G 538 2 - Verwaltung

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BETRIEBSANWEISUNG
Morpholin
gem. GefStoffV
Institut:
Muster
Bereich / Arbeitsgrp.:
Tätigkeit:
Nummer:
G 538_2
Gefahrstoffbezeichnung
Morpholin
Form:
Farbe:
flüssig
farblos
Geruch:
ammoniakartig
Gefahr für Mensch und Umwelt
Gefahren für den Menschen
H226: Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H302 + H332: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder bei Einatmen.
H311: Giftig bei Hautkontakt.
H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Gefahren für die Umwelt
Signalwort:
Gefahr
--Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
Hygienevorschriften
Waschgelegenheit am Arbeitsplatz vorsehen. Auf Sauberkeit und Trockenheit am Arbeitsplatz
achten. Verspritzen vermeiden. Bei offenem Umgang jeglichen Kontakt vermeiden. Einatmen von
Dämpfen/ Aerosol vermeiden. Verunreinigte Arbeitskleidung wechseln und gründlich reinigen.
Getrennte Aufbewahrungsmöglichkeiten für Straßen- und Arbeitskleidung müssen zur Verfügung
stehen, wenn eine Gefährdung durch Verunreinigung der Arbeitskleidung zu erwarten ist.
Hautschutzpläne beachten.
Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen
Gute Be- und Entlüftung des Arbeitsraumes vorsehen. Augenbrausen vorsehen. Beim Umgang
mit größeren Mengen Notduschen vorsehen. An Arbeitsplätzen dürfen nur die Substanzmengen
vorhanden sein, die für den Fortgang der Arbeiten erforderlich sind. Gefäße nicht offen stehen
lassen. Möglichst geschlossene Apparaturen verwenden. Ist das Austreten des Stoffes nicht zu
verhindern, ist dieser an der Austrittstelle gefahrlos abzusaugen. Emissionsgrenzwerte beachten,
ggf. Abluftreinigung vorsehen. Behälter und Leitungen sind eindeutig zu kennzeichnen. Für das
Ab- und Umfüllen möglichst dichtschließende Anlagen mit Absaugung einsetzen. Nicht mit
Druckluft fördern. Lösemittel- und alkalibeständige Hilfsgeräte verwenden. Kupfer,
Kupferlegierungen, Aluminium, Aluminiumlegierungen, Zink und Zinklegierungen sind als
Werkstoff ungeeignet.
Bei erhöhter Temperatur können Dämpfe in solchen Mengen freigesetzt werden, dass sie mit Luft
ein explosionsfähiges Gemisch bilden. Bereiche, in denen erhöhte Temperaturen vorliegen, gelten
deshalb als explosionsgefährdet. Das kann bereits bei erhöhter Umgebungstemperatur der Fall
sein. Von Zündquellen fernhalten. Keine funkenreißenden Werkzeuge verwenden. Es ist zu
verhindern, dass Gase oder Dämpfe in andere Räume, die Zündquellen enthalten, gelangen
können. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen. Erden aller Teile, die sich
gefährlich aufladen können. Explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel, Pumpen, Armaturen
und Ventile verwenden.
Persönliche Schutzausrüstung
Körperschutz: Je nach Gefährdung dichte, ausreichend lange Schürze und Stiefel oder
geeigneten Chemikalienschutzanzug tragen. Die Schutzkleidung sollte
flammhemmend, alkali- und lösemittelbeständig sein.
Atemschutz: bei unbeabsichtigter Stofffreisetzung und Arbeitsplatzgrenzwertüberschreitung;
Gasfilter A mit brauner Kennfarbe
Augenschutz: Korbbrille; ist auch das Gesicht gefährdet: zusätzlicher Schutzschirm; können
augenschädigende Dämpfe oder Aerosole auftreten: Vollmaske
Handschutz: Geeignet sind Handschuhe aus Butylkautschuk - Butyl (0,5 mm),
Durchbruchzeit >= 8 Stunden
Erstelldatum: 16.04.2013 von A. Mühlfried
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Bei einer ca. 1,5-fach größeren/kleineren Schichtdicke verdoppelt/halbiert sich die
jeweilige Durchbruchzeit. Die Daten gelten nur für den Reinstoff. Bei Übertragung
auf Substanzgemische dürfen sie nur als Orientierungshilfe angesehen werden.
