Radar Bulletin 2015-10 - Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und

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Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und
Veterinärwesen BLV
Radar Bulletin 2015-10
Zeitraum 26. September – 23. Oktober 2015
Zweck des Radar Bulletins:
Im Radar Bulletin werden Informationen zur internationalen Lage und Ausbreitung der bedeutendsten
Tierseuchen und Tierkrankheiten, die für die Schweiz relevant sind, bewertet und zusammengestellt. Dadurch
können mögliche Risiken für die Schweiz früh erkannt und kommuniziert werden. Das Radar Bulletin erscheint
monatlich. Hinweis: Bei einem drohenden oder bestehenden Tierseuchenereignis in der Schweiz gelten die
etablierten Kommunikationswege des Risikomanagements innerhalb des VetDienst CH.
Gesichtete Quellen:
ADNS, AGRA FACTS, AHO, BLV, Defra, DG SANTÉ, FLI, Healthmap, MediSYS, OIE, ProMED und weitere.
Definitionen der Ampelsymbole:
Unmittelbare Gefahr für die Schweiz - es besteht Handlungsbedarf (Verweis auf Anweisungen BLV 
Notfalldokumentation/Empfehlungen etc.)
Veränderte Situation – es besteht noch keine unmittelbare Gefahr für die Schweiz. Verstärkte
Aufmerksamkeit ist notwendig und konkreter Handlungsbedarf angezeigt
Keine spezielle Situation – es besteht keine Gefahr für die Schweiz und kein besonderer
Handlungsbedarf
Informationen zur Krankheit – ein Klick auf das Symbol führt zum Seuchenmerkblatt
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Eilmeldung – wichtige Seuchenmeldung, die kurz nach Redaktionsschluss eingegangen ist
Übersicht
Neue Meldungen
BT
Bluetongue (BT) in Frankreich (BTV-8). Kroatien, Rumänien und
Ungarn (BTV-4). Italien (BTV-1 und -4). Keine weiteren Fälle in
Kanada (BTV-13).
Kleiner Beutenkäfer
Italien meldet weitere Befunde des Kleinen Beutenkäfers in Kalabrien.
ASP
LSD
WNF
Neue Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei Haus- und
Wildschweinen in den baltischen Staaten. Situation in Polen. Neue
Fälle bei Haus- und Wildschweinen in der Ukraine und Sardinien.
Lumpy Skin Disease (LSD, Dermatitis nodularis) Weiterverbreitung in
Griechenland. Situation in der Türkei.
Weitere Fälle von West-Nil Fieber (WNF) bei Pferden in Frankreich,
Portugal, Ungarn und Italien
Aktualisierung der Meldungen vom Radar Bulletin 2015-09
ND
44/2013/16433 \ COO.2101.102.1.348868
Zwei neue Seuchenfälle von Newcastle Disease (ND) in Israel. Keine
weiteren Ausbrüche in Rumänien.
Krankheit
Bluetongue (BT) – Frankreich (BTV-8), Kroatien, Rumänien und Ungarn (BTV-4),
Italien (BTV-1 und -4) und Kanada (BTV-13)
BT-Virus Serotyp 8 (BTV-8) in Frankreich: Am 11. September 2015 meldete Frankreich einen ersten Fall von
BT im Departement Allier, rund 250 km von der Schweizer Grenze entfernt. Um den Tierverkehr aus den
betroffenen Regionen zu verbieten (Schutzzone) und die Kontrollen in einem Umkreis von 150 Kilometern
(Überwachungszone) zu verstärken, wurden in Frankreich die nötigen Massnahmen eingeleitet. Mit Stand vom
23. Oktober 2015 hat Frankreich 56 infizierte Betriebe in 9 Departementen in einem Gebiet mit mehr als 100 km
Umfang rund um den Index-Betrieb festgestellt. Die 150 km Restriktionszone erreicht nun bereits die Schweizer
Grenze im Raum Genf und Waadt.
