Presse - Information Bz, 09.01.2006 Jahreswechsel: Der richtige Moment, die Bank zu verlassen Wie man ohne Konto-Löschungsspesen durch kommt Auch im abgelaufenen Jahr erhält Italien die schwarze Palme für die höchsten Kosten bei den Kontokorrenten (siehe den letzten Vergleich von „Cap Gemini“): 252 Euro kostet in Italien ein Standard-Kontokorrent, im Gegensatz zu 34 Euro in Holland. Während die Taschen der Sparenden immer leerer werden, bleibt den Verbraucherschützern nichts anderes übrig, als ein paar Tipps zum richtigen Umgang mit dem Kontokorrent zu geben. Wichtigste Frage: Wann ist es von Vorteil, ein Konto zu löschen? Wir erinnern an ein Urteil des Landesgerichtes Bozen, welches bestätigt, dass man ein Kontokorrent spesenlos auflösen kann, wenn die Bank einseitig die Vertragsbedingungen zuungunsten des Kontoinhabers abändert. Beispiel: die Bank erhöht die monatlichen Verwaltungskosten von 4 auf 5 Euro oder sie erhöht die Kosten für die Durchführung einer Überweisung. In solchen Fällen kann das Konto innerhalb von 15 Tagen ab Kenntnisnahme der neuen Vertragsbedingungen aufgelöst werden und zwar ohne die Verrechnung der Kontolöschungsspesen! Wie erfährt man, ob die Bank die Vertragsbedingungen des Kontokorrentvertrages abgeändert hat? In erster Linie ist es wichtig, dass man fleißig seine Kontoauszüge kontrolliert, vor allem jene, die alle drei Monate zugestellt werden und die die periodische Abrechnung enthalten. Hierin sind die Kosten für die Kontoführung und für den Trimesterabschluss aufgeführt. Die Änderung der Vertragsbedingungen können aber auch andere Posten betreffen, zum Beispiel die den Zinssatz oder die Kommission für den höchsten Sollsaldo (sog. commissione di massimo scoperto) oder jene für die Überweisungen oder für andere Dienste. Zur Kontrolle all dieser Posten gibt es eine weitere Möglichkeit: das so genannte Übersichtsblatt (cd. documento di sintesi) über die wichtigsten Vertragsbedingungen. Es handelt sich dabei um ein mehrseitiges Dokument, das die Bank laut Gesetz mindestens einmal im Jahr zustellen muss. Der Moment der Zustellung ist von Bank zu Bank verschieden, häufig erfolgt sie aber zu Jahresanfang. Das wäre also der richtige Moment, um sich jetzt mit dem Thema zu befassen. Wir erinnern daran, dass man nach Erhalt (!!!) der Information 15 Tage Zeit hat, die Kontolöschung vorzunehmen. Dies sollte besser schriftlich geschehen. Die Bank darf jedenfalls keinerlei Druck ausüben und auch keine Löschungsspesen verlangen! Wohin mit dem Geld? Es fragt sich natürlich, wo das Geld künftig besser, das heißt billiger untergebracht ist. Es gibt noch einige traditionelle Kontokorrente mit niedrigen Kosten (ein Beispiel ist das Konto „Bancoposta“ mit Kontokorrentspesen von 30,99 Euro). Andere Möglichkeiten kann man über den Kontokorrentrechner der Verbraucherzentrale herausfinden (http://www.verbraucherzentrale.it/22v102d902.html) Wer gut mit dem Internet zurechtkommt, hat eine große Auswahl, da das Angebot an Onlinekonten täglich größer wird. Die Zahl der traditionellen Bankkunden, die sich von ihren Banken abwenden und ihr Geld einem Internetkonto anvertrauen, wird immer größer. Die Alternativen (besonders auch für die jungen SparerInnen) Unter jungen SparerInnen werden ganz neue Formen der Geldverwaltung immer beliebter. Eine davon ist jene der Zahlung via Wertkarte (sog. carte prepagate). Dafür lädt der Nutzer die Karte mit einem bestimmten Betrag auf und bucht dann bei Zahlungen davon ab. Ist die Karte „leer“, lädt man sie wieder auf. Ein günstiges Angebot in diesem Bereich stellt die Wertkarte „Postepay“ dar. Sie kostet einmalig 5 Euro, jedes Aufladen 1 Euro. Unter www.cartedipagamento.com gibt es noch andere Angebote. Die Wertkarten sind auch praktisch und vor allem wenig risikoreich, wenn es um Onlinezahlungen geht. Eine ganz andere Möglichkeit ist die, das Konto zu löschen (vor allem, wenn man wenige Bewegungen vornimmt) und ein normales Sparbuch aufzumachen (das bei der Post hat die niedrigsten Kosten) und Zahlungen (Wasser, Licht, Strom, Telefon, …) bei den Postschaltern oder direkt bei den Schatzämtern der Dienstleistungsbetriebe vorzunehmen.