Transfusionsordnung - in der Universitätsmedizin Greifswald

Werbung
Ausgedruckt unterliegt das Dokument nicht dem Änderungsdienst
Abteilung für
Transfusionsmedizin
Verfahrensanweisung
#01-QMH2012 Transfusionsordnung
Transfusionsordnung
der Universitätsmedizin Greifswald der ErnstMoritz-Arndt-Universität Greifswald
Die Ausarbeitung erfolgte nach den aktuell gültigen Richtlinien
zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur
Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie),
aufgestellt vom Wissenschaftlichen Beirat der
Bundesärztekammer und vom Paul-Ehrlich-Institut
In der vorliegenden Transfusionsordnung wurden die wesentlichen Punkte der o.g.
Richtlinien berücksichtigt, soweit sie den organisatorischen Ablauf im Klinikum betreffen.
Daher ist die Aufforderung zur Kenntnisnahme und Beachtung der umfassenderen
Richtlinien Bestandteil dieser Anweisung. Das Transfusionsgesetz stützt diese Richtlinie
gesetzlich ab als allgemein anerkannter Stand der medizinischen Wissenschaft und
Technik.
Erstellt:
Inhaltlich geprüft:
Formal geprüft:
Freigegeben:
Selleng, Kathleen - 01.12.2015
Greinacher, Andreas - 02.12.2015
Papenhagen, Katja - 02.12.2015
Greinacher, Andreas - 04.12.2015
01.12.2015
02.12.2015
02.12.2015
04.12.2015
ID: 3082
Revision: 002/12.2015
Wiedervorlage: 01.12.2017
Seite 1 von 23
Ausgedruckt unterliegt das Dokument nicht dem Änderungsdienst
Abteilung für
Transfusionsmedizin
Verfahrensanweisung
#01-QMH2012 Transfusionsordnung
INHALTSVERZEICHNIS
Ansprechpartner ................................................................................................................................3
Grundlagen der Verfahrensanweisung ..........................................................................................4
Verantwortung des transfundierenden Arztes...............................................................................4
Qualitätssicherung.............................................................................................................................4
Aufklärungspflicht mit Einverständniserklärung des Patienten ..................................................4
1. LOGISTISCHER ABLAUF IM ZUSAMMENHANG MIT BLUTTRANS-FUSIONEN ...........5
1.1 Verfügbarkeit der Laborleistungen .......................................................................................5
1.2 Anforderungen für die Blutbank ............................................................................................5
1.3 Anforderung von Blutprodukten ............................................................................................6
1.4 Transport und Lagerung von Blutproben und Blutkonserven ..........................................7
1.5 Handhabung der Blutkonserven auf Station.......................................................................9
1.7 Dokumentation ......................................................................................................................12
1.8 Rücknahme von nicht benötigten Erythrozytenkonzentraten ........................................13
2. DIE NOTFALLTRANSFUSION .................................................................................................14
2.1 Ausgabe von ungekreuzten Erythrozytenkonzentraten..................................................15
2.2 Ausgabe der EK- Notfallkiste ..............................................................................................15
2.3 Ausgabe der PPSB- Notfallkiste.........................................................................................16
3. TRANSFUSIONSREAKTIONEN/ MELDEPFLICHTEN ........................................................16
3.1 Akute hämolytische Transfusionsreaktion (sehr selten, gefährlich) .............................16
3.2 Verzögerte hämolytische Transfusionsreaktion ...............................................................17
3.3 Febrile und urticarielle Transfusionsreaktionen (relativ häufig).....................................17
3.4 Transfusionsassoziierte akute Lungeninsuffizienz (TRALI) (selten).............................17
3.5 Posttransfusionspurpura (PTP) ..........................................................................................17
3.6 Transfusionsreaktionen durch bakteriell kontaminierte Blutprodukte...........................18
3.7 transfusionsbedingte Infektionsübertragung.....................................................................18
4. BLUTPRODUKTE, DIE ÜBER DIE ABT. TRANSFUSIONSMEDIZIN ANGEFORDERT
WERDEN KÖNNEN ........................................................................................................................19
4.1 Erythrozytenkonzentrate (EK).............................................................................................19
4.2 Thrombozytenkonzentrate (TK) ..........................................................................................19
4.3 -Bestrahlung .........................................................................................................................20
4.4 Human-Frischplasma ...........................................................................................................20
4.5 Faktorenkonzentrate und andere dokumentationspflichtige Blutprodukte...................20
5. EIGENBLUTSPENDE UND EIGENBLUTTRANSFUSION ..................................................21
5.1 Eigenblutspende - Indikation...............................................................................................21
5.2 infektiöses Eigenblut.............................................................................................................22
5.3 Operation ohne Transfusion überstanden ........................................................................22
5.4 Vereinbarung mit dem Spender..........................................................................................23
5.5 Eigenblutkonserven aus Fremdherstellung ......................................................................23
6. HYGIENEMAßNAHMEN............................................................................................................23
7. BEREITSTELLUNG WEITERER INFORMATIONEN AUF DEN INTERNETSEITEN
DER ABTEILUNG TRANSFUSIONSMEDIZIN...........................................................................23
http://www.medizin.uni-greifswald.de/transfus/: Blutdepot/Labor .............................................23
Erstellt:
Inhaltlich geprüft:
Formal geprüft:
Freigegeben:
Selleng, Kathleen - 01.12.2015
Greinacher, Andreas - 02.12.2015
Papenhagen, Katja - 02.12.2015
Greinacher, Andreas - 04.12.2015
01.12.2015
02.12.2015
02.12.2015
04.12.2015
ID: 3082
Revision: 002/12.2015
Wiedervorlage: 01.12.2017
Seite 2 von 23
Ausgedruckt unterliegt das Dokument nicht dem Änderungsdienst
Abteilung für
Transfusionsmedizin
Verfahrensanweisung
#01-QMH2012 Transfusionsordnung
Ansprechpartner
Transfusionsverantwortlicher
des Klinikums
Qualitätsbeauftragte für
Hämotherapie
Sekretariat Transfusionsmedizin
Herr Prof. Dr. med.
A. Greinacher
Telefon: 86-5482
Frau Dr. K. Selleng
Telefon: 86-5469
Frau U. Alpen
Telefon: 86-5479
Fax: 86-5489
Telefon: 86-5473
Immunhämatologisches Labor
Telefon: 86-6074
Notfalllabor (24h)
Fax: 86-6075
Spenderanmeldung (auch
Eigenblutspende)
Telefon: 86-5478
Dienstarzt (24h)
Telefon: 86-19368
Gerinnungskonsil (24h)
Telefon: 86-19504
Großhandelsbeauftragte
(Abrechnungsfragen)
Erstellt:
Inhaltlich geprüft:
Formal geprüft:
Freigegeben:
Selleng, Kathleen - 01.12.2015
Greinacher, Andreas - 02.12.2015
Papenhagen, Katja - 02.12.2015
Greinacher, Andreas - 04.12.2015
Frau B. Badorrek
01.12.2015
02.12.2015
02.12.2015
04.12.2015
Telefon: 86-5472
ID: 3082
Revision: 002/12.2015
Wiedervorlage: 01.12.2017
Seite 3 von 23
Ausgedruckt unterliegt das Dokument nicht dem Änderungsdienst
Abteilung für
Transfusionsmedizin
Verfahrensanweisung
#01-QMH2012 Transfusionsordnung
Grundlagen der Verfahrensanweisung
[1] Transfusionsgesetz (TFG) in aktuell gültiger Fassung
[2] Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von
Blutprodukten (Hämotherapie) der BÄK und PEI in der aktuell gültigen Fassung
[3] Querschnittsleitlinien der Bundesärztekammer zur Therapie mit Blutkomponenten und
Plasmaderivaten in der aktuell gültigen Fassung
Verantwortung des transfundierenden Arztes
“Jeder hämotherapeutische Maßnahmen durchführende Arzt muss die dafür erforderlichen
Kenntnisse und ausreichende Erfahrung besitzen. Die Indikationsstellung ist integraler
Bestandteil des jeweiligen ärztlichen Behandlungsplanes. Die „Leitlinien der
Bundesärztekammer zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten“ in der
jeweils gültigen Fassung sind zu beachten.“ [3]
Qualitätssicherung
Das
QM-Handbuch
zur
Hämotherapie
der
UMG
http://www.medizin.uni-greifswald.de/transfus/index.php?id=385
ist
einsehbar
unter
Jede Klinik benennt einen Transfusionsbeauftragten (Facharzt mit 16 Stunden
theoretischer Fortbildung der Landesärztekammer), der in enger Abstimmung mit der
Abteilung Transfusionsmedizin (TM) für die Umsetzung der Richtlinien sorgt und bei
notwendigen Änderungen die Informationen in geeigneter Form weitergibt. Die
Transfusionsbeauftragten der einzelnen Kliniken sind zugleich Mitglieder der
Transfusionskommission der UMG und vertreten die klinischen Belange ihres
Fachbereichs
gegenüber
der
transfusionsmedizinischen
Einrichtung.
Der
Transfusionsverantwortliche (Leiter der Abt. Transfusionsmedizin) beruft die
Kommission mindestens 1x / Jahr mit Benennung der Tagungsordnungspunkte ein.
Detaillierte Aufgabenbeschreibungen finden Sie im QM-Handbuch zur Hämotherapie der
UMG über die oben genannte Internetadresse.
Aufklärungspflicht mit Einverständniserklärung des Patienten
Vor der Übertragung von Blut und Blutprodukten (auch Plasmafraktionen) muss frühzeitig
eine Risiko-Aufklärung des Patienten durchgeführt werden. Deren Inhalt ist vom
gesprächsführenden Arzt mit Datum und Unterschrift in geeigneter Weise in der
Krankenakte zu dokumentieren. Bei Minderjährigen muss das Einverständnis der
Erziehungsberechtigten, bei Betreuten das des Betreuers eingeholt werden. Wir
empfehlen, die Aufklärungsbögen aus dem Intranet der UMG zu nutzen.
