Seite 7 Par-Behandlung Patienten-Merkblatt für zusätzliche private Leistungen anlässlich der Par-Behandlung Der Leistungsanspruch des GKV-Versicherten ergibt sich – wie auch der Umfang der vertragszahnärztlichen Behandlungsmaßnahmen – aus den gesetzlichen Bestimmungen des SGB V, den Leistungsbeschreibungen des Bema und den Behandlungsrichtlinien. Auch die seit dem 1. Januar 2004 geltenden Regelungen bedingen zusätzliche, privat mit dem Kassenpatienten zu vereinbarende Leistungen, um moderne Parodontologie praktizieren zu können. Diese Selbstzahlerleistungen sollten mit dem Patienten schriftlich vereinbart werden. Einen Textvorschlag hatten wir Ihnen bereits in unserer Juli-Ausgabe auf Seite 8 unterbreitet. In allen Phasen einer systematischen Par-Behandlung können dem GKV-Versicherten selbstständige Zusatzleistungen auf privater Basis angeboten werden, ohne dass es sich dabei um nicht zulässige Zuzahlungen zu Vertragsleistungen der GKV handelt. Im Einzelnen könnten dies sein: Diagnostik Mikrobiologische Nachweisverfahren Parodontaldiagnostik (zum Beispiel Periotest) Erhebung des PSI-Code, wenn wegen der Bema-Abrechnungseinschränkung (einmal in zwei Jahren) als Kassenleistung nicht abrechnungsfähig Vorbehandlung Erhebung des Mundhygienestatus Kontrolle des Übungserfolges Professionelle Zahnreinigungsmaßnahmen Therapie Lokale Antibiotikatherapie Par-Behandlung bei einem PSI-Code unter 3 oder an Parodontien mit weniger als 3,5 mm Sondierungstiefe Chirurg. Behandlung in Verbindung mit augmentativen Maßnahmen Regenerative Verfahren Behandlung der Rezessionen, des Fehlens keratinisierter Gingiva und der verkürzten Schleimhaut Laser-Behandlung Nachsorge Erhebung des PSI-Code, wenn wegen der Bema-Abrechnungseinschränkung (einmal in zwei Jahren) als Kassenleistung nicht abrechnungsfähig Erhebung des Mundhygienestatus Kontrolle des Übungserfolges Professionelle Zahnreinigungsmaßnahmen Im nachstehenden Patienten-Merkblatt sind die möglichen Zusatzleistungen zur Optimierung der Par-Behandlung aufgeführt. Patienteninformation zur Parodontitis-Behandlung (Par-Behandlung) Liebe Patientin, lieber Patient, als Mitglied einer Krankenkasse haben Sie Anspruch auf Leistungen, die laut Gesetz ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten dürfen. Aber: Moderne Methoden der systematischen Behandlung von Parodontal-erkrankungen sind ursachenbezogen und zielen auf eine Wiederherstellung des Parodontiums – des Zahnhalteapparates – ab. In allen Phasen einer systematischen Par-Behandlung können wir Ihnen ergänzend oder an Stelle der Behandlungsmaßnahmen, die Ihre Krankenkasse bezahlt, Leistungen anbieten, die das Behandlungsergebnis optimieren. Dadurch soll nicht nur das Fortschreiten Ihrer Parodontalerkrankung verhindert, sondern sollen auch bereits eingetretene Schäden beseitigt werden. Im Einzelnen können wir Ihnen anbieten: Diagnostik Mikrobiologische Nachweisverfahren Um die für eine Parodontitis verantwortlichen Erreger gezielt bekämpfen zu können, müssen wir wissen, welche Erreger in Ihrem konkreten Fall für Ihre Erkrankung ursächlich sind. Hier helfen spezielle mikrobiologische Tests, die entweder sofort in der Praxis oder im Labor durchgeführt werden. Parodontaldiagnostik mittels Periotest Über die üblichen Untersuchungsmethoden hinausgehend, kann die Zahnbeweglichkeit auf apparativem, elektromechanischem Wege reproduzierbar genau gemessen werden. Dieses spezielle Diagnostikverfahren empfehlen wir insbesondere im Rahmen der Nachsorge nach durchgeführter Parodontaltherapie. Erhebung des PSI-Code Mit dem so genannten Parodontalen Screening Index (PSI) steht uns eine Methode zur Bewertung des Zahnfleischzustandes zur Verfügung. Auf diese Weise kann Parodontitis schon in einem sehr frühen Stadium festgestellt werden. Der Index wurde in den USA entwickelt und ist inzwischen auch in Europa bereits weit verbreitet. In Deutschland ist die PSI-Erhebung seit dem 1. Januar 2004 Kassenleistung, die allerdings nur einmal innerhalb von zwei Jahren abgerechnet werden kann. Vorbehandlung Erhebung des Mundhygienestatus, Professionelle Zahnreinigungsmaßnahmen Regelmäßige Voraussetzung für die durchzuführende Parodontitistherapie zu Lasten der Krankenkasse ist nach den Behandlungsrichtlinien unter anderem das Fehlen von Zahnstein. Die Zahnsteinentfernung kann allerdings nur noch einmal im Kalenderjahr als Kassenleistung erbracht werden. Folglich ist eine systematische PAR-Therapie zu Lasten der Krankenkasse ausgeschlossen, wenn nach einmaliger Zahnsteinentfernung noch harte Zahnbeläge vorhanden sind. Sinnvoll ist auch eine professionelle Zahnreinigung in der Zahnarztpraxis – besonders, wenn es bereits erste Anzeichen von Parodontitis gibt. Dabei werden alle Ablagerungen (Zahnstein, Plaque, Verfärbungen) auf