Digitale Volumentomographie (DVT) Modernste Bildgebung in der HNO-Heilkunde. Auftragsbestätigung Ich bestätige den Auftrag zur Durchführung einer DVT (Digitale Volumentomographie) des Schädels und bin über den Zweck der Untersuchung, die Technik und eventuelle Risiken ausreichend aufgeklärt. Ich bin gesetzlich krankenversichert und über die Kostenbeteiligung in Höhe von EUR 150 informiert. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten diese Kosten nur auf gesonderten Antrag und im Ausnahmefall*. Mir ist bekannt, dass an Stelle der DVT eine Überweisung für eine CT / MRT erfolgen kann. Bezahlung in bar Bezahlung auf Rechnung Filiale, Name des Mitarbeiters Patienten ID Name des Patienten (bitte in Druckbuchstaben) Datum Unterschrift des Patienten *Die DVT ist auf Grund der Begutachtungszeiten des sog. G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss) auch nach mehr als 8 Jahren noch nicht Bestandteil der Erstattungs­ kataloge der gesetzlichen Krankenversicherungen. Obwohl die Systeme in zahlreichen Studien die Vorteile bewiesen haben und inzwischen an einer Vielzahl von Kliniken in Betrieb sind, werden die Kosten des Verfahrens nicht durch die gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen. KOPFZENTRUM beschränkt sich auf die Weitergabe der tatsächlich anfallenden Kosten und berechnet diese mit EUR 150 (Stand 01.01.17). In einigen Fällen erstatten die Krankenkassen auf Antrag des Patienten unter Einbeziehung der o. g. Argumente die Kosten, welche im Falle des CT / MRT ohnehin angefallen und teilweise deutlich höher ausgefallen wären. Hinweise zu Praxisnetz & Leitlinien Postanschrift des Anbieters: KOPFZENTRUM Betriebsgesellschaft mbH, Münzgasse 2, 04107 Leipzig Bildquellen: iStock/Nastia11, Claudia Hantschel Revisionsstand: 01.01.2017 Version 5 Was ist KOPFZENTRUM Individual? KOPFZENTRUM Individual bietet die Möglichkeit, Therapien, die nicht von den Krankenkassen übernommen werden, als Zusatz­ leistungen in Anspruch zu nehmen. Alle Angebote unterliegen der Aufsicht des KOPFZENTRUM Qualitätsprogramms. Im Folgenden erhalten Sie alle notwendigen Informationen sowie einen Überblick über Ihre zu erwartenden Kosten. Digitale Volumentomographie (DVT) Ihr Arzt hat Ihnen eine DVT empfohlen. Das Verfahren bietet wichtige Informationen für die Diagnosestellung und anschließende Therapie. Es hat zahlreiche Vorteile gegenüber der Computertomographie oder dem MRT. Bessere Auflösung, mehr Informationen Die DVT nimmt die Strukturen des Schädels (im Unterschied zum CT) in einem Stück als Volumen auf. Damit resultiert eine höhere Auflösung, die auch winzigste Strukturen, wie den Steigbügel oder die Riechspalte, beinahe so genau wie ein Mikroskop darstellt. Das erlaubt dem Arzt eine bessere Diagnostik und Planung der Therapie. Auch der Patient kann diese Informationen schnell erkennen und mit ein wenig Unterstützung durch den Arzt verstehen. Geringere Strahlenbelastung Aufgrund der Technologie ist die Dosis der eingesetzten Röntgenstrahlung im DVT bei vergleichbarer oder besserer Bildqualität geringer als in den modernsten CT-Geräten. Schnellere Aufnahme, sofortige Verfügbarkeit, kostengünstiger Eine vollständige DVT benötigt nur 20 Sekunden. Die Untersuchung wird im Sitzen durchgeführt. Da das DVT vor Ort installiert ist, kann die Untersuchung sofort durchgeführt werden. Überweisung, Wartezeit und Wiedervorstellung können entfallen. Auswertung durch den HNO-Facharzt Die Auswertung der DVT erfolgt durch den HNO-Arzt, der die Informationen mit den sonstigen Befunden des Patienten in Beziehung setzen kann. Zusätzlich wird der Datensatz durch einen eigens ausgebildeten Facharzt mit der Zertifizierung zur Röntgenuntersuchung und -befundung bewertet. Damit stehen mindestens 2 Expertenmeinungen zur Verfügung. Gibt es Nachteile? Keine medizinischen Nachteile. Das Verfahren ist für die häufigen Fragestellungen der HNO anderen Methoden überlegen. Lars Reuther, Facharzt für HNO-Heilkunde, während der Durchführung einer Digitalen Volumentomographie Allgemeine Hinweise und Geschäftsbedingungen 1. Bei den angebotenen medizinischen Leistungen handelt es sich um sog. Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), die nicht zum festgeschriebenen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören. IGeL sind Leistungen, die per Gesetz nicht zu den Aufgaben der GKV gehören. Dazu gehören u.a. medizinische Maßnahmen zur Vorsorge, Früherkennung und Therapie von Krankheiten, die nicht zeigen können oder nicht gezeigt haben, dass sie, wie es das Gesetz fordert, „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“. Für weitere Informationen empfehlen wir den www.igel-monitor.de des MDS (Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V.). 2. Wird eine Erkrankung erkannt, die unter die gültigen Leistungskataloge der Krankenversicherungen fällt, so erfolgt die weitere Therapie vollständig zu Lasten der Krankenversicherung. 3. Der Gesetzgeber fordert an dieser Stelle den Hinweis, dass sämtliche Preise nur orientierend sind. Die standesrechtlichen Vorgaben untersagen eine Pauschalierung von Preisen. Der Kalkulation ärztlicher Leistungen liegt die GOÄ in der aktuellen Fassung zu Grunde. Auf Wunsch wird eine detaillierte Abrechnung nach GOÄ erstellt. KOPFZENTRUM garantiert jedoch, dass die individuelle Abrechnung die hier angegebenen Kosten in keinem Fall überschreitet.