Kann ein Patient nicht vor der Bluttransfusion aufgeklärt werden (z.B. bei Unfallopfern),
muss die Aufklärung im Nachhinein erfolgen (Sicherungsaufklärung). Unabhängig davon,
wie und wann aufgeklärt wurde, soll in jedem Entlassungsbrief ein Standardsatz
entsprechend der Situation aufgenommen werden:
„Der Patient hat während der stationären Behandlung Blutprodukte (Blutkonserven oder
Gerinnungspräparate) / keine Blutprodukte erhalten.“
Eigenblutspende siehe "Hinweise zur Eigenblutspende und Retransfusion" (Kap. 6).
Erstellt:
Inhaltlich geprüft:
Formal geprüft:
Freigegeben:
Selleng, Kathleen - 01.12.2015
Greinacher, Andreas - 02.12.2015
Papenhagen, Katja - 02.12.2015
Greinacher, Andreas - 04.12.2015
01.12.2015
02.12.2015
02.12.2015
04.12.2015
ID: 3082
Revision: 002/12.2015
Wiedervorlage: 01.12.2017
Seite 4 von 23
Ausgedruckt unterliegt das Dokument nicht dem Änderungsdienst
Abteilung für
Transfusionsmedizin
Verfahrensanweisung
#01-QMH2012 Transfusionsordnung
1. LOGISTISCHER ABLAUF IM ZUSAMMENHANG MIT BLUTTRANSFUSIONEN
Sobald für einen Patienten anhand der (Verdachts-) Diagnose ein Bedarf an Blutersatz
wahrscheinlich
erscheint
und/oder
invasive
Maßnahmen
mit
möglichen
Blutungskomplikationen vorauszusehen sind, ist eine Blutgruppenbestimmung zu
veranlassen. Bei jeder Blutgruppen-Erstbestimmung wird parallel ein Antikörpersuchtest
durchgeführt, um beim evtl. Nachweis einer Immunisierung frühzeitig verträgliche
Konserven austesten zu können. In jedem Bereich muss der Personenkreis festgelegt
werden, der Blutgruppenbestimmungen anordnen sowie Blutkonserven-Bestellungen
(=Rezept!) ausführen darf (verantw. Transfusionsbeauftragter einer Klinik). Eine
Blutgruppenbestimmung aus Nothilfepässen darf nur im Katastrophenfall (auch nicht im
Notfall und schon gar nicht im Regelfall) übernommen werden. Der Patient sollte nach
diesem Ausweis befragt werden, da hier irreguläre Antikörper notiert sein können, die bei
jeder Transfusion berücksichtigt werden müssen. (cave: Diese Antikörper können nicht
mehr nachweisbar sein und es kann bei Nichtberücksichtigung zu einer verzögerten
hämolytischen Transfusionsreaktion nach Boosterung kommen!).
1.1 Verfügbarkeit der Laborleistungen
Grundsätzlich ist das immunhämatologische Labor 24h am Tag besetzt. Von 1:00
bis 6:00 Uhr werden ausschließlich Notfallanforderungen bearbeitet. Diese Notfälle
müssen telefonisch angekündigt werden.
Werktags sollen Blutproben zur Blutgruppenbestimmung bis spätestens 14.00 Uhr
geschickt werden, damit sie im sicheren und kostengünstigen Routineverfahren
abgearbeitet werden können.
1.2 Anforderungen für die Blutbank
Laboranforderungsscheine für die Blutbank müssen grundsätzlich vollständig ausgefüllt
sein unter Angabe von
- Indikation der Transfusion mit Arztunterschrift
- Dringlichkeit bzw. Zeitpunkt der Transfusion
- Erythrozytenkonzentrate: Angabe des aktuellen Hb-Wertes
(nicht bei
Anforderungen zur Operationsvorbereitung)
- Thrombozytenkonzentrate: Thrombozytenzahl
- wenn bekannt: transfusionsmedizinische Anamnese (Blutgruppen- und
Antikörperbefunde aus dem Nothilfepass, Transfusionen und Schwangerschaften
- bei Neugeborenen die serologischen Befunde aus dem Mutterpass (ggf. Kopie
mitschicken)) und der errechnete Geburtstermin
Für eine Bearbeitung sind mindestens folgende Angaben notwendig:
o Name, Vorname und Geburtsdatum des Patienten (Barcodeklebeetiketten nutzen)
o Anfordernde Station (Barcodeklebeetikett)
o Gewünschte Untersuchung, Blutprodukte
o Datum der Probenentnahme und Unterschrift der abnehmenden Person
Erstellt:
Inhaltlich geprüft:
Formal geprüft:
Freigegeben:
Selleng, Kathleen - 01.12.2015
Greinacher, Andreas - 02.12.2015
Papenhagen, Katja - 02.12.2015
Greinacher, Andreas - 04.12.2015
01.12.2015
02.12.2015
02.12.2015
04.12.2015
ID: 3082
Revision: 002/12.2015
Wiedervorlage: 01.12.2017
Seite 5 von 23
Ausgedruckt unterliegt das Dokument nicht dem Änderungsdienst
Abteilung für
Transfusionsmedizin
Verfahrensanweisung
#01-QMH2012 Transfusionsordnung
o Unterschrift des Arztes bei Anforderung von Blutprodukten
Auf einen Anforderungsschein ohne Arzt-Unterschrift und -Stempel (im Ausnahmefall
Name in Druckbuchstaben) dürfen keine Blutpräparate ausgegeben werden.
Probenmaterial:
o Erwachsene 4ml EDTA-Blut
o Kinder 2ml EDTA-Blut
o Frühgeborene: spezielle Abnahmeröhrchen
o Vor der Blutentnahme muss eine Identitätskontrolle beim Patienten durchgeführt
werden (Vergleich mit den Angaben auf dem Patientenarmband. Trägt der Patient
kein Armband: Erfragen des Namens, Vornamens und des Geburtsdatums und
Vergleich mit den Angaben auf dem Klebeetikett).
o „Bekleben, Vergleichen, Entnehmen“ - Keine Blutentnahme in ein unbeschriftetes
Röhrchen!
o Klebeetikett mit den Patientendaten auf das Röhrchen
o entsprechendes Klebeetikett vom Anforderungsbogen auf das Röhrchen
o Name, Vorname und Geburtsdatum des Patienten mit den Angaben auf dem
Anforderungsschein vergleichen
o bei handschriftlicher Beschriftung, in jedem Fall mindestens Name, Vorname
und Geburtsdatum des Patienten eindeutig leserlich angeben
o Notfallsituation (unklare Identität des Patienten) siehe Kapitel 2
Für die Blutprobenentnahme und für die Identitätssicherung bei der Anforderung von
Blutprodukten trägt der anfordernde Arzt die Verantwortung. Wenn eine
Krankenschwester oder ein Pfleger die Blutentnahme vornimmt, muss der Arzt, der die
Aufgabe überträgt, sich vorher von deren fachlichen Eignung überzeugt haben.
Die Mitarbeiter der Abteilung Transfusionsmedizin sind angewiesen, die Annahme von
Untersuchungsmaterial in unzureichend gekennzeichneten Röhrchen oder mit
unvollständig ausgefüllten Begleitscheinen abzulehnen.
Die nachträgliche Beschriftung von Probenröhrchen ist eine Hauptursache für
Verwechslungen. Nachträgliche Änderungen sind ebenfalls nicht zulässig.
1.3 Anforderung von Blutprodukten
Aufgrund des nicht auszuschließenden Restrisikos (Infektion, mögliche Antikörperbildung)
muss die Indikation zur Transfusion streng gestellt werden. Die Indikationsstellung liegt in
der Verantwortung des transfundierenden Arztes. Für die Bereitstellung von
Erythrozytenkonzentraten (EK) für Elektiveingriffe sind Richtzahlen im QM-Handbuch zur
Hämotherapie einsehbar (QMH Anlage 31).
Bei bekannter Blutgruppe - abfragen unter LAURIS-Labor-Transfusion-Patienten-Info, - ist
die Einsendung eines Kreuzprobenröhrchens (4 ml EDTA) ausreichend
Ist die Blutgruppe des Patienten nicht bekannt, sollten zwei Blutgruppenuntersuchungen
von
unterschiedlichen
Entnahmevorgängen
erfolgen,
um
Verwechslungen
auszuschließen. Für die Routine zur OP-Vorbereitung heißt das – ein Röhrchen am
Erstellt:
Inhaltlich geprüft:
Formal geprüft:
Freigegeben:
Selleng, Kathleen - 01.12.2015
Greinacher, Andreas - 02.12.2015
Papenhagen, Katja - 02.12.2015
Greinacher, Andreas - 04.12.2015
01.12.2015
02.12.2015
02.12.2015
04.12.2015
ID: 3082
Revision: 002/12.2015
Wiedervorlage: 01.12.2017
Seite 6 von 23
Ausgedruckt unterliegt das Dokument nicht dem Änderungsdienst
Abteilung für
Transfusionsmedizin
Verfahrensanweisung
#01-QMH2012 Transfusionsordnung
Aufnahmetag (oder in der präoperativen Ambulanz) und ein weiteres Röhrchen am
Folgetag (bzw. Aufnahmetag) entnehmen und einsenden. Blutproben für die
Kreuzprobe dürfen nicht „auf Vorrat“ abgenommen und auf der Station gelagert
werden.
