Rechte als Käufer bei mangelhaft gelieferter Ware Schüler berichten aus eigenen Erfahrungen, ob sie privat oder beruflich bereits mit mangelhafter Ware in Kontakt gekommen sind. fragend entwickelnd 1 Im Unterricht hast du bereits Mängelarten kennen gelernt. Zähle alle Mängelarten auf, die du kennst: _____________________________________________________________________ _____________________________________________________________________ 2 Überfliege zuerst den ganzen Text. Teile ihn dann in sinnvolle Abschnitte ein und gebe den Abschnitten Überschriften. 3 Lese den Abschnitt von Zeile 30 bis 49. Erkläre, wann eine Nachbesserung oder eine Ersatz- bzw. Neulieferung sinnvoll ist: _____________________________________________________________________ _____________________________________________________________________ _____________________________________________________________________ _____________________________________________________________________ _____________________________________________________________________ _____________________________________________________________________ 4 Lese den Abschnitt von Zeile 51 bis 57. Unterscheide den Umtausch von der Ersatzlieferung. 5 Finde heraus, welche Regelung bezüglich der Mängelbeseitigung zwi- schen Geschäftsleuten getroffen werden kann (Zeile 69). ___________________________________________________________ __________________________________________________________ _ ___________________________________________________________ ___________________________________________________________ 6 Erstelle ein Schaubild, welches die wichtigsten Inhalte und Verbindungen darstellt. Rechte als Käufer bei mangelhaft gelieferter Ware 5 Der Käufer kann bei Mängeln je nach Sach- und Interessenlage bestimmte Rechte in Anspruch nehmen. Hat der Käufer einen festgestellten und behebbaren 10 Mangel rechtzeitig gemeldet und ist kein Ausschlussgrund ersichtlich, so hat er vorrangig einen Anspruch auf Nacherfüllung, den er geltend machen muss, bevor er 15 auf die anderen Gewährleistungsrechte zurückgreifen kann. Im Falle der Nacherfüllung hat der Käufer ein Wahlrecht zwischen: 20 Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) 25 Die im Zusammenhang mit der Nacherfüllung anfallenden Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind grundsätzlich 30 vom Verkäufer zu tragen. Die Beseitigung des Mangels durch den Verkäufer, z. B. durch Reparatur, ist möglich, wenn an 35 der Ware keine erheblichen Mängel festzustellen sind und die Beseitigung des Mangels für den Verkäufer zumutbar ist. Dies ist sowohl bei Gattungs- als auch bei 40 Stückschuld möglich. Eine Nachbesserung gilt als fehlgeschlagen, wenn der zweite Nachbesserungsversuch erfolglos war. Der Käufer kann in diesem Fall neue 45 (fehlerfreie) Ware verlangen. Das Recht auf Ersatz- bzw. Neulieferung der Sache wird der Käufer in Anspruch nehmen, wenn 50 er die mangelhafte Ware nicht verwenden kann und sie durch eine gleichartige mangelfreie Sache ersetzt werden kann. Dies ist nur bei Gattungswaren möglich. 55 Die Ersatzlieferung ist nicht zu verwechseln mit dem Umtausch, den ein Unternehmer aus Kulanzgründen seinen Kunden gewährt. 60 Umtausch ist die freiwillige Verpflichtung eines Unternehmers, Ware ohne Fehler bei Nichtgefallen zurückzunehmen. 65 Liefert der Verkäufer auf Verlangen des Käufers (neue) mangelfreie Ware, so muss der Käufer die mangelhafte Sache zurückgeben. Zugleich muss der 70 Käufer Wertersatz für den Vorteil, den er durch den Gebrauch der Sache hatte, leisten. Die Kosten für die Rücksendung einschließlich Verpackung muss der Verkäufer 75 tragen. Gegenüber Geschäftsleuten kann der Verkäufer im Vertrag die Klausel aufnehmen, dass er selbst 80 die Wahl zwischen Mängelbeseitigung oder Neulieferung hat. Ist eine der beiden vom Käufer gewählten Formen der Nacherfül85 lung unmöglich, dann kann er – soweit dies überhaupt noch möglich ist – den jeweils anderen Nacherfüllungsanspruch wählen. 90 Ist die Nacherfüllung zwar noch möglich, aber nur mit unverhält- nismäßig hohen Kosten durchzuführen, so kann der Verkäufer die vom Käufer gewählte Form der 95 Nacherfüllung verweigern. In diesem Fall muss der Käufer auf die andere Art der Nacherfüllung ausweichen, vorausgesetzt 100 sie ist nicht ebenfall unmöglich oder unverhältnismäßig. Der Anspruch auf Nacherfüllung besteht auch bei geringfügigen 105 Mängeln. Bei geringwertigen Sachen des Alltags, wie beschreibbaren CDs, Bürobedarf oder Taschenrechnern, wird in der Regel nur Ersatzlieferung in110 frage kommen. Nachbesserung wäre in diesen Fällen als unverhältnismäßig anzusehen, da eine Reparatur meist ein Mehrfaches des Neuwertes der Sache beträgt. Gattungswaren: Vertretbare, das heißt mehrfach vorhandene Sachen, z. B. Bier, Reis, Zucker.