Wohnpflegeheim Wengen Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Roth/Schwabach Wengen 14 a 91790 Nennslingen Tel. 09147/94 68 88-0 FAX 09147/94 68 88-20 E-Mail:[email protected] des Wohnpflegeheimes Wengen Langzeiteinrichtung für psychisch kranke Menschen Gliederung: 1. Zielgruppe 2. Krankheitsverständnis nach dem multifaktoriellen Konzept 3. Teamzusammenstellung 4. Teamorganisation 5. Psychosoziale Betreuung 6. Einrichtungsstruktur und Gesetzesgrundlagen 7. Ergänzende Fachkonzepte Wengen, Mai 2009 V.i.S.d.P Irmgard Orterer Einrichtungsleitung Daniela Kreß Dipl.Soz.Päd. (FH) 1. Zielgruppe Um die Zielgruppe für unsere Einrichtung zu definieren, stellen wir an dieser Stelle eine Definition für psychische / geistige Gesundheit voran: „Die geistige Gesundheit setzt beim Individuum die Gewohnheit voraus, harmonische Beziehungen mit anderen zu knüpfen und teilzunehmen an oder beizutragen zu den Veränderungen des sozialen oder physischen Milieus. Sie schließt in gleicher Weise auch die harmonische und ausgeglichene Lösung der Konflikte in Auseinandersetzung zwischen den verschiedenen eigenen Triebtendenzen mit ein. Sie erwartete außerdem vom Individuum, den Charakter in der Art zu entwickeln, daß es seine Persönlichkeit entfaltet, indem es sich seinen Trieben öffnet, die Konflikte auslösen können, und ihnen ein harmonisches Ausdrucksfeld in der vollständigen Realisierung seiner Möglichkeiten schafft.“ ( Battegay, Benedetti, Rauchfleisch 1977, S.19) Diese Definition zeigt klar auf, welche Defizite im Zusammenhang mit einer psychischen Erkrankung stehen, was aus dem zweiten Bayerischen Landesplan zur Versorgung psychisch Kranker und psychisch Behinderter (1990) hervorgeht. Hier wird die Zielgruppe wie folgt definiert: „Zu dieser Gruppe (der psychisch Kranken) [sic] zählen Kranke mit Psychosen, Neurosen und anderen nichtpsychotischen psychischen Störungen, zerebrale Anfallskranke nur insofern, als ihre psychischen Symptome betroffen sind.“ (ebd. S.17) Die epidemiologischen Ergebnisse der Forschung zeigen auf, dass rund 25% der Erwachsenen im Laufe ihres Lebens einmal an einer psychischen Störung erkranken (vgl. zweiter Bayerischer Landesplan, 1990 S.17/18). Aus diesen Ausführungen geht deutlich hervor, dass das Klientel unserer Einrichtung mit weit reichenden Problematiken und Störungen zu uns kommt, ein Ausschlussverfahren ist aufgrund der vielen Anfragen nicht möglich. Dennoch versuchen wir, durch das Anbieten von Probewohnen dem Klienten und uns die Möglichkeit zu bieten, erste Eindrücke zu sammeln und ein Agieren auf einer gemeinsamen Basis zu initiieren bzw. frühzeitig Unstimmigkeiten zu erkennen. Unsere Einrichtung möchte chronisch psychisch Kranken eine Heimat bieten und ihnen ein möglichst selbständiges und individuelles Leben, bis hin zur Eingliederung in die Gesellschaft, ermöglichen. Aus dem Bayerischen Landesplan von 1990 geht hervor, dass gerade dieses Klientel eine Problemgruppe darstellt, die Bayernweit rund 90.000 Menschen umfasst (vgl.ebd. S.18). Bei diesem Klientel handelt es sich um Menschen, die in ihrem sozialen Umfeld in besonderer Weise „sensibel“ sind und schwere Einschränkungen in den sozialen Fähigkeiten aufzeigen. Die Heimkosten können über Eingliederungshilfen oder Hilfe zur Pflege beantragt werden. 