, braucht es einen qualifizierten Mitarbeiter mit unterschiedlichen Handwerksfähigkeiten. Hörgeräte gelten als Medizinprodukte und sind vorwiegend „verschreibungspflichtig“. Sie werden durch einen HNO-Facharzt verordnet. Die Kosten für die „das Maß des Notwendigen nicht überschreitende“ medizinische Versorgung werden von den jeweiligen Sozialversicherungen (Krankenkassen) mit einer Tarifleistung voll übernommen. Daher sind Hörakustiker verpflichtet, allen Versicherten eine Hörgeräteversorgung anbieten zu können, die eine medizinisch festgestellte Hörbeeinträchtigung ausgleicht. Kosten von Hörgeräten Das Hören ist in unserer heutigen Gesellschaft die wahrscheinlich wichtigste Sinneswahrnehmung, deren individuelle Anforderungen und Wünsche nicht ausschließlich nach objektiven Messmethoden, sondern in einem Analyse- und Beratungsgespräch ermittelt werden sollte. Spätestens bei der Hörprofilanalyse stellen sich die individuellen Bedürfnisse heraus, die in einer maßgefertigten Lösung mündet. Mindeststandard Um den Hörverlust auszugleichen, wird je nach Grad der Schwerhörigkeit eine gewisse Verstärkung benötigt. Dieser medizinisch notwendige Verstärkungsausgleich entspricht einem Hörgerät für € 792,- (= Betrag, der von den Sozialversicherungen übernommen wird). Dieser Tarif beinhaltet die Kosten für das Hörgerät, die Dienstleistung des Akustikers während einer mindestens 5-jährigen Tragedauer und mindestens 14 Tage kostenlose Erprobung des Hörgeräts. Plus zur medizinischen Grundversorgung Die Verstärkung alleine ist nur ein Basiskriterium für die richtige Hörgeräteauswahl. Weitere Funktionen, die Komfort und Sprachverständlichkeit in geräuschvoller und lauter Umgebung betreffen, sind mit einer Eigenleistung (Zuzahlung) verbunden. Hier die wichtigsten technischen Features: Feature 1 – Direktionalität Die Mehrzahl der modernen Hörsysteme ist mit einer leistungsfähigen Mehrmikrofontechnik ausgestattet. Diese Technologie bietet die Verwendung und Ausprägung verschiedener Richtcharakteristiken und ermöglicht dem Hörgeräteträger somit die bestmögliche Sprachverständlichkeit in geräuschvoller Umgebung. Aufgrund unterschiedlicher Analysen wie z.B.: Liegt Sprache oder Lärm bzw. Sprache im Lärm vor? Aus welcher Richtung kommen Sprache und/oder Lärm? Nimmt das Hörsystem unterschiedliche Richtwirkungen ein? Feature 2 – Unterdrückung von Störgeräuschen Diese dient dem Filtern störender Nebengeräusche über einen breiten Bereich des Eingangspegels. Je höherwertiger die Technologie ist, desto schneller und stärker arbeiten diese Geräuschunterdrückungen. Im High-End-Bereich kann diese Funktion sogar in den Sprachpausen Geräusche bis zu 25dB reduzieren. Das bedeutet volle Sprachdynamik in lauten und anspruchsvollen Hörsituationen. Feature 3 – Frequenzübersetzung Ideal bei Hörbeeinträchtigungen mit Hochtonsteilabfall, weil sogenannte „Dead regions“ ausgeglichen werden. Hochfrequente Sprachanteile wie „s“ oder „f“ werden kopiert und in den für den Benutzer noch hörbaren Bereich wieder eingefügt. Feature 4 – Individuelle situationsbezogene Programme Musik, Fernsehen, Telefon, Besprechungen, Restaurant, Kino, Auto etc.: Je nach Bedarf des Kunden werden die Hörsysteme automatisch optimiert. Klänge mit Spitzenwerten bis zu 110dB Eingangspegel bleiben erhalten. Weitere Features wie Impulsschallunterdrückung, Nachhallunterdrückung, Windmonitor, Soft Noise Management, Pure Wave Rückkopplungseliminierung usw. sorgen für weiteren Komfort. Wirelessfähige Geräte Wirelessfähige Hörgeräte können bei einer beidseitigen Versorgung miteinander „kommunizieren“. Zubehörprodukte (z. B. Fernbedienung, TV-Adapter, Telefonadapter, Ankoppelung an das Mobiltelefon) bieten höchsten Trage-, Hör- und Bedienkomfort.