Direktausbildung psychologischer Psychotherapeuten als Modellprojekt – Ein Vorschlag der DGPs Kommission „Psychologie und Psychotherapie“ des DGPs-Vorstands (Profs. Fydrich, Margraf, Rief, Schulte) Sprecher: W. Rief Änderungsbedarf: Warum Direktausbildung? • Präzisierung der Regelungen für Psychol. Psychotherapeuten ist notwendig • Verhinderung, dass KJPs nicht als Therapeuten 2. Klasse eingeordnet werden • BMG will Formfehler des PsychThG korrigieren (aktuelle PT“Ausbildung“ ist de facto Weiterbildung -> Angleichung an Medizin/Zahnmedizin u.a.) • Pekuniäre PiA-Situation/Ausbeutung abschaffen • Rechtssicherheit bzgl. Zugangsregelungen (KJP versus PP; BSc/MSc; nicht-psychologische Zugänge) • Psychotherapie als selbständigen akademischen Heilberuf mit wissenschaftlicher Basis installieren Rechtsunsicherheit weckt Partialinteressen Interessenskonflikte: • BMG: wie andere selbständige akademische Heilberufe • KMK: Mehr Einsatzgebiete für Bachelor! BSc/MSc-kompatibel • Nicht-universitäre Hochschulen: Liberalisieren! • Nicht-psychologische Fächer: Liberalisieren! • Private Ausbildungsinstitute: erhalten • Universitäre Psychologie, allg.: Psychotherapie soll andere Inhalte nicht erdrücken; Durchlässigkeit • Medizin: Psychotherapie soll med. Disziplin werden (vgl. urspr. Grund für PsychThG) • Psychiatrie: Psychiatriejahr muss gerettet werden • Therapieschulen-Vertreter: keine Psychotherapie an Unis, oder mehr von „meiner“ • Neuropsychologie: Ambulantes Versorgungs- und Nachwuchsproblem lösen • PiAs: Gerechte Vergütung für hochwertige Arbeit Psychotherapie-Ausbildung: Gestern und Morgen? bisher DGPs Direktausbildung Hochschulstudium (i.d.R. 5-jährig) Hochschulstudium (5-jährig) (85 % univ. Psychologie; Psychologie mit Schwerpunkt 5 % Pädagogik 5 % Soziale Arbeit 5 % Sonstiges) Klinische Psychologie: Störungslehre und Psychotherapie BSc und MSc; Durchlässigkeit Approbation/Staatsexamen 3-jährige postgraduale Ausbildung (2)- 3-jährige Weiterbildung Approbation/Staatsexamen Sozialrechtliche Anerkennung Sozialrechtliche Anerkennung Was bedeutet Approbation? • Psychotherapie bisher: Qualitativ sehr hochwertiger Abschluss; Volles Studium (PPT 5 Jahre); zusätzliche Ausbildung über 3 Jahre mit zahlreichen Elementen, die über eine übliche Facharztausbildung hinausgehen (Selbsterfahrung; Einzelsupervision; kleine Gruppen bei Gruppensupervision u.a.) • Medizin (z.B. angehender Psychiater): - Theorie (Krankheitslehre Psychiatrie, Psychopharmakologie): wenig im Vergleich zum Psychologie-Studium - Praktische Ausbildungselemente: Müssen nicht Psychiatrie beinhalten - PJ: Muss nicht Psychiatrie beinhalten Trotzdem: volle berufsrechtliche Behandlungsbefugnis für psychische Erkrankungen Ausbildungsziele und Kompetenzen einer Direktausbildung Psychotherapie Hintergrund/Anregungen: • Konsensus-Konferenz bei der BPtK der Vertreter der universitären Psychologie, Pädagogik und soziale Arbeit-Studiengängen, Vertreter der BPU, und anderen, zu Zugangsbedingungen für Psychotherapie (Zustimmung zur Themenliste von Fachbereichstag Soziale Arbeit und Ges. für Pädagogik) • Kompetenz-Papier des Vorstands der BPtK • Anregungen anderer Fachvertreter Ausbildungsziele: Übersicht 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Grundlagen menschlichen Erlebens und Verhaltens Störungslehre Diagnostik Intervention und Indikationsstellung Psychotherapeutische Handlungskompetenzen Wissenschaftliche und statistische Methodik Rahmenbedingungen und Qualitätsmanagement Reflexion 9. Pharmakotherapie (optional) Beispiel Ausbildungsziel 1: Grundlagen menschlichen Erlebens und Verhaltens • Kompetenz zum Verständnis