Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Radar Bulletin 2015-10 Zeitraum 26. September – 23. Oktober 2015 Zweck des Radar Bulletins: Im Radar Bulletin werden Informationen zur internationalen Lage und Ausbreitung der bedeutendsten Tierseuchen und Tierkrankheiten, die für die Schweiz relevant sind, bewertet und zusammengestellt. Dadurch können mögliche Risiken für die Schweiz früh erkannt und kommuniziert werden. Das Radar Bulletin erscheint monatlich. Hinweis: Bei einem drohenden oder bestehenden Tierseuchenereignis in der Schweiz gelten die etablierten Kommunikationswege des Risikomanagements innerhalb des VetDienst CH. Gesichtete Quellen: ADNS, AGRA FACTS, AHO, BLV, Defra, DG SANTÉ, FLI, Healthmap, MediSYS, OIE, ProMED und weitere. Definitionen der Ampelsymbole: Unmittelbare Gefahr für die Schweiz - es besteht Handlungsbedarf (Verweis auf Anweisungen BLV Notfalldokumentation/Empfehlungen etc.) Veränderte Situation – es besteht noch keine unmittelbare Gefahr für die Schweiz. Verstärkte Aufmerksamkeit ist notwendig und konkreter Handlungsbedarf angezeigt Keine spezielle Situation – es besteht keine Gefahr für die Schweiz und kein besonderer Handlungsbedarf Informationen zur Krankheit – ein Klick auf das Symbol führt zum Seuchenmerkblatt Zurück zur Übersicht Eilmeldung – wichtige Seuchenmeldung, die kurz nach Redaktionsschluss eingegangen ist Übersicht Neue Meldungen BT Bluetongue (BT) in Frankreich (BTV-8). Kroatien, Rumänien und Ungarn (BTV-4). Italien (BTV-1 und -4). Keine weiteren Fälle in Kanada (BTV-13). Kleiner Beutenkäfer Italien meldet weitere Befunde des Kleinen Beutenkäfers in Kalabrien. ASP LSD WNF Neue Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei Haus- und Wildschweinen in den baltischen Staaten. Situation in Polen. Neue Fälle bei Haus- und Wildschweinen in der Ukraine und Sardinien. Lumpy Skin Disease (LSD, Dermatitis nodularis) Weiterverbreitung in Griechenland. Situation in der Türkei. Weitere Fälle von West-Nil Fieber (WNF) bei Pferden in Frankreich, Portugal, Ungarn und Italien Aktualisierung der Meldungen vom Radar Bulletin 2015-09 ND 44/2013/16433 \ COO.2101.102.1.348868 Zwei neue Seuchenfälle von Newcastle Disease (ND) in Israel. Keine weiteren Ausbrüche in Rumänien. Krankheit Bluetongue (BT) – Frankreich (BTV-8), Kroatien, Rumänien und Ungarn (BTV-4), Italien (BTV-1 und -4) und Kanada (BTV-13) BT-Virus Serotyp 8 (BTV-8) in Frankreich: Am 11. September 2015 meldete Frankreich einen ersten Fall von BT im Departement Allier, rund 250 km von der Schweizer Grenze entfernt. Um den Tierverkehr aus den betroffenen Regionen zu verbieten (Schutzzone) und die Kontrollen in einem Umkreis von 150 Kilometern (Überwachungszone) zu verstärken, wurden in Frankreich die nötigen Massnahmen eingeleitet. Mit Stand vom 23. Oktober 2015 hat Frankreich 56 infizierte Betriebe in 9 Departementen in einem Gebiet mit mehr als 100 km Umfang rund um den Index-Betrieb festgestellt. Die 150 km Restriktionszone erreicht nun bereits die Schweizer Grenze im Raum Genf und Waadt. Zur Erinnerung: Bei BT spricht man von einer 20 km Quarantänezone, einer 100 km Schutzzone und einer 150 km Überwachungszone. Alle Zonen zusammen bilden die Restriktionszone. BTV-4 in Südosteuropa: Seit Sommer 2014 zirkuliert BTV-4 in Südosteuropa. Kroatien, Rumänien und Ungarn meldeten im September und Oktober 2015 weitere Fälle bei Rindern und Kleinwiederkäuern. Die ungarische Restriktionszone reicht bis zur österreichischen Grenze. In Kroatien, Rumänien und Ungarn wird mit unterschiedlichen Strategien ein Teil der empfänglichen Tiere gegen den Serotyp 4 geimpft. Weitere Fälle von BT meldeten Italien (BTV-1, BTV-4) und Portugal (BTV-1). In den betroffenen Regionen im mittleren und südlichen Teil Italiens sowie in der Region Emiglia Romagna wird gegen BTV-1, -2, -4 und -8 geimpft. Portugal führt seit mehreren Jahren Impfkampagnen gegen BTV-1 und -4 durch. Situation Abbildung 1: Restriktionszonen bezüglich Blauzungenkrankheit in der EU, Stand 12. Oktober 2015 (Quelle: EU-Kommission). Kanada meldete seit dem 5. September 2015 keine weiteren Ausbrüche des in Teilen Nordamerikas endemischen BTV-Serotyps 13. Die Exportbeschränkungen für kanadischen Rindersamen wurden gelockert: Rindersamen darf wieder exportiert werden, wenn dieser vor dem Ausbruch am 5. September 2015 gewonnen wurde. Kommentar Frankreich: Der Ausbruch von BTV-8 in Frankreich ist überraschend, da das Land den letzten BTV-8 Fall im Juni 2010 verzeichnete und seit 2012 offiziell frei von BT war. Eine Genotypisierung hat ergeben, dass das Virus nahezu identisch zum Virus ist, welches in den Jahren 2006 – 2010 in Mitteleuropa zirkulierte. Dies deutet darauf hin, dass es sich beim akuellen Ausbruch nicht um eine Neueinschleppung, sondern um ein Reservoir handeln könnte, welches in den letzten Jahren unentdeckt blieb. Nach fünf Jahren ohne BT2/9 Viruszirkulation ist die Wiederkäuerpopulation nahezu voll empfänglich, da nur noch wenige ältere Tiere einen Antikörperschutz aufweisen. Zonen: Unmittelbar nach dem ersten Fall definierte der französische Veterinärdienst eine Quarantänezone (20 km) sowie eine Schutz- und Überwachungszone (100 km und 150 km) gemäss der EU-Verordnung 1266/2007. In den Zonen gelten Restriktionen für allen Handel mit lebenden Wiederkäuern sowie ihren Produkten. In allen 21 Regionen Frankreichs wurde ein Überwachungsprogramm durchgeführt, in welchem eine Stichprobe von insgesamt 1‘260 Rinderbetrieben virologisch untersucht wurden. Neben den Stichprobenuntersuchungen laufen momentan in ganz Frankreich Abklärungen von klinischen Verdachtsfällen. Bestätigen sich diese Verdachtsfälle, könnten die Zonen in Folge rasch ausgeweitet werden. Die Situation ist deshalb sehr dynamisch und unvorhersehbar. Klinik: Aus Frankreich liegen Informationen vor, wonach klinische Anzeichen sowohl bei Rindern als auch bei Schafen wenig ausgeprägt sind. Die Mehrzahl der bestätigten Fälle war symptomlos und wurde im Rahmen des Überwachungsprogrammes entdeckt. Neben dem Index-Fall (Schaf) zeigten nur einzelne Tiere leichte Ödeme und milde respiratorische Symptome, welche jedoch schwächer wären als bei früheren Fällen der Jahre 2006 – 2008. Impfung: Ende September 2015 lancierte Frankreich ein Impfprogramm gegen BTV-8. Da die aktuell verfügbaren 1.3 Millionen Impfdosen der französischen Impfstoffbank nicht für eine flächendeckende Impfkampagne reichen, werden in erster Priorität empfängliche Tiere infizierter Betriebe, wertvolle Zuchtbestände und Exporttiere geimpft. Grundsätzlich verlassen nur geimpfte Tiere die französische Restriktionszone. Südosteuropa: Die BT-Fälle im Herbst dieses Jahres in Südosteuropa (BTV-4) zeigen, dass die Impfkampagnen in diesen Ländern nicht zu einer Tilgung der Krankheit ausreichten. Es steht zu befürchten, dass die Krankheit sich weiter ausbreitet, wenn auch nicht so schnell wie bisher befürchtet. Allerdings sind grössere geografische Sprünge bei der Ausbreitung von BT häufig. Auch wenn die Aufmerksamkeit derzeit vermehrt beim französischen BTV-8 Ausbruch liegt, darf die BTV-4 Situation auf dem Balkan und in Ungarn nicht ausser Acht gelassen werden. Der Veterinärdienst Schweiz ist in regem Kontakt mit den französischen Veterinärbehörden und bereitet sich auf eine mögliche Ausweitung der Schutz- und Überwachungszonen