des Wohnpflegeheimes Wengen Langzeiteinrichtung für psychisch

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Wohnpflegeheim Wengen
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Roth/Schwabach
Wengen 14 a
91790 Nennslingen
Tel. 09147/94 68 88-0 FAX 09147/94 68 88-20
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des Wohnpflegeheimes Wengen
Langzeiteinrichtung für psychisch kranke Menschen
Gliederung:
1. Zielgruppe
2. Krankheitsverständnis nach dem
multifaktoriellen Konzept
3. Teamzusammenstellung
4. Teamorganisation
5. Psychosoziale Betreuung
6. Einrichtungsstruktur und Gesetzesgrundlagen
7. Ergänzende Fachkonzepte
Wengen, Mai 2009
V.i.S.d.P
Irmgard Orterer
Einrichtungsleitung
Daniela Kreß
Dipl.Soz.Päd. (FH)
1. Zielgruppe
Um die Zielgruppe für unsere Einrichtung zu definieren, stellen wir an dieser
Stelle eine Definition für psychische / geistige Gesundheit voran:
„Die geistige Gesundheit setzt beim Individuum die Gewohnheit voraus,
harmonische Beziehungen mit anderen zu knüpfen und teilzunehmen an oder
beizutragen zu den Veränderungen des sozialen oder physischen Milieus. Sie
schließt in gleicher Weise auch die harmonische und ausgeglichene Lösung
der Konflikte in Auseinandersetzung zwischen den verschiedenen eigenen
Triebtendenzen mit ein. Sie erwartete außerdem vom Individuum, den
Charakter in der Art zu entwickeln, daß es seine Persönlichkeit entfaltet, indem
es sich seinen Trieben öffnet, die Konflikte auslösen können, und ihnen ein
harmonisches Ausdrucksfeld in der vollständigen Realisierung seiner
Möglichkeiten schafft.“
( Battegay, Benedetti, Rauchfleisch 1977, S.19)
Diese Definition zeigt klar auf, welche Defizite im Zusammenhang mit einer
psychischen Erkrankung stehen, was aus dem zweiten Bayerischen
Landesplan zur Versorgung psychisch Kranker und psychisch Behinderter
(1990) hervorgeht. Hier wird die Zielgruppe wie folgt definiert:
„Zu dieser Gruppe (der psychisch Kranken) [sic] zählen Kranke mit Psychosen,
Neurosen und anderen nichtpsychotischen psychischen Störungen, zerebrale
Anfallskranke nur insofern, als ihre psychischen Symptome betroffen sind.“
(ebd. S.17)
Die epidemiologischen Ergebnisse der Forschung zeigen auf, dass rund 25%
der Erwachsenen im Laufe ihres Lebens einmal an einer psychischen Störung
erkranken (vgl. zweiter Bayerischer Landesplan, 1990 S.17/18).
Aus diesen Ausführungen geht deutlich hervor, dass das Klientel unserer
Einrichtung mit weit reichenden Problematiken und Störungen zu uns kommt,
ein Ausschlussverfahren ist aufgrund der vielen Anfragen nicht möglich.
Dennoch versuchen wir, durch das Anbieten von Probewohnen dem Klienten
und uns die Möglichkeit zu bieten, erste Eindrücke zu sammeln und ein
Agieren auf einer gemeinsamen Basis zu initiieren bzw. frühzeitig
Unstimmigkeiten zu erkennen.
Unsere Einrichtung möchte chronisch psychisch Kranken eine Heimat bieten
und ihnen ein möglichst selbständiges und individuelles Leben, bis hin zur
Eingliederung in die Gesellschaft, ermöglichen. Aus dem Bayerischen
Landesplan von 1990 geht hervor, dass gerade dieses Klientel eine
Problemgruppe darstellt, die Bayernweit rund 90.000 Menschen umfasst
(vgl.ebd. S.18).
