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Par-Behandlung
Patienten-Merkblatt für zusätzliche private Leistungen
anlässlich der Par-Behandlung
Der Leistungsanspruch des GKV-Versicherten ergibt sich – wie auch der Umfang der
vertragszahnärztlichen Behandlungsmaßnahmen – aus den gesetzlichen Bestimmungen des
SGB V, den Leistungsbeschreibungen des Bema und den Behandlungsrichtlinien. Auch die
seit dem 1. Januar 2004 geltenden Regelungen bedingen zusätzliche, privat mit dem
Kassenpatienten zu vereinbarende Leistungen, um moderne Parodontologie praktizieren zu
können. Diese Selbstzahlerleistungen sollten mit dem Patienten schriftlich vereinbart werden.
Einen Textvorschlag hatten wir Ihnen bereits in unserer Juli-Ausgabe auf Seite 8 unterbreitet.
In allen Phasen einer systematischen Par-Behandlung können dem GKV-Versicherten
selbstständige Zusatzleistungen auf privater Basis angeboten werden, ohne dass es sich
dabei um nicht zulässige Zuzahlungen zu Vertragsleistungen der GKV handelt. Im Einzelnen
könnten dies sein:
Diagnostik
 Mikrobiologische Nachweisverfahren
 Parodontaldiagnostik (zum Beispiel Periotest)
 Erhebung des PSI-Code, wenn wegen der Bema-Abrechnungseinschränkung (einmal in
zwei Jahren) als Kassenleistung nicht abrechnungsfähig
Vorbehandlung
 Erhebung des Mundhygienestatus
 Kontrolle des Übungserfolges
 Professionelle Zahnreinigungsmaßnahmen
Therapie
 Lokale Antibiotikatherapie
 Par-Behandlung bei einem PSI-Code unter 3 oder an Parodontien mit weniger als 3,5 mm
Sondierungstiefe
 Chirurg. Behandlung in Verbindung mit augmentativen Maßnahmen
 Regenerative Verfahren
 Behandlung der Rezessionen, des Fehlens keratinisierter Gingiva und der verkürzten
Schleimhaut
 Laser-Behandlung
Nachsorge
 Erhebung des PSI-Code, wenn wegen der Bema-Abrechnungseinschränkung (einmal in
zwei Jahren) als Kassenleistung nicht abrechnungsfähig
 Erhebung des Mundhygienestatus
 Kontrolle des Übungserfolges
 Professionelle Zahnreinigungsmaßnahmen
Im nachstehenden Patienten-Merkblatt sind die möglichen Zusatzleistungen zur Optimierung
der Par-Behandlung aufgeführt.
Patienteninformation zur Parodontitis-Behandlung (Par-Behandlung)
Liebe Patientin, lieber Patient,
als Mitglied einer Krankenkasse haben Sie Anspruch auf Leistungen, die laut Gesetz
ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen und das Maß des Notwendigen nicht
überschreiten dürfen. Aber: Moderne Methoden der systematischen Behandlung von
Parodontal-erkrankungen sind ursachenbezogen und zielen auf eine Wiederherstellung des
Parodontiums – des Zahnhalteapparates – ab.
In allen Phasen einer systematischen Par-Behandlung können wir Ihnen ergänzend oder an
Stelle der Behandlungsmaßnahmen, die Ihre Krankenkasse bezahlt, Leistungen anbieten, die
das Behandlungsergebnis optimieren. Dadurch soll nicht nur das Fortschreiten Ihrer
Parodontalerkrankung verhindert, sondern sollen auch bereits eingetretene Schäden beseitigt
werden. Im Einzelnen können wir Ihnen anbieten:
 Diagnostik
 Mikrobiologische Nachweisverfahren
Um die für eine Parodontitis verantwortlichen Erreger gezielt bekämpfen zu können,
müssen wir wissen, welche Erreger in Ihrem konkreten Fall für Ihre Erkrankung
ursächlich sind. Hier helfen spezielle mikrobiologische Tests, die entweder sofort in der
Praxis oder im Labor durchgeführt werden.
