Prfs. Fydrich, Margraf, Rief, Schulte

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Direktausbildung psychologischer
Psychotherapeuten als Modellprojekt –
Ein Vorschlag der DGPs
Kommission „Psychologie und
Psychotherapie“ des DGPs-Vorstands
(Profs. Fydrich, Margraf, Rief, Schulte)
Sprecher: W. Rief
Änderungsbedarf: Warum Direktausbildung?
• Präzisierung der Regelungen für Psychol. Psychotherapeuten ist
notwendig
• Verhinderung, dass KJPs nicht als Therapeuten 2. Klasse
eingeordnet werden
• BMG will Formfehler des PsychThG korrigieren (aktuelle PT“Ausbildung“ ist de facto Weiterbildung -> Angleichung an
Medizin/Zahnmedizin u.a.)
• Pekuniäre PiA-Situation/Ausbeutung abschaffen
• Rechtssicherheit bzgl. Zugangsregelungen (KJP versus PP;
BSc/MSc; nicht-psychologische Zugänge)
• Psychotherapie als selbständigen akademischen Heilberuf mit
wissenschaftlicher Basis installieren
 Rechtsunsicherheit weckt Partialinteressen
Interessenskonflikte:
• BMG: wie andere selbständige
akademische Heilberufe
• KMK: Mehr Einsatzgebiete für
Bachelor! BSc/MSc-kompatibel
• Nicht-universitäre
Hochschulen: Liberalisieren!
• Nicht-psychologische Fächer:
Liberalisieren!
• Private Ausbildungsinstitute:
erhalten
• Universitäre Psychologie, allg.:
Psychotherapie soll andere
Inhalte nicht erdrücken;
Durchlässigkeit
• Medizin: Psychotherapie soll med.
Disziplin werden
(vgl. urspr. Grund für PsychThG)
• Psychiatrie: Psychiatriejahr muss
gerettet werden
• Therapieschulen-Vertreter: keine
Psychotherapie an Unis, oder mehr
von „meiner“
• Neuropsychologie: Ambulantes
Versorgungs- und
Nachwuchsproblem lösen
• PiAs: Gerechte Vergütung für
hochwertige Arbeit
Psychotherapie-Ausbildung: Gestern und Morgen?
bisher
DGPs Direktausbildung
Hochschulstudium (i.d.R. 5-jährig)
Hochschulstudium (5-jährig)
(85 % univ. Psychologie;
Psychologie mit Schwerpunkt
5 % Pädagogik
5 % Soziale Arbeit
5 % Sonstiges)
Klinische Psychologie: Störungslehre
und Psychotherapie
BSc und MSc; Durchlässigkeit
Approbation/Staatsexamen
3-jährige postgraduale Ausbildung
(2)- 3-jährige Weiterbildung
Approbation/Staatsexamen
Sozialrechtliche Anerkennung
Sozialrechtliche Anerkennung
Was bedeutet Approbation?
• Psychotherapie bisher: Qualitativ sehr hochwertiger Abschluss;
Volles Studium (PPT 5 Jahre); zusätzliche Ausbildung über 3 Jahre
mit zahlreichen Elementen, die über eine übliche
Facharztausbildung hinausgehen (Selbsterfahrung;
Einzelsupervision; kleine Gruppen bei Gruppensupervision u.a.)
