Rechte als Käufer bei mangelhaft gelieferter Ware

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Rechte als Käufer bei mangelhaft gelieferter Ware
Schüler berichten aus eigenen Erfahrungen, ob sie privat oder beruflich bereits mit mangelhafter Ware in Kontakt gekommen sind.  fragend entwickelnd
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Im Unterricht hast du bereits Mängelarten kennen gelernt. Zähle alle
Mängelarten auf, die du kennst:
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2
Überfliege zuerst den ganzen Text. Teile ihn dann in sinnvolle Abschnitte
ein und gebe den Abschnitten Überschriften.
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Lese den Abschnitt von Zeile 30 bis 49. Erkläre, wann eine Nachbesserung oder eine Ersatz- bzw. Neulieferung sinnvoll ist:
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Lese den Abschnitt von Zeile 51 bis 57. Unterscheide den Umtausch von
der Ersatzlieferung.
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Finde heraus, welche Regelung bezüglich der Mängelbeseitigung zwi-
schen Geschäftsleuten getroffen werden kann (Zeile 69).
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Erstelle ein Schaubild, welches die wichtigsten Inhalte und Verbindungen darstellt.
Rechte als Käufer bei mangelhaft
gelieferter Ware
5 Der Käufer kann bei Mängeln je
nach Sach- und Interessenlage
bestimmte Rechte in Anspruch
nehmen. Hat der Käufer einen
festgestellten und behebbaren
10 Mangel rechtzeitig gemeldet und
ist kein Ausschlussgrund ersichtlich, so hat er vorrangig einen
Anspruch auf Nacherfüllung, den
er geltend machen muss, bevor er
15 auf die anderen Gewährleistungsrechte zurückgreifen kann.
Im Falle der Nacherfüllung hat der
Käufer ein Wahlrecht zwischen:
20  Beseitigung des Mangels
(Nachbesserung)
 Lieferung einer mangelfreien
Sache (Ersatzlieferung)
25 Die im Zusammenhang mit der
Nacherfüllung anfallenden Aufwendungen,
insbesondere
Transport-, Wege-, Arbeits- und
Materialkosten, sind grundsätzlich
30 vom Verkäufer zu tragen.
Die Beseitigung des Mangels
durch den Verkäufer, z. B. durch
Reparatur, ist möglich, wenn an
35 der Ware keine erheblichen
Mängel festzustellen sind und die
Beseitigung des Mangels für den
Verkäufer zumutbar ist. Dies ist
sowohl bei Gattungs- als auch bei
40 Stückschuld möglich. Eine Nachbesserung gilt als fehlgeschlagen,
wenn der zweite Nachbesserungsversuch erfolglos war. Der
Käufer kann in diesem Fall neue
45 (fehlerfreie) Ware verlangen.
Das Recht auf Ersatz- bzw. Neulieferung der Sache wird der
Käufer in Anspruch nehmen, wenn
50 er die mangelhafte Ware nicht
verwenden kann und sie durch
eine gleichartige mangelfreie Sache ersetzt werden kann. Dies ist
nur bei Gattungswaren möglich.
55
Die Ersatzlieferung ist nicht zu
verwechseln mit dem Umtausch,
den ein Unternehmer aus Kulanzgründen seinen Kunden gewährt.
60 Umtausch ist die freiwillige Verpflichtung eines Unternehmers,
Ware
ohne
Fehler
bei
Nichtgefallen zurückzunehmen.
65 Liefert der Verkäufer auf Verlangen
des
Käufers
(neue)
mangelfreie Ware, so muss der
Käufer die mangelhafte Sache
zurückgeben. Zugleich muss der
70 Käufer Wertersatz für den Vorteil,
den er durch den Gebrauch der
Sache hatte, leisten. Die Kosten
für die Rücksendung einschließlich
Verpackung muss der Verkäufer
75 tragen.
Gegenüber Geschäftsleuten kann
der Verkäufer im Vertrag die
Klausel aufnehmen, dass er selbst
80 die Wahl zwischen Mängelbeseitigung oder Neulieferung hat.
Ist eine der beiden vom Käufer
gewählten Formen der Nacherfül85 lung unmöglich, dann kann er –
soweit
dies
überhaupt
noch
möglich ist – den jeweils anderen
Nacherfüllungsanspruch wählen.
90 Ist die Nacherfüllung zwar noch
möglich, aber nur mit unverhält-
nismäßig hohen Kosten durchzuführen, so kann der Verkäufer die
vom Käufer gewählte Form der
95 Nacherfüllung verweigern.
In diesem Fall muss der Käufer
auf die andere Art der Nacherfüllung ausweichen, vorausgesetzt
100 sie ist nicht ebenfall unmöglich
oder unverhältnismäßig.
Der Anspruch auf Nacherfüllung
besteht auch bei geringfügigen
105 Mängeln.
Bei
geringwertigen
Sachen des Alltags, wie beschreibbaren CDs, Bürobedarf
oder Taschenrechnern, wird in
der Regel nur Ersatzlieferung in110 frage kommen. Nachbesserung
wäre in diesen Fällen als unverhältnismäßig anzusehen, da eine
Reparatur meist ein Mehrfaches
des Neuwertes der Sache beträgt.
Gattungswaren: Vertretbare, das heißt mehrfach vorhandene Sachen, z. B.
Bier, Reis, Zucker.
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