Exzerp - a-synchron.de

Werbung
Exzerpt Personal 1 _ SS 06 _ LE 3: PERSONALAUSWAHL
Überblicktext-Zusammenfassung
Personalauswahl
Ziel:
Ermittlung für die Position geeignete Person
Wie:
Feststellung der Eignung aller Bewerber für vakante Position
Federführend in der Regel durch das Personalwesen, aber in enger Zusammenarbeit mit der
betreffenden Fachabteilung
Interne Bewerbungen
Stützen sich neben der Bewerbung in erster Linie auf bereits vorliegende Daten, z. B. aus
Personalbeurteilungen, und auf die Bewährung auf ehemalige und derzeitige Stellen. Eine Bewerbung setzt
hier lediglich die Auswahl in Gang.
Externe Bewerbung
Die Analyse der Bewerbung steht zunächst im Mittelpunkt. Erst danach und für Bewerbungen, die dieser
Analyse standgehalten haben, kommen weitere Verfahren in Frage.
Mitbestimmung
Nach dem Betriebsverfassungsgesetz kann der Betriebsrat in Betrieben mit einer Belegschaft von mehr als
1000 Personen die Aufstellung von Richtlinien über die personelle Auswahl bei Einstellungen, aber auch bei
Versetzungen, Umgruppierungen und Kündigungen verlangen.
Auch wenn das Unternehmen weniger Beschäftigte hat, können derartige Richtlinien erstellt werden, bedürfen
aber der Zustimmung des Betriebsrates.
Verfahren
Sie werden in der Praxis alternativ und kombiniert angewandt. Das Assessment Center fasst die meisten
Verfahren zusammen. Die Auswahl endet mit einer ärztlichen Eignungsuntersuchung.
Rangfolge eignungsdiagnostischer Verfahren nach Häufigkeit des Einsatzes, Einschätzung der Relevanz und
Validität
Es wird ersichtlich, dass z. B. Einzelgespräche
am häufigsten geführt und von den
Verantwortlichen auch als am relevantesten
betrachtet werden - sie liefern aber für die
Vorhersage der tatsächlichen Eignung des
Bewerbers die schlechtesten Informationen
1
Exzerpt Personal 1 _ SS 06 _ LE 3: PERSONALAUSWAHL
Skript-Zusammenfassung
Bewerbung
Unaufgeforderte Bewerbung
 Ein Stellensuchender bietet dem Unternehmen seine Leistung an. -> Oft in Zeiten geringer
Beschäftigung
 Erfolgen häufig als Kurzbewerbungen
 Das Unternehmen soll hierauf antworten, indem es Bewerbungsunterlagen anfordert oder einen nicht
vorhandenen Bedarf mitteilt.
Aufgeforderte Bewerbung
 Die Aufforderung ist in einer Stellenanzeige enthalten.
Bestandteile einer Bewerbung
- Bewerbungsschreiben
- Personalfragebogen
- Referenzen
- Bewerbungsfoto
- Schulzeugnisse
- Arbeitsproben
- Lebenslauf
- Arbeitszeugnisse
 je nach der zu besetzenden Position ist es nicht immer erforderlich, alle diese Teile einzureichen. Dies
gilt umso mehr für Positionen der unteren Hierarchie-Ebene.
Bearbeitung der Bewerbung
Bewerbung
Eingang
Vorauswahl
Bescheid
Eingang der Bewerbung
Eingang per Internet
E-Mail-Bewerbung
 wird am häufigsten praktiziert
 Als Kurzbewerbung
 Oder Bewerbung als Anhang zur E-Mail
Das strukturierte Formular
 Ist auf Homepage des Unternehmens hinterlegt
 Der Bewerber ruft es auf, füllt es aus und sendet es direkt an den Server des Unternehmens
 Sehr effizient im Hinblick auf den Bewerbungsprozess
Bewerber-Homepage
 Dient der Präsentation des Bewerbers, ist jedoch nicht stellenspezifisch ausgerichtet.
 Der Bewerber wendet sich mit E-Mail-Kurzbewerbung an das Unternehmen und weist auf HP hin.