Bei diesem Klientel handelt es sich um Menschen, die in ihrem sozialen Umfeld
in besonderer Weise „sensibel“ sind und schwere Einschränkungen in den
sozialen Fähigkeiten aufzeigen.
Die Heimkosten können über Eingliederungshilfen oder Hilfe zur Pflege
beantragt werden.
2. Krankheitsverständnis nach dem multifaktoriellen Konzept
2.1. Das multifaktorielle Konzept
Das multifaktorielle Konzept macht deutlich, dass psychische Erkrankungen
sich aus bio- psycho-sozialen Elementen zusammensetzen, welche sich
gegenseitig bedingen und auf einer genetischen Disposition beruhen. Diese
genetische Disposition liegt hier in einer erblich bedingten Vulnerabilität (=
prämorbide Verletzlichkeit) welche zur Folge hat, dass eine Person seelisch
schneller und leichter verletzbar ist, als Menschen ohne diese Veranlagung. Im
Zusammenspiel mit psychischen und sozialen Faktoren kann es dann zu einer
Auslenkung im biologischen Haushalt kommen, was dann eine akute
Psychose nach sich ziehen kann.
Die Elemente und Komponenten dieses Konzeptes beziehen sich nicht
ausschließlich auf ihre auslösenden Momente, sondern verdeutlichen welche
Bereiche des Lebens von der psychischen Krankheit betroffen bzw.
eingeschränkt sind.
2.2. Krankheitsverständnis
Basis für die Behandlung in unserer Institution ist ein Krankheitsverständnis,
welches sich mit allen Konsequenzen am multifaktoriellen Konzept orientiert.
Das heißt, dass wir versuchen durch einen mutliprofessionellen Background
die Arbeit mit den Klienten ganzheitlich zu gestalten, an deren Ressourcen
anzusetzen und für jeden Einzelfall durch das Erstellen eines individuellen
Hilfeplanes den Bedürfnissen und Förderzielen gerecht zu werden.
In der Versorgung von psychisch Kranken bedarf es im Rahmen der
ganzheitlichen
aktivierenden
Pflege
vor
allem
einer
intensiven
therapeutischen Betreuung.
Pflege und Therapie bilden dabei eine Einheit.
Fähigkeiten der Klienten gilt es nicht nur zu erhalten, sondern auch
auszubauen, zu stabilisieren und zu fördern.
Ebenso muss eine größt möglichste gesellschaftliche Akzeptanz angestrebt
werden, die Zusammenarbeit mit den Angehörigen gesichert und eine
medizinische Grundversorgung gewährleistet werden.
3. Teamzusammensetzung
3.1. Das multiprofessionelle Team als Notwendigkeit
Da die Arbeit mit dem Klientel in unserer Einrichtung auf dem multifaktoriellen
Konzept basiert, wird deutlich, dass dieses Krankheitsverständnis ein
mutliprofessionelles Team zur Umsetzung einer qualitativ hochwertigen und an
den individuellen Ressourcen und Bedürfnissen orientierten Betreuung und
Pflege bedarf.
Eine professionsübergreifende Zusammenarbeit (auch mit Professionen
außerhalb der Einrichtung) ermöglicht „ die umfassende Wahrnehmung der
Klienten mit ihren Ressourcen und Beeinträchtigungen. Das Team stellt somit
die fachliche Qualität der rehabilitativen Arbeit in allen Bereichen sicher.“
(Nernheim in: Claaßen, Cordshagen, Heimer, Schulze Steinmann (2003), S.
146)
Teambesprechungen sichern die professionsübergreifende Diskussion,
Durchführung und Weiterentwicklung. Die therapeutische Arbeit findet im
Rahmen
des
Bezugspersonensystems
statt;
Supervision
und
Fortbildungsangebote sichern die Qualität der Arbeit.
