Inhaltsverzeichnis

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Einsendeaufgabe FIN 02
Aufgabe 1
a.)
ordentliche Kapitalerhöhung
bedingte Kapitalerhöhung
genehmigte Kapitalerhöhung
Kapitalerhöhung aus Mitteln der AG
Eine ordentliche Kapitalerhöhung
erfordert einen Beschluss der
Hauptversammlung. Dieser muss mit
75% Mehrheit des anwesenden
Grundkapitals zustande kommen. Den
bisherigen Aktionären ist bei der
Ausgabe der neuen Aktion grundsätzlich
ein Bezugsrecht eingeräumt werden.
Die bedingte Kapitalerhöhung kann von
der Hauptversammlung beschlossen
werden. Die Kapitalerhöhung soll nur
soweit durchgeführt werden, wie von
einem Umtausch oder Bezugsrecht
Gebraucht gemacht wird, dass die
Gesellschaft auf neue Aktien einräumt.
Dabei kann es z.B. um die Gewährung
von Umtausch oder Bezugsrechten an
Gläubiger von
Wandelschuldverschreibungen gehen.
Dies ist im § 192 AktG geregelt. Es ist
auch zu beachten, dass der Nennbetrag
des bedingten Kapitals die Höhe des
Grundkapitals nicht überschreiten darf.
Die Satzung oder eine
Satzungsänderung kann den Vorstand
für maximal 5 Jahre ermächtigen das
Grundkapital bis zu einem bestimmten
Nennbetrag - dem genehmigten Kapital durch die Ausgabe neuer Aktien gegen
Einlage zu erhöhen.
Beim genehmigten Kapital kann die
Satzung den Vorstand für höchstens 5
Jahre nach Eintragung der Gesellschaft
ermächtigen das Grundkapital bis zu
einem bestimmten Nennbetrag durch die
Ausgabe neuer Aktien gegen Einlage zu
erhöhen. Rücklagen werden in
Grundkapital umgewandelt. Das
Eigenkapital erhöht sich dadurch nicht.
b.) Die Vorteile der Eigenfinanzierung:
► Kreditwürdigkeit steigt (Bonität – Wirtschaftsauskunft)
► Keine Belastung durch Zins oder Tilgung
► Kapital steht ohne Befristung zur Verfügung
► Keine Sicherheiten notwendig
► Unabhängigkeit von Gläubigern
Aufgabe 2
a.)
Die Selbstfinanzierung wird durch die Zuweisung der nicht ausgeschütteten Gewinne
zu den Rücklagen vorgenommen.
Gesetzlich erzwungene
Selbstfinanzierung
Freiwillig veranlagte Selbstfinanzierung
Nach dem Aktiengesetz (AktG) muss
eine AG eine gesetzliche Rücklage in
Höhe von 10% des Grundkapitals bilden.
Dazu sind 5% des Jahresgewinns zu
verwenden. (Bsp: gesetzliche
Rücklagen: 10)
Zuführungen zu den freien Rücklagen
aus dem Gewinn dürfen vom Vorstand
und Aufsichtsrat einer AG bis zur Hälfte
des Restjahresüberschusses verwendet
werden. Außer die Satzung des
Unternehmens erlaubt auch einen
größeren Anteil.
Eine weitere freiwillig durchgeführte
Selbstfinanzierung liegt dann vor wenn
die Hauptversammlung bezüglich der
Gewinnverwendung
Rücklagenzuweisungen beschließt bzw.
den Restgewinn nach
Dividendenausschüttung als
Gewinnvortrag bis zum nächsten Jahr
bestehen bleibt. (Bsp. Freie
Rückstellungen: 48)
b.)
Es gibt außerdem noch die Möglichkeit einer verdeckten Selbstfinanzierung. Dies
erfolgt durch die Bildung stiller – aus der Bilanz nicht zu erkennender – Reserven.
Das entsteht durch eine Unterbewertung der Aktiva oder eine Überbewertung der
Passiva. Eine falsch Bewertung des Wechselkurs
Unterbewertung der
Aktiva
Anlagevermögen
Überbewertung
der Passiva
Rückstellungen
Grundstücke;
Verbindlichkeiten
Gebäude
Betriebs- und
Hypotekenschulden
Geschäftsausstattung
Vorräte
Aufgabe 3
a.) Vermögensumschichtungen bezeichnen Umschichtungen materieller bzw.
immaterieller Vermögen werte, die so zu flüssigen Mitteln gemacht werden.