Bei der Dringlichkeit einer Anforderung wird auf dem Anforderungsschein unterschieden
zwischen:
o Notfall (Transfusion < 30 min): Konserven werden umgehend ungekreuzt,
blutgruppenkompatibel ausgegeben (ist die Blutgruppe unbekannt werden EKs der
Blutgruppe 0 Rhesus positiv ausgegeben). Im Notfall kann die Anforderung über
Fax erfolgen (Fax: 6075), soll dann aber bitte auch telefonisch (Tel. 6074) gemeldet
werden.
o Dringend
(innerhalb von 2h) - das Ergebnis der Antikörpersuche wird
abgewartet, die Konserven werden dann umgehend ausgegeben. Erfolgt während
der Bearbeitung ein Anruf des Anfordernden, dass die Dringlichkeit zum Notfall
geworden ist, erfolgt die Ausgabe umgehend wie bei „Notfall“
o Datum/ Uhrzeit angeben –angeforderte Konserven werden nach Vorliegen der
AKS und Kreuzprobe zum angegebenen Zeitpunkt ausgegeben (bitte nur bei hoher
Transfusionswahrscheinlichkeit wählen).
o „auf Abruf“ – eine aktuelle Antikörpersuche wird durchgeführt. Ist diese positiv,
werden Konserven gekreuzt. Ist sie negativ, werden EKs bei Abruf ausgegeben.
o Bei allen ungekreuzt ausgegebenen EKs wird nach Ausgabe die Kreuzprobe
angesetzt.
Auffällige
Ergebnisse
werden
unmittelbar
mitgeteilt.
Die
Wahrscheinlichkeit einer immunologischen Unverträglichkeitsreaktion ist geringer
als 1:100.000.
Die Kreuzprobe hat ab Entnahmetag 3 Tage Gültigkeit (über Lauris –Transfusion
sichtbar), da bei vorimmunisierten Patienten auch kurzfristig eine Antikörperbildung
möglich ist (z.B. durch Boosterung).
Ausnahme bei Vorbereitung elektiver Eingriffe: Die Kreuzprobe kann aus einer Blutprobe
durchgeführt werden, die älter als 3 Tage, aber nicht älter als 7 Tage ist, wenn
sichergestellt ist, dass der Patient innerhalb der letzten 3 Monate vor der Entnahme und in
der Zeit zwischen Entnahme und geplanter Transfusion nicht transfundiert worden ist. Dies
muss der anfordernde Arzt auf dem Anforderungsschein bestätigen (im Diagnosefeld
ankreuzen und unterschreiben).
1.4 Transport und Lagerung von Blutproben und Blutkonserven
Blutprodukte dürfen nicht im gleichen Behälter wie Patientenblutproben transportiert
werden, um eine Kontamination mit pathogenen Bakterien oder Viren zu vermeiden.
UMG 1. Bauabschnitt:
Der Transport erfolgt über den Hol-und Bringedienst in Kühlboxen oder Styroporbehältern,
die mit der Empfängeradresse versehen sind. Diese Transportbehälter werden
entsprechend den Lagerbedingungen der Produkte gepackt, siehe unten.
Erstellt:
Inhaltlich geprüft:
Formal geprüft:
Freigegeben:
Selleng, Kathleen - 01.12.2015
Greinacher, Andreas - 02.12.2015
Papenhagen, Katja - 02.12.2015
Greinacher, Andreas - 04.12.2015
01.12.2015
02.12.2015
02.12.2015
04.12.2015
ID: 3082
Revision: 002/12.2015
Wiedervorlage: 01.12.2017
Seite 7 von 23
Ausgedruckt unterliegt das Dokument nicht dem Änderungsdienst
Abteilung für
Transfusionsmedizin
Verfahrensanweisung
#01-QMH2012 Transfusionsordnung
UMG, 2. Bauabschnitt:
Der Transport von Blutprodukten erfolgt durch die Rohrpostanlage.
Thrombozytenkonzentrate werden nicht mit der Rohrpost, sondern mit dem Hol- und
Bringedienst versandt.
Bitte prüfen Sie bei Empfang die Unversehrtheit der Blutprodukte sowie die Vollständigkeit
der Begleitdokumente.
Krankenhaus Wolgast:
Transportdienst.
Klinikum Karlsburg:
Transportdienst.
Blutdepot
Blutdepot
im
Labor,
OP-Bereich,
Belieferung
Belieferung
durch
geschulten
durch
geschulten
Grundsätzlich dürfen Blutkonserven nicht auf der Station oder im OP gelagert werden.
Ausnahmen:
INM-ITS2, zugelassener Konservenkühlschrank, nur Notfallkiste
ZOP 1, zugelassener Konservenkühlschrank, Lagerung von 2 bis max. 4 EK pro Patient
während des OP-Zeitraumes bei Hb-kritischen Patienten oder Eingriff mit hoher
Blutungswahrscheinlichkeit
KIM-C, Station Strübing, Thrombozytenagitator.
Eine gemeinsame Lagerung von Blutprodukten mit anderen Arzneimitteln, Lebensmitteln
oder sonstigen Materialien ist nicht zulässig.
Die produktspezifischen Lagerungsbedingungen sind zu jedem Zeitpunkt einzuhalten
(Kühlkette nicht unterbrechen), um Bakterienwachstum in den Konserven zu verhindern
und eine erneute Ausgabe von nicht benötigten Erythrozytenkonzentraten zu ermöglichen.
Lagerbedingungen Erythrozytenkonzentrate:
o
2-6°C, bis 10°C während des Transportes
o
Blutkonservenkühlschrank mit dokumentierter
regelmäßiger Reinigung, Dokumentation!
Temperaturüberwachung
und
QMH Anlage 18 Reinigung Konservenkühlschrank
QMH Anlage 19 Störmeldung
QMH Anlage 20 Doku mit Schreiberblatt
QMH Anlage 21 Doku ohne Schreiberblatt
o
Transport in Kühl-(Isolier-)tasche mit im Kühlschrank temperierten Kühlakkus,
keine gefrorenen Akkus verwenden!!!
Lagerbedingungen Frischplasma:
o im Blutdepot/ Labor bei <-30°C mit dokumentierter Temperaturüberwachung
o Ausnahme: im Blutdepot der UMG werden 4 aufgetaute Plasmen der BG, A,
0 und 2 Plasmen der BG AB bei 4°C für die unmittelbare Anwendung
gelagert
o nach Ausgabe an Patienten: Transport in Styroporbehältern bei Raumtemperatur
oder Erwärmung auf 37°C
Erstellt:
Inhaltlich geprüft:
Formal geprüft:
Freigegeben:
Selleng, Kathleen - 01.12.2015
Greinacher, Andreas - 02.12.2015
Papenhagen, Katja - 02.12.2015
Greinacher, Andreas - 04.12.2015
01.12.2015
02.12.2015
02.12.2015
04.12.2015
ID: 3082
Revision: 002/12.2015
Wiedervorlage: 01.12.2017
Seite 8 von 23
Ausgedruckt unterliegt das Dokument nicht dem Änderungsdienst
Abteilung für
Transfusionsmedizin
Verfahrensanweisung
#01-QMH2012 Transfusionsordnung
Lagerbedingungen Thrombozytenkonzentrate:
o im Depot 20-24°C unter ständiger Agitation
o nach Ausgabe an den Patienten 20-24°C
o nicht in den Kühlschrank legen!!!
Alle Produkte, die an die Station ausgegeben wurden, sind zur sofortigen Transfusion
bestimmt. besonders Thrombozytenkonzentrate. EKs und Plasma sollten innerhalb von 6h
transfundiert sein. Werden Konserven nicht gebraucht, werden sie umgehend an die
Transfusionsmedizin zurückgeschickt – siehe Rückgabe 1.8.
1.5 Handhabung der Blutkonserven auf Station
1.5.1 Im Stationszimmer
Nach Auslieferung der Konserven auf die Station ist der Empfang der Konserven auf dem
Lieferschein für den Transportdienst zu quittieren und unverzüglich der zuständige Arzt zu
verständigen.
Eigenblutkonserven immer vor Fremdblut transfundieren!!!
Begleitdokumente:
o Lieferschein: enthält alle für einen Patienten zur selben Zeit ausgegebenen
Blutprodukte. Die Aufbewahrung erfolgt bis nach der Transfusion. Bei Rückgabe
der Konserven an die Blutbank wird dieser Schein zurückgeben. Die
Dokumentation des Rückgabegrundes ist zwingend.
o Konservenbegleitschein: nicht von der Konserve trennen bis alle Angaben vom
transfundierenden Arzt kontrolliert wurden und die Konserve unverwechselbar am
Patientenbett aufgehängt wurde. Auf dem Schein Ergebnis des Bedside-Testes
und Zeitpunkt der Transfusion dokumentieren und unterschreiben, dann in der
Krankenakte archivieren. Bei Meldung einer Transfusionsreaktion, den unteren Teil
des Scheines abtrennen und ausgefüllt, zusammen mit einer neuen Blutprobe und
dem Restbeutel der Konserve an die TM zurücksenden – zusammen mit QMHAnlage 22.
Was muss überprüft werden:
o Unversehrtheit (z.B. keine Luftblasen, Gerinnsel oder rötliche Verfärbung des
Überstandes - auch im Schlauchsegment)
o Name, Vorname, Geburtsdatum des Empfängers auf dem Konservenbegleitschein
prüfen
o die Nummern der Präparate (Konserven-Nr., auf dem Konservenetikett unter dem
Barcode) mit der Konserven-Nr. auf dem Begleitschein vergleichen
o Verfallsdatum auf der Konserve überprüfen
o wiederholte Überprüfung der Transfusionsindikation (festgelegter ärztlicher
Personenkreis). Erst danach darf die Konserve angestochen und das
Transfusionssystem gefüllt werden. Bei der Indikationsstellung sind die Richtwerte
Erstellt:
Inhaltlich geprüft:
Formal geprüft:
Freigegeben:
Selleng, Kathleen - 01.12.2015
Greinacher, Andreas - 02.12.2015
Papenhagen, Katja - 02.12.2015
Greinacher, Andreas - 04.12.2015
01.12.2015
02.12.2015
02.12.2015
04.12.2015
ID: 3082
Revision: 002/12.2015
Wiedervorlage: 01.12.2017
Seite 9 von 23
Ausgedruckt unterliegt das Dokument nicht dem Änderungsdienst
Abteilung für
Transfusionsmedizin
Verfahrensanweisung
#01-QMH2012 Transfusionsordnung
der aktuellen „Querschnitts- Leitlinie zur Therapie mit Blutkomponenten und
Plasmaderivate“ der BÄK zu beachten
(http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/QLL_Haemotherapie_2014.pdf)
Bei Unsicherheiten kann eine zusätzliche Meinung
Transfusionsmedizin eingeholt werden (Tel. 19368).
durch
den
Dienstarzt
der
Außer bei akuter starker Blutung mit hohem Blutbedarf dürfen nicht mehrere
Blutkonserven gleichzeitig angestochen werden.