3.2. Berufsbilder
•
Pflegebereich
Im Bereich Pflege arbeiten Fach- und Hilfskräfte:
-
die Pflegefachkräfte sind Kranken- und Altenpfleger, zum Teil mit
gerontopsychiatrischer Zusatzausbildung;
-
die Pflegehilfskräfte sind Krankenpflegehelfer, Altenpflegehelfer,
Arzthelferin, Auszubildende in der Altenpflege; Zivildienstleistende und
junge Frauen im freiwilligen sozialen Jahr
•
Behindertenbereich
Im Betreuungsbereich arbeiten:
-
Dipl. Sozial.Päd. (FH)
-
Krankenpfleger
-
Heilerziehungspfleger
-
Heilerziehungspflegehelfer
-
Auszubildende zum Heilerziehungspfleger/in
-
Zivildienstleistende
-
Vorpraktikanten und FSJler/innen
•
Hauswirtschaft
Der Bereich Hauswirtschaft umfasst Küche, Wäscherei und Hausreinigung.
Hier arbeiten:
-
Meisterin der städt. Hauswirtschaft mit Ausbildereignung
-
Hauswirtschafterin
-
Schneiderin
-
Auszubildende der städt. Hauswirtschaft
-
Auszubildende zur Hauswirtschaft technischen Helferin
-
Angelernte Hilfskräfte
•
Verwaltung
Der Bereich Verwaltung wird von zwei Mitarbeiterinnen getragen.
- Verwaltungsangestellte
Neben der Einrichtungsleitung gibt es für jeden Bereich eine Leitungsperson.
Die Bereichsleitungen und die Einrichtungsleitung agieren als Team und
sichern ihren Austausch in regelmäßigen Leitungsteambesprechungen.
4. Teamorganisation
4.1. Organigramm
Siehe Anhang
4.2. Multiprofessionelle Zusammenarbeit mit externen Berufsgruppen
Neben den in der Einrichtung vertretenen Berufsgruppen ist es von
wesentlicher Bedeutung sich mit externen Berufsgruppen zu vernetzen, da nur
so eine qualitativ hochwertige und an den Bedürfnissen der Klienten
orientierte Betreuungs- und Pflegeleistung gesichert werden kann.
Neben der medizinischen Versorgung durch die Vernetzung mit
Allgemeinärzten und Neurologen, basiert eine enge Zusammenarbeit mit den
Berufsbetreuern, in Einzelfällen mit der Bewährungshilfe, Ämtern und
Behörden, dem Kreiskrankenhaus Weißenburg und dem Bezirkskrankenhaus in
Ansbach.
Auch die Vernetzung zu anderen Einrichtungen und die Initiierung einer
Angehörigengruppe tragen für den Anspruch der Ganzheitlichkeit unserer
Arbeit bei.
5. Psycho-soziale Betreuung
5.1. Basis der psycho-sozialen Betreuung: Empowerment als Grundhaltung
Da unsere Einrichtung
eine ganzheitliche Haltung im Umgang mit den
Klienten vertritt und darauf abzielt, den Klienten als Individuum mit eigenen
Interessen
und
Bedürfnissen
auch
innerhalb
einer
stationären
Versorgungsmaßnahme wahrzunehmen, muss sich unsere Arbeit am
Empowerment - Ansatz orientieren.
In der sozialen Arbeit wird dieser Ansatz wie folgt definiert:
„Empowerment meint den Prozess, innerhalb dessen Menschen sich ermutigt
fühlen, ihre eigenen Angelegenheiten in die Hand zu nehmen, ihre eigenen
Kräfte und Kompetenzen zu entdecken und ernst zu nehmen und den Wert
selbsterarbeiteter Lösungen schätzen zu lernen. Empowerment bezieht sich
auf einen Prozess, in dem die Kooperation von gleichen und ähnlichen
Problemen betroffener Personen durch Zusammenarbeit zu synergetischen
Effekten führt. Aus Sicht professioneller und institutionalisierter Hilfen bedeutet
die Empowerment- Perspektive die aktive Förderung solcher solidarischen
Formen der Selbstorganisation.“
( Keupp 1996, in Galuske, 1999 S.230)
Wörtlich bedeutet „Empowerment“ Bemächtigung und bezeichnet den
Prozess der Entwicklung „in die Dimension der Zeit, in deren Verlauf Menschen
die Kraft gewinnen, der sie bedürfen, um ein nach eigenen Maßstäben
buchstabiertes `besseres´ Leben zu leben“
( Herriger, 1997, S.11).