Eingang per Post
Wird noch am häufigsten angewendet
Bearbeitung
 Eingabe in eine Liste
 Grobe Durchsicht der Unterlagen – Mindesterwartungen / Mindestanforderungen
 Bestätigung des Eingangs der Bewerbung bzw. Absage
 Schriftliche oder telefonische Kontaktaufnahme
2
Exzerpt Personal 1 _ SS 06 _ LE 3: PERSONALAUSWAHL
Pflichten bzgl. der Bewerbungsunterlagen
 Sorgfältige und sichere Aufbewahrung der Unterlagen
 Verbot, Unterlagen beliebigen Mitarbeitern zugänglich zu machen
 Verbot, Unterlagen betriebsfremden Personen zugänglich zu machen
 Verbot, Unterlagen an ein anderes Unternehmen weiterzuleiten
 Unverzügliche Rücksendung der Unterlagen in ordnungsmäßigem Zustand, aber ohne
Bewerbungsbrief und ohne Personal(frage)bogen
 Kein Speichern oder Kopieren der persönlichen Daten eines Bewerbers, auch wenn es z. B.
beabsichtigt an den Bewerber heranzutreten, es sei denn, es hat ein berechtigtes Interesse
Vorauswahl
Fachliche Voraussetzung
 Beleg durch Vorliegen von Zeugnissen, Arbeitsproben, Tests etc.
Persönliche Voraussetzug
 Geistige, charakterliche, körperliche Eignung
 Müssen im Vorstellungsgespräch erkennbar sein
Verstoß gegen Auswahlrichtlinien
 Betriebsrat kann der Zustimmung zur Einstellung verweigern
Auswertung der Bewerbungsunterlagen
 Systematisch und so objektiv wie möglich
 Durchführung in Zusammenarbeit der Personalabteilung und Fachabteilung
 Verwendung eines Auswertungsbogen für jeden einzelnen Bewerber oder als Sammelbogen
Bewerbungsschreiben
Kriterien zur Auswertung
Das Aussehen
 Die Anforderung an das Aussehen des Bewerbungsschreiben sind bei verschiedenen Berufsgruppen
und verschiedenen Hierarchie-Ebenen unterschiedlich
 Ist das Bewerbungsschreiben klar gegliedert?
 Ist das Bewerbungsschreiben ordentlich gestaltet?
Der Inhalt
 Er soll stellenspezifisch über den Bewerber informieren und den Informationserwartungen des
Unternehmens gerecht werden.
 Aus welchem Grund erfolgt die Bewerbung?
 Ist der Bewerber in einem Arbeitsverhältnis?
 Ist das Arbeitsverhältnis gekündigt oder ungekündigt?
 Wo ist der Bewerber beschäftigt?
 Welche besonderen Fähigkeiten hat er?
 Hat der Bewerber bisher ähnliche Aufgaben gelöst?
 Wie hoch ist das Einkommen des Bewerbers?
 Wie sind die Einkommenserwartungen?
 Wann steht der Bewerber frühestens zur Verfügung?
Im Bewerbungsschreiben können Fehleinschätzungen des Bewerbers über sich selbst aufgedeckt und
Unsicherheiten aufgedeckt werden, z. B. bei übersteigerter Selbstdarstellung.
3
Exzerpt Personal 1 _ SS 06 _ LE 3: PERSONALAUSWAHL
Arbeitszeugnisse
 Auf die Ausstellung haben Arbeitnehmer, zur Berufsausbildung Beschäftigte und arbeitnehmerähnliche
Personen einen Anspruch
 Er entsteht mit dem Ausspruch der Kündigung, nicht erst bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Zwischenzeugnis
 Wird ohne Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt
 Z.B. bei Versetzung oder Ausscheiden des Vorgesetzten
Vorläufiges Zeugnis
 Ist auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerichtet.
 Es kann mit dem Ausspruch der Kündigung ausgestellt werden und bezieht sich auf den Zeitrum bis
zum Ausstellungszeitpunkt.
 Änderungen in dem zu Ende des Arbeitverhältnisses zu erstellenden Zeugnis sind damit noch möglich.