Vor Anstechen der Blutkonserve ist eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen.
Der Anstechöffnung des Beutels ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen: Bei Öffnung
der Lasche ist eine Berührung des Anstechdorns am Transfusionsbesteck und eine
Berührung des Zugangs zur Anstechöffnung mit der Hand unbedingt zu vermeiden.
Die Transfusion muss nach Eröffnung der Konserven innerhalb von 6 Stunden
abgeschlossen sein. Eine Erwärmung über Raumtemperatur (max. 42°C) ist nur bei
speziellen Indikationen notwendig (Hinweise der Transfusionsmedizin beachten!) und darf
nur mit speziellen, zugelassenen Blutwärmegeräten durchgeführt werden.
Eine Erwärmung im Wasserbad ist wegen der Gefahr von Hämolysen oder
bakteriellen Kontaminationen nicht zulässig.
Einmal erwärmtes Blut darf für spätere Transfusionen nicht mehr gekühlt werden; es ist
innerhalb von 6 Stunden zu verbrauchen.
1.5.2 am Patienten
Der transfundierende Arzt führt die vorbereitenden Kontrollen durch, er überprüft
persönlich, ob die Konserven für den betreffenden Empfänger bestimmt sind:
o Prüfung der Identität des Patienten (entweder durch Befragung des wachen und
orientierten Patienten, oder Prüfung des Patientenidentifikationsarmbandes)
o Passt
die
Konserve
zum
Konservenbegleitschein
und
passt
der
Konservenbegleitschein zum Patienten? (Die Fehltransfusion wegen fehlendem
Vergleich von Patient und Konservenzuordnung ist immer noch das häufigste
unerwünschte Ereignis mit einer Häufigkeit von ca. 1:15.000, d.h. am Klinikum
statistisch etwa eine Fehltransfusionen pro Jahr)
o Bedside-Test (AB0-Identitätstest)
durchführen
Der AB0-Identitätstest des Patienten muss unmittelbar vor jedem
Transfusionsvorgang von Erythrozytenkonzentraten und Granulozytenkonzentraten, auch im Notfall durchgeführt werden. Werden mehrere
Blutkonserven direkt hintereinander unter der Verantwortung des gleichen Arztes
transfundiert, ist dies ein Transfusionsvorgang. Die AB0-Blutgruppe ist vom Arzt
persönlich oder unter seiner direkten Aufsicht mit einer frisch abgenommenen
Blutprobe vom Patienten mit der Bedside (=am Bett!) Testkarte zu überprüfen. Das
Ergebnis ist schriftlich auf dem Konservenbegleitschein zu dokumentieren. Bei
Fremdbluttransfusionen ist die AB0-Kontrolle der Konserve nicht notwendig. Bei
der Eigenbluttransfusion muss die Blutgruppe der Eigenblutkonserve
getestet werden! Bedside-Karten (inklusive der Aufkleber, wenn diese mit Blut
verschmutzt wurden) dürfen nicht in der Krankenakte abgeheftet werden, da über
sie pathogene Viren verbreitet werden können.
Erstellt:
Inhaltlich geprüft:
Formal geprüft:
Freigegeben:
Selleng, Kathleen - 01.12.2015
Greinacher, Andreas - 02.12.2015
Papenhagen, Katja - 02.12.2015
Greinacher, Andreas - 04.12.2015
01.12.2015
02.12.2015
02.12.2015
04.12.2015
ID: 3082
Revision: 002/12.2015
Wiedervorlage: 01.12.2017
Seite 10 von 23
Ausgedruckt unterliegt das Dokument nicht dem Änderungsdienst
Abteilung für
Transfusionsmedizin
Verfahrensanweisung
#01-QMH2012 Transfusionsordnung
Unbedenkliche Konstellation für die Transfusion von Erythrozytenkonzentraten (MajorKompatibilität)*1 und Plasma (Minor-Kompatibilität)*2 in Bezug auf die AB0-Blutgruppe des
Patienten:
*1
Major-Kompatibilität = AB0-Blutgruppe der Konserve ist kompatibel (verträglich) mit den
Isoagglutininen des Patienten!
*2
Verträglichkeit der Isoagglutinine des Spenderplasmas mit der AB0-Blutgruppe des
Patienten.
Der Rhesus-Faktor bleibt bei Plasmatransfusionen unberücksichtigt.
Thrombozytenkonzentrate können Blutgruppen-ungleich transfundiert werden. Die
Zuordnung erfolgt durch die Transfusionsmedizin.
Achtung: Bei Kindern <30 kg sollte möglichst minor-kompatibel (siehe Tabelle PlasmaKompatibilität) transfundiert werden, insbesondere wenn Apherese-TK mit höherem
Plasmaanteil gegeben werden.
Im OP transfundierte Blutprodukte werden zusätzlich zusammen mit dem Ergebnis des
Bedside- Testes, Name des transfundierenden Arztes sowie Zeitpunkt der Transfusion in
„Lauris“ dokumentiert.
Erstellt:
Inhaltlich geprüft:
Formal geprüft:
Freigegeben:
Selleng, Kathleen - 01.12.2015
Greinacher, Andreas - 02.12.2015
Papenhagen, Katja - 02.12.2015
Greinacher, Andreas - 04.12.2015
01.12.2015
02.12.2015
02.12.2015
04.12.2015
ID: 3082
Revision: 002/12.2015
Wiedervorlage: 01.12.2017
Seite 11 von 23
Ausgedruckt unterliegt das Dokument nicht dem Änderungsdienst
Abteilung für
Transfusionsmedizin
Verfahrensanweisung
#01-QMH2012 Transfusionsordnung
1.6 Transfusion
Zur Hautdesinfektion vor der Punktion, zur Handhabung und Pflege bereits liegender
venöser/ zentraler Zugänge, zur Reinigung/ Desinfizierung des Umfeldes in den
Einrichtungen der Krankenversorgung sind die Vorgaben der Hygieneordnung des
Klinikums zu beachten.
Nach Möglichkeit ist für die Transfusion ein peripher-venöser Zugang zu legen, auch wenn
ein zentral-venöser Katheter zur Verfügung steht. Muss das Blut über einen zentralen
Katheter transfundiert werden, sollte der Katheter vor Beginn der Transfusion mit
mindestens 20 ml physiologischer NaCl-Lösung gespült werden, um eine
Hämolyse/Gerinnungsaktivierung zu vermeiden. Auch dürfen über den selben Zugang
keine Calcium- oder Glukose-haltigen Lösungen verabreicht werden (Gefahr der
Gerinnungsaktivierung oder Hämolyse).
Die gleichzeitige Infusion von physiologischer Kochsalzlösung zur „Verdünnung“ des
Erythrozytenkonzentrates ist nicht erforderlich.
Für die Transfusion aller Blutkonserven werden Standard-Filter mit 170-200 µm
Porengröße (DIN 58360 TG) verwendet.
Die Übertragung aller Blutkonserven und Blutprodukte muss durch den
transfundierenden Arzt eingeleitet werden. Für eine geeignete weitere Überwachung ist
zu sorgen (z.B. nach dem Patienten sehen in den ersten 10-15 min; RR, Puls, Temperatur
vor der Transfusion, unmittelbar nach der Transfusion und 1h nach der Transfusion
dokumentieren). Der zuständige Arzt muss unverzüglich erreichbar sein und im Fall
klinischer Symptome, die mit der Transfusion assoziiert sein können, diese am
Patientenbett beurteilen – Meldewege/ -pflichten siehe Punkt 3. Bei Dienstwechsel sind
laufende Transfusionen dem Diensthabenden namentlich dokumentiert zu übergeben.
Auch nach Abschluss der Transfusion ist auf Nebenreaktionen zu achten, über deren
Auftreten der Patient informiert sein sollte. Dies gilt insbesondere für ambulante
Transfusionen, nach denen der Patient zumindest eine Stunde nach Transfusion unter
Beobachtung bleiben muss.
Ein Transfusionsvorgang kann vom Pflegepersonal unterstützt und aufrechterhalten
werden, d.h. Konserven, die vom transfundierenden Arzt kontrolliert und danach
unverwechselbar am Bett des Patienten aufgehängt wurden, dürfen vom Pflegepersonal
„umgesteckt“ (Transfusionsbesteck von einer Konserve in die nächste stecken oder
Anschluss am Wege-Hahn) werden. Werden die Konserven auch nur kurzfristig wieder
vom Patientenbett entfernt, hat der transfundierende Arzt die Richtigkeit der Zuordnung
erneut zu überprüfen.
Ein Transfusionsbesteck kann für mehrere Konserven verwendet werden, maximal über
einen Zeitraum von 6h.
Der Konservenbeutel muss nach Beendigung der Transfusion für 24 Stunden, möglichst
verschlossen und bei 4 °C im Kühlschrank der Station in einem verschlossenen Behältnis
aufbewahrt werden (durch Richtlinien vorgeschrieben).
1.7 Dokumentation
Patientenbezogene Dokumentation aller transfundierten Blutprodukte, auch bei Abbruch
der Transfusion; dazu gehören auch Faktoren-Konzentrate z.B. Antithrombin, PPSB u.a.
