Fax: 25-1919 - Staufer-Gymnasium Pfullendorf

Werbung
-Schulleitung Staufer-Gymnasium*Jakobsweg 2/1*88630 Pfullendorf
Stellungnahme „Bannerwerbung“
Tel. 07552/25-1910
Fax:
25-1919
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6. Juni 2017
Zum Thema „Werbung in der Schule“ gibt es eine Verwaltungsvorschrift
des Landes Baden-Württemberg vom 21. September 2002, zuletzt
geändert am 28. Oktober 2005. Diese VwV setzt der Werbung in Schulen
sehr enge Grenzen:
„Die Schule ist verpflichtet, ihren Erziehungs- und Bildungsauftrag in
vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den Eltern zu verwirklichen. Die
Eltern, die ihre Kinder in die Obhut der Schule geben, müssen darauf
vertrauen können, dass der Rahmen des Erziehungs- und Bildungsauftrags
der Schule eingehalten und alles von der Schule ferngehalten wird, was
die Verwirklichung dieses Ziels beeinträchtigen könnte.
Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule verbietet demnach, dass
in Schulen Werbung für wirtschaftliche, politische, weltanschauliche oder
sonstige Interessen betrieben, Waren vertrieben oder Sammlungen,
Wettbewerbe und Erhebungen durchgeführt werden, soweit nachstehend
nicht Abweichendes bestimmt ist. Für Einzelentscheidungen ist der
Schulleiter zuständig, soweit keine andere Regelung getroffen ist.“
Auf der Basis dieser Verwaltungsvorschrift hat sich der Elternbeirat des
Staufer-Gymnasiums in seiner letzten Sitzung am 07. April 2014 unter
anderem mit der Bannerwerbung in der Sporthalle beschäftigt. Dabei ging
es vorrangig um die Werbung für „novolino“. Der Elternbeirat war (zu
Recht) davon ausgegangen, dass das Banner der Firma „Wegmann“ im
Einverständnis mit Herrn Wegmann bereits entfernt sei und ein neues
Banner an dessen Stelle angebracht werden würde.
Die Elternbeiräte haben in der Sitzung mehrheitlich beschlossen, dass die
Schulleitung das Gespräch mit dem Turnverein und der Stadt Pfullendorf
sucht und darum bittet, dass das Banner, das für Glücksspiel wirbt, nicht
während der Schulwoche hängen bleibt.
Die Elternbeiräte, von denen eine ganze Reihe Mitglieder beim TVP sind,
haben Verständnis dafür, dass der Verein, wenn er auf hohem Niveau
Handball spielen will, auf Sponsorengelder angewiesen ist. Sie erwarten
auf der anderen Seite, dass man von Vereinsseite akzeptiert, dass
Bannerwerbung Grenzen hat und dass aus Sicht des Elternbeirats und der
Schulleitung des Staufer-Gymnasiums bei der „novolino“ Werbung die
Grenze überschritten ist.
Was macht die „novolino“ Werbung anstößig?
Junge Menschen, die für das Suchtpotential von Glücksspiel anfällig sind,
nehmen das Banner wahr. Es kann ihnen in der Stadt den Weg zum
Casino aufzeigen, denn dieses gleiche Banner wird in der Stadt dann auch
wahrgenommen. Werbung funktioniert so unterschwellig, das ist ihr Ziel.
Aus Sicht von Elternbeirat und Schulleitung ist deshalb Werbung für
Glücksspiel abzulehnen, auch wenn nur ein Bruchteil von jungen
Menschen sie wahrnimmt. Es sind eben die potentiell Gefährdeten, die das
sehen, und da ist ein einzelner schon zuviel.
Von schulischer Seite aus ist allen Beteiligten daran gelegen, eine
pragmatische, einvernehmliche Lösung zu finden. Der Artikel in der
„Schwäbischen Zeitung“ vom 11. April 2014 trägt dazu leider nicht bei.
Schulleitung und Elternbeirat des Staufer-Gymnasiums distanzieren sich
ausdrücklich von den tendenziösen, teils wahrheitswidrigen Inhalten, die
vom Redakteur der Zeitung verbreitet werden. Es ist ganz offenkundig,
dass da jemand versucht hat im Stil der „Bildzeitung“ einen Skandal zu
provozieren, ohne dass er die Faktenlage kennt.
Das Staufer-Gymnasium legt allergrößten Wert darauf, einvernehmlich
und kooperativ mit der Stadt Pfullendorf, mit den Vereinen in der Stadt
und in der Umgebung und anderen Trägern des öffentlichen Lebens
zusammenzuarbeiten. Wir sind gerade im Hinblick auf das Sportprofil
interessiert und angewiesen auf eine gute Kooperation mit den Sport
treibenden Vereinen. Wir sind aber auch unseren Eltern verpflichtet.
Deshalb kann sich weder der Elternbeirat noch die Schulleitung des
Staufer-Gymnasiums vor dem Hintergrund der angeführten
Verwaltungsvorschrift der ernstgemeinten Anfrage eines Vaters nach dem
Umgang mit dem „novolino“ Banner einfach mit Hinweis auf den
Turnverein entziehen. Schule, die ihren Erziehungs- und Bildungsauftrag
ernst nimmt, ist zu ernsthafter Auseinandersetzung mit einer solchen
Nachfrage, verpflichtet, einer Nachfrage, die im Übrigen bereits im Herbst
2013 an die Schule gerichtet wurde.
Es wäre schön, wenn alle Beteiligten, die bisher in Pfullendorf kooperativ
und engagiert zusammen gearbeitet haben, was die Werbung in der
gemeinsam genutzten Sporthalle anbetrifft, sich nicht weiter von einem
Zeitungsredakteur, der auf „Skandalsuche“ ist, auseinanderdividieren
ließen. Das Staufer-Gymnasium ist kein Ort für wie auch immer gearteten
Wahlkampf oder an den Haaren herbeigezogene „Skandale“.
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