00 Informationsblatt - Staatliches Schulamt Offenburg

Werbung
STAATLICHES SCHULAMT OFFENBURG
SCHULFREMDENPRÜFUNG
Werkrealschulprüfung für Schulfremde
Die Schulfremdenprüfung bietet den Bewerberinnen und Bewerbern, die keine
öffentliche oder staatlich anerkannte Hauptschule, Werkrealschule oder Realschule,
kein öffentliches oder staatlich anerkanntes Gymnasium, keine öffentliche oder
staatliche anerkannte Gemeinschaftsschule oder Sonderschule mit entsprechendem
Bildungsgang besuchen, die Möglichkeit, einen Werkrealschulabschluss zu
erwerben.
Zugelassen wird, wer …


den Werkrealschulabschluss bzw. die entsprechende Schulfremdenprüfung
nicht bereits mit Erfolg abgelegt hat,
an der Werkrealschulabschluss- bzw. Schulfremdenprüfung nicht mehr als
einmal teilgenommen hat.
.
Die Prüfung findet in folgenden Teilen statt:
1. schriftliche Prüfungen
1.1 Deutsch
1.2 Mathematik
1.3 Englisch
2. Mündliche Prüfungen
1.1 Deutsch
1.2 Mathematik
1.3 MNT
1.4 Sprachprüfung Englisch
1.5 WZG oder ev. oder kath. Religion oder Ethik (nach Wahl des
Bewerbers)
Die Anmeldung zur Schulfremdenprüfung erfolgt beim Staatlichen Schulamt
Offenburg, Freiburger-Str. 26, 77652 Offenburg bis spätestens 1. März eines
Jahres; dieser Termin ist aus rechtlichen Gründen abschließend. Die Prüflinge
werden vom Schulamt einer Prüfungsschule zugewiesen, worüber sie von Seiten
des Schulamtes informiert werden.
In der Anlage befindet sich ein Übersichtsblatt mit allen wichtigen Terminen des
Jahres 2017. Eine Broschüre mit vielen Details zur Prüfung ist abrufbar unter
http://www.km-bw.de/site/pbs-bwnew/get/documents/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/KMHomepage/Artikelseiten%20KPKM/1_PDFS_2016/Werkrealschule/Handreichung.pdf
Staatliches Schulamt Offenburg, Freiburger Straße 26, 77652 Offenburg
Herunterladen