bis in die Schweiz vor. Die bisher vorliegenden Ergebnisse des französischen Überwachungsprogramms ergaben keine weiteren Fälle innerhalb eines Radius von 100 km zur Schweizer Grenze. Dies bedeutet, dass die Restriktionszonen derzeit noch nicht auf Schweizer Boden ausgeweitet werden müssen (siehe Karte auf Seite 12). Schweizer Tiere, die in den betroffenen Regionen in Frankreich gesömmert wurden, müssen bei ihrer Rückkehr auf BTV-8 untersucht werden. Bei Tieren, die aus den betroffenen französischen Regionen seit Mitte Jahr in die Schweiz importiert wurden, hat man zudem bereits Tests (PCR) durchgeführt. Bisher waren die Resultate von etwa 100 Tieren alle negativ. Folgen für die Schweiz In der Schweiz gibt es zurzeit keine Einschränkungen beim Tierverkehr. Das BLV klärt vorsorglich die Verfügbarkeit von BTV-8 und BTV-4 Impfstoffen und Zulassungen für die Schweiz ab. Gegen BTV-8 sind seit 2008 zwei Impfstoffe in der Schweiz registriert. Es gibt keine Kreuzimmunität zwischen Impfstoffen gegen BTV4 und BTV-8. Der Tierverkehr innerhalb der Schutz- und in der Überwachungszone in Frankreich ist eingeschränkt. Tiere, die aus diesen Zonen ins Ausland, resp. die Schweiz exportiert werden, müssen gemäss dem Entscheid Frankreichs zwingend geimpft sein. Die entsprechende Garantie muss auf dem TRACES Zeugnis ersichtlich sein. Tierhaltende, die Wiederkäuer aus Frankreich eingeführt haben oder diese aus der Sömmerung zurückholen, sind angehalten, ihre Tiere gut zu beobachten. Wenn sie den Verdacht haben, dass ihre Tiere Symptome der Blauzungenkrankheit aufweisen, müssen sie umgehend ihren Bestandstierarzt aufbieten, der die Untersuchung vornimmt und das zuständige kantonale Veterinäramt informiert. Für die Früherkennung ist die passive Überwachung bei Kleinwiederkäuern und Rindern besonders wichtig: Fieber, Entzündung der Schleimhäute, Ulzerationen und Nekrose von Haut und Schleimhaut im Maul, an Lippen, Nase, Zitzen und Euter, Ödeme im Kopfbereich und an den Extremitäten, respiratorische Symptome. Speziell bei BTV-8 werden bei Infektionen während der Trächtigkeit auch häufig missgebildete Kälber ohne Grosshirn (weak calf syndrome) beobachtet. Quellen / Links ADNS; EU-Kommission; Frankreich: PAFF Committee; Überwachungsprogramm; ESA; Für weitere Informationen siehe BLV Webseite 3/9 Krankheit Kleiner Beutenkäfer (Aethina tumida) – Italien Italien bestätigte seit dem 16. September 2015 (erster Fall in diesem Jahr) bis am 23. Oktober 2015 in 17 Bienenständen das Vorkommen des Kleinen Beutenkäfers. Alle Fälle sind in der Provinz Reggio di Calabria aufgetreten. Die Fälle befinden sich in der bereits etablierten Schutzzone in Kalabrien (Abb. 2). Die im Frühling 2015 abgeschlossenen Überwachungsaktivitäten werden nun mit der erneuten Kontrolle aller Bienenstände in der Schutzzone erweitert. Situation Abbildung 2: Positive Bienenstände 2015 und Überwachungszone Kalabrien und Resultate der Überwachungsaktivität vom 1. Januar bis 23. Oktober 2015 (Quelle: IZSV). Die Identifikation von 17 positiven Bienenständen innerhalb eines Monates ist beunruhigend. Eine Ausbreitung nach Norden scheint aber nicht stattgefunden zu haben. Eine sichere Beurteilung der Situation ist jedoch nicht möglich, weil Daten zu den Untersuchungen der Bienenstände seit dem Neuausbruch fehlen. Kommentar Die Gültigkeitsdauer des Durchführungsbeschlusses 2014/909/EU wurde bis 31. März 2017 verlängert. Eine Einschleppung über Importe von Bienenvölker, Bienenköniginnen oder gebrauchtes Imkereimaterial in die Schweiz kann nicht ausgeschlossen werden. Zur Früherkennung eines möglichen Auftretens des Kleinen Beutenkäfers läuft das Projekt Apinella. 