-Schulleitung Staufer-Gymnasium*Jakobsweg 2/1*88630 Pfullendorf Stellungnahme „Bannerwerbung“ Tel. 07552/25-1910 Fax: 25-1919 [email protected] 6. Juni 2017 Zum Thema „Werbung in der Schule“ gibt es eine Verwaltungsvorschrift des Landes Baden-Württemberg vom 21. September 2002, zuletzt geändert am 28. Oktober 2005. Diese VwV setzt der Werbung in Schulen sehr enge Grenzen: „Die Schule ist verpflichtet, ihren Erziehungs- und Bildungsauftrag in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den Eltern zu verwirklichen. Die Eltern, die ihre Kinder in die Obhut der Schule geben, müssen darauf vertrauen können, dass der Rahmen des Erziehungs- und Bildungsauftrags der Schule eingehalten und alles von der Schule ferngehalten wird, was die Verwirklichung dieses Ziels beeinträchtigen könnte. Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule verbietet demnach, dass in Schulen Werbung für wirtschaftliche, politische, weltanschauliche oder sonstige Interessen betrieben, Waren vertrieben oder Sammlungen, Wettbewerbe und Erhebungen durchgeführt werden, soweit nachstehend nicht Abweichendes bestimmt ist. Für Einzelentscheidungen ist der Schulleiter zuständig, soweit keine andere Regelung getroffen ist.“ Auf der Basis dieser Verwaltungsvorschrift hat sich der Elternbeirat des Staufer-Gymnasiums in seiner letzten Sitzung am 07. April 2014 unter anderem mit der Bannerwerbung in der Sporthalle beschäftigt. Dabei ging es vorrangig um die Werbung für „novolino“. Der Elternbeirat war (zu Recht) davon ausgegangen, dass das Banner der Firma „Wegmann“ im Einverständnis mit Herrn Wegmann bereits entfernt sei und ein neues Banner an dessen Stelle angebracht werden würde. Die Elternbeiräte haben in der Sitzung mehrheitlich beschlossen, dass die Schulleitung das Gespräch mit dem Turnverein und der Stadt Pfullendorf sucht und darum bittet, dass das Banner, das für Glücksspiel wirbt, nicht während der Schulwoche hängen bleibt. Die Elternbeiräte, von denen eine ganze Reihe Mitglieder beim TVP sind, haben Verständnis dafür, dass der Verein, wenn er auf hohem Niveau Handball spielen will, auf Sponsorengelder angewiesen ist. Sie erwarten auf der anderen Seite, dass man von Vereinsseite akzeptiert, dass Bannerwerbung Grenzen hat und dass aus Sicht des Elternbeirats und der Schulleitung des Staufer-Gymnasiums bei der „novolino“ Werbung die Grenze überschritten ist. Was macht die „novolino“ Werbung anstößig? Junge Menschen, die für das Suchtpotential von Glücksspiel anfällig sind, nehmen das Banner wahr. Es kann ihnen in der Stadt den Weg zum Casino aufzeigen, denn dieses gleiche Banner wird in der Stadt dann auch wahrgenommen. Werbung funktioniert so unterschwellig, das ist ihr Ziel. Aus Sicht von Elternbeirat und Schulleitung ist deshalb Werbung für Glücksspiel abzulehnen, auch wenn nur ein Bruchteil von jungen Menschen sie wahrnimmt. Es sind eben die potentiell Gefährdeten, die das sehen, und da ist ein einzelner schon zuviel. Von schulischer Seite aus ist allen Beteiligten daran gelegen, eine pragmatische, einvernehmliche Lösung zu finden. Der Artikel in der „Schwäbischen Zeitung“ vom 11. April 2014 trägt dazu leider nicht bei. Schulleitung und Elternbeirat des Staufer-Gymnasiums distanzieren sich ausdrücklich von den tendenziösen, teils wahrheitswidrigen Inhalten, die vom Redakteur der Zeitung verbreitet werden. Es ist ganz offenkundig, dass da jemand versucht hat im Stil der „Bildzeitung“ einen Skandal zu provozieren, ohne dass er die Faktenlage kennt. Das Staufer-Gymnasium legt allergrößten Wert darauf, einvernehmlich und kooperativ mit der Stadt Pfullendorf, mit den Vereinen in der Stadt und in der Umgebung und anderen Trägern des öffentlichen Lebens zusammenzuarbeiten. Wir sind gerade im Hinblick auf das Sportprofil interessiert und angewiesen auf eine gute Kooperation mit den Sport treibenden Vereinen. Wir sind aber auch unseren Eltern verpflichtet. Deshalb kann sich weder der Elternbeirat noch die Schulleitung des Staufer-Gymnasiums vor dem Hintergrund der angeführten Verwaltungsvorschrift der ernstgemeinten Anfrage eines Vaters nach dem Umgang mit dem „novolino“ Banner einfach mit Hinweis auf den Turnverein entziehen. Schule, die ihren Erziehungs- und Bildungsauftrag ernst nimmt, ist zu ernsthafter Auseinandersetzung mit einer solchen Nachfrage, verpflichtet, einer Nachfrage, die im Übrigen bereits im Herbst 2013 an die Schule gerichtet wurde. Es wäre schön, wenn alle Beteiligten, die bisher in Pfullendorf kooperativ und engagiert zusammen gearbeitet haben, was die Werbung in der gemeinsam genutzten Sporthalle anbetrifft, sich nicht weiter von einem Zeitungsredakteur, der auf „Skandalsuche“ ist, auseinanderdividieren ließen. Das Staufer-Gymnasium ist kein Ort für wie auch immer gearteten Wahlkampf oder an den Haaren herbeigezogene „Skandale“.