Zahnbehandlung Zahngesundheit

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Kostenerstattung bei Inanspruchnahme von
Füllungen aus weißem Kunststoff (Composite)
Wahlzahnärzten
Diese Füllungen bezahlt die VGKK an Front- und Eck-
Bei Inanspruchnahme von Zahnärzten ohne
zähnen (Zähne 1 bis 3), darüber hinaus auch an den
Vertragsverhältnis mit der VGKK erstattet die
Seitenzähnen 4 und 5, soweit es sich um sichtbare
VGKK die Kosten nur bis zur Höhe von 80 % des
Füllungen am Zahnhals handelt. Im Übrigen wird
Kassentarifes bzw. 80 % des Kassenanteiles bei
für weiße Kunststofffüllungen der Amalgam-Tarif
prothetischer Zahnbehandlung. Auf die Honorar-
ersetzt.
höhe hat die Vorarlberger Gebietskrankenkasse
keinerlei Einfluss!
Füllungen aus Silberamalgam
Zur Kostenerstattung sind die Vorlage der Original-
Die Qualität dieses Materials entspricht beinahe
honorarnote und der Originalzahlungsbestätigung
derjenigen hochwertiger Edelmetall-Legierungen.
(bei Internetbanking Durchführungs- bzw. Auftrags-
Nur diese so genannten Non-Gamma-2-Amalgame
bestätigung) erforderlich. Auf der Honorarnote
mit besonders hoher mechanischer und chemischer
müssen die Versicherungsnummer, die Art und der
Stabilität sind in Österreich zugelassen und sind
Umfang der erbrachten Leistungen (insbesondere
Kassenleistungen.
Ihre Gesundheit – unser Anliegen
die Zahnnummern der behandelten Zähne) sowie
das Behandlungsdatum ersichtlich sein.
Bezahlt die VGKK die „Spritze“ (Anästhesie)?
Die Anästhesie ist bei allen chirurgischen Eingriffen wie z. B. Zahnextraktionen und operativen
ANSPRECHPARTNER
Arbeitsgruppe Zahnbehandlung
Zahnentfernungen, aber auch bei Wurzelbehand-
6850 Dornbirn, Jahngasse 4
lungen Kassenleistung und wird mit dem jeweili-
T 050 84 55-1631
gen Kassentarif für diese Leistungen bezahlt. Bei
F 050 84 55-1639
Füllungen („Plomben“) wird die Anästhesie nur in
[email protected]
Ausnahmefällen (z. B. bei Kindern, oder wenn sie
laut Arzt unbedingt notwendig ist) bezahlt.
Auflage 2017
Medieninhaber und Herausgeber:
Vorarlberger Gebietskrankenkasse
Detailliertere Informationen finden Sie auf
www.vgkk.at
6850 Dornbirn, Jahngasse 4
T 050 84 55-0 F 050 84 55-1040
www.vgkk.at
Zahnbehandlung
Zahngesundheit
Zahngesundheit –
Zahnbehandlung
Die drei Möglichkeiten der Zahnversorgung
• Behandlung in den drei VGKK-Zahnambulatorien
Unterstützungsfonds
Die VGKK übernimmt vom Tarif – € 44,40 – auch
Die VGKK kann als freiwillige Leistung bei protheti-
die Hälfte der Kosten für diese Recall-Sitzungen.
scher Zahnbehandlung sowie bei Kieferregulierungen
Für den Patienten verbleiben somit nur noch
über Antrag des Versicherten Zuschüsse aus dem
€ 22,20.
Unterstützungsfonds gewähren.
Im Rahmen des Kariesvorbeugungsprogrammes
Voraussetzung: Besondere Berücksichtigungswür-
bietet die VGKK auch die Fissurenversiegelung
digkeit in Fällen, bei denen das monatliche Einkom-
an. Dabei wird der gesäuberte und getrocknete
men (ohne Familienbeihilfe) € 1.400,00 (netto) nicht
Zahnschmelz in den Fissuren, den natürlichen
übersteigt. Dieser Grenzbetrag erhöht sich für jeden
Furchen und Grübchen in der Zahnoberfläche,
mitversicherten Angehörigen, für dessen Unterhalt
mit schwacher Phosphorsäure angeätzt. Dann
der Antragsteller zu sorgen hat, um € 400,00 (netto).
wird ein Versiegelungskunststoff auf die angeätzte Schmelzoberfläche aufgebracht und licht-
Bregenz, Dornbirn, Feldkirch: Die Leistungen um-
gehärtet. Gesetzt wird diese, vor allem bei Kindern
fassen konservierend-chirurgische Behandlungen,
abnehmbaren Zahnersatz samt medizinisch not-
Kariesvorbeugungsprogramm bei Vertragszahnärz-
sinnvolle, Maßnahme speziell bei den „Sechsern“
wendiger Halteelemente (Klammerzahnkronen),
tInnen (Vorarlberger Abrechnungsübereinkommen)
und „Siebenern“, die zu den „bleibenden“ Zähnen
Geschiebeprothesen, Reparatur und Unterfüt-
Im Rahmen eines Zahnprophylaxe-Programms zahlt
gehören und am häufigsten von Zahnfäule
terung von Zahnprothesen sowie Individual-
die VGKK ihren Versicherten bzw. deren Angehörigen
angegriffen werden.
prophylaxe und Parodontalbehandlungen. Vor
(ab dem vollendeten 12. Lebensjahr) 50 % der Kosten
Behandlungsbeginn ist die e-card vorzulegen.
einer mindestens 40-minütigen Grundschulung.
Die Versiegelungskosten betragen pro Zahn
Diese wird von bestimmten VertragszahnärztInnen
€ 29,20. Drei Viertel davon übernimmt die VGKK,
(im Vertragszahnärzteverzeichnis mit * gekennzeich-
der Patient braucht also nur € 7,30 zuzuzahlen.
• Behandlung bei einem Zahnbehandler des Abrechnungsübereinkommens: Die dem Überein-
net) und den VGKK-Zahnambulatorien angeboten
kommen beigetretenen ZahnärztInnen sind für
und einmalig mit € 66,70 berechnet. Den Versicher-
die komplette Leistungspalette zuständig. Die
ten belasten nur € 33,35.
e-card ist vorzulegen.
Dabei wird der Zustand der Zähne und des Zahnflei• Behandlung bei Wahlzahnärzten: Diese haben kei-
sches analysiert sowie Aufklärung über Entstehung
nen Vertrag mit der Gebietskrankenkasse. Die Be-
und Vermeidung von Zahn- und Mundkrankheiten
handlungen müssen daher direkt beim Behandler
wie Karies und Parodontitis vermittelt. Inkludiert ist
bezahlt werden. Der Patient kann die Rechnung
die Entfernung aller weichen und harten Zahnbeläge
bei der VGKK einreichen und erhält 80 % des Kas-
sowie die Fluoridierung der Zähne.
sentarifes rückvergütet. Wahlzahnärzte erbringen
ebenfalls die gesamte Leistungspalette.
In der Folge kann jährlich zweimal, frühestens zwei
Wochen nach der ersten Sitzung, eine Wiederholung
Zur Kostenerstattung ist die Vorlage der Original-
(Recall-Behandlung) durchgeführt werden. Dabei
honorarnote und der Originalzahlungsbestätigung
wird gezeigt, wie die inzwischen erlernte Putztechnik
erforderlich.
weiter verbessert werden kann.
Vertragszahnärzteverzeichnis
und Kassentarif-Übersicht:
www.vgkk.at
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