Zweckverband ARA Thalwil Betriebsleiter Thalwil, 13. Dezember

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Zweckverband ARA Thalwil
Betriebsleiter
Thalwil, 13. Dezember 2016 / reb
20.1.1.9-15.7058.1
Abwasserreinigung der Gemeinden Horgen, Oberrieden, Rüschlikon und Thalwil
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Künftig gemeinsame Abwasserreinigungsanlage am Standort Thalwil
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Pressetext
Die beiden Abwasserreinigungsanlagen von Horgen und Thalwil wurden in den 1960-er Jahren in
Betrieb genommen. In der ARA Thalwil werden die Abwässer Thalwils aus dem Einzugsgebiet
Zürichsee, der Gemeinde Rüschlikon sowie eines kleinen Teils der Gemeinde Oberrieden
gereinigt. In der ARA Horgen wird das Abwasser des grösseren Teils der Gemeinde Oberrieden
zusammen mit jenem der Gemeinde Horgen behandelt. Nach Fertigstellung der Leitung wird hier
zusätzlich das Abwasser der Gemeinde Hirzel gereinigt.
Die Einleitbewilligungen, in denen die Anforderungen an das gereinigte Abwasser festgelegt sind,
laufen für Thalwil Ende 2016 und für Horgen Ende 2019 aus. An die Qualität des gereinigten
Abwassers werden in den neuen Einleitbewilligungen höhere Anforderungen gestellt. Die
Verantwortlichen der beiden Anlagen nahmen dies zum Anlass, gemeinsam Optionen für die
Zukunft der beiden Reinigungsanlagen zu prüfen. Dazu wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Aus
einer grösseren Zahl Varianten wurden in einem ersten Schritt die folgenden als machbar
weiterverfolgt:
V1
Alleingang und Ausbau je am bisherigen Standort
V2
Gemeinsame ausgebaute Anlage in Thalwil
V3
Gemeinsame ausgebaute Anlage in Horgen
V4
Reinigung des gesamten Abwassers des Einzugsgebietes in der ARA Werdhölzli (Stadt
Zürich).
Nachhaltigkeitsbeurteilung
Schon früh im Prozess zeichnete sich für die Arbeitsgruppe ab, dass die Variante V1 Alleingang
für beide Standorte eine schlechte Lösung ist. Um nicht voreilig Schlüsse zu ziehen, beurteilte die
Arbeitsgruppe – erweitert durch Vertreter der Steuerungsgruppe Nachhaltigkeit – beim Vergleich
der Varianten V1 bis V4 nach Nachhaltigkeitsaspekten trotzdem auch diese Variante.
Für die Variante V1 Alleingang spricht, dass sie politisch einfach umsetzbar ist, einfache
Bauphasen hat und die bewährten Organisationsformen beibehalten werden können. Dagegen
spricht hingegen, dass das Umfeld – insbesondere die Nachbarschaft – an zwei Orten belastet
bleibt, die Naherholung weiterhin beeinträchtigt ist, keine Entlastung in der Betriebsführung erfolgt
und die Attraktivität keiner der beiden Standortgemeinden verbessert wird. Auch gegen diese
Lösung spricht, dass der Betrieb von zwei Anlagen teurer wäre als der Betrieb einer grösseren
gemeinsamen Anlage.
Bei der Variante V4 Werdhölzli würden an beiden Standorten Verbesserungen für die
Nachbarschaft, die Landschaft und das Ortsbild erreicht. Die Reinigungsleistung und die
Betriebssicherheit könnte die wesentlich grössere Anlage im Werdhölzli noch besser
gewährleisten. Ein Anschluss an diese ARA wäre nicht vor 2035 möglich. Trotzdem müssten die
vier Gemeinden ab heute Investitionen in die Verbindungsleitung erbringen. Das gesamte Projekt
wäre sehr anspruchsvoll und die Einflussnahme beim späteren Betrieb nicht vorhanden. Auch
Dorfstrasse 10, Postfach, 8800 Thalwil
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13. Dezember 2016
Dokument betreffend Abwasserreinigung der Gemeinden Horgen, Oberrieden, Rüschlikon und Thalwil
können die Gesamtkosten für den Anschluss heute nicht mit ausreichender Sicherheit definiert
und vertraglich festgelegt werden.
Bei den beiden Varianten V2 Gemeinsame ausgebaute Anlage in Thalwil und V3 Gemeinsame
ausgebaute Anlage in Horgen sind viele Argumente für den einen oder den anderen Standort
gleichwertig. An beiden Standorten kann eine effiziente, neue Anlage realisiert und betrieben
werden. Die Verwaltung der beiden Anlagen könnte allenfalls zusammengelegt werden. Ein
wichtiger Unterschied ist, dass die Anlage in Horgen direkt am See liegt, während in Thalwil die
Seestrasse den See von der Anlage trennt. Würde die Anlage in Horgen aufgegeben, könnte das
attraktivere Grundstück für andere öffentliche Aufgaben genutzt werden. Unter Berücksichtigung
all dieser Argumente fiel der langfristige Entscheid schlussendlich auf die Variante V2 – auf den
gemeinsamen Standort Thalwil.
Um diesen Zusammenschluss realisieren zu können, muss in der Seestrasse eine
Verbindungsleitung zwischen den beiden ARAs realisiert werden. Dieser Bau wird mit der
bevorstehenden Sanierung der Seestrasse durch den Kanton koordiniert. Bis Anfang 2017 reicht
die ARA Thalwil dem kantonalen Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft einen Planungsbericht
ein, mit dem die Realisierung der gemeinsamen Anlage zur Einhaltung der neuen
Einleitbedingungen für das gereinigte Abwasser aufgezeigt wird. Darauf aufbauend wird bis
Frühling 2018 das Vorprojekt für die gemeinsame Anlage entwickelt. Für die Fortsetzung der
Arbeiten wird Horgen 2018 an einer Gemeindeversammlung einen Projektierungskredit sprechen
Müssen. Die beteiligten Gemeinden erarbeiten parallel zu diesen Projektierungsarbeiten die
zukünftige Organisationsstruktur für die gemeinsame ARA mit den zugehörigen Statuten vor und
bringen diese voraussichtlich 2020 gleichzeitig mit dem Kredit für das Bauprojekt zur Abstimmung.
Auskünfte erteilen:
Jan Rauch
Gemeinderat Thalwil, Präsident Betriebskommission ARA Thalwil
Hans Peter Kunz Gemeinderat Oberrieden
Urs Keim
Gemeinderat Rüschlikon
Theo Leuthold
Gemeindepräsident Horgen
Vertreter Hunziker Betatech AG
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