Zur Erinnerung: Bei BT spricht man von einer 20 km Quarantänezone, einer 100 km Schutzzone und einer
150 km Überwachungszone. Alle Zonen zusammen bilden die Restriktionszone.
BTV-4 in Südosteuropa: Seit Sommer 2014 zirkuliert BTV-4 in Südosteuropa. Kroatien, Rumänien und
Ungarn meldeten im September und Oktober 2015 weitere Fälle bei Rindern und Kleinwiederkäuern. Die
ungarische Restriktionszone reicht bis zur österreichischen Grenze. In Kroatien, Rumänien und Ungarn wird mit
unterschiedlichen Strategien ein Teil der empfänglichen Tiere gegen den Serotyp 4 geimpft.
Weitere Fälle von BT meldeten Italien (BTV-1, BTV-4) und Portugal (BTV-1). In den betroffenen Regionen im
mittleren und südlichen Teil Italiens sowie in der Region Emiglia Romagna wird gegen BTV-1, -2, -4 und -8
geimpft. Portugal führt seit mehreren Jahren Impfkampagnen gegen BTV-1 und -4 durch.
Situation
Abbildung 1: Restriktionszonen bezüglich Blauzungenkrankheit in der EU, Stand 12. Oktober 2015
(Quelle: EU-Kommission).
Kanada meldete seit dem 5. September 2015 keine weiteren Ausbrüche des in Teilen Nordamerikas
endemischen BTV-Serotyps 13. Die Exportbeschränkungen für kanadischen Rindersamen wurden gelockert:
Rindersamen darf wieder exportiert werden, wenn dieser vor dem Ausbruch am 5. September 2015 gewonnen
wurde.
Kommentar
Frankreich: Der Ausbruch von BTV-8 in Frankreich ist überraschend, da das Land den letzten BTV-8 Fall im
Juni 2010 verzeichnete und seit 2012 offiziell frei von BT war. Eine Genotypisierung hat ergeben, dass das
Virus nahezu identisch zum Virus ist, welches in den Jahren 2006 – 2010 in Mitteleuropa zirkulierte. Dies
deutet darauf hin, dass es sich beim akuellen Ausbruch nicht um eine Neueinschleppung, sondern um ein
Reservoir handeln könnte, welches in den letzten Jahren unentdeckt blieb. Nach fünf Jahren ohne BT2/9
Viruszirkulation ist die Wiederkäuerpopulation nahezu voll empfänglich, da nur noch wenige ältere Tiere einen
Antikörperschutz aufweisen.
Zonen: Unmittelbar nach dem ersten Fall definierte der französische Veterinärdienst eine Quarantänezone (20
km) sowie eine Schutz- und Überwachungszone (100 km und 150 km) gemäss der EU-Verordnung 1266/2007.
In den Zonen gelten Restriktionen für allen Handel mit lebenden Wiederkäuern sowie ihren Produkten. In allen
21 Regionen Frankreichs wurde ein Überwachungsprogramm durchgeführt, in welchem eine Stichprobe von
insgesamt 1‘260 Rinderbetrieben virologisch untersucht wurden. Neben den Stichprobenuntersuchungen
laufen momentan in ganz Frankreich Abklärungen von klinischen Verdachtsfällen. Bestätigen sich diese
Verdachtsfälle, könnten die Zonen in Folge rasch ausgeweitet werden. Die Situation ist deshalb sehr
dynamisch und unvorhersehbar.
Klinik: Aus Frankreich liegen Informationen vor, wonach klinische Anzeichen sowohl bei Rindern als auch bei
Schafen wenig ausgeprägt sind. Die Mehrzahl der bestätigten Fälle war symptomlos und wurde im Rahmen
des Überwachungsprogrammes entdeckt. Neben dem Index-Fall (Schaf) zeigten nur einzelne Tiere leichte
Ödeme und milde respiratorische Symptome, welche jedoch schwächer wären als bei früheren Fällen der
Jahre 2006 – 2008.