von für die Psychotherapie grundlegenden psychologischen und sozialen Prozessen: Veränderung von Verhalten und Erleben durch Lernprozesse; Motivation und Motivationsaufbau; Emotionen und Emotionsregulierung; Kognition, Sprache und Sprachentwicklung; Entwicklungsprozesse über die Lebensspanne; soziale Lern- und Interaktionsprozesse; Sozialisation; Gruppenverhalten und Veränderung in Gruppenprozessen; Persönlichkeitsentwicklung und –unterschiede; kognitive/ intellektuelle Kompetenz und Prozesse; Gedächtnisprozesse; kulturelle Aspekte einschließlich Migration, soziale Benachteiligung und Stigmatisierung • Kompetenz zum Verständnis von für die Psychotherapie grundlegenden körperlichen Prozessen: Physiologische, biopsychologische und neurowissenschaftliche Grundlagen; psychobiologische Untersuchungsmethoden einschließlich Bildgebung in den Neurowissenschaften; Wirkprinzipien der Psychopharmakologie Beispiel Ausbildungsziel 2: Störungslehre • Wissen über die Merkmale und Mechanismen bei den genannten Krankheitsbildern Kenntnisse über Erscheinungsbilder und Klassifikationsmerkmale der genannten Störungsbilder; Kenntnisse der störungsspezifischen biologischen, psychologischen und sozialen Mechanismen von Entstehung und Verlauf psychischer und somatopsychischer Störungen und Erkrankungen; Kenntnis allgemeiner Modelle zum Krankheitsverständnis sowie spezifischer Ätiologiemodelle für die verschiedenen Krankheitsbilder; differentielle Kenntnisse über epidemiologische Kenndaten; differentialdiagnostische medizinische Grundkenntnisse. • Vergleichbar: Störungslehre im Kindes- und Jugendalter; bei älteren Menschen • Erwerb praktischer Kompetenzen: Erkennen spezifischer Krankheitsbilder in Fallvorstellungen Beispiel Ausbildungsziel 3: Diagnostik • Kenntnisse und Kompetenzen zur diagnostischen Untersuchung und Messung psychischer Merkmale Methodische Grundlagen der Diagnostik; Gütekriterien psychodiagnostischer Methoden; Testkonstruktion und Test-Evaluation; Kenntnisse über Beurteilungsfehler; Kenntnisse unterschiedlicher psychodiagnostischer Verfahren inkl. strukturierter diagnostischer Interviews, Anamneseerhebung; Erstellung eines psychopathologischen Befunds; psychometrischer Verfahren, Beobachtungsmethoden, neuropsychologische Diagnostik; Statusund Veränderungsdiagnostik; Methoden der Prozess- und Ergebnisevaluation; Persönlichkeitsdiagnostik; Leistungsdiagnostik; Entwicklungsdiagnostik unter Berücksichtigung der gesamten Lebensspanne. • Kompetenz zum Erkennen und Diagnostizieren der genannten Krankheitsbilder sowie psychologischer Merkmale bei körperlichen Krankheiten Methodische Grundlagen und Gütekriterien der Klassifikation; Klassifikationssysteme psychischer Störungen und Erkrankungen; dimensionale und kategoriale Modelle; Methoden und Prozess der Klassifikation; Klassifikation psychischer und somatopsychischer Erkrankungen. • Kompetenz zur Bewertung von Arbeitsunfähigkeit, Berufs- und Erwerbsunfähigkeit Schweregrad- und Prognose-Einschätzung psychischer Erkrankungen und psychischer Aspekte bei körperlichen Erkrankungen; Kenntnisse über gesetzliche Grundlagen sozialmedizinischer Bewertung; Kenntnisse über Bewertungsleitfaden zur sozialmedizinischen Bewertung; diagnostische Kompetenz einschließlich Einsatz adäquater diagnostischer Verfahren. • Erwerb praktischer Kompetenzen: Erstellung von Gutachten Beispiel Ausbildungsziel 4: Intervention und Indikationsstellung • Kompetenz zur Bewertung von Chancen, Risiken und Grenzen psychotherapeutischer Ansätze: allgemeiner Teil Kenntnisse der zentralen theoretischen Begründung und Vorgehensweisen aller wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren und -methoden; Kenntnisse der wissenschaftlichen Kriterien zur Bewertung der verschiedenen psychotherapeutischen Methoden und Verfahren; Grundkenntnisse pharmakologischer Behandlungsansätze und Indikationsstellung; Kenntnis der Behandlungsleitlinien und deren Relevanz für die psychotherapeutische Behandlung; Kompetenz zum Erkennen von Störungen/Situationen, in denen eine Psychotherapie nicht indiziert ist und andere Interventionen notwendig sind; Erkennen von Suizidalität; Kenntnisse negativer Therapieverläufe; Kenntnisse typischer Behandlungsfehler und Nebenwirkungen, Kenntnisse zur differentiellen Indikation verschiedener therapeutischer Ansätze. • Kompetenz zur Bewertung von Chancen, Risiken und Grenzen psychotherapeutischer Ansätze: Besonderheiten bei Kindern, Jugendlichen und älteren Menschen; geschlechtssensitive Aspekte; kultursensitive Aspekte (Ausführungen s. Text) Sollen psychotherapeutische Basiskompetenzen Verfahrens- und Methodenabhängig gelehrt werden? • Kogn. Verhaltenstherapie? (da diese durchweg Spitzenplatz aller psychotherapeutischer Verfahren bei wiss. fundierten Behandlungsleitlinien belegt) • Psychodynamische/psychoanalytische Verfahren? (da diese bei größerer Gruppe von Praktikern sehr beliebt sind, bei Einzelbereichen wiss. Wirkungsnachweise erbrachten und vom wiss. Beirat anerkannt wurden) • Gesprächstherapie, systemische Therapien? (da diese ebenfalls vom wiss. Beirat anerkannt wurden) • Neuropsychologische Therapie? (da für diesen Versorgungsbereich entsprechende Kompetenzen vorliegen müssen) • Neuentwicklungen wie CBASP, experientelle Therapie, IPT, Schmematherapie u.v.a.: wissenschaftlich zum Teil gut belegt, aber „halten sich nicht an Grenzen“ der Definition von Therapierichtungen • Vorschlag DGPs: „Schulenübergreifende Kompetenzdefinition“ Beispiel Ausbildungsziel 5: Psychotherapeutische Handlungskompetenzen Erwerb praktischer psychotherapeutischer Kompetenzen: Gesprächsführung; Empathische Beziehungsgestaltung; Aufbau einer therapeutischen Arbeitsbeziehung; Umgang mit schwierigen interaktionellen Situationen in der diagnostischen / therapeutischen Situation, Erkennen und Modifikation des subjektiven Krankheitsmodells der Patienten; Motivationsanalyse und -förderung; Psychoedukation; Erhebung eines psychopathologischen Befunds; Leitung von Gruppenprozessen; Soziale Kommunikation und Kompetenz. Studierende erwerben Basiskenntnisse über den Einfluss eigener persönlicher Motive und Werte auf den diagnostischen und therapeutischen Prozess. • Praktisches Einüben der Gesprächsführung und des Vorgehens im Rahmen der Befunderhebung, Diagnostik, Problem- und Motivationsanalyse, Entspannungs-verfahren, Interventionen zur Ressourcenaktivierung, Problemaktualisierung, Problemklärung, Kompetenzund Fertigkeitenentwicklung zur Problembewältigung bei Menschen mit psychischen Störungen und Erkrankungen. • Praktische Durchführung psychotherapeutischer Maßnahmen im Rahmen der patientenorientierten Lehre (PAL): Beteiligung bei psychotherapeutischen Behandlungen approbierter Psychotherapeuten/-innen (z.B. im Rahmen von Fallseminaren); Übernahme diagnostischer Erhebungen sowie therapeutischer Interventionen unter Supervision. Beispiel Ausbildungsziel 6: Wissenschaftliche und statistische Methodik • Wissenschaftliche Grundkompetenzen zum Verständnis empirischer Forschungsergebnisse zu Grundlagen und zur Behandlung der genannten Krankheitsbilder: • Experimentelle und nichtexperimentelle Designs wissenschaftlicher Studien; qualitative und quantitative Forschungsmethoden; deskriptive und interferenzstatistische