auf beortart z Frei: Sport t mein Grogg 100 000 Dollar bekommen, zeigt, wie enorm der Behinder­ tensport an Bedeutung ge­ wonnen hat», sagt Frei. In Italien sei eine Goldmedaille 75 000 bald einzelne Etappen der Tour de Suisse, des Giro d’Italia oder der Tour de France bestreiten können. Technisch machbar sei dies auf jeden Fall. rgw PHBern in den Medien: Berner Zeitung, 4. Oktober 2016 PH Bern will kein Attest PH ZÜRICH Wer sich an der Pädagogischen Hochschule Zürich einschreiben will, muss einen Auszug aus dem Strafregister und ein gesundheitliches Attest vorweisen. In Bern ist keines von beidem nötig. wo bpm 2700 r. Webietet nebst auch ischen lsässihinaus uner-, MurBielers nicht weizer Petroni Körpergewicht, allfällige Sprachprobleme oder psychotherapeutische Behandlungen: Das sind Beispiele von Angaben, welche angehende Studentinnen und Studenten der Pädagogischen Hochschule Zürich (PHZH) über sich vorlegen müssen. Ein entsprechender Fragebogen ist Teil des gesundheitlichen Attests, welches bei der Immatrikulation mitgeliefert werden muss, wie die «Neue Zürcher Zeitung» gestern berichtete. Darüber hinaus müssen die Bewerber einen Auszug aus dem Strafregister vorweisen. Weder das eine noch das andere verlange indes die Pädagogische Hochschule Bern, wie Generalsekretärin Monika Pätzmann sagt. Wer die gesundheitlichen Anforderungen der PHZH nicht er- füllt, muss für weitere Abklärungen den Vertrauensarzt der Hochschule aufsuchen. Im schlimmsten Fall droht den Bewerbern, nicht aufgenommen zu werden. Bei Einträgen im Strafregister entscheidet letztlich die Aufnahmekommission, ob eine Zulassung verantwortbar ist. Dieses Vorgehen soll helfen, frühzeitig abzuklären, ob sich die Bewerber für den Lehrberuf eignen. Gesetzliche Grundlage fehlt In Bern wisse man sich anders zu helfen, sagt Pätzmann. «Es finden während des Studiums intensive Gespräche mit den Studierenden statt.» Die Dozierenden verfügten dabei über viel Erfahrung in Fragen der Berufseignung. Dasselbe treffe auf die Lehrkräfte an den Schulen zu. «Besonders die obligatorischen Praktika geben Aufschluss über die Fähigkeiten der Studierenden.» Zudem sei im Kanton Bern die gesetzliche Grundlage für ein Vorgehen wie in Zürich nicht gegeben. js