2. Krankheitsverständnis nach dem multifaktoriellen Konzept 2.1. Das multifaktorielle Konzept Das multifaktorielle Konzept macht deutlich, dass psychische Erkrankungen sich aus bio- psycho-sozialen Elementen zusammensetzen, welche sich gegenseitig bedingen und auf einer genetischen Disposition beruhen. Diese genetische Disposition liegt hier in einer erblich bedingten Vulnerabilität (= prämorbide Verletzlichkeit) welche zur Folge hat, dass eine Person seelisch schneller und leichter verletzbar ist, als Menschen ohne diese Veranlagung. Im Zusammenspiel mit psychischen und sozialen Faktoren kann es dann zu einer Auslenkung im biologischen Haushalt kommen, was dann eine akute Psychose nach sich ziehen kann. Die Elemente und Komponenten dieses Konzeptes beziehen sich nicht ausschließlich auf ihre auslösenden Momente, sondern verdeutlichen welche Bereiche des Lebens von der psychischen Krankheit betroffen bzw. eingeschränkt sind. 2.2. Krankheitsverständnis Basis für die Behandlung in unserer Institution ist ein Krankheitsverständnis, welches sich mit allen Konsequenzen am multifaktoriellen Konzept orientiert. Das heißt, dass wir versuchen durch einen mutliprofessionellen Background die Arbeit mit den Klienten ganzheitlich zu gestalten, an deren Ressourcen anzusetzen und für jeden Einzelfall durch das Erstellen eines individuellen Hilfeplanes den Bedürfnissen und Förderzielen gerecht zu werden. In der Versorgung von psychisch Kranken bedarf es im Rahmen der ganzheitlichen aktivierenden Pflege vor allem einer intensiven therapeutischen Betreuung. Pflege und Therapie bilden dabei eine Einheit. Fähigkeiten der Klienten gilt es nicht nur zu erhalten, sondern auch auszubauen, zu stabilisieren und zu fördern. Ebenso muss eine größt möglichste gesellschaftliche Akzeptanz angestrebt werden, die Zusammenarbeit mit den Angehörigen gesichert und eine medizinische Grundversorgung gewährleistet werden. 3. Teamzusammensetzung 3.1. Das multiprofessionelle Team als Notwendigkeit Da die Arbeit mit dem Klientel in unserer Einrichtung auf dem multifaktoriellen Konzept basiert, wird deutlich, dass dieses Krankheitsverständnis ein mutliprofessionelles Team zur Umsetzung einer qualitativ hochwertigen und an den individuellen Ressourcen und Bedürfnissen orientierten Betreuung und Pflege bedarf. Eine professionsübergreifende Zusammenarbeit (auch mit Professionen außerhalb der Einrichtung) ermöglicht „ die umfassende Wahrnehmung der Klienten mit ihren Ressourcen und Beeinträchtigungen. Das Team stellt somit die fachliche Qualität der rehabilitativen Arbeit in allen Bereichen sicher.“ (Nernheim in: Claaßen, Cordshagen, Heimer, Schulze Steinmann (2003), S. 146) Teambesprechungen sichern die professionsübergreifende Diskussion, Durchführung und Weiterentwicklung. Die therapeutische Arbeit findet im Rahmen des Bezugspersonensystems statt; Supervision und Fortbildungsangebote sichern die Qualität der Arbeit. 3.2. Berufsbilder • Pflegebereich Im Bereich Pflege arbeiten Fach- und Hilfskräfte: - die Pflegefachkräfte sind Kranken- und Altenpfleger, zum Teil mit gerontopsychiatrischer Zusatzausbildung; - die Pflegehilfskräfte sind Krankenpflegehelfer, Altenpflegehelfer, Arzthelferin, Auszubildende in der Altenpflege; Zivildienstleistende und junge Frauen im freiwilligen sozialen Jahr • Behindertenbereich Im Betreuungsbereich arbeiten: - Dipl. Sozial.Päd. (FH) - Krankenpfleger - Heilerziehungspfleger - Heilerziehungspflegehelfer - Auszubildende zum Heilerziehungspfleger/in - Zivildienstleistende - Vorpraktikanten und FSJler/innen • Hauswirtschaft Der Bereich Hauswirtschaft umfasst Küche, Wäscherei und Hausreinigung. Hier arbeiten: - Meisterin der städt. Hauswirtschaft mit Ausbildereignung - Hauswirtschafterin - Schneiderin - Auszubildende der städt. Hauswirtschaft - Auszubildende zur Hauswirtschaft technischen Helferin - Angelernte Hilfskräfte • Verwaltung Der Bereich Verwaltung wird von zwei Mitarbeiterinnen getragen. - Verwaltungsangestellte Neben der Einrichtungsleitung gibt es für jeden Bereich eine Leitungsperson. Die Bereichsleitungen und die Einrichtungsleitung agieren als Team und sichern ihren Austausch in regelmäßigen Leitungsteambesprechungen. 