Zur Umschichtung eignen sich nur Vermögenswerte die nicht
betriebsnotwendig sind. Beispiele hierfür sind Wertpapiere oder Beteiligungen
an anderen Unternehmen.
b.)
-
unbebaute Grundstücke veräußern
Wertpapiere veräußern
Abschreibung
Verkauf von veralteten Maschinen und Anlagen
Aufgabe 4.
Wie in Aufgabe 3 erwähnt handelt es sich bei der Finanzierung aus Abschreibungen
um eine Umschichtung aus Vermögen. Es erfolgt sozusagen eine Rückführung von
Vermögen in Kapital. Diese Vorgehensweise ist aber nur dann denkbar, wenn die
Verkaufspreise kostendeckend bzw. mit Gewinn kalkuliert sind. Und diese Preise am
Markt auch durchsetzbar sind. Nur dann werden Abschreibungen erwirtschaftet und
fließen als finanzielle Mittel dem Unternehmen wieder zu. Die Abschreibungen
können dabei einen Kapitalfreisetzungseffekt, aber auch einen
Kapitalerweiterungseffekt erzielen.
Aufgabe 5.
a.) Ich würde eine langfristige Fremdfinanzierung empfehlen.
► Nur so ist eine langfristige Finanzplanung möglich
► Der hohe Kontokorrentkredit verursachte deutlich höhere Kosten durch Sollzinsen
und/oder Überziehungszins
► Zinsen sind steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben und damit vorteilhafter als
die nicht abzugsfähigen Zinsen eines Kontokorrentkredites
► Eine Finanzierung von Investitionen über Fremdvermögen soll im
Anlagevermögen ja auch langfristig niedergelegt werden. Ansonsten könnten
Liquiditätsprobleme aufgrund von kurzen Rückzahlungsterminen entstehen
► Der Kontokorrentkredit geht zu Lasten der Liquidität des Unternehmens
b.)
Grundstücke/Gebäud
e
Hypothekarkredit:
Pfandrecht einer
unbeweglichen
Sache, als Beispiel
ein Grundstück. Das
Grundstück haftet
dinglich für die
Hauptforderung und
die Zinsen. Der
Schuldner haftet
persönlich mit seinem
ganzen Vermögen.
Der Gläubiger kann
bei
Zahlungsverweigerun
g die
Zwangsvollstreckung
für das Grundstück
beantragen.
Grundpfandrecht
Maschinelle Anlagen
Vorräte
Sicherungsübereignun
g
Grundschuldkredit: vgl.
Hypothekarkredit, jedoch
haftet der Schuldner nicht
mit seinem gesamten
übrigen Vermögen. Die
Grundschuld ist ein
abstraktes Grundpfandrecht.
(Wird von Banken bei einem
Privatbau von Häusern
eingetragen
Das Eigentum wird
auf den Gläubigen
übertragen, jedoch
bleibt der Schuldner
der Besitzer der
Sache. Der Schuldner
kann so mit der
Sache weiter
arbeiten.
Ist die Schuld getilgt so geht
das Eigentum auf den
Schuldner automatisch über
Wertpapiere
Faustpfandrecht
Forderungen
Zession
Aufgabe 6.
a.)
Ausfallbürgschaft
Hochwertige bewegliche
Sachen werden an der
Gläubiger verpfändet. Bei
Fälligkeit der Schuld kann
der Gläubiger nach
Androhung und Ablauf einer
Frist die Pfandsache
versteigern oder verkaufen
lassen und seine
Forderungen aus diesem
Erlös befriedigen.
Bei der Zession
handelt es sich um
eine Abtretung von
Forderungen. Hierbei
vereinbart der
Schuldner mit dem
Gläubiger, dass seine
Forderungen aus
Warenlieferungen
gegenüber Dritten
zahlungshalber auf
den Gläubiger
übergehen. Je
nachem ob der
Drittschuldner von
dieser Abtretung
erfährt oder nicht
spricht man von stiller
oder offener Zession.
Bei uns wird die
Sicherung bei der
Abwicklung von
öffentlichen Bauten
gerne genommen.
(Wir sind der
Nachunternehmer
des Metallbauers
oder
Fassadenbauers.