Erstellt:
Inhaltlich geprüft:
Formal geprüft:
Freigegeben:
Selleng, Kathleen - 01.12.2015
Greinacher, Andreas - 02.12.2015
Papenhagen, Katja - 02.12.2015
Greinacher, Andreas - 04.12.2015
01.12.2015
02.12.2015
02.12.2015
04.12.2015
ID: 3082
Revision: 002/12.2015
Wiedervorlage: 01.12.2017
Seite 12 von 23
Ausgedruckt unterliegt das Dokument nicht dem Änderungsdienst
Abteilung für
Transfusionsmedizin
Verfahrensanweisung
#01-QMH2012 Transfusionsordnung
sowie Immunglobulin-Präparate und Humanalbumin (QMH Anlage 29 ) in der
Krankenakte:
o bei Verwendung des Konservenetiketts in der Akte werden folgende Informationen
bereits dokumentiert: Produktbezeichnung, Angabe des Herstellers, Konservenoder Chargennummer, Blutgruppe bei zellulären Blutprodukten und Plasma
o Dosis (Packungsgröße und Anzahl der verwendeten Packungen)
o Datums und der Uhrzeit der Transfusion
o Ergebnis des Bedside-Tests
Erythrozytenkonzentraten
des
Patienten
bei
Granulozyten-
und
Besonderheit Klinikum Karlsburg: Das Depot für gefrorenes Frischplasma muss eine
eigene produktbezogene Dokumentation führen.
Für dokumentationspflichtige Derivate aus Blut, die nicht über die Abteilung
Transfusionsmedizin ausgegeben werden, Verfahrensanweisung der Apotheke beachten.
1.8 Rücknahme von nicht benötigten Erythrozytenkonzentraten
Werden bestellte Blutkonserven für einen Patienten nicht benötigt, ist die
Weitergabe an andere Patienten unter Ausschluss der Transfusionsmedizin
untersagt.
Für die Rücknahme und weitere Lagerung von Erythrozytenkonzentraten darf die
Kühlkette nicht unterbrochen werden. Bei Einhaltung folgender Kriterien ist eine weitere
Lagerung der EKs im Blutdepot möglich:
o
EKs nach Rohrposttransport innerhalb von 15 min
o
EKs nach Transport in handelsüblicher Hartschalen-Kühlbox bis 2h nach Ausgabe
o
Eine spätere Rückgabe ermöglicht die Transfusion an andere Patienten innerhalb
von 6h nach der Ausgabe. Daher bitte möglichst schnell zurückschicken
Alle nicht benötigten Blutprodukte müssen unbedingt wieder in die Abteilung
Transfusionsmedizin zurückgegeben werden, um die produktbezogenen Dokumentation
sicherzustellen.
Die Rücknahme von Erythrozytenkonzentraten aus kontrollierten Depots ist möglich:
o Klinik für Innere Medizin, INM- ITS 2 (Notfallkiste)
o ZOP1 OP-Konserven vom selben Tag
o Klinikum Karlsburg (2 Konservenkühlschränke, eigene Großhandelserlaubnis)
o Klinikum Wolgast, Labor (nur nicht entnommene EKs werden ins Depot der UMG
zurückgegeben)
Die Einhaltung der vorgeschriebenen Lagerbedingungen und Reinigungsmaßnahmen
werden vom Transfusionsbeauftragten und der/dem dafür eingeteilten/ m Schwester/
Pfleger überwacht (Dokumentation).
Wurde ein Erythrozytenkonzentrat dem Konservenkühlschrank für eine zunächst
vorgesehene Transfusion entnommen, aber nicht transfundiert, muss bei Verlegung
des Patienten, bzw. vor Rückgabe an die Abteilung Transfusionsmedizin auf dem
Erstellt:
Inhaltlich geprüft:
Formal geprüft:
Freigegeben:
Selleng, Kathleen - 01.12.2015
Greinacher, Andreas - 02.12.2015
Papenhagen, Katja - 02.12.2015
Greinacher, Andreas - 04.12.2015
01.12.2015
02.12.2015
02.12.2015
04.12.2015
ID: 3082
Revision: 002/12.2015
Wiedervorlage: 01.12.2017
Seite 13 von 23
Ausgedruckt unterliegt das Dokument nicht dem Änderungsdienst
Abteilung für
Transfusionsmedizin
Verfahrensanweisung
#01-QMH2012 Transfusionsordnung
Lieferschein
vermerkt
werden:
Zeitpunkt
der
Entnahme
aus
dem
Konservenkühlschrank bzw. die Dauer der Lagerung außerhalb des Kühlschrankes,
Name (leserlich) und Unterschrift der verantwortlichen Schwester oder des
verantwortlichen Arztes.
2. DIE NOTFALLTRANSFUSION
Notfalltransfusionen sind auf vitale Indikationen zu beschränken. Die Notwendigkeit ist in
den Krankenunterlagen zu dokumentieren. Die Blutanforderung muss vom zuständigen
behandelnden Arzt schriftlich als „Notfall“ deklariert werden. In Notsituationen ist eine
Bestellung per Fax unter 6075 nach vorheriger telefonischer Ankündigung unter 6074
möglich.
Bei Abweichungen vom Regelverfahren trägt der anordnende Arzt die Verantwortung für
das erhöhte Transfusionsrisiko.
Da unter Notfallbedingungen bei der Entnahme von Blutproben (Identifikation!) vermehrt
Fehler auftreten können, muss hier die Dokumentation, trotz Eile, besonders sorgfältig
erfolgen. Wegen der erhöhten Verwechslungsgefahr am Unfallort darf die Blutentnahme
für die Blutgruppenbestimmung erst im Krankenhaus (Schockraum) erfolgen. Auch im
Labor ist die Fehlerquote unter Notfallbedingungen größer. Deshalb muss die Indikation
zur Notfalluntersuchung sehr restriktiv gestellt werden.
Für namentlich nicht bekannte Patienten mit Notfalltransfusionsindikation werden die
Notfalletiketten des Krankenhausinformationssystems verwendet, die durch die
Nummernvergabe eine eindeutige Identifikation ermöglichen.
Folgende Punkte müssen bei der Notfalltransfusion beachtet werden:
o Blutgruppenbestimmung unverzüglich veranlassen (auch bei vorhandenem
Nothilfepass, dessen Eintragungen mitzuteilen sind).
o Blutentnahmen für Blutgruppenbestimmung und Kreuzprobe möglichst vor
der Gabe von Infusionen oder über einen zweiten Zugang vornehmen, da sonst
die Laboruntersuchungen verfälscht und langwieriger werden können. Therapien
mit kolloidalen Plasmaersatzlösungen sind mitzuteilen.
o Auf die Identitätssicherung (Blutprobe = Patient) muss im Notfall besonders
geachtet werden. Nicht von eingespielten, organisatorischen Abläufen abweichen!
Der AB0-Identitätstest (Bedside-Test) mit einer Blutprobe des Patienten muss
dabei IMMER durchgeführt und dokumentiert werden.
o Nach Vorliegen der Blutgruppe aus einer aktuell entnommenen Blutprobe kann
AB0- und Rhesus-Blutgruppen-gleich oder major-kompatibel transfundiert werden,
auch wenn das Ergebnis der Kreuzprobe noch nicht vorliegt.
Bei Massivtransfusionen, >10 Konserven innerhalb von 24 Stunden, besteht die
Gefahr
der Unterkühlung des Patienten, so dass speziell, zugelassene Blutwärmer eingesetzt
werden sollten. Bei Massivtransfusionen mit rascher Plasmatransfusion können pro Liter
Plasma 10 ml einer 10%igen Ca-Gluconatlösung gegeben werden.
Insbesondere bei Trauma-Patienten sollte frühestmöglich neben der Transfusion von
Erythrozytenkonzentraten auch die Therapie mit Frischplasma (Ratio 1:1) begonnen
werden. Es stehen dafür Plasmen bereits aufgetaut in der Blutbank zur Verfügung und
Erstellt:
Inhaltlich geprüft:
Formal geprüft:
Freigegeben:
Selleng, Kathleen - 01.12.2015
Greinacher, Andreas - 02.12.2015
Papenhagen, Katja - 02.12.2015
Greinacher, Andreas - 04.12.2015
01.12.2015
02.12.2015
02.12.2015
04.12.2015
ID: 3082
Revision: 002/12.2015
Wiedervorlage: 01.12.2017
Seite 14 von 23
Ausgedruckt unterliegt das Dokument nicht dem Änderungsdienst
Abteilung für
Transfusionsmedizin
Verfahrensanweisung
#01-QMH2012 Transfusionsordnung
können mit der EK-Anforderung bestellt und ausgeliefert werden. Grundsätzlich sollte auf
ein optimales Gerinnungsmilieu (Normothermie, Azidosevermeidung, Hkt>0,3) geachtet
werden.
2.1 Ausgabe von ungekreuzten Erythrozytenkonzentraten
Im Notfall werden Erythrozytenkonzentrate immer sofort ausgegeben. Die Kreuzprobe wird
dann schnellstmöglich nachgeholt und die Station bei auffälligem Befund umgehend
informiert. Telefonische Rückfragen bezüglich der Kreuzprobe behindern die reibungslose
Abarbeitung und sind zu unterlassen.
2.2 Ausgabe der EK- Notfallkiste
Für die akute Versorgung von Patienten mit lebensbedrohlichem Blutverlust stellt die
Abteilung Transfusionsmedizin Erythrozytenkonzentrate der Blutgruppe 0 Rhesus positiv
in folgenden Subdepots bereit:
o INM-ITS2:
4 EK 0D (Rh positiv)
o Klinikum Karlsburg:
6 EK 0D (Rh positiv)
Die Anforderung der Notfallkiste ist nur in extrem bedrohlichen Fällen durch die
Ärzte der Klinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin, dem Dienst(-ober)arzt auf
der ITS- 2 und den in der Notaufnahme/ Schockraum tätigen Dienstärzten zulässig.
Vor der Transfusion muss eine Probe zur Blutgruppenbestimmung entnommen werden.
Eine Entnahme nach erfolgter Transfusion kann das Ergebnis verfälschen.