Impfung: Ende September 2015 lancierte Frankreich ein Impfprogramm gegen BTV-8. Da die aktuell
verfügbaren 1.3 Millionen Impfdosen der französischen Impfstoffbank nicht für eine flächendeckende
Impfkampagne reichen, werden in erster Priorität empfängliche Tiere infizierter Betriebe, wertvolle
Zuchtbestände und Exporttiere geimpft. Grundsätzlich verlassen nur geimpfte Tiere die französische
Restriktionszone.
Südosteuropa: Die BT-Fälle im Herbst dieses Jahres in Südosteuropa (BTV-4) zeigen, dass die
Impfkampagnen in diesen Ländern nicht zu einer Tilgung der Krankheit ausreichten. Es steht zu befürchten,
dass die Krankheit sich weiter ausbreitet, wenn auch nicht so schnell wie bisher befürchtet. Allerdings sind
grössere geografische Sprünge bei der Ausbreitung von BT häufig. Auch wenn die Aufmerksamkeit derzeit
vermehrt beim französischen BTV-8 Ausbruch liegt, darf die BTV-4 Situation auf dem Balkan und in Ungarn
nicht ausser Acht gelassen werden.
Der Veterinärdienst Schweiz ist in regem Kontakt mit den französischen Veterinärbehörden und bereitet sich
auf eine mögliche Ausweitung der Schutz- und Überwachungszonen bis in die Schweiz vor. Die bisher
vorliegenden Ergebnisse des französischen Überwachungsprogramms ergaben keine weiteren Fälle innerhalb
eines Radius von 100 km zur Schweizer Grenze. Dies bedeutet, dass die Restriktionszonen derzeit noch nicht
auf Schweizer Boden ausgeweitet werden müssen (siehe Karte auf Seite 12).
Schweizer Tiere, die in den betroffenen Regionen in Frankreich gesömmert wurden, müssen bei ihrer
Rückkehr auf BTV-8 untersucht werden. Bei Tieren, die aus den betroffenen französischen Regionen seit Mitte
Jahr in die Schweiz importiert wurden, hat man zudem bereits Tests (PCR) durchgeführt. Bisher waren die
Resultate von etwa 100 Tieren alle negativ.
Folgen für die
Schweiz
In der Schweiz gibt es zurzeit keine Einschränkungen beim Tierverkehr. Das BLV klärt vorsorglich die
Verfügbarkeit von BTV-8 und BTV-4 Impfstoffen und Zulassungen für die Schweiz ab. Gegen BTV-8 sind seit
2008 zwei Impfstoffe in der Schweiz registriert. Es gibt keine Kreuzimmunität zwischen Impfstoffen gegen BTV4 und BTV-8.
Der Tierverkehr innerhalb der Schutz- und in der Überwachungszone in Frankreich ist eingeschränkt. Tiere, die
aus diesen Zonen ins Ausland, resp. die Schweiz exportiert werden, müssen gemäss dem Entscheid
Frankreichs zwingend geimpft sein. Die entsprechende Garantie muss auf dem TRACES Zeugnis ersichtlich
sein. Tierhaltende, die Wiederkäuer aus Frankreich eingeführt haben oder diese aus der Sömmerung
zurückholen, sind angehalten, ihre Tiere gut zu beobachten. Wenn sie den Verdacht haben, dass ihre Tiere
Symptome der Blauzungenkrankheit aufweisen, müssen sie umgehend ihren Bestandstierarzt aufbieten, der
die Untersuchung vornimmt und das zuständige kantonale Veterinäramt informiert.
Für die Früherkennung ist die passive Überwachung bei Kleinwiederkäuern und Rindern besonders wichtig:
Fieber, Entzündung der Schleimhäute, Ulzerationen und Nekrose von Haut und Schleimhaut im Maul, an
Lippen, Nase, Zitzen und Euter, Ödeme im Kopfbereich und an den Extremitäten, respiratorische Symptome.
