INDEX : AMR 25/001/2015 DATUM: 9. JANUAR 2015 – WEN FURTHER INFORMATION URGENT ACTION FI UA 201/13-3 (+ UA 205/13, UA 240/13) FÜNF GEWALTLOSE POLITISCHE GEFANGENE FREI KUBA Fünf kubanische Dissidenten sind am 7. und 8. Januar aus der Haft entlassen worden. Amnesty International hatte die Männer als gewaltlose politische Gefangene betrachtet. Bei dreien von ihnen wurde die Haftentlassung an Bedingungen geknüpft. Am 7. Januar sind die Zwillinge Vianco Vargas Martín und Django Vargas Martín aus dem Gefängnis Mar Verde in der Provinz Santiago de Cuba im Osten Kubas entlassen worden. Am 8. Januar liess man dann auch ihren älteren Bruder, Alexeis Vargas Martín, aus dem Gefängnis Aguadores in derselben Provinz frei. Die drei Männer waren im Dezember 2012 inhaftiert und im Juni 2014 wegen «Störung der öffentlichen Ordnung» zu zweieinhalb bzw. zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Die Haftentlassung der drei Brüder wurde an Bedingungen geknüpft. Sie müssen in regelmässigen Abständen bei den Behörden erscheinen und dürfen ihre Heimatprovinz nicht verlassen. Da die Brüder nie hätten festgenommen werden dürfen, müssen alle Formen der Freiheitsbeschränkungen gegen sie aufgehoben werden. Am 8. Januar sind auch die gewaltlosen politischen Gefangenen Iván Fernández Depestre und Emilio Planas Robert aus der Haft entlassen worden. Ihre Freilassung wurde offenbar nicht an Bedingungen geknüpft. Iván Fernández Depestre war seit Juli 2013 im Gefängnis Guamajal in Santa Clara inhaftiert gewesen. Man hatte ihn im August desselben Jahres wegen «Gefährlichkeit» zu drei Jahren Haft verurteilt. Emilio Planas Robert befand sich seit September 2012 im Provinzgefängnis Guantánamo in Haft. Einen Monat nach seiner Inhaftierung, im Oktober 2012 hatte man ihn ebenfalls wegen «Gefährlichkeit» zu dreieinhalb Jahren in Haft verurteilt. Es wird davon ausgegangen, dass die fünf Männer zu einer Gruppe von mehr als 50 politischen Gefangenen gehören, die im Zusammenhang mit dem kürzlich verkündeten Übereinkommen zwischen der kubanischen und der US-amerikanischen Regierung freigelassen werden sollen. Die USA und Kuba haben angekündigt, das Verhältnis der beiden Staaten zueinander «normalisieren» zu wollen. Seit dem 7. Januar haben kubanische AktivistInnen bereits von der Freilassung von Dutzenden inhaftierten DissidentInnen berichtet. Namen: Alexeis Vargas Martín, Vianco Vargas Martín, Django Vargas Martín, Iván Fernández Depestre*, Emilio Planas Robert* * Zu den genannten Personen zählen auch Personen aus der UA 205/13 (Emilio Planas Robert) und der UA 240/13 (Iván Fernández Depestre). HINTERGRUNDINFORMATIONEN Am Nachmittag des 27. November 2012 kam Alexeis Vargas Martín nach Hause, als dort gerade eine «Demonstration der Ablehnung» (acto de repudio) stattfand. Sein Haus war umzingelt von RegierungsunterstützerInnen, weil seine Mutter Miraida Martín Calderín dort ein Treffen mit weiteren Frauen der Organisation Damas de Blanco abhielt. Alexeis Vargas Martín wurde zunächst der Zutritt zu seinem eigenen Haus verwehrt, bevor PolizistInnen und BeamtInnen des Ministeriums für Staatssicherheit ihn festnahmen. Am 2. Dezember 2012 protestierten die damals 16-jährigen Zwillinge Vianco und Django Vargas Martín zusammen mit FreundInnen vor der Polizeiwache Micro 9 in Santiago de Cuba gegen die Inhaftierung ihres Bruders. Beide wurden festgenommen und ebenfalls von der Polizei wegen «atentado» angeklagt. Die Brüder wurden wegen anhaltender Störung der öffentlichen Ordnung angeklagt (alteración del orden público de carácter continuado) und am 13. Juni 2014 vor das Provinzgericht in Santiago de Cuba Kubas gestellt. Am 5. November 2014 erhielt ihre Mutter Miraida Martín Calderín schriftliche Informationen zu der Verurteilung ihrer drei Söhne. Alexeis Vargas Martín hatte vier Jahre Haft und seine Brüder Vianco und Django Vargas Martín zwei Jahre und sechs Monate erhalten. Am 30. Juli 2013 wurde Iván Fernández Depestre, der Mitglied von Dissidentengruppen ist, sowie fünf weitere AktivistInnen von BeamtInnen der Abteilung für Staatssicherheit festgenommen, als sie in Placetas in der Zentralprovinz Villa Clara friedlich demonstrierten, um dem kubanischen Nationalhelden Frank País zu gedenken. Bis auf Iván Fernández Depestre wurden später alle weiteren Personen wieder freigelassen. Er wurde wegen «Gefährlichkeit» (peligrosidad) angeklagt, die als «besondere Neigung einer Person, Verbrechen zu begehen» definiert ist. Die Anklage wegen «Gefährlichkeit» stellt eine Präventivbestimmung dar. Trunkenheit, Drogensucht und «asoziales