Bei Entnahme von Erythrozytenkonzentraten aus der Notfallkiste ist das dort beigefügte
FAX (QMH Anlage 33 ITS2, Karlsburg) ausgefüllt (Notfall-Etikett mit Konserven-Nr.
aufkleben und unterschreiben) an die Abt. Transfusionsmedizin zu schicken (FAX 6075),
damit die Konserven dem Patienten zugeordnet werden und die Notfallkiste wieder
aufgefüllt werden kann.
Diese Form der Blutausgabe ist nicht identisch mit der Ausgabe von ungekreuztem
Blut. Es ist kein „Universalblut“. Sie ist auf vitale Indikationen zu beschränken, bei
denen kein Material oder nicht genügend Zeit zur Verfügung steht, eine
Kurzbestimmung der Blutgruppe vor Ausgabe der Konserven durchzuführen.
Bei Mädchen und Frauen vor der Menopause sollte die Gabe Rh-positiver
Erythrozytenkonzentrate vermieden werden, wenn der Rh-Faktor D nicht bekannt ist.
Bei Gabe der Rh-positiven Notfallkonserven an Rh-negative Patienten besteht die Gefahr
einer hämolytischen Transfusionsreaktion, wenn ein nicht bekanntes oder z. Z. nicht
nachweisbares Anti-D geboostert wird.
Bei der notfallmäßigen Gabe von Rh-D-positivem Blut auf Rh-D-negative Empfänger ist
in den folgenden 3 Wochen verstärkt auf Symptome einer verzögerten Hämolyse zu
achten (Ikterus, Hämoglobinurie, Hb-Abfall). Um eine mögliche Antikörperbildung frühzeitig
zu erfassen, sind zunächst nach einem Probenentnahmeplan (wird Ihnen zugeschickt) 2
ml EDTA-Blut zur Durchführung des direkten Coombstestes in die Abteilung
Transfusionsmedizin zu schicken. Vor jeder weiteren Transfusion von D-positiven
Erythrozytenkonzentraten wird eine Antikörpersuche aus einer aktuellen Blutprobe
durchgeführt.
Erstellt:
Inhaltlich geprüft:
Formal geprüft:
Freigegeben:
Selleng, Kathleen - 01.12.2015
Greinacher, Andreas - 02.12.2015
Papenhagen, Katja - 02.12.2015
Greinacher, Andreas - 04.12.2015
01.12.2015
02.12.2015
02.12.2015
04.12.2015
ID: 3082
Revision: 002/12.2015
Wiedervorlage: 01.12.2017
Seite 15 von 23
Ausgedruckt unterliegt das Dokument nicht dem Änderungsdienst
Abteilung für
Transfusionsmedizin
Verfahrensanweisung
#01-QMH2012 Transfusionsordnung
Im Entlassungsbericht des Patienten muss neben diesem Hinweis eine
Nachuntersuchung auf Antikörperbildung (in bis zu 50% Rh-negativer Patienten
wahrscheinlich) nach 2-4 Monaten in der Abteilung Transfusionsmedizin veranlasst
werden. Es liegt in der Verantwortung des Stationsarztes, dies im Entlassungsbrief des
Patienten ausdrücklich zu vermerken.
2.3 Ausgabe der PPSB- Notfallkiste
Für die Versorgung von Patienten mit lebensbedrohlicher Blutung unter oraler
Antikoagulation mit Rivaroxaban (Xarelto), Apixaban (Eliquis), Edoxaban (Lixiana) oder
Phenprocoumon (Falithrom/ Marcumar) steht ein Subdepot mit 2400 IE PPSB im
Kühlschrank des Schockraumes (H0.46) zur Verfügung. Die Indikation stellt der
behandelnde Arzt. Der beiliegende Begleitschein mit chargen- und patientenbezogener
Dokumentation sowie der Angabe des Antikoagulanz, des Transfusionszeitpunktes und
des transfundieren Arztes ist ausgefüllt an die Transfusionsmedizin zurückzufaxen (6075).
Eine kurze telefonische Auskunft an den Dienstarzt der Transfusionsmedizin (19368) zur
weiteren Planung der Versorgung sollte zudem zeitnah erfolgen. Die Kontrolle und
Dokumentation der Kühlschranktemperatur, das Zählen der Blutprodukte (Packungen a
600IE) und das Wiederauffüllen nach Gebrauch fällt in den Verantwortungsbereich der
„Schockraumschwester“. Bei Abweichungen ist der Dienstarzt der Transfusionsmedizin zu
informieren (19368)
3. TRANSFUSIONSREAKTIONEN/ MELDEPFLICHTEN
Nach dem Arzneimittel-Gesetz (AMG) müssen alle unerwünschten Ereignisse erfasst und
schriftlich an die Abteilung Transfusionsmedizin gemeldet werden. Dort erfolgt eine
jahresbezogene Zusammenfassung. Mitteilungen von schwerwiegenden Zwischenfällen
nach Transfusionen werden von der Abteilung Transfusionsmedizin unverzüglich an die
zuständigen Landes- und Bundesoberbehörden weitergeleitet.
Bei Transfusionsreaktionen muss sofort die Transfusion unterbrochen werden:
intravenösen Zugang belassen und eine symptomatische Therapie einleiten.
Bei unerwünschten Nebenwirkungen sind grundsätzlich an das
transfusionsserologische Labor einzusenden:
Empfängerblut nach Transfusion (4 ml EDTA-Blut, 6 ml Serumgelröhrchen),
Blutkonserven-Restbeutel, Anforderungsschein mit dem Auftrag zur Untersuchung einer
Transfusionsreaktion (TR) und der untere Abschnitt des Konservenbegleitscheins sowie
das Formular zur Meldung von Transfusionsreaktionen (www.medizin.unigreifswald.de/transfus/) (QMH Anlage 22) mit Angaben über Hergang und
Verlauf/Therapie der Transfusionsreaktion.
Werden klinische Symptome beobachtet, die als transfusionsassoziiert vermutet werden,
ist der transfundierende Arzt verpflichtet, am Bett des Patienten die Situation selbst
einzuschätzen. Zur Beurteilung des Zusammenhangs zwischen Symptomatik und
Transfusion bitten wir um telefonische Rücksprache mit dem Dienstarzt der
Transfusionsmedizin (Tel.19368).
3.1 Akute hämolytische Transfusionsreaktion (sehr selten, gefährlich)
Symptome
Erstellt:
Inhaltlich geprüft:
Formal geprüft:
Freigegeben:
können
sein:
Blutdruckabfall,
Selleng, Kathleen - 01.12.2015
Greinacher, Andreas - 02.12.2015
Papenhagen, Katja - 02.12.2015
Greinacher, Andreas - 04.12.2015
Kreislaufschock,
01.12.2015
02.12.2015
02.12.2015
04.12.2015
Übelkeit,
Erbrechen,
ID: 3082
Revision: 002/12.2015
Wiedervorlage: 01.12.2017
Seite 16 von 23
Ausgedruckt unterliegt das Dokument nicht dem Änderungsdienst
Abteilung für
Transfusionsmedizin
Verfahrensanweisung
#01-QMH2012 Transfusionsordnung
Rückenschmerzen
Häufigste Ursache: AB0 inkompatible Transfusion von Erythrozytenkonzentraten
Seltene Ursachen: präformierte Alloantikörper im Empfängerserum gegen andere
Blutgruppenmerkmale bei z.B. Notfallausgaben ohne aktuelle Antikörpersuche
wichtigste Differentialdiagnosen: Schock, bakterielle Kontamination der Blutkonserve,
anaphylaktische Reaktion
Maßnahmen: Schockbehandlung, forcierte Diurese, 1 g Methylprednisolon i.v.,
Information an den Dienstarzt der Abteilung Transfusionsmedizin (Verwechslung!)
Laboruntersuchungen: Gerinnungskontrolle, einschließlich D-Dimer, Fibrinogen,
Bestimmung von freiem Hämoglobin im Plasma und Urin sowie LDH, Haptoglobin und
Bilirubin im Serum und ein Blutbild.
Bei Verdacht auf eine akute hämolytische Transfusionsreaktion darf nur im vitalen Notfall
weiter transfundiert werden, und auch nur dann, wenn die AB0-Blutgruppe durch den
Bedside-Test nochmals kontrolliert wurde.
3.2 Verzögerte hämolytische Transfusionsreaktion
Diese treten nach Ablauf mehrerer Tage bis zu drei Wochen nach zunächst unauffälliger
Erythrozytentransfusion auf. Ursachen sind niedrigtitrige erythrozytäre Alloantikörper, die
zum Zeitpunkt der Transfusion nicht nachgewiesen werden konnten und nach Transfusion
vermehrt gebildet (geboostert) werden. Häufigste Symptome sind Fieber,
Hämoglobinabfall und leichter Ikterus. Akutes Nierenversagen ist selten, doch sind auch
tödlich verlaufende verzögerte Zwischenfälle beschrieben worden. Die Nierenfunktion
sollte überwacht werden.
3.3 Febrile und urticarielle Transfusionsreaktionen (relativ häufig)
Zur prophylaktischen Behandlung von wiederholten leichten Nebenwirkungen wie Urticaria
oder leichten Schüttelfrösten eignen sich Antihistaminika.
3.4 Transfusionsassoziierte akute Lungeninsuffizienz (TRALI) (selten)
Ursächlich sind Antikörper gegen Granulozyten, die über plasmahaltige Blutprodukte
übertragen werden. Radiologisches Bild der „weißen Lunge“. Klinische Symptome: akute
Verschlechterung des Gasaustausches innerhalb von 6 Stunden nach Transfusion von
plasmahaltigen Blutprodukten. TRALI tritt nicht später als 6h nach der Transfusion auf.
Maßnahmen: symptomatische Behandlung.
Wichtigste Differentialdiagnose und VIEL häufiger: TACO (transfusion associated
circulatory overload). Im Unterschied zur TRALI ist das NTpro-BNP (B-type natriuretic
peptide) erhöht.