Speziell bei BTV-8 werden bei Infektionen während der Trächtigkeit auch häufig missgebildete Kälber ohne
Grosshirn (weak calf syndrome) beobachtet.
Quellen /
Links
ADNS; EU-Kommission; Frankreich: PAFF
Committee; Überwachungsprogramm; ESA;
Für weitere Informationen siehe BLV Webseite
3/9
Krankheit
Kleiner Beutenkäfer (Aethina tumida) – Italien
Italien bestätigte seit dem 16. September 2015 (erster Fall in diesem Jahr) bis am 23. Oktober 2015 in 17
Bienenständen das Vorkommen des Kleinen Beutenkäfers. Alle Fälle sind in der Provinz Reggio di Calabria
aufgetreten. Die Fälle befinden sich in der bereits etablierten Schutzzone in Kalabrien (Abb. 2).
Die im Frühling 2015 abgeschlossenen Überwachungsaktivitäten werden nun mit der erneuten Kontrolle aller
Bienenstände in der Schutzzone erweitert.
Situation
Abbildung 2: Positive Bienenstände 2015 und Überwachungszone Kalabrien und Resultate der
Überwachungsaktivität vom 1. Januar bis 23. Oktober 2015 (Quelle: IZSV).
Die Identifikation von 17 positiven Bienenständen innerhalb eines Monates ist beunruhigend. Eine Ausbreitung
nach Norden scheint aber nicht stattgefunden zu haben. Eine sichere Beurteilung der Situation ist jedoch nicht
möglich, weil Daten zu den Untersuchungen der Bienenstände seit dem Neuausbruch fehlen.
Kommentar
Die Gültigkeitsdauer des Durchführungsbeschlusses 2014/909/EU wurde bis 31. März 2017 verlängert.
Eine Einschleppung über Importe von Bienenvölker, Bienenköniginnen oder gebrauchtes Imkereimaterial in die
Schweiz kann nicht ausgeschlossen werden. Zur Früherkennung eines möglichen Auftretens des Kleinen
Beutenkäfers läuft das Projekt Apinella. 181 Apinella-Imker kontrollieren noch bis Ende Oktober 2015 alle zwei
Wochen ihre Bienenstände. In der Schweiz sind bis jetzt keine Käfer gefunden worden.
Folgen für die
Schweiz
Der Befall mit dem Kleinen Beutenkäfer ist eine meldepflichtige Tierseuche. Verdachtsfälle müssen abgeklärt
werden. Die Einfuhrbedingungen für Bienen verlangen die Abwesenheit von Aethina tumida in einem Umkreis
von 100 km. Daher sind legale Verbringungen aus dem betroffenen Gebiet nicht erlaubt.
Aus Gründen der Vorsorge wird davon abgeraten Bienenvölker, Bienenköniginnen oder gebrauchtes
Imkereimaterial aus Italien zu importieren oder in die Schweiz zurückzubringen.
Für die Vorbeugung und Erkennung des kleinen Beutenkäfers ist die Brutbildkontrolle wichtig. Beim Auffinden
von verdächtigen Käfern und Larven sollen sich Imker umgehend an den Bieneninspektor wenden, welcher
nach vorhergehender Rücksprache die Proben an das Zentrum für Bienenforschung (ZBF) einsendet.
Quellen /
Links
IZSV; PAFF-Committee
.
4/9
Krankheit
Afrikanische Schweinepest (ASP) – Baltische Staaten (Estland, Lettland und Litauen),
Polen, Ukraine und Sardinien
Im Herbst hat sich in den baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen die ASP-Ausbruchslage bei den
Hausschweinen wieder stabilisiert: Verzeichneten die drei Länder im August 2015 noch insgesamt 29 ASPAusbrüche, waren im September 2015 nur noch je ein Betrieb in Estland und Lettland und im Oktober 2015 ein
Betrieb in Litauen betroffen (Stand: 23. Oktober 2015). Bei Wildschweinen breitet sich die ASP nach wie vor
langsam - aber stetig - aus.