• Medizin (z.B. angehender Psychiater):
- Theorie (Krankheitslehre Psychiatrie, Psychopharmakologie):
wenig im Vergleich zum Psychologie-Studium
- Praktische Ausbildungselemente: Müssen nicht Psychiatrie
beinhalten
- PJ: Muss nicht Psychiatrie beinhalten
 Trotzdem: volle berufsrechtliche Behandlungsbefugnis für
psychische Erkrankungen
Ausbildungsziele und Kompetenzen einer
Direktausbildung Psychotherapie
Hintergrund/Anregungen:
• Konsensus-Konferenz bei der BPtK der Vertreter der universitären
Psychologie, Pädagogik und soziale Arbeit-Studiengängen,
Vertreter der BPU, und anderen, zu Zugangsbedingungen für
Psychotherapie (Zustimmung zur Themenliste von Fachbereichstag
Soziale Arbeit und Ges. für Pädagogik)
• Kompetenz-Papier des Vorstands der BPtK
• Anregungen anderer Fachvertreter
Ausbildungsziele: Übersicht
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Grundlagen menschlichen Erlebens und Verhaltens
Störungslehre
Diagnostik
Intervention und Indikationsstellung
Psychotherapeutische Handlungskompetenzen
Wissenschaftliche und statistische Methodik
Rahmenbedingungen und Qualitätsmanagement
Reflexion
9. Pharmakotherapie (optional)
Beispiel Ausbildungsziel 1:
Grundlagen menschlichen
Erlebens und Verhaltens
• Kompetenz zum Verständnis von für die Psychotherapie
grundlegenden psychologischen und sozialen Prozessen:
Veränderung von Verhalten und Erleben durch Lernprozesse; Motivation und
Motivationsaufbau; Emotionen und Emotionsregulierung; Kognition, Sprache und
Sprachentwicklung; Entwicklungsprozesse über die Lebensspanne; soziale Lern- und
Interaktionsprozesse; Sozialisation; Gruppenverhalten und Veränderung in
Gruppenprozessen; Persönlichkeitsentwicklung und –unterschiede; kognitive/
intellektuelle Kompetenz und Prozesse; Gedächtnisprozesse; kulturelle Aspekte
einschließlich Migration, soziale Benachteiligung und Stigmatisierung
• Kompetenz zum Verständnis von für die Psychotherapie
grundlegenden körperlichen Prozessen:
Physiologische, biopsychologische und neurowissenschaftliche Grundlagen;
psychobiologische Untersuchungsmethoden einschließlich Bildgebung in den
Neurowissenschaften; Wirkprinzipien der Psychopharmakologie
Beispiel Ausbildungsziel 2:
Störungslehre
• Wissen über die Merkmale und Mechanismen bei den
genannten Krankheitsbildern
Kenntnisse über Erscheinungsbilder und Klassifikationsmerkmale der genannten
Störungsbilder; Kenntnisse der störungsspezifischen biologischen, psychologischen
und sozialen Mechanismen von Entstehung und Verlauf psychischer und
somatopsychischer Störungen und Erkrankungen; Kenntnis allgemeiner Modelle zum
Krankheitsverständnis sowie spezifischer Ätiologiemodelle für die verschiedenen
Krankheitsbilder; differentielle Kenntnisse über epidemiologische Kenndaten;
differentialdiagnostische medizinische Grundkenntnisse.
• Vergleichbar: Störungslehre im Kindes- und Jugendalter; bei
älteren Menschen
• Erwerb praktischer Kompetenzen: Erkennen spezifischer
Krankheitsbilder in Fallvorstellungen
Beispiel Ausbildungsziel 3: Diagnostik
• Kenntnisse und Kompetenzen zur diagnostischen
Untersuchung und Messung psychischer Merkmale
Methodische Grundlagen der Diagnostik; Gütekriterien psychodiagnostischer Methoden; Testkonstruktion und
Test-Evaluation; Kenntnisse über Beurteilungsfehler; Kenntnisse unterschiedlicher psychodiagnostischer
Verfahren inkl. strukturierter diagnostischer Interviews, Anamneseerhebung; Erstellung eines psychopathologischen Befunds; psychometrischer Verfahren, Beobachtungsmethoden, neuropsychologische Diagnostik; Statusund Veränderungsdiagnostik; Methoden der Prozess- und Ergebnisevaluation; Persönlichkeitsdiagnostik;
Leistungsdiagnostik; Entwicklungsdiagnostik unter Berücksichtigung der gesamten Lebensspanne.
