STAATLICHES SCHULAMT OFFENBURG SCHULFREMDENPRÜFUNG Werkrealschulprüfung für Schulfremde Die Schulfremdenprüfung bietet den Bewerberinnen und Bewerbern, die keine öffentliche oder staatlich anerkannte Hauptschule, Werkrealschule oder Realschule, kein öffentliches oder staatlich anerkanntes Gymnasium, keine öffentliche oder staatliche anerkannte Gemeinschaftsschule oder Sonderschule mit entsprechendem Bildungsgang besuchen, die Möglichkeit, einen Werkrealschulabschluss zu erwerben. Zugelassen wird, wer … den Werkrealschulabschluss bzw. die entsprechende Schulfremdenprüfung nicht bereits mit Erfolg abgelegt hat, an der Werkrealschulabschluss- bzw. Schulfremdenprüfung nicht mehr als einmal teilgenommen hat. . Die Prüfung findet in folgenden Teilen statt: 1. schriftliche Prüfungen 1.1 Deutsch 1.2 Mathematik 1.3 Englisch 2. Mündliche Prüfungen 1.1 Deutsch 1.2 Mathematik 1.3 MNT 1.4 Sprachprüfung Englisch 1.5 WZG oder ev. oder kath. Religion oder Ethik (nach Wahl des Bewerbers) Die Anmeldung zur Schulfremdenprüfung erfolgt beim Staatlichen Schulamt Offenburg, Freiburger-Str. 26, 77652 Offenburg bis spätestens 1. März eines Jahres; dieser Termin ist aus rechtlichen Gründen abschließend. Die Prüflinge werden vom Schulamt einer Prüfungsschule zugewiesen, worüber sie von Seiten des Schulamtes informiert werden. In der Anlage befindet sich ein Übersichtsblatt mit allen wichtigen Terminen des Jahres 2017. Eine Broschüre mit vielen Details zur Prüfung ist abrufbar unter http://www.km-bw.de/site/pbs-bwnew/get/documents/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/KMHomepage/Artikelseiten%20KPKM/1_PDFS_2016/Werkrealschule/Handreichung.pdf Staatliches Schulamt Offenburg, Freiburger Straße 26, 77652 Offenburg