Einfaches Zeugnis – eine Art des Arbeitszeugnisses
 Überschrift Zeugnis
 Angaben zur Person des Arbeitnehmers, mit Art und Dauer der Beschäftigung
 Beschreibung der ausgeführten Tätigkeit
 Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Auf Wunsch des AN wird Grund der Kündigung aufgenommen)
 Schlussfloskel
 Ausstellungsdatum und Unterschrift
Qualifiziertes Zeugnis – eine weitere Art des Arbeitszeugnisses
 Geht über die Dienstbeschreibung des einfachen Zeugnisses hinaus
 Es enthält zusätzlich eine Beurteilung der Führung und Leistung
Allgemeines zum Arbeitszeugnis
 das ausgestellte Zeugnis muss wahr sein, wobei ein für den Arbeitnehmer wohlwollender
Standpunkt eingenommen werden soll
 Der AN kann auf Erteilung eines richtigen Zeugnisses klagen und bei schuldhafter Verletzung der
Zeugnispflicht vom Arbeitgeber entsprechend Schadenersatz verlangen
 Ein späterer Arbeitgeber kann bei unrichtig ausgestelltem Zeugnis vom Aussteller Schadenersatz
verlangen.
Auswertung eines Arbeitszeugnisses
 Die Auswertung der Arbeitszeugnisse von Bewerbern ist in mehrfacher Hinsicht möglich. Insbesondere
können herangezogen werden
o Dauer der Tätigkeit
o Termine des Ausscheidens
o Inhalte der Tätigkeiten
o Leistung und Führung
 Die Erschwernis des Auswertens des Arbeitszeugnisses liegt darin, dass die Arbeitgeber ihre
Aussagen mitunter indirekt machen und damit bei der Auswertung zwischen den Zeilen zu lesen ist.
 Zur Erleichterung gibt es eine Formulierungsskala und Spezialformulierungen.
 Größere Unternehmen neigen eher dazu sachlich zu formulieren und die Formulierungsskala,
Spezialformulierungen, Verschweigen, Hervorhebungen bewusst zu verwenden
 Kleinere, ggf. auch mittlere Unternehmen könnten Formulierungen uneinheitlich verwenden oder sogar
diese Art der Formulierungen überhaupt nicht kennen.
4
Exzerpt Personal 1 _ SS 06 _ LE 3: PERSONALAUSWAHL
Vorstellungsgespräch
Ziele des Vorstellungsgesprächs
 Gewinnen eines persönlichen Eindrucks über den Bewerber
 Feststellen des Eignungspotenzials des Bewerbers
 Erkennen von Interessen und Wünschen des Bewerbers
 Informieren des Bewerbers über Unternehmen und Arbeitsplatz
 Schaffen eines positiven Eindruckes beim Bewerber
Vorbereitung des Vorstellungsgesprächs
 Festlegen des/der an dem Vorstellungsgespräch zu beteiligenden Mitarbeiter
 Planen der Anzahl der mit dem Bewerber vorgesehenen Vorstellungsgespräche
 Feststellen von Lücken und Unklarheiten bei den Bewerbungsunterlagen
 Erfassen der Anforderungen der zu besetzenden Stelle
 Feststellend der Entwicklungs- und Fortbildungsmöglichkeiten
 Vorbereiten auf besondere, ggf. zu erwartende Fragen
 Gewährleisten eines ungestörten, zeitlich ausreichenden Vorstellungsgesprächs
Allgemeines zum Vorstellungsgespräch
 Subjektive Gefühle des Gesprächsführenden sollten ausgeschaltet werden (keine Vorurteile, Maßstäbe
etc.)
 Dem Bewerber sind Interesse, Wertschätzung und Verständnis entgegen zu bringen
 Das Gespräch sollte in einer freundlichen Atmosphäre geführt werden
Arten des Vorstellungsgesprächs
Das Vorstellungsgespräch kann auf mehrere Arten durchgeführt werden. Nach seiner Strukturierung lassen
sich unterscheiden:
Freies Vorstellungsgespräch
 Gesprächsinhalt und Gesprächsablauf sind nicht vorgegeben
 Vorteil: Flexibilität, sich situationsbedingt anpassen zu können
 Die Auswertung ist jedoch aufwändig und macht häufig Schwierigkeiten
Strukturiertes Vorstellungsgespräch
 Es ist ein Rahmen vorgegeben, der sich insbesondere auf unbedingt zu klärende Fragen bezieht.