• Kompetenz zum Erkennen und Diagnostizieren der genannten
Krankheitsbilder sowie psychologischer Merkmale bei
körperlichen Krankheiten
Methodische Grundlagen und Gütekriterien der Klassifikation; Klassifikationssysteme psychischer Störungen und
Erkrankungen; dimensionale und kategoriale Modelle; Methoden und Prozess der Klassifikation; Klassifikation
psychischer und somatopsychischer Erkrankungen.
• Kompetenz zur Bewertung von Arbeitsunfähigkeit, Berufs- und
Erwerbsunfähigkeit
Schweregrad- und Prognose-Einschätzung psychischer Erkrankungen und psychischer Aspekte bei körperlichen
Erkrankungen; Kenntnisse über gesetzliche Grundlagen sozialmedizinischer Bewertung; Kenntnisse über
Bewertungsleitfaden zur sozialmedizinischen Bewertung; diagnostische Kompetenz einschließlich Einsatz
adäquater diagnostischer Verfahren.
• Erwerb praktischer Kompetenzen: Erstellung von Gutachten
Beispiel Ausbildungsziel 4: Intervention und
Indikationsstellung
• Kompetenz zur Bewertung von Chancen, Risiken und Grenzen
psychotherapeutischer Ansätze: allgemeiner Teil
Kenntnisse der zentralen theoretischen Begründung und Vorgehensweisen aller wissenschaftlich
anerkannten Psychotherapieverfahren und -methoden; Kenntnisse der wissenschaftlichen
Kriterien zur Bewertung der verschiedenen psychotherapeutischen Methoden und Verfahren;
Grundkenntnisse pharmakologischer Behandlungsansätze und Indikationsstellung; Kenntnis der
Behandlungsleitlinien und deren Relevanz für die psychotherapeutische Behandlung; Kompetenz
zum Erkennen von Störungen/Situationen, in denen eine Psychotherapie nicht indiziert ist und
andere Interventionen notwendig sind; Erkennen von Suizidalität; Kenntnisse negativer
Therapieverläufe; Kenntnisse typischer Behandlungsfehler und Nebenwirkungen, Kenntnisse zur
differentiellen Indikation verschiedener therapeutischer Ansätze.
• Kompetenz zur Bewertung von Chancen, Risiken und Grenzen
psychotherapeutischer Ansätze: Besonderheiten bei Kindern,
Jugendlichen und älteren Menschen; geschlechtssensitive
Aspekte; kultursensitive Aspekte
(Ausführungen s. Text)
Sollen psychotherapeutische Basiskompetenzen
Verfahrens- und Methodenabhängig gelehrt
werden?
• Kogn. Verhaltenstherapie?
(da diese durchweg Spitzenplatz aller psychotherapeutischer Verfahren bei wiss.
fundierten Behandlungsleitlinien belegt)
• Psychodynamische/psychoanalytische Verfahren?
(da diese bei größerer Gruppe von Praktikern sehr beliebt sind, bei Einzelbereichen
wiss. Wirkungsnachweise erbrachten und vom wiss. Beirat anerkannt wurden)
• Gesprächstherapie, systemische Therapien?
(da diese ebenfalls vom wiss. Beirat anerkannt wurden)
• Neuropsychologische Therapie?
(da für diesen Versorgungsbereich entsprechende Kompetenzen vorliegen müssen)
• Neuentwicklungen wie CBASP, experientelle Therapie, IPT,
Schmematherapie u.v.a.:
wissenschaftlich zum Teil gut belegt, aber „halten sich nicht an Grenzen“ der
Definition von Therapierichtungen
• Vorschlag DGPs: „Schulenübergreifende Kompetenzdefinition“
Beispiel Ausbildungsziel 5:
Psychotherapeutische Handlungskompetenzen
Erwerb praktischer psychotherapeutischer Kompetenzen:
Gesprächsführung; Empathische Beziehungsgestaltung; Aufbau einer therapeutischen
Arbeitsbeziehung; Umgang mit schwierigen interaktionellen Situationen in der diagnostischen /
therapeutischen Situation, Erkennen und Modifikation des subjektiven Krankheitsmodells der
Patienten; Motivationsanalyse und -förderung; Psychoedukation; Erhebung eines
psychopathologischen Befunds; Leitung von Gruppenprozessen; Soziale Kommunikation und
Kompetenz. Studierende erwerben Basiskenntnisse über den Einfluss eigener persönlicher
Motive und Werte auf den diagnostischen und therapeutischen Prozess.