4. Teamorganisation 4.1. Organigramm Siehe Anhang 4.2. Multiprofessionelle Zusammenarbeit mit externen Berufsgruppen Neben den in der Einrichtung vertretenen Berufsgruppen ist es von wesentlicher Bedeutung sich mit externen Berufsgruppen zu vernetzen, da nur so eine qualitativ hochwertige und an den Bedürfnissen der Klienten orientierte Betreuungs- und Pflegeleistung gesichert werden kann. Neben der medizinischen Versorgung durch die Vernetzung mit Allgemeinärzten und Neurologen, basiert eine enge Zusammenarbeit mit den Berufsbetreuern, in Einzelfällen mit der Bewährungshilfe, Ämtern und Behörden, dem Kreiskrankenhaus Weißenburg und dem Bezirkskrankenhaus in Ansbach. Auch die Vernetzung zu anderen Einrichtungen und die Initiierung einer Angehörigengruppe tragen für den Anspruch der Ganzheitlichkeit unserer Arbeit bei. 5. Psycho-soziale Betreuung 5.1. Basis der psycho-sozialen Betreuung: Empowerment als Grundhaltung Da unsere Einrichtung eine ganzheitliche Haltung im Umgang mit den Klienten vertritt und darauf abzielt, den Klienten als Individuum mit eigenen Interessen und Bedürfnissen auch innerhalb einer stationären Versorgungsmaßnahme wahrzunehmen, muss sich unsere Arbeit am Empowerment - Ansatz orientieren. In der sozialen Arbeit wird dieser Ansatz wie folgt definiert: „Empowerment meint den Prozess, innerhalb dessen Menschen sich ermutigt fühlen, ihre eigenen Angelegenheiten in die Hand zu nehmen, ihre eigenen Kräfte und Kompetenzen zu entdecken und ernst zu nehmen und den Wert selbsterarbeiteter Lösungen schätzen zu lernen. Empowerment bezieht sich auf einen Prozess, in dem die Kooperation von gleichen und ähnlichen Problemen betroffener Personen durch Zusammenarbeit zu synergetischen Effekten führt. Aus Sicht professioneller und institutionalisierter Hilfen bedeutet die Empowerment- Perspektive die aktive Förderung solcher solidarischen Formen der Selbstorganisation.“ ( Keupp 1996, in Galuske, 1999 S.230) Wörtlich bedeutet „Empowerment“ Bemächtigung und bezeichnet den Prozess der Entwicklung „in die Dimension der Zeit, in deren Verlauf Menschen die Kraft gewinnen, der sie bedürfen, um ein nach eigenen Maßstäben buchstabiertes `besseres´ Leben zu leben“ ( Herriger, 1997, S.11). Für die Arbeit im therapeutischen Milieu, aber auch für eine aktivierende Pflege heißt das, dass die Selbstbestimmung der Klienten immer geachtet und respektiert werden muss. Es gilt das Klientel zur Selbstbestimmung anzuleiten und Ziele und Vorgehen immer mit den Klienten abzusprechen und an diese anzugleichen. Nur mit dem Empowerment - Ansatz als Basis für unsere Arbeit kann die Eigenständigkeit der Klienten erhalten und gefördert werden, zudem kann so Abhängigkeitsbeziehungen und Hospitalismuserscheinungen entgegengewirkt werden. In der Praxis fordert der Ansatz von allen Mitarbeitern ein Ausloten des realen Hilfebedarfs des Klienten. Bietet der Mitarbeiter eine zu intensive Betreuung besteht die Gefahr, dass er das Verhalten des Klienten hinsichtlich dessen Passivität bzw. den Folgen der erlernten Hilflosigkeit (des Hospitalismus) verstärkt. Deshalb muss ein Ausloten erfolgen um nur soviel Unterstützung zu leisten, dass Unterstützung auch eine wirkliche Hilfe ist und nicht problematische Verhaltensweisen verstärkt. Sämtliche Angebote richten sich nach dem Bezugspersonensystem. Somit hat jeder Klient einen festen Ansprechpartner, was Sicherheit und Vertrauen vermittelt und gerade für unsere Zielgruppe von großer Bedeutung ist. Der Bezugsmitarbeiter „ist im Gegensatz zum anonymen Schichtmodell auch nach Dienstende und am nächsten Tag wieder zuständig. Die Nähe kann Beziehungen entstehen lassen, das Aushandeln von Nähe und Distanz lernen helfen und dabei unterstützen, Konflikte auszutragen“. (Nernheim in: Claaßen, Cordshagen, Heimler, Schulze Steinmann (2003)S. 147) Gerade das betreute Klientel ist biographisch sehr in Beziehungsabbrüchen erfahren und hat durch das Bezugspersonensystem einen Partner zur Seite, auf den es sich verlassen kann. 5.2. Module im Behindertenbereich Die einzelnen Module des Behindertenbereichs orientieren sich an den HEBBögen. Sie gliedern sich in die Bereiche _ Beschützender Wohnbereich, _ Offener Wohnbereich und _ Offener Wohnbereich (Fördergruppe). 