 Er muss aber den Gesprächsablauf und sonstige Gesprächsinhalte nicht festlegen
 Es ist noch eine gewisse Flexibilität gegeben
 Die Auswertung kann einfacher sein als beim freien
Standardisiertes Vorstellungsgespräch
 Gesprächsinhalt und Gesprächsablauf sind genau vorgegeben
 Gespräch wird sehr unflexibel und starr
 Auswertung aber relativ einfach und kostengünstig
In der betrieblichen Praxis werden meist freie oder strukturierte Vorstellungsgespräche geführt. Nach der Zahl
der Personen, die das Gespräch auf der Seite des Arbeitgebers führen, sind zu unterscheiden:
Einzel-Vorstellungsgespräch
 Eine, das Unternehmen vertretende, Person führ das Gespräch mit dem Bewerber.
 Häufig ist das der Personalleiter, Personalsachbearbeiter oder zukünftiger Fachvorgesetzter
Zweier-Vorstellungsgespräch
 Zwei Personen aus dem Unternehmen führen das Vorstellungsgespräch (z. B. je ein Vertreter der
Personalabteilung und der Fachabteilung)
 Grund: Feststellen der Rolle, Persönlichkeit und Einordnungsfähigkeit des Bewerbers
Gruppen-Vorstellungsgespräch
5
Exzerpt Personal 1 _ SS 06 _ LE 3: PERSONALAUSWAHL


An dem weitere Personen teilnehmen
Es wird mitunter auch als Belastungs- oder Stress-Gespräch geführt, was arbeitsrechtlich allerdings
grundsätzlich nicht zulässig ist.
Das Zweier- oder Gruppen-Vorstellungsgespräch kann sich auch nur auf bestimmte Phasen des
Vorstellungsgespräches beschränken.
Durchführung des Vorstellungsgespräches
Aufbau eines Vorstellungsgesprächs
Pflichten des Bewerbers
 wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortung rechtlich zulässiger Fragen
 ungefragte Informationen geben, wenn diese für das Arbeitsverhältnis wichtig sind.
 Wird der Bewerber diesen Pflichten nicht gerecht, kann das Unternehmen den Arbeitsvertrag anfechten
bzw. fristlos kündigen und ggf. Schadenersatz verlangen.
Wenn im Vorstellungsgespräch erkennbar wird, dass ein Bewerber nicht für die Stelle geeignet ist sollte dies
nicht zu erkennen gegeben und das Gespräch nicht abgebrochen werden, es sei denn, dass grundlegende
Differenzen zwischen den Bewerbungsunterlagen und den im Gespräch gemachten Aussagen auftauchen.
6
Exzerpt Personal 1 _ SS 06 _ LE 3: PERSONALAUSWAHL
Auswertung des Vorstellungsgesprächs
Dem Vorstellungsgespräch schließt sich unmittelbar eine nach Möglichkeit systematische Auswertung an, die
sich vor allem bezieht auf:
 Das Verhalten des Bewerbers, das Aufschlüsse über sein Wesen gibt, z.B. seine Mimik, Gestik,
Sprechweise oder sein Verhandlungsgeschick
 Die Motive des Bewerbers, die seinen schulischen, beruflichen und privaten Werdegang sowie seine
Bewerbung begründen
Ein erster gewonnener Eindruck darf das Vorstellungsgespräch und seine Auswertung nicht beeinflussen, um
dies zu vermeiden, ist die Verwendung eines Bewertungsbogens empfehlenswert, der grundsätzliche
Beurteilungskriterien enthält.
Fähigkeitstests
 Hiermit werden die allgemeine Leistungsfähigkeit, die Intelligenz, spezielle Begabungen und
Leistungsfähigkeiten untersucht.
