BETRIEBSANWEISUNG Morpholin gem. GefStoffV Institut: Muster Bereich / Arbeitsgrp.: Tätigkeit: Nummer: G 538_2 Gefahrstoffbezeichnung Morpholin Form: Farbe: flüssig farblos Geruch: ammoniakartig Gefahr für Mensch und Umwelt Gefahren für den Menschen H226: Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H302 + H332: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder bei Einatmen. H311: Giftig bei Hautkontakt. H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Gefahren für die Umwelt Signalwort: Gefahr --Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln Hygienevorschriften Waschgelegenheit am Arbeitsplatz vorsehen. Auf Sauberkeit und Trockenheit am Arbeitsplatz achten. Verspritzen vermeiden. Bei offenem Umgang jeglichen Kontakt vermeiden. Einatmen von Dämpfen/ Aerosol vermeiden. Verunreinigte Arbeitskleidung wechseln und gründlich reinigen. Getrennte Aufbewahrungsmöglichkeiten für Straßen- und Arbeitskleidung müssen zur Verfügung stehen, wenn eine Gefährdung durch Verunreinigung der Arbeitskleidung zu erwarten ist. Hautschutzpläne beachten. Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen Gute Be- und Entlüftung des Arbeitsraumes vorsehen. Augenbrausen vorsehen. Beim Umgang mit größeren Mengen Notduschen vorsehen. An Arbeitsplätzen dürfen nur die Substanzmengen vorhanden sein, die für den Fortgang der Arbeiten erforderlich sind. Gefäße nicht offen stehen lassen. Möglichst geschlossene Apparaturen verwenden. Ist das Austreten des Stoffes nicht zu verhindern, ist dieser an der Austrittstelle gefahrlos abzusaugen. Emissionsgrenzwerte beachten, ggf. Abluftreinigung vorsehen. Behälter und Leitungen sind eindeutig zu kennzeichnen. Für das Ab- und Umfüllen möglichst dichtschließende Anlagen mit Absaugung einsetzen. Nicht mit Druckluft fördern. Lösemittel- und alkalibeständige Hilfsgeräte verwenden. Kupfer, Kupferlegierungen, Aluminium, Aluminiumlegierungen, Zink und Zinklegierungen sind als Werkstoff ungeeignet. Bei erhöhter Temperatur können Dämpfe in solchen Mengen freigesetzt werden, dass sie mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden. Bereiche, in denen erhöhte Temperaturen vorliegen, gelten deshalb als explosionsgefährdet. Das kann bereits bei erhöhter Umgebungstemperatur der Fall sein. Von Zündquellen fernhalten. Keine funkenreißenden Werkzeuge verwenden. Es ist zu verhindern, dass Gase oder Dämpfe in andere Räume, die Zündquellen enthalten, gelangen können. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen. Erden aller Teile, die sich gefährlich aufladen können. Explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel, Pumpen, Armaturen und Ventile verwenden. Persönliche Schutzausrüstung Körperschutz: Je nach Gefährdung dichte, ausreichend lange Schürze und Stiefel oder geeigneten Chemikalienschutzanzug tragen. Die Schutzkleidung sollte flammhemmend, alkali- und lösemittelbeständig sein. Atemschutz: bei unbeabsichtigter Stofffreisetzung und Arbeitsplatzgrenzwertüberschreitung; Gasfilter A mit brauner Kennfarbe Augenschutz: Korbbrille; ist auch das Gesicht gefährdet: zusätzlicher Schutzschirm; können augenschädigende Dämpfe oder Aerosole auftreten: Vollmaske Handschutz: Geeignet sind Handschuhe aus Butylkautschuk - Butyl (0,5 mm), Durchbruchzeit >= 8 Stunden Erstelldatum: 16.04.2013 von A. Mühlfried Seite 1 von 2 Bei einer ca. 1,5-fach größeren/kleineren