181 Apinella-Imker kontrollieren noch bis Ende Oktober 2015 alle zwei Wochen ihre Bienenstände. In der Schweiz sind bis jetzt keine Käfer gefunden worden. Folgen für die Schweiz Der Befall mit dem Kleinen Beutenkäfer ist eine meldepflichtige Tierseuche. Verdachtsfälle müssen abgeklärt werden. Die Einfuhrbedingungen für Bienen verlangen die Abwesenheit von Aethina tumida in einem Umkreis von 100 km. Daher sind legale Verbringungen aus dem betroffenen Gebiet nicht erlaubt. Aus Gründen der Vorsorge wird davon abgeraten Bienenvölker, Bienenköniginnen oder gebrauchtes Imkereimaterial aus Italien zu importieren oder in die Schweiz zurückzubringen. Für die Vorbeugung und Erkennung des kleinen Beutenkäfers ist die Brutbildkontrolle wichtig. Beim Auffinden von verdächtigen Käfern und Larven sollen sich Imker umgehend an den Bieneninspektor wenden, welcher nach vorhergehender Rücksprache die Proben an das Zentrum für Bienenforschung (ZBF) einsendet. Quellen / Links IZSV; PAFF-Committee . 4/9 Krankheit Afrikanische Schweinepest (ASP) – Baltische Staaten (Estland, Lettland und Litauen), Polen, Ukraine und Sardinien Im Herbst hat sich in den baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen die ASP-Ausbruchslage bei den Hausschweinen wieder stabilisiert: Verzeichneten die drei Länder im August 2015 noch insgesamt 29 ASPAusbrüche, waren im September 2015 nur noch je ein Betrieb in Estland und Lettland und im Oktober 2015 ein Betrieb in Litauen betroffen (Stand: 23. Oktober 2015). Bei Wildschweinen breitet sich die ASP nach wie vor langsam - aber stetig - aus. Situation Polen verzeichnete die letzten Fälle bei Wildschweinen im August 2015. Seit Januar 2015 wurden keine positiven Befunde bei Hausschweinen gemeldet. Die Ukraine meldete weitere Fälle bei Hausschweinen. Der italienische Veterinärdienst hat am 15. Oktober 2015 ein ASP-Eradikationsprogramm auf Sardinien lanciert. Ziel ist es, bis 2017 die seit den 70er Jahren endemisch vorkommende Schweineseuche aus den Haus- und Wildschweinebeständen auszumerzen. Die Ausbrüche bei Hausschweinen und Fälle bei Wildschweinen sind seit Jahresbeginn tendenziell rückläufig. Die gesetzlich vorgeschriebenen Massnahmen der Seuchenbekämpfung bei Hausschweinen funktionieren in den baltischen Staaten und Polen gut. Gemäss den zuständigen Veterinärdiensten konnten die Ausbrüche mehrheitlich ohne Folgeausbrüche mit den klassischen Seuchenmassnahmen (Sperre des Betriebs, Keulen, Zonierung) getilgt werden. Für das Erkennen infizierter Hausschweinebestände zeigte sich, dass die passive klinische Überwachung (Meldungen von Krankheits- oder Todesfällen des Tierhaltenden an den Veterinärdienst) effizienter ist als die aktive Überwachung (Kontrollen des Veterinärdienstes und Stichprobenuntersuchungen). Kommentar Die Felddaten deuten sowohl bei Haus- als auch bei Wildschweinen darauf hin, dass das Virus von Tier zu Tier wenig ansteckend ist (geringe Übertragungsfähigkeit), aber in Verbindung mit Blut oder Körpersekreten von infizierten Tieren eine lange Überlebenszeit in der Natur aufweist (hohe Tenazität), z.B. können Wildschweinkadaver im Feld wochenlang eine Ansteckungsquelle darstellen. In einem Betrieb oder einer Rotte von Wildschweinen stecken sich oft nur wenige Tiere an; erkrankte Tiere sterben aber fast immer (geringe Morbidität, hohe Letalität). Die geringe Übertragungsfähigkeit des Virus erweist sich bei der Seuchenbekämpfung bei Hausschweinen als Vorteil, erfordert aber ein Umdenken bei Wildschweinen. Speziell die jagdlichen Massnahmen und eine Erhöhung der Abschussquote für Wildschweine werden in den betroffenen Ländern derzeit intensiv diskutiert. In Polen ist man