Situation
Polen verzeichnete die letzten Fälle bei Wildschweinen im August 2015. Seit Januar 2015 wurden keine
positiven Befunde bei Hausschweinen gemeldet.
Die Ukraine meldete weitere Fälle bei Hausschweinen.
Der italienische Veterinärdienst hat am 15. Oktober 2015 ein ASP-Eradikationsprogramm auf Sardinien
lanciert. Ziel ist es, bis 2017 die seit den 70er Jahren endemisch vorkommende Schweineseuche aus den
Haus- und Wildschweinebeständen auszumerzen. Die Ausbrüche bei Hausschweinen und Fälle bei
Wildschweinen sind seit Jahresbeginn tendenziell rückläufig.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Massnahmen der Seuchenbekämpfung bei Hausschweinen funktionieren in
den baltischen Staaten und Polen gut. Gemäss den zuständigen Veterinärdiensten konnten die Ausbrüche
mehrheitlich ohne Folgeausbrüche mit den klassischen Seuchenmassnahmen (Sperre des Betriebs, Keulen,
Zonierung) getilgt werden. Für das Erkennen infizierter Hausschweinebestände zeigte sich, dass die passive
klinische Überwachung (Meldungen von Krankheits- oder Todesfällen des Tierhaltenden an den
Veterinärdienst) effizienter ist als die aktive Überwachung (Kontrollen des Veterinärdienstes und
Stichprobenuntersuchungen).
Kommentar
Die Felddaten deuten sowohl bei Haus- als auch bei Wildschweinen darauf hin, dass das Virus von Tier zu Tier
wenig ansteckend ist (geringe Übertragungsfähigkeit), aber in Verbindung mit Blut oder Körpersekreten von
infizierten Tieren eine lange Überlebenszeit in der Natur aufweist (hohe Tenazität), z.B. können
Wildschweinkadaver im Feld wochenlang eine Ansteckungsquelle darstellen. In einem Betrieb oder einer Rotte
von Wildschweinen stecken sich oft nur wenige Tiere an; erkrankte Tiere sterben aber fast immer (geringe
Morbidität, hohe Letalität). Die geringe Übertragungsfähigkeit des Virus erweist sich bei der
Seuchenbekämpfung bei Hausschweinen als Vorteil, erfordert aber ein Umdenken bei Wildschweinen. Speziell
die jagdlichen Massnahmen und eine Erhöhung der Abschussquote für Wildschweine werden in den
betroffenen Ländern derzeit intensiv diskutiert. In Polen ist man zur Überzeugung gelangt, dass eine gezielte
Dezimierung der Schwarzwildpopulation ein wichtiger Pfeiler bei der Bekämpfung ist. Es wird vermutet, dass
eine Wildschweinedichte von unter 0.5 Tieren/km2 eine weitere Ausbreitung unterbricht.
In allen betroffenen Ländern gelten derzeit erhöhte Biosicherheitsvorschriften, u.a. ein Verbot der
Freilandhaltung und Fütterungsverbot von Grünfutter, weil vermutet wird, dass dieses durch infizierte
Wildschweine mit dem Virus kontaminiert sein könnte.
Die Meldungen aus der Ukraine bestätigen, dass ASP weiterhin an der EU-Aussengrenze vorkommt und
weiterhin erhöhte Biosicherheitsmassnahmen an den Grenzen notwendig sind.
Folgen für die
Schweiz
Quellen /
Links
Die EU-weiten Massnahmen und Restriktionszonen wurden mit dem Durchführungsbeschluss der Kommission
2014/709/EU vom 9. Oktober 2015 aktualisiert. Die Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung
der Einschleppung von ASP aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union wurde entsprechend
angepasst. Die betroffenen Gebiete werden laufend nachgeführt.
