Dschungelbuch_Ergänzung 10. Auflage_finale Fassung_Leseprobe

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4.3 ELT ER NGEL D PLU S
ergänzt Kapitel 4.3 im Buch:
4.3 Elterngeld Plus
Z
um 01. Januar 2015 ist das Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus in Kraft getreten,
welches das Bundeselterngeldgesetz
und das Elternzeitgesetz ändert. Die
bisherigen Elterngeldregelungen (siehe Kapitel 4.2) zielen vor allem darauf
ab: Wer sein Kind im ersten Lebensjahr
selbst betreut, erhält vom Staat einen
finanziellen Ausgleich für das entgangene Arbeitsentgelt: das Elterngeld.
Durch das Elterngeld Plus soll mehr Flexibilität und ein längerer Bezug von Elterngeld
ermöglicht werden, wenn Mütter und Väter
während des Elterngeldbezugs Beruf- und
Familienarbeit partnerschaftlich teilen.
Bis zur Einführung des Elterngeld
Plus erhielt ein Elternteil maximal zwölf
Monate lang Elterngeld. Wenn der andere Elternteil ebenfalls mindestens zwei
Monate lang für das Kind zu Hause
bleibt, sind beide Elternteile gemeinsam
berechtigt, insgesamt 14 Monate lang
Elterngeld zu beziehen. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem vorher
erzielten Brutto-Einkommen abzüglich
E2
pauschaler Beträge für Sozialabgaben
und Steuern (Ausnahme: Verheiratete
und Studenten, die vorher nicht erwerbstätig waren, bekommen das Basiselterngeld in Höhe von 300 Euro).
Mit der Einführung des Elterngeld Plus
werden aus einem bisherigen Elterngeldmonat zwei Elterngeld Plus Monate. Statt
maximal 12 bzw. 14 Monate können Paare
jetzt 24 bzw. 28 Monate Elterngeld beanspruchen. Dazu kommen noch 4 zusätzliche Partnerschaftsbonusmonate.
HINWEIS
Die Regelungen zum Elterngeld
Plus gelten für Eltern, deren Kinder
nach dem 30.6.2015 geboren
werden.
Anspruchsvoraussetzungen
Voraussetzung für Elterngeld Plus ist, dass
beide Elternteile nach der Geburt des Kindes in Teilzeit arbeiten und sich auch die
Kinderbetreuung partnerschaftlich teilen.
Das heißt, Eltern erhalten neben ihrem Gehalt weiter Geld vom Staat – und zwar in
halber Höhe, dafür aber doppelt so lange
wie das bisherige Elterngeld. Elterngeld
Plus ersetzt also den Einkommensanteil,
der wegen Teilzeit entfällt. Wenn sich ein
Paar nach der bisherigen Elterngeldregelung dazu entschieden hatte, Elternzeit
und Berufstätigkeit miteinander zu verbinden, war nach 7 Monaten mit dem
Elterngeldbezug Schluss.
Höhe des Elterngeld Plus
Das Elterngeld Plus gleicht monatlich das
ausfallende Einkommen aus, das Sie im Vergleich zu Ihrem vollen Erwerbsumfang vor
der Geburt hatten. Das Elterngeld Plus ist in
seiner monatlichen Höhe aber begrenzt auf
die Hälfte des Elterngelds, das Eltern bei
vollständiger Erwerbsunterbrechung (also
ohne Teilzeittätigkeit) bekämen.
Partnerschaftsbonus
Der Partnerschaftsbonus von vier Monaten längerem Elterngeldbezug wird beiden
Eltern gewährt, wenn sie zeitgleich und
parallel mindestens vier Monate 25 bis 30
Wochenstunden arbeiten. Also: Während
es beim Elterngeld Plus keine Untergrenze
zur wöchentlichen Arbeitszeit gibt (sondern nur die Obergrenze von 30 Wochenstunden), wird der Partnerschaftsbonus
nur bei einer Untergrenze von 25 Stunden gewährt. Von beiden Arbeitgebern
muss eine entsprechende Bescheinigung
vorliegen.
V BM D S CH U NG E L BU CH | E RG Ä N Z U NG 2015
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