Kostenerstattung bei Inanspruchnahme von Füllungen aus weißem Kunststoff (Composite) Wahlzahnärzten Diese Füllungen bezahlt die VGKK an Front- und Eck- Bei Inanspruchnahme von Zahnärzten ohne zähnen (Zähne 1 bis 3), darüber hinaus auch an den Vertragsverhältnis mit der VGKK erstattet die Seitenzähnen 4 und 5, soweit es sich um sichtbare VGKK die Kosten nur bis zur Höhe von 80 % des Füllungen am Zahnhals handelt. Im Übrigen wird Kassentarifes bzw. 80 % des Kassenanteiles bei für weiße Kunststofffüllungen der Amalgam-Tarif prothetischer Zahnbehandlung. Auf die Honorar- ersetzt. höhe hat die Vorarlberger Gebietskrankenkasse keinerlei Einfluss! Füllungen aus Silberamalgam Zur Kostenerstattung sind die Vorlage der Original- Die Qualität dieses Materials entspricht beinahe honorarnote und der Originalzahlungsbestätigung derjenigen hochwertiger Edelmetall-Legierungen. (bei Internetbanking Durchführungs- bzw. Auftrags- Nur diese so genannten Non-Gamma-2-Amalgame bestätigung) erforderlich. Auf der Honorarnote mit besonders hoher mechanischer und chemischer müssen die Versicherungsnummer, die Art und der Stabilität sind in Österreich zugelassen und sind Umfang der erbrachten Leistungen (insbesondere Kassenleistungen. Ihre Gesundheit – unser Anliegen die Zahnnummern der behandelten Zähne) sowie das Behandlungsdatum ersichtlich sein. Bezahlt die VGKK die „Spritze“ (Anästhesie)? Die Anästhesie ist bei allen chirurgischen Eingriffen wie z. B. Zahnextraktionen und operativen ANSPRECHPARTNER Arbeitsgruppe Zahnbehandlung Zahnentfernungen, aber auch bei Wurzelbehand- 6850 Dornbirn, Jahngasse 4 lungen Kassenleistung und wird mit dem jeweili- T 050 84 55-1631 gen Kassentarif für diese Leistungen bezahlt. Bei F 050 84 55-1639 Füllungen („Plomben“) wird die Anästhesie nur in [email protected] Ausnahmefällen (z. B. bei Kindern, oder wenn sie laut Arzt unbedingt notwendig ist) bezahlt. Auflage 2017 Medieninhaber und Herausgeber: Vorarlberger Gebietskrankenkasse Detailliertere Informationen finden Sie auf www.vgkk.at 6850 Dornbirn, Jahngasse 4 T 050 84 55-0 F 050 84 55-1040 www.vgkk.at Zahnbehandlung Zahngesundheit Zahngesundheit – Zahnbehandlung Die drei Möglichkeiten der Zahnversorgung • Behandlung in den drei VGKK-Zahnambulatorien Unterstützungsfonds Die VGKK übernimmt vom Tarif – € 44,40 – auch Die VGKK kann als freiwillige Leistung bei protheti- die Hälfte der Kosten für diese Recall-Sitzungen. scher Zahnbehandlung sowie bei Kieferregulierungen Für den Patienten verbleiben somit nur noch über Antrag des Versicherten Zuschüsse aus dem € 22,20. Unterstützungsfonds gewähren. Im Rahmen des Kariesvorbeugungsprogrammes Voraussetzung: Besondere Berücksichtigungswür- bietet die VGKK auch die Fissurenversiegelung digkeit in Fällen, bei denen das monatliche Einkom- an. Dabei wird der gesäuberte und getrocknete men (ohne Familienbeihilfe) € 1.400,00 (netto) nicht Zahnschmelz in den Fissuren, den natürlichen übersteigt. Dieser Grenzbetrag erhöht sich für jeden Furchen und Grübchen in der Zahnoberfläche, mitversicherten Angehörigen, für dessen Unterhalt mit schwacher Phosphorsäure angeätzt. Dann der Antragsteller zu sorgen hat, um € 400,00 (netto). wird ein Versiegelungskunststoff auf die angeätzte Schmelzoberfläche aufgebracht und licht- Bregenz, Dornbirn, Feldkirch: Die Leistungen um- gehärtet. Gesetzt wird diese, vor allem bei Kindern fassen konservierend-chirurgische Behandlungen, abnehmbaren Zahnersatz samt medizinisch not- Kariesvorbeugungsprogramm bei Vertragszahnärz- sinnvolle, Maßnahme speziell bei den „Sechsern“ wendiger Halteelemente (Klammerzahnkronen), tInnen (Vorarlberger Abrechnungsübereinkommen) und „Siebenern“, die zu den „bleibenden“ Zähnen Geschiebeprothesen, Reparatur und Unterfüt- Im Rahmen eines Zahnprophylaxe-Programms zahlt gehören und am häufigsten von Zahnfäule terung von Zahnprothesen sowie Individual- die VGKK ihren Versicherten bzw. deren Angehörigen angegriffen werden. prophylaxe und Parodontalbehandlungen. Vor (ab dem vollendeten 12. Lebensjahr) 50 % der Kosten Behandlungsbeginn ist die e-card vorzulegen. einer mindestens 40-minütigen Grundschulung. Die Versiegelungskosten betragen pro Zahn Diese wird von bestimmten VertragszahnärztInnen € 29,20. Drei Viertel davon übernimmt die VGKK, (im Vertragszahnärzteverzeichnis mit * gekennzeich- der Patient braucht also nur € 7,30 zuzuzahlen. • Behandlung bei einem Zahnbehandler des Abrechnungsübereinkommens: Die dem Überein- net) und den VGKK-Zahnambulatorien angeboten kommen beigetretenen ZahnärztInnen sind für und einmalig mit € 66,70 berechnet. Den Versicher- die komplette Leistungspalette zuständig. Die ten belasten nur € 33,35. e-card ist vorzulegen. Dabei wird der Zustand der Zähne und des Zahnflei• Behandlung bei Wahlzahnärzten: Diese haben kei- sches analysiert sowie Aufklärung über Entstehung nen Vertrag mit der Gebietskrankenkasse. Die Be- und Vermeidung von Zahn- und Mundkrankheiten handlungen müssen daher direkt beim Behandler wie Karies und Parodontitis vermittelt. Inkludiert ist bezahlt werden. Der Patient kann die Rechnung die Entfernung aller weichen und harten Zahnbeläge bei der VGKK einreichen und erhält 80 % des Kas- sowie die Fluoridierung der Zähne. sentarifes rückvergütet. Wahlzahnärzte erbringen ebenfalls die gesamte Leistungspalette. In der Folge kann jährlich zweimal, frühestens zwei Wochen nach der ersten Sitzung, eine Wiederholung Zur Kostenerstattung ist die Vorlage der Original- (Recall-Behandlung) durchgeführt werden. Dabei honorarnote und der Originalzahlungsbestätigung wird gezeigt, wie die inzwischen erlernte Putztechnik erforderlich. weiter verbessert werden kann. Vertragszahnärzteverzeichnis und Kassentarif-Übersicht: www.vgkk.at