Forum 5 Raum: E 11 Der Deutsche Qualifikationsrahmen: Auswirkungen auf die Gesundheitsberufe Moderation: Prof. Dr. Barbara Knigge-Demal (FH Bielefeld) Impulse/ Vorträge: Karin Küßner (Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Bonn) Werner Erlewein (Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder, Berlin) Constanze Eylmann und Eva Trompetter (FH Bielefeld, InBVG) Karin Küßner (Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Bonn) ECVET fördert Transfer und Anerkennung beruflicher Kompetenzen Insbesondere im Gesundheits- und Pflegesektor gewinnen Transparenz und Durchlässigkeit von beruflichen Qualifikationen vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und des kontinuierlich steigenden Bedarfs an Fachkräften zunehmend an Bedeutung. Das Europäische Kreditsystem für die berufliche Bildung (ECVET) im Kontext von Transparenz und Kompetenzorientierung könnte helfen, einige der drängenden Herausforderungen anzugehen. Seit 2009 wird ECVET europaweit erprobt. Die Orientierung an Lernergebniseinheiten, die erfasst, bewertet und dokumentiert werden, ermöglicht es, Kompetenzen in einen anderen Lernkontext zu transferieren und anzuerkennen. Auf europäischer Ebene befassen sich zahlreiche Projekte mit der Erprobung von ECVET im Bereich der Gesundheitsberufe. Zielsetzung dieser Projekte ist es einerseits Qualifikationen in den jeweiligen Ländern durch die Beschreibung von Lernergebnissen, die sich an den für den Arbeitsprozess notwendigen Fähigkeiten orientieren, vergleichbar zu machen sowie zu identifizieren, welche Lernergebniseinheiten im jeweils anderen Land anerkannt werden können. Das ECVET-Konzept kann dazu genutzt werden, beispielweise Anpassungsqualifizierungen festzulegen, welche für Arbeitssuchende aus anderen Ländern erforderlich sind, damit diese in Deutschland als voll qualifizierte Fachkraft tätig werden können. ECVET ziel darauf, die Kommunikation und Kooperation von Bildungseinrichtungen nicht nur transnational, sondern auch auf nationaler Ebene zu verbessern und gegenseitiges Vertrauen zu stärken. Erprobungsprojekte zeigen: Vorteile für die Bildungseinrichtungen bestehen vor allem darin, dass sie flexible, attraktive und anschlussfähige Aus- und Weiterbildungsangebote entwickeln können. Die Lernenden profitieren von ECVET vor allem dadurch, dass ihre erworbenen, bewerteten und dokumentierten Lernleistungen unabhängig von Lernort, Dauer und Methode mittels standardisierter Verfahren anerkannt und angerechnet werden können. Die Förderung des Lebenslangen Lernens und die Verbesserung der Mobilität der berufstätigen Bevölkerung Europas sind die zentralen Ziele von Qualifikationsrahmen und Kreditsystemen. Herausforderungen bestehen aktuell darin, den Mehrwert von ECVET bekannt zu machen und bei den Bildungsakteuren und zuständigen Stellen, Akzeptanz und Vertrauen in die Qualität der außerhalb der eigenen Einrichtung bewerteten Lernergebnisse herzustellen. Werner Erlewein (Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder, Berlin) Der Deutsche Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen – Entwicklung und aktueller Stand Nachdem die Europäische Union im April 2008 einen „Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen“ (EQR) verabschiedet hat, beschloss der Arbeitskreis Deutscher Qualifikationsrahmen im März 2011 den DQR. Er besteht aus einem Einführungstext, einer Matrix und einem Glossar. Alle Kompetenzniveaus des DQR sollen grundsätzlich auf schulischen, betrieblichen, hochschulischen und beruflichen Bildungs- und Karrierewegen erreichbar sein. Er stellt ein Referenzsystem dar, das analog zum EQR, aus acht Niveaus besteht, die als gemeinsamer Bezugspunkt fungieren. Er beruht auf einem System von Fachkompetenz (Wissen und Fertigkeiten) und Personaler Kompetenz (Sozialkompetenz und Selbständigkeit). Mit Unterzeichnung des Gemeinsamen Beschlusses zum DQR durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi), die Kultusministerkonferenz (KMK) und die Wirtschaftsministerkonferenz (WMK) wurde die Grundlage für die Einführung des DQR geschaffen. In der Anlage zum Gemeinsamen Beschluss sind die im Konsens zugeordneten Qualifikationen des formalen Bereichs in einer tabellarischen Übersicht dargestellt. Angefügt ist jeweils eine lernergebnisorientierte Begründung. Meist steht eine Ankerqualifikation