Für die Arbeit im therapeutischen Milieu, aber auch für eine aktivierende
Pflege heißt das, dass die Selbstbestimmung der Klienten immer geachtet und
respektiert werden muss. Es gilt das Klientel zur Selbstbestimmung anzuleiten
und Ziele und Vorgehen immer mit den Klienten abzusprechen und an diese
anzugleichen.
Nur mit dem Empowerment - Ansatz als Basis für unsere Arbeit kann die
Eigenständigkeit der Klienten erhalten und gefördert werden, zudem kann so
Abhängigkeitsbeziehungen und Hospitalismuserscheinungen
entgegengewirkt werden.
In der Praxis fordert der Ansatz von allen Mitarbeitern ein Ausloten des realen
Hilfebedarfs des Klienten. Bietet der Mitarbeiter eine zu intensive Betreuung
besteht die Gefahr, dass er das Verhalten des Klienten hinsichtlich dessen
Passivität bzw. den Folgen der erlernten Hilflosigkeit (des Hospitalismus)
verstärkt. Deshalb muss ein Ausloten erfolgen um nur soviel Unterstützung zu
leisten, dass Unterstützung auch eine wirkliche Hilfe ist und nicht
problematische Verhaltensweisen verstärkt.
Sämtliche Angebote richten sich nach dem Bezugspersonensystem. Somit
hat jeder Klient einen festen Ansprechpartner, was Sicherheit und Vertrauen
vermittelt und gerade für unsere Zielgruppe von großer Bedeutung ist.
Der Bezugsmitarbeiter „ist im Gegensatz zum anonymen Schichtmodell auch
nach Dienstende und am nächsten Tag wieder zuständig. Die Nähe kann
Beziehungen entstehen lassen, das Aushandeln von Nähe und Distanz lernen
helfen und dabei unterstützen, Konflikte auszutragen“. (Nernheim in: Claaßen,
Cordshagen, Heimler, Schulze Steinmann (2003)S. 147)
Gerade das betreute Klientel ist biographisch sehr in Beziehungsabbrüchen
erfahren und hat durch das Bezugspersonensystem einen Partner zur Seite,
auf den es sich verlassen kann.
5.2. Module im Behindertenbereich
Die einzelnen Module des Behindertenbereichs orientieren sich an den HEBBögen. Sie gliedern sich in die Bereiche _ Beschützender Wohnbereich,
_ Offener Wohnbereich und _ Offener Wohnbereich (Fördergruppe).
5.3. Module im Pflegebereich
Die Module des Pflegebereiches gliedern sich in _ Beschützender
Wohnbereich und _ Offener Wohnbereich. Sie orientieren sich an der
Pflegeplanung.
5.4. Module im Bereich Organisation/ Administration
Dieser Bereich gliedert sich ebenfalls in Behinderten- und Pflegebereich. Aber
auch der Ambulante Bereich findet hier seinen Platz.
5.5. Module im Ambulanten Bereich
Das Betreute Wohnen besteht aus 2 unterschiedlichen Finanzierungsformen:
dem Betreutes Wohnen nach Hilfebedarfsgruppen und dem Betreuten
Wohnen über das Persönliche Budget.
Auch die Externe Arbeitstherapie wird hier angeboten.