• Praktisches Einüben der Gesprächsführung und des Vorgehens im Rahmen der
Befunderhebung, Diagnostik, Problem- und Motivationsanalyse, Entspannungs-verfahren,
Interventionen zur Ressourcenaktivierung, Problemaktualisierung, Problemklärung, Kompetenzund Fertigkeitenentwicklung zur Problembewältigung bei Menschen mit psychischen Störungen
und Erkrankungen.
• Praktische Durchführung psychotherapeutischer Maßnahmen
im Rahmen der patientenorientierten Lehre (PAL):
Beteiligung bei psychotherapeutischen Behandlungen approbierter
Psychotherapeuten/-innen (z.B. im Rahmen von Fallseminaren);
Übernahme diagnostischer Erhebungen sowie therapeutischer
Interventionen unter Supervision.
Beispiel Ausbildungsziel 6: Wissenschaftliche
und statistische Methodik
• Wissenschaftliche Grundkompetenzen zum Verständnis
empirischer Forschungsergebnisse zu Grundlagen und zur
Behandlung der genannten Krankheitsbilder:
•
Experimentelle und nichtexperimentelle Designs wissenschaftlicher Studien; qualitative und
quantitative Forschungsmethoden; deskriptive und interferenzstatistische Methoden; statistische
Verfahren zur Auswertung der Grundlagen- und Anwendungsforschung im Bereich psychischer
Erkrankungen und deren Behandlung; statistische Modellbildung für die PsychotherapieProzessforschung; Methodische Kenntnisse zur Epidemiologie.
Erwerb praktischer Kompetenzen eigenständige Planung, Durchführung und Auswertung
einer empirischen Studie; Erstellung einer empirischen Master-Arbeit
• Kompetenz zur Interpretation wissenschaftlicher
Psychotherapiestudien
Kompetenz zur Interpretation von Psychotherapiestudien; Erkennen von Stärken und Schwächen
wissenschaftlicher Studien; Qualitätskriterien randomisierter kontrollierter Studien und anderer
Studiendesigns; Fähigkeit zur Interpretation von Studien zur Prozess- und Wirkfaktorenforschung.
Kompetenz zum Einsatz der notwendigen statistischen Grundlagen (einschließlich komplexerer
statistischer Verfahren, z.B. Strukturgleichungsmodelle)
Erwerb praktischer Kompetenzen: Praktische Teilnahme in Projekten der
Psychotherapie-Forschung.
Beispiel Ausbildungsziel 7: Rahmenbedingungen
und Qualitätsmanagement
• Kenntnisse und Kompetenzen zum
interdisziplinären Handeln in einem
komplexen Sozial- und Gesundheitssystem
•
Kenntnisse sozialer, pädagogischer und therapeutischer Settings; Aufgaben
stationärer und ambulanter Leistungserbringer im Gesundheitssystem;
Kommunikationswege mit denselben; Über- und Einweisung zu anderen
Behandlungseinrichtungen; Prävention und Rehabilitation; Gesundheitsökonomie;
Public Health; forensische Aspekte; psychische und psychosomatische Gesundheit in
speziellen Settings (z.B. Betriebe, Organisationen, Schulen).