zur Überzeugung gelangt, dass eine gezielte Dezimierung der Schwarzwildpopulation ein wichtiger Pfeiler bei der Bekämpfung ist. Es wird vermutet, dass eine Wildschweinedichte von unter 0.5 Tieren/km2 eine weitere Ausbreitung unterbricht. In allen betroffenen Ländern gelten derzeit erhöhte Biosicherheitsvorschriften, u.a. ein Verbot der Freilandhaltung und Fütterungsverbot von Grünfutter, weil vermutet wird, dass dieses durch infizierte Wildschweine mit dem Virus kontaminiert sein könnte. Die Meldungen aus der Ukraine bestätigen, dass ASP weiterhin an der EU-Aussengrenze vorkommt und weiterhin erhöhte Biosicherheitsmassnahmen an den Grenzen notwendig sind. Folgen für die Schweiz Quellen / Links Die EU-weiten Massnahmen und Restriktionszonen wurden mit dem Durchführungsbeschluss der Kommission 2014/709/EU vom 9. Oktober 2015 aktualisiert. Die Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung von ASP aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union wurde entsprechend angepasst. Die betroffenen Gebiete werden laufend nachgeführt. Aufgrund der ASP-Lage in Russland, der Ukraine und Belarus werden die bereits geltenden Schutzmassnahmen bis Dezember 2019 verlängert (Durchführungsbeschluss 2015/1752 vom 29. September 2015). Damit wird unter anderem sichergestellt, dass Transportfahrzeuge, mit denen lebende Tiere und Futtermittel transportiert wurden und die aus diesen Ländern in die Union kommen, entsprechend gereinigt und desinfiziert werden müssen. Bei Tierhaltenden, der Tierärzteschaft und den Jägern ist weiterhin erhöhte Aufmerksamkeit angezeigt. Bei unklaren Gesundheitsproblemen ohne genügende Hinweise auf einen Verdachtsfall wird die Durchführung von Ausschlussuntersuchungen empfohlen. OIE; PAFF-Committee; Sardinien; Für weitere Informationen: Karte mit Fällen und Restriktionszonen: FLI 5/9 Krankheit Situation Lumpy Skin Disease (LSD / Dermatitis nodularis) – Griechenland und Türkei In Griechenland wurden seit dem erstmaligen Auftreten im August 2015 bis zum 19. Oktober 2015 75 Fälle von LSD bestätigt. Die Krankheit hat sich westwärts in alle Regionen Ostmakedoniens, Thrakiens und der vorgelagerten Insel Limnos ausgebreitet. Zwei Fälle wurden auch in der Region Chalkidiki bestätigt. In den betroffenen Herden werden eine Mortalität (gestorbene Tiere) von 0.55% und eine Morbidität (erkrankte Tiere) von 9.5% beobachtet. Die Bekämpfungsmassnahmen werden gemäss dem Durchführungsbeschluss EU 2015/1500 vom 15. September 2015 durchgeführt. LSD ist in der Türkei endemisch verseucht mit LSD und meldet in grössern Zeitabständen die bestätigten Fälle dem europäischen Meldesystem für Tierseuchen (ADNS). In den Wochen 40 und 41 wurden 55 Fälle gemeldet, datiert zwischen 4. August 2015 und 8. Oktober 2015. Insgesamt meldete die Türkei 2015 bis jetzt 261 Seuchenfälle. Die Ausbreitung der Krankheit westwärts ist besorgniserregend. Die Umweltbedingungen und die Rinderhaltung in diesen Regionen begünstigen das Auftreten und die Weiterverbreitung der Krankheit. Die Rinder werden vorwiegend frei geweidet, die Weiden sind sumpfig (Flussufer, Flussdelta), es herrschen hohe Temperaturen und es ist sehr feucht. Viele unterschiedliche Vektoren (Mücken, Fliegen, Zecken) sind in grosser Zahl vorhanden.Griechenland hat mit der Notimpfung mit einem lebenden attenuierten LSD-Impfstoff aller Rinder und Büffel in den betroffenen Gebieten begonnen und plant bis Mitte November 2015 die empfängliche Population geimpft zu haben. Bulgarien Mazedonien Kommentar Türkei Albanien Abbildung 3: Karte mit den LSD-Ausbrüchen in Griechenland (Quelle: Griechenland Bericht an EU, 19.10.2015). Folgen für die Schweiz In der