Maximale Tragedauer beachten!
Verhalten im Gefahrfall
Notruf 112 (Direktwahl von jedem FH Telefon)
Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Alle Zündquellen beseitigen. Gefährdeten Bereich räumen. Gefahrenbereich nur mit geeigneter
Schutzausrüstung betreten. Mit Universalbinder (z.B. Kieselgur, Vermiculit, Sand) aufnehmen, in
geeignete Behälter füllen und über das Team 11.3 der Entsorgung zuführen. Funkenfreie
Werkzeuge verwenden. Anschließend Raum gründlich lüften und verschmutzte Gegenstände und
Boden reinigen.
Eindringen in den Boden und Gewässer vermeiden. Beim Eindringen größerer Mengen des
Stoffes müssen die zuständigen Behörden verständigt werden. (Absprache mit Team 11.3)
Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Geeignete Löschmittel sind Wasser (nur Sprühstrahl), Löschpulver und CO 2. Größeren Brand mit
alkoholbeständigem Schaum oder Sprühwasser bekämpfen.
Umliegende Gebinde und Behälter mit Sprühwasser kühlen. Behälter wenn möglich aus der
Gefahrenzone bringen. Drucksteigerung, Berst- und Explosionsgefahr beim Erhitzen. Zündquellen
beseitigen. Auf Rückzündung achten. Auf windzugewandter Seite bleiben.
Achtung! Gefährliche Zersetzungsprodukte können entstehen: Nitrose Gase (Stickoxide),
Kohlenstoffoxide. Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und bei massiver
Schadstoffeinwirkung Chemieschutzanzug tragen.
Erste Hilfe
Notruf 112 (Direktwahl von jedem FH Telefon), Giftnotruf Uni Bonn 0228-19240
Leitwarte (IWZ Tel.: 2000) und Pförtner (IWZ+ Altbau Tel.: 2169, GM Tel.: 6600, Cl1 Tel.: 3404,
U48 Tel.: 3261, U40 Tel.: 3200) informieren
Auge: Auge unter Schutz des unverletzten Auges 10 Minuten unter fließendem Wasser bei
weitgespreizten Lidern spülen. Anschließend den Verletzten sofort zum Augenarzt/in eine
Klinik bringen. Während des Transportes mittels eines Augenspülglases weiterspülen.
Haut: Betroffene Hautpartien sofort gründlich unter fließendem Wasser mit Seife reinigen.
Anschließend die Kontaktregion mit Polyethylenglykol 400 behandeln, kurz einwirken lassen
und sorgfältig abspülen. Kontaktregion steril abdecken und den Patienten in eine Klinik
bringen, da später resorptiv-toxische Wirkungen eintreten könnten - auch bei fehlender
deutlicher Hautverätzung.
Atmungsorgane: Frischluft zuführen. Bei Atemnot Sauerstoff inhalieren lassen. Frühstmöglich ein
Glucocorticoid-Dosieraerosol zur Inhalation wiederholt tief einatmen lassen. Für ärztliche
Behandlung sorgen.
Verschlucken: Mund ausspülen, Flüssigkeit wieder ausspucken. Reichlich Wasser trinken lassen.
Erbrechen nicht anregen. Sofort für ärztliche Behandlung sorgen. Vergiftungssymptome
können erst später auftreten.
Sachgerechte Entsorgung
Sammlung
In Sammelbehälter für halogenfreie organische Lösemittel und Lösungen halogenfreier
organischer Stoffe geben. Sammelgefäße sind deutlich mit der systematischen Bezeichnung ihres
Inhaltes zu beschriften und mit Gefahrensymbolen und H- und P-Sätzen zu versehen.
Sammelbehälter bis zum Transport ins Zwischenlager für Gefahrstoffe in geeigneten
Sicherheitsschränken verwahren.
Entsorgung
Chemische Abfälle sind über das Team 11.3 zu entsorgen.
Erstelldatum: 16.04.2013 von A. Mühlfried
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