Erwerb praktischer Kompetenzen: Praktika in entsprechenden Einrichtungen
• Kenntnisse und Kompetenzen zum Qualitätsmanagement:
Erkennen von qualitätsrelevanten Aspekten im therapeutischen Setting (Struktur-,
Prozess-, Ergebnisqualität); Kenntnisse über Prinzipien, Strukturen und Maßnahmen
des Qualitätsmanagements und der Qualitätssicherung; Definition und Planung
von qualitätsrelevanten Veränderungsmaßnahmen; Umsetzung von
Maßnahmen der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements.
Beispiel Ausbildungsziel 8: Reflexion
• Kompetenzen zur Bewertung von Chancen,
Grenzen und Risiken psychotherapeutischer Ansätze
Erkennen von Behandlungsfehler, Fehlentwicklungen in psychotherapeutischen
Prozessen; Analyse von Misserfolgen.
• Kompetenzen zur Diagnostik von Therapieprozessen,
Veränderungsmessung und Ergebnismessung im Einzelfall
Erfassung der therapeutischen Beziehung und der Therapiemotivation des Patienten
im Therapieverlauf; begleitende psychodiagnostische Evaluation von Behandlungen;
Therapie-Verlaufsmessung und diagnostisch-therapeutische Rückkopplung;
Reflexion des eigenen therapeutischen Handelns
• Kompetenz zur Reflexion und Bewertung ethischer Aspekte
psychotherapeutischen Handelns
Ethik psychotherapeutischen Handelns; Kenntnisse über Beurteilungsfehler im
diagnostischen und therapeutischen Prozess
•
Erwerb praktischer Kompetenzen: Selbstreflexion eigener Stärken und Schwächen
mit Relevanz für psychotherapeutische Behandlungen; selbständige ethische
Abwägung an einem Konfliktfall.
Beispiel Ausbildungsziel 9: Pharmakotherapie
(optional)
• Zur Diskussion siehe auch Veröffentlichungen zu den Erfahrungen
aus USA: Prescriptive Authority for Psychologists, Robert E.
McGrath, Annual Review of Clinical Psychology, 2010.
Einüben praktischer Fertigkeiten: Beispiele I
• Einüben von Diagnostik und Klassifikation
psychopathologische Befunderhebung incl. Anamnese;
Krankheitsklassifikation; klinische Diagnostik; Persönlichkeits- und
Leistungsdiagnostik; Entwicklungsdiagnostik; Gutachtenerstellung;
Problemanalyse; Indikationsstellung;
• Fallvorstellung Psychopathologie/Kasuistiken mit typischen
Krankheitsbildern des Kindes-und Jugendalters, Erwachsenenalters,
höheren Alters
• Fallvorstellung Behandlungsverfahren durch verschiedene
themenkompetente Vertreter aus der Praxis (Vorstellung der
unterschiedlichen wissenschaftlich-anerkannten Therapiemethoden
und –Verfahren; Vorstellung von therapeutischen
Neuentwicklungen)
• Einübung therapeutischer Basiskompetenzen: Gesprächsführung;
Beziehungsgestaltung; Motivationsaufbau; Umgang mit Widerstand;
Gruppenleitung; Umgang mit schwierigen Interaktionssituationen;
Selbstreflektion.
Einüben praktischer Fertigkeiten: Beispiele II
• Einüben therapeutischer Kompetenzen: Entspannungsverfahren;
Psychoedukation; Interventionen zur Ressourcenaktivierung,
Problemaktualisierung, Problembewältigung, Kompetenz- und
Fertigkeitenentwicklung.
• Mehrmonatige Begleitung einer psychotherapeutischen
Behandlung/Fallseminar
• 4 Monate Praktikum mit klinischem Bezug (einschl. Beratungsstellen
etc.)
Allgemeine Merkmale:
• Formate: mit Patienten/ Rollenspiele/ Schauspiel-Patienten/ mit
Videos/ klinische Settings
• Bei allen Veranstaltungen: Einbindung in Anleitung und
systematische Rückmeldung
Kompetenzausweitung für Psychotherapeuten?
