Patentstrategie der Hochschule Augsburg Selbstverständnis Ziele Maßnahmen Selbstverständnis und Ziele Die IP-Strategie der Hochschule Augsburg wird in der allgemeinen Strategie der Hochschule Augsburg verankert. Die Patentierung der Erfindungen von Angehörigen der Hochschule ist ein Merkmal der vorhandenen fachlichen Kompetenz. Ein Mehr an Patenten ist ein Zeichen von hoher Qualität der wissenschaftlichen Forschung und wirkt sich positiv auf die Reputation der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und der Hochschule aus. Die angemeldeten Patente werden in Publikationen der Hochschule veröffentlicht u.a. im jährlich erscheinenden Forschungsbericht. Ziel ist es, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu ermutigen, ihre Forschungsergebnisse zu verwerten und Patente anzumelden. In Forschungskooperationen mit Unternehmen werden diese von Anfang an in alle IPrelevanten Prozesse und Phasen eingebunden. Transparenz in allen Abläufen ist ein wichtiges Ziel, um eine partnerschaftliche Kooperation zu befördern. Die Hochschule Augsburg bzw. die Bayerische Patentallianz berät und unterstützt die Forscherinnen und Forscher in allen schutzrechtsrelevanten Angelegenheiten. Maßnahmen • Zentrale Anlaufstelle – Service aus einer Hand • Kosten für Beratung, Patentierung und Verwertung werden übernommen • Service auch für „freien“ Erfinderinnen und Erfinder an der Hochschule Augsburg • Verwendung von Patenten als Basis zur Existenzgründung Zentrale Anlaufstelle – Service aus einer Hand Durch das Institut für Technologietransfer und Weiterbildung (ITW) bietet die Hochschule Augsburg in Zusammenarbeit dem Patentfachmann der Hochschule Augsburg und dem Justiziariat ihren Erfinderinnen und Erfindern umfassende und individuelle Beratung vor Ort. Mit der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung der Hochschule an der Patentverwertungsgesellschaft Bayerische Patentallianz besteht eine Basis, um den Prozess der Bewertung, Anmeldung und Verwertung von Patenten professionell zu begleiten. So können bei Forschungsvorhaben mögliche Erfindungen und deren Verwertungspotenzial schon frühzeitig erkannt und auf Basis des Arbeitnehmererfindungsgesetzes in die Wege geleitet werden. Patentstrategie HSA [Stand: 06/14] [email protected] 1 Die Hochschule Augsburg übernimmt sämtliche Kosten für Beratung, Patentierung und Verwertung Der Patentschutz von Erfindungen eröffnet nationale und internationale Verwendungsmöglichkeiten, die es als Instrument des Wissenstransfers zu nutzen gilt. Erfindungen mit Verwertungsaussicht werden von der Hochschule Augsburg zum Patent angemeldet. Die Kosten für die Patentierungs- und Verwertungsvorgänge werden von der Hochschule übernommen. Die Hochschulerfinderinnen und Hochschulerfinder werden nach §42 des Arbeitnehmererfindungsgesetzes gemeinsam mit 30 % der Bruttoerlöse an den Erträgen ihrer Erfindungen beteiligt. Die Bewertung der Erfindungen erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Verwertungsagentur Bayerische Patentallianz. Die Hochschule Augsburg bietet umfassenden Service auch für ihre „freien“ Erfinderinnen und Erfinder Die Hochschule Augsburg bietet ihren Angehörigen den vollen Service. Vor allem ist sie bestrebt, auch den Erfindergeist und das Potenzial ihrer Studierenden, Stipendiatinnen und Stipendiaten sowie Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftlern ohne vertragliche Bindung an die Hochschule Augsburg zu fördern und zu unterstützen. Daher werden diesen so genannten „freien“ Erfinderinnen und Erfindern ohne Beschäftigungsverhältnis an der Hochschule Augsburg die gleichen Konditionen und die gleiche Betreuung zuteil wie den Hochschulbeschäftigten. Gerade um Studierende frühzeitig mit dem IP-Wesen vertraut zu machen wird der Schutz geistigen Eigentums ein Bestandteil in der Lehre in allen Fakultäten. Die Hochschule Augsburg ermöglicht die Verwendung von Patenten als Basis zur Existenzgründung Die Hochschule Augsburg unterstützt ihre Mitglieder und Angehörigen bei der Gründung einer selbständigen Existenz. Um den Erfinderinnen und Erfindern die Ausgründung zu erleichtern, übernimmt die Hochschule Augsburg in der Regel die Anmeldung der Patente und somit die gesamten Kosten. Anschließend werden den Erfinderinnen und Erfindern meist ihre in der Hochschule gemachten Patente zur Verfügung gestellt. Dazu werden geeignete Vereinbarungen zwischen der Hochschule Augsburg und der Existenzgründerin oder dem Existenzgründer getroffen. In den meisten Fällen erfolgt eine individuell geregelte Lizenzvergabe der Schutzrechte an die Hochschulerfinderin oder den Hochschulerfinder. Patente können so Basis einer Ausgründung sein. Kontakt: Hochschule für angewandte Wissenschaften Augsburg Institut für Technologietransfer und Weiterbildung (ITW) An der Hochschule 1 86161 Augsburg fon +49 821 5586-3251 fax +49 821 5586-3190 mail [email protected] web www.hs-ausburg.de Patentstrategie HSA [Stand: 06/14] [email protected] 2