Katharina Butz: Beauty-Guide Zähne Checkliste und wichtiges Know-How zum Thema Bleaching Die Zahnarzt-Prüfung (S. 23-24) Hier können Sie bleiben: • • • • • • • • • • • Bei Schmerzen bekommen Sie den Termin noch am selben Tag. Einmal in der Praxis (mit Termin), haben Sie keine langen Wartezeiten (maximal 30 Minuten). Das Praxispersonal und der Arzt sind freundlich zu Ihnen. Die richtige Mundhygiene wird erläutert und vieles auf Wunsch auch geübt. Der Arzt kümmert sich nicht nur um den kranken Zahn, sondern bezieht die gesamte Mundhöhle in die Untersuchung ein und sucht nach den Ursachen der Krankheit, denn ein Loch im Zahn ist nur ein Symptom. Es ist Personal für Prophylaxe vorhanden. Der Zahnarzt bemüht sich darum, dass die Behandlung schmerzfrei ist. Er schildert genau seine Diagnose, erklärt die bevorstehende Behandlung und sagt bei jedem Schritt, was er gerade in Ihrem Mund tut. Sie dürfen sich Zwischenergebnisse im Spiegel ansehen. Wenn Sie die Hand heben, stoppt er die Behandlung, damit Sie etwas fragen oder doch um eine Spritze bitten können. Der Zahnarzt erläutert verschiedene Alternativen und ist nicht beleidigt, wenn Sie sich eine zweite Meinung einholen wollen. Leider noch nicht weit verbreitet: das Recall-System . Sie werden von der Praxis rechtzeitig an den nächsten Termin oder einen fälligen Check-up erinnert. Dieser ist nicht gut genug für Sie: • • • • • • • Der Zahnarzt hetzt zwischen mehr als zwei Behandlungszimmern hin und her. Während die Spritze wirkt, gibt er Ihnen ohne Erklärungen ein Formular zum Unterschreiben. Der Zahnarzt will eine Wurzel- oder Zahnersatzbehandlung machen, hat aber kein Röntgenbild vom entsprechenden Zahn. Ihre Zahnfleischprobleme werden nicht beseitigt, bevor Zahnersatz angefertigt wird. Der Arzt sagt „Das beißt sich ein“, wenn Sie meinen, Krone oder Brücke passe nicht richtig. Der neue Assistenzarzt soll die Behandlung durchführen, ohne dass Ihr Zahnarzt dabei ist. Der Zahnarzt führt ein Verkaufsgespräch (und will z.B. die neuesten Methoden und Materialien anwenden, ohne von Erfahrungswerten berichten zu können). Das sollten Sie über Bleaching unbedingt wissen (S. 74) Keine Erfolgsgarantie: Jeder Zahnarzt wird eine Garantie– bzw. Gewährübernahme ausschließen, d.h. Sie tragen das Risiko, wenn Ihre Zähne nicht heller werden. Dauer des Erfolges: Das Resultat ist leider nicht von ewiger Dauer. In Abhängigkeit von Ihren Konsumgewohnheiten kann die Wirkung drei bis fünf Jahre anhalten und durch begleitende Maßnahmen verlängert werden. Es kann aber auch sein, dass bereits nach einem Jahr die Zähne wieder aussehen wie vorher. Nebenwirkungen: • Während der ersten 24 Stunden nach dem Bleaching kann es vorübergehend zu einer erhöhten Empfindlichkeit der Zahnhälse kommen. Melden Sie sich in diesem Fall sofort bei Ihrem Zahnarzt! Bei Home-Bleaching kann es notwendig werden, die Tragedauer der Schiene zu reduzieren. Akut hilft ein einfaches Schmerzmittel, etwa Aspirin oder Paracetamol. • Wer beim Home-Bleaching übereifrig ist und die Schiene länger trägt als empfohlen, kann Entzündungen des Zahnfleisches provozieren. • Ist Ihr Home-Bleaching-Gel zu flüssig, kann es in den Rachen laufen und dort eine Reizung auslösen. Die Beschwerden lassen nach wenigen Tagen nach, wenn Sie überschüssiges Bleichgel ausspucken, anstatt es hinunter zu schlucken. • Wenn Sie Füllungen mit undichten Rändern haben, kann Bleichgel in das Innere des Zahnes dringen und zu Schädigungen der Nerven führen. Lassen Sie solche Füllungen vor der Behandlung austauschen (auch Karieslöcher bieten für das Gel einen Kanal zur Wurzel). Auswirkungen auf bestehende Füllungen: Bleaching kann dazu führen, dass ursprünglich zahnfarbene Füllungen und Kronen stumpf erscheinen und anschließend stärker zu Verfärbungen neigen. Außerdem empfinden Sie die bestehenden Füllungen im Kontrast zu den frisch aufgehellten Zähnen als besonders dunkel. „Es kann daher sinnvoll sein, die Frontzahnfüllungen nach dem Aufhellen ersetzen zu lassen“, rät Zahnarzt Wolfgang Boer. Tipp: Da die Preise je nach Arzt variieren können, lohnt sich ein Preisvergleich. © 2003 by Rowohlt Taschenbuch Verlag GmbH, Reinbek. Jegliche Vervielfältigung oder über den Eigengebrauch hinausgehende Nutzung nur nach schriftlicher Genehmigung des Verlages.