 Sie ermöglichen Chancengleichheit im Gegensatz zu Noten und Beurteilungen
 Es gibt folgende Fähigkeitstests:
o Allgemeine Leistungstests (geistige Leistungsmerkmale)
o Spezielle Leistungstests ( Verhalten in experimenteller Arbeitssituation)
o Intelligenztests (Untersuchung der allgemeinen Intelligenz)
o Spezielle Begabungstests (technische Begabung, Fingerfertigkeiten, Geschicklichkeit)
 Sie ermöglichen Chancengleichheit im Gegensatz zu Noten und Beurteilungen
 Gut verständlich und nachvollziehbar
 Weisen eine hohe Treffsicherheit auf
 Testergebnisse können durch Einflussfaktoren bestimmt werden (emotionale Zustände,
Einstellungen, Erwartungen)
Assessment Center (hat Hormelchen explizit drauf hingewiesen)
 Sie stellen systematische Verfahren zur qualifizierten Feststellung von Verhaltensleistungen und
Verhaltensdefiziten von Bewerbern dar.
 Folgende Merkmale weisen sie auf:
Teilnehmer
Dauer
Inhalt
Übungen
Ablauf
Beobachter
8-12 Bewerber
1-2 Tage, mitunter auch drei Tage
 Orientierung an den Erfordernissen der zu besetzenden Stelle
 Deshalb muss eine Anforderungsanalyse durchgeführt werden, um daraus
das Anforderungsprofil für das Aufgabengebiet zu erstellen.
 Vielzahl von Übungen stehen zur Verfügung, die der Bewerber absolvieren
muss. (Müssen sich an Erfordernissen der Stelle orientieren)
 Übungen müssen Beobachtungen und Bewertungen zu den jeweiligen
Anforderungsmerkmalen zulassen.
 Bewerber werden über Übungen und Anforderungskriterien informiert.
 Übungen müssen durchgeführt werden, wobei Beobachter das Verhalten
aufnehmen und bewerten
 Zum Abschluss erhält jeder Bewerber ein Feedback
 Mehrere Personen
 Führungskräfte, die über gute Kenntnisse der Arbeitsbedingungen und
Arbeitserfordernisse verfügen.
 Psychologen, die Leistungen unparteiisch und objektiv interpretieren.
 Ggf. Mitarbeiter der Personalabteilung
7
Exzerpt Personal 1 _ SS 06 _ LE 3: PERSONALAUSWAHL

Übungen des Assessment Centers:
Postkorb


GruppenDiskussion




Rollenspiel
Präsentation
Interview
GruppenArbeit








Bekanntestes Verfahren des Assessment Centers
Bewerber muss unter Zeitdruck die Eingangspost einer Führungskraft
bearbeten.
Es gibt ein vorgegebenes Thema
Je brisanter das Thema, desto mehr unterschiedliche Meinungen
Evtl. abschließende gegenseitige Beurteilung
Simulierung einer praxistypischen Gesprächssituation
Bearbeitung einer Aufgabenstellung als Gruppe oder einzeln.
Spätere Präsentation im Plenum
Dient dazu, nicht direkt beobachtbare Werte, Einstellungen, Motive zu
erkennen
Bearbeitung einer Aufgabe in der Gruppe, die sich auf betriebliche
Gegebenheiten bezieht
Im Rahmen des Assessment Centers können auch Persönlichkeitstests und Fähigkeitstests
durchgeführt werden
Außerdem erfolgt mitunter die Erstellung biographischer Fragebogen, mit denen
vergangenheitsbezogene Ereignisse und Erfahrungen einschließlich ihrer Verarbeitung erhoben
werden, um auf künftiges Verhalten schließen zu können.
Assessment Center ist ein besonders personal-, zeit- und kostenintensiver Eignungstest
Ermöglicht jedoch relativ praxisnah, das tatsächliche Verhalten von Bewerbern zu erkennen
Inhalte eines Arbeitsvertrages
 Grundsätzlich ist die inhaltliche Gestaltung des Arbeitsvertrages frei.
 Jedoch müssen bestehende Vorschriften beachtet werden, die in Gesetzen, Tarifverträgen oder
Betriebsvereinbarungen enthalten sind.
 Inhalte des Arbeitsvertrages können sein:
o Vertragsparteien
o Vertragsbeginn
o Tätigkeitsbezeichnung
o Tätigkeitsbeschreibung
o Vergütung
o Sozialleistungen
o Arbeitszeit
o Urlaub
o Unverschuldete Arbeitsverhinderung
o Wettbewerbsverbot / Konkurrenzklausel
o Probezeit
o Kündigungsfrist
8
Herunterladen