Verhalten» werden unter dieser Bestimmung zum Strafbestand. Dies wird oft als Vorwand genutzt, um politische DissidentInnen, unabhängige JournalistInnen und RegierungskritikerInnen zu inhaftieren. Emilio Planas Robert wurde am 23. September 2012 in der Stadt Guantánamo (Provinz Guantánamo) von der kubanischen Polizei und Angehörigen der Staatssicherheit festgenommen. Er gehört der Organisation «Patriotische Vereinigung Kuba» (Unión Patriótica de Cuba, UNPACU) an und wurde ebenfalls wegen «Gefährlichkeit» (peligrosidad) angeklagt. Man verurteilte ihn in einem Schnellverfahren am 5. Oktober 2012 zu dreieinhalb Jahren Haft. Alexeis Vargas Martín und seine Zwillingsbrüder Vianco und Django Vargas Martín waren 2012 von der Polizei wegen «Gewaltanwendung bzw. Einschüchterung» gegenüber einem Staatsbediensteten (atentado) inhaftiert und angeklagt worden. Die Brüder leben im Stadtteil Veguita de Galo in Santiago de Cuba und sind alle Mitglieder der Dissidentenorganisation Patriotische Union Kubas (Unión Patriótica de Cuba - UNPACU). Am 2. August fand vor dem Strafgericht von Placetas in der Provinz Villa Clara ein Schnellverfahren statt, in dem Iván Fernández Depestre zu drei Jahren Haft verurteilt wurde. Amnesty International vorliegenden Berichten zufolge hatte er während des Gerichtsverfahrens keinen Rechtsbeistand. Die Behörden warfen Emilio Planas Robert vor, in der Stadt Guantánamo Plakate mit «regierungsfeindlichen» Sprüchen wie «nieder mit Fidel» (abajo Fidel) und »nieder mit dem Hunger» (abajo la hambre) aufgehängt zu haben. Ihren Familien zufolge wurde bei ihnen zu Hause kein belastendes Material gefunden und vor Gericht auch kein belastendes Material vorgelegt. In Artikel 72 des kubanischen Strafgesetzbuches heisst es: «Die Gefährlichkeit ist die spezielle Neigung einer Person, Straftaten zu begehen, die sich in einem Verhalten manifestiert, das offenkundig den Normen der sozialistischen Moral zuwiderläuft». (Se considera estado peligroso la especial proclividad en que se halla una persona para cometer delitos, demostrada por la conducta que observa en contradicción manifiesta con las normas de la moral socialista.) AMNESTY INTERNATIONAL Schweizer Sektion . Section Suisse . Sezione Svizzera . Speichergasse 33 . Postfach . 3001 Bern T: +41 31 307 22 22 . F: +41 31 307 22 33 . [email protected] . http://ua.amnesty.ch SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN Ich freue mich sehr über die Freilassung der fünf gewaltlosen politischen Gefangenen in Kuba. Bitte heben Sie sofort und bedingungslos alle Freiheitsbeschränkungen auf, die Vianco Vargas Martín, Django Vargas Martín und Alexeis Vargas Martín auferlegt wurden. Bitte führen Sie im Einklang mit diesen Freilassungen die erforderlichen sozialen und politischen Reformen durch, um alle Einschränkungen hinsichtlich der friedlichen Wahrnehmung der Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit aufzuheben. PLEASE WRITE IMMEDIATELY Welcoming the release of the prisoners of conscience in Cuba. Urging the Cuban authorities to immediately and unconditionally lift the restriction on the freedom of Vianco Vargas Martín, Django Vargas Martín and Alexeis Vargas Martín. Calling on the Cuban government to complete those releases with the necessary civil and political reforms in order to lift all restrictions on the peaceful exercise of freedoms of expression, association and assembly. Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Spanisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 20. Februar 2015 keine Appelle mehr zu verschicken. APPELLE AN STAATS- UND REGIERUNGSCHEF, Raúl Castro Ruz, Presidente de la República de Cuba, La Habana, KUBA. Fax: (0041) 22 758 9431 (kubanische Vertretung in Genf) oder (001) 212 779 1697 (über die ständige Vertretung Kubas bei der UN) E-Mail: [email protected] (c/o Cuban Mission to UN) (Anrede: Your Excellency / Exzellenz) GENERALSTAATSANWALT, Dr. Darío Delgado Cura, Fiscal General de la República, Fiscalía General de la República, Amistad 552, e/Monte y Estrella, Centro Habana, La Habana, KUBA. (Anrede: Dear Attorney General / Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt / Sr. Fiscal General) KOPIEN AN INNENMINISTER, General Abelardo Colomé Ibarra, Ministro del Interior y Prisiones, Ministerio del Interior, Plaza de la Revolución, La Habana, KUBA. Fax: (001) 212 779 1697 (über die ständige Vertretung Kubas bei der UN) E-Mail: [email protected] Ambassade de la République de Cuba, Gesellschaftsstrasse 8, Case postale 5275, 3012 Berne. Fax: 031 302 98 30 E-mail: [email protected]