3.5 Posttransfusionspurpura (PTP)
Symptome: Thrombozytensturz (<10.000/µL) und hämorrhagische Diathese ca. 1-2
Wochen nach Transfusion, meist hervorgerufen durch Anti-HPA-1a, selten andere
Erstellt:
Inhaltlich geprüft:
Formal geprüft:
Freigegeben:
Selleng, Kathleen - 01.12.2015
Greinacher, Andreas - 02.12.2015
Papenhagen, Katja - 02.12.2015
Greinacher, Andreas - 04.12.2015
01.12.2015
02.12.2015
02.12.2015
04.12.2015
ID: 3082
Revision: 002/12.2015
Wiedervorlage: 01.12.2017
Seite 17 von 23
Ausgedruckt unterliegt das Dokument nicht dem Änderungsdienst
Abteilung für
Transfusionsmedizin
Verfahrensanweisung
#01-QMH2012 Transfusionsordnung
thrombozytenspezifische
Antikörper.
Febrile
Transfusionsreaktion
Thrombozytentransfusion während der Phase der akuten Thrombozytopenie.
bei
Therapie: hochdosiert i.v. Immunglobuline 1g/kg Körpergewicht an zwei
aufeinanderfolgenden Tagen. Spontane Ausheilung meist innerhalb von 1-4 Wochen.
3.6 Transfusionsreaktionen durch bakteriell kontaminierte Blutprodukte
Klinische Symptome: Fieber, Krämpfe, Erbrechen, Diarrhoe, Schock, Hämoglobinurie,
Nierenversagen, Verbrauchskoagulopathie
Therapie: Abbruch der Transfusion, Antibiotika, bei schwerem Verlauf Schocktherapie.
Bei dringendem Verdacht ist eine mikrobielle Untersuchung des Empfängers (Blutkultur)
zu veranlassen.
Umgehende Rücksendung des Restblutbeutels. Die mikrobielle Untersuchung der
Blutkonserve wird durch die Abt. Transfusionsmedizin veranlasst.
3.7 transfusionsbedingte Infektionsübertragung
Bei Verdacht auf eine transfusionsbedingte Infektionsübertragung (z.B. Lues, Hepatitis
oder
HIV)
muss
nicht
nur
das
Gesundheitsamt,
sondern
auch
die
transfusionsmedizinische Einrichtung unverzüglich verständigt werden. Dies ist
notwendig, um eine Weitergabe anderer Blutkonserven des Spenders an andere Patienten
verhindern zu können. Das Unterlassen dieser Meldung wird nach Transfusionsgesetz
als Straftat geahndet.
Erstellt:
Inhaltlich geprüft:
Formal geprüft:
Freigegeben:
Selleng, Kathleen - 01.12.2015
Greinacher, Andreas - 02.12.2015
Papenhagen, Katja - 02.12.2015
Greinacher, Andreas - 04.12.2015
01.12.2015
02.12.2015
02.12.2015
04.12.2015
ID: 3082
Revision: 002/12.2015
Wiedervorlage: 01.12.2017
Seite 18 von 23
Abteilung für
Transfusionsmedizin
Ausgedruckt unterliegt das Dokument nicht dem Änderungsdienst
Verfahrensanweisung
#01-QMH2012 Transfusionsordnung
4. BLUTPRODUKTE, DIE ÜBER DIE ABT. TRANSFUSIONSMEDIZIN ANGEFORDERT WERDEN KÖNNEN
4.1 Erythrozytenkonzentrate (EK)
Blutkonserve zur Anwendung am
Patienten
Sonderpräparation
Rücksprache mit Dienstarzt TM
erforderlich
Fach- und Gebrauchsinformation unter
http://www.klinikum.uni-greifswald.de/
•
•
Human-Erythrozytenkonzentrat
SAGM, leukozytendepletiert / HGW
Human-Erythrozytenkonzentrat
SAGM, leukozytendepletiert,
bestrahlt / HGW
In Perfusorspritze
Volumenreduziert, in
Perfusorspritze für Neugeborene
Austauschkonserve für
Neugeborene
Volumenreduzierte EK erfordern eine
Herstellungszeit von ca. 1,5h
Eine Austauschkonserve erfordert
eine Herstellungszeit von ca. 2h
UMG intern
http://www2.medizin.unigreifswald.de/transfus/index.php?id=383
Ja
Ja
Gewaschene EK erfordern eine
Herstellungszeit von ca. 3h
Gewaschenes EK
4.2 Thrombozytenkonzentrate (TK)
Blutkonserve zur Anwendung am Patienten
Sonderpräparation
Rücksprache mit Dienstarzt
TM erforderlich
Human-Thrombozytapheresekonzentrat,
leukozytendepletiert/HGW
HLA-und/oder HPAkompatibles TK
Wegen der Spenderauswahl
und –einbestellung
Rücksprache notwendig.
Ja
Volumenreduzierte TK
erfordern eine Herstellungszeit
von ca. 3 h
Ja
Volumenreduzierte TK
erfordern eine Herstellungszeit
von ca. 3 h
Ja
Human-Thrombozytapheresekonzentrat,
leukozytendepletiert, bestrahlt/HGW
Human-Thrombozytenkonzentrat gepoolt,
leukozytendepletiert, in Additivlösung/HGW
Human-Thrombozytenkonzentrat gepoolt,
leukozytendepletiert, in Additivlösung,
bestrahlt/HGW
Erstellt:
Inhaltlich geprüft:
Formal geprüft:
Freigegeben:
Selleng, Kathleen - 01.12.2015
Greinacher, Andreas - 02.12.2015
Papenhagen, Katja - 02.12.2015
Greinacher, Andreas - 04.12.2015
In Perfusorspritze
Volumenreduziert, in
Perfusorspritze für
Neugeborene
In Perfusorspritze
Volumenreduziert, in
Perfusorspritze für
Neugeborene
Fach- und Gebrauchsinformation unter
http://www.klinikum.uni-greifswald.de/
UMG intern
• Uni Medizin Greifswald
Ja
01.12.2015
02.12.2015
02.12.2015
04.12.2015
ID: 3082
Revision: 002/12.2015
Wiedervorlage: 01.12.2017
Seite 19 von 23
Ausgedruckt unterliegt
das Dokument nicht dem Änderungsdienst
Abteilung für
Verfahrensanweisung
#01-QMH2012 Transfusionsordnung
Transfusionsmedizin
4.3 -Bestrahlung
Eine Bestrahlung von zellhaltigen Blutkonserven mit einer Dosis von 30 Gy ist indiziert,
wenn die Gefahr besteht, durch Transfusion immunkompetenter Lymphozyten eine meist
tödlich verlaufende Posttransfusions-„Graft-versus-host“ - Reaktion (GvH-R) auszulösen
(z.B. bei besonders immungeschwächten Empfängern, HLA-kompatiblen Transfusionen
und bei der nur in Ausnahmefällen erlaubten Transfusion von Verwandtenblut, ausführliche
Empfehlungen siehe [3] und spezielle Empfehlungen für Neugeborene, SOP TM BP3).
Weiterhin werden Eigenblute von Patienten mit bösartigen Erkrankungen mit eine Dosis von
60 Gy bestrahlt. Werden bei diesen Patienten mit Hilfe eines Cellsavers Erythrozyten aus
dem Op-Gebiet gewonnen, müssen diese vor Retransfusion bestrahlt werden: Dosis
ebenfalls 60 Gy. Ein entsprechendes Set liegt in der Abteilung Transfusionsmedizin bereit
und muss dort abgefordert werden.
4.4 Human-Frischplasma
Blutkonserve zur
Anwendung am
Patienten
Sonderpräparation
Rücksprache
mit Dienstarzt
TM
erforderlich
Fach- und Gebrauchsinformation
unter http://www.klinikum.unigreifswald.de/ : UMG intern
http://www2.medizin.unigreifswald.de/transfus/index.php?id=383
Gefrorenes HumanFrischplasma
GFPA/HGW (aus
Plasmapherese)
In Perfusorspritze
Nein
Ja
Gefrorenes HumanFrischplasma
CPD/HGW (aus
Vollblutspende)
In Perfusorspritze
Nein
Ja
4.5 Faktorenkonzentrate und andere dokumentationspflichtige Blutprodukte
Faktorenkonzentrate sind Plasmaprodukte und unterliegen ebenfalls der Patientenbezogenen und Chargen-bezogenen Dokumentationspflicht. Um eine einheitliche
Dokumentation sicherzustellen, werden diese Präparate nur über die Transfusionsmedizin
bezogen. Auf dem Anforderungsschein für Blutpräparate sind Indikation und die für die
Therapie notwendigen Laborparameter anzugeben.
Im Klinikum Karlsburg und im Klinikum Wolgast werden Faktorenkonzentrate über die
Apotheke des jeweiligen Klinikums Karlsburg bezogen.
Die patienten-bezogene Dokumentation in der Krankenakte erfolgt zweckmäßigerweise mit
den beigefügten Klebeetiketten (Chargen-Nummer). Die chargenbezogene Dokumentation
für die rasche Rückverfolgung (Look-back-Verfahren) bei Meldungen über
Infektionsübertragungen durch ein Produkt einer Charge erfolgt in der Abteilung
Transfusionsmedizin.
Erstellt:
Inhaltlich geprüft:
Formal geprüft:
Freigegeben:
Selleng, Kathleen - 01.12.2015
Greinacher, Andreas - 02.12.2015
Papenhagen, Katja - 02.12.2015
Greinacher, Andreas - 04.12.2015
01.12.2015
02.12.2015
02.12.2015
04.12.2015
ID: 3082
Revision: 002/12.2015
Wiedervorlage: 01.12.2017
Seite 20 von 23
Ausgedruckt unterliegt
das Dokument nicht dem Änderungsdienst
Abteilung für
Verfahrensanweisung
#01-QMH2012 Transfusionsordnung
Transfusionsmedizin
Eine Liste der dokumentationspflichtigen Derivate aus Blut (patienten- und
produktbezogene Chargendokumentation) ist in der QMH Anlage 29 zu finden.