für einen Qualifikationstyp. Dann folgt der exemplarischen Begründung eine Liste der Qualifikationen, die diesem Typ entsprechen und in gleicher Weise zugeordnet werden. Die Ausweisung der Zuordnung zum EQR/DQR erfolgt verbindlich auf allen neu ausgestellten Qualifikationsbescheinigungen durch die jeweils zuständigen Stellen (Schulen, Kammern etc.). Im Hochschulbereich wird das EQR-/DQR-Niveau im Diploma Supplement ausgewiesen. Dabei wird in allen Bildungsbereichen eine einheitliche Formulierung verwendet. Für Abschlüsse, die vor Inkrafttreten des Gemeinsamen Beschlusses erlangt wurden, erfolgt keine Ausweisung. Vermerkt wird die Zuordnung nur auf Qualifikationsbescheinigungen von Qualifikationen, die in der Zuordnungsliste (Anlage zum Gemeinsamen Beschluss) aufgeführt sind. Neben der Zuordnung von Qualifikationen aus dem formalen Bereich sollen zukünftig auch Ergebnisse des nicht-formalen Lernens dem DQR zugeordnet werden. Hierfür wurde eine Expertenarbeitsgruppe eingesetzt. Ziel ist es, Verfahren und Kriterien der Zuordnung von Ergebnissen nicht-formalen Lernens zu den Niveaus des DQR zu entwickeln. Ergebnisse werden 2014 erwartet. Darüber hinaus sollen in einem weiteren Schritt auch informell erworbene Kompetenzen im DQR berücksichtigt werden können. Dies setzt jedoch eine Feststellung und Bewertung der betreffenden Lernergebnisse („Validierung“) voraus. Die Erarbeitung der hierfür erforderlichen Verfahren erfolgt außerhalb des DQRProzesses. Das DQR-Handbuch erläutert den DQR für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger. Es dient als Leitfaden für Stellen, die für die DQR-Zuordnung von Qualifikationen verantwortlich sind. Es beschreibt Kriterien und Verfahren der DQR-kompatiblen Beschreibung von Qualifikationen und soll sicherstellen, dass die Zuordnung neu entwickelter Qualifikationen stets nach den gleichen Kriterien und Verfahren erfolgt. Es fixiert Zuordnungen verbindlich, indem es die Kompetenzen ausweist, die mit einer Qualifikation erworben werden, macht die Zuordnungen auf diese Weise nachvollziehbar und beschreibt Zustän- digkeiten und Informationsquellen. Ein Glossar erläutert die für das Verständnis des DQR wichtigen Termini. Constanze Eylmann und Eva Trompetter (FH Bielefeld, InBVG) Der Anforderungs- und Qualifikationsrahmen für den Beschäftigungsbereich der Pflege und persönlichen Assistenz Die Förderung des Lebenslangen Lernens sowie die Verbesserung der Mobilität und Flexibilität auf dem europäischen Arbeitsmarkt sind die zentralen Ziele von Qualifikationsrahmen und Kreditsystemen. Für die Gesundheits- und Pflegeberufe in Deutschland haben die zunehmende Transparenz und Durchlässigkeit nicht nur vor dem Hintergrund der internationalen Vergleichbarkeit eine hohe Bedeutung. Mindestens ebenso wichtig ist die zukünftige Sicherung der Versorgungsqualität, insbesondere für die ältere Bevölkerung und die Bewältigung des steigenden Bedarfs an Fachkräften. Um diesen Zielen zu folgen und den Spezifika des Beschäftigungsbereichs Rechnung zu tragen, wurde in der Zeit von 2008 bis 2013 der „Anforderungs- und Qualifikationsrahmen für den Beschäftigung der Pflege und persönlichen Assistenz älterer Menschen“ entwickelt und erprobt. Einerseits fügt er sich nahtlos in das europaweit entstehende Netz miteinander verbundener Qualifikationssysteme ein, indem er deutlich Bezug auf EQR und DQR nimmt. Aufgrund der geringeren Reichweite war es mit diesem sektoralen Qualifikationsrahmen jedoch andererseits möglich, zunächst sehr konkret die Anforderungen des Beschäftigungsbereichs zu beschreiben. In einem weiteren Schritt wurden dann die Qualifikationen ausdifferenziert, die notwendig sind, um den Anforderungen zu entsprechen. Die Projektmitarbeiterinnen präsentieren die Entwicklung und Erprobung des Qualifikationsrahmens für den Beschäftigungsbereich der Pflege und persönlichen Assistenz. In der Diskussion im Plenum soll schließlich den Fragen nachgegangen werden, welche Chancen die Qualifikationsrahmen für die Entwicklung der Gesundheits- und Pflegeberufe eröffnen und mit welchen Risiken sie verbunden sein können. Sind sie dazu geeignet den zukünftigen Herausforderungen des Beschäftigungsbereichs zu begegnen? Vor allem aber soll thematisiert werden inwieweit die Pflegeeinrichtungen selbst von den Entwicklungen profitieren können.