Schichtdicke verdoppelt/halbiert sich die jeweilige Durchbruchzeit. Die Daten gelten nur für den Reinstoff. Bei Übertragung auf Substanzgemische dürfen sie nur als Orientierungshilfe angesehen werden. Maximale Tragedauer beachten! Verhalten im Gefahrfall Notruf 112 (Direktwahl von jedem FH Telefon) Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Alle Zündquellen beseitigen. Gefährdeten Bereich räumen. Gefahrenbereich nur mit geeigneter Schutzausrüstung betreten. Mit Universalbinder (z.B. Kieselgur, Vermiculit, Sand) aufnehmen, in geeignete Behälter füllen und über das Team 11.3 der Entsorgung zuführen. Funkenfreie Werkzeuge verwenden. Anschließend Raum gründlich lüften und verschmutzte Gegenstände und Boden reinigen. Eindringen in den Boden und Gewässer vermeiden. Beim Eindringen größerer Mengen des Stoffes müssen die zuständigen Behörden verständigt werden. (Absprache mit Team 11.3) Maßnahmen zur Brandbekämpfung Geeignete Löschmittel sind Wasser (nur Sprühstrahl), Löschpulver und CO 2. Größeren Brand mit alkoholbeständigem Schaum oder Sprühwasser bekämpfen. Umliegende Gebinde und Behälter mit Sprühwasser kühlen. Behälter wenn möglich aus der Gefahrenzone bringen. Drucksteigerung, Berst- und Explosionsgefahr beim Erhitzen. Zündquellen beseitigen. Auf Rückzündung achten. Auf windzugewandter Seite bleiben. Achtung! Gefährliche Zersetzungsprodukte können entstehen: Nitrose Gase (Stickoxide), Kohlenstoffoxide. Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und bei massiver Schadstoffeinwirkung Chemieschutzanzug tragen. Erste Hilfe Notruf 112 (Direktwahl von jedem FH Telefon), Giftnotruf Uni Bonn 0228-19240 Leitwarte (IWZ Tel.: 2000) und Pförtner (IWZ+ Altbau Tel.: 2169, GM Tel.: 6600, Cl1 Tel.: 3404, U48 Tel.: 3261, U40 Tel.: 3200) informieren Auge: Auge unter Schutz des unverletzten Auges 10 Minuten unter fließendem Wasser bei weitgespreizten Lidern spülen. Anschließend den Verletzten sofort zum Augenarzt/in eine Klinik bringen. Während des Transportes mittels eines Augenspülglases weiterspülen. Haut: Betroffene Hautpartien sofort gründlich unter fließendem Wasser mit Seife reinigen. Anschließend die Kontaktregion mit Polyethylenglykol 400 behandeln, kurz einwirken lassen und sorgfältig abspülen. Kontaktregion steril abdecken und den Patienten in eine Klinik bringen, da später resorptiv-toxische Wirkungen eintreten könnten - auch bei fehlender deutlicher Hautverätzung. Atmungsorgane: Frischluft zuführen. Bei Atemnot Sauerstoff inhalieren lassen. Frühstmöglich ein Glucocorticoid-Dosieraerosol zur Inhalation wiederholt tief einatmen lassen. Für ärztliche Behandlung sorgen. Verschlucken: Mund ausspülen, Flüssigkeit wieder ausspucken. Reichlich Wasser trinken lassen. Erbrechen nicht anregen. Sofort für ärztliche Behandlung sorgen. Vergiftungssymptome können erst später auftreten. Sachgerechte Entsorgung Sammlung In Sammelbehälter für halogenfreie organische Lösemittel und Lösungen halogenfreier organischer Stoffe geben. Sammelgefäße sind deutlich mit der systematischen Bezeichnung ihres Inhaltes zu beschriften und mit Gefahrensymbolen und H- und P-Sätzen zu versehen. Sammelbehälter bis zum Transport ins Zwischenlager für Gefahrstoffe in geeigneten Sicherheitsschränken verwahren. Entsorgung Chemische Abfälle sind über das Team 11.3 zu entsorgen. Erstelldatum: 16.04.2013 von A. Mühlfried Seite 2 von 2