Weitere dokumentationspflichtige Blutprodukte (z.B. Albumin, Immunglobuline,
Fibrinkleber…) unterliegen der von der Apotheke erstellten SOP (Link)
5. EIGENBLUTSPENDE UND EIGENBLUTTRANSFUSION
Verantwortlich für die Blutentnahme, Aufbereitung und Bereitstellung ist die Abt.
Transfusionsmedizin der UMG. Bei Herstellung von Eigenblutkonserven durch andere
staatlich autorisierte transfusionsmedizinische Einrichtungen ist der Transport der
Konserven, welche vom DRK MV abgenommen wurden, i.d.R. unproblematisch. In allen
anderen Fällen sollten diese zur Klärung von Detailfragen Kontakt mit der
Transfusionsmedizin der Universität Greifswald aufnehmen.
5.1 Eigenblutspende - Indikation
Eine Eigenblutspende ist in der Regel nur bei jungen Patienten mit ausreichendem
Hämoglobinspiegel sinnvoll und bei Patienten mit Erythrozytenantikörpern. Bei geplanten
Eingriffen und einer Transfusionswahrscheinlichkeit von mindestens 10% ist der
Patient von dem behandelnden Arzt frühzeitig auf die Möglichkeit der Eigenblutspende
hinzuweisen. Die Anzahl der anzustrebenden Eigenblutkonserven sollte der Anzahl der
sonst nach dem Indikationskatalog (QMH Anlage 31) einzukreuzenden Fremdkonserven
entsprechen. Die Planung der Eigenblutspende umfasst die Kombination verschiedener
Techniken:
o die Blutspende zur Gewinnung von Vollblut (leukozytendepletiert)
o die präoperative Hämodilution
o die maschinelle Autotransfusion von Erythrozyten während der Operation unter
Einsatz von Cellsavern
(Verfahren 2 und 3 werden von der Klinik für Anästhesie und Intensivmedizin perioperativ
durchgeführt.)
Die Eigenblutspende kann frühestens 35 Tage vor dem geplanten Eingriff durchgeführt
werden. Eine Eigenblutspende <1 Woche vor dem Eingriff ist nicht sinnvoll.
Dem Patienten wird entweder mit der Einbestellung zur stationären Aufnahme das
ausgefüllte Formular „Anforderung zur präoperativen Eigenblutspende“
zugeschickt oder im prästationären Gespräch ausgehändigt (SOP TM SP Anl
Anforderung Anamnese zur präop EBS). Diese Anforderung muss Angaben über
Diagnose, Art der geplanten Operation, OP-Termin und Anzahl der gewünschten
Transfusionseinheiten enthalten. Für den Punkt „Spendefähigkeit“ ist bei Risikopatienten
eine Beurteilung durch den Hausarzt oder den behandelnden Internisten wünschenswert.
Die Eigenblutentnahme setzt Spendetauglichkeit voraus. Zur objektiven Beurteilung
dieser, ist es erforderlich, dass der Patient bereits erhobene Befunde, wie z.B. EKG,
Lungenfunktionsprüfung, Blutbild zum Beratungstermin mitbringt. Der untersuchende Arzt
der Abt. Transfusionsmedizin entscheidet abschließend in eigener Zuständigkeit, ob und in
welchem Umfang der Patient zur Eigenblutspende herangezogen werden kann. Dies
entbindet aber die anfordernde Klinik nicht von der Vorabeinschätzung der
Erstellt:
Inhaltlich geprüft:
Formal geprüft:
Freigegeben:
Selleng, Kathleen - 01.12.2015
Greinacher, Andreas - 02.12.2015
Papenhagen, Katja - 02.12.2015
Greinacher, Andreas - 04.12.2015
01.12.2015
02.12.2015
02.12.2015
04.12.2015
ID: 3082
Revision: 002/12.2015
Wiedervorlage: 01.12.2017
Seite 21 von 23
Ausgedruckt unterliegt
das Dokument nicht dem Änderungsdienst
Abteilung für
Verfahrensanweisung
#01-QMH2012 Transfusionsordnung
Transfusionsmedizin
Spendetauglichkeit, damit dem Patienten unnötige Wege und Wartezeiten erspart werden
können.
Es sollte auch unbedingt mitgeteilt werden, ob bei dem Patienten eine bösartige
Erkrankung vorliegt. In diesem Fall wird das gespendete Vollblut mit 60 Gy bestrahlt, um
die Verbreitung potentieller Tumorzellen durch die Transfusion zu verhindern.
Wichtige Kontraindikationen:
o akute und chronische Infektionen mit der Gefahr einer hämatogenen Streuung
o Verdacht auf infektiöse Magen-Darm-Erkrankungen, Durchfallerkrankungen in den
vergangenen 4 Wochen
o aktive chronische Darmerkrankungen (z.B. M Crohn, Divertikulitis)
o Ungeklärte akute Erkrankungen
o Frischer Myokardinfarkt (< 3 Monate)
o Instabile Angina pectoris
o Hauptstammstenose der Koronararterien
o Klinisch wirksame Aortenstenose
o Dekompensierte Herzinsuffizienz
o Synkopen unklarer Genese
Feste Altersgrenzen sind für eine Eigenblutspende (EBS) nicht vorgegeben, bei Kindern
mit einem Gewicht unter 10 kg erfolgt keine präoperative EBS. Eine sehr sorgfältige
Indikation hat bei Schwangeren zu erfolgen.
5.2 infektiöses Eigenblut
Anlässlich einer präoperativen EBS sind die serologischen Infektionsmarker für humanes
Immundefektvirus (HIV-1/-2), Hepatitis-B-und Hepatitis-C, zu untersuchen.
Bei auffälligem Screeningtest werden die Eigenblutkonserven mit "infektiös"
gekennzeichnet und mit einem Begleitbrief versehen; eine Transfusion ist möglich. Liegen
negative Bestätigungsteste vor dem Transfusionszeitpunkt vor, erfolgt keine Etikettierung
mit „infektiös“. Beim positiven Bestätigungstest ist nach Risikoabwägung über weitere
Eigenblutentnahmen und die Retransfusion der bereits gespendeten Konserve zu
entscheiden. Der Patient ist eingehend aufzuklären und zu beraten.
5.3 Operation ohne Transfusion überstanden
Die Indikation zur Transfusion von Eigenblut erfolgt mit der gleichen Sorgfalt und Strenge
wie die zur Fremdblutübertragung. Auch Eigenblutkonserven können schwerwiegende
Komplikationen verursachen, z.B. bei bakterieller Verkeimung.
Nicht benötigte Eigenblutkonserven dürfen keinesfalls zur Übertragung auf andere
Patienten (homologe Transfusion) verwendet werden. Sie werden spätestens am Ende
der Lagerfrist fachgerecht entsorgt.
Erstellt:
Inhaltlich geprüft:
Formal geprüft:
Freigegeben:
Selleng, Kathleen - 01.12.2015
Greinacher, Andreas - 02.12.2015
Papenhagen, Katja - 02.12.2015
Greinacher, Andreas - 04.12.2015
01.12.2015
02.12.2015
02.12.2015
04.12.2015
ID: 3082
Revision: 002/12.2015
Wiedervorlage: 01.12.2017
Seite 22 von 23
Ausgedruckt unterliegt
das Dokument nicht dem Änderungsdienst
Abteilung für
Verfahrensanweisung
#01-QMH2012 Transfusionsordnung
Transfusionsmedizin
5.4 Vereinbarung mit dem Spender
Die Abteilung Transfusionsmedizin klärt den Eigenblutspender darüber auf:
a) dass nicht benötigte Eigenblutkonserven vernichtet werden
b) dass es in seltenen Fällen durch produktionstechnische Fehler passieren kann, dass
das gespendete Eigenblut nicht transfundiert werden kann
Sein Einverständnis dokumentiert der Spender durch Unterschrift.
5.5 Eigenblutkonserven aus Fremdherstellung
Eigenblutspenden, die einem Patienten von dritter Seite entnommen worden sind, dürfen
im Klinikum nur dann transfundiert werden, wenn sie von einer anderen staatlich
autorisierten transfusionsmedizinischen Einrichtung gemäß AMG produziert worden sind
und gewährleistet ist, dass der Transport ordnungsgemäß erfolgt ist. Falls diese
Voraussetzungen nicht erfüllt sind, ist eine Transfusion solcher Produkte an Patienten des
Universitätsklinikums untersagt.
Blutkonserven anderer Einrichtungen müssen grundsätzlich von der Abt.
Transfusionsmedizin geprüft werden und dürfen nur über die TM ausgegeben werden. Sie
werden vor Ausgabe, im Gegensatz zu den bei uns hergestellten Eigenblutkonserven,
gekreuzt.
6. HYGIENEMAßNAHMEN
Transportbehälter für Blutprodukte werden in der Abteilung Transfusionsmedizin nach
jeder Rückkehr von Station einer Flächendesinfektion unterzogen.
Konservenkühlschränke müssen monatlich (und bei Verschmutzung) mit einem
virusinaktivierenden Desinfektionsmittel (siehe Desinfektionsmittelliste des Klinikums)
gereinigt werden. Dies muss dokumentiert werden (QMH Anlage 18). Die
Dokumentationsliste ist sichtbar am Kühlschrank anzubringen.
7.
BEREITSTELLUNG WEITERER INFORMATIONEN AUF DEN
INTERNETSEITEN DER ABTEILUNG TRANSFUSIONSMEDIZIN
http://www.medizin.uni-greifswald.de/transfus/: Blutdepot/Labor
Erstellt:
Inhaltlich geprüft:
Formal geprüft:
Freigegeben:
Selleng, Kathleen - 01.12.2015
Greinacher, Andreas - 02.12.2015
Papenhagen, Katja - 02.12.2015
Greinacher, Andreas - 04.12.2015
01.12.2015
02.12.2015
02.12.2015
04.12.2015
ID: 3082
Revision: 002/12.2015
Wiedervorlage: 01.12.2017
Seite 23 von 23
Herunterladen