 Parodontaldiagnostik mittels Periotest
Über die üblichen Untersuchungsmethoden hinausgehend, kann die Zahnbeweglichkeit
auf apparativem, elektromechanischem Wege reproduzierbar genau gemessen werden.
Dieses spezielle Diagnostikverfahren empfehlen wir insbesondere im Rahmen der
Nachsorge nach durchgeführter Parodontaltherapie.
 Erhebung des PSI-Code
Mit dem so genannten Parodontalen Screening Index (PSI) steht uns eine Methode zur
Bewertung des Zahnfleischzustandes zur Verfügung. Auf diese Weise kann Parodontitis
schon in einem sehr frühen Stadium festgestellt werden. Der Index wurde in den USA
entwickelt und ist inzwischen auch in Europa bereits weit verbreitet. In Deutschland ist
die PSI-Erhebung seit dem 1. Januar 2004 Kassenleistung, die allerdings nur einmal
innerhalb von zwei Jahren abgerechnet werden kann.

Vorbehandlung
 Erhebung des Mundhygienestatus, Professionelle Zahnreinigungsmaßnahmen
Regelmäßige Voraussetzung für die durchzuführende Parodontitistherapie zu Lasten der
Krankenkasse ist nach den Behandlungsrichtlinien unter anderem das Fehlen von
Zahnstein. Die Zahnsteinentfernung kann allerdings nur noch einmal im Kalenderjahr als
Kassenleistung erbracht werden. Folglich ist eine systematische PAR-Therapie zu
Lasten der Krankenkasse ausgeschlossen, wenn nach einmaliger Zahnsteinentfernung
noch harte Zahnbeläge vorhanden sind.
Sinnvoll ist auch eine professionelle Zahnreinigung in der Zahnarztpraxis – besonders,
wenn es bereits erste Anzeichen von Parodontitis gibt. Dabei werden alle Ablagerungen
(Zahnstein, Plaque, Verfärbungen) auf den Zahn- und erreichbaren Wurzeloberflächen
vollständig entfernt. Zudem werden mit Politurinstrumenten und -pasten die Zähne
geglättet, damit sich die Bakterien nicht an rauen Stellen und Nischen festsetzen können.
Diese Behandlung wird von speziell hierfür ausgebildeten Mitarbeiterinnen in der Praxis
durchgeführt.

Therapie
 Lokale Antibiotikatherapie
Wurden durch mikrobiologische Nachweisverfahren die Erreger der Erkrankung
festgestellt, können durch den Einsatz lokal wirkender Antibiotika die verantwortlichen
Bakterien gezielt bekämpft werden.
 Behandlung bei einem PSI-Code unter 3 oder an Parodontien mit weniger als 3,5
mm Sondierungstiefe
Die systematische Behandlung von Parodontalerkrankungen ist nur Vertragsleistung der
Krankenkassen, wenn anlässlich der Erhebung des Parodontalen Screening Index (PSI)
ein PSI-Code von 3 oder 4 festgestellt worden ist.
 Chirurgische Behandlung in Verbindung mit augmentativen Maßnahmen
Moderne Augmentationsverfahren ermöglichen uns, bereits während des parodontalchirurgischen Eingriffs zerstörtes Gewebe des Zahnhalteapparates wieder aufzubauen und
zu festigen.
 Regenerative Verfahren
Entzündungen des Zahnhalteapparates (Parodontitis) führen unbehandelt allmählich zum
Abbau des durch Kieferknochen und Wurzelhaut gebildeten Stützsystems der Zähne. Sie
werden locker und fallen schließlich aus. Um auch im weiter fortgeschrittenen Stadium
einer Parodontitis Zahnverlust zu verhindern, müsste das verloren gegangene Gewebe
wieder hergestellt werden. Zur Förderung der Regeneration stehen verschiedene
Verfahren zur Verfügung:
 Knochen und Knochenersatzmaterialien
Nach chirurgischer Eröffnung des Knochendefektes kann zum Beispiel ein so genanntes
Knochenersatzmaterial eingebracht werden. Hierfür eignet sich eigener Knochen, der
aus zahnlosen Kieferabschnitten oder dem Operationsgebiet gewonnen wird. Alternativ
kann ein synthetisches Knochenersatzmaterial mit guter biologischer Verträglichkeit
verwendet werden.