Bei der Ausfall wird der
Bürge erst in Anspruch
genommen durch den
Kreditgeber, wenn
Maßnahmen wie z. B. eine
Zwangsvollstreckung beim
Kreditnehmer zur
Eintreibung der
Kreditverpflichtungen
erfolglos waren.
Selbstschuldnerische Bürgschaft
Der Bürge muss erst eintreten
wenn der Kreditgeber alles
versucht hat um seine Forderungen
durchzusetzen
Der Bürge muss hier auf die
Einrede der Vorausklage
vertraglich verzichten.
Das heißt durch dieses Verlangen
entsteht eine selbstschuldnerische
Bürgschaft und der Kreditgeber
kann sich unmittelbar bei
Erfüllungsstürlung an den Bürgen
wenden. Hierfür ist extremes
Vertrauen des Bürgen dem
Kreditschuldner gegenüber
vorausgesetzt
b.) Wie aus der Beschreibung schon hervorgeht würde die Bank die
selbstschuldnerische Bürgschaft wählen. Für die Bank ist es sehr
aufwendig die Maßnahmen bei einer Ausfallbürgschaft durchzusetzen.
(Beispiel Zwangsvollstreckung) Zusätzlich hierzu haftet der Bürge
ebenso wie der Hauptschuldner, was die Sicherheit für die Bank
deutlich erhöht.
Abschnitt 2
Aufgabe 1
a.) ► Es könnte über ein direktes Leasing (Hersteller-Leasing) der Hersteller
sein
►Spezielle Leasinggesellschaften, die die zu vermietenden Güter von den
Herstellern durch Kauf erwerben und anschließend vermieten Dann
sprechen wir von indirektem Leasing.
b.) Durch den Kauf hätte das Unternehmen eine Vorfinanzierung zu leisten.
Das würde die Liquidität einschränken. Werden die Maschinen jedoch
geleast, dann fällt die erste Rate dann an, „wenn die Maschine steht“. Das
heißt das Unternehmen kann direkt mit der Produktion starten und mit dem
generierten Umsatz die Raten tilgen.
Allerdings halte ich den Werbespruch für ein wenig übertrieben. Denn es ist
ja dennoch nicht gewährleistet, dass Umsatz getätigt wird oder gar Gewinn.
Da dies ja von mehreren Faktoren abhängig ist. Aber der Vorteil wie oben
beschrieben steckt in dem Slogan mit drin. Somit sind die Raten auch bei
negativer Ertragslage fällig.
c.) ► Die Möglichkeit zur Finanzierung der Produktionsanlage die sonst bei
einer problematischen Finanzsituation nicht gegeben wäre
► Leasing beeinflusst in vorteilhafter Weise die Liquidität
► Es bestehen Möglichkeiten einer flexiblen Anpassung an den technischen
Fortschritt (Wird ja auch privat bei Autos oder sogar Handy genutzt)
► Leasing bietet durch mit ihm verbundene Serviceleistungen mögliche
Vorteile (Siehe auch hier die privaten Kenntnisse beim Kfz-Leasing
► Im Vergleich mit Abschreibungen kann Leasing wegen der Leasingraten
zu steuerlichen Vorteilen führen
Aufgabe 2.
a.) ► Niedrigere Verwaltungskosten
► Senkung von Personalkosten
► Senkung des Ausfallrisikos
► Verbesserte Liquidität
► Ausnutzung von Skonti
b.) Das Schlagwort heißt hier Risikostreuung. Da die Factoring-Gesellschaft
ja auch das Ausfallrisiko trägt übernimmt sie mehrere Rechnungen um
das Risiko auf mehrere Forderungen zu verteilen.
c.) In der Bilanz schlägt sich der Abschluss einer Factoring Vertrages als
Aktivtausch nieder. An die Stelle der Forderung aus Lieferung und
Leistung tritt der Geldzufluss (abzüglich Zinsen und Provision) aus der
Bevorschussung der Forderung, der direkt als reale Liquiditätszufuhr im
Bankguthaben zum Tragen kommt. Jedoch ist zu bedenken, dass nur
wenn die zusätzlich freigesetzten Mittel verwendet werden um etwa unter
Skontoausnutzung Lieferantenverbindlichkeiten zu tilgen, bedeutet das
eine Bilanzverkürzung (Geringeres Gesamtkapital, so wie
Gesamtvermögen) und auch eine erhöhte Eigenkapitalquote.
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