05-2013 vom 08.02.2013

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Amtliches Mitteilungsblatt
der Stadt Herzogenrath
- Amtsblatt –
36. Jahrgang
Herzogenrath, den 08.02.2013
Nummer: 05
Amtliche Bekanntmachung Nr. 11/2013
Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung
Gemäß §§ 1 Abs. 1, 10 des Landeszustellungsgesetz f ür das Land Nordrhein-Westfalen
(Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV NRW S. 94) in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Nummer
a und Abs. 2 der Bekanntmachungsv erordnung (BekanntmVO) v om 26.08.1999 (GV NRW S. 516) sowie gemäß
§ 18 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Herzogenrath v om 14.12.2004 (veröffentlich im Amtsblatt Nr. 12/04 der
Stadt Herzogenrath v om 23.12.2004) in den jeweils geltenden Fassungen wird nachstehender Verwaltungsakt
der Stadt Herzogenrath durch diese öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Damit können Fristen in Gang
gesetzt werden, nach deren Fristablauf Rechtsv erluste drohen können (§ 10 Abs. 2 Satz 4 LZG NRW).
Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 7 LZG NRW gilt dieser Verwaltungsakt als zugestellt, wenn seit dem Tage dieser
Veröffentlichung im Amtsblatt zwei Wochen vergangen sind.
Verwaltungsakt v om 07.02.2013
Aktenzeichen 5/sa
an Herrn Marcel Bähr
zuletzt wohnhaft Bergstraße 15, 52134 Herzogenrath
Der Verwaltungsakt bef indet sich im Rathaus der Stadt Herzogenrath, Rathausplatz 1, 52134 Herzogenrath. Dort
kann dieser Verwaltungsakt v on dem Betroffenen eingesehen werden.
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Herausgeber: Stadt Herzogenrath, Der Bürgermeister, Rathausplatz 1, 52134 Herzogenrath, Telef on: 02406 /
83-0. Verantwortlich: f ür den Vertrieb des Amtsblattes sowie die Bekanntmachungen der Stadt Herzogenrath;
Stadt Herzogenrath, Fachbereich f ür Zentrale Verwaltungsauf gaben. Bezugsmöglichkeiten: Stadt
Herzogenrath, Fachbereich 5 Zentrale Verwaltungsaufgaben, Rathausplatz 1, 52134 Herzogenrath.
Bezugsbedingungen: Bei Zustellung per Post zum Preis v on 1,25 € monatlich; zahlbar im Voraus für sechs
Monate. Einzelexemplare des Amtsblattes können kostenfrei a n der Inf othek des Rathauses während der
Dienststunden abgeholt werden. Druck: Stadt Herzogenrath
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