den Zahn- und erreichbaren Wurzeloberflächen vollständig entfernt. Zudem werden mit Politurinstrumenten und -pasten die Zähne geglättet, damit sich die Bakterien nicht an rauen Stellen und Nischen festsetzen können. Diese Behandlung wird von speziell hierfür ausgebildeten Mitarbeiterinnen in der Praxis durchgeführt. Therapie Lokale Antibiotikatherapie Wurden durch mikrobiologische Nachweisverfahren die Erreger der Erkrankung festgestellt, können durch den Einsatz lokal wirkender Antibiotika die verantwortlichen Bakterien gezielt bekämpft werden. Behandlung bei einem PSI-Code unter 3 oder an Parodontien mit weniger als 3,5 mm Sondierungstiefe Die systematische Behandlung von Parodontalerkrankungen ist nur Vertragsleistung der Krankenkassen, wenn anlässlich der Erhebung des Parodontalen Screening Index (PSI) ein PSI-Code von 3 oder 4 festgestellt worden ist. Chirurgische Behandlung in Verbindung mit augmentativen Maßnahmen Moderne Augmentationsverfahren ermöglichen uns, bereits während des parodontalchirurgischen Eingriffs zerstörtes Gewebe des Zahnhalteapparates wieder aufzubauen und zu festigen. Regenerative Verfahren Entzündungen des Zahnhalteapparates (Parodontitis) führen unbehandelt allmählich zum Abbau des durch Kieferknochen und Wurzelhaut gebildeten Stützsystems der Zähne. Sie werden locker und fallen schließlich aus. Um auch im weiter fortgeschrittenen Stadium einer Parodontitis Zahnverlust zu verhindern, müsste das verloren gegangene Gewebe wieder hergestellt werden. Zur Förderung der Regeneration stehen verschiedene Verfahren zur Verfügung: Knochen und Knochenersatzmaterialien Nach chirurgischer Eröffnung des Knochendefektes kann zum Beispiel ein so genanntes Knochenersatzmaterial eingebracht werden. Hierfür eignet sich eigener Knochen, der aus zahnlosen Kieferabschnitten oder dem Operationsgebiet gewonnen wird. Alternativ kann ein synthetisches Knochenersatzmaterial mit guter biologischer Verträglichkeit verwendet werden. Einsatz von Membranen Bei diesem Verfahren wird eine synthetische Membran über den Knochendefekt gelegt. Sie verhindert, dass sich Zellen der Mundschleimhaut an die Zahnoberflächen anheften. Die langsamer wachsenden Zellen aus der Wurzelhaut und dem Knochen können auf diese Weise ungehindert neue Strukturen ausbilden, die dem Zahnhalteapparat ähnlich sind. Schmelzmatrixproteine (Emdogain ®) Emdogain ® enthält Eiweißstoffe, die während der Schmelzbildungsphase von Zähnen und Zahnhalteapparat von Bedeutung sind. Die Proteine werden in Gel-Form auf die Wurzel aufgetragen. In der Folge entsteht ein Eiweißgerüst als Grundlage für die Wanderung und Anheftung parodontaler Zellen. Im Heilungsverlauf bilden sich neuer Wurzelzement und Knochen mit dazwischen liegenden funktionellen Haltefasern. Behandlung der Rezessionen, des Fehlens keratinisierter Gingiva und der verkürzten Schleimhaut Heute ist die moderne Zahnheilkunde mit Hilfe der Mikrochirurgie an einem Punkt angekommen, bei dem verloren gegangenes Stützgewebe und Weichteilstrukturen wieder hergestellt werden können. Eines der wichtigsten Einsatzgebiete besteht darin, Zahnfleischrückgänge im sichtbaren Bereich – so genannte Rezessionen – abzudecken. Bei fehlender Gingivaabdeckung an einem Zahn ergibt sich neben dem unschönen Bild eines „langen Zahnes“ auch eine erhöhte Kariesanfälligkeit durch den freiliegenden Zahnhals. Laser-Behandlung In vielen Fällen kann die Reinigung der Zahnfleischtaschen auch mit Hilfe des Lasers unterstützt werden. Diese Behandlungsmethode ist sehr schonend und effizient, da durch den Laserstrahl alle in der Zahnfleischtasche befindlichen Bakterien abgetötet werden. Nachsorge Von entscheidender Bedeutung für den langfristigen Therapieerfolg ist die Nachsorge durch den behandelnden Zahnarzt. In regelmäßigen Abständen muss der Zahnfleischzustand überprüft werden. Stellt der Zahnarzt dabei ein Neuauftreten der Parodontitis fest, kann er rechtzeitig Gegenmaßnahmen in die Wege leiten und den Patienten zum Beispiel auf ursächliche Defizite in der häuslichen Mundhygiene aufmerksam machen. Oftmals ist die Nachsorge für den Behandlungserfolg mehr ausschlaggebend als die Wahl des therapeutischen Verfahrens. Eine strukturierte Nachsorge umfasst Maßnahmen, wie sie oben unter „Diagnostik“ und „Vorbehandlung“ beschrieben sind. Kosten All diese Leistungen werden von Ihrer Krankenkasse nicht übernommen, da sie nicht Bestandteil der vertragszahnärztlichen Versorgung sind. Die exakte Therapie- und Kostenplanung werden wir vor der Behandlung in einer privaten Vereinbarung fixieren. Selbstverständlich werden wir die Behandlungsmaßnahmen, die Ihre Krankenkasse bezahlt, auch mit Ihrer Krankenkasse abrechnen; zu diesen Kassenleistungen haben Sie nichts hinzu zu zahlen. Sprechen wir darüber! Ihr Praxis-Team