Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Herzogenrath - Amtsblatt – 36. Jahrgang Herzogenrath, den 08.02.2013 Nummer: 05 Amtliche Bekanntmachung Nr. 11/2013 Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Gemäß §§ 1 Abs. 1, 10 des Landeszustellungsgesetz f ür das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV NRW S. 94) in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Nummer a und Abs. 2 der Bekanntmachungsv erordnung (BekanntmVO) v om 26.08.1999 (GV NRW S. 516) sowie gemäß § 18 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Herzogenrath v om 14.12.2004 (veröffentlich im Amtsblatt Nr. 12/04 der Stadt Herzogenrath v om 23.12.2004) in den jeweils geltenden Fassungen wird nachstehender Verwaltungsakt der Stadt Herzogenrath durch diese öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Fristablauf Rechtsv erluste drohen können (§ 10 Abs. 2 Satz 4 LZG NRW). Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 7 LZG NRW gilt dieser Verwaltungsakt als zugestellt, wenn seit dem Tage dieser Veröffentlichung im Amtsblatt zwei Wochen vergangen sind. Verwaltungsakt v om 07.02.2013 Aktenzeichen 5/sa an Herrn Marcel Bähr zuletzt wohnhaft Bergstraße 15, 52134 Herzogenrath Der Verwaltungsakt bef indet sich im Rathaus der Stadt Herzogenrath, Rathausplatz 1, 52134 Herzogenrath. Dort kann dieser Verwaltungsakt v on dem Betroffenen eingesehen werden. __________________________________________________________________________________________ Herausgeber: Stadt Herzogenrath, Der Bürgermeister, Rathausplatz 1, 52134 Herzogenrath, Telef on: 02406 / 83-0. Verantwortlich: f ür den Vertrieb des Amtsblattes sowie die Bekanntmachungen der Stadt Herzogenrath; Stadt Herzogenrath, Fachbereich f ür Zentrale Verwaltungsauf gaben. Bezugsmöglichkeiten: Stadt Herzogenrath, Fachbereich 5 Zentrale Verwaltungsaufgaben, Rathausplatz 1, 52134 Herzogenrath. Bezugsbedingungen: Bei Zustellung per Post zum Preis v on 1,25 € monatlich; zahlbar im Voraus für sechs Monate. Einzelexemplare des Amtsblattes können kostenfrei a n der Inf othek des Rathauses während der Dienststunden abgeholt werden. Druck: Stadt Herzogenrath