• Arbeitsfähigkeit
• sozialmedizinische Beurteilung
• Ein- und Überweisung
• Verschreibung von Psychopharmaka?
Nachfolgende Weiterbildung (zwingend zur
sozialrechtlichen Anerkennung)
•
•
•
•
•
Große Teile der Theorie wie bisher
Selbsterfahrung wie bisher
Ausbildungstherapien wie bisher
Supervision wie bisher
Praktische Tätigkeiten ggf. etwas reduziert / anders
 Existenzgrundlage der (privaten) Ausbildungsinstitute bleibt erhalten
Wie kann ggf. darauf aufbauende Weiterbildung aussehen?
Beispiel „Finger-Modell“:
(Bedenke: Weiterbildung ist Kammer- und Länderhoheit)
• Spezialisierung Erwachsene versus Kinder-und Jugendliche
• Verfahrensspezifische Vertiefung, aber auch:
verfahrensübergreifende Vertiefungen
• Ggf. Spezialisierungen für bestimmte Tätigkeitsbereiche (z.B.
Neuropsychologie, Psychiatrie, Somatopsychologie) mit
entsprechend längerer Klinikzeit in diesen Fächern
Psychiatriejahr / praktisches Jahr:
Aktueller Stand
•
Psychiatriejahr: Standard
Beginn nach Psychologie-Studium; ab 2. Woche
50-100% Arbeitsbelastung i.S. von Dienstleistung;
neben Standard-Teamsitzungen kein Zusatzangebot
für Ausbildung. Vergütung 0-400 EUR.
Ausbildung wird selbst bezahlt
 wird behandelt, als hätte er/sie schon Direktausbildung
•
Psychiatriejahr: Stilblüten
Doktorandin; hängt Psychiatriejahr hinten dran; Auftrag: soll
psychotherapeutisches Behandlungskonzept auf Station installieren. Schult
Ärzte und Pfleger. Klinik wirbt anschließend, dass sie nun eine
psychotherapeutische Depressionsstation haben.
Vergütung für „Ausbildungskandidatin“: 400 EUR.
•
Fazit: Bisheriges Psychiatriejahr hat kaum was mit Ausbildung zu tun,
sondern primär mit Dienstleistung
Psychiatrie-Jahr/ Praktisches Jahr als Teil des
Studiums?
• Nichtvergütetes PJ als Besonderheit des Medizin-Studiums (nicht so
bei anderen akademischen Heilberufen, Bsp. Zahnmedizin, und
auch nicht so bei anderen Staatsexamens-Studiengängen, z.B.
Lehramt)
• Medizin-Approbation (für Behandlung psychischer Erkrankungen)
kann erreicht werden ohne Praktikum in Psychiatrie
• Wer hat in der Psychiatrie Psychotherapie gelernt?
Keine Abhängigkeit der Ausbildungssituation der
Psychotherapeuten von konkurrierenden Berufen!
• Zweifelhafter und unklarer Lernerfolg unstrukturierter Praktika
• Kritik der PiA an ihrer Ausbeutung darf nicht missachtet
werden!!!
„Praktisches Jahr“: Modelle
• 4 + 1 (BPtK): Aber: Reduktion der akademischen Ausbildung
deutlich unter Zugangsvoraussetzungen (Bachelor-Niveau); keine
Kompatibilität mit BSc/MSc-Niveau -> keine Wechselmöglichkeiten;
inkompatibel mit EuroPsy; Praxiszeit und Dauer in Weiterbildung?
• 5 + 1 (mit [finaler] Approbation erst nach Praxisjahr): Praxiszeit und
Dauer in Weiterbildung? Fixierung aller Probleme des
„Psychiatrischen Jahrs“/der PiA
• 5 Jahre Studium mit patientenorientierter Lehre und Praktikum;
(weitere) praktische Phase in mind. 3-jähriger Weiterbildung (wie
DGPs-Vorschlag)?