5.3. Module im Pflegebereich Die Module des Pflegebereiches gliedern sich in _ Beschützender Wohnbereich und _ Offener Wohnbereich. Sie orientieren sich an der Pflegeplanung. 5.4. Module im Bereich Organisation/ Administration Dieser Bereich gliedert sich ebenfalls in Behinderten- und Pflegebereich. Aber auch der Ambulante Bereich findet hier seinen Platz. 5.5. Module im Ambulanten Bereich Das Betreute Wohnen besteht aus 2 unterschiedlichen Finanzierungsformen: dem Betreutes Wohnen nach Hilfebedarfsgruppen und dem Betreuten Wohnen über das Persönliche Budget. Auch die Externe Arbeitstherapie wird hier angeboten. 6. Einrichtungsstruktur und Gesetzesgrundlagen Unsere Einrichtung ist ein Wohnpflegeheim und gliedert sich innerhalb der Einrichtungsstruktur in einen Behinderten- und einen Pflegebereich. Wir bieten sowohl im Behinderten-, als auch im Pflegebereich einen Beschützenden und einen Offenen Wohnbereich an. Der Behindertenbereich wird durch eine Fördergruppe ergänzt. Das Betreute Wohnen im Ambulanten Bereich ergänzt die stationären Angebote. Unsere Einrichtung will mit dieser Struktur den Klienten eine „Heimat auf Zeit“ und gleichzeitig auch ein „Sprungbrett“ nach Draußen sein. Die wesentlichen Gesetzesgrundlagen stellen folgende Gesetzestexte dar: _ SGB IX, Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen _ SGB XII, Sozialhilfe (insbesondere §§53ff, 58, 75f) _ Eingliederungshilfe – Verordnung nach § 60 SGB XII _ Bayerischer Rahmenvertrag zu § 79 Abs. 1 SGB XII _ Rahmenleistungsvereinbarung in der aktuell geltenden Fassung _ SGB XI, Soziale Pflegeversicherung Darstellung der Leistungsmodule als Übersicht _ Wohnen im Behindertenbereich _ Wohnen im Pflegebereich _ Ambulanter Bereich 7. Ergänzende Fachkonzepte _ Pflegebereich Konzeption Pflegebereich – Wohnbereiche 2 und 4 _ Behindertenbereich Konzeption Behindertenbereich – Wohnbereiche 1, 3, und 5 _ Ambulanter Bereich - Betreutes Wohnen - Externe Arbeitstherapie _ Bereichsübergreifende Angebote - Einrichtungsbeschreibung - Konzeption Tiere als Co- Therapeuten - Konzeption Malgruppe - Konzeption Singgruppe - Konzeption: Gewinnung, Begleitung und Koordination von Ehrenamtlichen - Konzeption Tagesstruktur - Konzeption Gesundheitsförderung - Konzeption Krisenbett - Konzeption Hauswirtschaftliche Versorgung Literaturverzeichnis: Battegay, R./ Benedetti, G./ Rauchfleisch, U. (1977), Grundlagen und Methoden der Sozialpsychiatrie. Göttingen/ Zürich: Verlag für med. Psychologie im: Verlag Vadenhoeck & Ruprecht. Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung (Hrsg.) (1990), Zweiter Bayerischer Landesplan zur Versorgung psychisch Kranker und psychisch Behinderter. München: MZ- Druck. Brandhofer, P. (Hrsg.) ( 1991),Gesetzessammlung für die Altenpflege.( 3. Erweiterte Auflage).Augsburg: MaroDruck. Finzen, A./ Schädel- Deininger, H. (1979), „Unter elenden menschenunwürdigen Umständen“. Die Psychiatrie- Enquête. Wunstdorf: Psychiatrie- Verlag. Nernheim, K., Rein in die Zukunft! Raus aus dem Heim! In: Claaßen,J./ Cordshagen, H./ Heimler, J./ Schulze Steinmann, L. (Hrsg..) (2003), Die Zukunft sozialpsychiatrischer Heime. Bonn: Psychiatrie- Verlag. Galuske, M. (1999), Methoden der Sozialen Arbeit – Eine Einführung. (2. Auflage). Wernheim/ München: Juventa. Herriger, N. (1997), Empowerment in der Sozialen Arbeit- Eine Einführung. Stuttgart/ Berlin/ Köln: Kohlhammer. Rosemann, M. (1999), Zimmer mit Ausblick. Betreutes Wohnen bei psychischer Krankheit. Bonn: Psychiatrie- Verlag. Vollmer, R. (1996), Elftes Buch- Sozialgesetzbuch – SGBXI. ( 3. Auflage). Remagen: AOK- VERLAG GmbH.