Methoden; statistische Verfahren zur Auswertung der Grundlagen- und Anwendungsforschung im Bereich psychischer Erkrankungen und deren Behandlung; statistische Modellbildung für die PsychotherapieProzessforschung; Methodische Kenntnisse zur Epidemiologie. Erwerb praktischer Kompetenzen eigenständige Planung, Durchführung und Auswertung einer empirischen Studie; Erstellung einer empirischen Master-Arbeit • Kompetenz zur Interpretation wissenschaftlicher Psychotherapiestudien Kompetenz zur Interpretation von Psychotherapiestudien; Erkennen von Stärken und Schwächen wissenschaftlicher Studien; Qualitätskriterien randomisierter kontrollierter Studien und anderer Studiendesigns; Fähigkeit zur Interpretation von Studien zur Prozess- und Wirkfaktorenforschung. Kompetenz zum Einsatz der notwendigen statistischen Grundlagen (einschließlich komplexerer statistischer Verfahren, z.B. Strukturgleichungsmodelle) Erwerb praktischer Kompetenzen: Praktische Teilnahme in Projekten der Psychotherapie-Forschung. Beispiel Ausbildungsziel 7: Rahmenbedingungen und Qualitätsmanagement • Kenntnisse und Kompetenzen zum interdisziplinären Handeln in einem komplexen Sozial- und Gesundheitssystem • Kenntnisse sozialer, pädagogischer und therapeutischer Settings; Aufgaben stationärer und ambulanter Leistungserbringer im Gesundheitssystem; Kommunikationswege mit denselben; Über- und Einweisung zu anderen Behandlungseinrichtungen; Prävention und Rehabilitation; Gesundheitsökonomie; Public Health; forensische Aspekte; psychische und psychosomatische Gesundheit in speziellen Settings (z.B. Betriebe, Organisationen, Schulen). Erwerb praktischer Kompetenzen: Praktika in entsprechenden Einrichtungen • Kenntnisse und Kompetenzen zum Qualitätsmanagement: Erkennen von qualitätsrelevanten Aspekten im therapeutischen Setting (Struktur-, Prozess-, Ergebnisqualität); Kenntnisse über Prinzipien, Strukturen und Maßnahmen des Qualitätsmanagements und der Qualitätssicherung; Definition und Planung von qualitätsrelevanten Veränderungsmaßnahmen; Umsetzung von Maßnahmen der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements. Beispiel Ausbildungsziel 8: Reflexion • Kompetenzen zur Bewertung von Chancen, Grenzen und Risiken psychotherapeutischer Ansätze Erkennen von Behandlungsfehler, Fehlentwicklungen in psychotherapeutischen Prozessen; Analyse von Misserfolgen. • Kompetenzen zur Diagnostik von Therapieprozessen, Veränderungsmessung und Ergebnismessung im Einzelfall Erfassung der therapeutischen Beziehung und der Therapiemotivation des Patienten im Therapieverlauf; begleitende psychodiagnostische Evaluation von Behandlungen; Therapie-Verlaufsmessung und diagnostisch-therapeutische Rückkopplung; Reflexion des eigenen therapeutischen Handelns • Kompetenz zur Reflexion und Bewertung ethischer Aspekte psychotherapeutischen Handelns Ethik psychotherapeutischen Handelns; Kenntnisse über Beurteilungsfehler im diagnostischen und therapeutischen Prozess • Erwerb praktischer Kompetenzen: Selbstreflexion eigener Stärken und Schwächen mit Relevanz für psychotherapeutische Behandlungen; selbständige ethische Abwägung an einem Konfliktfall. Beispiel Ausbildungsziel 9: Pharmakotherapie (optional) • Zur Diskussion siehe auch Veröffentlichungen zu den Erfahrungen aus USA: Prescriptive Authority for Psychologists, Robert E. McGrath, Annual Review of Clinical Psychology, 2010. Einüben praktischer Fertigkeiten: Beispiele I • Einüben von Diagnostik und Klassifikation psychopathologische Befunderhebung incl. Anamnese; Krankheitsklassifikation; klinische Diagnostik; Persönlichkeits- und