und Einwilligungsbogen für einen Sinuslift

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Aufklärungs- und Einwilligungsbogen für einen Sinuslift
Implantate stellen eine sinnvolle Versorgung einer Zahnlücke dar. Voraussetzung
für die Insertion eines Implantates ist aber, dass der Knochen, der es tragen soll,
ausreichend Halt bieten kann. Insbesondere im Oberkiefer ist es oftmals nicht
möglich Implantate haltbar einzusetzen, da das vertikale Knochenangebot zu
gering ist. Denn wenn Zähne extrahiert werden, wird mit der Zeit das Knochenlager
immer dünner und die Kieferhöhle im Oberkiefer sackt zunehmend weiter nach
unten. Ist die vertikale Knochenhöhe zu gering, besteht die Gefahr, dass das Ende
des eingesetzten Implantates in die Kieferhöhle ragt. Daher ist es sinnvoll, bereits
kurz nach der Extraktion des Zahnes oder mehrerer Zähne die Implantate zu setzen
und nicht erst einige Jahre zu warten, bevor der Eingriff vorgenommen wird.
Für den Fall aber, dass das Knochenangebot im Oberkiefer eines Patienten nicht
ausreichend ist, wurden Techniken zur Vergrößerung des Implantatlagers
entwickelt. Eine spezielle Augmentationstechnik wird „Sinuslift“ genannt und
ermöglicht es auch diesem Patienten von den Vorzügen eines Implantates zu
profitieren.
Was wird dabei gemacht?
Um einen Knochenaufbau an der gewünschten Stelle, nämlich der Unterseite der
Kieferhöhle, zu erzielen, wird zunächst die Kieferhöhlenschleimhaut vom Knochen
gelöst. Diese Haut trennt die Kieferhöhle vom Kieferknochen.
Hierdurch entsteht zwischen dieser Kieferhöhlenschleimhaut und dem
Kieferknochen ein Hohlraum, welcher nun mit geeignetem Knochenersatzmaterial
(eiweißfreies bovines Material oder Keramik), oftmals gemischt mit eigenem
Knochen aus dem OPO-Gebiet, aufgefüllt werden kann. Aus diesem Ersatzmaterial
bildet sich später dann der gewünschte Knochen. Um einen erneuten Eingriff zu
vermeiden, werden, wenn ausreichend Restknochen vorhanden, in der gleichen
Sitzung die Implantate eingesetzt.
Zwei Möglichkeiten der Durchführung
Es handelt sich beim Sinuslift also um einen chirurgischen Eingriff. Dabei
entscheidet die notwendige Höhe des gewünschten Knochenaufbaus über die
angemessene Operationstechnik. Vom Innenrelief der Kieferhöhle bzw. der
Binnenarchitektur ist die Operationsdauer abhängig. Diese variiert sehr stark und
macht oft eine dreidimensionale Röntgenaufnahme nötig.
Soll die Kieferhöhlenschleimhaut bis zu 2mm angehoben werden, besteht die
Möglichkeit, den Knochenaufbau im geschlossenen Feld durchzuführen. In diesem
Fall wird das Knochenersatzmaterial durch die Öffnung des Implantatlagers
(interner Sinuslift) unter der Kieferhöhlenschleimhaut gebracht. Der Boden der
Kieferhöhle wird zusammen mit der Schleimhaut durch sehr vorsichtige klopfende
Bewegung mit speziellen Instrumenten angehoben. Das ist oftmals die
wünschenswertere Lösung, da neben den ohnehin erforderlichen Implantatlagern
kein weiterer Eingriff erforderlich ist.
Wenn hingegen eine Anhebung der Schleimhaut von mehr als 2 mm Höhe
erforderlich ist, so reicht diese Technik nicht mehr aus. In diesem Falle ist es besser,
die Kieferhöhle durch ein seitliches Fenster (externer Sinuslift) zu erreichen.
Durch dieses o.g. Fenster kann dann auch das Knochenersatzmaterial bzw. der
Knochen in die Kieferhöhle an die richtige Stelle eingebracht werden.
Die Einheil- bzw. Regenerationsphase des eingebrachten Knochens beträgt ca
5 – 6 Monate, bis dann implantiert werden kann. Nach dieser Zeit ist die
Regenerationsphase nicht abgeschlossen, sie hält über eine Zeit von ca. 2
Jahren an.
Bei Rauchern, Patienten mit Osteoporose oder anderen Erkrankungen wie
Soffwechselstörungen oder z.B. Zuständen nach Chemotherapie läuft der
Regenerationsvorgang stark verzögert ab. Die individuellen Einheilzeiten
werden nach jedem Arbeitsschritt festgelegt und mit dem Patienten
besprochen.
Im Zweifelsfall gilt immer der Grundsatz, „je länger der Knochen regeneriert,
desto besser ist er für eine Implantation geeignet“!
Mögliche Komplikationen
Wie bei jedem chirurgischem Eingriff können auch bei einem Sinuslift
Komplikationen auftreten.
Die Kieferhöhle kann in mehrere Kompartimente unterteilt sein, nicht immer sind
diese auf dem Röntgenbild/ Orthopantomogramm erkennbar. Bei einem unklaren
röntgenologischen Befund auf dem Orthopantomogramm wird dann eine
dreidimensionale Röntgenaufnahme nötig, um solche anatomischen Varianten vor
der Operation abzuklären. Die Operationsdauer und das Auftreten von
Komplikationen hängen entscheidend vor „Hindernissen“ bei der Ablösung der
Kieferhöhlenschleimhaut ab.