Warum ist Einheit von Forschung – Lehre –
Praktischer Ausbildung wichtig?
• „Vernunftehe“ von Wissenschaft und Praxis ist Voraussetzung der
nachhaltigen Verankerung von Psychotherapie im
Gesundheitssystem / für Entscheidungsgremien wie G-BA /
Zukunftsfähigkeit
• Zeitnahe Umsetzung von Forschungsergebnissen (auch zu
psychischen Krankheiten etc.) und zu therapeutischen
Neuentwicklungen ist wichtig in diesem „jungen“ Feld
• Merkmal eines selbständigen Heilberufs (Medizin, Zahnmedizin,
Pharmazie); Voraussetzung für „Augenhöhe“ mit Medizin,
Erstzugangsrecht, Vergütung
• Psychotherapie: Einheit von Forschung – Lehre – Praxis ist nur an
Psychologie-Instituten der Universitäten u./o. in Kombinationsangeboten der universitären Psychologie-Medizin möglich
Wo findet Psychotherapie-Forschung statt?
Psychotherapie-Forschung; Forschung zu psychischen Krankheiten
(evidenzbasiert; international rezipiert; kompetitive Drittmittel)
Universitäre
Psychologie
Universitäre
Medizin
Andere Fächer,
andere Hochschulen
Anm.: Noch deutlichere Asymmetrie bei Forschung zu psychischen Krankheiten
Ängste:
Werden bestimmte Therapieverfahren damit
unterdrückt? Vorschlag der DGPs
• Alle wissenschaftlich fundierten Psychotherapie-Richtungen müssen
gesichert im Studium dargestellt werden
-> es wird mehr Lehre in nicht-VT-Verfahren geben
• Prüfung der Qualität der Lehre/Lehrenden bei Akkreditierung der
Studiengänge
• Vielfalt der Weiterbildungen bleibt erhalten/Ausbau der Flexibilität
soll gefördert werden
• Aber: Positionierung/Versäumnisse in der PsychotherapieForschung einzelner Richtungen können nicht durch PsychThG
gelöst werden
Psychotherapie-Direktausbildung: Der DGPsVorschlag im Lichte Internationaler Abschlüsse
• Kompatibel mit EURO-Psy und EURO-Psy(PT) (gilt nicht für
bisherigen BPtK-Vorschlag)
• Kompatibel mit Scientist-Practitioner-Modellen für den
wissenschaftlichen Nachwuchs (USA: Ph.D.; PsyD)
Mögl. Vorteile
•
•
•
•
•
•
Äquivalenz zu selbständigen akademischen Heilberufen; Sicherung von Erstzugangsrecht; Sicherung des FacharztNiveaus der sozialrechtl. Anerkennung
Kombination von Grundlagenausbildung,
Psychotherapieausbildung, Hochschulambulanz, Psychotherapie-Forschung
schafft nachhaltige Sicherung der PT
Rechtssicherheit und besserer
Vergütungsanspruch während Praxiszeit
(außer: Praxisteil während Studium)
Bestehende Studiengänge können
genutzt werden; BSc-/MSc-Struktur;
Durchlässigkeit mind. bis Master (kein
forced choice mit 18 J.!)
Bestand privater Ausbildungsinstitute ist
sicher gestellt; Erhalt bewährter
Strukturen und Abschlüsse
Universitäre Lehre aller wiss.
anerkannten Psychotherapie-Verfahren
ist sicher gestellt.
Mögl. Nachteile
•
Hoheit der Landeskammern
über PT-Weiterbildung
•
Beschneidung des
„Psychiatrie-Jahres“?
•
An diversen Standorten:
Ausbau klinischer Inhalte im
Master-Programm
notwendig
•
Adaptation des § 117 SGB
V ist notwendig.
Nachtrag
Der DGPs-Vorschlag wurde mit den Vertretern der psychologischen
Hochschul-Institute abgestimmt. Eine flächendeckende Umsetzung
erscheint möglich.
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