Leistungsdiagnostik; Entwicklungsdiagnostik; Gutachtenerstellung; Problemanalyse; Indikationsstellung; • Fallvorstellung Psychopathologie/Kasuistiken mit typischen Krankheitsbildern des Kindes-und Jugendalters, Erwachsenenalters, höheren Alters • Fallvorstellung Behandlungsverfahren durch verschiedene themenkompetente Vertreter aus der Praxis (Vorstellung der unterschiedlichen wissenschaftlich-anerkannten Therapiemethoden und –Verfahren; Vorstellung von therapeutischen Neuentwicklungen) • Einübung therapeutischer Basiskompetenzen: Gesprächsführung; Beziehungsgestaltung; Motivationsaufbau; Umgang mit Widerstand; Gruppenleitung; Umgang mit schwierigen Interaktionssituationen; Selbstreflektion. Einüben praktischer Fertigkeiten: Beispiele II • Einüben therapeutischer Kompetenzen: Entspannungsverfahren; Psychoedukation; Interventionen zur Ressourcenaktivierung, Problemaktualisierung, Problembewältigung, Kompetenz- und Fertigkeitenentwicklung. • Mehrmonatige Begleitung einer psychotherapeutischen Behandlung/Fallseminar • 4 Monate Praktikum mit klinischem Bezug (einschl. Beratungsstellen etc.) Allgemeine Merkmale: • Formate: mit Patienten/ Rollenspiele/ Schauspiel-Patienten/ mit Videos/ klinische Settings • Bei allen Veranstaltungen: Einbindung in Anleitung und systematische Rückmeldung Kompetenzausweitung für Psychotherapeuten? • Arbeitsfähigkeit • sozialmedizinische Beurteilung • Ein- und Überweisung • Verschreibung von Psychopharmaka? Nachfolgende Weiterbildung (zwingend zur sozialrechtlichen Anerkennung) • • • • • Große Teile der Theorie wie bisher Selbsterfahrung wie bisher Ausbildungstherapien wie bisher Supervision wie bisher Praktische Tätigkeiten ggf. etwas reduziert / anders Existenzgrundlage der (privaten) Ausbildungsinstitute bleibt erhalten Wie kann ggf. darauf aufbauende Weiterbildung aussehen? Beispiel „Finger-Modell“: (Bedenke: Weiterbildung ist Kammer- und Länderhoheit) • Spezialisierung Erwachsene versus Kinder-und Jugendliche • Verfahrensspezifische Vertiefung, aber auch: verfahrensübergreifende Vertiefungen • Ggf. Spezialisierungen für bestimmte Tätigkeitsbereiche (z.B. Neuropsychologie, Psychiatrie, Somatopsychologie) mit entsprechend längerer Klinikzeit in diesen Fächern Psychiatriejahr / praktisches Jahr: Aktueller Stand • Psychiatriejahr: Standard Beginn nach Psychologie-Studium; ab 2. Woche 50-100% Arbeitsbelastung i.S. von Dienstleistung; neben Standard-Teamsitzungen kein Zusatzangebot für Ausbildung. Vergütung 0-400 EUR. Ausbildung wird selbst bezahlt wird behandelt, als hätte er/sie schon Direktausbildung • Psychiatriejahr: Stilblüten Doktorandin; hängt Psychiatriejahr hinten dran; Auftrag: soll psychotherapeutisches Behandlungskonzept auf Station installieren. Schult Ärzte und Pfleger. Klinik wirbt anschließend, dass sie nun eine psychotherapeutische Depressionsstation haben. Vergütung für „Ausbildungskandidatin“: 400 EUR. • Fazit: Bisheriges Psychiatriejahr hat kaum was mit Ausbildung zu tun, sondern primär mit Dienstleistung Psychiatrie-Jahr/ Praktisches Jahr als Teil des Studiums? • Nichtvergütetes PJ als Besonderheit des Medizin-Studiums (nicht so bei anderen akademischen Heilberufen, Bsp. Zahnmedizin, und auch nicht so bei anderen Staatsexamens-Studiengängen, z.B. Lehramt) • Medizin-Approbation (für Behandlung psychischer Erkrankungen) kann erreicht werden ohne Praktikum in Psychiatrie • Wer hat in der Psychiatrie Psychotherapie gelernt? Keine Abhängigkeit der Ausbildungssituation der Psychotherapeuten von konkurrierenden Berufen! • Zweifelhafter und unklarer Lernerfolg unstrukturierter Praktika • Kritik der PiA an ihrer Ausbeutung darf nicht missachtet werden!!! „Praktisches Jahr“: Modelle • 4 + 1 (BPtK): Aber: Reduktion der akademischen Ausbildung deutlich unter Zugangsvoraussetzungen (Bachelor-Niveau); keine Kompatibilität mit BSc/MSc-Niveau -> keine Wechselmöglichkeiten; inkompatibel mit EuroPsy; Praxiszeit und Dauer in Weiterbildung? • 5 + 1 (mit [finaler] Approbation erst nach Praxisjahr): Praxiszeit und Dauer in Weiterbildung? Fixierung aller Probleme des „Psychiatrischen Jahrs“/der PiA • 5 Jahre Studium mit patientenorientierter Lehre und Praktikum; (weitere) praktische Phase in mind. 3-jähriger Weiterbildung (wie DGPs-Vorschlag)? Warum ist Einheit von Forschung – Lehre – Praktischer Ausbildung wichtig? • „Vernunftehe“ von Wissenschaft und Praxis ist Voraussetzung der nachhaltigen Verankerung von Psychotherapie im Gesundheitssystem / für Entscheidungsgremien wie G-BA / Zukunftsfähigkeit • Zeitnahe Umsetzung von Forschungsergebnissen (auch zu psychischen Krankheiten etc.) und zu therapeutischen Neuentwicklungen ist wichtig in diesem „jungen“ Feld • Merkmal eines selbständigen Heilberufs (Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie); Voraussetzung für „Augenhöhe“ mit Medizin, Erstzugangsrecht, Vergütung • Psychotherapie: Einheit von Forschung – Lehre – Praxis ist nur an Psychologie-Instituten der Universitäten u./o. in Kombinationsangeboten der universitären Psychologie-Medizin möglich Wo findet Psychotherapie-Forschung statt? Psychotherapie-Forschung; Forschung zu psychischen Krankheiten (evidenzbasiert; international rezipiert; kompetitive Drittmittel) Universitäre Psychologie Universitäre Medizin Andere Fächer, andere Hochschulen Anm.: Noch deutlichere Asymmetrie bei Forschung zu psychischen Krankheiten Ängste: Werden bestimmte Therapieverfahren damit unterdrückt? Vorschlag der DGPs • Alle wissenschaftlich fundierten Psychotherapie-Richtungen müssen gesichert im Studium dargestellt werden -> es wird mehr Lehre in nicht-VT-Verfahren geben • Prüfung der Qualität der Lehre/Lehrenden bei Akkreditierung der Studiengänge • Vielfalt der Weiterbildungen bleibt erhalten/Ausbau der Flexibilität soll gefördert werden • Aber: Positionierung/Versäumnisse in der PsychotherapieForschung einzelner Richtungen können nicht durch PsychThG gelöst werden Psychotherapie-Direktausbildung: Der DGPsVorschlag im Lichte Internationaler Abschlüsse • Kompatibel mit EURO-Psy und EURO-Psy(PT) (gilt nicht für bisherigen BPtK-Vorschlag) • Kompatibel mit Scientist-Practitioner-Modellen für den wissenschaftlichen Nachwuchs (USA: Ph.D.; PsyD) Mögl. Vorteile • • • • • • Äquivalenz zu selbständigen akademischen Heilberufen; Sicherung von Erstzugangsrecht; Sicherung des FacharztNiveaus der sozialrechtl. Anerkennung Kombination von Grundlagenausbildung, Psychotherapieausbildung, Hochschulambulanz, Psychotherapie-Forschung schafft nachhaltige Sicherung der PT Rechtssicherheit und besserer Vergütungsanspruch während Praxiszeit (außer: Praxisteil während Studium) Bestehende Studiengänge können genutzt werden; BSc-/MSc-Struktur; Durchlässigkeit mind. bis Master (kein forced choice mit 18 J.!) Bestand privater Ausbildungsinstitute ist sicher gestellt; Erhalt bewährter Strukturen und Abschlüsse Universitäre Lehre aller wiss. anerkannten Psychotherapie-Verfahren ist sicher gestellt. Mögl. Nachteile • Hoheit der Landeskammern über PT-Weiterbildung • Beschneidung des „Psychiatrie-Jahres“? • An diversen Standorten: Ausbau klinischer Inhalte im Master-Programm notwendig • Adaptation des § 117 SGB V ist notwendig. Nachtrag Der DGPs-Vorschlag wurde mit den Vertretern der psychologischen Hochschul-Institute abgestimmt. Eine flächendeckende Umsetzung erscheint möglich.