Weiterbildungszeugnis Diagnostische Radiologie für , geboren am war vom bis in unter meiner Anleitung ganztägig und hauptberuflich tätig. verfügt über eingehende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in - Ätiologie, Pathogenese, Pathophysiologie, Symptomatologie, Indikation und Differentialdiagnose der mit ionisierenden Strahlen und kernphysikalischen Verfahren zu untersuchenden Erkrankungen einschließlich der Grundlagen der Physik bei der diagnostischen Anwendung ionisierender Strahlen und kernphysikalischer Verfahren. - Strahlenerzeugungssystemen - der Strahlenbiologie und dem Strahlenschutz - der radiologischen Diagnostik; hierzu gehört eine Mindestzahl selbständig durchgeführter Untersuchungen mit verschiedenen diagnostischen Verfahren - den zur Grundversorgung erforderlichen radiologischen Maßnahmen im Kindesalter - den zur Grundversorgung erforderlichen radiologischen Maßnahmen an Gehirn und Rückenmark - den interventionellen radiologischen Verfahren in Zusammenarbeit mit den für das Grundleiden zuständigen Ärzten - in radiologischen Spezialverfahren; hierzu gehört eine Mindestzahl selbständig durchgeführter Untersuchungen und therapeutischer Verfahren - der Sonographie, soweit sie zur Vermeidung oder Ergänzung diagnostisch-radiologischer Untersuchungen indiziert ist; hierzu gehört eine Mindestzahl selbständig durchgeführter sonographischer Untersuchungen - der MRT und Kernspektroskopie; hierzu gehört eine Mindestzahl selbständig durchgeführter Untersuchungen - der Schockbehandlung und Herz-Lungen-Wiederbelebung - der Pharmakologie der im Gebiet gebräuchlichen Pharmaka und Kontrastmittel (Pharmakokinetik, Wechsel- und Nebenwirkungen) einschließlich ihres therapeutischen Nutzens (auch Kosten-/Nutzenrelation), Risiken des Arzneimittelmißbrauchs, gesetzliche Auflagen bei der Arzneimittelverschreibung und Arzneimittelprüfung sowie die hierbei zu beachtenden ethischen Grundsätze - Dokumentation von Befunden, ärztlichem Berichtswesen, einschlägigen Bestimmungen der Sozialgesetzgebung (Reichsversicherungsordnung, Sozialgesetzbuch, Krankenkassenverträge, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Mutterschutzgesetz, Jugend- und Arbeitsschutzgesetz und andere Bestimmungen) und für die Arzt-Patienten-Beziehung wichtigen Rechtsnormen - der Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung verfügt darüber hinaus über Kenntnissen über - spezielle diagnostische Verfahren in den Schwerpunkten der Diagnostischen Radiologie - spezielle Meßverfahren der Diagnostischen Radiologie - die Strahlentherapie und die Grundlagen der allgemeinen Onkologie - die Diagnostik mit radioaktiven Stoffen - die EDV einschließlich der Gerätekunde des Gebietes Im Rahmen der Weiterbildung wurden erbracht und nachgewiesen an Untersuchungs- und Behandlungsverfahren: - Selbständige Durchführung, Befundung und Dokumentation der Ultraschalldiagnostik soweit sie zur Vermeidung oder Ergänzung diagnostisch-radiologischer Untersuchungen indiziert ist durch ° B-mode-Sonographien des Abdomen und Retroperitoneum ° B-mode-Sonographien der Urogenitalorgane (ohne weibliche Genitalorgane) ° B-mode-Sonographien des Magen-Darm-Traktes ° B-mode-Sonographien der Schilddrüse ° B-mode-Sonographien der Gesichtsweichteile und Weichteile des Halses (einschließlich Speicheldrüsen) ° (mindestens 100) B-mode-Sonographien der Thoraxorgane (ohne Herz) - Selbständige Durchführung und Befundung radiologischer Untersuchungen, wobei die zur Grundversorgung erforderlichen radiologischen Maßnahmen der Kinderradiologie sowie der Neuroradiologie in den Richtzahlen oder Weiterbildungsinhalten eingeschlossen sind ° Skelett und Gelenke (Körperstamm und Extremitäten) ° Schädel, einschließlich Spezialaufnahmen ° Thorax und Thoraxorgane ° Gastrointestinaltrakt (Abdomennativdiagnostik, Oesophagus, Magen, Dünndarm, Dickdarm, Leber, Gallenblase, Gallengänge und Pankreas) ° Nieren und Harnwege ° Mamma ° Gefäße (davon Arteriographien, Phlebographien und Lymphographien) ° Darstellung von natürlichen und fehlerhaften Gangsystemen sowie Arthrographien ° Computertomographie (davon Schädel-CT) ° Magnet-Resonanz-Tomographie oder Kernspektroskopie (Hirn und Rückenmark, Skelett und Gelenke, Abdomen und Becken, Thoraxorgane) - radiologische Spezialverfahren ° Drainagen von pathologischen Flüssigkeitsansammlungen ° Punktion pathologischer Raumforderungen zur Gewebeentnahme - ausführlich begründete Gutachten Ich halte uneingeschränkt geeignet, die Facharztbezeichnung im Gebiet Diagnostische Radiologie zu führen. ,