Die häufigste Komplikation bei dem Sinuslift ist das Reißen der
Kieferhöhlenschleimhaut. Risse treten häufig an schwierigen Knochenstrukturen in
der Kieferhöhle aber auch an Vernarbungen nach vorhergehenden Operationen
auf. Solche Risse müssen dann mit einer künstlichen Membran „geklebt“ werden
oder mikrochirurgisch vernäht werden. Der entstandene Riss in der
Kieferhöhlenschleimhaut verheilt aber in den meisten Fällen gut und bleibt
weiterhin komplikationsfrei. Bei größeren Rissen ist ein Abbruch der Operation
notwendig. Nach einem viertel Jahr ist ein neuer Versuch für den Sinuslift möglich.
Weiterhin besteht in seltenen Fällen die Möglichkeit einer Infektion der
Kieferhöhle – dabei können sich das Knochenersatzmaterial sowie die gesamte
Kieferhöhle entzünden. Kleinere Entzündungen mit Ausfluss, Schwellungen
und/oder leichtem Fieber klingen in der Regel durch Ausspülungen und AntibiotikaGabe ab. In schlimmeren Fällen, die jedoch nur sehr selten vorkommen, muss dann
die gesamte Kieferhöhle von allen Fremdkörpern gereinigt und befreit werden.
Weiterhin können durch die Wundfläche aber auch durch kleine Gefäße
Blutergüsse entstehen, die die Ästhetik, das Wohlbefinden und die Funktion
beeinträchtigen. Diese sind meist nach 2 Wochen nicht mehr sichtbar. Jedoch kann
ein großer Bluterguss auch auf das Kieferhöhlenfenster drücken. Daher wird nach
ca. zwei bis drei Tagen nach dem Sinuslift eine Kontrolle durchgeführt, um im Falle
einer drohenden Gefahr geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Verhalten nach einem Sinuslift
Nach einem Sinuslift sollten Sie bitte ca. eine Woche lang nicht die Nase schnäuzen!
Der dabei ausgeübte Druck in der Kieferhöhle kann sich negativ auf die
Operationswunde auswirken und den Knochen über das Häutchen in die
Kieferhöhle gedrückt werden. Dadurch können Perforationen der
Kieferhöhlenschleimhaut nach der Operation entstehen und sich der Knochen
entzünden.
Desweiteren sollten Sie unbedingt körperliche Anstrengungen vermeiden, da die
Wunde sonst aufgehen und bluten kann. Es empfiehlt sich, von außen moderat zu
kühlen. Kaffee oder Tee sind am Tag der Operation zu vermeiden, ebenso
Milchprodukte und scharfes Essen.
Wenn Sie Raucher sind, sollten Sie ca. 1 Woche nicht rauchen. Bitte stellen Sie Ihre
Rauchgewohnheiten um und inhalieren nicht den Nikotindampf, damit er nicht über
die Nase in die Kieferhöhle gelangt. Denken Sie bitte daran, dass Rauchen die
Regeneration des Knochens stark verzögert oder auch verhindert!
Bitte drücken Sie auch nicht auf die Wange der operierten Seite oder auf die
Wunde in der Mundhöhle. Es dauert Wochen, ehe der Knochen eine solche
Festigkeit erreicht, dass er mechanischen Belastungen standhält.
Die empfohlene Medikation sollten Sie bitte Einnehmen. Bei unklaren
Beschwerden setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung.
Einwilligungserklärung (nach dem Gespräch)
Nach dem Lesen dieses Patientenaufklärungsbogens und nach dem
Aufklärungsgespräch mit der Ärztin/dem Arzt Frau/Herrn Dr. med.
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fühle ich mich voll und ausreichend informiert und aufgeklärt. Meine Fragen,
insbesondere über die Operation, ihre Vor- und Nachteile, und die Alternativen
wurden dargestellt und mögliche Komplikationen besprochen.
Ich habe die Aufklärung vollständig verstanden, konnte alle mich bewegenden
Fragen stellen und habe keine weiteren Fragen mehr.
Nach den Verhaltenshinweisen werde ich mich richten.
Ich willige nach reichlicher Überlegung in den vorgesehen Eingriff ein.
Ich beachte die vorübergehende Einschränkung meiner
Straßenverkehrstauglichkeit durch Betäubungs-, Schmerz oder Beruhigungsmittel
und das Rauchverbot.
Unterschreibt ein Elternteil allein, so erklärt er mit seiner Unterschrift
zugleich, dass ihm das Sorgerecht allein zusteht oder dass im Einverständnis
mit dem anderen Elternteil gehandelt wurde.
Ich willige auch in notwendige Änderungen oder Erweiterungen der Operation ein,
wenn dies während der Operation notwendig erscheint.
Vermerk des Arztes über das Aufklärungsgespräch, etwaige Beschränkungen der
Einwilligung bzw. mögliche Folgen der Ablehnung:
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OP-Termine müssen mindestens 24h vorher abgesagt werden, da sonst eine Gebühr
nach GOÄ und GOZ erhoben werden kann!
Ort:
Datum:
Unterschrift:
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