6. Einrichtungsstruktur und Gesetzesgrundlagen
Unsere Einrichtung ist ein Wohnpflegeheim und gliedert sich innerhalb der
Einrichtungsstruktur in einen Behinderten- und einen Pflegebereich. Wir bieten
sowohl im Behinderten-, als auch im Pflegebereich einen Beschützenden und
einen Offenen Wohnbereich an. Der Behindertenbereich wird durch eine
Fördergruppe ergänzt.
Das Betreute Wohnen im Ambulanten Bereich ergänzt die stationären
Angebote.
Unsere Einrichtung will mit dieser Struktur den Klienten eine „Heimat auf Zeit“
und gleichzeitig auch ein „Sprungbrett“ nach Draußen sein.
Die wesentlichen Gesetzesgrundlagen stellen folgende Gesetzestexte dar:
_ SGB IX, Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
_ SGB XII, Sozialhilfe (insbesondere §§53ff, 58, 75f)
_ Eingliederungshilfe – Verordnung nach § 60 SGB XII
_ Bayerischer Rahmenvertrag zu § 79 Abs. 1 SGB XII
_ Rahmenleistungsvereinbarung in der aktuell geltenden Fassung
_ SGB XI, Soziale Pflegeversicherung
Darstellung der Leistungsmodule als Übersicht
_ Wohnen im Behindertenbereich
_ Wohnen im Pflegebereich
_ Ambulanter Bereich
7. Ergänzende Fachkonzepte
_ Pflegebereich
Konzeption Pflegebereich – Wohnbereiche 2 und 4
_ Behindertenbereich
Konzeption Behindertenbereich – Wohnbereiche 1, 3, und 5
_ Ambulanter Bereich
- Betreutes Wohnen
- Externe Arbeitstherapie
_ Bereichsübergreifende Angebote
- Einrichtungsbeschreibung
- Konzeption Tiere als Co- Therapeuten
- Konzeption Malgruppe
- Konzeption Singgruppe
- Konzeption: Gewinnung, Begleitung und Koordination von
Ehrenamtlichen
- Konzeption Tagesstruktur
- Konzeption Gesundheitsförderung
- Konzeption Krisenbett
- Konzeption Hauswirtschaftliche Versorgung
Literaturverzeichnis:
Battegay, R./ Benedetti, G./ Rauchfleisch, U. (1977), Grundlagen und
Methoden der Sozialpsychiatrie. Göttingen/ Zürich: Verlag für med.
Psychologie im: Verlag Vadenhoeck & Ruprecht.
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung (Hrsg.) (1990),
Zweiter Bayerischer Landesplan zur Versorgung psychisch Kranker und
psychisch Behinderter. München: MZ- Druck.
Brandhofer, P. (Hrsg.) ( 1991),Gesetzessammlung für die Altenpflege.( 3.
Erweiterte Auflage).Augsburg: MaroDruck.
Finzen, A./ Schädel- Deininger, H. (1979), „Unter elenden
menschenunwürdigen Umständen“. Die Psychiatrie- Enquête. Wunstdorf:
Psychiatrie- Verlag.
Nernheim, K., Rein in die Zukunft! Raus aus dem Heim! In:
Claaßen,J./ Cordshagen, H./ Heimler, J./ Schulze Steinmann, L. (Hrsg..) (2003),
Die Zukunft sozialpsychiatrischer Heime. Bonn: Psychiatrie- Verlag.
Galuske, M. (1999), Methoden der Sozialen Arbeit – Eine Einführung. (2.
Auflage). Wernheim/ München: Juventa.
Herriger, N. (1997), Empowerment in der Sozialen Arbeit- Eine Einführung.
Stuttgart/ Berlin/ Köln: Kohlhammer.
Rosemann, M. (1999), Zimmer mit Ausblick. Betreutes Wohnen bei psychischer
Krankheit. Bonn: Psychiatrie- Verlag.
Vollmer, R. (1996), Elftes Buch- Sozialgesetzbuch – SGBXI. ( 3. Auflage).
Remagen: AOK- VERLAG GmbH.
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