Aufgrund der ASP-Lage in Russland, der Ukraine und Belarus werden die bereits geltenden
Schutzmassnahmen bis Dezember 2019 verlängert (Durchführungsbeschluss 2015/1752 vom 29. September
2015). Damit wird unter anderem sichergestellt, dass Transportfahrzeuge, mit denen lebende Tiere und
Futtermittel transportiert wurden und die aus diesen Ländern in die Union kommen, entsprechend gereinigt und
desinfiziert werden müssen.
Bei Tierhaltenden, der Tierärzteschaft und den Jägern ist weiterhin erhöhte Aufmerksamkeit angezeigt. Bei
unklaren Gesundheitsproblemen ohne genügende Hinweise auf einen Verdachtsfall wird die Durchführung von
Ausschlussuntersuchungen empfohlen.
OIE; PAFF-Committee; Sardinien;
Für weitere Informationen: Karte mit Fällen und
Restriktionszonen: FLI
5/9
Krankheit
Situation
Lumpy Skin Disease (LSD / Dermatitis nodularis) – Griechenland und Türkei
In Griechenland wurden seit dem erstmaligen Auftreten im August 2015 bis zum 19. Oktober 2015 75 Fälle von
LSD bestätigt. Die Krankheit hat sich westwärts in alle Regionen Ostmakedoniens, Thrakiens und der
vorgelagerten Insel Limnos ausgebreitet. Zwei Fälle wurden auch in der Region Chalkidiki bestätigt. In den
betroffenen Herden werden eine Mortalität (gestorbene Tiere) von 0.55% und eine Morbidität (erkrankte Tiere)
von 9.5% beobachtet. Die Bekämpfungsmassnahmen werden gemäss dem Durchführungsbeschluss EU
2015/1500 vom 15. September 2015 durchgeführt.
LSD ist in der Türkei endemisch verseucht mit LSD und meldet in grössern Zeitabständen die bestätigten Fälle
dem europäischen Meldesystem für Tierseuchen (ADNS). In den Wochen 40 und 41 wurden 55 Fälle gemeldet,
datiert zwischen 4. August 2015 und 8. Oktober 2015. Insgesamt meldete die Türkei 2015 bis jetzt 261
Seuchenfälle.
Die Ausbreitung der Krankheit westwärts ist besorgniserregend. Die Umweltbedingungen und die Rinderhaltung
in diesen Regionen begünstigen das Auftreten und die Weiterverbreitung der Krankheit. Die Rinder werden
vorwiegend frei geweidet, die Weiden sind sumpfig (Flussufer, Flussdelta), es herrschen hohe Temperaturen und
es ist sehr feucht. Viele unterschiedliche Vektoren (Mücken, Fliegen, Zecken) sind in grosser Zahl
vorhanden.Griechenland hat mit der Notimpfung mit einem lebenden attenuierten LSD-Impfstoff aller Rinder und
Büffel in den betroffenen Gebieten begonnen und plant bis Mitte November 2015 die empfängliche Population
geimpft zu haben.
Bulgarien
Mazedonien
Kommentar
Türkei
Albanien
Abbildung 3: Karte mit den LSD-Ausbrüchen in Griechenland (Quelle: Griechenland Bericht an EU,
19.10.2015).
Folgen für
die
Schweiz
In der Schweiz gehört die LSD gemäss der Tierseuchenverordnung zur Kategorie der hochansteckenden
Tierseuchen. Eine Ausbreitung des Virus in Europa kann nicht ausgeschlossen werden. Das BLV beobachtet aus
diesem Grund den weiteren Verlauf der Situation in Griechenland und der Türkei.
Da die LSD in der Schweiz noch nie festgestellt wurde und daher als exotische Krankheit gilt, ist es wichtig,
verdächtige Krankheitszeichen bei Rindern zu kennen und im Zweifelsfall Verdachtsfälle abklären zu lassen. Die
Krankheitssymptome sind im Faktenblatt des BLV beschrieben.
Quellen /
Links
OIE; PAFF-Committee
.
