Vertragsschluss Angebot (§ 145): WE mit der Vertragsschluss angetragen wird. - muss alle vertragswesentlichen Punkte enthalten (essentialia negotii) Exkurs: essentialia negotii: vertragswesentliche Punkte ohne die ein Vertrag nicht geschlossen ist. accidentalia negotii: Nebenregelungen die zusätzlich getroffen werden können naturalia negotii: dispositive Regelungen die das Gesetz für verschiedene Verträge vorsieht - invitatio ad offerendum (Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes) ist kein Angebot (Schaufenster, Katalog) - offerta ad incertas personas (Angebot an einen unbestimmten Personenkrei) ist ein Angebot (Warenautomat unter Bedingung des regulären Gebrauchs und des Funktionierens) Folie .36 Annahme (§§147-153): WE mit der das Angebot bestätigt wird. - „sofort“ iSd § 147 bedeutet „ohne jegliches Zögern“ Unter Abwesenden muss der Annehmende ein zumindest gleich schnelles Erklärungsmittel wählen! Fall 29: V schickt K ein Angebot über den Kauf eines Schrankes am 10.10. 2008. Dieses geht V am 11.10. 2008 per Post zu. Am 13.10. 2008 schickt er per Post die Erklärung an V, er wolle den Schrank wie angeboten kaufen. Aufgrund eines Poststreiks erreicht der Brief den V erst am 20.10 2008. V erkennt jedoch am Poststempel, dass der Brief am 13.10. 2008 versandt wurde. Er ruft daraufhin sofort bei K an und teilt ihm mit, dass dieser den Schrank am Folgetag abholen könne. K hatte nicht mehr mit einer Antwort des V gerechnet und sich unterdessen einen anderen Schrank gekauft, was er dem V auch mitteilt. Dieser besteht jedoch auf Abnahme des Schrankes und Kaufpreiszahlung. Zu Recht? Folie .37 Angebot und Annahme müssen sich decken Auslegung: § 133 (natürliche Auslegung): wirklicher Wille vor buchstäblichem Sinn - kein Dissens bei lediglich falscher Bezeichnung (falsa demonstartio non nocet) § 157 (normative Auslegung): nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte Die WE ist so zu verstehen, wie ein objektiver Dritter (objektiver Erklärungshorizont) sie an Stelle eines verständigen Erklärungsempfänger hätte verstehen müssen. Aufbau: 1. Stellen Sie durch Auslegung fest ob ein Dissens vorliegt. 2. Unterscheiden Sie zwischen offenem und verstecktem Dissens a. § 154: gilt rglm nicht b. § 155: gilt rglm soweit dies als Parteiwille angenommen werden kann. Folie .38 Fall 30: Student A will das Lehrbuch zum Sachenrecht kaufen. Er wendet sich an den örtlichen Buchladen und bestellt dort das „Sachenrecht von Wieling“. Als er am nächsten Tag das Buch abholen will, drückt ihm die Verkäuferin den 1. Band „Sachenrecht“ von Wieling in die Hand. A erkennt sofort seinen Fehler und sagt er wolle das Buch nicht haben. V besteht aber auf Kaufpreiszahlung. Zu recht? Folie .39