Schweiz gehört die LSD gemäss der Tierseuchenverordnung zur Kategorie der hochansteckenden Tierseuchen. Eine Ausbreitung des Virus in Europa kann nicht ausgeschlossen werden. Das BLV beobachtet aus diesem Grund den weiteren Verlauf der Situation in Griechenland und der Türkei. Da die LSD in der Schweiz noch nie festgestellt wurde und daher als exotische Krankheit gilt, ist es wichtig, verdächtige Krankheitszeichen bei Rindern zu kennen und im Zweifelsfall Verdachtsfälle abklären zu lassen. Die Krankheitssymptome sind im Faktenblatt des BLV beschrieben. Quellen / Links OIE; PAFF-Committee . 6/9 Krankheit West-Nil Fieber (WNF) – Fälle bei Pferden in Frankreich, Portugal, Ungarn und Italien Frankreich bestätigte dem ersten Auftreten im August 2015 bis zum 20. Oktober 2015 34 Fälle von WNF. Alle sind in der Umgebung des Nationalparkes Camargue aufgetreten. Die entsprechenden Überwachungsund Kontrollmassnahmen wurden auf allen betroffenen Betrieben eingeleitet. Der letzte Ausbruch bei Pferden in deser Region ist 2004 aufgetreten. Portugal meldete bis zum 18. Oktober 2015 dem ADNS acht Fälle. In Ungarn wurde am 2. Oktober 2015 der erste Fall von WNF in diesem Jahr bestätigt. Situation Italien bestätigte bis 21. Oktober 2015 insgesamt 20 Fälle von WNF bei Pferden in den Regionen der Lombardei, Emilia Romagna, dem Veneto und dem Piemont. Das Virus konnte auch in zahlreichen Wildvögeln und Pools von gefangenen Mücken isoliert werden (Abb. 4). In diesem Jahr sind bereits auch 35 Menschen erkrankt. Die aktuellen Fälle sind in der selben Region wie 2014 aufgetreten (Quelle: WNFRefefenzlabor Italien IZSAM Teramo). Abbildung: 4: WNF Ausbrüche 21. Oktober.2015 in Italien WNF ist eine virale Erkrankung von Menschen, Pferden, anderen Säugetieren und Vögeln, die durch Stechmücken übertragen wird. Der Erreger ist das West-Nil Virus (WNV). In Süd-Europa sind verschiedene Regionen endemisch von WNF betroffen (ECDC). Jedes Jahr gibt es in diesen Regionen Ausbrüche von WNF beim Menschen, bei Pferden und Vögeln. Kommentar Die Vogelarten und Vektoren, die für die Übertragung des WNV notwendig sind, kommen auch in der Schweiz vor, ein Vorkommen von WNF ist möglich. Die Tierseuche ist in der Schweiz meldepflichtig und als zu bekämpfend eingestuft. Bisher gab es keinen WNF-Fall in der Schweiz. 2015 wurden bis dato drei Verdachtsfälle bei Pferden mit negativem Resultat untersucht. Über die Melde- und Informationsplattform Equinella wurden 2015 bis jetzt 13 Pferde mit ZNS-Symptomatik gemeldet, von denen ein Pferd differentialdiagnostisch auf WNF getestet wurde. Bei diesem Tier wurde die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) diagnostiziert. Folgen für die Schweiz Um die Situation in der Schweiz besser einschätzen zu können, wird in der vektoraktiven Zeit (Juni bis November) empfohlen, Pferde mit ZNS-Symptomen unbekannter Ursache und tot aufgefundene Wildvögel auf WNF abzuklären (Kontakt zu Laboren: IVI und NRGK). Für Pferdehalter besteht die Möglichkeit, ihre Pferde gegen das WNV zu impfen. Das BLV behält die weitere Entwicklung der WNF-Situation in Europa im Auge. Quellen / Links IZSAM Teramo Für weitere Informationen: Karte zu den Humanfällen 2015: ECDC. 7/9 Aktualisierung der Meldungen vom Radar Bulletin 2015-09 Rumänien hat keine weiteren Fälle von ND gemeldet. Die Kontrollen der Betriebe in den Restriktionszonen sind abgeschlossen, es wurden keine weiteren Erkrankungen festgestellt. Die Infektionsquelle ist unklar, es werden Wildvögel vermutet (PAFF-Committee 8.10.15). ND - Israel hat zwei weitere Fälle bei Legehennen gemeldet. Hauptsymptom war in beiden Herden ein Abfall der Legeleistung (OIE). . 8/9 9/9