6/9
Krankheit
West-Nil Fieber (WNF) – Fälle bei Pferden in Frankreich, Portugal, Ungarn und Italien
Frankreich bestätigte dem ersten
Auftreten im August 2015 bis zum 20.
Oktober 2015 34 Fälle von WNF. Alle
sind in der Umgebung des
Nationalparkes Camargue aufgetreten.
Die entsprechenden Überwachungsund Kontrollmassnahmen wurden auf
allen betroffenen Betrieben eingeleitet.
Der letzte Ausbruch bei Pferden in
deser Region ist 2004 aufgetreten.
Portugal meldete bis zum 18. Oktober
2015 dem ADNS acht Fälle.
In Ungarn wurde am 2. Oktober 2015
der erste Fall von WNF in diesem Jahr
bestätigt.
Situation
Italien bestätigte bis 21. Oktober 2015
insgesamt 20 Fälle von WNF bei
Pferden in den Regionen der
Lombardei, Emilia Romagna, dem
Veneto und dem Piemont. Das Virus
konnte auch in zahlreichen Wildvögeln
und Pools von gefangenen Mücken
isoliert werden (Abb. 4). In diesem
Jahr sind bereits auch 35 Menschen
erkrankt. Die aktuellen Fälle sind in
der selben Region wie 2014
aufgetreten (Quelle: WNFRefefenzlabor Italien IZSAM Teramo).
Abbildung: 4: WNF Ausbrüche 21. Oktober.2015 in Italien
WNF ist eine virale Erkrankung von Menschen, Pferden, anderen Säugetieren und Vögeln, die durch
Stechmücken übertragen wird. Der Erreger ist das West-Nil Virus (WNV). In Süd-Europa sind verschiedene
Regionen endemisch von WNF betroffen (ECDC). Jedes Jahr gibt es in diesen Regionen Ausbrüche von WNF
beim Menschen, bei Pferden und Vögeln.
Kommentar
Die Vogelarten und Vektoren, die für die Übertragung des WNV notwendig sind, kommen auch in der Schweiz
vor, ein Vorkommen von WNF ist möglich. Die Tierseuche ist in der Schweiz meldepflichtig und als zu
bekämpfend eingestuft. Bisher gab es keinen WNF-Fall in der Schweiz. 2015 wurden bis dato drei
Verdachtsfälle bei Pferden mit negativem Resultat untersucht.
Über die Melde- und Informationsplattform Equinella wurden 2015 bis jetzt 13 Pferde mit ZNS-Symptomatik
gemeldet, von denen ein Pferd differentialdiagnostisch auf WNF getestet wurde. Bei diesem Tier wurde die
Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) diagnostiziert.
Folgen für die
Schweiz
Um die Situation in der Schweiz besser einschätzen zu können, wird in der vektoraktiven Zeit (Juni bis
November) empfohlen, Pferde mit ZNS-Symptomen unbekannter Ursache und tot aufgefundene Wildvögel auf
WNF abzuklären (Kontakt zu Laboren: IVI und NRGK). Für Pferdehalter besteht die Möglichkeit, ihre Pferde
gegen das WNV zu impfen.
Das BLV behält die weitere Entwicklung der WNF-Situation in Europa im Auge.
Quellen /
Links
IZSAM Teramo
Für weitere Informationen: Karte zu den Humanfällen
2015: ECDC.
7/9
Aktualisierung der Meldungen vom Radar Bulletin 2015-09
Rumänien hat keine weiteren Fälle von ND gemeldet. Die Kontrollen der Betriebe in den
Restriktionszonen sind abgeschlossen, es wurden keine weiteren Erkrankungen festgestellt. Die
Infektionsquelle ist unklar, es werden Wildvögel vermutet (PAFF-Committee 8.10.15).
ND
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Israel hat zwei weitere Fälle bei Legehennen gemeldet. Hauptsymptom war in beiden Herden ein Abfall
der Legeleistung (OIE).
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