 Einsatz von Membranen
Bei diesem Verfahren wird eine synthetische Membran über den Knochendefekt gelegt.
Sie verhindert, dass sich Zellen der Mundschleimhaut an die Zahnoberflächen anheften.
Die langsamer wachsenden Zellen aus der Wurzelhaut und dem Knochen können auf
diese Weise ungehindert neue Strukturen ausbilden, die dem Zahnhalteapparat ähnlich
sind.
 Schmelzmatrixproteine (Emdogain ®)
Emdogain ® enthält Eiweißstoffe, die während der Schmelzbildungsphase von Zähnen
und Zahnhalteapparat von Bedeutung sind. Die Proteine werden in Gel-Form auf die
Wurzel aufgetragen. In der Folge entsteht ein Eiweißgerüst als Grundlage für die
Wanderung und Anheftung parodontaler Zellen. Im Heilungsverlauf bilden sich neuer
Wurzelzement und Knochen mit dazwischen liegenden funktionellen Haltefasern.
 Behandlung der Rezessionen, des Fehlens keratinisierter Gingiva und der
verkürzten Schleimhaut
Heute ist die moderne Zahnheilkunde mit Hilfe der Mikrochirurgie an einem Punkt
angekommen, bei dem verloren gegangenes Stützgewebe und Weichteilstrukturen
wieder hergestellt werden können. Eines der wichtigsten Einsatzgebiete besteht darin,
Zahnfleischrückgänge im sichtbaren Bereich – so genannte Rezessionen – abzudecken.
Bei fehlender Gingivaabdeckung an einem Zahn ergibt sich neben dem unschönen Bild
eines „langen Zahnes“ auch eine erhöhte Kariesanfälligkeit durch den freiliegenden
Zahnhals.
 Laser-Behandlung
In vielen Fällen kann die Reinigung der Zahnfleischtaschen auch mit Hilfe des Lasers
unterstützt werden. Diese Behandlungsmethode ist sehr schonend und effizient, da
durch den Laserstrahl alle in der Zahnfleischtasche befindlichen Bakterien abgetötet
werden.
 Nachsorge
Von entscheidender Bedeutung für den langfristigen Therapieerfolg ist die Nachsorge durch
den behandelnden Zahnarzt. In regelmäßigen Abständen muss der Zahnfleischzustand
überprüft werden. Stellt der Zahnarzt dabei ein Neuauftreten der Parodontitis fest, kann er
rechtzeitig Gegenmaßnahmen in die Wege leiten und den Patienten zum Beispiel auf
ursächliche Defizite in der häuslichen Mundhygiene aufmerksam machen. Oftmals ist die
Nachsorge für den Behandlungserfolg mehr ausschlaggebend als die Wahl des
therapeutischen Verfahrens. Eine strukturierte Nachsorge umfasst Maßnahmen, wie sie
oben unter „Diagnostik“ und „Vorbehandlung“ beschrieben sind.

Kosten
All diese Leistungen werden von Ihrer Krankenkasse nicht übernommen, da sie nicht
Bestandteil der vertragszahnärztlichen Versorgung sind. Die exakte Therapie- und
Kostenplanung werden wir vor der Behandlung in einer privaten Vereinbarung fixieren.
Selbstverständlich werden wir die Behandlungsmaßnahmen, die Ihre Krankenkasse
bezahlt, auch mit Ihrer Krankenkasse abrechnen; zu diesen Kassenleistungen haben Sie
nichts hinzu zu zahlen.
Sprechen wir darüber!
Ihr Praxis-Team
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